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V/0568/2021

Basisinformationen des Jobcenters derf Stadt Münster

Vorlagen 20.08.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 08.09.2021, TOP 14

V_0568_2021_Anlage_Glossar

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Berichtsvorlage

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Anlage A

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V_0568_2021_Anlage_Glossar

9040 Zeichen

Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) 
 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ 
Weiterbildung (z. B. Umschulung). 
Aktivierungsquote  
der Langzeitleis-
tungsbeziehenden 
(K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden  in einer Maßnahme der aktiven A r-
beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden 
gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e-
rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige 
zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl 
der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen 
und den mithelfenden Familienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e-
griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo-
sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie  
beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich 
in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen 
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun-
gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. 
 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 
miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe-
gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs-
gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und 
sonstige Bedarfsgemeinschaften. 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem 
statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, 
die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. 
gE = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie 
Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.  
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen 
Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf 
Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation

des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend 
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
Jugendarbeitslosen-
quote 
Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) 
und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch-
schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch 
Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf 
durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind.  
 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge-
setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech-
tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe-
rechtigten. 
 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, 
Neben- und Heizkosten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener-
gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 
Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 
15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen 
die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. 
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be-
schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Nachhaltigkeitsquote 
(K2E3) 
Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten 
(Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter 
sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. 
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den 
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. 
NLB = Nicht Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan-
spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. 
 
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich

differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. 
 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar-
beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für 
Unterkunft und Heizung. 
 
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich 
können auch Personen mit anderem Status dazugehören. 
 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse 
durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül-
tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  zum 
Stichtag (Nenner).  
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes-
tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. 
 
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen 
erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend 
zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil-
dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe.  
 
Veränderungsrate des 
Bestands der Lang-
zeitleistungsbezie-
henden (K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der 
Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts-
wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein-
barung). 
zkT = zugelassener kommunaler Träger  
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options-
kommune) – z. B. Jobcenter Münster

Berichtsvorlage

21000 Zeichen

V/0568/2021 
V/0568/2021 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Basisinformationen des Jobcenters derf Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.09.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und  
Arbeitsförderung 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB 2 grundsätzlich 
nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um  dynamische Daten handelt. Dies be-
deutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (zum Beispiel 
nachträglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser Warte-
zeit gelten die Daten als festgeschrie ben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung ge-
stellt. 
 
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsiche-
rungsdaten für den Berichtsmonat März 2021 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung stellen zu 
können, werden die Daten für die Monate April bis Juni 2021 - sofern möglich - entsprechend 
hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten und Kennzahlen 
auch die Daten zur Zielerreichung.  
 
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den Da-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mona-
ten veröffentlicht werden, abweichen. 
 
Arbeitsmarktdaten (zum Beispiel Daten zu Arbeitslosen) werden ohne Wartezeit veröffentlicht. 
Aktueller Datenstand ist hier der Monat Juni 2021. 
 
 
 
 
 
Jobcenter 
 
25.08.2021  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Jürgensmeier 
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0568/2021 
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen 
 
Im Berichtsmonat Juni 2021 erhielten 20.991 Personen in 10.519 Bedarfsgemeinschaften Leistungen 
nach dem SGB 2 (siehe Abbildung 1). Das ist gegenüber dem Vorjahresmonat ein Rückgang um 373 
Bedarfsgemeinschaften bzw. 3,4 Prozent. Seit Jahresbeginn bewegt sich die Zahl der Bedarfsge-
meinschaften vergleichsweise konstant zwischen rund 10.350 und 10.550 Bedarfsgemeinschaften.  
Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist mit 14.099 Personen zwar g egenüber den 
Vormonaten leicht gestiegen, im Vergleich zum Juni 2020 ist der Bestand der erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigen aber um über 580 Personen beziehungsweise 4,0 Prozent gesunken. Dabei ist die 
Zahl der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Frauen von April zu Juni 2021 anteilig betrachtet et-
was stärker gestiegen als die Zahl der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Männer (0,8 Prozent im 
Vergleich zu 0,4 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist bei den erwerbsfähigen Frauen mit -
3,8 Prozent ein leicht geringerer Rückgang zu verzeichnen als bei den Männern mit -4,1 Prozent. Der 
Anteil der Männer an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist jedoch nach wie vor etwas höher 
als der Anteil der Frauen (50,8 Prozent zu 49,2 Prozent). Ähnlich verh ält es sich bei den nicht er-
werbsfähigen Leistungsberechtigten: Hier sind 52,5 Prozent männlich und 47,5 Prozent weiblich. 
Erfreulich ist, dass bei der Zielgruppe der 15 bis 24 -jährigen erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden 
ein überdurchschnittlich starker Rückgang um 8,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zu ver-
zeichnen ist. Auch die Zahl der erwerbstätigen Leistungsberechtigten scheint sich, nach deutlichem 
Rückgang im Jahr 2020, einzupendeln.  
 
Strukturdaten
- Prognose
April 2021 Mai 2021 Juni 2021
Veränderung 
Apr 21 zu 
Jun 21 Juni 2020
Veränderung 
Jun 20 zu Jun 
21
Durchschnitt 
2020
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.455     10.433     10.519     0,6% 10.892     -3,4% 10.508       
Personen in Bedarfsgemeinschaften 20.863     20.819     20.991     0,6% 21.915     -4,2% 21.248       
Männer 10.758     10.735     10.824     0,6% 11.253     -3,8% 10.909       
Frauen 10.101     10.079     10.162     0,6% 10.657     -4,6% 10.333       
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 5.709       5.697       5.744       0,6% 6.130       -6,3% 6.010         
Männer 2.998       2.991       3.016       0,6% 3.199       -5,7% 3.153         
Frauen 2.710       2.704       2.727       0,6% 2.930       -6,9% 2.856         
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 14.013     13.984     14.099     0,6% 14.680     -4,0% 14.159       
Männer 7.116       7.093       7.145       0,4% 7.453       -4,1% 7.169         
Frauen 6.893       6.888       6.951       0,8% 7.223       -3,8% 6.987         
15 bis 24 Jahre 2.576       2.559       2.566       -0,4% 2.794       -8,2% 2.687         
25 bis 54 Jahre 8.927       8.900       8.958       0,3% 9.417       -4,9% 9.060         
55 Jahre und älter 2.510       2.525       2.575       2,6% 2.469       4,3% 2.413         
Deutsche 8.897       8.881       8.953       0,6% 9.296       -3,7% 8.923         
Ausländer 5.067       5.051       5.097       0,6% 5.326       -4,3% 5.180         
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 3.580       3.510       3.555       -0,7% 3.898       -8,8% 3.955         
 
 
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster

- 3 - 
V/0568/2021 
Im ersten Halbjahr des laufenden Jahres hat das Jobcenter der Stadt Münster 27,15 Millionen Euro 
für die Leistungen zum Lebensunterhalt verausgabt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies ein 
Zuwachs um 4,5 Prozent (siehe Abbildung 2). Bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung sind die 
Ausgaben um 1,8 Prozent auf 28,45 Millionen Euro angestiegen. 
 
Kennzahlen
- Prognose
April 2021 Mai 2021 Juni 2021
Veränderung 
Apr 21 zu 
Jun 21 Juni 2020
Veränderung 
Jun 20 zu Jun 
21
Durchschnitt 
2020
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 4,56        4,55        4,57        0,2% 4,53        1,0% 4,34          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 18,02       22,57       27,15       25,98       4,5%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 4,73        4,76        4,82        1,8% 4,88        -1,2% 4,69          
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 18,86       23,63       28,45       27,94       1,8%
 
 
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster 
 
Rechtskreisübergreifend lag für Münster im Berichtsmonat Juni 2021 eine Arbeitslosenquote von 5,0 
Prozent vor, das ist gegenüber den Vormonaten ein leichter Rückgang um jeweils 0,1 Prozentpunkte 
(siehe Abbildung 3). Der Vergleich zum Juni 2020 zeigt eine Verminderung der Arbeitslosenquote um 
0,5 Prozentpunkte. Die Verringerung der Arbeitslosenquote resultiert hierbei im Wesentlichen aus 
einem Abbau der Arbeitslosenzahlen im Rechtskreis SGB 3. Die Anzahl der im Jobcente r der Stadt 
Münster gemeldeten Arbeitslosen ist mit rund 5.550 Personen zuletzt recht konstant. 
Die Arbeitslosenquote der Frauen fällt sowohl rechtskreisübergreifend als auch jeweils in den beiden 
Rechtskreisen des SGB 2 sowie SGB 3 geringer aus als die Ar beitslosenquote der Männer. Im Ver-
gleich zu den Vormonaten und zum Vorjahresmonat ist im Juni 2021 bei den Frauen jedoch ein ge-
ringerer Rückgang oder sogar eine Stagnation zu verzeichnen. Im SGB 2 hat der Bestand der arbeits-
losen Frauen im Juni 2021 zu den Vormonaten leicht um 0,5 Prozent zugenommen, während die Zahl 
der arbeitslosen Männer im gleichen Zeitraum um 0,2 Prozent abgenommen hat.

- 4 - 
V/0568/2021 
Arbeitsmarkt
- keine Prognose
April 2021 Mai 2021 Juni 2021
Veränderung 
Apr 21 zu 
Jun 21
Juni 2020
Veränderung 
Jun 20 zu 
Jun 21
Durchschnitt 
2020
 Arbeitslosenquote Münster (in %) 5,2    5,1    5,0    -3,8% 5,5    -9,1% 5,2            
 Männer 5,7    5,6    5,5    -3,5% 6,2    -11,3% 5,8            
 Frauen 4,6    4,6    4,5    -2,2% 4,7    -4,3% 4,5            
davon: Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) 2,0    1,9    1,8    -10,0% 2,2    -18,2% 2,1            
   Männer 2,2    2,1    2,0    -9,1% 2,5    -20,0% 2,4            
   Frauen 1,7    1,7    1,7    0,0% 1,8    -5,6% 1,8            
davon: Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 3,2    3,2    3,2    0,0% 3,3    -3,0% 3,1            
   Männer 3,5    3,5    3,5    0,0% 3,7    -5,4% 3,4            
   Frauen 2,9    2,9    2,9    0,0% 2,9    0,0% 2,7            
  unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 1,9    2,0    2,0    5,3% 2,1    -4,8% 2,0            
 Bestand Arbeitslose SGB II 5.547       5.530       5.552       0,1% 5.703       -2,6% 5.334         
 Männer 3.062       3.036       3.055       -0,2% 3.180       -3,9% 2.964         
 Frauen 2.485       2.494       2.497       0,5% 2.523       -1,0% 2.370         
    15 bis 24 Jahre 460         465         475         3,3% 501         -5,2% 477           
 25 bis 54 Jahre 4.115       4.168       4.213       2,4% 4.266       -1,2% 3.963         
    55 Jahre und älter 972         897         864         -11,1% 936         -7,7% 894           
 Deutsche 3.612       3.604       3.604       -0,2% 3.691       -2,4% 3.487         
    Ausländer 1.935       1.926       1.948       0,7% 2.012       -3,2% 1.847         
    Langzeitarbeitslose 3.402       3.395       3.421       0,6% 2.923       17,0% 2.869         
 
 
Abbildung 3: Arbeitsmarkt - Daten der Bundesagentur für Arbeit 
 
Im Berichtsmonat März 2021 wurden 39 Sanktionen wirksam. Von den 31 Personen mit mindestens 
einer Sanktion waren 17 Männer und 14 Frauen (siehe Abbildung 4). Die Sanktionsquote hat sich 
beim Jobcenter der Stadt Münster gegenüber dem Vorjahresmonat von 0,6 Prozent auf 0,2 Prozent 
verringert. Die Sanktionsquoten des Landes NRW und des Bundes liegen mit 0,5 Prozent bzw. 0,8 
Prozent deutlich darüber.  
 
Sanktionen
-keine Prognose Januar 
2021
Februar 
2021 März 2021
Veränderung 
Jan 21 zu 
Mrz 21 März 2020
Veränderung 
Mrz 20 zu 
Mrz 21
Durchschnitt 
2020
 Anzahl der wirksamen Sanktionen 42           47           39           -7,1% 95           -58,9% 58                 
 Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktion 37           37           31           -16,2% 78           -60,3% 48                 
    Männer 24           22           17           -29,2% 42           -59,5% 30                 
    Frauen 13           15           14           7,7% 36           -61,1% 18                 
 Deutsche 28           25           21           -25,0% 51           -58,8% 31                 
 Ausländer 9             12           10           11,1% 27           -63,0% 17                 
 Sanktionsquote 
 Münster 0,3          0,3          0,2          -17,0% 0,6          -60,7% 0,3                
 Nordrhein-Westfalen 0,7          0,7          0,5          -25,7% 1,0          -47,1% 0,7                
 Deutschland 1,0          0,9          0,8          -24,0% 1,2          -36,6% 0,9                
 Durchschnittliche Höhe der Kürzung 
 Münster 66,51 €    75,69 €    96,91 €    45,7% 66,16 €    46,5% 92,44 €           
 Nordrhein-Westfalen 80,21 €    84,13 €    90,67 €    13,0% 69,30 €    30,8% 78,61 €           
 Deutschland 84,66 €    87,90 €    93,42 €    10,3% 71,32 €    31,0% 79,03 €           
 
Abbildung 4: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit

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V/0568/2021 
Im zweiten Quartal 2021 wurden insgesamt 103 Verfahren zwecks Prüfung einer Ordnungswidrigkeit 
eingeleitet (siehe Abbildung 5). Insgesamt 22 Bußgeldbescheide wurden im Quartal rechtskräftig. Die 
Höhe des Bußgeldes betrug in 68 Prozent der Fälle maximal 200 Euro, 27 Prozent der Bescheide 
beliefen sich auf 200 bis 500 Euro und nur ein Bescheid (5 Prozent) enthielt ein Bußgeld von mehr als 
500 Euro.  
 
Ordnungswidrigkeiten
April 21 Mai 21 Juni 21 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 37                    36                    30                    103                   
Anzahl neu erlassene Bußgeldbescheide 2                      13                    5                      20                    
Anzahl rechtskräftige Bußgeldbescheide 6                      8                      8                      22                    
0,00 € bis  200,00 € 3                      5                      7                      15                    
200,00 € bis  500,00 € 2                      3                      1                      6                      
500,00 € bis 1.000,00 € 1                      -                    -                    1                      
Eingegangene Einsprüche 1                      2                      -                    3                      
 
Abbildung 5: Ordnungsw idrigkeiten - Daten Jobcenter Münster 
 
 
Zum 01.11.2020 wurden die Beratungsleistungen des Perspektivzentrums1 neu strukturiert. Das An-
gebot konzentriert sich nun auf zwei Maßnahmen: „Impulse für Erwerbsarbeit“ und „Jetzt ich! – Impul-
se für Alleinerziehende“. Die nachfolgende Abbildung zeigt sowohl die Eintritte als auch die Anzahl 
der Teilnahmen in den Angeboten des Perspektivzentrums von Januar bis Juni 2021. Insgesamt 38 
Personen sind im ersten Halbjahr in eine der beiden neuen Maßnahmen eingemündet, 82 Personen 
haben insgesamt an einem Angebot des Perspektivzentrums teilgenommen, davon waren rund 70 
Prozent Frauen (siehe Abbildung 6).  
   
Abbildung 6: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster 
 
                                                 
1 Das Perspektivzentrum ist seit 2015 ein hauseigener, nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifi-
zierter Bildungsanbieter im Jobcenter der Stadt Münster. Die Angebote "Impulse für Erw erbsarbeit" und „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerzie-
hende“ bieten erw erbsfähigen Leistungsberechtigten ab 25 Jahren niedrigschwellige individuelle Beratungsangebote, überwiegend im 
Einzelcoaching.

- 6 - 
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2. Zielerreichung 
 
 
 
 
a) Integrationen 
 
Im Herbst 2020 ist das Jobcenter der Stadt Münster in den Zielvereinbarungsprozess mit dem Land 
NRW eingestiegen. Zu diesem Zeitpunkt war der Ausblick in die Zukunft aufgrund der nicht vorher-
sehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie zwar ungewiss, aber die niedrigen Inzidenzzahlen im 
Sommer und frühen Herbst hatten Hoffnung auf eine schnelle Erholung der Wirtschaft und des Ar-
beitsmarktes gegeben. Die Erwartungshaltung bezüglich der zu vereinbarenden Zielwerte war seitens 
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hoch. Der mit dem 
MAGS vereinbarte Zielwert für das Jahr 2021 trägt dem Rechnung. Er sieht bei der Anzahl der Integ-
rationen einen Zuwachs um 7,4 Prozent gegenüber d em Vorjahr vor, der daraus resultierende Soll-
wert beläuft sich auf 3.096 Integrationen zum Jahresende (siehe Abbildung 7). Da das Jobcenter der 
Stadt Münster, anders als viele andere Jobcenter, im Jahr 2020 vergleichsweise gute Integrations-
zahlen vorweisen konnte, handelt es sich hierbei um einen sehr ambitionierten Zielwert.  
Anders als zunächst erwartet, hat die dann einsetzende dritte Welle die Wirtschaft und den Arbeits-
markt im ersten Halbjahr 2021 weiter stark belastet. Die Integrationszahlen blieben in der Folge hinter 
den Erwartungen zurück. Für die Monate Januar bis Juni 2021 werden insgesamt 1.123 Integrationen 
prognostiziert. Mit Blick auf den vereinbarten Zielwert in Höhe von 3.096 Integrationen ergibt sich da-
raus aktuell eine unterjährige Zielabweichung von 138 Integrationen.  
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf 
Grundlage der Jahresfortschritts- bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T -0 über-
prüft, d. h. die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen: 
 
 Dezember: Datenstand T-0 (= Daten ohne Wartezeit) 
 November: Datenstand T-1 (= Daten mit einem Monat Wartezeit) 
 Oktober: Datenstand T-2 (= Daten mit zwei Monaten Wartezeit) 
 Januar bis September: Datenstand T -3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten 
sind damit festgeschrieben) 
 
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht wer-
den dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose 
ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tatsächli-
chen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Maße ab-
weichen.

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V/0568/2021 
 
 
Abbildung 7: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt 
 
Für das Jahr 2021 ist mit dem Land NRW eine Erhöhung der Integrationsquote gegenüber dem Vor-
jahr um 7,8 Prozent vereinbart worden, der Jahreszielwert beläuft sich somit auf 22,0 Prozent (siehe 
Abbildung 8). Die für den Monat Juni 2021 prognostizierte Integrationsquote beläuft sich auf 8,1 Pro-
zent. Zur Zielerreichung fehlen aktuell 0,9 Prozentpunkte.  
 
 
Abbildung 8: Integrationsquote im Jahresfortschritt 
 
Auch 2021 wird besonderes Gewicht auf die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegration 
von Männern und Frauen gelegt. Die Zielvereinbarung zwischen dem Land und dem Jobcenter der 
Stadt Münster wurde diesbezüglich für das Jahr 2021 um einen Zielwert ergän zt. Der Abstand zwi-
schen den Integrationsquoten von Frauen und Männern darf sich in 2021 gegenüber dem Vorjahr 
nicht vergrößern. Das Ziel ist erreicht, wenn der Abstand am Jahresende weniger als 8,9 Prozent-
punkte beträgt (siehe Abbildung 9). Im Berichtsmon at Juni beträgt der prognostizierte Abstand der 
beiden Integrationsquoten 4,3 Prozentpunkte. Der unterjährige Sollwert wird erreicht.

- 8 - 
V/0568/2021 
 
  
Abbildung 9:  Integrationsquote der alleinerziehenden Frauen im Jahresfortschritt 
 
 
 
b) Langzeitleistungsbezug 
 
Der durchschnittliche Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden liegt im Juni 2021 bei prognostizier-
ten 9.296 Personen (siehe Abbildung 10). Mit dem Land NRW wurde eine Verringerung des Bestan-
des im Jahresdurchschnitt 2021 um 0,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr vereinbart, daraus errechnet 
sich ein Zielwert von 9.349 Langzeitleistungsbeziehenden. Der unterjährige Sollwert wird aktuell um 
57 Personen unterschritten. 
 
 
 
Abbildung 10: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt

- 9 - 
V/0568/2021 
Im Hinblick auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde eine Steigerung 
des Vorjahreswertes um 10,0 Prozent vereinbart, der ambitionierte Sollwert beträgt somit 1.481 Integ-
rationen (siehe Abbildung 11). Aktuell fehlen 114 Integrationen zur Zielerreichung.  
 
 
 
Abbildung 11:  Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt 
 
 
 
Fazit und Ausblick: 
 
Die dritte Corona-Welle führte beim Jobcenter der Stadt Münster zu einem weniger starken Zugang 
von Leistungsbeziehenden, als dies im Frühjahr 2020 der Fall war. Der kaum aufnahmefähige Ar-
beitsmarkt bedingte aber, dass die Abgänge aus dem Leistungsbezug, insbesondere die Abgänge in 
Erwerbstätigkeit, noch deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind. Von der aktuellen Erho-
lung der Wirtschaftslage und des Arbeitsmarktes profitieren bislang vorrangig die Kunden/-innen aus 
dem Rechtskreis SGB 3, die insgesamt betrachtet arbeitsmarktnäher sind als die Leistungsberechtig-
ten im Rechtskreis SGB 2.   
  
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geht in seinen neuesten Veröffentlichungen 
davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im zweiten Quartal 2021 voraussichtlich deutlich an-
ziehen wird, nachdem es zu Jahresbeginn 2021 preis-, saison- und kalenderbereinigt um 1,8 Prozent 
gegenüber dem Vorquartal nachgegeben hat. Insbesondere in den zuvor von den Eindämmungs-
maßnahmen betroffenen Dienstleistungssektoren erholt sich die Lage merklich. Durch die heranrol-
lende vierte Corona-Welle sowie Lieferengpässe in der Industrie trüben sich die Konjunkturaussichten 
jedoch etwas ein. Vom Arbeitsmarkt kommen nach wie vor positive Signale. Die Arbeitslosigkeit sinkt 
weiter. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer fällt nach einem Rekordhoch von 107,4 Punkten im Juni 2021 
nur unwesentlich und liegt im Juli 2021 bei 107,1 Punkten. 
 
Der Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit (BA-X), ein saisonbereinigter Indikator für die Arbeits-
kräftenachfrage in Deutschland, ist von Mai auf Juni um 5 auf 114 Punkte gestiegen.  Im Juli ist ein 
weiterer Anstieg auf 121 Punkte zu verzeichnen. Demnach setzt die Arbeitskräftenachfrage nach der 
verhaltenen Entwicklung während der Wintermonate ihren Erholungskurs fort. Im Vergleich zum Vor-
jahresmonat, in dem sich die Nachfrage auf dem Tiefpunkt seit Beginn der Corona-Krise befand, liegt 
der BA-X im Juli 29 Punkte im Plus. Der BA-X übertrifft damit um 7 Punkte den Wert vom März 2020,

- 10 - 
V/0568/2021 
also dem letzten Berichtsmonat, bevor die Auswirkungen der Pandemiemaßnahmen sich auf dem 
Arbeitsmarkt niedergeschlagen haben.  
 
Insgesamt ist der Blick in die Zukunft von Wirtschaft und Arbeitsmarkt grundsätzlich positiv, aber 
durch den nach wie vor ungewissen weiteren Verlauf der Corona-Pandemie - mit einer Zunahme der 
Impfquote, aber einer dennoch heranrollenden vierten Welle sowie der Verbreitung der Delta -
Virusvariante - weiterhin von Unsicherheiten geprägt.  
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
 Anlage A 
 Glossar

Anlage A

1502 Zeichen

Anlage A zur V/0568/2021 
 
Kurzüberblick 
Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter, die Endergeb-
nisse des vergangenen Jahres sowie den aktuellen Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit 
dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbar-
ten Ziele. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick  
Über den Stand der Zielerreichung sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu 
geben, um seitens des Jobcenters – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss –  
geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Keine unmittelbare Relevanz.

Beratungsverlauf (1)

08.09.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0568/2021
Typ
Vorlagen
Datum
20.08.2021
Erstellt
28.07.2021 08:10