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1976/2024

Barrierefreier Umbau von vier Bushaltestellen auf der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk Ehrenfeld

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 12.07.2024

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

4714 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/21 
 
Vorlagen-Nummer           12.07.2024 
 1976/2024 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2024 
Verkehrsausschuss 10.09.2024 
Finanzausschuss 23.09.2024 
Rat 01.10.2024 
 
Barrierefreier Umbau von vier Bushaltestellen auf der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk 
Ehrenfeld 
hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 
2 KomHVO NRW i. V. m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das 
Haushaltsjahr 2024 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung vom 07.03.2022 (Vorlagennummer 
0188/2022) den barrierefreien Umbau der vier Bushaltestellen Heinrich-Mann-Straße, Nüs-
senberger Straße, Ollenhauerring und Schumacherring auf der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk 
Ehrenfeld mit Gesamtkosten in Höhe von rd.468.000 € beschlossen. 
Die Gesamtkosten teilten sich wie folgt auf: 
 
 Heinrich-Mann-Straße:   110.150 € 
 Nüssenberger Straße:  132.720 € 
 Schumacherring:   131.830 € 
 Ollenhauerring:        93.300 € 
 
 
In einem ersten Schritt wurden die Haltestellen Heinrich-Mann-Straße und Nüssenberger 
Straße ausgebaut. Diese sind in der Örtlichkeit endgültig fertiggestellt. Die saldierten Kosten 
für diese beiden Maßnahmen belaufen sich auf rd. 433.100 € und liegen damit deutlich höher 
als die ursprüngliche Kostenberechnung. Bisher wurden Abschlagszahlungen in Höhe von 
insgesamt 300.200 € geleistet. Schlussrechnungen für beide Maßnahmen stehen noch aus. 
 
Damit wurde deutlich, dass die Kosten für den Umbau der vier Bushaltestellen, die im Be-
schluss festgestellten Gesamtkosten deutlich übersteigen werden. 
Aufgrund dessen wurde für die noch auszubauenden Haltestellen Ollenhauerring und Schu-
macherring eine neue Kostenberechnung erstellt. 
 
Es ergeben sich nunmehr folgende Gesamtkosten: 
 
 Heinrich-Mann-Straße:   207.690 € 
 Nüssenberger Straße:  225.410 €

2 
 
 Schumacherring:   310.050 € 
 Ollenhauerring:      190.950 € 
 
Demnach erhöhen sich die Gesamtkosten um 466.100 € auf rd. 934.100 €. 
 
Die Kostensteigerungen sind auf die allgemeinen Preissteigerungen in den letzten Jahren so-
wie unter anderem auf den Ukraine-Konflikt zurückzuführen. Die dem Baubeschluss zugrun-
deliegende Kostenberechnung wurde vor dem Ukraine-Konflikt angefertigt und enthält somit 
nicht die hohen Preissteigerungen, welche seit dem Kriegsbeginn im Februar 2022 feststellbar 
sind. 
Der Baubeschluss wurde rd. zwei Wochen nach Kriegsbeginn durch die Bezirksvertretung 4 
gefasst. Das Ausmaß der Preissteigerungen war zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar. 
 
Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen ist grundsätzlich als Investitionsmaßnahme in be-
sonderem Landesinteresse nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr 
(ÖPNVG) förderfähig. Ein entsprechender Antrag wurde seitens des Zuwendungsgebers go. 
Rheinland positiv beschieden. Eine Kostenänderungsanzeige aufgrund der gestiegenen Ge-
samtkosten wurde veranlasst. Demnach ist nunmehr voraussichtlich eine Förderung in Höhe 
von rd. 840.690 € zu erwarten. 
 
Finanzierung 
 
Der Umbau der beiden verbleibenden Bushaltestellen ist in 2024 vorgesehen. 
Von den Gesamtkosten in Höhe von rd. 934.100 € wurden 300.200 € bereits verausgabt.  
Die im Haushaltsjahr 2024 benötigten restlichen investiven Haushaltsmittel von insgesamt 
rd. 633.900 € € stehen im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Pro-
duktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und An-
passung von Haltestellen an Niederflurbusse, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnah-
men) zur Verfügung.  
 
Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf-
wendungen für Abschreibungen. 
Für die voraussichtlich ab 2025 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von nunmehr 
18.682 € wird das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der 
Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und 
Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle 
Abschreibungen), innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschich-
tungen, vorsehen. 
Da sich die Zuwendungen auf Basis der eingereichten Kostenänderungsanzeige ebenfalls er-
höhen werden, stehen den gestiegenen Abschreibungen im Gegenzug auch höhere Erträge 
aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber. Diese erhöhen sich auf jährlich 16.814 €. 
Entsprechende Erträge werden ab dem Haushaltsjahr 2025 in der Teilplanzeile 2, Zuwendun-
gen und allgemeine Umlagen, vorgesehen, Teilergebnisplan und Produktgruppe wie vor. 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

09.09.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.09.2024 Verkehrsausschuss
TOP 6.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.09.2024 Finanzausschuss
TOP 6.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.10.2024 Rat
TOP 7.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1976/2024
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
12.07.2024
Erstellt
18.06.2024 11:23