0713/2024
Beantwortung einer Einwohneranfrage zur Sitzung der BV 1 am 07.03.2024
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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
4544 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/21/213 Vorlagen-Nummer 0713/2024 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.03.2024 Beantwortung einer Einwohneranfrage zur Sitzung der BV 1 am 07.03.2024 betreffend die Entwicklung der Zahl der Hunde in den Stadtteilen Altstadt/Nord und Neustadt/Nord sowie Hundefreilaufflächen Es wird folgende Einwohnerfrage gestellt: I. Wie hat sich die Zahl der Hunde, für die Hundesteuer gezahlt wird, im Stadtbezirk In- nenstadt insgesamt sowie in den Stadtteilen Altstadt/Nord und Neustadt/Nord (PLZ 50668 und 50670) seit Beginn der Pandemie, d.h. in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 entwickelt? II. Wie haben sich die Anzahl und der Umfang der Hundefreilaufflächen im Stadtbezirk Innenstadt und in den Stadtteilen Altstadt/Nord und Neustadt/Nord (PLZ 50668 und 50670) prozentual dazu entwickelt? III. Wie viele Hunde waren vor Beginn der Pandemie und wie viele Hunde sind aktuell im Stadtbezirk Innenstadt insgesamt sowie in den Stadtteilen Altstadt/Nord und Neustadt/Nord (PLZ 50668 und 50670) angemeldet? IV. Wie viele der im Stadtbezirk Innenstadt sowie in den Stadtteilen Altstadt/Nord und Neustadt/Nord (PLZ 50668 und 50670) gemeldeten Hunde sind große Hunde (Schulterhöhe von 40 Zentimetern und/oder ein Körpergewicht von 20 Kilogramm)? V. Welche Einnahmen wurden im Stadtbezirk Innenstadt insgesamt sowie in den Stadttei- len Altstadt/Nord und Neustadt/Nord durch die Hundesteuer im Jahr 2023 erzielt? Antwort der Verwaltung: Zu I. In den untenstehenden Tabellen ist die Anzahl der Hunde vor und nach der Corona-Pandemie abgebildet. Entsprechend des ersten Lockdowns, der am 22.03.2020 in Kraft getreten ist, zei- gen die Tabellen die Anzahl der Hunde im März 2020, die Neuanmeldungen von April bis De- zember 2020 und die Anzahlen der Hunde in den Jahren 2021 bis 2024. 2 Entwicklung der Anzahl Hunde für den Stadtbezirk Innenstadt (50676, 50672, 50670, 50674, 50668, 50678, 50667, 50678, 50677, 50679) Stadtbezirk 31.03.2020 (Zeit vor der Pandemie) 01.04.2020 - 31.12.2020 2021 2022 2023 2024 (Stichtag 22.02.2024) Innenstadt 2.025 208 (Neuanmeldun gen) 2.547 2.772 3.014 3.409 Jahr 2.233 Entwicklung der Anzahl Hunde für die Stadtteil Innenstadt: Altstadt/Nord (PLZ 50672, 50668, 50667) und Neustadt / Nord (PLZ 50672, 50668, 50670) Stadtteil 31.03.2020 (Zeit vor der Pandemie) 01.04.2020 - 31.12.2020 2021 2022 2023 2024 (Stichtag 22.02.2024) Altstadt / Nord 506 68 (Neuanmeldun gen) 663 697 773 750 Neustadt / Nord 738 100 (Neuanmeldun gen) 962 1.054 1.123 1.117 Jahr 574 838 Zu II. Im Stadtbezirk Innenstadt gibt es insgesamt neun Hundefreilaufflächen. Diese sind verteilt auf die Stadtteile Altstadt-Nord, Neustadt-Nord und Neustadt-Süd. In den Stadtteilen Altstadt-Süd und Deutz gibt es keine Hundefreilaufflächen. Im Stadtteil Neustadt Nord gibt es die Hunde- freilaufflächen seit 2003 und im Stadtteil Altstadt-Nord seit 2006. Somit hat sich die Anzahl und der Umfang der Hundefreilaufflächen im Stadtbezirk Innenstadt seit 2006 nicht verändert. Zu III. Die Beantwortung ergibt sich aus den zu Frage I. dargestellten Tabellen. Zu IV. Im Stadtbezirk Innenstadt sind aktuell insgesamt 698 große Hunde (20/40) steuerlich gemel- det. In den Stadtteilen Altstadt/Nord und Neustadt/Nord insgesamt 337 große Hunde. Zu V. Die Hundesteuereinnahmen beliefen sich im Jahr 2023 gesamtstädtisch auf 6.677.535,58 Euro. 3 Die tatsächlichen Hundesteuer-Zahlungen können nicht nach Stadtbezirken oder Stadtteilen getrennt ausgewertet werden. Eine grobe Berechnung ist lediglich auf Basis der Steuerhöhe möglich: Die jährliche Hundesteuer beträgt pro Hund 156,00 €. Im Jahr 2023 waren im Bezirk Innen- stadt 3014 Hunde steuerlich gemeldet. Geht man davon aus, dass diese Anzahl konstant von Januar bis Dezember 2023 bestand, keine Ermäßigungstatbestände vorlagen und alle steuer- pflichtigen Personen ihrer Steuerpflicht vollumfänglich nachgekommen sind, lägen die Einnah- men bei 474.864,00 Euro im Jahr 2023. Die Verwendung der Steuereinnahmen ist jedoch entsprechend der gesetzlichen Bestimmun- gen nicht zweckgebunden. Steuern sind eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine be- stimmte Leistung gegenübersteht. Jede steuerliche Einnahme, unabhängig von der Steuerart, fließt in den Gesamthaushalt, aus dem wiederum alle städtischen Ausgaben finanziert wer- den. gez. Prof Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0713/2024
- Typ
- Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
- Datum
- 27.02.2024
- Erstellt
- 21.02.2024 21:08