Bedarfsfeststellungsbeschluss und Beschluss über die Überplanung der Neusser Straße von Simonskaul bis Scheibenstraße/Kapuzinerstraße (Bauabschnitt 2b)
Beschlussvorlage Ausschuss 2817/2021 vom 03.11.2021
Stand: Am 02.12.2021 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. x Sonstiges Im Zusammenhang mit der jetzt vorgesehenen Beauftragung eines Generalplaners sieht die Verwaltung eine inhaltliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger als nicht erforderlich an. Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshal b keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei. -
Anlage 3- Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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1 4 29.10.2021 143 66 über Dez. III Stellungnahme zur Bedarfsprüfung der Beschlussvorlage 2817/2021, Stand 19.10.2021 Bedarfsfeststellungsbeschluss und Beschluss über die Überplanung der Neusser Straße von Simonskaul bis Scheibenstraße/Kapuzinerstraße (Bauabschnitt 2b) RPA-Nr. 2021/0728 Kosten eingereicht: ca. 322.000 € (Netto) bzw. ca. 384.000 € (Brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingang 19.10.2021 legt 66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung - die Unterlagen zum Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Überplanung der Neusser Straße von Simonskaul bis Scheibenstraße/Kapuzinerstraße (Bauabschnitt 2b) vor. Grundlage der Bedarfsprüfung sind Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen einschließlich der besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung sowie Leistungen für Planvereinbarungen, Sinkkastenbefah- rungen, Baugrunduntersuchungen, Erschütterungsmessungen sowie eines Verkehrskonzep- tes einschl. Verkehrslenkungsplanung. Entgegen der Angaben in der Vorlage erfolgt durch das RPA keine Bedarfsanerkennung. Das RPA gibt lediglich eine Stellungnahme ab. Es wird gebeten, dies künftig bei der Formu- lierung der Beschlussvorlage zu berücksichtigen. Folgende Punkte sind bei der der Prüfung aufgefallen: Die Kosten für die besonderen Leistungen wurden mit nicht näher erläuterten Pauschalen angegeben. Bei der Honorarberechnung für die Objektplanungsleistungen der Verkehrsanlage Straße wurden zum Teil nicht anrechenbare Kosten berücksichtigt. Aus den vorgenannten Punkten kann es zu Kostenänderungen kommen. Ich empfehle, die vorgenannten Punkte zu überprüfen und die Honorare entsprechend der seit dem 01.01.2021 verpflichtend anzuwendenden HOAI 2021, anzupassen. Weitere absehbare und zum Teil dargestellte Leistungen (z. B. LSA-Planung, Öffentlich- keitsbeteiligung) sind in angegebenen Kosten derzeit nicht enthalten. Hier werden ggf. weite- re Bedarfsprüfungen und Bedarfsplanungsbeschlüsse erforderlich. Gegen die Fortführung des Verfahrens bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Unabhängig von den vorgenannten Prüffeststellungen empfehle ich auf Grundlage des Bau- beschlusses aus dem Jahr 2014 (Vorlagennummer 0921/2014) mit einem ursprünglichen Realisierungszeitraum von 2014 bis 2016, sowie damaligen Gesamtkosten in Höhe von ca. 4.224.000 € (Netto) die zuständigen Gremien über wesentliche zeitliche und finanzielle Än- derungen zu informieren. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob an diesem Beschluss auf- grund der geänderten Rahmenbedingungen wie, wesentliche Abweichung zwischen geplan- ten und tatsächlichen Ausführungszeitraum, beabsichtigte Überplanung des Bauabschnittes, festgehalten werden kann. Gerne biete ich an, die vorgenannten Punkte in einem Erörterungsgespräch näher zu erläu- tern. Mit freundlichen Grüßen Anlage 3 -
Anlage 2_Geltungsbereich der Generalsanierung Neusser Straße
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Geltungsbereich der Generalsanierung Neusser Straße Am t für Straßen und Verkehrsentwicklung Nov. 2020 Simonskaul Anlage 2 -
Anlage 4 - Stellungnahme Verwaltung
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1 Anlage 4 664/3 04.11.2021 Stellungnahme zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) vom 29.10.2021, (s. Anlage 3) RPA-Nr. 2021/0728 Bedarfsfeststellungsbeschluss und Beschluss über die Überplanung der Neusser Straße von Simonskaul bis Scheibenstraße/Kapuzinerstraße (Bauabschnitt 2b) Vorlagen-Nr.: 2817/2021 Mit Schreiben vom 29.10.2021 hat das Rechnungsprüfungsamt gegen die Fortführung des Verfahrens keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Zu den Fragen, Hinweisen und Anmerkungen vom Rechnungsprüfungsamt nimmt das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung nachfolgend Stellung: 1. Hinweis „Die Kosten für die besonderen Leistungen wurden mit nicht näher erläuterten Pauschalen angegeben.“ Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung: Aufgrund der zurzeit nicht vorhandenen Planunterlagen wurden die Pauschalen zu den Kosten für die besonderen Leistungen geschätzt. Bei der weiteren Projektbearbeitung werden die bisher angesetzten Pauschalen konkretisiert. 2. Hinweis „Bei der Honorarberechnung für die Objektplanungsleistungen der Verkehrsanlage Straße wurden zum Teil nicht anrechenbare Kosten berücksichtigt.“ Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung: Bei der vorliegenden Honorarberechnung handelt es sich um eine vorläufige Berechnung. Grundlage für die abschließende Honorarberechnung ist die noch zu erstellende Kostenberechnung im Rahmen der weiteren Projektbearbeitung. 3. Hinweis/Empfehlung „Aus den vorgenannten Punkten kann es zu Kostenänderungen kommen. Ich empfehle, die vorgenannten Punkte zu überprüfen und die Honorare entsprechend der seit dem 01.01.2021 verpflichtend anzuwendenden HOAI 2021, anzupassen.“ Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung: Eine Anpassung der Honorare nach Orientierungswerten HOAI 2021 ist nicht erforderlich, da an den Tafelwerten für Grundleistungen bei Verkehrsanlagen und für die örtliche Überwachung HOAI 2013 nichts verändert wurde. 2 4. Hinweis/Empfehlung „Weitere absehbare und zum Teil dargestellte Leistungen (z. B. LSA-Planung, Öffentlichkeitsbeteiligung) sind in angegebenen Kosten derzeit nicht enthalten. Hier werden ggf. weitere Bedarfsprüfungen und Bedarfsplanungsbeschlüsse erforderlich.“ Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung: In dem Planungsbereich der Neusser Straße 2b befinden sich keine Lichtsignalanlagen, sodass hier keine Kosten anfallen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird durch das Fachamt durchgeführt. 5. Hinweis/Empfehlung „Unabhängig von den vorgenannten Prüffeststellungen empfehle ich auf Grundlage des Baubeschlusses aus dem Jahr 2014 (Vorlagennummer 0921/20Rechnungsprüfungsamt) mit einem ursprünglichen Realisierungszeitraum von 2014 bis 2016, sowie damaligen Gesamtkosten in Höhe von ca. 4.224.000 € (netto) die zuständigen Gremien über wesentliche zeitliche und finanzielle Änderungen zu informieren. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob an diesem Beschluss aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen wie, wesentliche Abweichung zwischen geplanten und tatsächlichen Ausführungszeitraum, beabsichtigte Überplanung des Bauabschnittes, festgehalten werden kann.“ Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung: Der 1. Bauabschnitt der Neusser Straße von der Wilhelm-Sollmann-Straße bis HGK-Brücke wurde am 26.09.2014 fertiggestellt. Die Gesamtbaukosten für den 1. BA der Neusser Straße betrugen 1.462.000 €. Der 2. Bauabschnitt der Neusser Straße wird zurzeit auf der Grundlage des bereits gefassten Baubeschlusses weiter bearbeitet. In einem Fachgespräch am 12.12.2019 mit der Bezirksvertretung Nippes wurde vereinbart, den bisherigen 2. Bauabschnitt der Neusser Straße in die zwei Teilbauabschnitte 2a und 2b für die weitere Bearbeitung und Umsetzung aufzuteilen. In Absprache mit der Bezirksvertretung Nippes vom 12.12.2019 wird für den Bauabschnitt 2a zwischen HGK-Brücke bis Simonskaul die Planung derzeit bearbeitet. Der Bauabschnitt 2b zwischen Simonskaul bis Kapuzinerstraße/Scheibenstraße ohne den Knoten wird komplett im Sinne der vollständigen Barrierefreiheit überplant. Nach der bisherigen Planung kann der jetzige Standort der Stadtbahnhaltestelle „Scheibenstraße“ einschließlich der Nebenanlagen im Straßenraum nicht barrierefrei gestaltet werden. Alternativ wird bei der neuen Planung auch geprüft, ob die beiden Bahnsteige lagemäßig versetzt angeordnet werden. Der 3. Bauabschnitt der Neusser Straße soll an ein externes Ingenieurbüro vergeben werden. Für den Bauabschnitt 2a der Neusser Straße stehen ausreichend Finanzmittel zur Verfügung. Sofern die bereitgestellten Gesamtkosten in Höhe von ca. 4.224.000 € (Netto) für den Bau der übrigen Bauabschnitte 2b und 3 nicht ausreichen sollten, werden hier weitere Haushaltsmittel beantragt. -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/3 664/3 Vorlagen-Nummer 2817/2021 Freigabedatum 03.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss und Beschluss über die Überplanung der Neusser Straße von Simonskaul bis Scheibenstraße/Kapuzinerstraße (Bauabschnitt 2b) Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf für die Planung der Neusser Straße von Simonskaul bis Scheibenstraße/Kapuzinerstraße (Bauabschnitt 2b) mit Planungskosten für die Leistungsphase 1-9 einschließlich örtlicher Bauüberwachung in Höhe von ca. 384.000 € (brutto) an. Der Verkehrsaus- schuss beauftragt die Verwaltung, für die Neusser Straße von Simonskaul bis Scheibenstra- ße/Kapuzinerstraße (Bauabschnitt 2b) eine Planung für die Gesamtmaßnahme (Straße, Stadtbahn) zu erstellen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Nippes uneinge- schränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 23.11.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.12.2021 Verkehrsausschuss 18.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangssituation Die Neusser Straße ist zwischen Wilhelm-Sollmann-Straße und Mollwitzstraße in einem schlechten baulichen Zustand und daher sanierungsbedürftig. Hierzu hat die Verwaltung bereits in 2014 einen Beschluss (Vorlagennummer 0921/2014) zur Umsetzung der Maßnahme in mehreren Bauabschnitten erwirkt, der durch einen weiteren Beschluss der Bezirksvertretung Nippes am 15.03.2018 zum Bau von zusätzlichen Rampen an beiden Bahnsteigen der Stadtbahnhaltestelle Scheibenstraße ergänzt worden ist (Vorlagennummer 3638/2017). Der erste Bauabschnitt zwischen Wilhelm-Sollmann-Straße und HGK-Brücke ist bereits umgesetzt worden. Für den zweiten Bauabschnitt liegt ein Baubeschluss (Vorlagennummer 0469/2017) vor. Bei einer Überprüfung der Planunterlagen hat sich herausgestellt, dass die Bahnsteige sowie die daran angrenzenden Nebenanlagen unter den aktuell erforderlichen Mindestmaßen liegen und somit nur eingeschränkt nutzbar sind. Daher wurde in einem Fachgespräch am 12.12.2019 mit der Bezirksvertretung Nippes vereinbart, den 2. Bauabschnitt in der weiteren Be- arbeitung zu unterteilen (siehe Anlage 2). Zwischen HGK-Brücke und Simonskaul, Bauabschnitt 2a, wird die Planung auf Grundlage des bereits gefassten Baubeschlusses weiter bearbeitet. Der Bereich rund um die Haltestelle „Scheibenstraße“ zwischen Simonskaul und Scheibenstraße wird komplett im Sinne der vollständigen Barrierefreiheit überplant (Bauabschnitt 2b). Maßnahmenbeschreibung und Zielsetzung Im Rahmen der Überprüfung der Planunterlagen hat sich herausgestellt, dass im Bereich der vorhan- denen Stadtbahnhaltestelle die östliche Nebenanlage (Gehbereich) in weiten Teilen mit einer Breite von 1,70 m deutlich unter dem Regelmaß für Fußverkehrsanlagen von 2,50 m Breite liegt. Zudem bieten die Aufstellflächen im Bereich der Überquerungen an den Bahnsteigzugängen kaum Platz für den Fußverkehr. An der südwestlichen Querungsstelle, direkt vor dem Kiosk, wird die ohnehin knapp bemessene Aufstellfläche zusätzlich von der Grundstückszufahrt zu dem benachbarten Supermarkt eingeschränkt. Die heutigen Seitenbahnsteige der Stadtbahnhaltestelle Scheibenstraße haben Breiten von ca. 2,00 m , die dazugehörigen Aufstellflächen sind für ein modernes Stadtbahnsystem sehr schmal. Zudem sind an beiden Bahnsteigen auf einer Seite nur Stufen und keine Rampen angeordnet. Zur Herstel- lung einer leistungsfähigen komfortablen Stadtbahnhaltestelle ist ein umfangreicher Umbau der Hal- testelle erforderlich. Nur so lässt sich eine genehmigungsfähige Planung für eine neue komfortable und barrierefreie Haltestelle erreichen. Für die Umgestaltung der Neusser Straße im Teilabschnitt 2b verfolgt die Verwaltung die folgenden Zielsetzungen: Verbesserung der Situation für den fließenden und ruhenden Radverkehr, vollständig barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Scheibenstraße und barrierefreie Aus- 3 gestaltung aller Zugänge, ausreichend breite Anlagen für den Fußverkehr, Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Weiteres Vorgehen Für die Gesamtmaßnahme (Straße, Stadtbahn) ist die Vergabe der Planung an ein externes Büro vorgesehen. Für alle erforderlichen Planungsleistungen (Leistungsphasen 1-5), die baubegleitenden Arbeiten (Leistungsphasen 6-9) und die örtliche Bauüberwachung beabsichtigt die Verwaltung, einen externen Generalplaner über ein EU-weites Vergabeverfahren zu beauftragen. Finanzierung Die vorläufigen Baukosten für den Straßenumbau sind auf ca. 1.520.000 € (brutto) und der Umbau der Stadtbahnhaltestelle auf ca. 1.239.000 € (brutto) geschätzt worden. Für die Planung der Gesamtmaßnahme (Straße, Stadtbahn) wurden die Planungskosten für die Leis- tungsphase 1-9 einschließlich örtlicher Bauüberwachung in Höhe von ca. 384.000 € (brutto) ermittelt, sodass die Gesamtkosten ca. 3.143.000 € (brutto) betragen. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Planung der Neusser Straße Bauabschnitt 2b stehen im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandset- zung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Hpl. 2020/2021 im Haus- haltsjahr 2021 in ausreichender Höhe zur Verfügung. Im Rahmen der Planung wird geprüft, ob der vollständige barrierefreie Ausbau der Stadtbahnhalte- stelle nach dem ÖPNVG NRW für eine Förderung angemeldet werden kann. Bedarfsanerkennung Die Unterlagen zur Bedarfsprüfung wurden dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Die Stel- lungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist der Anlage 3 zu entnehmen. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Öffentlichkeitsarbeit Bei der weiteren planerischen Bearbeitung für den Bauabschnitt 2b ist es vorgesehen, eine Öffent- lichkeitsveranstaltung in Form einer Bürgerbeteiligung durchzuführen. Der Ablauf und die konkrete Form der inhaltlichen Beteiligung durch die Bürgerinnen und Bürger werden von der Verwaltung zu gegebener Zeit noch festgelegt. Im Zusammenhang mit der jetzt vorgesehenen Beauftragung eines Generalplaners sieht die Verwal- tung eine inhaltliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger als nicht erforderlich an. Anlagen: 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Geltungsbereich der Generalsanierung Neusser Straße 3. Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Beratungsverlauf
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02.12.2021 zuletzt
TOP 9.2.2, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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