0178/2023
Baubeschluss für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektro-Busse im Stadtgebiet an der Haltestelle Birkenweg im Stadtbezirk Mülheim
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 664 Vorlagen-Nummer 0178/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektro-Busse im Stadtgebiet an der Haltestelle Birkenweg im Stadtbezirk Mülheim Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle Birkenweg mit Gesamtkosten in Höhe von rund 226.100 € zur Vorbereitung der Herstellung einer Ladeinfrastruktur für Elektro-Busse. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 226.100 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 4.522 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangslage Im Rahmen der von der Stadt Köln definierten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität wurde unter anderem die „Umstellung des Linienbusnetzes auf alternative Antriebsformen“ beschlossen. Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG) stellt gemäß diesem Beschluss ihren Betrieb auf ausschließlich batterie-elektrisch angetriebene Busse um. Die Elektrobusse für die Linien des 2. Bauabschnittes (2. BA) sollen bis April 2023 ausgeliefert werden. Mit die- sen weiteren 51 Fahrzeugen werden Schritt für Schritt neue Linien betrieben. In diesem Zu- sammenhang soll die Endhaltestelle Birkenweg für einen E-Bus-Betrieb ausgebaut werden. Die Haltestelle Birkenweg ist im Stadtbezirk Mühlheim, Stadtteil Höhenhaus gelegen. Die Hal- testelle ist für den Fahrgastwechsel ausgelegt und wird von den Linien 155, 157 und 434 be- dient. Die Linien fahren sowohl aus Süden, als auch aus Norden kommend in die bestehende Wendeanlage mit Grüninsel ein. Nach dem Fahrgastwechsel fahren die Linien in beide Rich- tungen aus dem Wender auf den Birkenweg heraus. Die bestehende Haltestelle besteht aus einer asphaltierten Wendelage in direktem Anschluss an die Grünfläche des Landschafts- schutzgebietes. Die Haltestelle ist derzeit nicht barrierefrei ausgebaut. Die angrenzenden Flä- chen zeichnen sich teilweise durch dichten Bewuchs und Baumbestand aus. 2. Planung Haltestelle Birkenweg Die Planung der Haltestelle sieht vor, die bestehende Wendeanlage so auszubauen, dass ein 3 Ladepunkt für Elektrobusse eingerichtet werden kann. Im Rahmen von Variantenuntersu- chungen wurde versucht, den Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet so gering wie möglich zu halten. Folgende Anforderungen der verschiedenen an der Planung Beteiligten sind in der Planung berücksichtigt worden: - Herstellung einer barrierefreien Haltestelle mit Fahrgastunterstand, - Herstellung einer sicheren Zuwegung von Fußgängern im Bereich der Haltestelle, - Weiterverwendung der bestehenden Lichtsignalanlage, - Realisierung eines Ladepunktes für die E-Busse, - Auslegung der Wendeanlage auf einen haltenden (ladenden) Bus sowie Gewährleis- tung einer Vorbeifahrt eines Busses, - Gewährleistung, dass alle ankommenden und abfahrenden Busse die Wendeanlage aus Norden/Süden kommend nach Norden/Süden abfahrend befahren können. Das Ergebnis der Entwurfsplanung ist in der Anlage 2 dargestellt. Aufgrund der Anforderun- gen muss die bestehende Wendeanlage sowohl nach Norden, als auch nach Osten erweitert werden. Durch die erforderliche Erweiterung entsteht ein zusätzlicher Eingriff von ca. 360 m² in das Landschaftsschutzgebiet. Es ist ferner eine Entsiegelung und Neuanlage von Grünflä- chen von ca. 120 m² möglich. Durch die Neuplanung entsteht ein Eingriff in das Landschafts- schutzgebiet. Der Sachverhalt wurde mit der unteren Naturschutzbehörde im Rahmen einer landschaftspflegerischen Begleitplanung und unter Berücksichtigung der Belange des Arten- schutzes abgestimmt. Eine Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und auf Genehmigung eines Eingriffs nach § 17 (3) BNatSchG des Umwelt- und Verbraucher- schutzamtes liegt mit Datum vom 26.04.2022 vor. Eine Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart vom Landesbetrieb Holz und Wald Nordrhein-Westfalen vom 03.12.2021 liegt ebenfalls vor. Die Rodungsarbeiten sollen im Februar 2023 durchgeführt werden. Alle Bauarbeiten werden durch die KVB AG im Auftrag der Stadt durchgeführt 3. Kosten und Zeitplan Entsprechend der Vereinbarung zwischen der Stadt und der KVB AG von November 2019 sowie der Nachtragsvereinbarung von März 2022 trägt die Stadt die Kosten für den Haltestel- lenumbau. Es ergeben sich Baukosten in Höhe von 226.100 €. Alle Kosten im Zusammen- hang mit den technischen Einrichtungen zum Laden der Busse einschließlich der Oberbau- verstärkung trägt die KVB AG. Der Umbau beginnt voraussichtlich im 3. Quartal 2023 und wird noch in 2023 abgeschlossen sein. 4. Finanzierung Die Baukosten in Höhe von rund 226.100 € sind investiv zu finanzieren. Die erforderliche in- vestive Auszahlungsermächtigung steht in entsprechender Höhe im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Pro- duktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanziel 8 - Auszahlungen für Baumaß- nahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpassung von Haltestellen an Niederflurbusse zur Verfügung. Des Weiteren wird im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Pro- duktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze ab dem Haushaltsjahr 2024 ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 4.522 € berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die bilanziellen Abschreibungen, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 5. Erläuterung zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darge- 4 stellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Dringlichkeitsbegründung: Der Standort Birkenweg ist in unmittelbarer Nähe des Naherholungsgebietes Höhenhaus. Wenn die Bezirksvertretung der Umsetzung des von der Stadt gewollten Ausbaus der Ladeinf- rastruktur am Birkenweg am Montag zustimmt, ist dort zum Sommer ein ungestörter Freizeit- und Eventbetrieb möglich. Die beauftragten Tiefbauarbeiten können dadurch unterbrechungs- frei laufen, was sich kostentechnisch positiv auswirkt. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Lageplan Birkenweg
Anlage 2 Lageplan Birkenweg
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5 5 Birkenweg/FNHUDWKHU6WU Im Weidenbruch 5452 5436 263 436 701420 52694147 387 639 427 5038 437 418691 Eingriff:FDPAusgleich:FDP 2.5%3.00 3.6320.00 2.50 2.50 1.501.20 2.4010 152.4010 15 1530 2.5% 2.5% 2.5% ¿EHUJDQJHB | KS ¿EHUJDQJKS | HB¿EHUJDQJHB | RB 4.004.004.004.004.0080 Anschluss an Bestand Anschluss anBestand Anschluss anBestand 3.08Buswartehalle 5.00 80 R = 10.750+028.9435 5 0+042.259R = 10.75 5 0+014.091R = 13.00 R = 13.000+002.0275 HB 15/30TB 10/30 2.5% Kasseler Sonderbord TB 10/30 HB 15/30HB 15/30TB 10/30 ¿EHUJDQJRB | HB ¿EHUJDQJHB | RB ¿EHUJDQJHB | RB ¿EHUJDQJRB | HB ¿EHUJDQJRB | HB ¿EHUJDQJRB | HBA 6WUDÂHQDEODXIYHUVHW]HQ 6WUDÂHQDEODXIYHUVHW]HQ ¿EHUJDQJRB | HB RB 15/22abgesenkt RB 15/22abgesenkt 0.5% 0.5% 6WUDÂHQDEODXI Anschluss an Bestand 80 80 1.50 0.5% 0.5% 2.5% Schaltschrank Vorh. Ver- und EntsorgungsleitungenGasleitung Die Lage der Leitungen wurden nach Angabenbzw. nach den Unterlagen der jeweiligen9HUVRUJXQJVWUlJHUJUDSKLVFKEHUQRPPHQDie genaue Lage der Ver- und(QWVRUJXQJVDQODJHQPXVVEHLGHU%DXDXVIKUXQJJHRUWHWXQG|UWOLFKEHUSUIWZHUGHQ StromleitungenKanalWasserleitungTelekommunikationsleitung(Deutsche Telekom Technik GmbH) 0.57m x 0.52m Lageplan Birkenweg6WDGW.|OQ 6FKHLGWZHLOHUVWUDH.|OQ.g/1(59(5.(+56%(75,(%($* Bearb. Gepr. -Bereich- Birkenweg Datum:0DVWDE 1 : 200 Strecke X Ind. Anlage x zum GenehmigungsantragQDFK[[[[[[ U:/xxxx IU6WlGWHEDXXQG$UFKLWHNWXUD - 67716 Heltersberg+DXSWVWUDHTelefon 0 63 33 - 2 75 98-0Fax 0 63 33 - 2 75 98-99E-mail info@isa-heltersberg.deBearb.Gez.Gepr.NaSeErstmals verteilt am:Rev.$UWGHUbQGHUXQJDatumbearb.gepr. /DGHLQIUDVWUXNWXULP6WDGWJHELHW.|OQBirkenwegLageplan Bearb. $86)h+581*63/$181* 06.05.2022 Mai 22Mai 22 RheinEnergie AG - Fachbereich TAS -664/5- -664-$PWIU6WUDHQXQG9HUNHKUVHQWZLFNOXQJ BestandLEGENDEPlanung Trafostation(Fremdplanung)Buswartehalle(FGU: Design Foster) Gehwegplatten(30/30/8, alt Graphit, quer verlegt)9HUNHKUVIOlFKHDXV%HWRQ(Vollausbau)9HUNHKUVIOlFKHDXV$VSKDOW(Deckensanierung | Anpassungsbereich) Schaltschrank Lademast Kasseler SonderbordsteinhEHUJDQJVVWHLQ 9HUNHKUVIOlFKHDXV$VSKDOW(Vollausbau)(QWZlVVHUXQJVULQQHHochbordRundbordTiefbord Schachtbauwerk6WUDHQDEODXIW - Schieber / G - Schieber EinfahrtVorhandene Bebauung HydrantHinweisschild *UXQGVWFNVJUHQ]HQ 0OOHLPHU LaterneBaum / Baum (Vermessung ISA) M PollerVerteilerkasten / StromkastenKabelkanalHaltestelleBuswartehalleAmpel)DKUUDGVWlQGHU4XHUVFKHLQIXJHPLW'EHOQRaumfuge Noppenplatten(30/30/8)Rippenplatten(30/30/8) )UlVNDQWH$QSDVVXQJDQ%HVWDQG APressfuge6WUDHQDEODXI'HFNHQK|KHQ46.83 geplante Stromleitung(Fremdplanung) %DXPIlOOXQJ Lademast(Fremdplanung) 25.03.2022, Spitzlei-1131- 04.04.2022, Basaran -153- 12.04.2022, Bohndorf -1202- 04.04.2022, Kosuglu 01.04.2022 Fellecke -202- 25.03.2022, Nolden
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Gemäß Personenbeförderungsgesetz besteht eine Verpflichtung, eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs herbeizuführen. Aufgrund vorhandener Zwangspunkte und fehlender Platzverhältnisse sind weitere Gestaltungsmöglichkeiten nicht vorhanden Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0178/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 10.03.2023
- Erstellt
- 13.01.2023 10:29