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Antrag „Coronabedingte Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der Geflüchteten“

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) AN/0671/2020 vom 26.05.2020

Stand: Am 26.05.2020 im Integrationsrat ungeändert beschlossen.

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  • LiL u.a. - Antrag zu coronabedingten Auswirkungen

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    Linke internationale Liste / Figen Maleki 26.5.2020 Eugen Litvinov Gemeinsames Köln / Nebil Bayrakcioglu Liste Birlik / Ali Esen An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Antrag gem. § 12 (Dringlichkeitsantrag) Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 26.05.2020 „Coronabedingte Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der Geflüchteten“ AN/0671/2020 Beschluss: Der Integrationsrat bittet den Rat die Verwaltung zu beauftragen 1. Angehörige der vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen sowie vulnerable Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zeitnah in abgeschlossene Wohneinheiten unterzubringen und 2. gemeinsam mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen ein Konzept zu entwickeln, um Gemeinschaftsunterkünfte perspektivisch aufzulösen. Begründung: Besonders in Gemeinschaftsunterkünften ist das Risiko einer Virusinfektion sehr hoch. Das zeigen nicht nur deutschlandweite Meldungen über die Ausbreitung von SARS-CoV-2- Infektionen in großen Flüchtlingseinrichtungen. Nach einer aktuellen Studie der Universität Bielefeld könnten Abstandsgebot und Kontaktauflagen in Gemeinschaftsunterkünften kaum eingehalten werden. Räume mit Mehrfachbelegung, Gemeinschaftsküchen oder Kantinen, wenige Toiletten und Duschen für viele Bewohner*innen sind in der Pandemie hochproble- matische Lebensbedingungen. Auch in NRW sind bereits viele Infektionsfälle in Flüchtlingsunterkünften bekannt geworden. Die Regelungen der Coronaschutzverordnung NRW können dort nicht immer eingehalten werden. Infektionsschutz muss aber für alle gleichermaßen gelten. Die Coronakrise wird mindestens noch bis 2021 dauern. Insofern besteht akuter Handlungs- und Schutzbedarf insbesondere für Angehörige der Risikogruppen und vulnerable Personen. Sie müssen aus den Gemeinschaftsunterkünften herausgeholt und in abgeschlossene Wohneinheiten unter- gebracht werden. Perspektivisch sollten Gemeinschaftsunterkünfte nicht nur aus humanitä- ren Gründen, sondern auch aus Gründen des Infektionsschutzes aufgelöst werden. Begründung der Dringlichkeit: Die Angelegenheit ist aus o.g. Gründen von äußerster Dringlichkeit und duldet keinen Auf- schub. Mit freundlichen Grüßen Figen Maleki, Eugen Litvinov, Nebil Bayrakcioglu, Ali Esen

Beratungsverlauf

  1. 26.05.2020

    Integrationsrat

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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