0736/2018
Sachstand der Grundschulanmeldungen in den Stadtteilen Neubrück und Merheim
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3613 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 0736/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 03.05.2018 Sachstand der Grundschulanmeldungen in den Stadtteilen Neubrück und Merheim Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung 08.03.2018 Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung vom 08.03.2018 (AN /0316/2018) Anfang des Jahres 2017 wurde in einer Dringlichkeitsentscheidung die Beschaffung von über 50 Schulcontainern für die Stadt Köln zur Abwendung eines drohenden Schulnotstandes be- schlossen. Ein Großteil der Container wurde an der Grundschule Fußfallstraße in Merheim aufgestellt. Die Politik hatte bereits frühzeitig auch eine Aufstellung auf dem Gelände der KGS Andreas-Hermes-Straße in Neubrück gefordert, was dann ja nach mehreren Jahren zwischenzeitlich in die Schulentwicklungsplanung aufgenommen wurde. Eine Berücksichti- gung bei den Paketen erfolgte jedoch nicht. Hierzu wurde von der CDU bereits im Oktober 2017 eine Anfrage gestellt (AN/1504/2017). Nunmehr haben die CDU Beschwerden von El- tern erreicht, dass angeblich über 40 Kinder aus Neubrück von der KGS abgewiesen wurden, angeblich zugunsten von Anmeldewünschen aus dem Nachbarstadtteil Merheim. Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist es zutreffend, dass bei den aktuellen Anmeldungen für die Grundschulen über 40 Kinder aus Neubrück von der KGS Andreas-Hermes-Str. abgelehnt wurden? Wenn ja, aus welchen Gründen? Und wo sollen diese Kinder wohnortnah beschult werden? 2. Hätte sich diese Situation, wenn zutreffend, nicht durch die bereits von der Politik seit Langem geforderte Aufstellung von Containern auf dem Gelände der KGS Andreas- Hermes-Str. verhindern oder wenigstens abmildern lassen? 3. Was sind die Gründe für die bisherige Nichtberücksichtigung dieses Standortes? 4. Wie stellt sich die Anmeldesituation insgesamt für den Stadtbezirk Kalk, insbesondere aber für die Stadtteile Merheim und Neubrück dar? Kann der Grundsatz "kurze Beine - kurze Wege" eingehalten werden? 2 Antwort der Verwaltung 1. Für die Katholische Grundschule Andreas-Hermes-Straße als Bekenntnisschule ist der Einzugsbereich größer als für die benachbarte Gemeinschaftsgrundschule Europa- ring. Das bedeutet, sie ist nicht nur für Kinder aus Neubrück, sondern auch aus an- grenzenden Stadtteilen die nächstgelegene Grundschule mit katholischem Bekennt- nis. Im Auswahlverfahren werden daher Kinder mit katholischem Bekenntnis vorrangig be- rücksichtigt. Für die Plätze, die nicht an katholische Kinder vergeben werden, hat die Schulleitung Kriterien nach § 1 Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule AO-GS) angewandt und es erhielten 35 Kinder ei- ne Absage von denen 21 aus Neubrück kommen. Das Schulamt für die Stadt Köln als untere staatliche Schulaufsicht hat im Rahmen der Prüfung von Widersprüchen gegen die Ablehnungsbescheide festgestellt, dass die von der Schulleitung der KGS Andreas-Hermes-Straße festgelegten Kriterien von der Schule falsch angewandt wurden. Das Aufnahmeverfahren wurde daher zwischenzeitlich von der Schulaufsicht aufge- hoben. Im neuen Aufnahmeverfahren wird nun das Kriterium Schulweglänge herangezogen, so dass voraussichtlich Kinder, die in unmittelbarer Umgebung der Schule wohnen, aufgenommen werden. Zu 2.-4. wird auf die Mitteilung „Aufstellung von Schulcontainern auf dem Grundstück der KGS Andreas-Hermes-Straße in Neubrück (Session 1167/2018) verwiesen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0736/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 26.04.2018
- Erstellt
- 06.03.2018 14:14