0792/2019
Gesamtkonzept der Sportanlagen Humboldtstraße/Brucknerstraße
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Beschlussvorlage Ausschuss
6872 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 0792/2019 Freigabedatum 11.03.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gesamtkonzept der Sportanlagen Humboldtstraße/Brucknerstraße Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt, im Zuge einer Gesamtkonzeption der Sportanlagen Humboldtstraße und Brucknerstraße, der Herstellung eines zweiten Großspielfeldes aus Kunststoffrasen inklusive Trainingsbeleuchtungsanlage auf der Sportanlage Brucknerstraße zu. Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass Platz 2 auf der Sportanlage Humboldtstraße (bei Ver- einsheim GSV/Leichtathletik) nicht in Kunststoffrasen, sondern in Naturrasen ausgeführt wird. Dieser Naturrasen ist dauerhaft durch die Sportverwaltung zu sichern. Diese Verpflichtung wir durch einen zusätzlichen Vertrag festgeschrieben. Der Beirat stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. Alternative: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die Befreiung von den Verbotsbe- stimmungen des Landschaftsplans § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 18.03.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.03.2019 Sportausschuss 28.03.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Für die Generalsanierung von Platz 2 auf der Humboldtstraße wurde die Sportanlage in der Prioritä- tenliste (2013-2017) für Kunststoffrasenplätze aufgenommen. Im Zuge der Planungsphase wurden Bedenken seitens des Gymnasial-Sportverein Porz e.V. (GSV), der die Anlage als Leichtathletikanlage nutzen wird, geäußert. Sollte der Belag des Großspielfeldes in Kunststoffrasen angelegt werden, besteht keine Möglichkeit Wurfdisziplinen wie Speer- und Diskus- wurf auf der Sportanlage auszuführen. Eine Verlegung der Wurfdisziplinen wurde mit den Vereinen diskutiert. Die Verlegung ist auf Grund der Trainingsorganisation nicht möglich und würde zusätzlich zu den organisatorischen Schwierigkeiten zu einer Abspaltung bzw. zur Aufgabe der Trainingsgrup- pen für Wurfdisziplinen führen. Des Weiteren wird der gleichzeitige Trainingsbetrieb durch Leichtathleten und Fußballer von der Sportverwaltung als sehr kritisch gesehen, da durch herumfliegende Bälle die Verkehrssicherheit der Leichtathleten nicht gewährleistet werden kann. Dies sollte in der Regel nur stattfinden, wenn es sich um Trainingsgruppen ein und desselben Vereins handelt. Um eine Lösung dieser Problematik herbeizuführen, wurden seitens der Sportverwaltung mit den Vereinen Lösungsvorschläge erarbeitet. Bei dem daraus resultierenden Gesamtkonzept konnten die Standorte der Vereinsheime und die für die jeweilige Sportart bevorzugten Sportbeläge berücksichtigt werden. 3 Das Gesamtkonzept berücksichtigt folgende Großspielfelder auf den Sportanlagen Humboldtstraße und Brucknerstraße: Humboldtstraße Platz 1 (Schule): - Großspielfeld aus Kunststoffrasen, Verfüllung mit Sand und Kork - Umkleidegebäude und Unterbringung der Pflegekolonne für Bezirk Porz - Optimierung der Parkplatzsituation von Sportanlage und Schule - Weitere Sportmöglichkeiten nach Nutzeranforderung der Schule - Nutzung Wochentags: Schulen und Fußballvereine, weitere Nutzer - Nutzung Wochenende: Meisterschaftsspiele Fußball - 100% Finanzierung über das Förderprogramm Gute Schule Humboldtstraße Platz 2 (GSV): - Großspielfeld aus Naturrasen statt Kunststoffrasen - Kunststofflaufbahn - Nutzung Wochentags: Schulen und GSV - Nutzung Wochenende: Meisterschaftsspiele Fußball - 50% Finanzierung über das Förderprogramm Investitionspakt soziale Integration im Quartier 2019 - 50% Finanzierung aus Kunststoffrasenprogramm Brucknerstraße Platz 1 (SpVg Porz): - Umbau eines Großspielfeldes aus Naturrasen in Kunststoffrasen - Verfüllung mit Sand und Kork - Rückbau des Tennenbelages der Laufbahn und der Segmente in Rasenflächen - Nutzung: SpVg Porz als alleiniger Nutzer - Finanzierung aus Kunststoffrasenprogramm (Einsparung aus vorg. Förderprogrammen) Brucknerstraße Platz 2 (RSV Urbach): - Belagswechsel des vorhandenen Kunstrasenplatzes gem. Prioritätenliste 2018-2020 - Verfüllung mit Sand und Kork - Nutzung: RSV Urbach als alleiniger Nutzer - Finanzierung aus Kunststoffrasenprogramm Da das Spielfeld Brucknerstraße Platz 1 innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes liegt und es sich aktuell um ein Rasenspielfeld handelt, das in Kunststoffrasen umgewandelt werden soll, wird im Vorfeld einer detaillierteren Objektplanung der Naturschutzbeirat um Zustimmung zu dieser Maßnahme gebeten. Die Umwandlung erfolgt nur unter der Prämisse eines Flächentausches, in Verbindung mit der Sportanlage Humboldtstraße Platz 2, auf der abweichend zum jetzigen Planungsbeschluss ein Naturrasenplatz an Stelle eines Kunststoffrasenbelages erstellt wird. Des Weiteren erfolgen auf der Brucknerstraße zusätzlichen naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen, wie z.B. Um- wandlung der Tennenflächen in Naturrasenflächen mit zusätzlichen Strauch und Baumpflanzun- gen im Bereich der jetzigen Tribüne. Für die Umsetzung des zusätzlichen Kunststoffrasenplatzes auf der Brucknerstraße werden im Planungsprozess ein Entwurf und ein Landschaftspflegerischer Begleitplan mit den vorgesehenen Ausgleichmaßnahmen mit dem Umweltamt abgestimmt und dem Naturschutzbeirat zur Zustim- mung vorgelegt. Die Vorlage wird verfristet vorgelegt, da im Vorfeld Abstimmungsprozesse mit Nutzern und der Politik durchgeführt werden mussten. Diese konnten nicht innerhalb der Frist abge- schlossen werden. Die Dringlichkeit für den Beschluss ist gegeben, da das Ergebnis dieser Abstimmung Grundlage für die Fortführung des Projektes ist und die weiteren Planungsschritte davon abhängen. Durch die bereits abgeschlossene Kieselrotsanierung ist die Anlage bereits seit Dezember 2017 nicht nutzbar und liegt brach. Die Sportverwaltung reicht die Vorlage ver- fristet ein, um weitere Verzögerungen im Projekt zu vermeiden.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0792/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.03.2019
- Erstellt
- 05.03.2019 10:05