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0713/2024

Beantwortung einer Einwohneranfrage zur Sitzung der BV 1 am 07.03.2024

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 27.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 07.03.2024

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

4544 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/21/213 
 
Vorlagen-Nummer 
 0713/2024 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach  
§ 39 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.03.2024 
 
Beantwortung einer Einwohneranfrage zur Sitzung der BV 1 am 07.03.2024 betreffend 
die Entwicklung der Zahl der Hunde in den Stadtteilen Altstadt/Nord und Neustadt/Nord 
sowie Hundefreilaufflächen 
 
Es wird folgende Einwohnerfrage gestellt: 
 
I. Wie hat sich die Zahl der Hunde, für die Hundesteuer gezahlt wird, im Stadtbezirk In-
nenstadt insgesamt sowie in den Stadtteilen Altstadt/Nord und Neustadt/Nord (PLZ 50668 und 
50670) seit Beginn der Pandemie, d.h. in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 entwickelt?  
 
II. Wie haben sich die Anzahl und der Umfang der Hundefreilaufflächen im Stadtbezirk 
Innenstadt und in den Stadtteilen Altstadt/Nord und Neustadt/Nord (PLZ 50668 und 50670) 
prozentual dazu entwickelt?  
 
III. Wie viele Hunde waren vor Beginn der Pandemie und wie viele Hunde sind aktuell im 
Stadtbezirk Innenstadt insgesamt sowie in den Stadtteilen Altstadt/Nord und Neustadt/Nord 
(PLZ 50668 und 50670) angemeldet?  
 
IV. Wie viele der im Stadtbezirk Innenstadt sowie in den Stadtteilen Altstadt/Nord und 
Neustadt/Nord (PLZ 50668 und 50670) gemeldeten Hunde sind große Hunde (Schulterhöhe 
von 40 Zentimetern und/oder ein Körpergewicht von 20 Kilogramm)?  
 
V. Welche Einnahmen wurden im Stadtbezirk Innenstadt insgesamt sowie in den Stadttei-
len Altstadt/Nord und Neustadt/Nord durch die Hundesteuer im Jahr 2023 erzielt?  
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu I. 
 
In den untenstehenden Tabellen ist die Anzahl der Hunde vor und nach der Corona-Pandemie 
abgebildet. Entsprechend des ersten Lockdowns, der am 22.03.2020 in Kraft getreten ist, zei-
gen die Tabellen die Anzahl der Hunde im März 2020, die Neuanmeldungen von April bis De-
zember 2020 und die Anzahlen der Hunde in den Jahren 2021 bis 2024.

2 
 
Entwicklung der Anzahl Hunde für den Stadtbezirk Innenstadt (50676, 50672, 50670, 50674, 
50668, 50678, 50667, 50678, 50677, 50679) 
Stadtbezirk
31.03.2020
(Zeit vor der 
Pandemie)
01.04.2020 
-
31.12.2020
2021 2022 2023
2024
(Stichtag 
22.02.2024)
Innenstadt 2.025
208
(Neuanmeldun
gen)
2.547 2.772 3.014 3.409
Jahr
2.233
 
 
 
Entwicklung der Anzahl Hunde für die Stadtteil Innenstadt: Altstadt/Nord (PLZ 50672, 50668, 
50667) und Neustadt / Nord (PLZ 50672, 50668, 50670)  
 
Stadtteil
31.03.2020
(Zeit vor der 
Pandemie)
01.04.2020 
-
31.12.2020
2021 2022 2023
2024
(Stichtag 
22.02.2024)
Altstadt /
Nord 506
68
(Neuanmeldun
gen)
663 697 773 750
Neustadt /
Nord 738
100
(Neuanmeldun
gen)
962 1.054 1.123 1.117
Jahr
574
838
 
 
 
Zu II. 
 
Im Stadtbezirk Innenstadt gibt es insgesamt neun Hundefreilaufflächen. Diese sind verteilt auf 
die Stadtteile Altstadt-Nord, Neustadt-Nord und Neustadt-Süd. In den Stadtteilen Altstadt-Süd 
und Deutz gibt es keine Hundefreilaufflächen. Im Stadtteil Neustadt Nord gibt es die Hunde-
freilaufflächen seit 2003 und im Stadtteil Altstadt-Nord seit 2006. Somit hat sich die Anzahl 
und der Umfang der Hundefreilaufflächen im Stadtbezirk Innenstadt seit 2006 nicht verändert. 
 
 
Zu III. 
 
Die Beantwortung ergibt sich aus den zu Frage I. dargestellten Tabellen. 
 
 
Zu IV. 
 
Im Stadtbezirk Innenstadt sind aktuell insgesamt 698 große Hunde (20/40) steuerlich gemel-
det. In den Stadtteilen Altstadt/Nord und Neustadt/Nord insgesamt 337 große Hunde. 
 
 
Zu V. 
 
Die Hundesteuereinnahmen beliefen sich im Jahr 2023 gesamtstädtisch auf 6.677.535,58 
Euro.

3 
 
 
Die tatsächlichen Hundesteuer-Zahlungen können nicht nach Stadtbezirken oder Stadtteilen 
getrennt ausgewertet werden. Eine grobe Berechnung ist lediglich auf Basis der Steuerhöhe 
möglich:  
 
Die jährliche Hundesteuer beträgt pro Hund 156,00 €. Im Jahr 2023 waren im Bezirk Innen-
stadt 3014 Hunde steuerlich gemeldet. Geht man davon aus, dass diese Anzahl konstant von 
Januar bis Dezember 2023 bestand, keine Ermäßigungstatbestände vorlagen und alle steuer-
pflichtigen Personen ihrer Steuerpflicht vollumfänglich nachgekommen sind, lägen die Einnah-
men bei 474.864,00 Euro im Jahr 2023.  
 
Die Verwendung der Steuereinnahmen ist jedoch entsprechend der gesetzlichen Bestimmun-
gen nicht zweckgebunden. Steuern sind eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine be-
stimmte Leistung gegenübersteht. Jede steuerliche Einnahme, unabhängig von der Steuerart, 
fließt in den Gesamthaushalt, aus dem wiederum alle städtischen Ausgaben finanziert wer-
den. 
 
 
gez. Prof Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

07.03.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0713/2024
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
27.02.2024
Erstellt
21.02.2024 21:08