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V/0877/2006

Vorabgewinnausschüttung 2006 der Stadtwerke Münster GmbH

Vorlage 26.10.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 06.12.2006, TOP 3.6

Beschlussvorlage

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Anlage: Vorabgewinnauschüttung 2006

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Beschlussvorlage

2119 Zeichen

V/0877/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorabgewinnausschüttung 2006 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.12.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung 
der Stadtwerke Münster GmbH folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Es wird eine Vorabgewinnausschüttung auf den Jahresüberschuss der Stadtwerke Münster GmbH 
für das Jahr 2006 in Höhe von 7.000.000 € abzüglich Steuern vorgenommen. Als Zahlungstermin 
wird der 15.12.2006 festgesetzt. 
 
Begründung: 
Die Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) hat in 2006 entsprechend der Beteiligung der Stadt-
werke Münster GmbH 99 % ihres Gewinns aus dem Jahre 2005 (= 99 % von 1,5 Mio. €) an die 
Stadtwerke Münster GmbH ausgeschüttet. Durch den o.g. Beschlussvorschlag soll in Form einer 
Vorabgewinnausschüttung eine Weiterleitung des Gewinns noch im Jahre 2006 an die Stadt 
Münster erfolgen. Die restlichen 1 % sind der Stadt Münster bereits aufgrund der direkten Beteili-
gung zugeflossen. 
 
Darüber hinaus wird die Vorabgewinnausschüttung aus der Weiterleitung des Gewinns der WBI 
noch um einen Betrag von 5.515 T€ aus dem zu erwartenden übrigen Ergebnis der Stadtwerke 
Münster GmbH aufgestockt. Nach Abzug der Kapitalertragsteuer von 1.400.000 € und des Solida-
ritätszuschlages von 77.000 € wird somit ein Betrag von 5.523.000 € an den Betrieb gewerblicher 
Art ”Bäder” der Stadt Münster ausgeschüttet. 
 
Zur weiteren Begründung wird auf die als Anlage beigefügte Aufsichtsratsvorlage Nr. 41/2006 der 
Stadtwerke Münster GmbH verwiesen.  
 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hat über die Angelegenheit in seiner Sitzung am 
25.10.2006 beraten und die Vorabgewinnausschüttung, wie dargestellt, beschlossen. 
 
I. V.  
 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0877/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Deppe 
Ruf: 
492 20 20 
E-Mail: 
Deppe@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.10.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

Anlage: Vorabgewinnauschüttung 2006

2427 Zeichen

Münster, 18.10.2006 
 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 41/2006 
 
Betreff 
 
Vorabgewinnausschüttung 2006 
 
 
Berichterstatter 
 
Herr Dr. Spickenheuer 
Herr Dr. Ohlms 
 
 
Antrag 
 
Der Aufsichtsrat wolle beschließen: 
 
Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: 
 
Auf den Jahresüberschuss der Stadtwerke Münster Gmb H für das Jahr 2006 wird ein 
Vorabgewinn in Höhe von 7.000.000 € abzüglich Steuern ausgeschüttet. 
 
Als Zahlungstermin wird der 15.12.2006 festgesetzt. 
 
 
Begründung 
 
Die Vorabgewinnausschüttung setzt sich zusammen aus  einem Betrag in Höhe von 
1.485 T€ aus der Gewinnausschüttung der Westfälisch e Bauindustrie GmbH für das 
Jahr 2005, der gemäß Beschluss der Gesellschafterve rsammlung der WBI vom 
09.08.2006 bereits an die Stadtwerke ausgezahlt wurde. 
 
Darüber hinaus werden 5.515 T€ aus dem voraussichtlichen übrigen Ergebnis der Stadt-
werke Münster GmbH ausgeschüttet. 
 
Nach dem Wirtschaftsplan 2006 der Stadtwerke Münste r GmbH beträgt das Planergeb-
nis der Gesellschaft 8.786 T€. Nach dem derzeitigen  Stand der Geschäftsentwicklung 
wird das Ergebnis erreicht werden. 
 
Auf den Vorabgewinn werden folgende Beträge gezahlt: 
 
Gewinnausschüttung 7.000.000 € 
Kapitalertragsteuer ./. 1.400.000 € 
Solidaritätszuschlag ./.      77.000 €
 
Netto Auszahlungsbetrag 5.523.000 €

- 2 - 
 
Nach Absprache zwischen der Kämmerei der Stadt Müns ter und unserer Gesellschaft 
sollen Gewinnanteile der WBI wie bereits in den ver gangenen Jahren möglichst zeitnah 
an die Stadt Münster als Gesellschafterin der Stadtwerke ausgeschüttet werden. 
 
Mit der Auszahlung des v.g. Betrages bereits in 200 6 werden im Konzern Stadt Münster 
gegenüber einer Ausschüttung in 2007 erhebliche Steuervorteile erzielt. 
 
Durch die Verrechnung des Gewinns der Stadtwerke Mü nster mit dem Verlust des Be-
triebs gewerblicher Art Bäder der Stadt Münster kon nte bisher ein Großteil der von den 
Stadtwerken bereits abgeführten Kapitalertragsteuer  (einschl. Solidaritätszuschlag) vom 
Finanzamt wieder zugunsten des Bäderbetriebes zurüc kgeholt werden. Nach der zzt. 
laufenden Betriebsprüfung wird diese Praxis ab 2007  voraussichtlich nicht mehr möglich 
sein.  
 
Mit der jetzt vorgeschlagenen Vorabgewinnausschüttu ng wird der Steuervorteil noch 
einmal in 2006 in voller Höhe genutzt werden können. 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
gez. Dr. Spickenheuer        gez. Dr. Ohlms

Beratungsverlauf (1)

06.12.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0877/2006
Typ
Vorlage
Datum
26.10.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37