Mandari Insight

1204/2021

Abschlussbericht der EHAP-Projekte ALVENI links und ALVENI rechts vom Rhein

Mitteilung Ausschuss 07.04.2021

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Anlage 1 zur Mitteilung Abschlussbericht

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Anlage 1 zur Mitteilung Abschlussbericht

22574 Zeichen

Seite 1 von 11 
Anlage 1 
Abschlussbericht zu den EHAP-Projekten ALVENI links und rechts vom Rhein 
1. Projektbeschreibung 
ALVENI links vom Rhein wurde mit fünf Trägern im Projektverbund durchgeführt: 
 agisra e.V Köln. 
 Allerweltshaus e.V. 
 Caritasverband für die Stadt Köln e.V.  
 Ehrenfelder Verein für Arbeit und Qualifizierung e.V. 
 LOOKS e.V. 
ALVENI rechts vom Rhein wurde mit vier Trägern im Projektverbund durchgeführt: 
 Caritasverband für die Stadt Köln e.V. 
 Latscho Drom e.V. (bis 31.03.2020) 
 Lernende Region-Netzwerk Köln e.V.  
 Bürgerzentrum Vingst/Vingster Treff e.V. 
Die Abgrenzung der beiden Projekte ergab sich aus der links- bzw. rechtsrheinischen Lage 
der von Zuwanderung durch Unionsbürger*innen besonders betroffenen Stadtbezirke: links-
rheinisch Innenstadt, Ehrenfeld und Rodenkirchen, rechtsrheinisch Mülheim und Kalk. 
Zielsetzung war die Stärkung der Teilhabe- und Chancengerechtigkeit für die im besonderen 
Maße von Ausgrenzung und Diskriminierung betroffenen EU-Neuzugewanderten, ihre Inte-
gration in die Stadtgesellschaft, Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, Milderung 
sozialer Problemlagen sowie Stärkung der Elternrolle und der Eigenständigkeit von Frauen. 
Die Zielgruppe der ALVENI-Projekte waren besonders benachteiligte EU-Bürger*innen  
- ab 16 Jahren sowie  
- Eltern mit Kindern bis 7 Jahren 
Besondere Merkmale der ALVENI-Projekte: 
- Die „Brückenfunktion“ zwischen EU-Neuzuwanderern, die keinen Zugang zum 
sozialen Regelsystem haben (wie z.B. SGB II, SGB XII, Kindergeld, AsylbLG) und den 
in Köln bereits bestehenden regulären sozialen Unterstützungsangeboten, die der 
Zielgruppe zugänglich, jedoch meist nicht bekannt waren, z.B.  
- Wohnheim Vorgebirgsstraße, Sprechstunde Gesundheitsamt (Humanitäre Hilfen) 
- 53/Clearingstelle Migration  
- Willkommen und Ankommen (WAK) 
- Migrationsberatung/Jugendmigrationsdienst der sozialen Träger

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- Kitas, Tagesmütter 
- Projekt „Gesundheitsförderung“, Stadtteilmütter Mülheim 
- städtischer Interkultureller Dienst  
 
- Der niedrigschwellige Zugang zur Zielgruppe durch die muttersprachliche kultur- 
und gendersensible aufsuchende Beratungsarbeit der ALVENI-Fachkräfte in 
Mann/Frau besetzten Teams im öffentlichen Raum und an informellen Treffpunkten 
(Streetwork, Ansprache/ zugehende Beratung an frequentierten Plätzen, Internet-Cafes, 
Spielhallen, Spielplätzen, Kitas etc.). Zusätzlich wurden auch feste Beratungs-zeiten an 
den zielgruppenrelevanten Standorten angeboten.  
Aufbau von Vertrauen durch mehrfache Ansprache, anschließende fachliche Beratung in 
den ALVENI-Büroräumen - aufgrund von Multi-Problemlagen häufig ebenfalls mehrfach - 
und Weiterverweisung/Begleitung und Vermittlung an passende lokale soziale 
Unterstützungs- und Hilfsangebote plus Nachverfolgung, ob die empfohlenen Stellen 
tatsächlich aufgesucht wurden.  
 
- Der sozialraumbezogene Ansatz: die ALVENI-Fachkräfte waren vor Ort in den Sozial-
räumen Innenstadt, Ehrenfeld, Mülheim, Kalk, und Meschenich für die Zielgruppe tätig 
und zudem für die haupt- und ehrenamtlichen Akteure, die Sozialraumkoordinatoren, 
aber auch für Jugend-, Sozial- und Ordnungsamt sowie Polizei als gut vernetzte und 
sprach-kompetente Partner unverzichtbar für die Integration der Zielgruppe im Stadtteil. 
 
- Hinzu kam die Aufklärungsfunktion in der Corona-Pandemie: Zielgruppen-Beratung 
und Sensibilisierung zur Corona-Pandemie, Infos über Hygienemaßnahmen in einfacher 
Sprache, Infoveranstaltungen. 
 
Im Zentrum aller Aktivitäten stand somit die soziale Stabilisierung und Verbesserung der 
individuellen Lebenssituation der Neuzugewanderten durch die Inanspruchnahme lokaler 
Hilfsangebote. 
Materielle Unterstützung sowie eine direkte Vermittlung in Arbeit war nicht Bestandteil der 
beiden ALVENI-Projekte. 
Der Verwaltung oblag die zentrale Projektsteuerung und –koordination. Sie nahm die 
unmittelbaren projektbezogenen Verwaltungstätigkeiten wahr, wie Organisation und 
Durchführung der regelmäßigen Projektträgertreffen, die finanztechnische Projektabwicklung, 
Datenerfassung im Rahmen des Monitorings/ Evaluation, Erstellung der internen 
Sachberichte und der Verwendungsnachweise. Für die zentrale Projektsteuerung wurden 
1,25 Stellen in der Bewertung E 11 TVöD bzw. A 12 LBesG NRW und für die unmittelbare

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projektbezogene Verwaltungstätigkeit eine 1,0 Stelle in der Bewertung E 9a TVöD bzw. A 9 
LBesG NRW bereitgestellt. Diese Personalkosten wurden zum Teil durch den Fördermittel-
geber refinanziert. 
Die Förderquote beim EHAP lag bei 95%. Der erforderliche Eigenanteil in Höhe von 5% 
wurde von der Stadt Köln erbracht. Die geplanten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben  
betrugen für das linksrheinische Projekt insgesamt 992.697,08 €, für das rechtsrheinische 
Projekt insgesamt 771.929,69 €. 
Diese  ursprünglich geplanten  Projektausgaben  wurden aufgrund geringerer Personalkosten 
unterschritten:  
generell war es für die Projektträger schwierig, Fachpersonal für die befristeten Stellen zu 
finden, das den EHAP-Kriterien entsprach. Zudem kam es zu Vakanzen aus familiären 
Gründen oder weil unbefristete bzw. besser vergütete Stellen bei anderen Arbeitgebern 
gefunden wurden. Daher konnten vakante Stellen der Projektträger zum Teil nicht/nicht 
nahtlos wiederbesetzt werden. Besonders zum Projektende setzte ab 09/2020 Personal-
fluktuation ein.  
 
2. Umsetzung der Projekte 
Trotz fristgerechter Beantragung der Zuwendungsmittel im Sommer 2018 erfolgte die 
offizielle Bewilligung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) erst mit den Zuwendungs-
bescheiden vom 19.06. bzw. 04.07.2019. Somit starteten die beiden Projekte Anfang 2019 
zunächst ohne die notwendigen Kooperationsverträge mit den Teilprojektpartnern. Um das 
Fachpersonal aus der ersten Förderphase zu halten, schlossen alle Träger trotzdem früh-
zeitig Arbeitsverträge.  
Die Träger verfügten über langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit der Zielgruppe und waren 
in der Kölner Sozial- und Beratungslandschaft fest etabliert. Die Projektteams verfügten über 
einen hohen Bekanntheitsgrad bei den Zielgruppen und eine sehr gute Vernetzung in die 
bestehenden lokalen Beratungsstrukturen. Neben dem muttersprachlichen Zugang der Be-
ratungskräfte war vor allem die Begleitung der Menschen zu bestehenden Angeboten des 
Regelsystems ein Schlüssel zum Erfolg, ergänzt durch die aufsuchende Arbeit der Street-
worker*innen. In einigen Stadtteilen fand Streetwork in regelmäßigen Abständen gemeinsam 
mit anderen Diensten (Polizei, Ordnungsamt, Jugendamt, Drogenberatungs-stelle, KVB etc.) 
statt. Stadteilübergreifend erfolgte eine enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Pro-
jekten ALVENI links und rechts vom Rhein. Alle Teilprojektpartner verfügen über eigene Be-
ratungsstrukturen, in die die ALVENI-Beratungskräfte eingebunden waren. So war oftmals 
eine direkte Weitervermittlung in hausinterne Strukturen möglich, z.B. in die Migrations-

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beratungsstellen. Zudem wurden interne Ressourcen, wie z.B. Sprachkompetenzen anderer 
Mitarbeitenden, eingebracht und hausinterne Dienste/ Fachkompetenzen genutzt.  
Ein weiterer Vorteil für bereits gefestigte Hilfesuchende war die räumliche Nähe und direkte 
Weitervermittlung zum städtischen Arbeitsmarktprojekt „Willkommen und Ankommen in Köln 
(WAK)“ (DS Nr. 2761/2019). 
Zudem wurde das in 03/2018 von der Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, initiierte 
Maßnahmenpaket „Humanitäre Hilfen für Menschen aus Staaten der EU-Ost-Erweiterung“ 
(DS Nr.0374/2017) vom Rat beschlossen.  
Gemeinsam mit der Clearingstelle im Gesundheitsamt und den humanitären Hilfen bildeten 
das Arbeitsmarktprojekt WAK und die ALVENI-Projekte eine bedarfsgerechte Hilfskette in 
der städtischen Integrationsarbeit bezogen auf Zugewanderte aus den Staaten der 
Europäischen Union. Hierdurch etablierte sich innerhalb der Stadt Köln eine Beratungskette, 
die Menschen in prekären Situationen unterstützte, die Gesundheitsversorgung sicherte, 
Kinder und deren Eltern bei der sozialen Integration half und wo es möglich war, 
Perspektiven zur Arbeitsmarktintegration entwickelte. 
 
3. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die ALVENI-Projekte 
Pandemiebedingt gab es in 2020 seit dem 1. Lockdown bis zum Frühsommer und ab Herbst 
(Teil-Lockdown), besonders seit 16. Dezember, starke Einschränkungen: 
- Die Anzahl der Beratenen ging vorübergehend zurück, da viele EU-Einwanderer*innen  
zurück ins Heimatland reisten bzw. dort festsaßen, es kamen wenig neue Klient*innen. 
Die Projektträger hatten Raumprobleme und konnten nicht ausreichend corona-konforme 
Beratungs- und Warteräume zur Verfügung stellen, oft Beratungen ausschließlich nach 
Terminabsprachen, daher konnten während der Pandemie weniger Menschen beraten 
werden. 
- Es gelang, mit telefonischen, Émail-, Whatsapp-, sowie Fenster- , Hof- und Garten-
beratungen und Wechselschichtmodellen flexibel mit der Situation umzugehen.   
- Die Kontakte zur Zielgruppe wurden so gehalten und die Beratungszahlen nach und 
nach wieder gesteigert.  
- Die Anzahl der in das Regelsystem vermittelten Personen sank leider aufgrund 
pandemiebedingter (Teil)-Schließungen vieler wichtiger Ämter, wie z.B. Jobcenter, 
Ausländeramt, Jugendamt, Hilfe-Einrichtungen, Kitas, etc 
- Die Pandemie zeigte die Bedeutung von Zugangsstrukturen zur Zielgruppe auf um die 
Menschen zeitnah zu informieren und sensibilieren, hiervon konnte der  Gesundheits-
bereich profitieren, nachfolgend einige Beispiele:

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- Eine wichtige Aufgabe des Streetworks zu/seit Beginn der Pandemie war u.a., die 
Hygienevorschriften zu erklären. Es gab teils erhebliche Widerstände gegen die 
Maskenpflicht. 
- Zudem fehlte es den Betroffenen oft an finanziellen Mitteln, sich ausreichend mit 
Hygienematerialen auszustatten, diese wurde daher zum Teil kostenlos 
abgegeben 
- In der Hochhaus-Siedlung Meschenich/Kölnberg wurde z.B. im Herbst 2020 vom 
ALVENI-Träger Caritas in Kooperation mit dem städt. Gesundheitsamt ein 
dringend notwendiges Corona Präventions-/Infektionsschutz- sowie 
Quarantänekonzept initiiert. 
 
4. Ergebnisse für den gesamten Projektzeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020 
Die Ergebnisse der Projekte ALVENI links vom Rhein und ALVENI rechts vom Rhein werden 
zusammengefasst dargestellt. Die Evaluation erfolgte mittels des vom Fördergebers ver-
pflichtend zu verwendenden Beratungsbogens und anhand eigener erhobener Daten, die von 
den Teilprojektpartnern in einem quartalsmäßigen Sachbericht an die Projektleitung über-
mittelt und dort ausgewertet wurden. 
Erfreulich ist, dass trotz der oben beschriebenen pandemiebedingten Auswirkungen die 
geplanten Werte in Bezug auf die Anzahl der beratenen Personen, der durchgeführten 
Beratungsgespräche sowie der erfolgten Vermittlungen erreicht werden konnten. 
 
4.1. Anzahl der beratenen Personen 
Insgesamt wurden bis zum 31.12.2020 in beiden Projekten 3.815 Menschen beraten,  
davon 1.983 Weiblich, 1.831 Männlich und 1 Divers. 
Die Erfassung der beratenden Personen erfolgt in drei vom Fördermittelgeber 
vorgeschriebenen Personengruppen:  
Personengruppe Anzahl der beratenen Personen 
Neuzugewanderte Personen ohne Kinder 1.476 
Neuzugewanderte Eltern/ 
Erziehungsberechtigte 
1.495 
Neuzugewanderte Kinder bis zu 7 Jahren    844 
 
4.2. Anzahl der durchgeführten Beratungsgespräche 
Alle Teilprojektpartner hatten im Rahmen der Projekte offene Beratungsbüros bzw. 
Beratungsstellen. Hier erfolgte die Beratung persönlich, aber auch telefonisch. Zudem

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wurden die Personen im Rahmen der aufsuchenden Arbeit an zentralen, einschlägigen 
Orten aufgesucht, um den Kontakt herzustellen. Die beiden EHAP-Projekte hatten einen 
hohen Bekanntheitsgrad, so dass auch andere Stellen bzw. Organisationen Menschen an 
die Projekte verwiesen. 
Im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020 wurden mit 3.815 Personen insgesamt 8.183 
Beratungsgespräche geführt. Diese Zahl gibt aufgrund der vorgegebenen Definition der 
„Beratung“ durch den Fördermittelgeber keine Auskunft über die tatsächlich durchgeführten 
Ansprache- und Informationsgespräche, die deutlich höher lag. Die Anzahl der reinen 
Kontaktgespräche wurde statistisch nicht erfasst.  
 
4.3. Altersstruktur der Beratenen 
Bei der Erfassung der Daten im Beratungsbogen sind 3 Altersstufen vorgegeben. In der 
eigenen Evaluation wurde diese zur besseren statistischen Auswertung noch einmal 
unterteilt, so dass Daten für 5 Altersstufen ausgewertet werden konnten. Die meisten 
Beratenen kamen aus den Altersstufen „18 bis 30 Jahre“ (32,2 %) und „31 bis 45 Jahre“ 
(34,0 %).  
 
 
 
397
675
712
191
8
442
553 584
237
150 1 0 0 0
0
100
200
300
400
500
600
700
800
Kinder bis 7
Jahre
18 bis 30
Jahre
31 bis 45
Jahre
46 bis 65
Jahre
über 65
Jahre
Altersstruktur der Beratenen
weiblich
männlich
divers

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4.4. Herkunftsländer der beratenen Personen 
Im Projektzeitraum wurden Beratungen für Personen aus verschiedenen EU-Herkunfts-
ländern durchgeführt. Die meisten Beratenen kamen aus Bulgarien (46,5 %), gefolgt von 
Rumänien (37,9%). Diese Tatsache wurde bei der ALVENI-Projektplanung aufgrund von 
statistischen Einwohnerzahlen und Erfahrungen aus den vorherigen EHAP-Projekten be-
reits berücksichtigt. Die erforderlichen Sprachkompetenzen für die Beratung der zahlen-
mäßig stärksten Gruppen der Zugwanderten wurden daher in den Beratungsstrukturen im 
notwendigen Umfang bereitgestellt.
  
931
3
39
68
27
5
41
8
755
79
8
19
842
9
28
64
28
7
44
14
690
64
8
33
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000
Bulgarien
Frankreich
Griechenland
Italien
Kroatien
Litauen
Polen
Portugal
Rumänien
Spanien
Ungarn
restl. 13 Länder
Herkunftsländer der beratenen Personen
(Länder mit > 10 Personen)
weiblich männlich divers

Seite 8 von 11 
4.5. Anzahl der Beratenen mit Behinderung oder Wohnproblematik 
Im Beratungsbogen wurde abgefragt, ob die beratene Person: 
 eine Behinderung hat 
 wohnungslos oder 
 von Wohnungslosigkeit bedroht ist. 
Die Begriffe wurden vom Fördermittelgeber nicht definiert, zudem waren die Angaben zu 
diesen Themenfeldern freiwillig. Sofern sie aber Gegenstand der Beratung oder offen-
sichtlich waren, wurden diese Informationen erfasst. Daher ist bei den Angaben keine 
Vollständigkeit gegeben.  
Folgende Sachverhalte wurden erfasst: 
   64 Personen hatten eine Behinderung 
 409 Personen waren wohnungslos 
 460 Personen waren von Wohnungslosigkeit bedroht. 
 
Das Thema Wohnproblematik war ein massives Problem, das auch weitreichende 
Konsequenzen in alle anderen Lebensbereiche für die Betroffenen hat. EU-Zugewanderte 
haben meistens keine Möglichkeit sich in Köln meldebehördlich anzumelden. Ohne 
Meldebescheinigung ist eine Anmeldung bei der Krankenkasse, die Eröffnung eines Kontos 
oder der Abschluss eines Arbeitsvertrages usw. nicht möglich. Tatsächlich schlafen viele 
der Zugewanderten bei Verwandten und Bekannten, auf der Straße, unter Brücken, in 
Parks, in Wohnungen mit vermieteten Matratzenlagern bzw. sind dem Mietwucher 
ausgesetzt. Auf dem Wohnungsmarkt war für diese Menschen kaum finanzierbarer 
Wohnraum zu finden. Vorurteile und Stereotype gegenüber der Zielgruppe, insbesondere 
der Roma, erschwerten die Wohnungssuche zusätzlich. Ausbeuterische Wohnverhältnisse 
werden selten bis nie zur Anzeige gebracht, weil die Menschen Vorbehalte und Ängste 
haben. 
Diese Situation wirkte sich zudem negativ auf Hygiene und Gesundheit der Beratenen aus. 
In diesem Themenfeld gibt es wenige Angebote des regulären Hilfesystems, die von den 
EU- Zugewanderten in Anspruch genommen werden können. Die fehlende Anmeldung in 
Deutschland bzw. der Touristenstatus schließt sie von den meisten Beratungsangeboten 
aus.

Seite 9 von 11 
4.6. In welche Angebote wurden die Beratenen vermittelt? 
Eine Vielzahl von Klient*innen benötigte langfristige Beratung und Begleitung, insbesondere in 
den Bereichen Wohnen, Gesundheitsprävention (Krankenversicherungsschutz) und Bildung 
(Alphabetisierung und kostenlose Integrationskurse). Weitere Schwerpunktthemen in der 
Beratung waren fehlende Kenntnisse bei Behördenangelegenheiten (Unterstützungsbedarf) 
und die fehlende Möglichkeit der ordnungsbehördlichen Anmeldung. 
Zu den Projektaufgaben gehörten ebenso die Heranführung und Begleitung von Eltern und 
Kindern bis zu sieben Jahren zu Angeboten der frühen Hilfen wie etwa Leseangebote für 
Kinder und Eltern, zusätzlichen Lernförderangeboten in der Vorschulzeit, Angeboten zur 
Erhöhung von Erziehungskompetenzen, des gegenseitigen Austausches sowie des 
Empowerments von Eltern und zu Angeboten der sozialen Betreuung, wie z.B. Kitaplätze, 
Krabbelgruppen, Spielgruppen sowie Sport- und Musikangeboten von Vereinen.  
Eine nachhaltige Unterstützung (bis zu sechs Monaten Dauer) zur Sicherstellung des Verbleibs 
von Kindern bis zu sieben Jahren in Kitas wurde ebenfalls über das Projekt ermöglicht.  
Des Weiteren gab es problemspezifische Fachberatungsstellen für männliche Prostitution 
sowie für Migrant*innen in Gewaltverhältnissen, die von Sexismus, Rassismus und anderen 
Unterdrückungsformen betroffen waren.  
Zusätzlich konnten bis 30.03.2020 speziell in Bezug auf die hilfesuchenden Sinti und Roma die 
Beratungsstrukturen des Trägers Latscho Drom genutzt werden. Diesem musste jedoch leider 
aufgrund von Problemen bei der Mitwirkung, wie z.B. den fristgerechten Abrechnungen vor-
zeitig gekündigt werden. Die bis dahin von Latscho Drom durchgeführten Beratungen in Köln-
Mülheim wurden ab 08/2020 von den Trägern Caritas und Vingster Treff übernommen. 
Die meisten Vermittlungen erfolgten in folgende Bereiche (Anzahl vermittelte Personen): 
Migrationsberatung/Jugendmigrationsdienst 790 
Kindertageseinrichtung/-pflege 421 
Krankenkasse/Gesundheitsamt/Clearingstelle 412 
Sprach- und Integrationskurs 322 
Arbeitsmarktprojekt WAK 258 
Freizeitangebote und Vereine 252 
Familienkasse 220 
Wohnungsamt/Wohnungsnotfallhilfe/Humanitäre Hilfen 205 
Fachberatungsstelle für männliche Prostitution 162 
Bürgeramt 146 
Schuldnerberatung 112 
Fachberatung für weibliche Personen in Gewaltverhältnissen/Frauenberatungsstelle  96

Seite 10 von 11 
4.7. Erfolg der Beratung durch Annahme eines Vermittlungsangebotes 
Ziele des EHAP waren die soziale Stabilisierung und Verbesserung der individuellen Lebens-
situation der Neuzugewanderten durch die Inanspruchnahme von lokalen Hilfsangeboten.  
Von den 3.815 beratenen Personen nahmen insgesamt 3.354 Personen (entspricht 87,92 %) 
das Vermittlungsangebot infolge einer Beratung und Begleitung an. 
Durch das Aufsuchen der Beratungseinrichtung und durch die Vermittlung in ein passendes 
Angebot geschah zunächst ein erster Schritt zur Verbesserung der Lebenssituation der 
Menschen. Eine nachhaltige Integration war jedoch nur möglich, wenn die Menschen 
langfristig beraten und begleitet wurden. Dies konnte aus der anhaltend hohen Frequentierung 
der Träger sowie durch das erneute Aufsuchen bei multiplen Problemlagen geschlossen 
werden. 
Ein Teil der Beratenen nahm das Vermittlungsangebot nicht an. Ein Grund dafür war die hohe 
Fluktuation der Zielgruppe, daher nahmen die Beratenen die Beratung teilweise nur einmal 
wahr, ohne dass es in diesem Beratungsgespräch zu einer Vermittlung kam. Ein weiterer 
Grund waren fehlende passende Angebote im Regelsystem, eiin Umstand, der häufig 
gesetzlichen Vorgaben und Zugangsbeschränkungen geschuldet war. 
 
5. Fazit und Ausblick 
Die Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein wurden von den EU- Zugewanderten sehr gut 
angenommen, u.a. da sie an die bereits aufgebauten Strukturen aus den vorangegangen 
Projekten BONVENA und ZuBeFa anknüpfen konnten. Durch die langjährig etablierten 
Kontakt- und Kooperationsstrukturen der Träger sowie der einzelnen Projektteams bestand 
von Anfang an ein guter Zugang zur Zielgruppe.  
Im ALVENI-Projektverlauf bildete sich gemeinsam mit der Clearingstelle im Gesundheitsamt, 
den humanitären Hilfen sowie dem Arbeitsmarktprojekt WAK eine bedarfsgerechte Hilfskette 
in der städtischen Integrationsarbeit bezogen auf Zugewanderte aus den Staaten der 
Europäischen Union. 
Der strukturierte und dauerhaft sichergestellte Zugang zur Zielgruppe durch die beiden 
ALVENI-Projekte war die Voraussetzung für eine erfolgsversprechende Anbindung der 
Menschen an das Regelsystem und der damit einhergehenden sozialen Integration in die 
Gesellschaft. Der hohe Mobilitätsfaktor und die nachgewiesenen Wanderbewegungen der 
Zielgruppe zeigten, wie wichtig es wäre, die aufgebauten bedarfsgerechten ALVENI-
Angebotsstrukturen weiterzuführen.

Seite 11 von 11 
Die beiden ALVENI-Projekte waren in Köln daher der zentrale und notwendige Mechanismus 
bei der Erreichung und Aktivierung neuzugewanderter Unionsbürger*innen aus den süd-ost-
europäischen EU-Staaten in Köln. 
 
Sie bildeten eine Kombination verschiedener Bestandteile, die sich in dieser Form in keinem 
anderen städtischen Angebot wiederfand und unterstützten so die zugewanderten EU-
Bürger*innen bei ihren Problemen, wie z.B. 
- fehlende schulische/ berufliche Qualifizierung, mangelnde Sprachkenntnisse  
- wirtschaftliche Not und daraus resultierend 
- ungeschützte ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse (z.B. Bau-, Logistik-
branche, Prostitution etc.), z.T. auch illegal 
- Bettelei, Schrott- und Flaschensammeln 
- Suchtproblematiken (stellenweise sichtbare Verelendung im öffentlichen Raum)  
- z.T. prekäre Wohnsituationen, Überbelegung, Matratzenlager, Kellerräume, 
- Wohnungslosigkeit (Übernachtung in Parks, Ladeneingängen, U-Bahnhöfen, unter 
Brücken etc.) 
 
Da diese Problematiken aufgrund der stetigen EU-Zuwanderung auch nach Beendigung der 
beiden ALVENI-Projekte weiterhin vorhanden sind, kann davon ausgegangen werden, dass in 
absehbarer Zeit auf die Mitarbeiter*innen bestehender sozialer Beratungsstellen der Stadt und 
der freien Träger erhöhte Nachfragen seitens der Zielgruppe zu kommen werden, die 
bewährten Ansprechpartner*innen der ALVENI-Struktur aber fehlen.  
 
Mit dem Auslaufen der ALVENI Projekte endete ebenso das hiermit verbundene Angebot der 
sechsmonatigen Begleitung von Eltern und Kindern mit dem Ziel eines erfolgreichen Kita-
Besuchs. Dadurch verringerten sich für Kinder aus der ALVENI-Zielgruppe die Aussichten auf 
den Besuch einer Kita, eigentlich die Grundlage einer erfolgreichen Integration. 
 
Außerdem werden künftig keine Informationen mehr über die geltenden Hygiene-/Schutzbe-
stimmungen im Kontext der Corona-Pandemie an die EU-Neuzugewanderten übermittelt durch 
die muttersprachlichen ALVENI-Fachkräfte.

Mitteilung Ausschuss

8719 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/163 
 
Vorlagen-Nummer 07.04.2021 
 1204/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 13.04.2021 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 
 
Abschlussbericht der EHAP-Projekte ALVENI links und ALVENI rechts vom Rhein 
(Projektzeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020)                                                                
Am 31.12.2020 endeten die über den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten 
Personen (EHAP) geförderten Kölner Projekte „ALVENI links und rechts vom Rhein“. Der Schwer-
punkt der Förderbedingungen des EHAP lag auf der Unterstützung von besonders benachteiligten 
Neuzugewanderten und deren Kinder aus EU-Mitgliedstaaten. Der Kölner Antrag auf eine Anschluss-
finanzierung ab 01.01.2021 aus Restmitteln des Landes wurde nicht bewilligt.  
Die ALVENI-Projekte zeichneten sich vor allem durch den aktiven Zugang zu den EU-Neuzuge-
wanderten aus, die ohne eine persönliche Unterstützung und Heranführung an spezialisierte Hilfen 
kaum eine Integrationsperspektive entwickeln können. 
Mit der ersatzlosen Beendigung der ALVENI-Projekte geht dem zwischen 2014 und 2020 mit EU-
Fördermitteln aufgebauten Kölner Unterstützungssystem für Neuzugewanderte aus Mitgliedstaaten 
der Europäischen Union eine wichtige Brückenfunktion in der Verbindung und Hinführung zu den re-
gionalen und kommunalen Regelangeboten verloren. 
 
Förderprogramm 
Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) wurde erstmalig 
für die Förderperiode 2014-2020 eingerichtet. In Deutschland wurde der EHAP in diesem Zeitraum in 
zwei Förderrunden mit einem Volumen von insgesamt 93 Millionen Euro umgesetzt. 
Ziel des EHAP in Deutschland ist, die akute Lebenssituation von armutsgefährdeten und von sozialer 
Ausgrenzung bedrohten Personen zu verbessern. Der EHAP fördert Projekte in ganz Deutschland, 
die sich an besonders benachteiligte, neuzugewanderte Menschen aus der europäischen Union rich-
ten, darunter Eltern und deren Kinder bis zu 7 Jahren. Er leistet somit einen Beitrag zur Bekämpfung 
von Armut und sozialer Ausgrenzung als ein Kernziel der Europa-2020-Strategie (Agenda der EU für

2 
 
Wachstum und Beschäftigung des Jahrzehnts 2010 – 2020). 
 
Ausgangslage 
Bereits in der ersten Förderrunde vom 01.01.2016 bis 31.12.2018 wurden die Kölner Projekte BON-
VENA (für Erwachsene - DS Nr. 3921/2015) und ZuBeFa (Zugehende Beratung für Familien und de-
ren Kinder - DS Nr. 1609/2016) über den EHAP gefördert und erfolgreich durchgeführt. 
Ab 01.01.2019 bis 31.12.2020 wurden in der zweiten Förderrunde Projekte für besonders benachtei-
ligte Menschen in Deutschland unterstützt, die unter Armut leiden und keinen oder nur einen unzu-
reichenden Zugang zu lokalen oder regionalen Hilfeangeboten haben. 
Im Rahmen der EHAP-Richtlinie wurden Projekte in zwei Einzelzielen gefördert: 
 Einzelziel A 
Ansprache, (Orientierungs-) Beratung und Begleitung von besonders benachteiligten neu-
zugewanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Eltern mit Kindern im Vorschulalter bis zu           
7 Jahren zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten. 
 Einzelziel B 
Ansprache, (Orientierungs-) Beratung und Begleitung wohnungsloser oder von Wohnungslo-
sigkeit bedrohter Personen zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten. 
Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 18.12.2018 die Durchführung der EHAP- Förderprojekte AL-
VENI links und rechts vom Rhein im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020 (DS Nr. 3568/2018). Das 
Bundesverwaltungsamt bewilligte auf Basis der Förderanträge das Projekt ALVENI links vom Rhein 
mit Zuwendungsbescheid vom 04.07.2019 und das Projekt ALVENI rechts vom Rhein mit Zuwen-
dungsbescheid vom 19.06.2019. Beide Projekte bezogen sich auf das Einzelziel A.  
 
Abschlussbericht zum 31.12.2020 
Bis zum 31.12.2020 wurden in den beiden ALVENI links und rechts vom Rhein-Projekten zusammen 
3.815 Menschen in 8.183 Gesprächsterminen beraten. Letztere umfassen die in den Förderbe-
dingungen definierten „Beratungsgespräche“ und die zudem vorbereitend notwendigen zahlreichen 
Kontakt- und Informationsgespräche.  
Insgesamt haben 3.354 Personen eines der weitergehenden Vermittlungsangebote des Kölner Hilfe-
systems angenommen, diese reichen von der allgemeinen Migrationsberatung, Angebote für Kinder 
und Familien, Freizeitangebote über Themen der Gesundheitsversorgung, der humanitären Hilfen, 
Hilfen für Wohnungsnotfälle bis hin zu Sprach- und Integrationskursen und Unterstützung bei der In-
tegration in den Arbeitsmarkt. Die beiden ALVENI-Projekte sind mit allen Akteuren des Hilfesystems 
entsprechend gut vernetzt. 
Der ausführliche Abschlussbericht zu den beiden Projekten ist der Mitteilung als Anlage 1 beigefügt.

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Gesamtergebnis der EHAP-Förderphase 2016 – 2020 
Über die gesamte Förderphase vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2020 konnten über die aufgebauten 
und erfolgreich angepassten Unterstützungsstrukturen von BONVENA, ZuBeFa und zuletzt ALVENI 
insgesamt 9.574 Menschen in 22.435 Beratungsgesprächen Unterstützung erhalten. 8.037 der bera-
tenen Personen nahmen ein weiterführendes Angebot an. 
Zum 31.12.2020 waren in Köln 73.131 Bürger*innen mit einer Staatsangehörigkeit eines EU-Mitglied-
staates gemeldet. 
Fazit und Ausblick 
Die EU-Zuwanderung ist seit vielen Jahren ein stetiger und anhaltender Prozess mit Chancen und 
Herausforderungen. Neben der als wesentliche Grundlage der EU-Freizügigkeit erwünschten Ar-
beitsmigration verlassen ebenso Menschen ihre Heimatländer, die auch in Deutschland aus verschie-
denen Gründen ohne eine besondere Unterstützung kaum Perspektiven entwickeln können.  
Der Personenkreis der nicht erwerbstätigen EU-Bürger*innen ist von gesetzlichen Ansprüchen im 
sozialen Regelsystem ausgeschlossen, insbesondere von der Grundsicherung nach SGB II und XII 
sowie seit Mitte 2019 auch von Kindergeldleistungen. Daher sind viele dieser Menschen auch bei uns 
innerhalb kürzester Zeit einem hohen Armutsrisiko und entsprechend prekären Lebensverhältnissen 
ausgesetzt. 
Die sogenannte „Armutszuwanderung“ ist zuvorderst ein Resultat der wirtschaftlichen und sozialen 
Ungleichgewichte innerhalb des vereinten Europas. Neben einer fehlenden oder sehr geringen sozia-
len Absicherung in einigen Mitgliedsstaaten kommen Ausgrenzungs- und Diskriminierungserfahrun-
gen hinzu, die eine EU-Binnenmigration u.a. nach Deutschland befördern, auch wenn sich hier die 
erhoffte Perspektive ggf. nicht realisieren lässt.  
Obwohl den Ursachen vor allem auf der EU- und Bundesebene zu begegnen wäre, kommen doch die 
Kommunen zwangsläufig in die Verantwortung für diese Personengruppe. Den Kommunen fehlen 
jedoch übergreifende und nachhaltige Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten zur Ursachenbekämp-
fung und Problemlösung. Darüber hinaus sind sie häufig für die dauerhafte Schaffung der notwendi-
gen Angebotsstrukturen vor Ort weder personell noch finanziell ausgestattet. Von der EU-, Bundes- 
und Landesebene wurden in der Vergangenheit vor allem Unterstützungen aus dem Europäischen 
Sozialfonds und dem EHAP unter entsprechenden Programm- und Rahmenbedingungen bereitge-
stellt. Die EU-Fonds sind jedoch zur Unterstützung notwendiger nachhaltiger Strukturen im Ergebnis 
ungeeignet, denn sie setzten jeweils die Freiwilligkeit der Aufgabe, innovative Ansätze und im Ergeb-
nis eine nachhaltige Fortführung mit eigenen kommunalen Finanzmitteln voraus. 
Mit der Beendigung der EHAP-Förderung für die ALVENI-Projekte ist in der Kölner Unterstützungs-
struktur die Ressource für die wesentliche, zugehende und vermittelnde Beratungsaufgabe als Ver-

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bindung zu den spezialisierten kommunalen Angeboten ersatzlos weggefallen.  
Eigene städtische Mittel zur Fortführung einer bedarfsgerechten Grundstruktur stehen leider aktuell 
nicht zur Verfügung. 
Sollten sich in der nun angelaufenen neuen EU-Förderphase erneut Unterstützungsmöglichkeiten für 
die Zielgruppe der unversorgten EU-Neuzugewanderten ergeben, wird sich die Verwaltung darum 
bemühen, neue Fördermittel zu akquirieren. Auf der Grundlage der auf Bundes und Landesebene 
geplanten Zeitschienen für die Erstellung der operationellen Programme (nicht vor Oktober 2021) ist 
mit möglichen Aufrufen voraussichtlich erst zum Jahresende 2021 zu rechnen. 
Bei der Integrationsunterstützung von unversorgten EU-Neuzugewanderten ohne Regelleistungs-
ansprüche handelt es sich um eine freiwillige kommunale Aufgabe, die sich jedoch dauerhaft stellen 
wird. Zu deren Bewältigung wäre eine kontinuierliche Ressourcenbereitstellung erforderlich, die eine 
Handlungsfähigkeit bedarfsgerecht absichert. 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (3)

13.04.2021 Integrationsrat
TOP 5.31 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.04.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.04.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1204/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.04.2021
Erstellt
31.03.2021 08:14