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1317/2026

Strukturförderfonds

Mitteilung Ausschuss 04.05.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 15.06.2026, TOP 8.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2744 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/510/6 
510/6 
Vorlagen-Nummer 04.05.2026 
 1317/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 05.05.2026 
Sportausschuss 07.05.2026 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 15.06.2026 
 
Strukturförderfonds 
  
Mit Dringlichkeitsbeschluss vom 20.04.2026 hat der Hauptausschuss die Verlänge-
rung des Strukturförderfonds für das Haushaltsjahr 2026 in einem Gesamtvolumen 
von 3.611.693,73 € beschlossen (Session-Nr. 0896/2026). Eine Genehmigung dieser 
Dringlichkeitsentscheidung durch den Rat ist in seiner Sitzung am 12.05.2026 vorge-
sehen. 
 
Aus dem Gesamtfördervolumen entfällt auf das Dezernat für Bildung, Jugend und 
Sport ein Anteil in Höhe von 2.457.608,66 Euro. 
 
Derzeit bereitet die Verwaltung die Umsetzung dieses Strukturförderfonds in Fortset-
zung der durch die Politik im Vorjahr beschlossenen Modalitäten (s. Beschluss des 
Rates der Stadt Köln vom 03.07.2025, TOP 3.1.1) vor: 
 
1. Gefördert werden anteilig (krisenbedingte) Mehrbedarfe im Bereich der Perso-
nalkosten (im Zuwendungsbescheid für 2026 nicht berücksichtigte Tarifsteige-
rungen) sowie im Bereich der Betriebs-/ Energiekosten. 
2. Die zusätzliche Förderung für erhöhte Personal- und Sachkosten im Umfang 
von max. 10% der Fördersumme orientiert sich an der jeweiligen Basisförde-
rung des jeweiligen Zuwendungsbereichs  
3. Wenn in den Haushaltsansätzen 2026 im Vergleich zu 2025 bereits Kosten-
steigerungen durch die Verwaltung einkalkuliert sind, darf grundsätzlich nur 
noch ergänzend bis max. 10 % an Fördersumme beantragt werden.  
4. Die Mittel stehen für das Jahr 2026 zur Verfügung, diese müssen bis zum 
31.12.2026 verausgabt werden. Der Zeitraum wird auf den 01.01.2026 bis 
31.12.2026 festgelegt.  
5. Grundlage für die Förderhöhe ist die Gesamtfördersumme für freiwillige und 
rein kommunale Zuschüsse, die Vereine, Träger und Institutionen im Jahr

2 
 
2026. Förderfähig ist ausschließlich die Kompensation der entstehenden 
Mehraufwendungen.  
6. Die Förderungen sind antragsgebunden; für die Antragsverfahren sind die 
Dienststellen zuständig, die auch den ursprünglichen Zuschuss für 2026 be-
willigt haben. Träger können Förderungen verschiedener Maßnahmen bei der-
selben Dienststelle in einem Antrag zusammenfassen.  
7. Die Förderung kann laufend beantragt werden.  
8. Anträge werden nach (digitalem) Posteingang bearbeitet, bis die Zuwen-
dungsmittel aufgebraucht sind. 
9. Antragsberechtigt sind alle Träger, die bereits in 2025 antragsberechtigt wa-
ren.  
10. Der Verwendungsnachweis wird gemeinsam mit dem regulären Verwen-
dungsnachweis geführt, es wird keine gesonderte Administration verlangt.  
11. Es werden keine gesonderten Förderprogramme aufgelegt.  
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (3)

05.05.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.05.2026 Sportausschuss
TOP 6.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.06.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1317/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.05.2026
Erstellt
04.05.2026 10:35