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AN/1749/2018

Vorkaufsrecht - auch für Nippes ein bewährtes Instrument gegen Wohnungsnot?

Anfrage nach § 4 BV5 (Grüne) 29.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 06.12.2018, TOP 7.2.3

Anfrage (Grüne BV5)

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Anfrage (Grüne BV5)

2868 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 29.11.2018  
AN/1749/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.12.2018 
 
Vorkaufsrecht - auch für Nippes ein bewährtes Instrument gegen Wohnungsnot? 
- Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
auf der Homepage der Stadt Köln findet man folgende Information: 
„Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 18. Mai 2017, die Wiederein-
führung des kommunalen Vorkaufsrechts für Grundstücke beschlossen. Durch die Wieder-
aufnahme des Verfahrens wird in Köln ein früher existierendes Handlungselement wieder 
eingeführt. Das kommunale Vorkaufsrecht gibt der Stadt Köln die Möglichkeit Grundstücke, 
die dringend für stadtentwicklungspolitische Vorhaben gebraucht werden, einfacher zu er-
werben. Immer wenn Grundstücke oder Immobilien verkauft werden, kann die Stadt ihr Vor-
kaufsrecht gelten machen. Damit kann sie Immobilien zu dem Preis erwerben, auf den sich 
Käufer und Verkäufer geeinigt haben. Bevor ein Immobiliengeschäft ausgeübt wird, prüft die 
Verwaltung ob ein Vorkaufsrecht vorliegt und davon Gebrauch gemacht werden soll. Nicht 
alle Grundstücks- und Immobilienverkäufe sind vom Vorkaufsrecht betroffen…. 
… Hierzu wird eine digitale Karte erstellt, die möglichst viele Grundstücke ausweist, die nicht 
die gesetzlichen Vorrausetzungen für das kommunale Vorkaufsrecht erfüllen“ 
Quelle: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/stadt-koeln-fuehrt-
grundstuecks-vorkaufsrecht-wieder-ein 27.11.2018 15:18:37 
Man kann allerdings den Eindruck haben, dass dieses Instrument nicht angewendet wird, 
weil Flächen, von denen man sich vorstellen kann, dass sie für städtische Zwecke verwendet 
werden könnten, an Investoren verkauft werden. 
 
 Bezirksvertretung Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln-Nippes 
Tel.: 0221 221 95309 
Fax.: 0221 221 95394 
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

2 
 
 
 
Dazu stellen sich uns folgende Fragen: 
 
1. In wie vielen Fällen wurde von dem Vorkaufsrecht im Bezirk Nippes seit der Wiedereinfüh-
rung gebraucht gemacht?  
 
2. Welche Größe hatten die Grundstücke, wo lagen diese im Bezirk Nippes und für welche 
Zwecke wurden sie gekauft? 
 
3. In wie vielen Fällen hat die Stadt Köln von der Möglichkeit des Vorkaufsrechtes keinen 
Gebrauch gemacht? Welche Gründe lagen dafür vor? 
 
4. Ist die auf der Homepage der Stadt Köln erwähnte digitale Karte schon erstellt? 
 
5. Falls ja, ist diese ggf. öffentlich einsehbar oder nur von der Verwaltung oder kann diese 
auch der Bezirksvertretung Nippes zugänglich gemacht werden? 
 
 
 
 
 
 
gez. Helmut Metten        gez. Bärbel Hölzing

Beratungsverlauf (1)

06.12.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1749/2018
Typ
Anfrage nach § 4 BV5 (Grüne)
Datum
29.11.2018
Erstellt
29.11.2018 10:25