1124/2017
Transparenz bei der Schulwahl AN/0457/2017
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2528 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 25.04.2017 1124/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.04.2017 Transparenz bei der Schulwahl AN/0457/2017 Wie in der Anfrage bereits dargestellt, ist die Verwaltung grundsätzlich bemüht, die Wünsche von Schülerinnen und Schülern resp. deren Eltern bei der Schulwahl zu erfüllen. Vor dem Hintergrund begrenzter Aufnahmekapazitäten ist dies nicht immer möglich. Im Rahmen der Anmeldung der Erstklässler zum Schuljahr 2016/2017 konnte in 148 Fällen aufgrund von Anmeldeüberhängen weder der Erst- noch der Zweitwunsch der Eltern berücksichtigt werden. 1. Nach welchen Kriterien und nach welcher Gewichtung wird eine weitere Schule vorgeschlagen, wenn weder der Erst- noch der Zweitwunsch erfüllt werden können? Sofern weder Erst- noch der Zweitwunsch der Eltern von Schulneulingen berücksichtigt werden können, unterbreitet das Schulamt für die Stadt Köln den Eltern ein Schulplatzangebot. Bei diesem Vorschlag berücksichtig das Schulamt für die Stadt Köln die Elternwünsche zur Auf- nahme in einer Bekenntnisschule sowie hinsichtlich eine OGS-Platzes. Weiterhin wird immer eine möglichst wohnortnahe Schule vorgeschlagen. Der Schulweg der Erstklässler sollte 30 Minuten nicht übersteigen. Der Vorschlag wird im Hinblick auf den OGS-Platz und die Schülerfahrtkosten im Vorfeld mit dem Schulträger abgestimmt. 2. Ist das Verfahren für alle Eltern transparent bzw. wie wird es transparent gemacht? Die Stadt Köln informiert die Eltern auf Ihren Internetseiten umfassend über die Anmeldeverfahren an den Grundschulen und an den weiterführenden Schulen. Einschulung von Schulkindern Link: http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/einschulung-von-schulkindern-1 Anmeldung und Übergang an eine weiterführende Schule Link: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/bildung-und-schule/anmeldung-und-uebergang- eine-weiterfuehrende-schule Weiterhin erhalten die Eltern vom Schulträger eine Elternbenachrichtigung, in der das Anmelde- verfahren beschrieben ist. 3. Besteht die Möglichkeit, eine höhere Transparenz als bisher zu erzielen? Wenn ja, wie? Sowohl der Internetauftritt als auch die Elternbenachrichtigung werden zum nächsten Anmelde- zeitpunkt um Hinweise auf das Verfahren ergänzt. Den Eltern werden dann die Kriterien für das Schulplatzangebot durch die Schulaufsicht im Vorfeld erläutert. gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1124/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27