BV8/131/2025
Bauvoranfrage, Ronsdorfer Straße 140 – Neubau eines Umspannwerkes
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellplatzkompensation alter Standort
34 Zeichen
Fichtenstrasse Ronsdorferstrasse
Schnitt
223 Zeichen
+c0.8,95 Trafo +c0,4,95 10kV Schaltanlage Schaltanlage 0,00 NONE DD DPD DD DIN AZ N 49,15 R on =} SKIZZE: SYSTEMSCHNITT A-A 6,65 12.40 4% A gepl.Grundstückgrenze SKl//E: SYSTEMSCHNITT B-B |gepl.Grundstückgrenze
Bebauungsplan
134 Zeichen
Umspiannstatio A N BEN 7) 1" (Betriebshof urld Anlagen der Rheinischen Bahngesellschaft AG (Rech 06 \z2) E re. H=s12,0m (I Ep > a
Beschlussvorlage
2997 Zeichen
BV8/131/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage, Ronsdorfer Straße 140 – Neubau eines Umspannwerkes Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 26.06.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung zur Überschreitung der festgesetzten Baugrenze. Sachdarstellung: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5775/032 aus dem Jahr 1989. Das Vorhaben liegt innerhalb einer Straßenbegrenzungslinie und somit außerhalb der festgelegten Baugrenzen. Geplant ist der Neubau eines 110kV- Umspannwerk zur Sicherung der Stromversorgung des Versorgungsbereiches. Das Umspannwerk soll der öffentlichen Versorgung dienen und zukünftig den vorhandenen, nicht erweiterbaren Standort ersetzen. Das Gebäude ist in einer Breite von ca. 15m, einer Länge von ca. 50m sowie in einer Höhe von ca. 9 m geplant. Da der Hauptkörper außerhalb der festgesetzten Baugrenze liegt, ist die Erteilung einer Befreiung erforderlich. Die Bauvoranfrage soll ausschließlich der Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit dienen. Begründung: Gegen die Befreiung von der Überschreitung der Baugrenze bestehen keine Seite 2 Bedenken. Das Vorhaben befindet sich auf einer Verkehrsfläche, die derzeit als Parkstreifen genutzt wird, sowie auf einer im Bestand vorhandenen Böschung. Um den Entfall der vorhandenen Stellplätze durch den Neubau an der Ronsdorfer Straße zu kompensieren, wird der Standort des bisherigen Umspannwerks als Ersatzfläche angeboten. Der bestehende öffentliche Straßenraum für den Fahrzeugverkehr, den Radweg sowie den Gehweg bleibt durch die Planung unberührt. Ebenso wird die im Bebauungsplan festgesetzte Fläche für Bepflanzung sowie der charakteristische Alleencharakter der Ronsdorfer Straße nicht beeinträchtigt. Der geplante Neubau des Umspannwerks dient der Sicherstellung der öffentlichen Stromversorgung. Gemäß den Vorgaben des EnWG muss das Umspannwerk zur Gewährleistung einer umweltverträglichen Energieversorgung innerhalb eines Radius´ von 500m um den bisherigen Standort errichtet werden. Ein netztechnisch geeigneter und erschließbarer Alternativstandort für das Vorhaben mit der vorgesehenen Kubatur konnte trotz eingehender Prüfung nicht gefunden werden. Nachrichtlich: Für die Begrünung des neuen Gebäudes sind eine extensive Dachbegrünung sowie Photovoltaik-Elemente auf dem Dach vorgesehen. Durch die geringfügige Versetzung der vorhandenen Alleebäume wird gemäß §41 LNatSchG der Schutz der geschützten Rosskastanien an der Ronsdorfer Straße gewährleistet. Die städtebauliche Qualität der Alleenstraße bleibt erhalten. Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan Schnitt Stellplatzkompensation alter Standort
Lageplan
609 Zeichen
m AS Oo nn x Be nn DO & s Be Dan ®) u ” > ® oo > LEN an) x \ Rn ® ST ” nn 2 ur x N 0 SQ S_ > SS nm 2 > > > e) — . x x AS —Z . x > S Q , u n N sa “ n > NS zZ || & Pi > a x ur IE g . x Ds x u S + x S N rn an In N Su " . Da Sun. ” Bes S Ss . I > [a S | Es .” x S < x Bes n [=] , \ RES ‚ _ > Papa “ De > Jan + = > . h > AS u ‚ > x Be Se , x x N Q > x x S Ur > > ® ».o. > a S u \ < Sg - ” = S n S Qu Ds x > z.Q > > > ‚Q - > — n Ds r\ > . [2 Ds x x s rs x x s Ds > S 5 > IN x Es u > S N Dr 3 Ds > x - x x = > Er = . Grün+Schotter KO-44.38/ [X AP 146.13 ü.NHN2DI6I s 46.086 5 ® » ' (46.46 ü.NHN20161 ® 46.41
Katasterauszug
2 Zeichen
RI
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV8/131/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 10.06.2025
- Erstellt
- 10.06.2025 13:21