Planungsrechtlicher Vorbescheid für die Errichtung 4 MFH
Mitteilung BV 0908/2025 vom 24.03.2025
Stand: Am 01.04.2025 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Dokumente
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Visualisierung
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Schwarzplan
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45 2 2 56-58 63-62a 6064.80 64.40 64.4064.20 64.00 64.80 64.80 65.10 65.10 64.20 80-80a 66.30 26.59 -
Isometrie
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VI/630/3 63/V27/0140/2024 Vorlagen-Nummer 0908/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.04.2025 Planungsrechtlicher Vorbescheid für die Errichtung 4 MFH Am 28.08.2024 ist für das Baugrundstück Ohmstr. 64-78 in Köln Urbach ein Antrag auf pla- nungsrechtlichen Vorbescheid für die Neuerrichtung von 4 Mehrfamilienhäusern mit 62 WE und 2 gemeinsamen Tiefgaragen eingereicht worden. Die Neubauten sollen vier Mehrfamilien- häuser mit 32 WE aus den 1950er Jahren ersetzen. In den viergeschossigen Gebäuden mit Flachdach sind unterschiedliche Wohnungsgrößen und Typen von 1-4 Zimmern und ca. 35 m² bis ca. 105 m² WoFl. angedacht. Für das Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan; das Vorhaben wird auf der Grundlage von § 34 BauGB als zulässig erachtet. Das Baugrundstück besteht aus drei Flurstücken (Flur 2, Flurstücke 1049, 3/8 und 3/9) und weist eine Fläche von insgesamt 8.674 m² auf. Die Bezirksvertretung ist entsprechend § 2 Abs. 3 Nr. 6.7 der Zuständigkeitsordnung (ZuStO) der Stadt Köln zu informieren. Dem Vorhaben sind ein Schwarzplan, eine Visualisierung sowie eine Isometrie beigefügt.
Beratungsverlauf
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01.04.2025
TOP 10.2.14, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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