Beantwortung einer mündlichen Nachfrage des SB Herr Frenzel zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 31.08.2023, betreffend "Haus Fühlingen", Vorlagen-Nr. 2220/2023
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3022/2023 vom 28.09.2023
Stand: Am 28.09.2023 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 28.09.2023 3022/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2023 Beantwortung einer mündlichen Nachfrage des SB Herr Frenzel zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 31.08.2023, betreffend "Haus Fühlingen", Vorlagen- Nr. 2220/2023 In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 31.08.2023 wurde unter TOP 1.3, Be- antwortung, die Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn SB Frenzel (SPD) zu Haus Fühlingen behandelt (Session-Nr. 2220/2023). Hierzu fragte Herr SB Frenzel nach, welche Vertragsklauseln es gibt, um bei einer Veräuße- rung von städtischen Denkmälern deren Schutz zu sichern und inwiefern beim Verkauf des „Haus Fühlingen“ von dieser Praxis abgewichen wurde. Antwort der Verwaltung: Der Schutz von Baudenkmälern ist öffentlich-rechtlich im Denkmalschutzgesetz NRW gere- gelt. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten unabhängig davon, ob die Denkmäler im Ei- gentum der öffentlichen Hand oder aber Privater stehen. Die Verwaltung vereinbart bei der Veräußerung städtischer Denkmäler ergänzend zu den ge- setzlichen Vorgaben die Pflicht zur denkmalgerechten Sanierung innerhalb einer festgelegten Frist und sichert diese Verpflichtung durch eine Vertragsstrafe. Auch im Fall des Haus Fühlingen hatte die Verwaltung eine Vertragsstrafe vereinbart und eine annähernd sechsstellige Summe gerichtlich durchgesetzt, d.h. diesen Betrag auch tatsächlich erhalten. Weitere Vertragsstrafeansprüche wurden gegenüber dem aktuellen Eigentümer gel- tend gemacht, sind jetzt aber Gegenstand des Insolvenzverfahrens. Nach Wegfall der Denk- maleigenschaft in diesem Jahr können keine weiteren Ansprüche mehr geltend gemacht wer- den. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf
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28.09.2023
TOP 1.3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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