1932/2023
Kulturraumzentrum Niehl (Delmenhorster Str. 20), Freigabe der restlichen investiven Auszahlungsermächtiugungen für den Umbau
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VII/VII/5 Vorlagen-Nummer 1932/2023 Freigabedatum 07.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kulturraumzentrum Niehl (Delmenhorster Str. 20), Freigabe der restlichen investiven Auszahlungsermächtiugungen für den Umbau Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1.100.000 € im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Finanzstelle 9075-0416-0-AZ04 aRAP Delmen- horster Straße. Die Mittel werden für die fortschreitenden nutzungsspezifischen Um- und Aus- baumaßnahmen der angemieteten Flächen für das Kulturraumzentrum Niehl in der Delmen- horster Str. 20 benötigt. Ausschuss Kunst und Kultur 29.08.2023 Finanzausschuss 04.09.2023 Rat 07.09.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.100.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 150.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beschluss vom 03.05.2022 zum AN/0968/2022 hat der Ausschuss für Kunst und Kultur die Verwaltung u.a. damit beauftragt, im Objekt Delmenhorster Straße 20 in Köln Niehl mindes- tens 4.500 m² Fläche für ein Atelier- und Proberaumzentrum anzumieten. Mit der Anmietung von ca. 4.660 m² Fläche in der Immobilie Delmenhorster Str. 20 im Dezem- ber 2022 haben auch die ersten Umbaumaßnahmen begonnen. Mit dem Beschluss zur Vor- lage 4121/2022 hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 9. Februar 2023 einer ersten Teilfreigabe i.H.v. 400.000 € für die Umbaumaßnahmen bei einem vorläufigen Gesamtvolu- men von 1.610.000 € brutto zugestimmt. Die Auszahlungen erfolgen nach Fertigstellung der jeweiligen Bauabschnitte. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, nun auch sukzessive die noch ausstehenden Maßnahmen termingerecht finanzieren zu können. So wurden beispielsweise Trennwände entfernt, um größere Räume zu schaffen; wesentliche Brandschutzmaßnahmen befinden sich in der Umsetzung. Überdies wurden WC-Anlagen sowie Teeküchen erneuert respektive neu eingebaut. Die Arbeiten im Gebäude werden nach heutigem Stand im geplanten Zeitrahmen bleiben. Der Bezug der Im- mobilie hängt vom Zeitpunkt der Erteilung der Nutzungsgenehmigung ab. Derzeit ist davon auszugehen, dass die erforderlichen Maßnahmen den Umfang von 1.500.000 € nicht überschreiten werden. Das ursprünglich veranschlagte Maximalbudget von 3 1.610.000 € enthielt einen Risikozuschlag von 10 %, der gerade in den Phasen volatiler Märkte im Bereich Baumaterial sinnvoll ist. Dieser Zuschlag wird voraussichtlich nicht in vol- lem Umfang in Anspruch genommen werden müssen. Das in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Bildender Künstler*innen erstellte Raum- buch, welches seit Mai 2023 abschließend vorliegt, ist die verbindliche Grundlage für den Um- bau. Für die Tanz- und Theaterproberäume konnte das Kulturraummanagement auf den Er- fahrungsschatz der Tanzfaktur zurückgreifen. Das neue Kulturzentrum in Niehl wird zwei große Tanzproberäume erhalten, ausgestattet mit Schwingboden und Duschen. Überdies werden ca. 112 Ateliers entstehen. Sie variieren in der Größe von ca. 16 m² bis zu ca. 50 m². Mehrheitlich liegen die Größen der Ateliers bei ca. 20 bis 30 m², da dies die Größe darstellt, die laut der im Vorfeld getätigten Abfrage am stärksten benötigt wird. Alle Ateliers werden eine Grundausstattung aufweisen, die als „veredelter Rohbau“ zu beschreiben ist. Aufgrund der Lage der Immobilie können die Räume zeitlich fast unbegrenzt genutzt werden. Klassische Betriebszeiten entfallen. Die Umgebung sowie die Gebietsausweisung erlauben den Betrieb an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr. Ursprünglich wurden auch zusätzliche Proberäume im Hauptgebäude geplant, die für den Be- reich der e-Musik vorgesehen waren. Aus Gründen der Statik können diese leider nicht reali- siert werden. Eine statische Ertüchtigung des Gebäudes lässt sich wirtschaftlich nicht darstel- len. Die Verwaltung sucht nach alternativen Optionen zur Schaffung neuer Proberäume und steht diesbezüglich in engem Austausch mit dem Vorstand des IFM. Die Schaffung der Probe- räume im Innenhof der Liegenschaft bleiben davon unberührt und werden wie geplant vom Popkultur e.V. umgesetzt. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme benötigten investiven Auszahlungsermächtigun- gen in Höhe von 1.500.000 € stehen im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung zur Verfügung. Darin enthalten ist ein Teilbetrag in Höhe von 1.464.000 € aus dem „Sondertopf Atelierräume“, welcher im Haushaltsplan 2022 in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung in der Finanzstelle 4110-0416-0-2000 bereitgestellt wurde (Beschluss des Rates vom 09.11.2023 zur Vorlage 3338/2021 bzw. AN/2094/2021. Der Teilbetrag in Höhe von 400.000 € aus der Vorlage 4121/2022 wurde bereits im Teilfinanz- plan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Finanzstelle 9075-0416-0-AZ04-aRAP Delmenhorster Straße im Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt. Die Restmittel in Höhe von 1.100.000 € werden in 2023 überplanmäßig im Teilfinanzplan des Kul- turraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Finanzstelle 9075-0416-0- AZ04-aRAP Delmenhorster Straße bereitgestellt. Die Deckung erfolgt in 2023 in gleicher Höhe durch Minderauszahlungsermächtigungen aus dem Teilfinanzplan des Kulturamtes aus der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Finanzstelle 4110-0416-0-2000-Atelierflächen/Pro- beräume in städt. Immobilie. Da die zu leistende Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsver- pflichtung verbunden wird, ist diese als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) zu akti- vieren und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung (10 Jahre) aufzulö- sen. Demnach fallen Folgeaufwendungen ab Beginn der Gegenleistungsverpflichtung (vo- raussichtlich ab 2024) durch die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 150.000 € p.a. an. Diese sind in 2024 im Teilergebnisplan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendun- gen veranschlagt. Die ab 2025 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 150.000 € p.a. wird das Dezernat für Kunst und Kultur im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1932/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.08.2023
- Erstellt
- 07.06.2023 13:10