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AN/0671/2020

Antrag „Coronabedingte Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der Geflüchteten“

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 26.05.2020

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 26.05.2020

LiL u.a. - Antrag zu coronabedingten Auswirkungen

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LiL u.a. - Antrag zu coronabedingten Auswirkungen

2364 Zeichen

Linke internationale Liste / Figen Maleki      26.5.2020 
Eugen Litvinov 
Gemeinsames Köln / Nebil Bayrakcioglu 
Liste Birlik / Ali Esen 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
Antrag gem. § 12 (Dringlichkeitsantrag) 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 26.05.2020 
 
„Coronabedingte Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der Geflüchteten“ 
AN/0671/2020 
 
Beschluss: 
Der Integrationsrat bittet den Rat die Verwaltung zu beauftragen 
1. Angehörige der vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen sowie vulnerable 
Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zeitnah in abgeschlossene 
Wohneinheiten unterzubringen und  
2. gemeinsam mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen ein Konzept zu entwickeln, 
um Gemeinschaftsunterkünfte perspektivisch aufzulösen. 
Begründung: 
Besonders in Gemeinschaftsunterkünften ist das Risiko einer Virusinfektion sehr hoch. Das 
zeigen nicht nur deutschlandweite Meldungen über die Ausbreitung von SARS-CoV-2-
Infektionen in großen Flüchtlingseinrichtungen. Nach einer aktuellen Studie der Universität 
Bielefeld könnten Abstandsgebot und Kontaktauflagen in Gemeinschaftsunterkünften kaum 
eingehalten werden. Räume mit Mehrfachbelegung, Gemeinschaftsküchen oder Kantinen, 
wenige Toiletten und Duschen für viele Bewohner*innen sind in der Pandemie hochproble-
matische Lebensbedingungen. 
Auch in NRW sind bereits viele Infektionsfälle in Flüchtlingsunterkünften bekannt geworden. 
Die Regelungen der Coronaschutzverordnung NRW können dort nicht immer eingehalten 
werden. Infektionsschutz muss aber für alle gleichermaßen gelten. Die Coronakrise wird 
mindestens noch bis 2021 dauern. Insofern besteht akuter Handlungs- und Schutzbedarf 
insbesondere für Angehörige der Risikogruppen und vulnerable Personen. Sie müssen aus 
den Gemeinschaftsunterkünften herausgeholt und in abgeschlossene Wohneinheiten unter-
gebracht werden. Perspektivisch sollten Gemeinschaftsunterkünfte nicht nur aus humanitä-
ren Gründen, sondern auch aus Gründen des Infektionsschutzes aufgelöst werden. 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Angelegenheit ist aus o.g. Gründen von äußerster Dringlichkeit und duldet keinen Auf-
schub. 
Mit freundlichen Grüßen 
Figen Maleki, Eugen Litvinov, Nebil Bayrakcioglu, Ali Esen

Beratungsverlauf (1)

26.05.2020 Integrationsrat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0671/2020
Typ
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
Datum
26.05.2020
Erstellt
26.05.2020 11:22