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2718/2019

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Erweiterung STRÖER Campus in Köln-Sürth

Beschlussvorlage Ausschuss 21.08.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.09.2019, TOP 10.6

Anlage 1 Geltungsbereich

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Anlage 3

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2

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Anlage 1 Geltungsbereich

458 Zeichen

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Stadtplanungsamt

Anlage 1

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Erweiterung STRÖER Campus
in Köln - Sürth

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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.

Anlage 3

12138 Zeichen

/ 2 
 
A N L A G E 3  
 
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan  
Arbeitstitel: Erweiterung STRÖER Campus in Köln - Sürth 
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
 
1.1 Anlass der Planung 
 
Die STRÖER Unternehmensgruppe ist Nutzer eines Areals in Köln-Sürth auf dem derzeit die 
Unternehmenszentrale mit ca. 300 Mitarbeitern angesiedelt ist. Aufgrund des starken Wachs-
tums in der Unternehmensgruppe und der heutigen dezentralen Standortverteilung sollen am 
Unternehmenssitz in Köln-Sürth weitere Büroflächen in Form eines zentralen hochwertigen 
Campus für insgesamt über 1300 Mitarbeiter realisiert werden. Hierdurch wird der Standort 
der Unternehmenszentrale in Köln gesichert und weiterentwickelt. 
 
Im Stadtteil Rodenkirchen, als auch bezogen auf die Gesamtstadt, werden durch die Umset-
zung des Vorhabens langfristig zukunftsfähige Arbeitsplätze im Medien-, Digital- und Werbe-
sektor gesichert, ausgebaut und mit jungen Mitarbeitern-/innen diversifiziert. An den bisher de-
zentralen Unternehmensstandorten bieten sich nach Verlagerung und Freiziehen neue En t-
wicklungschancen und Nachnutzungspotentiale. Gleichzeitig werden die heute stadtweit ver-
teilten Unternehmensverkehre effizient gebündelt und durch die räumliche Nähe im zukünftigen 
Campus Umweg e gespart, wodurch sich das Ge samtverkehrsaufkommen nachhaltig redu-
ziert. 
 
Die vorgesehene Standortkonzeption erachtet das Leitbild eines hochwertigen, weitestgehend 
autofreien Campus als oberste Prämisse. Die zukünftige Bebauung und Freiraumanlagen sol-
len den Anforderungen an ein modernes Arbeitsumfeld entsprechen. Durch die Bündelung von 
Arbeitsplätzen werden sowohl für das Unternehmen als auch Mitarbeiter Synergien innerhalb 
der betrieblichen Abläufe entstehen. 
 
Der Unternehmensstandort in Köln-Sürth ist in zwei Teilbereiche getrennt, wobei sich der heu-
tige Unternehmenssitz auf einem Areal südlich der Ströer-Allee befindet - nördlich davon ste-
hen weitere Grundstücke für eine bauliche Entwicklung zur Verfügung. Im südlichen Teilbe-
reich ist eine bauliche Erweiterung aufgrund des bestehenden Planungsrechtes mit gleichzeiti-
ger Nutzung des Gebäudebestands nicht möglich, da an bestehende Gebäude direkt ange-
baut werden müsste. Zusätzlich befindet sich hier eine große Anzahl vorerst zu erhaltender 
oberirdischer Stellplätze. Sobald Ersatzstellplätze für die oberirdische Stellplatzanlage auf den 
Flächen nördlich der Ströer-Allee zur Verfügung stehen, können die Flächen südlich der 
Ströer-Allee baulich weiter entwickelt werden. Diese stufenweise Realisierung des Vorhabens 
hat zusätzlich den Vorteil, dass die nördlich angrenzende Wohnbebauung von der zweiten 
Realisierungsphase durch die dann bereits errichtete Bebauung nördlich der Ströer-Allee ab-
geschirmt wird. 
 
In einer ersten Realisierungsstufe sollen auf der rund 13.900 m² großen Fläche nördlich der 
Ströer-Allee weitere Büroflächen (für 500 Mitarbeite r mit rund 9.100 m² Bruttogrund fläche 
oberirdisch, 2.500 m² Bruttogrundfläche unterirdisch) und ein Systemparkhaus mit  rund 340 
Stellplätzen entwickelt werden. Eine betriebseigene Manufaktur ist als Teil des zukünftigen 
Raumprogramms ebenfalls vorgesehen. 
 
In einer zweiten Realisierungsstufe soll innerhalb der rund 24.660 m² großen Fläche südlich der 
Ströer-Allee der vorhandene Baukörper um eine III bis IV-geschossige Bebauung entlang der 
Stadtbahntrasse mit Büroflächen (für 560 Mitarbeiter mit rund 13.000 m² Bruttogrundfläche

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/ 3 
 
oberirdisch, 1.300 m² Bruttogrundfläche unterirdisch) und einer zentralen Tiefgarage mit rund 
250 Stellplätzen erweitert werden. 
 
Die zwischen den beiden Teilbereichen gelegene Freifläche (mit Wasserfläche) bildet eine  
neue Campusmitte. Notwendige Stellplätze sollen unmittelbar von der Ströer-Allee erschlossen 
werden, so dass der Campus weitgehend autofrei bleiben kann. 
 
Insgesamt sollen rund 22.100 m² Bruttogrundfläche oberirdisch, 3.800 m² Bruttogrundfläche 
unterirdisch sowie circa 590 Stellplätze in einem Systemparkhaus und in Tiefgaragen errichtet 
werden. 
 
 
1.2 Ziel der Planung 
Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die planungs rechtli-
chen Voraussetzungen zur Realisierung der geplanten Erweiterung der Unternehmenszentrale 
geschaffen. Das vorhandene Planungsrecht lässt die Realisierung des Vorhabens nicht zu. 
 
 
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet befindet sich in Köln -Sürth und wird begrenzt von der Wohnbebauung 
zwischen der Stadtbahntrasse und der Industriestraße im Norden, vom Akazienweg im Osten, 
der Wohnbebauung zwischen dem Akazienweg und der Industriestraße im Süden und der 
Industriestraße im Westen. Das Plangebiet ist ca. 3,9 ha groß. 
 
Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Rondorf-Land, Flur 32 
 
• nördlich der Ströer-Allee die Flurstücke 311, 337, 484, 483, 482 und 461 mit ei-
ner Fläche von rd. 13.900 qm, 
• südlich der Ströer-Allee die Flurstücke 462 - 465, 258 – 261, 264, 269, 175 und 
272 mit einer Fläche von rd. von 22.660 m² sowie 
• die Flurstücke 462, 463, 415 (Ströer-Allee). 
 
2.2 Vorhandene Struktur 
Auf dem Unternehmensstandort südlich der Ströer-Allee sind bereits rund 8.450 m² oberird i-
scher Bruttogrundfläche (300 Mitarbeiter), eine oberirdischen Stellplatzanlage mit rund 140 
Stellplätzen und eine Tiefgarage mit rund 50 Stellplätzen realisiert. 
 
Die geplante Erweiterungsfläche nördlich der Ströer-Allee ist unbebaut. Entlang der Industrie-
straße und teilweise entlang der Ströer -Allee bzw. zur Stadtbahntrasse sind Gehölze vorhan-
den. Die Gehölzgruppe zur Industriestraße soll durch das geplante Vorhaben nicht in Anspruch 
genommen werden. 
 
Westlich der Industriestraße schließt eine Waldfläche an, in der 4 Außenspielfelder sowie das 
Vereinsheim des SV Rot -Gelb Godorf eingebettet liegen. In etwa 300 m Ent fernung beginnt 
eine industriell genutzte Fläche mit nach BImSchG genehmigten Anlagen (Shell Deutschland 
Oil GmbH: Konversionsanlage, Raffinerie II, Kraftwerk) sowie einem Schrottplatz im Bereich 
des Hafen Godorf. 
 
Östlich der Stadtbahntrasse sowie nördlich des Plang ebietes schließt sich der Sied lungsbe-
reich von Sürth an. 
 
2.3 Erschließung 
Das Plangebiet ist sehr gut an den örtlichen und überörtlichen Verkehr angebunden. Das 
Plangebiet wird über die Ströer-Allee erschlossen. Die Verkehre auf der Ströer-Allee sind na-

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/ 4 
 
hezu vollständig der vorhandenen Unternehmenszentrale zuzuordnen, da die Straße für den 
motorisierten Verkehr in Richtung Mönchsgüterweg vor der Stadtbahnquerung endet. 
 
Die Ströer -Allee mündet westlich auf die Industriestraße (L300), die nach Norden  über die 
Straße „Zum Forstbotanischen Garten“ zur Militärringstraße (B9) bzw. nach Süden unmittelbar 
zum Anschluss Köln -Godorf auf die BAB 555 führt. In östlicher Richtung führt die Ströer-Allee 
bzw. den Mönchsgüterweg über die Stadtbahntrasse bis zur Wesselinger Straße. 
 
Die Stadtbahnlinien 16 und 17 verlaufen in ca. 30 m Entfernung westlich des Plangebietes. 
Die nächstgelegene Haltestelle, Bahnhof Sürth, ist fußläufig über den Akazienweg, Ulmenallee 
und Ober Buschweg in ca. 700 m zu  erreichen. Die Erreichbarkeit der Ströer-Allee bzw. der 
Stadtbahnhaltestelle vom nördlich angrenzenden Wohngebiet über einen Fußweg bleibt erhal-
ten. 
 
2.4 Planungsrechtliche Situation  
Für den Bereich südlich der Ströer -Allee ist der vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 
70363/02 seit dem Jahr 2001 rechtsverbindlich. 
 
Auf Grundlage des vorhandenen Planungsrechts (siehe Darstellung in Anlage 2) ist der vo r-
handene Baukörper kammartig mit vier III -geschossigen Gebäudeteile Richtung Stad t-
bahntrasse erweiterbar (maximale Gebäudetiefe 16 m). 
 
Im südlichen Planbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 70363/02 sind private 
Grünflächen (Ausgleichsflächen) festgesetzt, überlagert mit der Signatur „Flächen, die dem 
Landschaftsschutz unterliegen“. Diese Fläche soll erhalten, also nicht überplant werden und 
ist daher nicht im Geltungsbereich des neuen vorhabenbezogenen B ebauungsplans erfasst. 
Auch im Kreuzungsbereich Industriestraße/Ströer-Allee ist die Festlegung des Landschaft s-
schutzgebietes aus dem Landschaftsplan übernommen. 
 
3. Planungsvorgaben 
 
3.1 Regionalplan 
Das Plangebiet liegt innerhalb eines Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB). Das Vorhaben 
entspricht insoweit den Zielen des Regionalplans. 
 
3.2 Flächennutzungsplan 
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan nördlich der Ströer-Allee als Grünfläche und süd-
lich der Ströer-Allee als Gewerbegebiet dargestellt. Das Vorhaben entspricht den Darstellun-
gen des Flächennutzungsplans für den Bereich südlich der Ströer-Allee. Für den Bereich nörd-
lich der Ströer -Allee ist eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Diese Änderung er-
folgt im Parallelverfahren. 
 
3.3 Landschaftsplan 
Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet 19 „Friedenswald, Forstbotanischer Garten 
und Grünverbindungen um Hahnwald“. Gemäß § 20 Abs.4 LNatSchG NRW treten widerspre-
chende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem  Inkrafttreten des 
entsprechenden Bebauungsplans außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im 
Beteiligungsverfahren dem Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat. 
 
3.4 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK Wohnen) 
Die Fläche nördlich der Ströer -Allee wurde im R ahmen des STEK Wohnen als Wohn -
baupotential identifiziert. Die Eignung und Notwendigkeit für eine bauliche Entwicklung ist hier 
grundsätzlich gegeben, insbesondere vor dem Hintergrund einer stark wachsenden Stadt. 
 
Auch wenn die Entwicklungsoption „Wohnungsbau“ zugunsten der Erweiterung des Ströer -
Campus aufgegeben werden muss, leistet das Vorhaben durch die Bereitstellung von Arbeits-

- 4 - 
 
 
 
und Ausbildungsplätzen im Digitalsektor einen Beitrag zur zukunfts fähigen Entwicklung des 
Stadtbezirks Rodenkirchen bzw. der Gesamtstadt. 
 
3.5 Störfallbetriebe 
In etwa 300 m Entfernung beginnt eine industriell genutzte Fläche mit nach BImSchG geneh-
migten Anlagen (Shell Deutschland Oil GmbH: Konversionsanlage, Raffinerie  II, Kraftwerk) 
sowie einem Schrottplatz im Bereich des Hafen Godorf. 
 
Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob angemessene Abstände zu Störfallbetrieben eingehal-
ten werden. 
 
4. Städtebauliches Konzept 
 
Nördlich der Ströer-Allee soll ein straßenbegleitender, III-IV geschossiger Gebäuderiegel ent-
stehen. Den westlichen Abschluss bildet ein Systemparkhaus und ggf. die geplante Manufak-
tur. Mit der geplanten Straßenrandbebauug können die Verkehrslärmimmissionen gegenüber 
dem nördlich angrenzenden Wohngebiet wirksam abgeschirmt werden. 
 
Südlich der Ströer-Allee soll ein III-IV-geschossiger Gebäuderiegel entlang der Stadtbahntras-
se ergänzt werden. Als Ergänzung des Gebäudebestandes und Merkpunkt an der Ströer-Allee 
soll ein IV-geschossiger Gebäudeteil errichtet werden. Alle Gebäudeteile sollen baulich verbun-
den werden. Im Bereich der neu zu errichtenden Gebäude soll eine Tiefgarage hergestellt  
werden. 
 
5. Umweltbelange 
 
Die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen auf die Belange des Umwelt schutzes 
nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden im  weiteren Verfahren ermittelt und in der Planung be-
rücksichtigt. 
 
Für das Bebauungsplanverfahren ist die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 
4 BauGB notwendig, die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dar-
gestellt. Vorbehaltlich der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentli-
cher Belange zeichnet sich für folgende Umweltbelange eine Betroffenheit  ab: Artenschutz, 
Boden, Eingriff/Ausgleich, Lärm (Schiene, Straße, Sportanlagen). 
 
6. Planverwirklichung 
 
Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der Vorhaben- und Erschließungs-
plan. Des Weiteren wird ein Durchführungsvertrag geschlossen, in dem sich die Vorhabenträ-
gerin gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 v erpflichtet, das im VEP festgelegte Vorhaben und die Er-
schließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen und die Planungs - 
und Erschließungskosten zu tragen.

Beschlussvorlage Ausschuss

3924 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Wirt Sa 
Vorlagen-Nummer 
 2718/2019 
Freigabedatum 
21.08.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: Erweiterung STRÖER Campus in Köln-Sürth 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet westlich des Akazienweges, nördlich der 
Wohnbebauung zwischen dem Akazienweg und der Industriestraße, östlich der Industriestraße 
und südlich der Wohnbebauung zwischen der Stadtbahntrasse und der Industriestraße 
 —Arbeitstitel: Erweiterung STRÖER Campus in Köln-Sürth — einzuleiten mit dem Ziel, 
Gewerbe festzusetzen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis 
und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 2; 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Mit Schreiben vom 13.08.2019 hat die PV 6. Objektgesellschaft mbH, Gustav-Heinemann-Ufer 74 in 
50968 Köln, bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) 
zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt mit dem Ziel, die Realisierung 
der geplanten Erweiterung der Unternehmenszentrale der STRÖER Unternehmensgruppe vorzu-
nehmen. Insgesamt sollen rund 22.500 m2 Bruttogrundfläche oberirdisch, sowie 590 Stellplätze in 
einem Systemparkhaus und in Tiefgaragen entstehen. Das Plangebiet befindet sich in Köln-Sürth und 
wird begrenzt von der Wohnbebauung zwischen der Stadtbahntrasse und der Industriestraße im Nor-
den, vom Akazienweg im Osten, der Wohnbebauung zwischen dem Akazienweg und der Industrie-
straße im Süden und der Industriestraße im Westen. Das Plangebiet ist ca. 3,9 ha groß.  
 
Die Ströer Unternehmensgruppe ist bereits Nutzer des südlichen Teils des Plangebiets, auf dem der-
zeit die Unternehmenszentrale angesiedelt ist. Aufgrund des starken Wachstums in der Unterneh-
mensgruppe sind am Standort weitere Büroflächen in Form eines zentralen Campus erforderlich. In 
Folge dessen sollen in einer ersten Realisierungsstufe nördlich der Ströer-Allee auf einer circa 13.900 
m2 großen unbebauten Freifläche weitere Büroflächen für ca. 500 Mitarbeiter und ein Systempark-
haus mit rund 340 Stellplätzen realisiert werden. Hinzukommt hier eine betriebseigene Manufaktur zur 
Entwicklung von Displaysystemen. In einer zweiten Realisierungsstufe soll südlich der Ströer-Allee 
der vorhandene Baukörper um eine III bis IV-geschossige Bebauung entlang der Stadtbahntrasse mit 
Büroflächen für rund 560 Mitarbeiter und einer zentralen Tiefgarage mit rund 250 Stellplätzen erwei-
tert werden. 
 
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen zur Realisierung der geplanten Erweiterung der Unternehmenszentrale geschaffen. 
Der aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im südlichen Bereich aus dem Flächen-
nutzugsplan entwickelt. Für den nördlichen Bereich ist eine Änderung des Flächennutzungsplans er-
forderlich. Diese Änderung erfolgt im Parallelverfahren. 
 
Auf Grundlage des in Anlage 2 dargestellten Planungskonzeptes soll die frühzeitige Öffentlichkeitsbe-
teiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Form einer Abendveranstaltung nach Modell 2 durchgeführt 
werden.  
 
 
Anlagen 
Anlage 1  Geltungsbereich  
Anlage 2 Planungskonzept  
Anlage 3 Erläuterungstext

Anlage 2

338 Zeichen

ANLAGE: STÄDTEBAULICHER LAGEPLAN   „ERWEITERUNG DES STRÖER-CAMPUS“ IN KÖLN-SÜRTH    M 1:1000 @ DIN A3 
 
III
TG
IV
III-IV
III-IV
III-IV
IV III +
IV
Parkhaus
IV
III+
III+
Vorfahrt
III-IV
III-IV
III-IV
Teich & Freianlagen 
P
P
I
Bauraum bestehendes Planungsrecht
Anlage 2
Erweiterung STRÖER Campus in Köln-Sürth
Planungskonzept
ohne Maßstab

Beratungsverlauf (2)

16.09.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Industriestraße
  • Ströer-Allee
  • Militärringstraße
  • Wesselinger Straße
  • Ulmenallee
  • Akazienweg
  • Gustav-Heinemann-Ufer 74
  • Mönchsgüterweg
  • Ober Buschweg
  • Zum Forstbotanischen Garten

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Details

Aktenzeichen
2718/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.08.2019
Erstellt
08.08.2019 14:32