3779/2021
Sachstand zur Errichtung eines Bolzplatzes in unmittelbarer Umgebung der Brohler Straße als Ersatz für die im Zuge des Wohnungsneubaus entfallende Fläche
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/4 Vorlagen-Nummer 3779/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 Sachstand zur Errichtung eines Bolzplatzes in unmittelbarer Umgebung der Brohler Straße als Ersatz für die im Zuge des Wohnungsneubaus entfallende Fläche In seiner Sitzung vom 23.03.2021 hat der Rat die Verwaltung mit dem Neubau von zwei Wohngebäu- den im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Brohler Str. o. Nr., 50968 Köln-Marienburg, Gemarkung Rondorf, Flur 51, Flurstücke 597, 708, 1208 und 1209 mit Ge- samtkosten in Höhe von 6.077.000 € beauftragt (2952/2020). Der Baubeschluss erfolgte mit der Maßgabe, für den auf dem Grundstück entfallenden Bolzplatz eine alternative gleichwertige Anlage in unmittelbarer Umgebung des zu bebauenden Grundstücks, gegebenenfalls durch einen entspre- chenden Grundstücksankauf, binnen eines Jahres zu realisieren. Über den entsprechenden Fortgang soll die Verwaltung die Bezirksvertretung Rodenkirchen in regelmäßigen Abständen von drei Monaten informieren. Im Nachgang zu der Mitteilung vom 14.06.2021 informiert die Verwaltung über die weitere bzw. aktu- elle Entwicklung wie folgt: Die für den neuen Bolzplatz vorgesehene und im städtischen Eigentum stehende Fläche, Hitzeler Straße in 50968 Köln, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstück 2254, ist zwischenzeitlich einge- messen worden. Im Ergebnis einer verwaltungsinternen Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern wird das Bau- und Planungsrecht für die Errichtung eines Bolzplatzes auf dem oben genannten Grundstück positiv bewertet. In enger Abstimmung mit der für die Errichtung von Spiel- und Bolzplätzen zuständigen Fachabteilung im Amt für Kinder, Jugend und Familie werden die entsprechenden Mindestanforderungen bei der Planung und Errichtung berücksichtigt. Ein Landschaftsarchitekturbüro hat hierzu ein erstes Pla- nungskonzept und eine Kostenschätzung erstellt. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass eine Umset- zung mit Kosten in Höhe von gesamt rd. 295.000 € einhergehen wird. Getragen werden die Kosten durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Beabsichtigt ist die Errichtung eines 15 x 30 m großen Bolzplatzes, auf welchem zwei Gittertore aufgestellt werden. Darüber hinaus ist ein angrenzendes Streetballfeld mit einer Größe von 100 m² sowie einer 50 m² großen befestigten Nebenfläche für die Aufstellung von Bänken, Abfallbehältern und Fahrradanlehnbügeln vorgesehen. Die Spielflächen werden mit einem 4 Meter hohen Ballfangzaun eingefriedet. Die Oberfläche des Bolzplatzes wird mit einem wasserdurchlässigen Teppichvlies mit geringem seitlichen Gefälle ausgebildet. Das oberflächig abfließende Niederschlagswasser wird aufgefangen und einer Rigolenversickerung mit Dränage zu- geführt. Im nächsten Schritt wird die Verwaltung nunmehr die erforderlichen Schallschutz- und Bodengutach- ten einholen, um anschließend das Planungsbüro mit den weiteren Planungsleistungen bis zur Bau- antragsplanung zu beauftragen. Sobald die Entwurfsplanung fertiggestellt ist, wird das Amt für Kinder, Jugend und Familie den erfor- derlichen Baubeschluss in der Bezirksvertretung und dem Jugendhilfeausschuss einholen. 2
Anlage 01 - Luftbild unmittelbare Umgebung
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KölnGIS Dep Mittelpunkt: 356718, 5640843 Herausgeber: 1:3000 0 20 40 60 80m Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Seite 1/1 Erstellt am: 24.03.2021
Anlage 02 - Luftbild mit Darstellung der umliegenden Nutzung
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KölnGIS Mittelpunkt: 356363, 5640950 1:500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 24.03.2021Seite 1 / 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3779/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 23.12.2021
- Erstellt
- 27.10.2021 06:25