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2817/2021

Bedarfsfeststellungsbeschluss und Beschluss über die Überplanung der Neusser Straße von Simonskaul bis Scheibenstraße/Kapuzinerstraße (Bauabschnitt 2b)

Beschlussvorlage Ausschuss 03.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 02.12.2021, TOP 9.2.2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3- Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Anlage 2_Geltungsbereich der Generalsanierung Neusser Straße

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Anlage 4 - Stellungnahme Verwaltung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

1723 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
x Sonstiges Im Zusammenhang mit der jetzt 
vorgesehenen Beauftragung eines 
Generalplaners sieht die Verwaltung eine 
inhaltliche Beteiligung der Bürgerinnen und 
Bürger als nicht erforderlich an. 
 
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshal b 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beschlussvorlage Ausschuss

7139 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/3 
664/3 
Vorlagen-Nummer 
 2817/2021 
Freigabedatum 
 03.11.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss und Beschluss über die Überplanung der Neusser Straße von 
Simonskaul bis Scheibenstraße/Kapuzinerstraße (Bauabschnitt 2b) 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss erkennt den Bedarf für die Planung der Neusser Straße von Simonskaul bis 
Scheibenstraße/Kapuzinerstraße (Bauabschnitt 2b) mit Planungskosten für die Leistungsphase 1-9 
einschließlich örtlicher Bauüberwachung in Höhe von ca. 384.000 € (brutto) an. Der Verkehrsaus-
schuss beauftragt die Verwaltung, für die Neusser Straße von Simonskaul bis Scheibenstra-
ße/Kapuzinerstraße (Bauabschnitt 2b) eine Planung für die Gesamtmaßnahme (Straße, Stadtbahn) 
zu erstellen. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Nippes uneinge-
schränkt zustimmt. 
 
 
Verkehrsausschuss 23.11.2021 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.12.2021 
Verkehrsausschuss 18.01.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Ausgangssituation 
Die Neusser Straße ist zwischen Wilhelm-Sollmann-Straße und Mollwitzstraße in einem schlechten 
baulichen Zustand und daher sanierungsbedürftig. Hierzu hat die Verwaltung bereits in 2014 einen 
Beschluss (Vorlagennummer 0921/2014) zur Umsetzung der Maßnahme in mehreren Bauabschnitten 
erwirkt, der durch einen weiteren Beschluss der Bezirksvertretung Nippes am 15.03.2018 zum Bau 
von zusätzlichen Rampen an beiden Bahnsteigen der Stadtbahnhaltestelle Scheibenstraße ergänzt 
worden ist (Vorlagennummer 3638/2017). Der erste Bauabschnitt zwischen Wilhelm-Sollmann-Straße 
und HGK-Brücke ist bereits umgesetzt worden. Für den zweiten Bauabschnitt liegt ein Baubeschluss 
(Vorlagennummer 0469/2017) vor. Bei einer Überprüfung der Planunterlagen hat sich herausgestellt, 
dass die Bahnsteige sowie die daran angrenzenden Nebenanlagen unter den aktuell erforderlichen 
Mindestmaßen liegen und somit nur eingeschränkt nutzbar sind. Daher wurde in einem Fachgespräch 
am 12.12.2019 mit der Bezirksvertretung Nippes vereinbart, den 2. Bauabschnitt in der weiteren Be-
arbeitung zu unterteilen (siehe Anlage 2). Zwischen HGK-Brücke und Simonskaul, Bauabschnitt 2a, 
wird die Planung auf Grundlage des bereits gefassten Baubeschlusses weiter bearbeitet. Der Bereich 
rund um die Haltestelle „Scheibenstraße“ zwischen Simonskaul und Scheibenstraße wird komplett im 
Sinne der vollständigen Barrierefreiheit überplant (Bauabschnitt 2b). 
 
 
Maßnahmenbeschreibung und Zielsetzung 
Im Rahmen der Überprüfung der Planunterlagen hat sich herausgestellt, dass im Bereich der vorhan-
denen Stadtbahnhaltestelle die östliche Nebenanlage (Gehbereich) in weiten Teilen mit einer Breite 
von 1,70 m deutlich unter dem Regelmaß für Fußverkehrsanlagen von 2,50 m Breite liegt. Zudem 
bieten die Aufstellflächen im Bereich der Überquerungen an den Bahnsteigzugängen kaum Platz für 
den Fußverkehr. An der südwestlichen Querungsstelle, direkt vor dem Kiosk, wird die ohnehin knapp 
bemessene Aufstellfläche zusätzlich von der Grundstückszufahrt zu dem benachbarten Supermarkt 
eingeschränkt. 
 
Die heutigen Seitenbahnsteige der Stadtbahnhaltestelle Scheibenstraße haben Breiten von ca. 2,00 
m , die dazugehörigen Aufstellflächen sind für ein modernes Stadtbahnsystem sehr schmal. Zudem 
sind an beiden Bahnsteigen auf einer Seite nur Stufen und keine Rampen angeordnet. Zur Herstel-
lung einer leistungsfähigen komfortablen Stadtbahnhaltestelle ist ein umfangreicher Umbau der Hal-
testelle erforderlich. Nur so lässt sich eine genehmigungsfähige Planung für eine neue komfortable 
und barrierefreie Haltestelle erreichen. 
 
Für die Umgestaltung der Neusser Straße im Teilabschnitt 2b verfolgt die Verwaltung die folgenden 
Zielsetzungen: 
 
 Verbesserung der Situation für den fließenden und ruhenden Radverkehr, 
 vollständig barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Scheibenstraße und barrierefreie Aus-

3 
gestaltung aller Zugänge, 
 ausreichend breite Anlagen für den Fußverkehr, 
 Verbesserung der Aufenthaltsqualität. 
 
 
Weiteres Vorgehen 
Für die Gesamtmaßnahme (Straße, Stadtbahn) ist die Vergabe der Planung an ein externes Büro 
vorgesehen. Für alle erforderlichen Planungsleistungen (Leistungsphasen 1-5), die baubegleitenden 
Arbeiten (Leistungsphasen 6-9) und die örtliche Bauüberwachung beabsichtigt die Verwaltung, einen 
externen Generalplaner über ein EU-weites Vergabeverfahren zu beauftragen. 
 
 
Finanzierung  
Die vorläufigen Baukosten für den Straßenumbau sind auf ca. 1.520.000 € (brutto) und der Umbau 
der Stadtbahnhaltestelle auf ca. 1.239.000 € (brutto) geschätzt worden. 
 
Für die Planung der Gesamtmaßnahme (Straße, Stadtbahn) wurden die Planungskosten für die Leis-
tungsphase 1-9 einschließlich örtlicher Bauüberwachung in Höhe von ca. 384.000 € (brutto) ermittelt, 
sodass die Gesamtkosten ca. 3.143.000 € (brutto) betragen. 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Planung der Neusser Straße Bauabschnitt 2b stehen im 
Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandset-
zung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen im Hpl. 2020/2021 im Haus-
haltsjahr 2021 in ausreichender Höhe zur Verfügung. 
 
Im Rahmen der Planung wird geprüft, ob der vollständige barrierefreie Ausbau der Stadtbahnhalte-
stelle nach dem ÖPNVG NRW für eine Förderung angemeldet werden kann. 
 
 
Bedarfsanerkennung 
Die Unterlagen zur Bedarfsprüfung wurden dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Die Stel-
lungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist der Anlage 3 zu entnehmen. 
 
 
Erläuterungen zum Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine 
effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re-
duktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
 
Öffentlichkeitsarbeit 
Bei der weiteren planerischen Bearbeitung für den Bauabschnitt 2b ist es vorgesehen, eine Öffent-
lichkeitsveranstaltung in Form einer Bürgerbeteiligung durchzuführen. Der Ablauf und die konkrete 
Form der inhaltlichen Beteiligung durch die Bürgerinnen und Bürger werden von der Verwaltung zu 
gegebener Zeit noch festgelegt. 
 
Im Zusammenhang mit der jetzt vorgesehenen Beauftragung eines Generalplaners sieht die Verwal-
tung eine inhaltliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger als nicht erforderlich an. 
 
 
Anlagen: 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Geltungsbereich der Generalsanierung Neusser Straße 
3. Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 3- Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

2921 Zeichen

1
4 29.10.2021 
143 
66 über Dez. III 
Stellungnahme zur Bedarfsprüfung der Beschlussvorlage 2817/2021, Stand 19.10.2021 
Bedarfsfeststellungsbeschluss und Beschluss über die Überplanung der Neusser 
Straße von Simonskaul bis Scheibenstraße/Kapuzinerstraße (Bauabschnitt 2b) 
RPA-Nr. 2021/0728 
Kosten eingereicht:  ca. 322.000 € (Netto)  bzw.  ca. 384.000 € (Brutto) 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit Eingang 19.10.2021 legt 66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung - die Unterlagen 
zum Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Überplanung der Neusser Straße von Simonskaul bis 
Scheibenstraße/Kapuzinerstraße (Bauabschnitt 2b) vor. Grundlage der Bedarfsprüfung sind 
Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen einschließlich der besonderen Leistungen 
der örtlichen Bauüberwachung sowie Leistungen für Planvereinbarungen, Sinkkastenbefah-
rungen, Baugrunduntersuchungen, Erschütterungsmessungen sowie eines Verkehrskonzep-
tes einschl. Verkehrslenkungsplanung. 
Entgegen der Angaben in der Vorlage erfolgt durch das RPA keine Bedarfsanerkennung. 
Das RPA gibt lediglich eine Stellungnahme ab. Es wird gebeten, dies künftig bei der Formu-
lierung der Beschlussvorlage zu berücksichtigen. 
Folgende Punkte sind bei der der Prüfung aufgefallen: 
Die Kosten für die besonderen Leistungen wurden mit nicht näher erläuterten Pauschalen 
angegeben.  
Bei der Honorarberechnung für die Objektplanungsleistungen der Verkehrsanlage Straße 
wurden zum Teil nicht anrechenbare Kosten berücksichtigt.  
Aus den vorgenannten Punkten kann es zu Kostenänderungen kommen. Ich empfehle, die 
vorgenannten Punkte zu überprüfen und die Honorare entsprechend der seit dem 
01.01.2021 verpflichtend anzuwendenden HOAI 2021, anzupassen.  
Weitere absehbare und zum Teil dargestellte Leistungen (z. B. LSA-Planung, Öffentlich-
keitsbeteiligung) sind in angegebenen Kosten derzeit nicht enthalten. Hier werden ggf. weite-
re Bedarfsprüfungen und Bedarfsplanungsbeschlüsse erforderlich. 
Gegen die Fortführung des Verfahrens bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. 
Unabhängig von den vorgenannten Prüffeststellungen empfehle ich auf Grundlage des Bau-
beschlusses aus dem Jahr 2014 (Vorlagennummer 0921/2014) mit einem ursprünglichen 
Realisierungszeitraum von 2014 bis 2016, sowie damaligen Gesamtkosten in Höhe von ca. 
4.224.000 € (Netto) die zuständigen Gremien über wesentliche zeitliche und finanzielle Än-
derungen zu informieren. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob an diesem Beschluss auf-
grund der geänderten Rahmenbedingungen wie, wesentliche Abweichung zwischen geplan-
ten und tatsächlichen Ausführungszeitraum, beabsichtigte Überplanung des Bauabschnittes, 
festgehalten werden kann.  
Gerne biete ich an, die vorgenannten Punkte in einem Erörterungsgespräch näher zu erläu-
tern. 
Mit freundlichen Grüßen 
                                                                                                         
Anlage 3

Anlage 2_Geltungsbereich der Generalsanierung Neusser Straße

123 Zeichen

Geltungsbereich der Generalsanierung Neusser Straße
Am
t für Straßen und Verkehrsentwicklung  Nov. 2020
Simonskaul
Anlage 2

Anlage 4 - Stellungnahme Verwaltung

4878 Zeichen

1 
 
          Anlage 4 
 
664/3          04.11.2021 
 
 
Stellungnahme zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) vom 29.10.2021, 
(s. Anlage 3) 
RPA-Nr. 2021/0728 
 
 
Bedarfsfeststellungsbeschluss und Beschluss über die Überplanung der Neusser 
Straße von Simonskaul bis Scheibenstraße/Kapuzinerstraße (Bauabschnitt 2b) 
Vorlagen-Nr.: 2817/2021 
 
 
Mit Schreiben vom 29.10.2021 hat das Rechnungsprüfungsamt gegen die Fortführung des 
Verfahrens keine grundsätzlichen Bedenken geäußert.  
 
Zu den Fragen, Hinweisen und Anmerkungen vom Rechnungsprüfungsamt nimmt das Amt 
für Straßen und Verkehrsentwicklung nachfolgend Stellung: 
 
1. Hinweis  
„Die Kosten für die besonderen Leistungen wurden mit nicht näher erläuterten 
Pauschalen angegeben.“ 
 
Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung: 
Aufgrund der zurzeit nicht vorhandenen Planunterlagen wurden die Pauschalen zu den 
Kosten für die besonderen Leistungen geschätzt. Bei der weiteren Projektbearbeitung 
werden die bisher angesetzten Pauschalen konkretisiert. 
 
 
2. Hinweis 
„Bei der Honorarberechnung für die Objektplanungsleistungen der Verkehrsanlage 
Straße wurden zum Teil nicht anrechenbare Kosten berücksichtigt.“ 
 
Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung: 
Bei der vorliegenden Honorarberechnung handelt es sich um eine vorläufige Berechnung. 
Grundlage für die abschließende Honorarberechnung ist die noch zu erstellende 
Kostenberechnung im Rahmen der weiteren Projektbearbeitung. 
 
 
3. Hinweis/Empfehlung 
„Aus den vorgenannten Punkten kann es zu Kostenänderungen kommen. Ich 
empfehle, die vorgenannten Punkte zu überprüfen und die Honorare entsprechend 
der seit dem 01.01.2021 verpflichtend anzuwendenden HOAI 2021, anzupassen.“ 
 
Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung: 
Eine Anpassung der Honorare nach Orientierungswerten HOAI 2021 ist nicht erforderlich, da 
an den Tafelwerten für Grundleistungen bei Verkehrsanlagen und für die örtliche 
Überwachung HOAI 2013 nichts verändert wurde.

2 
 
4. Hinweis/Empfehlung 
„Weitere absehbare und zum Teil dargestellte Leistungen (z. B. LSA-Planung, 
Öffentlichkeitsbeteiligung) sind in angegebenen Kosten derzeit nicht enthalten. Hier 
werden ggf. weitere Bedarfsprüfungen und Bedarfsplanungsbeschlüsse erforderlich.“ 
 
Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung: 
In dem Planungsbereich der Neusser Straße 2b befinden sich keine Lichtsignalanlagen, 
sodass hier keine Kosten anfallen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird durch das Fachamt 
durchgeführt. 
 
 
5. Hinweis/Empfehlung 
„Unabhängig von den vorgenannten Prüffeststellungen empfehle ich auf Grundlage 
des Baubeschlusses aus dem Jahr 2014 (Vorlagennummer 
0921/20Rechnungsprüfungsamt) mit einem ursprünglichen Realisierungszeitraum 
von 2014 bis 2016, sowie damaligen Gesamtkosten in Höhe von ca. 4.224.000 € 
(netto) die zuständigen Gremien über wesentliche zeitliche und finanzielle 
Änderungen zu informieren. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob an diesem 
Beschluss aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen wie, wesentliche 
Abweichung zwischen geplanten und tatsächlichen Ausführungszeitraum, 
beabsichtigte Überplanung des Bauabschnittes, festgehalten werden kann.“ 
 
Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung: 
Der 1. Bauabschnitt der Neusser Straße von der Wilhelm-Sollmann-Straße bis HGK-Brücke 
wurde am 26.09.2014 fertiggestellt. Die Gesamtbaukosten für den 1. BA der Neusser Straße 
betrugen 1.462.000 €. 
Der 2. Bauabschnitt der Neusser Straße wird zurzeit auf der Grundlage des bereits 
gefassten Baubeschlusses weiter bearbeitet. 
In einem Fachgespräch am 12.12.2019 mit der Bezirksvertretung Nippes wurde vereinbart, 
den bisherigen 2. Bauabschnitt der Neusser Straße in die zwei Teilbauabschnitte 2a und 2b 
für die weitere Bearbeitung und Umsetzung aufzuteilen. 
In Absprache mit der Bezirksvertretung Nippes vom 12.12.2019 wird für den Bauabschnitt 2a 
zwischen HGK-Brücke bis Simonskaul die Planung derzeit bearbeitet. 
Der Bauabschnitt 2b zwischen Simonskaul bis Kapuzinerstraße/Scheibenstraße ohne den 
Knoten wird komplett im Sinne der vollständigen Barrierefreiheit überplant. Nach der 
bisherigen Planung kann der jetzige Standort der Stadtbahnhaltestelle „Scheibenstraße“ 
einschließlich der Nebenanlagen im Straßenraum nicht barrierefrei gestaltet werden. 
Alternativ wird bei der neuen Planung auch geprüft, ob die beiden Bahnsteige lagemäßig 
versetzt angeordnet werden. 
Der 3. Bauabschnitt der Neusser Straße soll an ein externes Ingenieurbüro vergeben 
werden.  
Für den Bauabschnitt 2a der Neusser Straße stehen ausreichend Finanzmittel zur 
Verfügung. Sofern die bereitgestellten Gesamtkosten in Höhe von ca. 4.224.000 € (Netto) für 
den Bau der übrigen Bauabschnitte 2b und 3 nicht ausreichen sollten, werden hier weitere 
Haushaltsmittel beantragt.

Beratungsverlauf (2)

23.11.2021 Verkehrsausschuss
TOP 3.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2817/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
03.11.2021
Erstellt
09.08.2021 12:31