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4112/2021

Antrag auf institutionelle Förderung der Familienbildungsstätte „FiB e.V.“

Beschlussvorlage Ausschuss 25.11.2021

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 30.11.2021, TOP 2.2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

4357 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 
 4112/2021 
Freigabedatum 
25.11.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Antrag auf institutionelle Förderung der Familienbildungsstätte „FiB e.V.„ 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss beschließt dem Träger FiB e.V. für 2022 eine Förderung in Höhe von 
22.000,00 Euro zu bewilligen. 
 
Das Dezernat IV – Bildung, Jugend und Sport - wird - vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushalts-
planes 2022 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets im Teilplan 0606, Teilplanzeile 15 -Zuschuss 
Familienbildungsstätten-, die erforderlichen Mittel in Höhe von 22.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2022 
bereit stellen. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 30.11.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   22.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Verwaltung ist bestrebt FiB e.V. in die freiwillige kommunale Förderung der Familienbildung auf-
zunehmen, da der Träger Angebote zur Familienbildung in genau den Bezirken (Mülheim, Kalk) 
macht, in denen bisher nicht ausreichend Angebote der Familienbildung vorhanden sind. Schwange-
re, werdende Familien und Familien mit Kindern unter drei Jahren werden insbesondere über Ange-
bote in der Familienbildung erreicht, so dass die Angebote des Trägers auch für den Bereich der Frü-
hen Hilfen relevant sind. 
 
Am 27.6.1991 wurde der Verein FiB e.V. – Frauen in Bewegung gegründet. Mittlerweile ist er aner-
kannter freier Träger der Jugendhilfe. Im Jahr 2007 wurde er vom Landschaftsverband Rheinland als 
Träger "FiB-Familienbildungsstätte in Köln" nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) anerkannt 
und seit 2014 nach dem WBG gefördert. Inzwischen werden 370 Kurse und rund 6000 Unterrichts-
stunden pro Jahr angeboten. FiB e.V. ist daher auf weitere Förderung angewiesen. 
Seit Jahren arbeitet der Verein in der AG § 78 SGBVIII bei der Förderung der Erziehung in der Fami-
lie mit. 
Die Grundintention von FiB e.V. ist es, Bildungs-, Beratungs- und Bewegungsangebote für Familien 
und Einzelpersonen in verschiedenen Lebensbereichen anzubieten.  
Ein Schwerpunkt der Angebote liegt auf der Gesundheitsförderung rund um die Geburt. Hierzu zählen 
überwiegend Angebote in den Bereichen: Begleitung in der Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung,

3 
Geburt, Rückbildungsgymnastik, Stillgruppen, Babymassage, Elternstartkurse NRW, Entdeckungs-
touren in der Natur, Babyschwimmen und Mutter-Kind Gruppen zur Förderung der Bindungsfähigkeit 
zwischen Mutter und Kind im ersten Lebensjahr. Ergänzt werden diese Kurse durch Yoga-Angebote 
zur Entspannung, Informationsveranstaltungen zu Themen wie Homöopathie, Medienerziehung, Ers-
te Hilfe am Kind, Gebrauch bewährter Hausmittel etc. Gesprächskreise für Eltern zu entwicklungs-
psychologischen, pädagogischen, ökologischen und ökotrophologischen Themen sind ebenfalls Be-
standteil der Arbeit.  
 
Der Träger „FiB e.V.“ hat am 16.09.2021 für 2022 kommunale Betriebskostenförderung für die FiB 
Familienbildungsstätte in Köln in Höhe von 22.000,00 € beantragt.  
Die Förderung des Angebots wird durch die Jugendverwaltung befürwortet.  
 
Dringlichkeitsbegründung: 
Eine Entscheidung in der Sitzung am 30.11.2021 ist dringend erforderlich, da die Zuschüsse an die 
Familienbildungsstätten bereits zu Beginn des Jahres 2022 ausgezahlt werden, um den Trägern die 
benötigten finanziellen Mittel rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dafür waren verwaltungsinterne 
Abstimmungen erforderlich, welche im Vorfeld Zeit beansprucht haben.

Beratungsverlauf (1)

30.11.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4112/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.11.2021
Erstellt
23.11.2021 07:40