Anträge und Vorschläge aus den Bezirksvertretungen; B-Plan 65460/04; Antrag auf Aufhebung
Beschlussvorlage Ausschuss 1572/2018 vom 24.10.2018
Stand: Am 15.11.2018 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.
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Anlage 1
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Bereich1.Teilaufhebung Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDEN StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes 65460/04LQ.|OQ(KUHQIHOG 0 10050 200300 Meter -
Anlage 2
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Anlage 2 -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Schw Az Vorlagen-Nummer 1572/2018 Freigabedatum 24.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anträge und Vorschläge aus den Bezirksvertretungen; hier: Planunterlagen den stadtgesellschaftlichen Anforderungen anpassen; Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 65460/04 Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 65460/04 für das Gebiet nordöstlich der Subbelrather Straße, nordwestlich der Inneren Kanalstra- ße sowie südöstlich der Graeffstraße“ –Arbeitstitel: "Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 65460/04" nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten; Alternative: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Antrag der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 09.10.2017 nicht zu folgen und den Bebauungsplan Nr. 65460/04 nicht aufzuheben. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.11.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 Neufassung 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung vom 09.10.2017 folgenden Beschluss gefasst: Antrag der Fraktion DIE LINKE. in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) aus der Sitzung am 09.10.2017 betreffend die Aufhebung eines Bebauungsplanes im Inneren Grüngürtel: "8.4 Planunterlagen den stadtgesellschaftlichen Erfordernissen anpassen; AN/1144/2017" Text des Antrages: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nummer 65460/04 vollständig aufzuheben." Begründung: Der genannte Bebauungsplan wurde 1967 aufgestellt, um die rechtliche Grundlage für den Bau der Stadtautobahn zu schaffen. Die Planungen und Notwendigkeiten für eine Stadtautobahn sind mittler- weile überholt. Der Innere Grüngürtel soll nicht für den Straßenverkehr überplant werden. Der 50 Jahre alte Bebauungsplan entspricht somit nicht mehr den gegenwärtigen Planungsinteres- sen. Er kann deshalb aufgehoben werden. Stellungnahme der Verwaltung: Die Vorlage zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 65460/04 hat seit Antragsstellung unterschiedli- che Stadien und Ziele der Planung durchlaufen. Das ursprüngliche Ziel, die festgesetzte Stadtauto- bahn aufgrund der gegenwärtigen Planungsinteressen planungsrechtlich aufzuheben, wurde seitens der Verwaltung abgelehnt mit der Begründung, dass die existierenden Verkehrsflächen nach wie vor durch die Bebauungsplanfestsetzungen gesichert werden. In den weiteren Beratungen wurde das Augenmerk auf die Tatsache gelenkt, dass die Wohnbebauung im Bereich des Herkuleshochhauses als Kerngebiet festgesetzt ist und hierfür die Wohnraumschutzsatzung der Stadt Köln nicht gelte. Die Stellungnahme der Verwaltung, die Wohnraumsatzung gelte auch für Kerngebiete, wurde dahinge- hend in Frage gestellt, das sie im Widerspruch zu der Aussage des Amtes für Wohnungswesen steht, dieses gelte lediglich für Kerngebietet, in denen das Wohnen explizit im Bebauungsplan als zulässig festgesetzt worden ist. Auf den bestehenden Bebauungsplan ist aufgrund des Bekanntmachungsdatums die Baunutzungs- verordnung von 1968 anzuwenden. Diese besagt, dass in Kerngebieten Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig sind sowie sonstige Wohnungen oberhalb eines im Bebauungsplan bestimmten Geschosses. Letztere Festsetzung fehlt im bestehenden Bebauungsplan, wonach die Wohnraumschutzsatzung in diesen Fall innerhalb der Kerngebietsfestsetzung nicht anwendbar ist. Aufgrund der Neuausrichtung des Ziels der Planaufhebung wird der Beschlussvorschlag dahingehend geändert, dass das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans für den Bereich des Kerngebietes eingeleitet wird, um die Wohnraumschutzsatzung zukünftig anwenden zu können. Anlagen -
Anlage 3
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A N L A G E 3 612Schw1572-2018Az1Sb Anträge und Vorschläge aus den Bezirksvertretungen; hier: Planunterlagen den stadtgesellschaftlichen Anforderungen anpassen; Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 65460/04 Vorlage 1572/2018 Beschlussvorlage Betreff Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 65460/04 Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018 : NEU Anlage 3 Text der Anfrage Im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 21.06.2018 wurde im Zusammenhang mit der Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 65460/04 bezweifelt, dass die Wohnraumschutzsatzung auch für festgesetzte Kerngebiete und somit auch für die Herkuleshochhäuser in der Graeffstraße 1-5 gelten würde. Beantwortung der Verwaltung Die Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln (Wohnraumschutzsatzung) gilt für das gesamte Stadtgebiet von Köln. Mit der Satzung hat der Rat festgelegt, dass die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken (Zweckentfremdung) im Stadtgebiet unter Genehmigungsvorbehalt steht. Die Wohnraumschutzsatzung trifft dabei keine Ausnahmeregelungen für die Festsetzung von Kerngebieten und gilt somit auch für die sich im Kerngebiet des Bebauungsplans Nr. 65460/04 befindlichen Herkuleshochhäuser in der Graeffstraße 1-5. Ausgenommen von den geltenden Vorschriften der Wohnraumschutzsatzung sind allenfalls einzelne Wohnungen mit Bestandsschutz für eine zweckfremde Nutzung, welche vor Inkrafttreten der Satzung bereits genehmigt wurden.
Beratungsverlauf
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20.09.2018
TOP 16.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
05.11.2018
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.8, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
15.11.2018 zuletzt
TOP 16.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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