1204/2021
Abschlussbericht der EHAP-Projekte ALVENI links und ALVENI rechts vom Rhein
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Anlage 1 zur Mitteilung Abschlussbericht
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Seite 1 von 11 Anlage 1 Abschlussbericht zu den EHAP-Projekten ALVENI links und rechts vom Rhein 1. Projektbeschreibung ALVENI links vom Rhein wurde mit fünf Trägern im Projektverbund durchgeführt: agisra e.V Köln. Allerweltshaus e.V. Caritasverband für die Stadt Köln e.V. Ehrenfelder Verein für Arbeit und Qualifizierung e.V. LOOKS e.V. ALVENI rechts vom Rhein wurde mit vier Trägern im Projektverbund durchgeführt: Caritasverband für die Stadt Köln e.V. Latscho Drom e.V. (bis 31.03.2020) Lernende Region-Netzwerk Köln e.V. Bürgerzentrum Vingst/Vingster Treff e.V. Die Abgrenzung der beiden Projekte ergab sich aus der links- bzw. rechtsrheinischen Lage der von Zuwanderung durch Unionsbürger*innen besonders betroffenen Stadtbezirke: links- rheinisch Innenstadt, Ehrenfeld und Rodenkirchen, rechtsrheinisch Mülheim und Kalk. Zielsetzung war die Stärkung der Teilhabe- und Chancengerechtigkeit für die im besonderen Maße von Ausgrenzung und Diskriminierung betroffenen EU-Neuzugewanderten, ihre Inte- gration in die Stadtgesellschaft, Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, Milderung sozialer Problemlagen sowie Stärkung der Elternrolle und der Eigenständigkeit von Frauen. Die Zielgruppe der ALVENI-Projekte waren besonders benachteiligte EU-Bürger*innen - ab 16 Jahren sowie - Eltern mit Kindern bis 7 Jahren Besondere Merkmale der ALVENI-Projekte: - Die „Brückenfunktion“ zwischen EU-Neuzuwanderern, die keinen Zugang zum sozialen Regelsystem haben (wie z.B. SGB II, SGB XII, Kindergeld, AsylbLG) und den in Köln bereits bestehenden regulären sozialen Unterstützungsangeboten, die der Zielgruppe zugänglich, jedoch meist nicht bekannt waren, z.B. - Wohnheim Vorgebirgsstraße, Sprechstunde Gesundheitsamt (Humanitäre Hilfen) - 53/Clearingstelle Migration - Willkommen und Ankommen (WAK) - Migrationsberatung/Jugendmigrationsdienst der sozialen Träger Seite 2 von 11 - Kitas, Tagesmütter - Projekt „Gesundheitsförderung“, Stadtteilmütter Mülheim - städtischer Interkultureller Dienst - Der niedrigschwellige Zugang zur Zielgruppe durch die muttersprachliche kultur- und gendersensible aufsuchende Beratungsarbeit der ALVENI-Fachkräfte in Mann/Frau besetzten Teams im öffentlichen Raum und an informellen Treffpunkten (Streetwork, Ansprache/ zugehende Beratung an frequentierten Plätzen, Internet-Cafes, Spielhallen, Spielplätzen, Kitas etc.). Zusätzlich wurden auch feste Beratungs-zeiten an den zielgruppenrelevanten Standorten angeboten. Aufbau von Vertrauen durch mehrfache Ansprache, anschließende fachliche Beratung in den ALVENI-Büroräumen - aufgrund von Multi-Problemlagen häufig ebenfalls mehrfach - und Weiterverweisung/Begleitung und Vermittlung an passende lokale soziale Unterstützungs- und Hilfsangebote plus Nachverfolgung, ob die empfohlenen Stellen tatsächlich aufgesucht wurden. - Der sozialraumbezogene Ansatz: die ALVENI-Fachkräfte waren vor Ort in den Sozial- räumen Innenstadt, Ehrenfeld, Mülheim, Kalk, und Meschenich für die Zielgruppe tätig und zudem für die haupt- und ehrenamtlichen Akteure, die Sozialraumkoordinatoren, aber auch für Jugend-, Sozial- und Ordnungsamt sowie Polizei als gut vernetzte und sprach-kompetente Partner unverzichtbar für die Integration der Zielgruppe im Stadtteil. - Hinzu kam die Aufklärungsfunktion in der Corona-Pandemie: Zielgruppen-Beratung und Sensibilisierung zur Corona-Pandemie, Infos über Hygienemaßnahmen in einfacher Sprache, Infoveranstaltungen. Im Zentrum aller Aktivitäten stand somit die soziale Stabilisierung und Verbesserung der individuellen Lebenssituation der Neuzugewanderten durch die Inanspruchnahme lokaler Hilfsangebote. Materielle Unterstützung sowie eine direkte Vermittlung in Arbeit war nicht Bestandteil der beiden ALVENI-Projekte. Der Verwaltung oblag die zentrale Projektsteuerung und –koordination. Sie nahm die unmittelbaren projektbezogenen Verwaltungstätigkeiten wahr, wie Organisation und Durchführung der regelmäßigen Projektträgertreffen, die finanztechnische Projektabwicklung, Datenerfassung im Rahmen des Monitorings/ Evaluation, Erstellung der internen Sachberichte und der Verwendungsnachweise. Für die zentrale Projektsteuerung wurden 1,25 Stellen in der Bewertung E 11 TVöD bzw. A 12 LBesG NRW und für die unmittelbare Seite 3 von 11 projektbezogene Verwaltungstätigkeit eine 1,0 Stelle in der Bewertung E 9a TVöD bzw. A 9 LBesG NRW bereitgestellt. Diese Personalkosten wurden zum Teil durch den Fördermittel- geber refinanziert. Die Förderquote beim EHAP lag bei 95%. Der erforderliche Eigenanteil in Höhe von 5% wurde von der Stadt Köln erbracht. Die geplanten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betrugen für das linksrheinische Projekt insgesamt 992.697,08 €, für das rechtsrheinische Projekt insgesamt 771.929,69 €. Diese ursprünglich geplanten Projektausgaben wurden aufgrund geringerer Personalkosten unterschritten: generell war es für die Projektträger schwierig, Fachpersonal für die befristeten Stellen zu finden, das den EHAP-Kriterien entsprach. Zudem kam es zu Vakanzen aus familiären Gründen oder weil unbefristete bzw. besser vergütete Stellen bei anderen Arbeitgebern gefunden wurden. Daher konnten vakante Stellen der Projektträger zum Teil nicht/nicht nahtlos wiederbesetzt werden. Besonders zum Projektende setzte ab 09/2020 Personal- fluktuation ein. 2. Umsetzung der Projekte Trotz fristgerechter Beantragung der Zuwendungsmittel im Sommer 2018 erfolgte die offizielle Bewilligung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) erst mit den Zuwendungs- bescheiden vom 19.06. bzw. 04.07.2019. Somit starteten die beiden Projekte Anfang 2019 zunächst ohne die notwendigen Kooperationsverträge mit den Teilprojektpartnern. Um das Fachpersonal aus der ersten Förderphase zu halten, schlossen alle Träger trotzdem früh- zeitig Arbeitsverträge. Die Träger verfügten über langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit der Zielgruppe und waren in der Kölner Sozial- und Beratungslandschaft fest etabliert. Die Projektteams verfügten über einen hohen Bekanntheitsgrad bei den Zielgruppen und eine sehr gute Vernetzung in die bestehenden lokalen Beratungsstrukturen. Neben dem muttersprachlichen Zugang der Be- ratungskräfte war vor allem die Begleitung der Menschen zu bestehenden Angeboten des Regelsystems ein Schlüssel zum Erfolg, ergänzt durch die aufsuchende Arbeit der Street- worker*innen. In einigen Stadtteilen fand Streetwork in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit anderen Diensten (Polizei, Ordnungsamt, Jugendamt, Drogenberatungs-stelle, KVB etc.) statt. Stadteilübergreifend erfolgte eine enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Pro- jekten ALVENI links und rechts vom Rhein. Alle Teilprojektpartner verfügen über eigene Be- ratungsstrukturen, in die die ALVENI-Beratungskräfte eingebunden waren. So war oftmals eine direkte Weitervermittlung in hausinterne Strukturen möglich, z.B. in die Migrations- Seite 4 von 11 beratungsstellen. Zudem wurden interne Ressourcen, wie z.B. Sprachkompetenzen anderer Mitarbeitenden, eingebracht und hausinterne Dienste/ Fachkompetenzen genutzt. Ein weiterer Vorteil für bereits gefestigte Hilfesuchende war die räumliche Nähe und direkte Weitervermittlung zum städtischen Arbeitsmarktprojekt „Willkommen und Ankommen in Köln (WAK)“ (DS Nr. 2761/2019). Zudem wurde das in 03/2018 von der Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, initiierte Maßnahmenpaket „Humanitäre Hilfen für Menschen aus Staaten der EU-Ost-Erweiterung“ (DS Nr.0374/2017) vom Rat beschlossen. Gemeinsam mit der Clearingstelle im Gesundheitsamt und den humanitären Hilfen bildeten das Arbeitsmarktprojekt WAK und die ALVENI-Projekte eine bedarfsgerechte Hilfskette in der städtischen Integrationsarbeit bezogen auf Zugewanderte aus den Staaten der Europäischen Union. Hierdurch etablierte sich innerhalb der Stadt Köln eine Beratungskette, die Menschen in prekären Situationen unterstützte, die Gesundheitsversorgung sicherte, Kinder und deren Eltern bei der sozialen Integration half und wo es möglich war, Perspektiven zur Arbeitsmarktintegration entwickelte. 3. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die ALVENI-Projekte Pandemiebedingt gab es in 2020 seit dem 1. Lockdown bis zum Frühsommer und ab Herbst (Teil-Lockdown), besonders seit 16. Dezember, starke Einschränkungen: - Die Anzahl der Beratenen ging vorübergehend zurück, da viele EU-Einwanderer*innen zurück ins Heimatland reisten bzw. dort festsaßen, es kamen wenig neue Klient*innen. Die Projektträger hatten Raumprobleme und konnten nicht ausreichend corona-konforme Beratungs- und Warteräume zur Verfügung stellen, oft Beratungen ausschließlich nach Terminabsprachen, daher konnten während der Pandemie weniger Menschen beraten werden. - Es gelang, mit telefonischen, Émail-, Whatsapp-, sowie Fenster- , Hof- und Garten- beratungen und Wechselschichtmodellen flexibel mit der Situation umzugehen. - Die Kontakte zur Zielgruppe wurden so gehalten und die Beratungszahlen nach und nach wieder gesteigert. - Die Anzahl der in das Regelsystem vermittelten Personen sank leider aufgrund pandemiebedingter (Teil)-Schließungen vieler wichtiger Ämter, wie z.B. Jobcenter, Ausländeramt, Jugendamt, Hilfe-Einrichtungen, Kitas, etc - Die Pandemie zeigte die Bedeutung von Zugangsstrukturen zur Zielgruppe auf um die Menschen zeitnah zu informieren und sensibilieren, hiervon konnte der Gesundheits- bereich profitieren, nachfolgend einige Beispiele: Seite 5 von 11 - Eine wichtige Aufgabe des Streetworks zu/seit Beginn der Pandemie war u.a., die Hygienevorschriften zu erklären. Es gab teils erhebliche Widerstände gegen die Maskenpflicht. - Zudem fehlte es den Betroffenen oft an finanziellen Mitteln, sich ausreichend mit Hygienematerialen auszustatten, diese wurde daher zum Teil kostenlos abgegeben - In der Hochhaus-Siedlung Meschenich/Kölnberg wurde z.B. im Herbst 2020 vom ALVENI-Träger Caritas in Kooperation mit dem städt. Gesundheitsamt ein dringend notwendiges Corona Präventions-/Infektionsschutz- sowie Quarantänekonzept initiiert. 4. Ergebnisse für den gesamten Projektzeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020 Die Ergebnisse der Projekte ALVENI links vom Rhein und ALVENI rechts vom Rhein werden zusammengefasst dargestellt. Die Evaluation erfolgte mittels des vom Fördergebers ver- pflichtend zu verwendenden Beratungsbogens und anhand eigener erhobener Daten, die von den Teilprojektpartnern in einem quartalsmäßigen Sachbericht an die Projektleitung über- mittelt und dort ausgewertet wurden. Erfreulich ist, dass trotz der oben beschriebenen pandemiebedingten Auswirkungen die geplanten Werte in Bezug auf die Anzahl der beratenen Personen, der durchgeführten Beratungsgespräche sowie der erfolgten Vermittlungen erreicht werden konnten. 4.1. Anzahl der beratenen Personen Insgesamt wurden bis zum 31.12.2020 in beiden Projekten 3.815 Menschen beraten, davon 1.983 Weiblich, 1.831 Männlich und 1 Divers. Die Erfassung der beratenden Personen erfolgt in drei vom Fördermittelgeber vorgeschriebenen Personengruppen: Personengruppe Anzahl der beratenen Personen Neuzugewanderte Personen ohne Kinder 1.476 Neuzugewanderte Eltern/ Erziehungsberechtigte 1.495 Neuzugewanderte Kinder bis zu 7 Jahren 844 4.2. Anzahl der durchgeführten Beratungsgespräche Alle Teilprojektpartner hatten im Rahmen der Projekte offene Beratungsbüros bzw. Beratungsstellen. Hier erfolgte die Beratung persönlich, aber auch telefonisch. Zudem Seite 6 von 11 wurden die Personen im Rahmen der aufsuchenden Arbeit an zentralen, einschlägigen Orten aufgesucht, um den Kontakt herzustellen. Die beiden EHAP-Projekte hatten einen hohen Bekanntheitsgrad, so dass auch andere Stellen bzw. Organisationen Menschen an die Projekte verwiesen. Im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020 wurden mit 3.815 Personen insgesamt 8.183 Beratungsgespräche geführt. Diese Zahl gibt aufgrund der vorgegebenen Definition der „Beratung“ durch den Fördermittelgeber keine Auskunft über die tatsächlich durchgeführten Ansprache- und Informationsgespräche, die deutlich höher lag. Die Anzahl der reinen Kontaktgespräche wurde statistisch nicht erfasst. 4.3. Altersstruktur der Beratenen Bei der Erfassung der Daten im Beratungsbogen sind 3 Altersstufen vorgegeben. In der eigenen Evaluation wurde diese zur besseren statistischen Auswertung noch einmal unterteilt, so dass Daten für 5 Altersstufen ausgewertet werden konnten. Die meisten Beratenen kamen aus den Altersstufen „18 bis 30 Jahre“ (32,2 %) und „31 bis 45 Jahre“ (34,0 %). 397 675 712 191 8 442 553 584 237 150 1 0 0 0 0 100 200 300 400 500 600 700 800 Kinder bis 7 Jahre 18 bis 30 Jahre 31 bis 45 Jahre 46 bis 65 Jahre über 65 Jahre Altersstruktur der Beratenen weiblich männlich divers Seite 7 von 11 4.4. Herkunftsländer der beratenen Personen Im Projektzeitraum wurden Beratungen für Personen aus verschiedenen EU-Herkunfts- ländern durchgeführt. Die meisten Beratenen kamen aus Bulgarien (46,5 %), gefolgt von Rumänien (37,9%). Diese Tatsache wurde bei der ALVENI-Projektplanung aufgrund von statistischen Einwohnerzahlen und Erfahrungen aus den vorherigen EHAP-Projekten be- reits berücksichtigt. Die erforderlichen Sprachkompetenzen für die Beratung der zahlen- mäßig stärksten Gruppen der Zugwanderten wurden daher in den Beratungsstrukturen im notwendigen Umfang bereitgestellt. 931 3 39 68 27 5 41 8 755 79 8 19 842 9 28 64 28 7 44 14 690 64 8 33 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 Bulgarien Frankreich Griechenland Italien Kroatien Litauen Polen Portugal Rumänien Spanien Ungarn restl. 13 Länder Herkunftsländer der beratenen Personen (Länder mit > 10 Personen) weiblich männlich divers Seite 8 von 11 4.5. Anzahl der Beratenen mit Behinderung oder Wohnproblematik Im Beratungsbogen wurde abgefragt, ob die beratene Person: eine Behinderung hat wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht ist. Die Begriffe wurden vom Fördermittelgeber nicht definiert, zudem waren die Angaben zu diesen Themenfeldern freiwillig. Sofern sie aber Gegenstand der Beratung oder offen- sichtlich waren, wurden diese Informationen erfasst. Daher ist bei den Angaben keine Vollständigkeit gegeben. Folgende Sachverhalte wurden erfasst: 64 Personen hatten eine Behinderung 409 Personen waren wohnungslos 460 Personen waren von Wohnungslosigkeit bedroht. Das Thema Wohnproblematik war ein massives Problem, das auch weitreichende Konsequenzen in alle anderen Lebensbereiche für die Betroffenen hat. EU-Zugewanderte haben meistens keine Möglichkeit sich in Köln meldebehördlich anzumelden. Ohne Meldebescheinigung ist eine Anmeldung bei der Krankenkasse, die Eröffnung eines Kontos oder der Abschluss eines Arbeitsvertrages usw. nicht möglich. Tatsächlich schlafen viele der Zugewanderten bei Verwandten und Bekannten, auf der Straße, unter Brücken, in Parks, in Wohnungen mit vermieteten Matratzenlagern bzw. sind dem Mietwucher ausgesetzt. Auf dem Wohnungsmarkt war für diese Menschen kaum finanzierbarer Wohnraum zu finden. Vorurteile und Stereotype gegenüber der Zielgruppe, insbesondere der Roma, erschwerten die Wohnungssuche zusätzlich. Ausbeuterische Wohnverhältnisse werden selten bis nie zur Anzeige gebracht, weil die Menschen Vorbehalte und Ängste haben. Diese Situation wirkte sich zudem negativ auf Hygiene und Gesundheit der Beratenen aus. In diesem Themenfeld gibt es wenige Angebote des regulären Hilfesystems, die von den EU- Zugewanderten in Anspruch genommen werden können. Die fehlende Anmeldung in Deutschland bzw. der Touristenstatus schließt sie von den meisten Beratungsangeboten aus. Seite 9 von 11 4.6. In welche Angebote wurden die Beratenen vermittelt? Eine Vielzahl von Klient*innen benötigte langfristige Beratung und Begleitung, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Gesundheitsprävention (Krankenversicherungsschutz) und Bildung (Alphabetisierung und kostenlose Integrationskurse). Weitere Schwerpunktthemen in der Beratung waren fehlende Kenntnisse bei Behördenangelegenheiten (Unterstützungsbedarf) und die fehlende Möglichkeit der ordnungsbehördlichen Anmeldung. Zu den Projektaufgaben gehörten ebenso die Heranführung und Begleitung von Eltern und Kindern bis zu sieben Jahren zu Angeboten der frühen Hilfen wie etwa Leseangebote für Kinder und Eltern, zusätzlichen Lernförderangeboten in der Vorschulzeit, Angeboten zur Erhöhung von Erziehungskompetenzen, des gegenseitigen Austausches sowie des Empowerments von Eltern und zu Angeboten der sozialen Betreuung, wie z.B. Kitaplätze, Krabbelgruppen, Spielgruppen sowie Sport- und Musikangeboten von Vereinen. Eine nachhaltige Unterstützung (bis zu sechs Monaten Dauer) zur Sicherstellung des Verbleibs von Kindern bis zu sieben Jahren in Kitas wurde ebenfalls über das Projekt ermöglicht. Des Weiteren gab es problemspezifische Fachberatungsstellen für männliche Prostitution sowie für Migrant*innen in Gewaltverhältnissen, die von Sexismus, Rassismus und anderen Unterdrückungsformen betroffen waren. Zusätzlich konnten bis 30.03.2020 speziell in Bezug auf die hilfesuchenden Sinti und Roma die Beratungsstrukturen des Trägers Latscho Drom genutzt werden. Diesem musste jedoch leider aufgrund von Problemen bei der Mitwirkung, wie z.B. den fristgerechten Abrechnungen vor- zeitig gekündigt werden. Die bis dahin von Latscho Drom durchgeführten Beratungen in Köln- Mülheim wurden ab 08/2020 von den Trägern Caritas und Vingster Treff übernommen. Die meisten Vermittlungen erfolgten in folgende Bereiche (Anzahl vermittelte Personen): Migrationsberatung/Jugendmigrationsdienst 790 Kindertageseinrichtung/-pflege 421 Krankenkasse/Gesundheitsamt/Clearingstelle 412 Sprach- und Integrationskurs 322 Arbeitsmarktprojekt WAK 258 Freizeitangebote und Vereine 252 Familienkasse 220 Wohnungsamt/Wohnungsnotfallhilfe/Humanitäre Hilfen 205 Fachberatungsstelle für männliche Prostitution 162 Bürgeramt 146 Schuldnerberatung 112 Fachberatung für weibliche Personen in Gewaltverhältnissen/Frauenberatungsstelle 96 Seite 10 von 11 4.7. Erfolg der Beratung durch Annahme eines Vermittlungsangebotes Ziele des EHAP waren die soziale Stabilisierung und Verbesserung der individuellen Lebens- situation der Neuzugewanderten durch die Inanspruchnahme von lokalen Hilfsangeboten. Von den 3.815 beratenen Personen nahmen insgesamt 3.354 Personen (entspricht 87,92 %) das Vermittlungsangebot infolge einer Beratung und Begleitung an. Durch das Aufsuchen der Beratungseinrichtung und durch die Vermittlung in ein passendes Angebot geschah zunächst ein erster Schritt zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen. Eine nachhaltige Integration war jedoch nur möglich, wenn die Menschen langfristig beraten und begleitet wurden. Dies konnte aus der anhaltend hohen Frequentierung der Träger sowie durch das erneute Aufsuchen bei multiplen Problemlagen geschlossen werden. Ein Teil der Beratenen nahm das Vermittlungsangebot nicht an. Ein Grund dafür war die hohe Fluktuation der Zielgruppe, daher nahmen die Beratenen die Beratung teilweise nur einmal wahr, ohne dass es in diesem Beratungsgespräch zu einer Vermittlung kam. Ein weiterer Grund waren fehlende passende Angebote im Regelsystem, eiin Umstand, der häufig gesetzlichen Vorgaben und Zugangsbeschränkungen geschuldet war. 5. Fazit und Ausblick Die Projekte ALVENI links und rechts vom Rhein wurden von den EU- Zugewanderten sehr gut angenommen, u.a. da sie an die bereits aufgebauten Strukturen aus den vorangegangen Projekten BONVENA und ZuBeFa anknüpfen konnten. Durch die langjährig etablierten Kontakt- und Kooperationsstrukturen der Träger sowie der einzelnen Projektteams bestand von Anfang an ein guter Zugang zur Zielgruppe. Im ALVENI-Projektverlauf bildete sich gemeinsam mit der Clearingstelle im Gesundheitsamt, den humanitären Hilfen sowie dem Arbeitsmarktprojekt WAK eine bedarfsgerechte Hilfskette in der städtischen Integrationsarbeit bezogen auf Zugewanderte aus den Staaten der Europäischen Union. Der strukturierte und dauerhaft sichergestellte Zugang zur Zielgruppe durch die beiden ALVENI-Projekte war die Voraussetzung für eine erfolgsversprechende Anbindung der Menschen an das Regelsystem und der damit einhergehenden sozialen Integration in die Gesellschaft. Der hohe Mobilitätsfaktor und die nachgewiesenen Wanderbewegungen der Zielgruppe zeigten, wie wichtig es wäre, die aufgebauten bedarfsgerechten ALVENI- Angebotsstrukturen weiterzuführen. Seite 11 von 11 Die beiden ALVENI-Projekte waren in Köln daher der zentrale und notwendige Mechanismus bei der Erreichung und Aktivierung neuzugewanderter Unionsbürger*innen aus den süd-ost- europäischen EU-Staaten in Köln. Sie bildeten eine Kombination verschiedener Bestandteile, die sich in dieser Form in keinem anderen städtischen Angebot wiederfand und unterstützten so die zugewanderten EU- Bürger*innen bei ihren Problemen, wie z.B. - fehlende schulische/ berufliche Qualifizierung, mangelnde Sprachkenntnisse - wirtschaftliche Not und daraus resultierend - ungeschützte ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse (z.B. Bau-, Logistik- branche, Prostitution etc.), z.T. auch illegal - Bettelei, Schrott- und Flaschensammeln - Suchtproblematiken (stellenweise sichtbare Verelendung im öffentlichen Raum) - z.T. prekäre Wohnsituationen, Überbelegung, Matratzenlager, Kellerräume, - Wohnungslosigkeit (Übernachtung in Parks, Ladeneingängen, U-Bahnhöfen, unter Brücken etc.) Da diese Problematiken aufgrund der stetigen EU-Zuwanderung auch nach Beendigung der beiden ALVENI-Projekte weiterhin vorhanden sind, kann davon ausgegangen werden, dass in absehbarer Zeit auf die Mitarbeiter*innen bestehender sozialer Beratungsstellen der Stadt und der freien Träger erhöhte Nachfragen seitens der Zielgruppe zu kommen werden, die bewährten Ansprechpartner*innen der ALVENI-Struktur aber fehlen. Mit dem Auslaufen der ALVENI Projekte endete ebenso das hiermit verbundene Angebot der sechsmonatigen Begleitung von Eltern und Kindern mit dem Ziel eines erfolgreichen Kita- Besuchs. Dadurch verringerten sich für Kinder aus der ALVENI-Zielgruppe die Aussichten auf den Besuch einer Kita, eigentlich die Grundlage einer erfolgreichen Integration. Außerdem werden künftig keine Informationen mehr über die geltenden Hygiene-/Schutzbe- stimmungen im Kontext der Corona-Pandemie an die EU-Neuzugewanderten übermittelt durch die muttersprachlichen ALVENI-Fachkräfte.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/163 Vorlagen-Nummer 07.04.2021 1204/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 13.04.2021 Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 Abschlussbericht der EHAP-Projekte ALVENI links und ALVENI rechts vom Rhein (Projektzeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020) Am 31.12.2020 endeten die über den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) geförderten Kölner Projekte „ALVENI links und rechts vom Rhein“. Der Schwer- punkt der Förderbedingungen des EHAP lag auf der Unterstützung von besonders benachteiligten Neuzugewanderten und deren Kinder aus EU-Mitgliedstaaten. Der Kölner Antrag auf eine Anschluss- finanzierung ab 01.01.2021 aus Restmitteln des Landes wurde nicht bewilligt. Die ALVENI-Projekte zeichneten sich vor allem durch den aktiven Zugang zu den EU-Neuzuge- wanderten aus, die ohne eine persönliche Unterstützung und Heranführung an spezialisierte Hilfen kaum eine Integrationsperspektive entwickeln können. Mit der ersatzlosen Beendigung der ALVENI-Projekte geht dem zwischen 2014 und 2020 mit EU- Fördermitteln aufgebauten Kölner Unterstützungssystem für Neuzugewanderte aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine wichtige Brückenfunktion in der Verbindung und Hinführung zu den re- gionalen und kommunalen Regelangeboten verloren. Förderprogramm Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) wurde erstmalig für die Förderperiode 2014-2020 eingerichtet. In Deutschland wurde der EHAP in diesem Zeitraum in zwei Förderrunden mit einem Volumen von insgesamt 93 Millionen Euro umgesetzt. Ziel des EHAP in Deutschland ist, die akute Lebenssituation von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen zu verbessern. Der EHAP fördert Projekte in ganz Deutschland, die sich an besonders benachteiligte, neuzugewanderte Menschen aus der europäischen Union rich- ten, darunter Eltern und deren Kinder bis zu 7 Jahren. Er leistet somit einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung als ein Kernziel der Europa-2020-Strategie (Agenda der EU für 2 Wachstum und Beschäftigung des Jahrzehnts 2010 – 2020). Ausgangslage Bereits in der ersten Förderrunde vom 01.01.2016 bis 31.12.2018 wurden die Kölner Projekte BON- VENA (für Erwachsene - DS Nr. 3921/2015) und ZuBeFa (Zugehende Beratung für Familien und de- ren Kinder - DS Nr. 1609/2016) über den EHAP gefördert und erfolgreich durchgeführt. Ab 01.01.2019 bis 31.12.2020 wurden in der zweiten Förderrunde Projekte für besonders benachtei- ligte Menschen in Deutschland unterstützt, die unter Armut leiden und keinen oder nur einen unzu- reichenden Zugang zu lokalen oder regionalen Hilfeangeboten haben. Im Rahmen der EHAP-Richtlinie wurden Projekte in zwei Einzelzielen gefördert: Einzelziel A Ansprache, (Orientierungs-) Beratung und Begleitung von besonders benachteiligten neu- zugewanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Eltern mit Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jahren zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten. Einzelziel B Ansprache, (Orientierungs-) Beratung und Begleitung wohnungsloser oder von Wohnungslo- sigkeit bedrohter Personen zu lokal oder regional vorhandenen Hilfeangeboten. Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 18.12.2018 die Durchführung der EHAP- Förderprojekte AL- VENI links und rechts vom Rhein im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2020 (DS Nr. 3568/2018). Das Bundesverwaltungsamt bewilligte auf Basis der Förderanträge das Projekt ALVENI links vom Rhein mit Zuwendungsbescheid vom 04.07.2019 und das Projekt ALVENI rechts vom Rhein mit Zuwen- dungsbescheid vom 19.06.2019. Beide Projekte bezogen sich auf das Einzelziel A. Abschlussbericht zum 31.12.2020 Bis zum 31.12.2020 wurden in den beiden ALVENI links und rechts vom Rhein-Projekten zusammen 3.815 Menschen in 8.183 Gesprächsterminen beraten. Letztere umfassen die in den Förderbe- dingungen definierten „Beratungsgespräche“ und die zudem vorbereitend notwendigen zahlreichen Kontakt- und Informationsgespräche. Insgesamt haben 3.354 Personen eines der weitergehenden Vermittlungsangebote des Kölner Hilfe- systems angenommen, diese reichen von der allgemeinen Migrationsberatung, Angebote für Kinder und Familien, Freizeitangebote über Themen der Gesundheitsversorgung, der humanitären Hilfen, Hilfen für Wohnungsnotfälle bis hin zu Sprach- und Integrationskursen und Unterstützung bei der In- tegration in den Arbeitsmarkt. Die beiden ALVENI-Projekte sind mit allen Akteuren des Hilfesystems entsprechend gut vernetzt. Der ausführliche Abschlussbericht zu den beiden Projekten ist der Mitteilung als Anlage 1 beigefügt. 3 Gesamtergebnis der EHAP-Förderphase 2016 – 2020 Über die gesamte Förderphase vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2020 konnten über die aufgebauten und erfolgreich angepassten Unterstützungsstrukturen von BONVENA, ZuBeFa und zuletzt ALVENI insgesamt 9.574 Menschen in 22.435 Beratungsgesprächen Unterstützung erhalten. 8.037 der bera- tenen Personen nahmen ein weiterführendes Angebot an. Zum 31.12.2020 waren in Köln 73.131 Bürger*innen mit einer Staatsangehörigkeit eines EU-Mitglied- staates gemeldet. Fazit und Ausblick Die EU-Zuwanderung ist seit vielen Jahren ein stetiger und anhaltender Prozess mit Chancen und Herausforderungen. Neben der als wesentliche Grundlage der EU-Freizügigkeit erwünschten Ar- beitsmigration verlassen ebenso Menschen ihre Heimatländer, die auch in Deutschland aus verschie- denen Gründen ohne eine besondere Unterstützung kaum Perspektiven entwickeln können. Der Personenkreis der nicht erwerbstätigen EU-Bürger*innen ist von gesetzlichen Ansprüchen im sozialen Regelsystem ausgeschlossen, insbesondere von der Grundsicherung nach SGB II und XII sowie seit Mitte 2019 auch von Kindergeldleistungen. Daher sind viele dieser Menschen auch bei uns innerhalb kürzester Zeit einem hohen Armutsrisiko und entsprechend prekären Lebensverhältnissen ausgesetzt. Die sogenannte „Armutszuwanderung“ ist zuvorderst ein Resultat der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichte innerhalb des vereinten Europas. Neben einer fehlenden oder sehr geringen sozia- len Absicherung in einigen Mitgliedsstaaten kommen Ausgrenzungs- und Diskriminierungserfahrun- gen hinzu, die eine EU-Binnenmigration u.a. nach Deutschland befördern, auch wenn sich hier die erhoffte Perspektive ggf. nicht realisieren lässt. Obwohl den Ursachen vor allem auf der EU- und Bundesebene zu begegnen wäre, kommen doch die Kommunen zwangsläufig in die Verantwortung für diese Personengruppe. Den Kommunen fehlen jedoch übergreifende und nachhaltige Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten zur Ursachenbekämp- fung und Problemlösung. Darüber hinaus sind sie häufig für die dauerhafte Schaffung der notwendi- gen Angebotsstrukturen vor Ort weder personell noch finanziell ausgestattet. Von der EU-, Bundes- und Landesebene wurden in der Vergangenheit vor allem Unterstützungen aus dem Europäischen Sozialfonds und dem EHAP unter entsprechenden Programm- und Rahmenbedingungen bereitge- stellt. Die EU-Fonds sind jedoch zur Unterstützung notwendiger nachhaltiger Strukturen im Ergebnis ungeeignet, denn sie setzten jeweils die Freiwilligkeit der Aufgabe, innovative Ansätze und im Ergeb- nis eine nachhaltige Fortführung mit eigenen kommunalen Finanzmitteln voraus. Mit der Beendigung der EHAP-Förderung für die ALVENI-Projekte ist in der Kölner Unterstützungs- struktur die Ressource für die wesentliche, zugehende und vermittelnde Beratungsaufgabe als Ver- 4 bindung zu den spezialisierten kommunalen Angeboten ersatzlos weggefallen. Eigene städtische Mittel zur Fortführung einer bedarfsgerechten Grundstruktur stehen leider aktuell nicht zur Verfügung. Sollten sich in der nun angelaufenen neuen EU-Förderphase erneut Unterstützungsmöglichkeiten für die Zielgruppe der unversorgten EU-Neuzugewanderten ergeben, wird sich die Verwaltung darum bemühen, neue Fördermittel zu akquirieren. Auf der Grundlage der auf Bundes und Landesebene geplanten Zeitschienen für die Erstellung der operationellen Programme (nicht vor Oktober 2021) ist mit möglichen Aufrufen voraussichtlich erst zum Jahresende 2021 zu rechnen. Bei der Integrationsunterstützung von unversorgten EU-Neuzugewanderten ohne Regelleistungs- ansprüche handelt es sich um eine freiwillige kommunale Aufgabe, die sich jedoch dauerhaft stellen wird. Zu deren Bewältigung wäre eine kontinuierliche Ressourcenbereitstellung erforderlich, die eine Handlungsfähigkeit bedarfsgerecht absichert. Gez. Reker
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1204/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.04.2021
- Erstellt
- 31.03.2021 08:14