V/0314/2005
Sportförderung der Stadt Münster, hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Sportförderung der Stadt Münster hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für Baumaßnahmen der Sportvereine Beratungsfolge 19.05.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 12.05.2005 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt TC Rot-Weiß Münster e. V. den förderungsunschädlichen vor- zeitigen Baubeginn für die Sanierung seines Clubhauses. 2. Die Stadt Münster genehmigt TC Rot-Weiß Münster e. V. den förderungsunschädlichen vor- zeitigen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 2.1 TC Rot-Weiß Münster e. V. sichert umgehend die Flächen der Tennisanlage inclusive Club- haus für mindestens 25 Jahre. Über den Vertragsschluss mit dem Eigentümer informiert er die Stadt unaufgefordert. 2.2 Die Genehmigung lässt die parlamentarische Beratung bzw. Beschlussfassung der Stadt Münster über die Baukostenzuschüsse unbeeinflu sst, die TC Rot-Weiß Münster e. V. am 17.02.2005 beantragte. 2.3 TC Rot-Weiß Münster e. V. wird sich eigenverantwortlich und sachbezogen um mögliche Förderungen anderer Stellen bemühen und sich effektiv in deren Verfahren einbringen. 2.4 TC Rot-Weiß Münster e. V. wird bei der sach- und fachgerechten Durchführung und Finan- zierung der geplanten Baumaßnahmen einschlägige Standards und Vorschriften einhalten. Er wird sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezogener Austausch möglich ist. 2.5 Der Stadt Münster werden keine Kosten dadurch entstehen, dass sie TC Rot-Weiß Münster e. V. nach der Sportförderrichtlinie den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ge- nehmigt. Vorlagen-Nr.: V/0314/2005 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: Barbara.Klein@stadt-muenster.de Datum: 20.04.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - 2.6 Die Stadt Münster wird über den Baukostenzuschuss aus Sportfördermitteln, den TC Rot- Weiß Münster e. V. beantragte, 2006 oder später entscheiden. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlussfassung nach Ziffer 1. und 2. keine Kosten und Folgekosten entstehen werden. Begründung: 1. Sportförderung nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster Die Stadt Münster fördert nach ihrer Sportförderrichtlinie die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. mit Geld aus dem Sporthaushalt. Wenn ein Sportverein zu einer Baumaßnahme städtische Sportförderung beantragt, muss er mit dem Baubeginn bis zur Entscheidung der Stadt Münster über seinen Antrag warten. Beginnt der Verein ohne Zustimmung der Stadt vorher mit dem Bau, entfällt eine städtische Sportförderung. Hatte der Sportausschuss dem Sportverein den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn genehmigt, darf er nach seinem Zeitplan handeln, während das städtische Förderverfahren weiter läuft. Die Genehmigung des förderungsunschädli- chen vorzeitigen Baubeginns durch den Sportausschuss fördert die zügige Umsetzung von Ver- einsbaumaßnahmen, ohne dass die Stadt Münster damit zur Zuschussgewährung gezwungen wird. 2. Sanierungen im Clubhaus von TC Rot-Weiß Münster e. V. TC Rot-Weiß Münster e. V. unterhält an der Wolbecker Straße eine Tennisanlage mit Außenplät- zen und einem Clubhaus. Bei der Vorbereitung der Anlage für die Saison 2005 stellte er im Febru- ar 2005 erhebliche Wasserschäden mit Schimmelbildung im Clubhaus fest. Diese beinträchtigen die Nutzung der Umkleiden und Sanitäranlagen deutlich. TC Rot-Weiß Münster e. V. möchte, da- mit er seinen Vereinsmitgliedern ordnungsgemäße Funktionsräume zur Verfügung stellen kann, so schnell als möglich die Schäden beheben lassen. Zu dem geschätzten Aufwand von rund 7.000 € beantragte er am 17.02.2005 bei der Stadt Münster einen städtischen Baukostenzuschuss und die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 3. Sportfachliche Anforderungen Die Sportverwaltung wird die Sanierung im weiteren Verfahren mit Blick auf den sportfachlich not- wendigen und angemessenen Aufwand prüfen. Für eine mögliche Förderung wird nur der Aufwand berücksichtigt werden, der zur Sicherung der funktionalen Anforderungen erforderlich ist. Die Sa- nierung muss sach- und fachgerecht durchgeführt werden, damit sich der Einsatz von Vereinsgeld und evtl. städtischer Sportförderung bezahlt machen kann. TC Rot-Weiß Münster e. V. soll sich rechtzeitig mit der Sportverwaltung über Abweichungen von Standards und Vorschriften abstim- men und zur Bauausführung beraten. 4. Baubeginn und städtische Förderung Zur Vorbereitung der Beschlussvorschläge prüfte die Sportverwaltung, ob TC Rot-Weiß Münster e. V. die Fördervoraussetzungen der Münsteraner Sportförderrichtlinie erfüllt. Die Voraussetzung einer langfristigen Sicherung der Vereinsanlage erfüllt der Verein bedingt: er hat die Flächen der Anlage bis 2008 von einer Erbengemeinschaft gepachtet. Nach der Sportförderrichtlinie müsste das Pachtverhältnis mindestens bis 2030 laufen. TC Rot-Weiß Münster e. V. verhandelt zz. mit der Erbengemeinschaft über den Kauf der Flächen. Der Kaufvertrag soll kurzfristig geschlossen wer- den; dies scheint möglich, da sich Verein und Erbengemeinschaft einig sind. - 3 - TC Rot-Weiß Münster e. V. möchte aus verständlichen Gründen die Schäden im Clubhaus so schnell als möglich beheben. Daher unterstützt die Sportverwaltung seinen Antrag auf Genehmi- gung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns. Wenngleich aktuell nur ein kurzfristi- ges Pachtverhältnis besteht, schlägt die Sportverwaltung vor, mit Blick auf den bevorstehenden Kauf der Flächen die Genehmigung als Einzelfall entscheidung auszusprechen. Der Verein wird darauf hingewiesen werden, dass die Genehmigung unter dem Vorbehalt des kurzfristigen Flä- chenkaufs erteilt wird und dass sich die Stadt Münster bei Verzögerungen anderweitige Entschei- dungen vorbehält. Die Stadt Münster wird voraussichtlich ab 2006 über die beantragte Sportförderung entscheiden. Sofern sie TC Rot-Weiß Münster e. V. den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ge- nehmigt hatte, kann er unabhängig vom Förderverfahren der Stadt Münster sein Clubhaus sanie- ren. Damit sagt die Stadt Münster nichts über eine spätere Zuschussbewilligung aus. Die parlamentarischen Gremien befassen sich zunächst mit dem förderungsunschädlichen vorzei- tigen Baubeginn, danach mit der beantragten Sportförderung. Die Genehmigung des förderung- sunschädlichen vorzeitigen Baubeginns führt nicht automatisch zu der beantragten Zuschussbewil- ligung. Bei der Stadt Münster läuft das Zuschussverfahren unabhängig vom Verfahren zum Bau- beginn. Die Sportverwaltung wies TC Rot-Weiß Münster e. V. bereits ausdrücklich darauf hin. Der Vereinsvorstand muss im Falle einer Ausschussentscheidung zugunsten des förderungsunschädli- chen vorzeitigen Baubeginns schriftlich bestätigen, dass er diese Regelung zur Kenntnis genom- men hat. 5. Förderung durch Dritte Eventuell fördern andere Institutionen die geplante Sanierung (z. B. LSB, Fachverband, Bund) und entlasten damit die Vereinskasse und - im Falle einer städtischen Förderung - den Münsteraner Sportetat. Die Förderkriterien anderer Stellen muss TC Rot-Weiß Münster e. V. selbständig erfra- gen und beachten, um sich die Fördermöglichkeiten zu erhalten. Die Sportverwaltung berät und begleitet TC Rot-Weiß Münster e. V. bei Bedarf in den Zuschussverfahren. I. V. Gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Wolbecker Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0314/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 20.04.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37