Mandari Insight

1932/2023

Kulturraumzentrum Niehl (Delmenhorster Str. 20), Freigabe der restlichen investiven Auszahlungsermächtiugungen für den Umbau

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 07.08.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2023, TOP 10.2

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

7280 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1932/2023 
Freigabedatum 
 07.08.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kulturraumzentrum Niehl (Delmenhorster Str. 20), Freigabe der restlichen investiven 
Auszahlungsermächtiugungen für den Umbau  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen in 
Höhe von 1.100.000 € im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Kulturraummanagements 
in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Finanzstelle 9075-0416-0-AZ04 aRAP Delmen-
horster Straße. Die Mittel werden für die fortschreitenden nutzungsspezifischen Um- und Aus-
baumaßnahmen der angemieteten Flächen für das Kulturraumzentrum Niehl in der Delmen-
horster Str. 20 benötigt.  
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 29.08.2023 
Finanzausschuss 04.09.2023 
Rat 07.09.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.100.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    150.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
Mit Beschluss vom 03.05.2022 zum AN/0968/2022 hat der Ausschuss für Kunst und Kultur die 
Verwaltung u.a. damit beauftragt, im Objekt Delmenhorster Straße 20 in Köln Niehl mindes-
tens 4.500 m² Fläche für ein Atelier- und Proberaumzentrum anzumieten.  
 
Mit der Anmietung von ca. 4.660 m² Fläche in der Immobilie Delmenhorster Str. 20 im Dezem-
ber 2022 haben auch die ersten Umbaumaßnahmen begonnen. Mit dem Beschluss zur Vor-
lage 4121/2022 hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 9. Februar 2023 einer ersten 
Teilfreigabe i.H.v. 400.000 € für die Umbaumaßnahmen bei einem vorläufigen Gesamtvolu-
men von 1.610.000 € brutto zugestimmt. Die Auszahlungen erfolgen nach Fertigstellung der 
jeweiligen Bauabschnitte. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage sollen die Voraussetzungen 
geschaffen werden, nun auch sukzessive die noch ausstehenden Maßnahmen termingerecht 
finanzieren zu können. So wurden beispielsweise Trennwände entfernt, um größere Räume 
zu schaffen; wesentliche Brandschutzmaßnahmen befinden sich in der Umsetzung. Überdies 
wurden WC-Anlagen sowie Teeküchen erneuert respektive neu eingebaut. Die Arbeiten im 
Gebäude werden nach heutigem Stand im geplanten Zeitrahmen bleiben. Der Bezug der Im-
mobilie hängt vom Zeitpunkt der Erteilung der Nutzungsgenehmigung ab.  
 
Derzeit ist davon auszugehen, dass die erforderlichen Maßnahmen den Umfang von 
1.500.000 € nicht überschreiten werden. Das ursprünglich veranschlagte Maximalbudget von

3 
1.610.000 € enthielt einen Risikozuschlag von 10 %, der gerade in den Phasen volatiler 
Märkte im Bereich Baumaterial sinnvoll ist. Dieser Zuschlag wird voraussichtlich nicht in vol-
lem Umfang in Anspruch genommen werden müssen. 
 
Das in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Bildender Künstler*innen erstellte Raum-
buch, welches seit Mai 2023 abschließend vorliegt, ist die verbindliche Grundlage für den Um-
bau. Für die Tanz- und Theaterproberäume konnte das Kulturraummanagement auf den Er-
fahrungsschatz der Tanzfaktur zurückgreifen.  
 
Das neue Kulturzentrum in Niehl wird zwei große Tanzproberäume erhalten, ausgestattet mit 
Schwingboden und Duschen.  
 
Überdies werden ca. 112 Ateliers entstehen. Sie variieren in der Größe von ca. 16 m² bis zu 
ca. 50 m². Mehrheitlich liegen die Größen der Ateliers bei ca. 20 bis 30 m², da dies die Größe 
darstellt, die laut der im Vorfeld getätigten Abfrage am stärksten benötigt wird. Alle Ateliers 
werden eine Grundausstattung aufweisen, die als „veredelter Rohbau“ zu beschreiben ist. 
 
Aufgrund der Lage der Immobilie können die Räume zeitlich fast unbegrenzt genutzt werden. 
Klassische Betriebszeiten entfallen. Die Umgebung sowie die Gebietsausweisung erlauben 
den Betrieb an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr.  
 
Ursprünglich wurden auch zusätzliche Proberäume im Hauptgebäude geplant, die für den Be-
reich der e-Musik vorgesehen waren. Aus Gründen der Statik können diese leider nicht reali-
siert werden. Eine statische Ertüchtigung des Gebäudes lässt sich wirtschaftlich nicht darstel-
len. Die Verwaltung sucht nach alternativen Optionen zur Schaffung neuer Proberäume und 
steht diesbezüglich in engem Austausch mit dem Vorstand des IFM. Die Schaffung der Probe-
räume im Innenhof der Liegenschaft bleiben davon unberührt und werden wie geplant vom 
Popkultur e.V. umgesetzt.  
  
 
Finanzierung: 
Die zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme benötigten investiven Auszahlungsermächtigun-
gen in Höhe von 1.500.000 € stehen im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Kulturamtes 
in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung zur Verfügung. Darin enthalten ist ein Teilbetrag in 
Höhe von 1.464.000 € aus dem „Sondertopf Atelierräume“, welcher im Haushaltsplan 2022 in 
der Produktgruppe 0416-Kulturförderung in der Finanzstelle 4110-0416-0-2000 bereitgestellt 
wurde (Beschluss des Rates vom 09.11.2023 zur Vorlage 3338/2021 bzw. AN/2094/2021. 
Der Teilbetrag in Höhe von 400.000 € aus der Vorlage 4121/2022 wurde bereits im Teilfinanz-
plan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Finanzstelle 
9075-0416-0-AZ04-aRAP Delmenhorster Straße im Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt. Die 
Restmittel in Höhe von 1.100.000 € werden in 2023 überplanmäßig im Teilfinanzplan des Kul-
turraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Finanzstelle 9075-0416-0-
AZ04-aRAP Delmenhorster Straße bereitgestellt. Die Deckung erfolgt in 2023 in gleicher 
Höhe durch Minderauszahlungsermächtigungen aus dem Teilfinanzplan des Kulturamtes aus 
der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Finanzstelle 4110-0416-0-2000-Atelierflächen/Pro-
beräume in städt. Immobilie. 
 
Da die zu leistende Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsver-
pflichtung verbunden wird, ist diese als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) zu akti-
vieren und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung (10 Jahre) aufzulö-
sen. Demnach fallen Folgeaufwendungen ab Beginn der Gegenleistungsverpflichtung (vo-
raussichtlich ab 2024) durch die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 
150.000 € p.a. an. Diese sind in 2024 im Teilergebnisplan des Kulturraummanagements 
in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendun-
gen veranschlagt.  
 
Die ab 2025 erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 150.000 € p.a. wird das Dezernat für 
Kunst und Kultur im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des 
dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

Beratungsverlauf (3)

29.08.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2023 Finanzausschuss
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2023 Rat
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1932/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
07.08.2023
Erstellt
07.06.2023 13:10