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AFS/0001/2011

Werbung in städtischen Sporthallen

Anfrage in der BV Südost 01.03.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 22.03.2011, TOP 6.1

Originalanfrage

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Originalanfrage

947 Zeichen

Dr. Michael Klenner
Am Schütthook 124
48167 Münster

An die

Stadt Münster
Bezirksverwaltung Südost
Am Steintor 50

48167 Münster

Werbung in städtischen Sporthallen

Anfrage:

STADT MÜNSTER

01. MRZ. 2011

‚Ant für Bürgerangsiogenheiten
Bezirkeverwaltung Südost

01.03.2011

„Welche Möglichkeiten zur Bandenwerbung (mobil oder fest installiert) gibt es in städtischen
Sporteinrichtungen, insbesondere in der Dreifach-Sporthalle am Anton-Knubel-Weg? Welchen
Anteil an den Sponsorengeldern bekäme der diese einwerbende Verein? Welche Regelungen
bestehen hierzu in anderen Hallen und Stadien (Berg Fidel etc.)?“

Der von handballbegeisterten Eltern gegründete Jugendförderkreis HSG 78 unterstützt die er-
folgreiche Jugendarbeit der HSG Gremmendorf Angelmodde. Im Zusammenhang mit der Ein-
werbung von Sponsoren stellt sich die Frage, ob bzw. welche Werbemöglichkeiten interessierten

Sponsoren geboten werden können.

In. U mar

Dr. Michael Klenner

Beratungsverlauf (1)

22.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 6.1 Anfrage Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Anton-Knubel-Weg
  • Am Schütthook 124
  • Am Steintor 50

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Details

Vorlagen-Nr.
AFS/0001/2011
Typ
Anfrage in der BV Südost
Datum
01.03.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37