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AnS/0007/2026

Verkehrssicherheit Am Berler Kamp

Anregung in der BV Südost 06.05.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 09.06.2026, TOP 7.1

Anregung AnS/0007/2026

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Anregung AnS/0007/2026

3341 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost 
 
 
27.04.2026 
 
 
Anregung an die Verwaltung „Verkehrssicherheit Am Berler Kamp“ 
 
Die Verwaltung möge prüfen, wie die Verkehrssicherheit am Berler Kamp im  Abschnitt 
zwischen dem Kreisverkehr und dem Ortsausgangsschild verbessert werden kann.  
Im Folgenden ist insbesondere eine Umsetzung folgender Maßnahmen zu prüfen: 
• die dauerhafte Anordnung von Tempo 30 auf dem gesamten genannten 
Streckenabschnitt, 
• die Neuordnung des ruhenden Verkehrs (insbesondere durch klar definierte 
Parkregelungen bzw. Parkbuchten), möglichst ohne die Anzahl der Parkplätze zu 
verringern, 
• sowie die Verbesserung der Sicherheit für den Radverkehr, z. B. durch markierte 
Schutzstreifen oder alternative geeignete Maßnahmen. 
Darüber hinaus möge die Verwaltung prüfen, wie die Querung der Straße Am Berler Kamp 
im Bereich des Schulzentrums sicherer gestaltet werden kann, z.B. durch die Einrichtung 
eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) oder geeigneter alternativer Querungshilfen (z. B. 
Mittelinsel, Fahrbahneinengung, Aufpflasterung). 
Begründung: 
Der genannte Abschnitt des Berler Kamps weist erhebliche verkehrssicherheitsrelevante 
Defizite auf: 
Durch das derzeit ungeordnete Parken am Fahrbahnrand kommt es regelmäßig zu 
Fahrbahnverengungen, die insbesondere bei Begegnungsverkehren problematisch sind. 
Dies gilt in besonderem Maße für den Linienbusverkehr in beide Richtungen, der die 
Situation zusätzlich verschärft. 
Da keine separate Radverkehrsinfrastruktur vorhanden ist, sind Radfahrende gezwungen, 
sich den ohnehin verengten Straßenraum mit dem motorisierten Verkehr zu teilen. Dies führt 
zu gefährlichen Situationen, insbesondere bei Überholvorgängen und Begegnungen mit 
Bussen oder größeren Fahrzeugen. 
Besonders kritisch ist die Situation vor dem Hintergrund, dass der Berler Kamp eine zentrale 
Wegeverbindung für Kinder und Jugendliche darstellt. Durch die Nähe zum Schulzentrum 
Wolbeck sowie zur Sportanlage Wolbeck wird die Straße regelmäßig von Schüler*innen 
genutzt – häufig zu Stoßzeiten und in Gruppen. 
Zusätzlich besteht im Bereich „Am Berler Kamp“ ein konkreter Querungskonflikt: 
Der Übergang vom Radweg am Schulzentrum in den Fuß- und Radweg entlang des Berler

Kamps ist derzeit nicht ausreichend gesichert. Insbesondere für Kinder und ungeübte 
Verkehrsteilnehmende entstehen hier unsichere Querungssituationen. 
Die Kombination aus hohem Querungsbedarf (Schule / Sport), motorisiertem Verkehr inkl. 
Bussen und unübersichtlichen Situationen durch parkende Fahrzeuge begründet eine 
besondere Gefahrenlage. 
Die Anordnung von Tempo 30 sowie die Einrichtung einer gesicherten Querungsstelle sind 
vor diesem Hintergrund geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen, um die 
Unfallwahrscheinlichkeit und -schwere deutlich zu reduzieren, die Schulwegsicherheit 
signifikant zu erhöhen und die selbstständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu 
stärken. 
Maßnahmen wie Tempo 30 sowie Fußgängerüberwege können gemäß § 45 StVO 
insbesondere bei Vorliegen besonderer Gefahrenlagen sowie im Umfeld sensibler 
Einrichtungen (z. B. Schulen) angeordnet werden. Die hier beschriebene Nutzungssituation 
erfüllt diese Voraussetzungen in besonderem Maße. 
Für die Fraktion 
Anja Tepe 
 
Quelle: Stadtplan der Stadt Münster, Vermessungs- und Katasteramt Münster

Beratungsverlauf (1)

09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 7.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AnS/0007/2026
Typ
Anregung in der BV Südost
Datum
06.05.2026
Erstellt
06.05.2026 08:43