AnS/0007/2026
Verkehrssicherheit Am Berler Kamp
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Anregung AnS/0007/2026
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Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost 27.04.2026 Anregung an die Verwaltung „Verkehrssicherheit Am Berler Kamp“ Die Verwaltung möge prüfen, wie die Verkehrssicherheit am Berler Kamp im Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr und dem Ortsausgangsschild verbessert werden kann. Im Folgenden ist insbesondere eine Umsetzung folgender Maßnahmen zu prüfen: • die dauerhafte Anordnung von Tempo 30 auf dem gesamten genannten Streckenabschnitt, • die Neuordnung des ruhenden Verkehrs (insbesondere durch klar definierte Parkregelungen bzw. Parkbuchten), möglichst ohne die Anzahl der Parkplätze zu verringern, • sowie die Verbesserung der Sicherheit für den Radverkehr, z. B. durch markierte Schutzstreifen oder alternative geeignete Maßnahmen. Darüber hinaus möge die Verwaltung prüfen, wie die Querung der Straße Am Berler Kamp im Bereich des Schulzentrums sicherer gestaltet werden kann, z.B. durch die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) oder geeigneter alternativer Querungshilfen (z. B. Mittelinsel, Fahrbahneinengung, Aufpflasterung). Begründung: Der genannte Abschnitt des Berler Kamps weist erhebliche verkehrssicherheitsrelevante Defizite auf: Durch das derzeit ungeordnete Parken am Fahrbahnrand kommt es regelmäßig zu Fahrbahnverengungen, die insbesondere bei Begegnungsverkehren problematisch sind. Dies gilt in besonderem Maße für den Linienbusverkehr in beide Richtungen, der die Situation zusätzlich verschärft. Da keine separate Radverkehrsinfrastruktur vorhanden ist, sind Radfahrende gezwungen, sich den ohnehin verengten Straßenraum mit dem motorisierten Verkehr zu teilen. Dies führt zu gefährlichen Situationen, insbesondere bei Überholvorgängen und Begegnungen mit Bussen oder größeren Fahrzeugen. Besonders kritisch ist die Situation vor dem Hintergrund, dass der Berler Kamp eine zentrale Wegeverbindung für Kinder und Jugendliche darstellt. Durch die Nähe zum Schulzentrum Wolbeck sowie zur Sportanlage Wolbeck wird die Straße regelmäßig von Schüler*innen genutzt – häufig zu Stoßzeiten und in Gruppen. Zusätzlich besteht im Bereich „Am Berler Kamp“ ein konkreter Querungskonflikt: Der Übergang vom Radweg am Schulzentrum in den Fuß- und Radweg entlang des Berler Kamps ist derzeit nicht ausreichend gesichert. Insbesondere für Kinder und ungeübte Verkehrsteilnehmende entstehen hier unsichere Querungssituationen. Die Kombination aus hohem Querungsbedarf (Schule / Sport), motorisiertem Verkehr inkl. Bussen und unübersichtlichen Situationen durch parkende Fahrzeuge begründet eine besondere Gefahrenlage. Die Anordnung von Tempo 30 sowie die Einrichtung einer gesicherten Querungsstelle sind vor diesem Hintergrund geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen, um die Unfallwahrscheinlichkeit und -schwere deutlich zu reduzieren, die Schulwegsicherheit signifikant zu erhöhen und die selbstständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Maßnahmen wie Tempo 30 sowie Fußgängerüberwege können gemäß § 45 StVO insbesondere bei Vorliegen besonderer Gefahrenlagen sowie im Umfeld sensibler Einrichtungen (z. B. Schulen) angeordnet werden. Die hier beschriebene Nutzungssituation erfüllt diese Voraussetzungen in besonderem Maße. Für die Fraktion Anja Tepe Quelle: Stadtplan der Stadt Münster, Vermessungs- und Katasteramt Münster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AnS/0007/2026
- Typ
- Anregung in der BV Südost
- Datum
- 06.05.2026
- Erstellt
- 06.05.2026 08:43