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V/0314/2005

Sportförderung der Stadt Münster, hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn

Vorlage 20.04.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 19.05.2005, TOP 3.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7552 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sportförderung der Stadt Münster 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für Baumaßnahmen der Sportvereine 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.05.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
12.05.2005 Sportausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt TC Rot-Weiß Münster e. V. den förderungsunschädlichen vor-
zeitigen Baubeginn für die Sanierung seines Clubhauses. 
 
2. Die Stadt Münster genehmigt TC Rot-Weiß Münster e. V. den förderungsunschädlichen vor-
zeitigen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 
 
2.1  TC Rot-Weiß Münster e. V. sichert umgehend die Flächen der Tennisanlage inclusive Club-
haus für mindestens 25 Jahre. Über den Vertragsschluss mit dem Eigentümer informiert er 
die Stadt unaufgefordert. 
 
2.2 Die Genehmigung lässt die parlamentarische Beratung bzw. Beschlussfassung der Stadt 
Münster über die Baukostenzuschüsse unbeeinflu sst, die TC Rot-Weiß Münster e. V. am 
17.02.2005 beantragte. 
 
2.3 TC Rot-Weiß Münster e. V. wird sich eigenverantwortlich und sachbezogen um mögliche 
Förderungen anderer Stellen bemühen und sich effektiv in deren Verfahren einbringen. 
 
2.4 TC Rot-Weiß Münster e. V. wird bei der sach- und fachgerechten Durchführung und Finan-
zierung der geplanten Baumaßnahmen einschlägige Standards und Vorschriften einhalten. 
Er wird sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass 
ein fachbezogener Austausch möglich ist. 
 
2.5 Der Stadt Münster werden keine Kosten dadurch entstehen, dass sie TC Rot-Weiß Münster 
e. V. nach der Sportförderrichtlinie den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ge-
nehmigt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0314/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
Barbara.Klein@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.04.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
2.6 Die Stadt Münster wird über den Baukostenzuschuss aus Sportfördermitteln, den TC Rot-
Weiß Münster e. V. beantragte, 2006 oder später entscheiden.  
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlussfassung nach Ziffer 1. 
und 2. keine Kosten und Folgekosten entstehen werden. 
 
 
Begründung: 
 
1. Sportförderung nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster 
 
Die Stadt 
Münster fördert nach ihrer Sportförderrichtlinie die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund 
Münster e. V. mit Geld aus dem Sporthaushalt. Wenn ein Sportverein zu einer Baumaßnahme 
städtische Sportförderung beantragt, muss er mit dem Baubeginn bis zur Entscheidung der Stadt 
Münster über seinen Antrag warten. Beginnt der Verein ohne Zustimmung der Stadt vorher mit 
dem Bau, entfällt eine städtische Sportförderung. Hatte der Sportausschuss dem Sportverein den 
förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn genehmigt, darf er nach seinem Zeitplan handeln, 
während das städtische Förderverfahren weiter läuft. Die Genehmigung des förderungsunschädli-
chen vorzeitigen Baubeginns durch den Sportausschuss fördert die zügige Umsetzung von Ver-
einsbaumaßnahmen, ohne dass die Stadt Münster damit zur Zuschussgewährung gezwungen 
wird. 
 
2.  Sanierungen im Clubhaus von TC Rot-Weiß Münster e. V. 
 
TC Rot-Weiß Münster e. V. unterhält an der Wolbecker Straße eine Tennisanlage mit Außenplät-
zen und einem Clubhaus. Bei der Vorbereitung der Anlage für die Saison 2005 stellte er im Febru-
ar 2005 erhebliche Wasserschäden mit Schimmelbildung im Clubhaus fest. Diese beinträchtigen 
die Nutzung der Umkleiden und Sanitäranlagen deutlich. TC Rot-Weiß Münster e. V. möchte, da-
mit er seinen Vereinsmitgliedern ordnungsgemäße Funktionsräume zur Verfügung stellen kann, so 
schnell als möglich die Schäden beheben lassen. Zu dem geschätzten Aufwand von rund 7.000 € 
beantragte er am 17.02.2005 bei der Stadt Münster einen städtischen Baukostenzuschuss und die 
Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 
 
3. Sportfachliche Anforderungen 
 
Die Sportverwaltung wird die Sanierung im weiteren Verfahren mit Blick auf den sportfachlich not-
wendigen und angemessenen Aufwand prüfen. Für eine mögliche Förderung wird nur der Aufwand 
berücksichtigt werden, der zur Sicherung der funktionalen Anforderungen erforderlich ist. Die Sa-
nierung muss sach- und fachgerecht durchgeführt werden, damit sich der Einsatz von Vereinsgeld 
und evtl. städtischer Sportförderung bezahlt machen kann. TC Rot-Weiß Münster e. V. soll sich 
rechtzeitig mit der Sportverwaltung über Abweichungen von Standards und Vorschriften abstim-
men und zur Bauausführung beraten. 
 
4. Baubeginn und städtische Förderung 
 
Zur Vorbereitung der Beschlussvorschläge prüfte die Sportverwaltung, ob TC Rot-Weiß Münster e. 
V. die Fördervoraussetzungen der Münsteraner Sportförderrichtlinie erfüllt. Die Voraussetzung 
einer langfristigen Sicherung der Vereinsanlage erfüllt der Verein bedingt: er hat die Flächen der 
Anlage bis 2008 von einer Erbengemeinschaft gepachtet. Nach der Sportförderrichtlinie müsste 
das Pachtverhältnis mindestens bis 2030 laufen. TC Rot-Weiß Münster e. V. verhandelt zz. mit der 
Erbengemeinschaft über den Kauf der Flächen. Der Kaufvertrag soll kurzfristig geschlossen wer-
den; dies scheint möglich, da sich Verein und Erbengemeinschaft einig sind.

- 3 - 
TC Rot-Weiß Münster e. V. möchte aus verständlichen Gründen die Schäden im Clubhaus so 
schnell als möglich beheben. Daher unterstützt die Sportverwaltung seinen Antrag auf Genehmi-
gung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns. Wenngleich aktuell nur ein kurzfristi-
ges Pachtverhältnis besteht, schlägt die Sportverwaltung vor, mit Blick auf den bevorstehenden 
Kauf der Flächen die Genehmigung als Einzelfall entscheidung auszusprechen. Der Verein wird 
darauf hingewiesen werden, dass die Genehmigung unter dem Vorbehalt des kurzfristigen Flä-
chenkaufs erteilt wird und dass sich die Stadt Münster bei Verzögerungen anderweitige Entschei-
dungen vorbehält. 
 
Die Stadt Münster wird voraussichtlich ab 2006 über die beantragte Sportförderung entscheiden. 
Sofern sie TC Rot-Weiß Münster e. V. den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ge-
nehmigt hatte, kann er unabhängig vom Förderverfahren der Stadt Münster sein Clubhaus sanie-
ren. Damit sagt die Stadt Münster nichts über eine spätere Zuschussbewilligung aus. 
 
Die parlamentarischen Gremien befassen sich zunächst mit dem förderungsunschädlichen vorzei-
tigen Baubeginn, danach mit der beantragten Sportförderung. Die Genehmigung des förderung-
sunschädlichen vorzeitigen Baubeginns führt nicht automatisch zu der beantragten Zuschussbewil-
ligung. Bei der Stadt Münster läuft das Zuschussverfahren unabhängig vom Verfahren zum Bau-
beginn. Die Sportverwaltung wies TC Rot-Weiß Münster e. V. bereits ausdrücklich darauf hin. Der 
Vereinsvorstand muss im Falle einer Ausschussentscheidung zugunsten des förderungsunschädli-
chen vorzeitigen Baubeginns schriftlich bestätigen, dass er diese Regelung zur Kenntnis genom-
men hat. 
 
5. Förderung durch Dritte 
 
Eventuell fördern andere Institutionen die geplante Sanierung (z. B. LSB, Fachverband, Bund) und 
entlasten damit die Vereinskasse und - im Falle einer städtischen Förderung - den Münsteraner 
Sportetat. Die Förderkriterien anderer Stellen muss TC Rot-Weiß Münster e. V. selbständig erfra-
gen und beachten, um sich die Fördermöglichkeiten zu erhalten. Die Sportverwaltung berät und 
begleitet TC Rot-Weiß Münster e. V. bei Bedarf in den Zuschussverfahren. 
 
I. V. 
Gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

12.05.2005 Sportausschuss
TOP 3.2 Entscheidung
Zur Sitzung
19.05.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Wolbecker Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0314/2005
Typ
Vorlage
Datum
20.04.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37