1317/2026
Strukturförderfonds
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Mitteilung Ausschuss
2744 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/510/6 510/6 Vorlagen-Nummer 04.05.2026 1317/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 05.05.2026 Sportausschuss 07.05.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung 15.06.2026 Strukturförderfonds Mit Dringlichkeitsbeschluss vom 20.04.2026 hat der Hauptausschuss die Verlänge- rung des Strukturförderfonds für das Haushaltsjahr 2026 in einem Gesamtvolumen von 3.611.693,73 € beschlossen (Session-Nr. 0896/2026). Eine Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung durch den Rat ist in seiner Sitzung am 12.05.2026 vorge- sehen. Aus dem Gesamtfördervolumen entfällt auf das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport ein Anteil in Höhe von 2.457.608,66 Euro. Derzeit bereitet die Verwaltung die Umsetzung dieses Strukturförderfonds in Fortset- zung der durch die Politik im Vorjahr beschlossenen Modalitäten (s. Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 03.07.2025, TOP 3.1.1) vor: 1. Gefördert werden anteilig (krisenbedingte) Mehrbedarfe im Bereich der Perso- nalkosten (im Zuwendungsbescheid für 2026 nicht berücksichtigte Tarifsteige- rungen) sowie im Bereich der Betriebs-/ Energiekosten. 2. Die zusätzliche Förderung für erhöhte Personal- und Sachkosten im Umfang von max. 10% der Fördersumme orientiert sich an der jeweiligen Basisförde- rung des jeweiligen Zuwendungsbereichs 3. Wenn in den Haushaltsansätzen 2026 im Vergleich zu 2025 bereits Kosten- steigerungen durch die Verwaltung einkalkuliert sind, darf grundsätzlich nur noch ergänzend bis max. 10 % an Fördersumme beantragt werden. 4. Die Mittel stehen für das Jahr 2026 zur Verfügung, diese müssen bis zum 31.12.2026 verausgabt werden. Der Zeitraum wird auf den 01.01.2026 bis 31.12.2026 festgelegt. 5. Grundlage für die Förderhöhe ist die Gesamtfördersumme für freiwillige und rein kommunale Zuschüsse, die Vereine, Träger und Institutionen im Jahr 2 2026. Förderfähig ist ausschließlich die Kompensation der entstehenden Mehraufwendungen. 6. Die Förderungen sind antragsgebunden; für die Antragsverfahren sind die Dienststellen zuständig, die auch den ursprünglichen Zuschuss für 2026 be- willigt haben. Träger können Förderungen verschiedener Maßnahmen bei der- selben Dienststelle in einem Antrag zusammenfassen. 7. Die Förderung kann laufend beantragt werden. 8. Anträge werden nach (digitalem) Posteingang bearbeitet, bis die Zuwen- dungsmittel aufgebraucht sind. 9. Antragsberechtigt sind alle Träger, die bereits in 2025 antragsberechtigt wa- ren. 10. Der Verwendungsnachweis wird gemeinsam mit dem regulären Verwen- dungsnachweis geführt, es wird keine gesonderte Administration verlangt. 11. Es werden keine gesonderten Förderprogramme aufgelegt. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1317/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 04.05.2026
- Erstellt
- 04.05.2026 10:35