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BV8/131/2025

Bauvoranfrage, Ronsdorfer Straße 140 – Neubau eines Umspannwerkes

Beschlussvorlage 10.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8, Sitzung am 26.06.2025, TOP 7

Stellplatzkompensation alter Standort

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Schnitt

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Bebauungsplan

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Beschlussvorlage

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Luftbild

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Lageplan

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Katasterauszug

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Stellplatzkompensation alter Standort

34 Zeichen

Fichtenstrasse

 Ronsdorferstrasse

Schnitt

223 Zeichen

+c0.8,95

Trafo

+c0,4,95

10kV Schaltanlage Schaltanlage

0,00

NONE DD DPD DD DIN AZ

N

49,15

R
on
=}

SKIZZE: SYSTEMSCHNITT A-A

6,65 12.40 4%

A gepl.Grundstückgrenze

SKl//E: SYSTEMSCHNITT B-B

|gepl.Grundstückgrenze

Bebauungsplan

134 Zeichen

Umspiannstatio

A
N

BEN 7)
1" (Betriebshof urld Anlagen der
Rheinischen Bahngesellschaft AG (Rech

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H=s12,0m (I

Ep
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Beschlussvorlage

2997 Zeichen

BV8/131/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Bauvoranfrage, Ronsdorfer Straße 140 – Neubau eines Umspannwerkes 
Fachbereich: 
63 - Bauaufsichtsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete  Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 8 26.06.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung zur 
Überschreitung der festgesetzten Baugrenze. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5775/032 aus 
dem Jahr 1989. Das Vorhaben liegt innerhalb einer Straßenbegrenzungslinie und 
somit außerhalb der festgelegten Baugrenzen. 
 
Geplant ist der Neubau eines 110kV- Umspannwerk zur Sicherung der 
Stromversorgung des Versorgungsbereiches. Das Umspannwerk soll der öffentlichen 
Versorgung dienen und zukünftig den vorhandenen, nicht erweiterbaren Standort 
ersetzen.  
Das Gebäude ist in einer Breite von ca. 15m, einer Länge von ca. 50m sowie in einer 
Höhe von ca. 9 m geplant. Da der Hauptkörper außerhalb der festgesetzten 
Baugrenze liegt, ist die Erteilung einer Befreiung erforderlich. 
 
Die Bauvoranfrage soll ausschließlich der Klärung der planungsrechtlichen 
Zulässigkeit dienen. 
 
 
Begründung:  
 
Gegen die Befreiung von der Überschreitung der Baugrenze bestehen keine

Seite 2 
Bedenken.  
 
Das Vorhaben befindet sich auf einer Verkehrsfläche, die derzeit als Parkstreifen 
genutzt wird, sowie auf einer im Bestand vorhandenen Böschung. Um den Entfall der 
vorhandenen Stellplätze durch den Neubau an der Ronsdorfer Straße zu 
kompensieren, wird der Standort des bisherigen Umspannwerks als Ersatzfläche 
angeboten. 
 
Der bestehende öffentliche Straßenraum für den Fahrzeugverkehr, den Radweg 
sowie den Gehweg bleibt durch die Planung unberührt. Ebenso wird die im 
Bebauungsplan festgesetzte Fläche für Bepflanzung sowie der charakteristische 
Alleencharakter der Ronsdorfer Straße nicht beeinträchtigt. 
 
Der geplante Neubau des Umspannwerks dient der Sicherstellung der öffentlichen 
Stromversorgung. Gemäß den Vorgaben des EnWG muss das Umspannwerk zur 
Gewährleistung einer umweltverträglichen Energieversorgung innerhalb eines 
Radius´ von 500m um den bisherigen Standort errichtet werden. 
Ein netztechnisch geeigneter und erschließbarer Alternativstandort für das Vorhaben 
mit der vorgesehenen Kubatur konnte trotz eingehender Prüfung nicht gefunden 
werden. 
 
 
Nachrichtlich: 
 
Für die Begrünung des neuen Gebäudes sind eine extensive Dachbegrünung sowie 
Photovoltaik-Elemente auf dem Dach vorgesehen.  
 
Durch die geringfügige Versetzung der vorhandenen Alleebäume wird gemäß §41 
LNatSchG der Schutz der geschützten Rosskastanien an der Ronsdorfer Straße 
gewährleistet. Die städtebauliche Qualität der Alleenstraße bleibt erhalten. 
 
 
Anlagen: 
Katasterauszug 
Luftbild 
Bebauungsplan 
Lageplan 
Schnitt 
Stellplatzkompensation alter Standort

Lageplan

609 Zeichen

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Katasterauszug

2 Zeichen

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Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 8
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV8/131/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
10.06.2025
Erstellt
10.06.2025 13:21