V/0877/2006
Vorabgewinnausschüttung 2006 der Stadtwerke Münster GmbH
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Beschlussvorlage
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V/0877/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Vorabgewinnausschüttung 2006 der Stadtwerke Münster GmbH Beratungsfolge 06.12.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die Stadt Münster ermächtigt den Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH folgenden Beschluss zu fassen: Es wird eine Vorabgewinnausschüttung auf den Jahresüberschuss der Stadtwerke Münster GmbH für das Jahr 2006 in Höhe von 7.000.000 € abzüglich Steuern vorgenommen. Als Zahlungstermin wird der 15.12.2006 festgesetzt. Begründung: Die Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) hat in 2006 entsprechend der Beteiligung der Stadt- werke Münster GmbH 99 % ihres Gewinns aus dem Jahre 2005 (= 99 % von 1,5 Mio. €) an die Stadtwerke Münster GmbH ausgeschüttet. Durch den o.g. Beschlussvorschlag soll in Form einer Vorabgewinnausschüttung eine Weiterleitung des Gewinns noch im Jahre 2006 an die Stadt Münster erfolgen. Die restlichen 1 % sind der Stadt Münster bereits aufgrund der direkten Beteili- gung zugeflossen. Darüber hinaus wird die Vorabgewinnausschüttung aus der Weiterleitung des Gewinns der WBI noch um einen Betrag von 5.515 T€ aus dem zu erwartenden übrigen Ergebnis der Stadtwerke Münster GmbH aufgestockt. Nach Abzug der Kapitalertragsteuer von 1.400.000 € und des Solida- ritätszuschlages von 77.000 € wird somit ein Betrag von 5.523.000 € an den Betrieb gewerblicher Art ”Bäder” der Stadt Münster ausgeschüttet. Zur weiteren Begründung wird auf die als Anlage beigefügte Aufsichtsratsvorlage Nr. 41/2006 der Stadtwerke Münster GmbH verwiesen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hat über die Angelegenheit in seiner Sitzung am 25.10.2006 beraten und die Vorabgewinnausschüttung, wie dargestellt, beschlossen. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Vorlagen-Nr.: V/0877/2006 Auskunft erteilt: Herr Deppe Ruf: 492 20 20 E-Mail: Deppe@stadt-muenster.de Datum: 24.10.2006 Öffentliche Beschlussvorlage
Anlage: Vorabgewinnauschüttung 2006
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Münster, 18.10.2006 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 41/2006 Betreff Vorabgewinnausschüttung 2006 Berichterstatter Herr Dr. Spickenheuer Herr Dr. Ohlms Antrag Der Aufsichtsrat wolle beschließen: Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: Auf den Jahresüberschuss der Stadtwerke Münster Gmb H für das Jahr 2006 wird ein Vorabgewinn in Höhe von 7.000.000 € abzüglich Steuern ausgeschüttet. Als Zahlungstermin wird der 15.12.2006 festgesetzt. Begründung Die Vorabgewinnausschüttung setzt sich zusammen aus einem Betrag in Höhe von 1.485 T€ aus der Gewinnausschüttung der Westfälisch e Bauindustrie GmbH für das Jahr 2005, der gemäß Beschluss der Gesellschafterve rsammlung der WBI vom 09.08.2006 bereits an die Stadtwerke ausgezahlt wurde. Darüber hinaus werden 5.515 T€ aus dem voraussichtlichen übrigen Ergebnis der Stadt- werke Münster GmbH ausgeschüttet. Nach dem Wirtschaftsplan 2006 der Stadtwerke Münste r GmbH beträgt das Planergeb- nis der Gesellschaft 8.786 T€. Nach dem derzeitigen Stand der Geschäftsentwicklung wird das Ergebnis erreicht werden. Auf den Vorabgewinn werden folgende Beträge gezahlt: Gewinnausschüttung 7.000.000 € Kapitalertragsteuer ./. 1.400.000 € Solidaritätszuschlag ./. 77.000 € Netto Auszahlungsbetrag 5.523.000 € - 2 - Nach Absprache zwischen der Kämmerei der Stadt Müns ter und unserer Gesellschaft sollen Gewinnanteile der WBI wie bereits in den ver gangenen Jahren möglichst zeitnah an die Stadt Münster als Gesellschafterin der Stadtwerke ausgeschüttet werden. Mit der Auszahlung des v.g. Betrages bereits in 200 6 werden im Konzern Stadt Münster gegenüber einer Ausschüttung in 2007 erhebliche Steuervorteile erzielt. Durch die Verrechnung des Gewinns der Stadtwerke Mü nster mit dem Verlust des Be- triebs gewerblicher Art Bäder der Stadt Münster kon nte bisher ein Großteil der von den Stadtwerken bereits abgeführten Kapitalertragsteuer (einschl. Solidaritätszuschlag) vom Finanzamt wieder zugunsten des Bäderbetriebes zurüc kgeholt werden. Nach der zzt. laufenden Betriebsprüfung wird diese Praxis ab 2007 voraussichtlich nicht mehr möglich sein. Mit der jetzt vorgeschlagenen Vorabgewinnausschüttu ng wird der Steuervorteil noch einmal in 2006 in voller Höhe genutzt werden können. Stadtwerke Münster GmbH gez. Dr. Spickenheuer gez. Dr. Ohlms
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0877/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 26.10.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37