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1572/2018

Anträge und Vorschläge aus den Bezirksvertretungen; B-Plan 65460/04; Antrag auf Aufhebung

Beschlussvorlage Ausschuss 24.10.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 15.11.2018, TOP 16.1

Anlage 2

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2

8 Zeichen

Anlage 2

Beschlussvorlage Ausschuss

3975 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 Schw Az 
Vorlagen-Nummer 
 1572/2018 
Freigabedatum 
24.10.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anträge und Vorschläge aus den Bezirksvertretungen;  
hier: Planunterlagen den stadtgesellschaftlichen Anforderungen anpassen; 
Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 65460/04 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplans 
Nr. 65460/04 für das Gebiet nordöstlich der Subbelrather Straße, nordwestlich der Inneren Kanalstra-
ße sowie südöstlich der Graeffstraße“ –Arbeitstitel: "Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 65460/04" 
nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten; 
 
 
 
Alternative: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Antrag der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 
09.10.2017 nicht zu folgen und den Bebauungsplan Nr. 65460/04 nicht aufzuheben. 
 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.11.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.11.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 
Neufassung

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung vom 09.10.2017 folgenden Beschluss gefasst: 
 
Antrag der Fraktion DIE LINKE. in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) aus der Sitzung am 
09.10.2017 betreffend die Aufhebung eines Bebauungsplanes im Inneren Grüngürtel: 
 "8.4 Planunterlagen den stadtgesellschaftlichen Erfordernissen anpassen; AN/1144/2017" 
Text des Antrages: 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nummer 65460/04 vollständig aufzuheben." 
 
Begründung: 
Der genannte Bebauungsplan wurde 1967 aufgestellt, um die rechtliche Grundlage für den Bau der 
Stadtautobahn zu schaffen. Die Planungen und Notwendigkeiten für eine Stadtautobahn sind mittler-
weile überholt. Der Innere Grüngürtel soll nicht für den Straßenverkehr überplant werden. 
 
Der 50 Jahre alte Bebauungsplan entspricht somit nicht mehr den gegenwärtigen Planungsinteres-
sen. Er kann deshalb aufgehoben werden. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Vorlage zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 65460/04 hat seit Antragsstellung unterschiedli-
che Stadien und Ziele der Planung durchlaufen. Das ursprüngliche Ziel, die festgesetzte Stadtauto-
bahn aufgrund der gegenwärtigen Planungsinteressen planungsrechtlich aufzuheben, wurde seitens  
der Verwaltung abgelehnt mit der Begründung, dass die existierenden Verkehrsflächen nach wie vor 
durch die Bebauungsplanfestsetzungen gesichert werden. In den weiteren Beratungen wurde das 
Augenmerk auf die Tatsache gelenkt, dass die Wohnbebauung im Bereich des Herkuleshochhauses 
als Kerngebiet festgesetzt ist und hierfür die Wohnraumschutzsatzung der Stadt Köln nicht gelte. Die 
Stellungnahme der Verwaltung, die Wohnraumsatzung gelte auch für Kerngebiete, wurde dahinge-
hend in Frage gestellt, das sie im Widerspruch zu der Aussage des Amtes für Wohnungswesen steht, 
dieses gelte lediglich für Kerngebietet, in denen das Wohnen explizit im Bebauungsplan als zulässig 
festgesetzt worden ist. 
 
Auf den bestehenden Bebauungsplan ist aufgrund des Bekanntmachungsdatums die Baunutzungs-
verordnung von 1968 anzuwenden. Diese besagt, dass in Kerngebieten Wohnungen für Aufsichts- 
und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig sind sowie sonstige 
Wohnungen oberhalb eines im Bebauungsplan bestimmten Geschosses. Letztere Festsetzung fehlt 
im bestehenden Bebauungsplan, wonach die Wohnraumschutzsatzung in diesen Fall innerhalb der 
Kerngebietsfestsetzung nicht anwendbar ist. 
 
Aufgrund der Neuausrichtung des Ziels der Planaufhebung wird der Beschlussvorschlag dahingehend 
geändert, dass das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans für den Bereich des Kerngebietes 
eingeleitet wird, um die Wohnraumschutzsatzung zukünftig anwenden zu können. 
 
 
Anlagen

Anlage 3

1715 Zeichen

A N L A G E  3  
612Schw1572-2018Az1Sb 
 
 
Anträge und Vorschläge aus den Bezirksvertretungen;  
hier: Planunterlagen den stadtgesellschaftlichen Anforderungen anpassen; 
Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 65460/04 
 
Vorlage 1572/2018 
 
 
Beschlussvorlage 
Betreff 
Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 65460/04 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)  21.06.2018 
Stadtentwicklungsausschuss   28.06.2018 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)  10.09.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)  17.09.2018 
Stadtentwicklungsausschuss   20.09.2018 : NEU Anlage 3 
Text der Anfrage 
Im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 21.06.2018 wurde im 
Zusammenhang mit der Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 65460/04 bezweifelt, dass die 
Wohnraumschutzsatzung auch für festgesetzte Kerngebiete und somit auch für die 
Herkuleshochhäuser in der Graeffstraße 1-5 gelten würde. 
Beantwortung der Verwaltung 
Die Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln (Wohnraumschutzsatzung) gilt 
für das gesamte Stadtgebiet von Köln. Mit der Satzung hat der Rat festgelegt, dass die 
Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken (Zweckentfremdung) im Stadtgebiet 
unter Genehmigungsvorbehalt steht. Die Wohnraumschutzsatzung trifft dabei keine 
Ausnahmeregelungen für die Festsetzung von Kerngebieten und gilt somit auch für die sich 
im Kerngebiet des Bebauungsplans Nr. 65460/04 befindlichen Herkuleshochhäuser in der 
Graeffstraße 1-5. Ausgenommen von den geltenden Vorschriften der 
Wohnraumschutzsatzung sind allenfalls einzelne Wohnungen mit Bestandsschutz für eine 
zweckfremde Nutzung, welche vor Inkrafttreten der Satzung bereits genehmigt wurden.

Anlage 1

366 Zeichen

Bereich1.Teilaufhebung
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes 65460/04LQ.|OQ(KUHQIHOG
0 10050 200300 Meter

Beratungsverlauf (4)

21.06.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
28.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 16.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
02.07.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
15.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 16.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1572/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.10.2018
Erstellt
11.05.2018 11:17