AN/1749/2018
Vorkaufsrecht - auch für Nippes ein bewährtes Instrument gegen Wohnungsnot?
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Anfrage (Grüne BV5)
2868 Zeichen
www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 29.11.2018 AN/1749/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.12.2018 Vorkaufsrecht - auch für Nippes ein bewährtes Instrument gegen Wohnungsnot? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, auf der Homepage der Stadt Köln findet man folgende Information: „Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 18. Mai 2017, die Wiederein- führung des kommunalen Vorkaufsrechts für Grundstücke beschlossen. Durch die Wieder- aufnahme des Verfahrens wird in Köln ein früher existierendes Handlungselement wieder eingeführt. Das kommunale Vorkaufsrecht gibt der Stadt Köln die Möglichkeit Grundstücke, die dringend für stadtentwicklungspolitische Vorhaben gebraucht werden, einfacher zu er- werben. Immer wenn Grundstücke oder Immobilien verkauft werden, kann die Stadt ihr Vor- kaufsrecht gelten machen. Damit kann sie Immobilien zu dem Preis erwerben, auf den sich Käufer und Verkäufer geeinigt haben. Bevor ein Immobiliengeschäft ausgeübt wird, prüft die Verwaltung ob ein Vorkaufsrecht vorliegt und davon Gebrauch gemacht werden soll. Nicht alle Grundstücks- und Immobilienverkäufe sind vom Vorkaufsrecht betroffen…. … Hierzu wird eine digitale Karte erstellt, die möglichst viele Grundstücke ausweist, die nicht die gesetzlichen Vorrausetzungen für das kommunale Vorkaufsrecht erfüllen“ Quelle: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/stadt-koeln-fuehrt- grundstuecks-vorkaufsrecht-wieder-ein 27.11.2018 15:18:37 Man kann allerdings den Eindruck haben, dass dieses Instrument nicht angewendet wird, weil Flächen, von denen man sich vorstellen kann, dass sie für städtische Zwecke verwendet werden könnten, an Investoren verkauft werden. Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 Fax.: 0221 221 95394 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de 2 Dazu stellen sich uns folgende Fragen: 1. In wie vielen Fällen wurde von dem Vorkaufsrecht im Bezirk Nippes seit der Wiedereinfüh- rung gebraucht gemacht? 2. Welche Größe hatten die Grundstücke, wo lagen diese im Bezirk Nippes und für welche Zwecke wurden sie gekauft? 3. In wie vielen Fällen hat die Stadt Köln von der Möglichkeit des Vorkaufsrechtes keinen Gebrauch gemacht? Welche Gründe lagen dafür vor? 4. Ist die auf der Homepage der Stadt Köln erwähnte digitale Karte schon erstellt? 5. Falls ja, ist diese ggf. öffentlich einsehbar oder nur von der Verwaltung oder kann diese auch der Bezirksvertretung Nippes zugänglich gemacht werden? gez. Helmut Metten gez. Bärbel Hölzing
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1749/2018
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV5 (Grüne)
- Datum
- 29.11.2018
- Erstellt
- 29.11.2018 10:25