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Antrag auf institutionelle Förderung der Familienbildungsstätte „FiB e.V.“

Beschlussvorlage Ausschuss 4112/2021 vom 25.11.2021

Stand: Am 30.11.2021 im Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 4112/2021 Freigabedatum 25.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Antrag auf institutionelle Förderung der Familienbildungsstätte „FiB e.V.„ Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt dem Träger FiB e.V. für 2022 eine Förderung in Höhe von 22.000,00 Euro zu bewilligen. Das Dezernat IV – Bildung, Jugend und Sport - wird - vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushalts- planes 2022 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets im Teilplan 0606, Teilplanzeile 15 -Zuschuss Familienbildungsstätten-, die erforderlichen Mittel in Höhe von 22.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2022 bereit stellen. Jugendhilfeausschuss 30.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 22.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Verwaltung ist bestrebt FiB e.V. in die freiwillige kommunale Förderung der Familienbildung auf- zunehmen, da der Träger Angebote zur Familienbildung in genau den Bezirken (Mülheim, Kalk) macht, in denen bisher nicht ausreichend Angebote der Familienbildung vorhanden sind. Schwange- re, werdende Familien und Familien mit Kindern unter drei Jahren werden insbesondere über Ange- bote in der Familienbildung erreicht, so dass die Angebote des Trägers auch für den Bereich der Frü- hen Hilfen relevant sind. Am 27.6.1991 wurde der Verein FiB e.V. – Frauen in Bewegung gegründet. Mittlerweile ist er aner- kannter freier Träger der Jugendhilfe. Im Jahr 2007 wurde er vom Landschaftsverband Rheinland als Träger "FiB-Familienbildungsstätte in Köln" nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) anerkannt und seit 2014 nach dem WBG gefördert. Inzwischen werden 370 Kurse und rund 6000 Unterrichts- stunden pro Jahr angeboten. FiB e.V. ist daher auf weitere Förderung angewiesen. Seit Jahren arbeitet der Verein in der AG § 78 SGBVIII bei der Förderung der Erziehung in der Fami- lie mit. Die Grundintention von FiB e.V. ist es, Bildungs-, Beratungs- und Bewegungsangebote für Familien und Einzelpersonen in verschiedenen Lebensbereichen anzubieten. Ein Schwerpunkt der Angebote liegt auf der Gesundheitsförderung rund um die Geburt. Hierzu zählen überwiegend Angebote in den Bereichen: Begleitung in der Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung, 3 Geburt, Rückbildungsgymnastik, Stillgruppen, Babymassage, Elternstartkurse NRW, Entdeckungs- touren in der Natur, Babyschwimmen und Mutter-Kind Gruppen zur Förderung der Bindungsfähigkeit zwischen Mutter und Kind im ersten Lebensjahr. Ergänzt werden diese Kurse durch Yoga-Angebote zur Entspannung, Informationsveranstaltungen zu Themen wie Homöopathie, Medienerziehung, Ers- te Hilfe am Kind, Gebrauch bewährter Hausmittel etc. Gesprächskreise für Eltern zu entwicklungs- psychologischen, pädagogischen, ökologischen und ökotrophologischen Themen sind ebenfalls Be- standteil der Arbeit. Der Träger „FiB e.V.“ hat am 16.09.2021 für 2022 kommunale Betriebskostenförderung für die FiB Familienbildungsstätte in Köln in Höhe von 22.000,00 € beantragt. Die Förderung des Angebots wird durch die Jugendverwaltung befürwortet. Dringlichkeitsbegründung: Eine Entscheidung in der Sitzung am 30.11.2021 ist dringend erforderlich, da die Zuschüsse an die Familienbildungsstätten bereits zu Beginn des Jahres 2022 ausgezahlt werden, um den Trägern die benötigten finanziellen Mittel rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dafür waren verwaltungsinterne Abstimmungen erforderlich, welche im Vorfeld Zeit beansprucht haben.

Beratungsverlauf

  1. 30.11.2021

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 2.2.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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