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3779/2021

Sachstand zur Errichtung eines Bolzplatzes in unmittelbarer Umgebung der Brohler Straße als Ersatz für die im Zuge des Wohnungsneubaus entfallende Fläche

Mitteilung BV 23.12.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 31.01.2022, TOP 10.2.3

Mitteilung BV

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Anlage 01 - Luftbild unmittelbare Umgebung

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Anlage 02 - Luftbild mit Darstellung der umliegenden Nutzung

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Mitteilung BV

3271 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3779/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 
 
Sachstand zur Errichtung eines Bolzplatzes in unmittelbarer Umgebung der Brohler Straße als 
Ersatz für die im Zuge des Wohnungsneubaus entfallende Fläche 
In seiner Sitzung vom 23.03.2021 hat der Rat die Verwaltung mit dem Neubau von zwei Wohngebäu-
den im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Brohler Str. o. Nr., 
50968 Köln-Marienburg, Gemarkung Rondorf, Flur 51, Flurstücke 597, 708, 1208 und 1209 mit Ge-
samtkosten in Höhe von 6.077.000 € beauftragt (2952/2020). Der Baubeschluss erfolgte mit der 
Maßgabe, für den auf dem Grundstück entfallenden Bolzplatz eine alternative gleichwertige Anlage in 
unmittelbarer Umgebung des zu bebauenden Grundstücks, gegebenenfalls durch einen entspre-
chenden Grundstücksankauf, binnen eines Jahres zu realisieren. Über den entsprechenden Fortgang 
soll die Verwaltung die Bezirksvertretung Rodenkirchen in regelmäßigen Abständen von drei Monaten 
informieren. 
 
Im Nachgang zu der Mitteilung vom 14.06.2021 informiert die Verwaltung über die weitere bzw. aktu-
elle Entwicklung wie folgt: 
 
Die für den neuen Bolzplatz vorgesehene und im städtischen Eigentum stehende Fläche, Hitzeler 
Straße in 50968 Köln, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstück 2254, ist zwischenzeitlich einge-
messen worden. Im Ergebnis einer verwaltungsinternen Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern  
wird das Bau- und Planungsrecht für die Errichtung eines Bolzplatzes auf dem oben genannten 
Grundstück positiv bewertet. 
 
In enger Abstimmung mit der für die Errichtung von Spiel- und Bolzplätzen zuständigen Fachabteilung 
im Amt für Kinder, Jugend und Familie werden die entsprechenden Mindestanforderungen bei der 
Planung und Errichtung berücksichtigt. Ein Landschaftsarchitekturbüro hat hierzu ein erstes Pla-
nungskonzept und eine Kostenschätzung erstellt. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass eine Umset-
zung mit Kosten in Höhe von gesamt rd. 295.000 € einhergehen wird. Getragen werden die Kosten 
durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Beabsichtigt ist die Errichtung eines 15 x 30 m großen 
Bolzplatzes, auf welchem zwei Gittertore aufgestellt werden. Darüber hinaus ist ein angrenzendes 
Streetballfeld mit einer Größe von 100 m² sowie einer 50 m² großen befestigten Nebenfläche für die 
Aufstellung von Bänken, Abfallbehältern und Fahrradanlehnbügeln vorgesehen. Die Spielflächen 
werden mit einem 4 Meter hohen Ballfangzaun eingefriedet. Die Oberfläche des Bolzplatzes wird mit 
einem wasserdurchlässigen Teppichvlies mit geringem seitlichen Gefälle ausgebildet. Das oberflächig 
abfließende Niederschlagswasser wird aufgefangen und einer Rigolenversickerung mit Dränage zu-
geführt. 
 
Im nächsten Schritt wird die Verwaltung nunmehr die erforderlichen Schallschutz- und Bodengutach-
ten einholen, um anschließend das Planungsbüro mit den weiteren Planungsleistungen bis zur Bau-
antragsplanung zu beauftragen.  
 
Sobald die Entwurfsplanung fertiggestellt ist, wird das Amt für Kinder, Jugend und Familie den erfor-
derlichen Baubeschluss in der Bezirksvertretung und dem Jugendhilfeausschuss einholen.

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Anlage 01 - Luftbild unmittelbare Umgebung

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KölnGIS
Dep

Mittelpunkt: 356718, 5640843

Herausgeber: 1:3000

0 20 40 60 80m Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin

Seite 1/1 Erstellt am: 24.03.2021

Anlage 02 - Luftbild mit Darstellung der umliegenden Nutzung

127 Zeichen

KölnGIS
Mittelpunkt: 356363, 5640950
1:500
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 24.03.2021Seite 1 / 1

Beratungsverlauf (1)

31.01.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3779/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
23.12.2021
Erstellt
27.10.2021 06:25