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3022/2023

Beantwortung einer mündlichen Nachfrage des SB Herr Frenzel zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 31.08.2023, betreffend "Haus Fühlingen", Vorlagen-Nr. 2220/2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.09.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.09.2023, TOP 1.3.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

1845 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
 
Vorlagen-Nummer   28.09.2023 
 3022/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage des SB Herr Frenzel zur Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses am 31.08.2023, betreffend "Haus Fühlingen", Vorlagen-
Nr. 2220/2023 
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 31.08.2023 wurde unter TOP 1.3, Be-
antwortung, die Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn SB Frenzel (SPD) zu 
Haus Fühlingen behandelt (Session-Nr. 2220/2023). 
 
Hierzu fragte Herr SB Frenzel nach, welche Vertragsklauseln es gibt, um bei einer Veräuße-
rung von städtischen Denkmälern deren Schutz zu sichern und inwiefern beim Verkauf des 
„Haus Fühlingen“ von dieser Praxis abgewichen wurde. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Schutz von Baudenkmälern ist öffentlich-rechtlich im Denkmalschutzgesetz NRW gere-
gelt. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten unabhängig davon, ob die Denkmäler im Ei-
gentum der öffentlichen Hand oder aber Privater stehen.  
 
Die Verwaltung vereinbart bei der Veräußerung städtischer Denkmäler ergänzend zu den ge-
setzlichen Vorgaben die Pflicht zur denkmalgerechten Sanierung innerhalb einer festgelegten 
Frist und sichert diese Verpflichtung durch eine Vertragsstrafe.  
 
Auch im Fall des Haus Fühlingen hatte die Verwaltung eine Vertragsstrafe vereinbart und eine 
annähernd sechsstellige Summe gerichtlich durchgesetzt, d.h. diesen Betrag auch tatsächlich 
erhalten. Weitere Vertragsstrafeansprüche wurden gegenüber dem aktuellen Eigentümer gel-
tend gemacht, sind jetzt aber Gegenstand des Insolvenzverfahrens. Nach Wegfall der Denk-
maleigenschaft in diesem Jahr können keine weiteren Ansprüche mehr geltend gemacht wer-
den. 
 
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

28.09.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3022/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.09.2023
Erstellt
19.09.2023 13:02