1976/2024
Barrierefreier Umbau von vier Bushaltestellen auf der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk Ehrenfeld
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
4714 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/665/21 Vorlagen-Nummer 12.07.2024 1976/2024 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2024 Verkehrsausschuss 10.09.2024 Finanzausschuss 23.09.2024 Rat 01.10.2024 Barrierefreier Umbau von vier Bushaltestellen auf der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk Ehrenfeld hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i. V. m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2024 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung vom 07.03.2022 (Vorlagennummer 0188/2022) den barrierefreien Umbau der vier Bushaltestellen Heinrich-Mann-Straße, Nüs- senberger Straße, Ollenhauerring und Schumacherring auf der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk Ehrenfeld mit Gesamtkosten in Höhe von rd.468.000 € beschlossen. Die Gesamtkosten teilten sich wie folgt auf: Heinrich-Mann-Straße: 110.150 € Nüssenberger Straße: 132.720 € Schumacherring: 131.830 € Ollenhauerring: 93.300 € In einem ersten Schritt wurden die Haltestellen Heinrich-Mann-Straße und Nüssenberger Straße ausgebaut. Diese sind in der Örtlichkeit endgültig fertiggestellt. Die saldierten Kosten für diese beiden Maßnahmen belaufen sich auf rd. 433.100 € und liegen damit deutlich höher als die ursprüngliche Kostenberechnung. Bisher wurden Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 300.200 € geleistet. Schlussrechnungen für beide Maßnahmen stehen noch aus. Damit wurde deutlich, dass die Kosten für den Umbau der vier Bushaltestellen, die im Be- schluss festgestellten Gesamtkosten deutlich übersteigen werden. Aufgrund dessen wurde für die noch auszubauenden Haltestellen Ollenhauerring und Schu- macherring eine neue Kostenberechnung erstellt. Es ergeben sich nunmehr folgende Gesamtkosten: Heinrich-Mann-Straße: 207.690 € Nüssenberger Straße: 225.410 € 2 Schumacherring: 310.050 € Ollenhauerring: 190.950 € Demnach erhöhen sich die Gesamtkosten um 466.100 € auf rd. 934.100 €. Die Kostensteigerungen sind auf die allgemeinen Preissteigerungen in den letzten Jahren so- wie unter anderem auf den Ukraine-Konflikt zurückzuführen. Die dem Baubeschluss zugrun- deliegende Kostenberechnung wurde vor dem Ukraine-Konflikt angefertigt und enthält somit nicht die hohen Preissteigerungen, welche seit dem Kriegsbeginn im Februar 2022 feststellbar sind. Der Baubeschluss wurde rd. zwei Wochen nach Kriegsbeginn durch die Bezirksvertretung 4 gefasst. Das Ausmaß der Preissteigerungen war zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar. Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen ist grundsätzlich als Investitionsmaßnahme in be- sonderem Landesinteresse nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) förderfähig. Ein entsprechender Antrag wurde seitens des Zuwendungsgebers go. Rheinland positiv beschieden. Eine Kostenänderungsanzeige aufgrund der gestiegenen Ge- samtkosten wurde veranlasst. Demnach ist nunmehr voraussichtlich eine Förderung in Höhe von rd. 840.690 € zu erwarten. Finanzierung Der Umbau der beiden verbleibenden Bushaltestellen ist in 2024 vorgesehen. Von den Gesamtkosten in Höhe von rd. 934.100 € wurden 300.200 € bereits verausgabt. Die im Haushaltsjahr 2024 benötigten restlichen investiven Haushaltsmittel von insgesamt rd. 633.900 € € stehen im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Pro- duktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und An- passung von Haltestellen an Niederflurbusse, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnah- men) zur Verfügung. Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf- wendungen für Abschreibungen. Für die voraussichtlich ab 2025 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von nunmehr 18.682 € wird das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen), innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschich- tungen, vorsehen. Da sich die Zuwendungen auf Basis der eingereichten Kostenänderungsanzeige ebenfalls er- höhen werden, stehen den gestiegenen Abschreibungen im Gegenzug auch höhere Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber. Diese erhöhen sich auf jährlich 16.814 €. Entsprechende Erträge werden ab dem Haushaltsjahr 2025 in der Teilplanzeile 2, Zuwendun- gen und allgemeine Umlagen, vorgesehen, Teilergebnisplan und Produktgruppe wie vor. gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1976/2024
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 12.07.2024
- Erstellt
- 18.06.2024 11:23