AFS/0001/2011
Werbung in städtischen Sporthallen
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Originalanfrage
947 Zeichen
Dr. Michael Klenner Am Schütthook 124 48167 Münster An die Stadt Münster Bezirksverwaltung Südost Am Steintor 50 48167 Münster Werbung in städtischen Sporthallen Anfrage: STADT MÜNSTER 01. MRZ. 2011 ‚Ant für Bürgerangsiogenheiten Bezirkeverwaltung Südost 01.03.2011 „Welche Möglichkeiten zur Bandenwerbung (mobil oder fest installiert) gibt es in städtischen Sporteinrichtungen, insbesondere in der Dreifach-Sporthalle am Anton-Knubel-Weg? Welchen Anteil an den Sponsorengeldern bekäme der diese einwerbende Verein? Welche Regelungen bestehen hierzu in anderen Hallen und Stadien (Berg Fidel etc.)?“ Der von handballbegeisterten Eltern gegründete Jugendförderkreis HSG 78 unterstützt die er- folgreiche Jugendarbeit der HSG Gremmendorf Angelmodde. Im Zusammenhang mit der Ein- werbung von Sponsoren stellt sich die Frage, ob bzw. welche Werbemöglichkeiten interessierten Sponsoren geboten werden können. In. U mar Dr. Michael Klenner
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (3)
- Anton-Knubel-Weg
- Am Schütthook 124
- Am Steintor 50
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Details
- Vorlagen-Nr.
- AFS/0001/2011
- Typ
- Anfrage in der BV Südost
- Datum
- 01.03.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37