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1356/2020

Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln Braunsfeld/-Ehrenfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 28.05.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 03.09.2020, TOP 9.1

Anlage 5 Tabelle Auswertung TÖB

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Ansehen

Anlage 2 Städtebauliches Konzept

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 6 Auszug Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld_Müngersdorf_Ehrenfeld

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Anlage 4 Auswertung Stellungnahmen Öffentlichkeit

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Ansehen

Anlage 3 Niederschrift Abendveranstaltung Alsdorfer Straße

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Ansehen

Anlage 5 Tabelle Auswertung TÖB

9834 Zeichen

/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen  Bebauungsplan -Arbeitstitel: Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-
Braunsfeld/Ehrenfeld eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 24.02.2017 bis zum 
31.03.2017 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 9 Stellungnahmen eingegangen.  
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden 
Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird 
auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Lfd. 
Nr. 
Behörde/ TÖB 
(Eingangsda-
tum) 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
1 
 
Kampfmittelbe-
seitigungsdienst 
(23.03.2017) 
Es liegen Hinweise auf vermehrte Bombenabwürfe vor. Ei-
ne Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmit-
tel wird empfohlen. 
Ja Eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf 
Kampfmittel wird im weiteren Verfahren veranlasst. 
2 Industrie und 
Handelskammer 
(23.03.0217) 
Das Vorhaben, die Fläche Alsdorfer Straße zu Wohnzwe-
cken zu aktivieren, gab es bereits 2006. Schon damals hat 
sich die IHK Köln gegen das Vorhaben ausgesprochen. 
Das Umfeld ist stark gewerblich/industriell geprägt. Die her-
anrückende Wohnbebauung wird zu großen Konflikten füh-
ren. Diese Konflikte werden zum größten Teil zu Lasten des 
produzierenden Gewerbes gelöst. Vor allem, wenn wie in 
diesem Falle eine Mischgebietsausweisung vom Investor 
abgelehnt wird. Die gewerblichen und industriellen Immissi-
onswerte liegen bei Wohnbauflächen niedriger als bei ge-
mischten Bauflächen, dazu sind passive Lärmschutzmaß-
nahmen nicht möglich. Auch eine Durchmischung mit nicht 
störenden Gewerbegebieten und damit einen Mix, der die 
Situation entspannt, ist vom Investor nicht gewünscht. Die 
IHK Köln teilt die Einschätzung der Verwaltung, dass Ver-
drängungseffekte selbst durch die geschickteste Planung 
auf Bauleitplanebene nicht vermieden werden können. 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise bezüglich der zu erwartenden Konflikte 
werden zur Kenntnis genommen. Im Vorfeld des städ-
tebaulichen Wettbewerbs wurde eine Ersteinschätzung 
der vorliegenden Lärmsituation durch einen unabhän-
gigen Schallschutzgutachter erarbeitet. Die Erkenntnis-
se beziehungsweise Ergebnisse der Ersteinschätzung 
waren Gegenstand des nachfolgenden Wettbewerbs-
verfahrens. Es war Aufgabe der teilnehmenden Büros, 
eine städtebaulich funktionierende Lösung (Gebäude-
stellung, Grundrissoptimierung etc.) zum Umgang mit 
den angrenzenden Gewerbebetrieben und den vorlie-
genden Immissionswerten aufzuzeigen.  
Die im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens prämierte 
Vorzugsvariante, reagiert durch eine zu den Gewerbe-
lärmimmissionen abgerückte sowie geschlossene Be-
bauung, die private und ruhige Innenhöfe ermöglicht.  
Die aufgezeigte städtebauliche Planung zeigte die Ver-
träglichkeit einer Wohnnutzung innerhalb des Plange-
bietes auf. 
Der zuständige Ausschuss des Rates hat bereits mit 
Anlage 5

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Behörde/ TÖB 
(Eingangsda-
tum) 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Norden  der Städtebaulichen Konzepte grenzt der 
rechtskräftige Bebauungsplan 63459/02 Widdersdorfer 
Straße und der rechtskräftige Bebauungsplan 6345/04 
Stolberger Straße an. Auch diese sollten bereits im Jahr 
2006 geändert werden, um eine südliche Wohnbebauung 
möglich zu machen. Diese Änderung sieht die Umwandlung 
von GI in GE im Bebauungsplan 63459/02 und eine Ein-
schränkung auf emissionsarme Betriebe im Bebauungsplan 
63459/04 vor. Verdrängung von Unternehmen führt auch 
zum Verlust von Arbeitsplätzen. Eine solide industrielle Ba-
sis mit ihren Arbeitsplätzen verhindert die Entstehung von 
sozialen Disparitäten. Die 184. Flächennutzungsplanände-
rung bereitet die Umsetzung der oben genannten Städte-
baulichen Planungskonzepte vor. Dabei soll die GI-Fläche 
an der Widdersdorfer Straße in ein GE umgewandelt wer-
den. Für das Plangebiet hält die FNP-Änderung eine weite-
re Änderung nur in textlicher Form vor: „Die gemischte 
Wohnbaufläche im Bereich Alsdorfer Straße soll in „Wohn-
baufläche“ geändert und entsprechend der Darstellung im 
Nutzungskonzept der Rahmenplanung Richtung Norden 
und Nordosten vergrößert werden“ (Vorlage 1956/2013). 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
einem Einleitungsbeschluss für einen Teilbereich des 
jetzigen Plangebiets im Jahr 2016 die Richtung zur 
Entwicklung einer Wohnbaufläche vorgegeben. Es wird 
darauf hingewiesen, dass die Fläche nördlich der Als-
dorfer Straße bereits in der vom Rat 2004 beschlosse-
nen Rahmenplanung Brauns-
feld/Müngersdorf/Ehrenfeld als Wohnbaupotentialflä-
che dargestellt war. Ein Bebauungsplanverfahren ist 
grundsätzlich ergebnisoffen. Im Bebauungsplanverfah-
ren werden die genannten Aspekte alle untersucht und 
in die Abwägung eingestellt.  
 
Die Änderung der beiden genannten Bebauungspläne 
ist erforderlich und wird parallel zum vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplanverfahren „Wohnbebauung Alsdor-
fer Straße“ erfolgen. Ebenso wird es eine parallele Flä-
chennutzungsplanänderung geben, um die GI-Fläche 
an der Widdersdorfer Straße in GE umzuwandeln. Im 
Rahmen der Verfahren wird es zu einer umfangreichen 
Nutzungskartierung der vorhandenen Gewerbebetriebe 
kommen. Ziel der beiden Änderungsverfahren ist die 
Realisierung einer Wohnnutzung auf dem vorliegenden 
Plangebiet, die Berücksichtigung der Gewerbebetriebe 
im direkten Umfeld sowie eine sachgerechte Zonie-
rung. Eine Verdrängung von bestehenden Betrieben 
kann daher nicht erkannt werden.  
In welcher Verfahrensart die beiden angrenzenden Be-
bauungspläne bzw. Flächennutzungsplanänderungen 
durchgeführt werden, wird im Rahmen des weiteren 
Verfahrens geprüft.

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Behörde/ TÖB 
(Eingangsda-
tum) 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
Dies ist keine sachgerechte Zonierung. 
 
Ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 1 
BauGB werde für die vorherrschende Gemengelage als 
unpassend angesehen. Die Plangebietsgröße mag das be-
schleunigte Verfahren für die Innenentwicklung rechtferti-
gen, die tatsächliche Gemengelage bedarf einer umfangrei-
chen Betrachtung. 
 
Die oben genannten Städtebaulichen Planungskonzepte 
erzeugen eine dreiseitige heranrückende Wohnbebauung, 
missachten eine sachgerechte Zonierung, setzen die Ände-
rung von zwei Bebauungsplänen und des Flächennut-
zungsplanes voraus und nehmen Konflikte und Verdrän-
gung mit Gewerbe- und Industrieunternehmen in Kauf. Aus 
diesen Gründen spricht sich die IHK Köln nachdrücklich 
gegen dieses Vorhaben aus. 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es liegen die Voraussetzungen zur Anwendung des § 
13 a BauGB vor, daher wird das beschleunigte Verfah-
ren nach § 13 a BauGB auch angewandt. Alle relevan-
ten Umweltbelange werden im beschleunigten Verfah-
ren ebenfalls grundlegend untersucht, umfangreich 
betrachtet und in die Abwägung eingestellt.  
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird 
auf die vorangegangenen Antworten verwiesen. 
 
 
 
 
 
3 Polizeipräsidium 
Köln, Verkehr 
(06.03.2017) 
Keine Bedenken Kenntnis-
nahme 
 
4 Polizeipräsidium 
Köln, Direktion 
Kriminalität  
(22.03.2019) 
Gegen das Verfahren bestehen unter Berücksichtigung der 
Technischen und Städtebaulichen Kriminalprävention keine 
Bedenken. Im Folgenden werden Empfehlungen für die 
Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie die Umfeldgestaltung 
gegeben. Es wird auf ein kostenloses Beratungsangebot 
zur Städtebaulichen Kriminalprävention hingewiesen. 
Es wird darum gebeten die Stellungnahme an den Vorha-
benträger weiterzuleiten. Darüber hinaus wird angeregt den 
Vorhabenträger frühzeitig auf das vorher genannte Bera-
tungsangebot hinzuweisen.  
 
Es wird um Aufnahme eines Textlichen Hinweises innerhalb 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kenntnis-
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der 
Bitte um Weiterleitung der Stellungnahme an den Vor-
habenträger wird gefolgt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Auf-

- 4 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Behörde/ TÖB 
(Eingangsda-
tum) 
Stellungnahme Berücksich-
tigung 
Stellungnahme der Verwaltung 
der Festsetzung zur Kriminalprävention gebeten. nahme nahme des Textlichen Hinweises wird im Rahmen der 
weiteren Bearbeitung geprüft. 
5 Stadtwerke Köln 
GmbH 
(23.03.2017) 
Keine Bedenken  Kenntnis-
nahme 
 
6 Abfallwirt-
schaftsbetriebe 
Köln 
(06.03.2017) 
Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schlepp-
kurven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der 
RASt 06 hingewiesen. Des Weiteren wird um Berücksichti-
gung des § 10 Standplätze für Abfallbehälter, Abfallsatzung 
der Stadt Köln gebeten. 
Ja Die benannten Punkte werden im Rahmen des weite-
ren Verfahrens berücksichtigt. 
7 Westnetz GmbH 
(16.03.2017) 
Im Plangebiet verlaufen keine Hochspannungsleitungen der 
Westnetz GmbH. Es werde ferner davon ausgegangen, 
dass bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die entspre-
chenden Unternehmen beteiligt wurden. 
Ja Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Betei-
ligung der zuständigen Unternehmen ist erfolgt.  
8 Pledoc GmbH 
(13.03.2017) 
Innerhalb des Plangebietes liegen keine verwalteten Ver-
sorgungsanlagen. Bei Ausdehnung des Projektbereiches 
wird um erneute Abstimmung gebeten. 
Ja Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Bitte 
um Beteiligung im Rahmen des weiteren Verfahrens 
wird gefolgt. 
9 Thyssengas 
GmbH 
(09.03.2017) 
Keine Bedenken Kenntnis-
nahme

Anlage 2 Städtebauliches Konzept

109 Zeichen

D 
Hinweis: die Freiraumplanung ist ein Platzhalter u. wird.J(l Absprache aktualsiert1 , • 
- - - � 
Anlage 2

Beschlussvorlage Ausschuss

10301 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Rhei Az 
Vorlagen-Nummer 
 1356/2020 
Freigabedatum 28.05.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Wohnbebauung 
Alsdorfer Straße in Köln Braunsfeld/-Ehrenfeld  
Anhörung der Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Lindenthal zu den Ergebnissen der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städte-
baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbe-
zogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei-
ligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der 
Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen; 
 
 
 
Alternative: keine 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.06.2020 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 23.06.2020 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 31.08.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung 
Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 04.07.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB –Arbeitstitel: 
Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld- beschlossen (1380/2019). 
 
Die Flächen des ehemaligen Schrottplatzes nördlich der Wendeanlage Alsdorfer Straße liegen seit 
längerer Zeit brach. Weiterhin hat der benachbarte Gewerbebetrieb (Alsdorfer Straße 7-9) seinen Sitz 
verlagert. Die Vorhabenträgerin Pandion Alsdorfer Straße GmbH & Co. KG beabsichtigt auf der Flä-
che eine Wohnbebauung mit ca. 210 WE und eine vierzügige Kindertagesstätte zu errichten. Das 
Plangebiet ist rund 1,58 ha groß.  
 
Das Projekt trägt zur Schaffung von in der wachsenden Großstadt Köln dringend benötigtem Woh-
nungsbau bei. Der bestehende rechtskräftige Bebauungsplan 63459/04 setzt für den überwiegenden 
Teil des Plangebiets ein Gewerbegebiet fest. Im südlichen Bereich zur Alsdorfer Straße hin ist ein 
Mischgebiet festgesetzt. Um eine Wohnbebauung realisieren zu können, ist eine Anpassung des Pla-
nungsrechts erforderlich. 
 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand am 
20.11.2019 nach Modell 2 (Abendveranstaltung) und daran anschließender zweiwöchiger Frist (bis 
einschließlich 05.12.2019) zur Einreichung von Stellungnahmen statt.  
Die Niederschrift der Abendveranstaltung ist als Anlage 3 beigefügt. Es sind 14 schriftliche Stellung-
nahmen eingegangen.  
In der Abendveranstaltung sowie in den eingegangenen Stellungnahmen wurde im Wesentlichen Fol-
gendes vorgetragen: 
Erschließungssituation/Verkehr:  
- Forderung nach Entfall der Tiefgaragen Zu- und Ausfahrt an der Alsdorfer Straße für PKW, 
- Sicherstellung der Erschließung der Tiefgarage über den Maarweg (Erweiterung des Geltungsbe-
reichs des Bebauungsplanes), 
- Keine Führung von Versorgungsverkehren über die Bestandsstraßen, 
- Erschließung der Kita über den REWE-Parkplatz und nicht über die Alsdorfer Straße, 
- Sicherung des Fuß- und Radwegenetzes gemäß Rahmenplanung Brauns-
feld/Müngersdorf/Ehrenfeld, entsprechende Dimensionierung und Gestaltung der Erschließungs-
straße vom Maarweg aus, 
- Keine Führung von Baustellenverkehren über die Alsdorfer Straße und die anderen Bestands-
straßen, 
- Beibehaltung der Zufahrts-Beschränkungen für die St-Vither Straße, 
- Erarbeitung eines Verkehrs-, Mobilitäts- und Parkraumkonzepts.

3 
 
Ruhender Verkehr 
- Anhebung des Stellplatzschlüssels von 0,8 auf mindestens 1,0, 
- Ausreichende Bereitstellung von Besucherstellplätzen innerhalb des Plangebiets, 
- Einrichtung von Anliegerparken im Viertel, Sicherung der vorhandenen Parkplatzsituation auf den 
Bestandsstraßen. 
 
Städtebauliches Konzept 
- Reduzierung der GFZ, der Geschossigkeit und der Wohneinheiten, 
- Beibehaltung bzw. Sicherung der alternativen Wohnform des Bauwagenplatzes, 
- Sicherung des bestehenden öffentlichen Spielplatzes, 
- Erhalt der Grenzmauer zum Bauwagenplatz. 
 
Grün und Umwelt 
- Sicherung der „Gleisharfe“ durch Aufnahme in den Bebauungsplan und Festsetzung als Grünflä-
che, 
- Forderung nach erhöhter Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten,  
- Betrachtung von ökologischen Aspekten (Starkregen, Dachbegrünung), 
- Umgang mit der unter dem Grundstück befindlichen Öllinse, Forderung nach gutacherlicher Beur-
teilung der Öllinse und evtl. Beseitigung. 
 
Allgemein 
- Forderung einer weiteren Abendveranstaltung im Rahmen der Offenlage, 
- Aktualisierung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld für den gesamten Bereich, 
- Verortung einer Sammelstation für Pakete an der Erschließungsstraße zum Maarweg zur Minimie-
rung von Lieferverkehren in den Bestandsstraßen. 
 
In der Anlage 4 erfolgt die Darstellung und Bewertung der zum städtebaulichen Planungskonzept -
Arbeitstitel: Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld - eingegangenen Stel-
lungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. 
Eine Auflistung der Verfasser der schriftlichen Stellungnahmen wird den Fraktionen mit gesonderter 
Post zugestellt. 
 
Weiterführung des Verfahrens  
Städtebauliches Konzept 
Das städtebauliche Konzept sieht zwei gegeneinander gesetzte L-förmige Baukörper mit V-
Vollgeschossen und einem weiteren Nicht-Vollgeschoss vor, die im Süden durch zwei Punkthäuser 
mit III-V-Geschossen (Solitäre) ergänzt werden. Die Kindertagesstätte befindet sich nördlich des 
Wendehammers, in den oberen Geschossen des Gebäudes ist ebenfalls Wohnen vorgesehen. Im 
Westen und Norden des Gebiets ist eine Anbindung an den geplanten Fuß- und Radweg auf der 
ehemaligen Gleistrasse vorgesehen. Öffentliche Spielplatzflächen sind im Nordosten und Südwesten 
geplant.  
Die Gebäude werden vorrangig vom Innenhof erschlossen und unterstützen die Konzeption eines 
belebten Innenhofs.  
 
Erschließung 
Die Haupterschließung der Tiefgarage erfolgt über eine Erschließungsstraße vom Maarweg aus. Die 
Vorhabenträgerin hat dafür Grundstücksflächen erworben, somit steht zusammen mit den städtischen 
Flächen für die Erschließung vom Maarweg zum Plangebiet eine Breite von ca. 8,10 m zur Verfü-
gung. 
Das begrünte Rad- und Fußwegenetz auf den ehemaligen Gleistrassen ist ein wichtiger Bestandteil in 
der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld. Die Zufahrt zur Tiefgarage fällt nun auf ein 
Teilstück des begrünten Rad- und Fußwegenetzes. Ziel ist daher eine Erschließungssituation, die die 
Erschließung zur Tiefgarage sowie den begrünten Fuß- und Radweg berücksichtigt. Zum derzeitigen 
Zeitpunkt kann noch keine abschließende Aussage gemacht werden, ob die Straßenraumaufteilung 
zwischen Maarweg und Tiefgaragenzufahrt im Misch- oder Trennprinzip erfolgt und wie die Flächen 
gestaltet werden. Hierzu werden Aussagen im Verkehrsgutachten getroffen, welches derzeit noch 
erarbeitet wird.

4 
Die Erschließung vom Maarweg zur Tiefgarage wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
miteinbezogen, in diesem Bereich erfolgt daher eine Änderung des Geltungsbereichs im Vergleich 
zum Einleitungsbeschluss.  
Die Einfahrt zur Tiefgarage von der Alsdorfer Straße aus bleibt in eingeschränkter Form erhalten. Hier 
soll lediglich eine Einfahrtsmöglichkeit für PKWs vorgehalten werden. Darüber hinaus ist im Sinne 
einer modernen Mobilität von Wohnquartieren in diesem Bereich eine Zu- und Ausfahrt für Fahrräder 
und Lastenräder geplant.  
 
Kooperatives Baulandmodell 
Die Vorhabenträgerin hat am 29.03.2019 die Anwendungszustimmung zum kooperativen Bauland-
modell unterschrieben. Es ist ein Anteil von 30% öffentlich geförderten Wohnungen geplant.  
Die Planung löst einen ursächlichen Mehrbedarf an öffentlichen Grünflächen von knapp unter 5.000 
m² aus, so dass gemäß Kooperativem Baulandmodell ein Ablösebetrag zur Mehrbedarfsdeckung zu 
zahlen ist.  
Die Mehrbedarfe für öffentliche Spielplatzflächen belaufen sich auf ca. 1.000 m² und werden flächen-
mäßig voraussichtlich im Plangebiet abgedeckt. Hierzu laufen noch Abstimmungen mit dem Fachamt.  
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Für das Plangebiet ist im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 63459/02 Gewerbe festgesetzt. 
Das Gelände wird nicht mehr gewerblich genutzt. 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat negative Auswirkungen durch die Emission des Kli-
maschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten 
motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten 
Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Im Rahmen des Ver-
fahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Kli-
maschadgases werden geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Bewertung der Umwelt-
belange statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt, die zurzeit erarbeitet werden.  
Es werden zum Bebauungsplan-Entwurf Fachgutachten und Fachplanungen zu folgenden Themen 
erarbeitet: 
 Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept, 
 Lärmgutachten, 
 Artenschutzprüfung, 
 Gutachten zum Baugrund und zu den Altlasten sowie ein Sicherungs- und Sanierungskonzept, 
 Energiekonzept, 
 Baumbewertung 
 
Verwaltungsvorschlag 
Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (Anlage 2) 
einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen. 
 
 
Anlagen 
1 Geltungsbereich 
2 Städtebauliches Planungskonzept 
3 Niederschrift Abendveranstaltung 
4 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen  
5 Stellungnahmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB

Anlage 1 Geltungsbereich

393 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
0 5025 100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen BebauungsplanesWohnbebauung Alsdorfer Straßein Köln - Braunsfeld / Ehrenfeld
Maßstab  1 : 2 500

Anlage 6 Auszug Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld_Müngersdorf_Ehrenfeld

2508 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin

Geschäftsführung
% & Rahmenplanungsbeirat
ar va Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld

Pu For $ =>; Herr Jennrich-von Papen

Telefon: (0221) 221-26391
Fax: . (0221) 221-28493

E-Mail:
stefan.jennrich-vonpapen@stadt-koeln.de

Datum: 24. Juni 2020

Beschlussprotokoll
über die

25. Sitzung des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld
in der Wahlperiode 2014/2020 am Dienstag, dem 23.06.2020, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr,
Bezirksrathaus Lindenthal; Sitzungssaal

ersdorf, Braunsfeld und Ehrenfeld
Sitzung der Bezirksvertretung Ehren-

TOP 5 Verwaltungsvorlagen (Beschlussempfehlüngen an die Bezirksvertretungen)

5.1 Vorlagen-Nr. 1356/2020
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln Braunsfeld/-Ehrenfeld
Anhörung der Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Lindenthal zu den Ergebnis-
sen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung,
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
(vorhabenbezogener Bebauungsplan)

Beschluss:

Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt den Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld fol-
genden ergänzten Beschluss zu fassen:

"Der Stadtentwicklungsausschuss
L. - beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage

des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-
Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der

Beschlussprotokoll
der 25. Sitzung des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld am 23. Juni 2020

frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach $ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen;

Ergänzung:

e Esistdarauf zu achten, dass das Verkehrskonzept 'Alsdorfer Straße' mit dem Verkehrs-
konzept zu der parallel stattfindenden Entwicklung 'Gleisdreieck' abgestimmt wird. Durch
“die gleichzeitig an die gegenüberliegende Seite des Maarweges vorgesehene Anbindung
entsteht hier ggf. ein neuer Kreuzungspunkt, den es möglichst konfliktfrei zu lösengilt.

e Das derzeit in Erstellung befindliche Verkehrskonzept 'Alsdorfer Straße' soll in den Be-
zirksvertretungen und dem Rahmenplanungsbeirat vorgestellt werden. Dazu gehört auch
ein Mobilitätskonzept inkl. der ÖPNV-Erschließung des Bereichs Alsdorfer Straße.

e Die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der öffentlichen Flächen im Plangebiet (Spielplätze) ist
zu jeder Tageszeit sicherzustellen."

Abstimmungsergebnis: - einstimmig beschlossen

Anlage 4 Auswertung Stellungnahmen Öffentlichkeit

89793 Zeichen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung Alsdorfer Straße“ in Köln-Braunsfeld/-
Ehrenfeld eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 
BauGB 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung am 
20.11.2019 und daran anschließender zweiwöchiger Frist (bis einschließlich 05.12.2019) zur Einreichung von Stellungnahmen durchgeführt. Es 
sind 14 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit bis einschließlich zum 05.12.2019 eingegangen.  
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der 
laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen 
Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen 
Bezirksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur 
Verfügung gestellt. 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Berück- 
sichtigung 
Ja/Nein/ 
Teilweise 
Stellungnahme der Verwaltung  
1 
1.1 
Erschließung 
Es wird darauf hingewiesen, dass trotz der neu geplanten Zu - 
und Ausfahrt entlang des Maarweges weiterhin die Zufahrt über 
die Alsdorfer Straße dargestellt wird. Es soll sichergest ellt 
werden, dass die Bewohner die Zu - und Ausfahrt entlang des 
Maarweges nutzen und nicht die Verkehrsführung innerhalb des 
Bestandsviertel genutzt wird. Es wird angeregt, dass auf den 
Tiefgaragen-Anschluss über die Stolberger [Anmerkung der 
Verwaltung: hier ist die Alsdorfer Straße gemeint]  Straße 
verzichtet wird. Damit wird auch der bestehende zentrale und 
öffentliche Spielplatz, welcher der einzig begrünte öffentliche 
Platz im Bestandswohngebiet ist, nicht stärker mit Verkehr 
belastet und damit zum Gefa hrenpunkt. 
 
Es wird angemerkt, dass gemäß vorliegender Planung der 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
 
Die Erschließung des Wohngebietes über den Maarweg ist Bestandteil der weiteren 
Planung. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird 
entsprechend angepasst. Die Zu- und -Ausfahrtsituation entlang der Alsdorfer Straße 
soll in einer stark eingeschränkten Form bestehen bleiben . Hier soll im Rahmen der 
weiterführenden Planung lediglich eine Einfahrtsmöglichkeit für PKWs vorgehalten 
werden. Darüber hin aus ist im Sinne einer modernen Mobilität von Wohnquartieren in 
diesem Bereich eine Zu - und Ausfahrt für unter anderem Fahrräder oder Lastenräder  
geplant. 
Der bestehende Spielplatz ist mit einem einfachen Metallzaun eingezäunt und die 
Zugänge mit Drängelgitter versehen. Mit dem Fachamt wird abgestimmt, ob weitere 
Maßnahmen erforderlich sind. Sofern notwendig, werden Maßnahmen aufgezeigt, die 
Konflikte zwischen der neuen Adresse und dem öffentlichen Spielplatz vermeiden 
sollen. 
Die benannten Verkehre und hie r insbesondere die Lieferverkehre können auch über 
Anlage 4

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
Seite 2 von 28 
zusätzlich entstehende Versorgungsverkehr (Müllabfuhr, 
Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge, Pflegedienste, Lieferdienste, 
Kindertagesstätte) komplett durch das Bestandsviertel geführt 
wird. Es wird befürchtet, dass die schmale Anliegerstraße 
hierdurch extrem belastet wird. Bereits in der derzeitigen 
Situation können Müllfahrzeuge die Kurve Alsdorfer/Elsenborner 
Straße nicht passieren und müssen gegen die Einbahnrichtung 
rückwärtsfahren. Es wird angeregt, den Versorgungsverkehr 
über den REWE -Parkplatz, der bis zur ehemaligen Gleistrasse 
führt, anzubinden.  
 
 
Die fußläufige und Fahrrad-Anbindung wird als sinnvoll 
betrachtet, da sie die Einkaufsmöglichkeit für die Neuen und 
bereits ansässigen Bewohner verbessert. Es wird angeregt, 
dass für die weiterhin expandierenden Lieferverkehre 
Sammelstationen für die neuen und bereits ansässigen 
Bewohner eingerichtet werden können.  
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Hol -und Bringverkehre 
der Kindertagesstätte ( 100 Fahrten je Werktag) momentan über 
die Alsdorfer Straße geführt werden und somit zu einer zweimal 
werktäglich sehr starken Belastung der Straße und Belästigung 
der Anwohner führen. Eine Anbindung zur Stolberger Straße 
über das derzeitige REWE -Gelände wi rd derzeit 
ausgeschlossen, sollte aber mittelfristig geplant werden. Eine 
Anfahrt bis zum Wendehammer der vorhandenen 
„Industriestraße“ ist jedoch bereits jetzt möglich und sinnvoll. 
Ein neu anzulegender Fußweg kann von Kindern allein oder 
begleitet problemlos genutzt werden.  
 
Es wird eine sorgfältige, kreative und zukunftsorientierte 
Planung für erforderlich gehalten, die ein umfassendes 
Mobilitätskonzept sowie die Entwicklung eines integrativen 
Parkraumkonzeptes für das Bestands - und Neubauviertel 
aufzeigt.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
die Erschließung entlang des Maarweges geführt werden. Diese Thematik wird auch 
innerhalb des zu erarbeitenden Verkehrsgutachtens berücksichtigt.  
Im weiteren Verfahren wird die Verkehrssituation mit den Ab fallwirtschaftsbetrieben der 
Stadt Köln erörtert und abgestimmt. Die Stolberger Straße, beziehungsweise der 
REWE-Parkplatz, sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens , da diese 
Erschließungsmöglichkeit beziehungsweise Variante nach aktuellem Stand d es 
Verkehrsgutachtens nicht erforderlich  ist. Darüber hinaus handelt es sich bei den  
benannten Flächen um Privateigentum. Die Möglichkeit einer Erschließung über die se 
Flächen soll jedoch zukünftig nicht komplett ausgeschlossen werden und könnte sich 
aufgrund von Umstrukturierungen beim angrenzenden Gewerbebetrieb ( REWE) 
eventuell zukünftig ergeben.  
 
Die Anmerkung zur Fahrrad-Anbindung wird zur Kenntnis genommen. Es wird 
angemerkt, dass Sammelstationen in der Regel nicht für einzelne Bauvorhaben errichtet 
werden, sondern für ein bestimmtes Einzugsgebiet. Der Sachverhalt wird dennoch 
geprüft.  
 
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die prognostizierten Hol - und Bringverkehre 
für die Kindertagesstätte werden im Rahmen des Verkehrsgutachtens untersucht. 
Hierbei wird auch die Verträglichkeit der Verkehrsmenge für die Alsdorfer Straße 
geprüft. 
Die Anfahrt über den Wendehammer der Stolberger Straße sowie der angesprochene 
Fußweg sind nicht Bestandteil des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens . Darüber 
hinaus handelt es sich bei den benannten Flächen um Privateigentum . Die Möglichkeit 
einer Erschließung über diese Flächen soll jedoch zukünftig nicht komplett 
ausgeschlossen werden und könnte sich aufgrund von Umstrukturierungen beim 
angrenzenden Gewerbebetrieb (RE WE) eventuell zukünftig ergeben.  
 
 
Im Rahmen der weiteren Planung werden das Verkehrs - sowie das Mobilitätskonzept 
mit dem entsprechenden Fachamt der Stadt Köln konkretisiert. Ein integratives 
Parkraumkonzept für das Bestandsviertel ist nicht Gegenstand de s 
Bebauungsplanverfahrens. Die Festlegung von Parkraumbewirtschaftung ist 
Angelegenheit der Bezirksvertretung und kann nicht in einem Bebauungsplan 
festgesetzt werden.

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
Seite 3 von 28 
1.2 Ruhender Verkehr  
Es wird angemerkt, dass Parkmöglichkeiten für die ansässigen 
Bewohner aktuell in Einzelgaragen, Kellergaragen und an den 
Straßenrändern vorhanden sind. Es herrscht ein großer 
Parkplatzsuchverkehr in den Anliegerstraßen. Dieser wird durch 
den Stellplatzschlüssel von 0,8 je Wohneinheit im neuen 
Wohngebiet weiter verschärft, da es keine alternativen freien 
und kostenlosen Parkplätze im engeren Umfeld gibt. Die 
Richtgröße von 1,0 Stellplätzen je Wohneinheit wird im neuen 
Wohngebiet unterschritten, obwohl die Einzugsbereiche des 
ÖPNV für das neue Wohngebiet außerordentlich sc hlecht sind. 
Das Plangebiet liegt deutlich außerhalb der Radien von Stadt - 
und S-Bahn, nur der äußere südwestliche Zipfel des neuen 
Wohngebietes liegt knapp innerhalb des 300 m Radius der 
Busse, die zum Teil jedoch nur werktags fahren. Es wird die 
Erhöhung des Stellplatzschlüssels auf mindestens 1,2 des in 
„straßentechnischer Insellage“ geplanten neuen Wohngebietes 
gefordert. Es werden im Folgenden Referenzbeispiele für 
Wohngebiete in der Umgebung mit einem höheren 
Stellplatzschlüssel benannt: Sidol Park Li nné 1,3, 
Clarenbachplatz 1,4, neue Paulihöfe 1,4. Diese Wohngebiete 
sind wesentlich besser an den ÖPNV angeschlossen.  
 
Es wird befürchtet, dass durch den zu erwartenden  
Versorgungsverkehr, den Kita - Hol- und Bringverkehr, den 
Parkplatzsuchverkehr und die neue Tiefgaragenzufahrt 
gegenüber des öffentlichen Kinderspielplatzes nun Park - und 
Halteverbote im Bestand eingerichtet werden. Es wird angeregt, 
die vorhandenen Parkmöglichkeiten sowie die Anliegerregelung 
und Nutzungsbeschränkungen beizubehalten.  
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
 
Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen. Der Stellplatzschlüssel von 0,8 
spiegelt die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze  für das Bauvorhaben wider.  
Es besteht derzeit noch keine Stellplatzsatzung für die Sta dt Köln, daher werden die 
notwendigen Stellplätze  weiterhin behelfsweise anhand der Anlage zu Nummer 51.11 
VV BauO NRW berechnet  zusammen mit der für Köln festgelegten mögliche n 
Stellplatzreduktion in Bereichen mit hoher ÖPNV -Erschließungsqualität . Der ÖPN V-
Bonus sieht für den Bereich der Alsdorfer Straße eine Reduzierungsmöglichkeit von 20 
Prozent vor. Daher liegt der bauordnungsrechtlich notwendige Stellplatzschlüssel bei 
0,8. Sobald eine Stellplat zsatzung für die Stadt Köln gemäß Paragraf  48 Bauordnung 
NRW (neue Fassung) beschlossen ist, ist diese anzuwenden. Die gemäß den 
vorangegangenen Ausführungen nachzuweisenden Stellplätze werden durch den 
Vorhabenträger nachgewiesen. Es obliegt dem Vorhabenträger, mehr als die 
notwendigen Stellplätze zu realisieren . Die Verwaltung kann über die notwendigen 
Stellplätze hinaus keine weitere fordern und hat dies auch nicht bei den benannten 
Referenzbeispielen getan.  
Derzeit besteht keine Absicht im Rahmen der Bauleitplanung einen Stellplatzschlüssel 
für das vorliegende Bauvorhaben festzusetzen. Die bauordnungsrechtlich  erforderlichen 
Stellplätze werden im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen.  
Darüber hinaus wird angemerkt, dass d ie Forderung zur Erhöhung beziehungsweise zur 
Anpassung des Stellplatzschlüs sels, in Folge dessen auch Mehrverkehre innerhalb des 
Bestands- sowie Neubaugebietes generieren würde. 
 
Die bestehende Verkehrssituation der Bestandsstraßen wird beibehalten. Die Errichtung 
von Park- und Halteverboten im Bestand ist nicht Gegenstand der Pl anung.  
Die bestehenden Anliegerregelungen und Nutzungsbeschränkungen werden 
beibehalten. 
1.3 Rad- und Fußwegenetz  
Das begrünte Rad- und Fußwegenetz auf den ehemaligen 
Gleistrassen ist ein wichtiger und richtungsweisender 
Bestandteil, der vom Rat der Stad t Köln 2005 beschlossenen 
Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld. Diese 
Flächen sind noch oder wieder in Besitz der Stadt, von privaten 
 
Teilweise 
 
Ein Teilstück des begrünten Rad - und Fußwegenetzes wird durch die 
Erschließungsstraße entlang des Maarweges gesichert. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann 
jedoch noch keine Aussage zur Erschließungssystematik (Misch - oder Trennsystem) 
sowie zur Gestaltung getroffen werden.  Die Ausgestaltung wird im weiteren V erfahren 
geprüft. Hierzu werden Aussagen im Verkehrsgutachten getroffen.

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
Seite 4 von 28 
Eigentümern oder im Besitz von Bauträgern, die sich verpflichtet 
haben, die Wege auf eigene Kosten anzulegen. Di ese Flächen 
sollen kurzfristig durch einen Bebauungsplan gesichert werden. 
Die neue Planstraße, die auf einer dieser ehemaligen 
Gleistrassen liegt, unterbricht dieses Wegenetz. Es ist wichtig, 
das geplante neue Wegenetze blockweise mit öffentlich 
sichtbaren Zugängen zu markieren. Die neuen Fahrspuren von 
und zu Tiefgaragen müssen separiert werden. Eine gemischte 
Verkehrsfläche wird kritisch gesehen. Es wird angeregt, die 
Herstellung des begrünten Fuß - und Radweges auf dem 
angrenzenden städtischen Flurstück dem Investor aufzuerlegen, 
der damit die Attraktivität seiner Baumaßnahme steigern kann. 
Als Beispiel hierfür wird der öffentliche Fuß - und Radweg 
Clarenbachplatz genannt. Die Wegeverbindung von der 
Stolberger Straße bis zum Maarweg wurde bereits mehrfach 
geplant und wird zusammen mit dem Teilstück nördlich des jetzt 
behandelten neuen Wohngebietes einen wesentlichen Schritt 
zur autofreien Verbindung der Stadtteile Ehrenfeld und 
Braunsfeld bilden. 
Die Herstellung des begrünten Fuß - und Radweges bis zur Stolberger Straße kann dem 
Vorhabenträger nicht auferlegt werden . Im Rahmen eines VEP -Verfahrens können 
gemäß Paragraf 12 Absa tz 4 einzelne Flächen außerhalb des Bereiches mit einbezogen 
werden. Einbezogen werden dürfen danach aber nur Flächen, die für eine geordnete 
städtebauliche Entwicklung erforderlich sind . Die städtebauliche Erforderlichkeit für die 
Einbeziehung weiterer Fl ächen ist nur gegeben, wenn es sich um sachnotwendige 
Ergänzungen in Bezug auf den Vorhaben - und Erschließungsplan handelt, also  für die 
Realisierung des Vorhabens notwendig sein. Dies ist hier nicht der Fall.  Es ist nicht 
zulässig, wenn die Gemeinde den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Gelegenheit 
nutzt, ihren eigenen Planungswillen für die Umsetzung eines weiteren, vom Vorhaben - 
und Erschließungsplan nicht erfass ten Vorhabens zu verwirklichen .  
 
 
1.4 Grün und Umwelt  
Die Ausklammerung der Fläche der G leisharfe wird begrüßt. Die 
Verdichtung mit einer GFZ von 1,5 wird jedoch kritisch gesehen, 
da sie im Vergleich mit anderen Wohngebieten im Stadtteil 
höher liegt. Im Folgenden werden Beispiele für eine niedrigere 
GFZ in Braunsfeld benannt: Vitalisstraße Kö ln-Müngersdorf 1,2, 
Scheidtweilerstraße/Maarweg Nördlich 1,2 mit Eckgebäude 1,6, 
Grüner Weg in Köln -Ehrenfeld 1,2, Park Linné Sidol 1,0 -1,2, 
Melatengürtel / Oskar -Jäger-Straße 1,1.  
Es wird kritisiert, dass die Verdichtung dieses innenstadtnahen 
Gebietes die Lebensqualität im Bestandsviertel beeinträchtigt. 
Es wird angeregt, dass die geplante Verdichtung um 10 -20% 
zurück genommen wird. Dies würde Kosten und Ressourcen 
sparen und zu einer angemessene Einfügung in die Umgebung 
führen. Es wird angeregt, die Gl eisharfe planungsrechtlich zu 
sichern. 
 
Nein 
 
Es besteht ein akuter Bedarf an Wohnraum in Köln. Die Dichte des hier vorliegenden 
Planvorhabens ist städtebaulich verträglich und auch in Bezug auf den angrenzenden 
Bestand vertretbar. Die Planung ist vergleic hbar mit anderen umliegenden Projekten im 
Bezirk Ehrenfeld und Lindenthal  (zum Beispiel Oskar -Jäger-Straße/Olstraße mit einer 
GFZ von 1,4). Darüber hinaus wird angemerkt, dass bei den in der Stellungnahme 
benannten Bauvorhaben der Paragraf 21 a Absatz 5 BauNVO festgesetzt wurde . 
Gemäß dessen kann die zulässige Geschossfläche um die Flächen, die unter der 
Geländeoberfläche hergestellt werden, erhöht werden.  Daher liegt die reale GFZ in den 
benannten Gebieten höher wie von der Einwenderin beziehungsweise dem Einwender 
angegeben. Da der Paragraf 21 a Absatz 5 BauNVO nicht angewandt werden soll , wird 
die zulässige GFZ für das vorliegende Plangebiet angepasst. Eine Reduzierung der 
Verdichtung um die geforderten 10 -20 Prozent wird daher für nicht angemessen 
erachtet.  
Die planungsrechtliche Sicherung  der Gleisharfe kann nicht Bestandteil des VEP -
Verfahrens sein. Im Rahmen eines VEP -Verfahrens können gemäß Paragraf 12 Absatz 
4 einzelne Flächen außerhalb des Bereiches mit einbezogen werden,  es muss sich

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
Seite 5 von 28 
jedoch um sac hnotwendige Ergänzungen in Bezug auf den Vorhaben - und 
Erschließungsplan handeln, d.h.  für die Realisierung des Vorhabens notwendig sein. 
Dies ist hier nicht der Fall. Es ist nicht zulässig, wenn die Gemeinde den 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Gelegen heit nutzt, ihren eigenen 
Planungswillen für die Umsetzung eines weiteren, vom Vorhaben - und 
Erschließungsplan nicht erfassten Vorhabens zu verwirklichen,  
Die planungsrechtliche Sicherung der Gleisharfe müsste in einem separaten Verfahren 
durch Änderung d es angrenzenden Bebauungsplanes erfolgen.  
1.5 Klima 
Es wird kritisiert, dass trotz des Klimanotstandes in Köln ein 
weiteres Mal verdichtet und versiegelt wird. Es wird angeregt, 
eine Liste anzufertigen, die entsprechende Auflagen für den 
Klimaschutz festl egt. Es werde auch eine „Abwägung der 
Interessen“ angeregt, welche die bestehende Bewohnerschaft 
berücksichtigen soll.  
 
Ja 
 
Planungsrechtlich ist der Bereich des Plangebietes durch den Bebauungsplan N ummer 
63459.04 als Gewerbegebiet mit einer GRZ von 0,8 ( entspricht einer Versiegelung von 
80 %) festgesetzt. Vor diesem Hintergrund wird durch die Wohnbebauung mit einer 
voraussichtlich geringeren GRZ eine Verbesserung erzielt. Im weiteren Verfahren 
werden unabhängig davon die umwelt- und klimarelevanten Punkte  des Bauvorhabens 
betrachtet. Hierbei werden auch die Einflüsse auf die bestehende Wohnbebauung im 
Umfeld berücksichtigt. 
1.6 Bauwagenplatz  
Es wird angeregt, die Osterinsel als alternative Wohnform durch 
Rücksichtnahme des Investors auf seine Nachbarschaf t zu 
schützen. Es werden folgende Maßnahmen zum Schutz 
benannt: Erwerb der Gleisharfe durch die Stadt, die Entwicklung 
eines gemeinschaftlichen Konzeptes das eine 
Nutzungsmischung von bedeutsamem Grünbereich, alternativer 
Wohnform und Fuß - und Radweg erlaubt. Es wird angeregt, 
eine gemeinsame Planung aller Betroffenen unter externer 
Moderation zu veranlassen. 
 
Teilweise 
 
Der nördlich angrenzende Bauwagenplatz wird von der vorliegenden Planung nicht 
tangiert. Maßnahmen zum Schutz der angrenzenden Bauwagensie dlung sind nicht 
erforderlich und im Rahmen des VEP -Verfahrens auch nicht möglich . Die 
planungsrechtliche Sicherung der Gleisharfe kann nicht Bestandteil des VEP -
Verfahrens sein . Es wird gesondert auf die  Stellungnahmen der Verwaltung  zu Punkt 
1.4 hingewiesen. Das Teilstück des Fuß - und Radweges entlang der 
Erschließungsstraße vom Maarweg wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
aufgenommen. Die weiteren genannten Punkte sowie das Moderationsverfahren 
betreffen nicht das vorliegende Bebauungsplanverf ahren. 
1.7 Geltungsbereich 
Der aktuelle Geltungsbereich umfasst nur die aktuell zu 
bebauende Fläche. Es wird angeregt, die neue Planstraße in 
den Geltungsbereich mit einzubeziehen. Die an das B -
Plangebiet östlich angrenzende Gleisharfe soll als bedeutsame r 
Grünbereich festgelegt werden, wie es bereits in der 
Rahmenplanung 2005 vorgesehen ist. Die Nutzungsfestlegung 
der angrenzenden nördlichen und östlichen Flächen soll den 
Fortbestand oder die Neugliederung des Bauwagenplatzes 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Erschließung über den Maarweg wird in den Geltungsbereich des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aufgenommen. Die an den Bauwagenplatz 
angrenzenden nördlichen und östlichen Flächen sowie die Gleisharfe sind nicht 
Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens , siehe hierzu die Stellungnahme der 
Verwaltung zu Punkt 1.4.

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
Seite 6 von 28 
beinhalten. 
 
Der Rad- und Fußweg nördlich der neuen Wohnbebauung muss 
besonders hinsichtlich der möglichen Konflikte mit der neuen 
Planstraße in den Geltungsbereich einbezogen werden.  
 
 
Teilweise 
 
 
Der Rad- und Fußweg ist im Bereich der geplanten Erschließungsstraße entlang des 
Maarweges beziehungsweise der Tiefgaragen Zu - und Ausfahrt Bestandteil der 
Planung. Der darüber hinaus gehende Bereich des Fuß - und Radweges, hier 
insbesondere der weiterführende Bereich nördlich der Wohnbebauung, ist nicht 
Gegenstand der Planung. Es wird auf die Stellungnahmen der Verwaltung zu den 
Punkten 1.3 und 1.4 verwiesen. 
1.8 Wer plant die Stadt?  
Es ist absehbar, dass sich der ganze Block, zwischen Maarweg, 
Stolberger Str aße, Widdersdorfer und Oskar -Jäger-Straße und 
auch die Fläche nördlich davon in nächster Zeit entwickeln und 
verändern wird. Es wird daher angeregt, die Rahmenplanung 
fortzuschreiben, damit sich diese Entwicklung nicht weiterhin 
planlos vollzieht. Die groß e Chance der stadtteilübergreifenden 
Quartiersentwicklung muss genutzt werden. Der vorliegende 
Block muss hinsichtlich Nutzung, Erschließung, Grün, Umwelt 
und Klima modellhaft geplant werden. Mit dem 
stadtteilverbindenden Rad - und Fußwegenetz einhergehend ist 
eine bereichernde Nutzungsmischung für alle möglich.  
 
Es wird angeregt, alle Interessierten und Gruppierungen mit 
einzubeziehen, da hierdurch die Akzeptanz der Ehrenfelder und 
Braunsfelder gesteigert wird. 
 
Das Stadtentwicklungsamt hat mit der Rahmenp lanung in 
Kooperation mit den Bürgergruppen eine gute Vorlage geliefert, 
um den Bereich in Braunsfeld und Umgebung weiter zu 
entwickeln. Es wird auf das kooperative Baulandmodell 
hingewiesen, welches zu beachten ist. Es wird weiterhin 
angeregt, dass engere Umfeld des Bauvorhabens mit zu 
betrachten. 
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
Ja 
 
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Eine Fortschreibung der Rahmenplanung 
für den gesamten Baublocks bezieht sich nicht auf die Inhalte des 
Bebauungsplanverfahrens und kann daher n icht behandelt werden. 
Es wird in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Rates vom 06.02.2020 zum 
TOP 3.1.10 verwiesen, der die Verwaltung beauftragt, eine Überarbeitung der 
Rahmenplanung für den gesamten Bereich einzuleiten.  
 
 
 
 
 
 
Die Einbeziehung alle r Interessierten und Gruppierungen ist Bestandteil des 
Bauleitplanverfahrens. Den Bürgerinnen und Bürgern wird zu verschiedenen 
Zeitpunkten die Möglichkeit der Beteiligung ermöglicht.  
 
Das kooperative Baulandmodell wird vollumfänglich bei der Planung berüc ksichtigt. Im 
Rahmen der zu erarbeitenden Gutachten werden auch die Auswirkungen sowie 
Einflüsse auf das enge Umfeld des Vorhabens betrachtet.  
2 
2.1 
Bestehende Infrastruktur 
Es wird kritisiert, dass d as Veedel, bestehend aus Alsdorfer 
Straße, Sankt-Vither Straße und Elsenborner Straße für das 
vorliegende Planungskonzept mit circa  210 Wohneinheiten 
 
Nein 
 
 
 
Das vorliegende Planungskonzept wird als städtebaulich sowie auch in Bezug auf den 
infrastrukturellen Bestand als verträglich angesehen. Um das bestehende Straßennetz 
zu entlasten, ist die Ersc hließung über den Maarweg fester Bestandteil innerhalb der

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
Seite 7 von 28 
(WE) infrastrukturell (ÖPNV, Schulen, Straßennetz) nicht 
ausgelegt ist. Es wird eine reduzierte Wohnbebauung gefordert, 
die auch von Geschosszahl und Wohneinhei ten besser mit dem  
angrenzenden Veedel harmoniert.  Hierbei soll das  
Verkehrsaufkommen im Einzugsgebiet sowie das Wohnraum- 
und Bildungsangebot berücksichtigt werden. 
 
Die Grundschule GGS Braunsfeld, die in das Einzugsgebiet 
fällt, ist jetzt schon überfüllt, dass  eine Abschaffung des 
wertvollen bilingualen Konzeptes droht. Das Konzept ist ein 
absolutes Alleinstellungsmerkmal für Braunsfeld und es ist 
bedauernswert, dass derart wichtige Elemente bei 
städtebaulichen Planungen keine Beachtung finden.  
 
 
 
Es wird ein schlüssiges Verkehrskonzep t gefordert. Es wird 
kritisiert, dass dem Verkehr so wie dem Bildungsangebot der 
Kinder zu wenig Beachtung geschenkt wird . Ein aktuelles und 
vor allem unabhängiges Verkehrssystem ist unabdingbar. Die 
Offenlegung derartiger Kon zepte wäre wünschenswert.  
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ja 
weiterführenden Planung.  
 
 
 
 
 
 
Die Erforderlichkeit von sozialer Infrastruktur wird zu Beginn eines 
Bebauungsplanverfahrens immer mit dem entsprechenden Fachamt abgestimmt. Für 
das vorliegende Gru ndstück wurden schon in 2016 /2017 Einleitungsbeschlüsse für die 
Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen mit dem Ziel Wohnen gefasst. 
Das vorliegende Grundstück ist aufgrund seiner Lage für die Errichtung einer Schule 
nicht geeignet. Maßnahmen zur  Kapazitätserhöhung bei bestehenden Schulen 
beziehungsweise Grundstückspotentiale für die Errichtung neuer Schulen in Braunsfeld 
und Ehrenfeld werden von Seiten der Verwaltung untersucht.  
 
Im Rahmen der weiteren Planung werden das Verkehrs - sowie das Mobilitätskonzept 
mit dem entsprechenden Fachamt der Stadt Köln konkretisiert. Die erarbeiteten 
Gutachten werden im Rahmen der Offenlage gemäß Paragraf 3 Absatz 2 BauGB allen 
Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht.  
2.2 Parkplatzsituation  
Das Parkplatzkontingent im Veedel ist bereits jetzt  ausgereizt. 
Dies liegt auch an Fremdverkehren der angrenzenden 
Gewerbetriebe. Die Anzahl der geplanten Besucherparkplätze 
für das neue Wohnquartier ist zu gering bemessen. Park- und 
Wendemöglichkeiten für Lieferverkehre un d Müllabfuhr sind 
genau so wenig gegeben. Es wird gefordert, dass 
Parkplatzlösungen für das Neubau gebiet nicht zu Lasten der 
bestehenden Parkplätze im Veedel ausgelegt werden. Es wird 
gefordert, dass die Besucherstellplätze  auf dem Grundstück der 
PANDION liegen. 
 
Die geplanten Carsharing-Modelle werden kritisch gesehen, da 
diese Konzepte nicht zu einer Entlastung beitragen. Der Teil der 
Bevölkerung, der in  der Vergangenheit zum Beispiel den Bus 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
Die aus dem Bauvorhaben resultierenden  Stellplätze (Anwohner und Besucher) werden 
vollständig auf dem Grundstück des Investors nachgewiesen. Die benannten 
Wendemöglichkeiten für Lieferverkehre und Entsorgungsfahrzeuge werden im Weiteren 
geprüft. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ver - und Entsorgungsbetriebe der Stadt 
Köln im weiteren Verfahren beteiligt werden.  
 
 
 
 
 
 
Das benannte Carsharing-Angebot wird im Rahmen des Mobilitätskonzeptes 
untersucht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Einrichtung eines Carsharing -
Modells die erforderlichen Stellplätze hierfür in der Tiefgarage vorgehalten werden.  Eine

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
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benutzt hat, wird jetzt auf diese Carsharing-Angebote 
zurückgreifen. Daher wird die Einrichtung von Anlieger -
Parkplätzen im kompletten Veedel sowie auf den umliegenden 
Straßen gefordert. Der Stellplatzschlüssel von 0,8 ist im 
Vergleich zu den Neuen-Pauli-Höfen und zum sonstigen Kölner 
Stadtgebiet keinesfalls angemesse n. Als Pendlerfamilie ist ein 
Auto unverzichtbar und daran wird sich durch die Reduzierung 
des Parkraums auch nichts ändern . Daher wird die Überprüfung 
des aktuellen Stellplatzschlüssels gefordert.  
weiterführende Betrachtung wird im Rahmen des Verkehrs - und Mobilitätskonzeptes 
erarbeitet und zusammen mit den zuständigen Fachämtern der Stadt Köln konkretisiert.  
Die Errichtung von Anlieg er-Parkplätzen im gesamten Bestandsgebiet ist nicht 
Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und kann daher nicht behandelt werden. 
Die Festlegung von Anwohner -Parken ist Sache der zuständigen Bezirksvertretung.  
 
In Bezug auf den Stellplatzschlüssel wird gesondert auf die Stellungnahme der 
Verwaltung zu Punkt 1.2 hingewiesen. 
 
2.3 Kindertagesstätte 
Die Alsdorfer Straße ist in Richtung Wendehammer nicht für 
den Stoßverkehr am Morgen und am Nachmittag ausgelegt. In 
der „Rush-Hour“ werden die Kinder mit den un terschiedlichsten 
Verkehrsmitteln gebracht beziehungsweise abgeholt. Die 
Straße ist viel zu schmal und wegen parkender Autos nicht in 
beide Richtungen gleichzeitig mit dem KFZ befahrbar. Es ist nur 
eine Frage der Zeit, bis es zu Unfällen kommt. Der 
möglicherweise geplante Wegfall der Bestandsstellplätze an der 
Alsdorfer Straße ist aber aufgrund der ohnehin angespannten 
Parkplatzsituation nicht tragbar. Zur Entlastung und 
Entschärfung der Verkehrssituation am Morgen und am 
Nachmittag wird die Schaffung einer  alleinigen Zufahrt zur Kita 
über das REWE -Grundstück gefordert, ohne dass die Bewohner 
der Osterinsel davon negativ beeinflusst werden.  
 
Nein 
  
Die Stolberger Straße, beziehungsweise der REWE -Parkplatz, sind nicht Gegenstand 
des Bebauungsplanverfahrens, d a diese Erschließungsmöglichkeit beziehungsweise 
Variante nach aktuellem Stand des Verkehrsgutachtens nicht erforderlich ist. Darüber 
hinaus handelt es sich bei den benannten Flächen um Privateigentum. Die Möglichkeit 
einer Erschließung über diese Flächen soll jedoch zukünftig nicht komplett 
ausgeschlossen werden und könnte sich aufgrund von Umstrukturierungen beim 
angrenzenden Gewerbebetrieb (REWE) eventuell zukünftig ergeben.  
2.4 Baustellenverkehre  
Der aktuelle Zustand der Alsdorfer Straße sowie der 
angrenzenden Straße lässt Schwertransporte jeglicher Art 
sowie Baustellenverkehre nicht zu. Es wird eine al leinige 
Erschließung des Neubaugebietes über das REWE -Grundstück 
und/oder den Maarweg für die Bauphase gefordert. 
 
Teilweise 
 
Die verkehrliche Erschließu ng für die benannten Baustellenverkehre wird im weiteren 
Verfahren geprüft, sie sind jedoch nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und 
können daher im Rahmen des Verfahrens nicht planungsrechtlich gesichert werden. 
Von Seiten des Investors wurden jed och schon Möglichkeiten geprüft, die 
Beeinträchtigung der ansässigen Bewohner durch Baustellenverkehre zu minimieren.  
2.5 Maßnahmen zum Schutz der Kinder  
Über die letzten 3 bis 5 Jahre hat bedingt durch den Zuzug 
vieler junger, kinderreicher Familien eine  zunehmende 
Verjüngung im Veedel stattgefunden. Insbesondere in der 
Elsenborner Straße spielt sich für die zahlreichen Kinder vieles 
 
Ja 
 
 
 
 
Die bestehende Verkehrssituation der umgebenden Straßen, hier insbesondere der 
Elsenborner Straße, wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens nicht geändert. Die 
Nutzungsbeschränkung als Anliegerstraße wird beibehalten.

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
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vor der Haustür ab, welches den Kindern ein Stück 
Selbstständigkeit im näheren Umfeld bietet. Der eingeschränkte 
Autoverkehr durch den Status als Anliegerstraße ist für Kinder 
und Eltern eine Wohltat und bietet den Kindern ein 
altersgerechtes Aufwachsen im städtischen Umfeld. Es wird 
daher zwingend gefordert, den Status der Elsenborner Straße 
als Anliegerstraße zu  wahren.  
 
Der vorhandene öffentliche Spielplatz befindet sich unmittelbar 
gegenüber der geplanten Zufahrt zur Tiefgarage Alsdorfer 
Straße. Zur Entlastung der Verkehrssituation und zum Schutz 
der Kinder wird gefordert, dass Zu - und Abfluss des Verkehrs in 
die Tiefgarage komplett über die Zufahrt Maarweg erfolgen soll.  
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.1  
2.6 Bereitstellung von Informationen zum Bauvorhaben  
Es wird darum gebeten, die am 20.11.2019 präsentierten F olien 
zur Verfügung zu stellen. Es wird gefordert, die erforderliche 
Transparenz im Zusammenhang mit der geplanten 
Wohnbebauung Alsdorfer Straße zu schaffen.  
 
Ja 
 
Die Niederschrift zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird auf der Internetseite der 
Stadt Köln einsehbar sein  im Rahmen der Beschlussv orlage über die Vorgaben zur 
Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfs.  
2.7 Weitere Termine zur Öffentlichkeitsbeteiligung  
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 20.11.2019 wurde 
festgestellt, dass in vielen Punkten noch keine abschließenden 
Gutachten vorliegen. Insofern erfolgt e die Bürgerbeteiligung zu 
einem Zeitpunkt, die keine vollumfängliche Bewertung des 
Planungskonzeptes zuließ. Es w ird daher die Durchführung 
einer weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem späteren 
Zeitpunkt gefordert, um eine  zielgerichtete ergebnisorientierte 
Diskussion führen zu können.  
 
Teilweise 
 
Bei der Veranstaltung am 20.11.2019 handelte es sich um die frühzeitige Beteiligung 
gemäß Paragraf 3 Absatz 1 BauGB, deren Zweck es ist, die Öffentlichkeit möglichst 
frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Zu 
diesem frühen Zeitpunkt liegen regelmäßig noch keine abschließenden Gutachten vor. 
Die Gutachten werden zur Offenlage gemäß Paragraf 3 Absatz 2 BauGB vorliegen und 
dann öffentlich einsehbar sein. Eine weitere Beteiligung in Form einer 
Abendveranstaltung ist normalerweise nicht vorgesehen. Eine erneute 
Abendveranstaltung im Rahmen der Offenlage würde einen politischen Beschluss des 
zuständigen Ausschuss des Rates voraussetzen. Die Anregung w ird aufgenommen. 
3 
 
Es wird ein fahrlässiger Umgang mit den Altlasten unter der 
Erde sowie die Gefährdung des Grundwassers befürchtet. Das 
Bauvorhaben riskiert durch die anzustellenden Arbeiten 
Erschütterungen und Verwerfungen im Boden. Die geplanten 
Gebäude, die auf engstem Raum über 200 Wohneinheiten 
stapeln, werden unvorstellbar viele Tonnen wiegen und 
ungleichmäßig auf die Altlasten im Untergrund drücken. Daher 
Ja  Die Öllinse liegt in einer Tiefe von circa 12 Meter und wird durch das Bauvorhaben nicht 
tangiert. Die Planung sieht einen Eingriff von c irca 4 Meter Tiefe in den Boden vor. Zur 
im Plangebiet vorhandene Öllinse  liegen der Stadt Köln bereits Gutachten vor. Diese 
werden als Grundlage für den weiteren Umgang mit der Linse herangezogen.  Es erfolgt 
im Rahmen der weiteren Planung die Erstellung eines umfassenden Gutachtens zum 
Baugrund und zu den Altlasten (Öllinse) s owie ein Sicherungs- und Sanierungskonzept.

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
Seite 10 von 28 
wird bezweifelt, dass die bisherigen Gutachten angemessen 
simuliert haben, was die geplante Bebauung für Auswirkungen 
auf die Öllinse haben. Es wird auch bezweifelt, dass die 
Altlasten analysiert und Wege zur Sanierung gesucht wurden. 
Mikroben können zum Beispiel eingebracht werden, die 
zumindest das Öl neutralisieren. Es werden umfassende 
Gutachten in Bezug auf die Altlasten gefordert.  
4 Es wird angemerkt, dass f ür den im Rahmenplan 
Braunsfeld/Ehrenfeld vorgesehenen begrünten Rad - und 
Fußweg auf der ehemaligen Bahntrasse der HGK , eine 
ausreichende Breite  vorgesehen werden soll . Diese darf nicht 
durch die KFZ – Zu- und Abfahrten für das Neubaugebiet 
beeinträchtigt werden. In der aktuellen Diskussion ist die KFZ -
Erschließung vom Maarweg ins Plangebiet vorgesehen. Die 
Einfahrt zur Tiefgarage ist auf dem Planungsgebiet anzuordnen.  
Der Rad- und Fußweg soll nicht durch fahrende KFZ behindert 
werden, da hierdurch d ie Attraktivität und Sicherheit gemindert 
wird. Diese innere KFZ-freie Erschließung des zentralen 
Rahmenplanungsgebietes vom Gleisdreieck bis zum Grünen 
Weg – Bahnhof Ehrenfeld ist eine umwel tfreundliche und 
klimafreundliche Erschließung. Es wird angeregt, die folgenden 
Mindestbreiten einzuhalten: 2,50 m Gehweg und 4,00 m 
Radweg sowie ein zusätzlicher Raum für Begrünung.  
Teilweise Die Errichtung des Fuß - und Radwegenetzes innerhalb der Erschli eßungsstraße 
entlang des Maarweges wird Bestandteil der weiteren Planung. Die Hinweise zu den 
geforderten Mindestbreiten werden zur Kenntnis genommen. Es wird gesondert 
angemerkt, dass  die maximal zur Verfügung stehende Breite der Erschließungsstraße 
circa 8,10 Meter beträgt. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann jedoch noch keine Aussage 
zur Erschließungssystematik (Misch - oder Trennsystem) sowie zur Gestaltung getroffen 
werden. Die Ausgestaltung wird im Weiteren geprüft. Hierzu werden Aussagen im 
Verkehrsgutachten getroffen. Die erforderliche Tiefgaragen Zu - und Abfahrt wird auf 
dem Grundstück des Investors verortet.  
5 Die Größe des geplanten Wohnblockes wird besorgt zur 
Kenntnis genommen, da die Parkplatzsituation bereits im 
Bestand sehr angespannt ist. Ein we iterer Wegfall der 
Parkplätze im Wendehammer sowie die weitere Nutzung durch 
Besucher des neuen Wohnblocks und Kita -Verkehre kann nicht 
durch die geplanten Besucherstellplätze ausgeglichen werden.  
 
Während innerhalb der Planung Kita-Plätze geschaffen werden, 
konnte der Plan bezüglich des nächsten Schrittes (Schule) 
keine Aussagen treffen. Die Grundschulen an der Kreuzung 
Stolberger Straße/Maarweg, ist bereits überfüllt.  
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
Die aus dem Bauvorhaben resultierenden Stellplätze (Anwohner und Besucher) werden 
vollständig auf dem Grundstück des Investors nachgewiesen.  
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird darüber hinaus ein umfangreiches 
Verkehrs- und Mobilitätskonzept erarbeitet, welches Lösungen und Maßnahmen für die 
benannte Verkehrssituation aufzeigen soll.   
 
 
In Bezug auf die Planung einer Schule wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu 
Punkt 2.1 verwiesen.

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
Seite 11 von 28 
Sofern keine separate Zuwegung über den Maarweg 
geschaffen wird, w ird die Verkehrsführung der 
Baustellenverkehre über die engen und bereits belasteten 
Straßen kritisiert. Die Lage der Tiefgaragen-Zufahrt gegenüber 
dem Spielplatz wird auf Grund der dort spielenden Kinder 
kritisch gesehen. 
Teilweise Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.1.  
Zu den Baustellenverkehren siehe  Stellungnahme der Verwaltung zu dem Punkt 2.4  
6 
6.1 
Es wird um Übermittlung des Protokolls der Sitzung vom 
20.11.2019 gebeten. 
Ja Die Niederschrift der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird auf der Internetseite der Stadt 
Köln einsehbar sein im Rahmen der Beschlussvorlage über die Vorgaben zur 
Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfs.  
6.2 Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Firma Pandion 
im Stadtteil nicht erwünscht ist.  Der Platz in den Städten wird 
knapp, der Wohnraum von Jahr zu Jahr unbezahlbar er, Diese 
Entwicklungen w ird von der Firma Pandion weder bekämpft, 
noch abgebremst. Firmen wie die Pandion sind der Grund für 
diese Entwicklung. Köln, Ehrenfeld und Braunsfeld brauchen 
bezahlbaren Wohnraum, der allen Menschen zur Verfügung 
steht. Die hier geplanten Wohnungen sind das Gegenteil von 
bezahlbar und eine Schandtat für die soziale Gerechtigkeit der 
Stadt. Die rege Beteiligung an der Veranstaltung hat dies 
nochmal unterstrichen. Niemand möchte eine Bebauung 
verhindern, wenn sie sinnvoll durchdacht  ist (zum Beispiel 
genossenschaftlich, ökologisch). Dies ist hier nicht der Fall. Es 
soll gehandelt werden, bevor es zu spät ist und dieses 
Bauvorhaben eine weitere Wunde in das Veedel reißt.  
 Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen.  
6.3 Es wird ein weiterer Termin zur Öffentlichkeitsbeteil igung 
gefordert. Dieser soll ebenfalls i n Form einer 
Abendveranstaltung organisiert werden. Grund dafür ist, dass 
sehr viele Fragen rund um das Bauvorhaben zum Zeitpunkt der 
„frühzeitigen“ Beteiligung noch nicht geklärt  werden konnten. Es 
ist notwendig, eine weitere Abendveranstaltung nach Abschluss 
der Planung zu organisieren, in der die Bürgerinnen und Bürger 
gemeinsam weitere Fragen stellen können und Veränderungen, 
die Aufgrund von Anregungen gemacht wurden, vorgeste llt 
werden. 
 
Nein Eine weitere Beteiligung in Form einer Abendveranstaltung ist normalerweise nicht 
vorgesehen. Eine erneute Abendveranstaltung im Rahmen der Offenlage würde einen 
politischen Beschluss des zuständigen Ausschuss des Rates voraussetzen. Die 
Anregung wird aufgenommen.

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
Seite 12 von 28 
6.4 Der geplante Häuserkomplex ist in Richtung der Gleisharfe 
beziehungsweise des Bauwagenplatzes nicht geschlossen.  Auf 
der 430 m² großen Freifläche, welche direkt an die Gleisharfe 
beziehungsweise dem Bauwagenplatz angrenzt, s oll ein 
Kinderspielplatz entstehen. Es erscheint auf den gezeigten 
Plänen so, dass die Gleisharfe als Grünfläche/Rasenfläche/Park 
vorgesehen ist, dementsprechend würde der Bauwagenplatz in 
seiner jetzigen Daseinsform beeinträchtigt  werden. Es wird 
daher für unangemessen gehalten, den Spielplatz an dieser 
Stelle zu bauen, es sei denn die Grundstücke der PANDION 
und der Gleisharfe beziehungsweise Bauwagenplatz bleiben 
weiterhin durch eine Mauer von mindestens 2m Höhe getrennt.  
Nein Das Grundstück der Gleishar fe wird durch die Planung nicht tangiert. Das Vorhaben 
wird vollständig auf dem Grundstück des Investors durchgeführt  und ist das Ergebnis 
der im Vorfeld durchgeführten Mehrfachbeauftragung . Der Erhalt der Grenzmauer wird 
angestrebt und im Rahmen der weite ren Planung geprüft. Eine Beeinträchtigung der 
Gleisharfe sowie der Bewohnerinnen und Bewohner der Bauwagensiedlung durch die 
Planung liegen nicht vor. 
 
6.5 Unter dem Baugrundstück liegt eine Öllinse von erheblicher 
Größe. Es werden in Bezug auf die Öllin se ausführliche und 
unabhängige Gutachten gefordert, die von kritischen Geologen 
und unabhängigen Umweltorganisationen durchgeführt werden 
müssen. Es wird eine genaue Untersuchung gefordert, ob man 
nicht jetzt die Chance der Zugänglichkeit nutzen sollte, u m das 
Öl aus dem Boden zu entfernen. Es handelt sich hier um eine 
erhebliche Menge an Öl, auf die das Gewicht der neu 
entstehenden Bauwerke einen Einfluss haben wird.  
Ja Die vorliegenden Altlasten, hier im Besonderen die Öllinse, sind bekannt. Der Stadt 
liegen bereits umfangreiche Gutachten zu diesem Thema vor. Im Rahmen des weiteren 
Verfahrens werden darüber hinaus umfangreiche Sicherungs - und Sanierungskonzepte 
erstellt, das der Stadt zur Prüfung vorgelegt werden muss . Nach derzeitigem 
Kenntnisstandbirgt eine Sanierung größere Risiken für die Umwelt als eine Überbauung. 
So könnte bei einer Sanierung nicht ausgeschlossen werden, dass Teile der Linse ins 
Grundwasser eindringen. Das eine Überbauung der Linse möglich ist, wird bereits durch 
die Bestandsbebauung aufgezeigt.  Dies wird jedoch im Gutachten entsprechend der 
aktuellen Situation bewertet werden.  
6.6 Das Fehlen von ökologischen Aspekten, bei der Vorstellung des 
Vorhabens wird bemängelt. Es ist wünschenswert, wenn ein 
solches Bauprojekt wenigstens nac hhaltig gebaut werden 
würde. Dies bedeutet zum Beispiel Co2 sparend, 
Dachbegrünungen, Verwendung von nachhaltigen 
Baumaterialien und Dämmungen. Die Bodenversieglung durch 
die Tiefgaragen kann zu einem Problem für den Abfluss von 
Regenwasser werden. Da in Z ukunft stärkere Regenfälle zu 
erwarten sind, sollte dies beachtet werden.  
 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche ein ideales 
Ausweichgrundstück für Wagenplätze in Köln darstellt.  
 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die benannten ökologischen Aspekte sind in Teil en bereits in der Planung enthalten 
oder werden im Rahmen der weiteren Bearbeitung berücksichtigt.  Es erfolgt unter 
anderem die Erstellung eines Energiekonzeptes  mit dem Ziel einer energiesparenden 
Bauweise. Die vorliegende Konzeption berücksichtigt bereit s eine Dachbegrünung. Die 
Starkregenvorsorge wird ebenfalls berücksichtigt und Möglichkeiten der Entwässerung 
werden geprüft. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das vorliegende Verfahren sieht die 
Schaffung eines allgemeinen Wohngebietes vor. Die Such e nach geeigneten 
Ausweichgrundstücken für Wagenplätze ist nicht Bestandteil des 
Bebauungsplanverfahrens.  
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
Seite 13 von 28 
7 
7.1 
Zufahrt Baugebiet  
Die Zufahrt zum neuen Wohngebiet ist derzeit über den 
Maarweg angedacht. Eine Bestä tigung dieses Zufahrtweges 
wurde in der Sitzung jedoch noch nicht ausgesprochen. Daher 
wird eine Bestätigung dieser Zufahrt gefordert.  
 
Ja 
 
Die Zufahrtssituation entlang des Maarweges sowie die hiermit einhergehende 
Erweiterung des Geltungsbereiches ist Be standteil der weiteren Planung. Der 
Geltungsbereich wird entsprechend angepasst.  
7.2 Durchfahrtsbeschränkung Sankt -Vither Straße  
Derzeit ist eine Durchfahrt durch die Sankt -Vither Straße für 
Fahrzeuge, die mehr als 1,5 Tonnen wiegen, untersagt. Diese 
Einschränkung soll auch während und nach den Bauarbeiten 
bestehen bleiben. 
 
Ja 
 
Eine Änderung der bestehenden Verkehrssituationen auf den Bestandsstraßen ist nicht 
vorgesehen. Die Einschränkung wird dementsprechend beibehalten.  
7.3 Verkehrsberuhigung Sankt -Vither Straße  
Es wird nachgefragt, ob die Sankt-Vither Straße mittels 
Bremsschwellen oder Teilaufpflasterung für den Verkehr 
beruhigt wird. 
 
Nein 
 
Die Errichtung von Bremsschwellen und/oder Teilaufpflasterung der Sankt Vither Straße 
ist nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. Eine Änderung der 
bestehenden Verkehrssituationen auf den Bestandsstraßen ist nicht vorgesehen.  
7.4 Verkehrsberuhigung Alsdorfer Straße  
Es wird gefragt, i nwieweit es geplant  ist, die Alsdorfer Straße zu 
einer verkehrsberuhigten Straße/Spielstraße zu machen ? 
 
Nein 
 
Eine Änderung der bestehenden Verkehrssituationen auf den Bestandsstraßen ist nicht 
vorgesehen. Die Verkehrsberuhigung der Alsdorfer Straße ist nicht Gegenstand der 
Planung. 
7.5 Absenkung Alsdorfer Straße  
Es wird gefragt, i nwieweit die Alsdorfer Straße im Vorfeld 
begutachtet wird, da d ie Straße sich bereits heute deutlich 
absenkt. 
 
Ja 
 
Für die Alsdorfer Straße wird im Vorfeld des Baubeginns sowie nach Fertigstellung des 
Bauvorhabens ein Gutachten erstellt. B ei etwaigen Schäden an der Alsdorfer Straße, 
werden die anfallenden Kosten der beauftragten Firma als Verursacher zu Lasten gelegt 
(Verursacherprinzip). 
7.6 Straßensanierung  
Es wird nachgefragt, wer für eine mögliche Straßensanierung, 
nachdem das Bauvorhaben abgeschlossen ist , aufkommt. Es 
wird von einer Verschlechterung des  Straßen-Zustandes durch 
die Baustellenverkehre ausgegangen.  
 
Ja 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass der Verursacher der Schäden für die Instandsetzung 
aufkommen muss (Verursacherprinzip).  
7.7 Parksituation Alsdorfer Straße / S ankt-Vither Straße  
Es wird nachgefragt, ob die bestehenden Parkplätze erhalten 
bleiben oder möglicherweise neue Stellplätze geschaffen 
werden. 
 
Ja 
 
Die aus dem Bauvorhaben resultierenden Besucher - sowie Anwohnerparkplätze werden 
vollständig auf dem Grundstück des Investors nachgewiesen. Die bestehende 
Parkplatzsituation auf den umliegenden Straßen (zum Beispiel Sankt Vither Straße) wird 
nicht tangiert.

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
Seite 14 von 28 
7.8 Bomben 
Es wird nachgefragt, inwieweit es im Vorfeld der Beb auung zu 
Untersuchungen bezüglich Bombe nfunden kommen wird.  
 
Ja 
 
Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde auch der 
Kampfmittelbeseitigungsdienst beteiligt und über das Vorhaben informiert. Im weiteren 
Verfahren wird der Kampfmittelbeseitigungsd ienst erneut beteiligt.  
7.9 Ölblase 
Es wird nachgefragt, wie mit der bestehenden Ölblase in circa 
12 Meter Tiefe umgegangen wird.  
 
Ja 
 
Die Öllinse liegt in einer Tiefe von circa 12 Meter und wird durch das Bauvorhaben nicht 
tangiert. Die Planung sieht ei nen Eingriff von circa 4 Meter in den Boden vor. Der Stadt 
liegen umfangreiche Gutachten zur Thematik der Öllinse vor. Diese werden als 
Grundlage für den weiteren Umgang mit der Linse herangezogen.  Es erfolgt im Rahmen 
des Verfahrens eine Untersuchung der Altlastensituation und ein Sicherungs - und 
Sanierungskonzept.  
7.10 Neue Beteiligung der Öffentlichkeit nach Auslegung  
Es wird nachgefragt, ob eine erneute öffentliche Beteiligung im 
Bezirksrathaus Lindenthal geplant ist. 
 
Nein 
 
Eine weitere Beteiligung i n Form einer Abendveranstaltung ist normalerweise nicht 
vorgesehen. Eine erneute Abendveranstaltung im Rahmen der Offenlage würde einen 
politischen Beschluss des zuständigen Ausschuss des Rates voraussetzen. Die 
Anregung wird aufgenommen. 
8 Im Hinblick auf das geplante, erhöhte Verkehrsaufkommen auf 
der Alsdorfer Straße und die daraus resultierende höhere 
Feinstaubbelastung und Lärmbelastung wird angeregt , die 
Alsdorfer Straße insbesondere im vorderen Bereich als 
Einbahnstraße umzuwandeln. Es wird angeregt, dass die 
Baustellenverkehre und der später aufkommende Verkehr zur 
geplanten Kita über die neue entstehende Stichstraße am 
Karnevalsmuseum auf den Maarweg zurückgeführt werden. 
Über die Sankt Vither Straße können die Autos die Stolberger 
Straße erreichen. Des Weiteren ist ein weiterer Anschluss auf 
das Kita-Gelände über den REWE -Parkplatz wünschenswert.  
Die Alsdorfer Straße ist im Hinblick auf ihre Ausgestaltung 
sowie das Kopfsteinpflaster für den sogenannten 
Begegnungsverkehr nicht ausgelegt. 
Nein Eine Änderung der bestehenden Verkehrssituationen auf den Bestandsstraßen ist nicht 
vorgesehen. Die Sankt Vither Straße ist für Fahrzeuge über 1,5 Tonnen gesperrt, eine 
Umleitung ist daher nicht möglich.  Eine Andienung der Kindertagesstätte über den 
Maarweg ist auf Grund der Lage nicht möglich.  
Siehe weiterhin die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 1.1. und 2.3.  
9 
9.1 
Die Erschließung des neuen Wohngebietes für den ruhenden 
Verkehr über eine Tiefgarage mit Zufahrt vom Maarweg wird 
begrüßt. Es wird davon ausgegangen, dass die Erschließung 
über den Maarweg zur Offenlage be rücksichtigt wird. 
Ja Die Erschließung über den Maarweg wird im Weiteren berücksichtigt. Der 
Geltungsbereich wird entsprechend angepasst.  
9.2 Mit dem vorliegenden Bebauungsplan kann ein sinnvoller Teil Nein Die Errichtung des kompletten Radweges ist nicht Gegenstand des

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
Seite 15 von 28 
des Radwegenetzes zwischen Maarweg und Stolberger Straße 
umgesetzt werden. Der Bebauungsplan soll dazu dienen, dass 
dieser Radweg in ganzer Länge verwirklicht wird. Damit kann 
der Radverkehr aus Richtung Ehrenfeld, Widdersdorf und 
Bickendorf wie auch aus dem Kölner Umland Richtung 
Stolberger Straße/Bezirksrathaus/  
Melaten und Innenstadt aufgewertet werden. Der 
Bebauungsplan soll daher diese städtische Flächen vollständig 
mit einbeziehen und damit auch der Realisierung dieses 
Radweges dienen. 
Bebauungsplanverfahrens.  
Siehe hierzu die Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.3. 
9.3 Die Idee, die vorgesehene 4 -zügige Kita der Grünfläche 
„Gleisharfe“ zuzuordnen ist verständli ch. Hierdurch entsteht 
allerdings das Problem der Anbindung und Erschließung. Es 
wäre besser, wenn die auf städtische r Fläche vorhandene 
Stichstraße von der Stolberger Straße, die bisher den REWE -
Parkplatz und einige Gewerbegrundstücke erschließt auch zur 
Anbindung der Kita genutzt wird. Am Kopf dieser Stichstraße 
kann dann ein Kreisverkehr mit zeitweise nutzbaren 
Halteplätzen und ein Fußweg über die Grünfläche „Gleisharfe“ 
zur Kita geschaffen werden. Die Finanzierung zum Ausbau 
dieser Stichstraße soll zur Hälfte dem Projektentwickler 
PANDION auferlegt werden.  
Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 1.1., 1.3 und 2.3.  
9.4 Es wird angemerkt, dass der ruhende Verkehr der REWE -
Verwaltung die Elsenborner Straße, die Alsdorfer Straße und 
die Sankt-Vither Straße  belastet. Die Festlegung 
„Anliegerverkehr“ wird für diese Straße n nicht beachtet und 
auch behördlich nicht umgesetzt. Die erwähnte Stichstraße von 
der Stolberger Straße aus sollte zusätzliche Parkplätze  
(inklusive Fahrradstellplätze) für d ie Beschäftigten der REWE 
vorhalten. Daher soll die Hälfte der Kosten von REWE getragen 
werden. 
Nein Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. Die benannte Stichstraße von der 
Stolberger Straße aus ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Es hande lt 
sich um einen vorhabenbezogenen Bebauung splan. Die Schaffung von Pkw - und 
Fahrrad-Stellplätzen für R EWE ist nicht Gegenstand des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes.  
9.5 Die Gleisharfe soll als wertvoller Freiraum in den 
Bebauungsplan mit einbezogen werden. 
Nein Die Gleisharfe wird durch das Vorhaben nicht tangiert. Im Rahmen eines VEP -
Verfahrens können gemäß Paragraf 12 Absatz 4 einzelne Flächen außerhalb des 
Bereiches mit einbezogen werden, diese müssen jedoch für die Realisierung des 
Vorhabens notwendig sein. Dies ist hier nicht der Fall.  Siehe Stellungnahme der

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
Seite 16 von 28 
Verwaltung zu Punkt 1.3 und 1.4.  
9.6 Das vorhandene Wohnquartier an der Alsdorfer - / Elsenborner- / 
Sankt-Vither- / Stolberger Straße/Maarweg ist geprägt durch 
eine attraktive Nutzungsvielfalt von Wohnformen mit 
Einfamilienhäusern in Reihenbebauung und 
Mehrfamilienhäusern. Die Mischung von Wohnformen hat hier 
auch eine lebendige Mischung der Sozialstruktur zur Folge mit 
jungen Familien und teilweise zahlreichen Kindern in den 
Mehrfamilienhäusern, Neu -Kölnern, Berufseinsteigern und 
Studenten. Der Bauwagenplatz gehört zu dieser lebhaften 
Mischung von Wohnformen und Sozialstrukturen. Es werde 
begrüßt, wenn in einem entsprechend räumlich erweiterten 
Bebauungsplan die alternative Wohnform in Bauwagen  
zusammen mit der Grünfläche gesichert werden könnte.  
Nein Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es handelt sich um einen 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Der Bauwagenplatz sowie die Gleisharfe sind 
nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Beide  Flächen werden durch die 
Planung nicht tangiert.  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.4  
9.7 Es wird ein Entwicklungsplan für den ganzen Baublock 
angeregt. Dieser Entwicklungsplan soll die lebendige 
Nutzungsmischung, zu der auch Gewerbe gehört , 
berücksichtigen. Außerdem soll die Entwicklung nördlich der 
Widdersdorfer Straße in diese Planung mit einbezogen werden.  
Nein Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Ein übergeordneter 
Entwicklungsplan für das gesamte Gebiet ist nicht Geg enstand des Verfahrens.  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.8.  
10 
10.1 
Die Erschließung über den Maarweg wird begrüßt, es wird 
davon ausgegangen, dass der Geltungsbereich des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes – wie auf der 
Veranstaltung besprochen – um diese Fläche erweitert wird.  
Ja Die Erschließung des Wohngebietes über den Maarweg ist Bestandteil der weiteren 
Planung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird entsprechend angepasst.  
10.2 Auf der Bürgerbeteiligung wurden zwei Varianten für  die 8,10 
Meter breite Trasse vorgestellt. Es wird gefordert, die Planung 
einer gemischten Verkehrsfläche zu verwerfen und motorisierte 
Verkehrsteilnehmer von unmotorisierten Verkehren in 
geeigneter Weise zu trennen, sodass wildes Parken unmöglich 
gemacht wird. Die Herstellung eines begrünten Fuß - und 
Radwegenetzes auf der Bahntrassen ist ein wichtiger 
Bestandteil der vom Rat der Stadt Köln 2005 beschlossenen 
Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld. Aufgrund 
des zu erwartenden Parkdrucks sowie der Attraktivität der 
neuen Erschließungsstraße ist zu befürchten, dass eine 
Nutzung als Fuß - und Radweg durch wild parkende Autos an 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Gestaltung und Dimensionierung der Erschließungsstraße vom Maarweg aus wird 
im Rahmen des weiteren Verfahrens konkretisiert. Hierzu werden Aussagen im 
Verkehrsgutachten getroffen. Ob Parkmöglichkeiten entlang der Erschließungsstraße 
vorgesehen werden, soll ebenfalls im Rahmen der weiteren Bearbeitung geprüft 
werden.

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
Seite 17 von 28 
den Rändern unmöglich gemacht wird. Dies gilt insbesondere, 
da der Fuß - und Radweg vermutlich erst nach der 
Wohnbebauung hergest ellt wird.  
 
Des Weiteren wird gefordert, dass die Herstellung des 
begrünten Fuß - und Radweges auf dem angrenzenden 
städtischen Flurstück dem Investor zur Auflage gemacht wird – 
mindestens in dem Bereich, der unmittelbar an das 
Bauvorhaben grenzt, idealerw eise bis zum Abschluss an das 
vorhandene Straßen -Wegenetz.  
 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
Die Herstellung des begrünten Fuß - und Radweges entlang der Erschließungs straße 
vom Maarweg ist Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und wird im 
Weiteren detailliert erarbeitet.  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.3.  
10.3 Die Bewohner der Bauwagensiedlung bedürfen einen neuen 
Stellplatz nahe der bisherigen Stelle oder einen neu 
angeordneten Stellplatz am bisherigen Ort. Die jetzige 
Positionierung der Bauwagen erscheint als inkompatibel zum 
geplanten Fuß - und Radweg und insbesondere zu der 
Baustelleinrichtung für das neue Wohngebiet.  Der Investor soll 
dazu verpflichtet werden, die Baustellenverkehre möglichst 
vollständig über die neue Planstraße abzuwickeln.  
Nein Die Bauwagensiedlung, beziehungsweise die Fläche der Bauwagensiedlung wird durch 
das Vorhaben nicht tangiert. Der Vorhabenträger ist dazu verpflichtet, das Bauvorhaben 
inklusive dem Abriss auf dem eigenen Grundstück durchzuführen. Das Finden eines 
neuen Bauwagenplatzes ist nicht Teil des B ebauungsplanverfahrens.  
Zu den Baustellenverkehren siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 2.4.  
10.4  Die östlich angrenzende Gleisharfe soll  Bestandteil des 
Bebauungsplanes und als bedeutsamer Grünbereich festgelegt 
werden. 
Nein Die Gleisharfe wird durch das Vorhaben nicht tangiert. Im Rahmen eines VEP -
Verfahrens können gemäß Paragraf 12 Absatz 4 einzelne Flächen auße rhalb des 
Bereiches mit einbezogen werden, diese müssen jedoch für die Realisierung des 
Vorhabens notwendig sein. Dies ist hier nicht der Fall.  Die planungsrechtliche Sicherung 
der Gleisharfe müsste in einem separaten Verfahren durch Änderung des 
angrenzenden Bebauungsplanes erfolgen.  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.4.  
11 
11.1 
Der Stellungnahme liegen folgende Unterlagen bei:  
- Präsentation Wohngebiet Alsdorfer Straße, 19.03.2019  
- Stellungnahme zum Entwurf Mehrfachbeauftragung 
Alsdorfer Straße,  26.09.2018 
 Die Unterlagen werden zur Kenntnis genommen.  
11.2 Es besteht ein Unverständnis darüber, dass bis dato viele 
Fragen und Anregungen von der Politik und insbesondere von 
der Verwaltung ignoriert wurden. Darüber hinaus ist es 
bedauerlich, dass ma n sich  mit den Bewohnern der Osterinsel 
nicht ausreichend auseinandersetz t und viele F ragen offen 
bleiben. Im Folgenden wird  die Preisentwicklung für solche 
 Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen.

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Gebiete als bedenklich eingestuft. Als Beispiel wird das 
Vorhaben „Alter Güterbahnhof Ehrenfeld“ be nannt und die 
Kaufpreisentwicklung angeführt.  
Es wäre jetzt an der Zeit, dass sich die Stadt Ihrer 
Verantwortung bewusst wird und solche Gebiete 
eigenverantwortlich, ohne entsprechende Investoren, entwickelt. 
Kompetenzen bei der Stadt scheinen vorhanden zu  sein. 
11.3 Erschließung Maarweg  
Die neue Erschließung über den Maarweg muss gewährleistet 
werden, da hierdurch der entstehende KFZ -Verkehr aus dem 
Bestandsgebiet herausgehalten wird. Nach aktueller Planung 
sollen 20% der neuen Verkehre über die Alsdorfer Straße 
geführt werden. Es muss sichergestellt werden, dass jeglicher 
KFZ-Verkehr über die neue Erschließung Maarweg abgewickelt 
wird. 
Die TG-Zufahrt an der Alsdorfer Straße ist nur für Fahrräder 
freizugeben. Dies  muss durch geeignete Maßnahmen 
sichergestellt werden. 
 
Teilweise 
 
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.1.  
Eine Abwicklung jeglicher Verkehrsarten (zum Beispiel Kita -Verkehre) über den 
Maarweg ist nicht zielführend. Im Rahmen des Verkehrsgutachten s soll die 
Verträglichkeit der Alsdorfer Straße hinsichtlich der erwarteten Mehrverkehre 
beziehungsweise eventuelle Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen aufgezeigt 
werden. 
Darüber hinaus ist im Sinne einer modernen Mobilität von Wohnquartieren im Bereich 
der Alsdorfer Straße eine Zu - und Ausfahrt für Fahrräder oder Lasträder  geplant.  
 
11.4 KITA 
Am Ende der Alsdorfer Straße ist die Kita geplant, somit wird 
der Hol- und Bringverkehr sich über die gesamte Alsdorfer 
Straße erstrecken.  
Es wird gefordert, dass die Realisierung der Kita -Erschließung 
über die östlich gelegene Stolberger Straße geführt wird.  
 
Nein 
 
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 2.3  
11.5 Verkehr 
Bislang wurde allein der PKW -Verkehr der neuen Anwohner 
abgeschätzt. Neben diesem sind jed och auch weitere 
Verkehrsarten zu erwarten. Da die Erschließung über den 
Maarweg nur für den PKW -Verkehr der Bewohner zur 
Entlastung des Bestands beiträgt, werden offensichtlich alle 
weiteren Verkehrsarten zum Mehrverkehr in den 
Bestandsstraßen beitragen. Es ist zu beachten, dass die Sankt -
Vither Straße auf 1,5 Tonnen beschränkt ist und die 
Elsenborner Straße nur für Anlieger freigegeben ist. Beide 
Einschränkungen werden derzeit regelmäßig missachtet. Auf 
 
Ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Rahmen der weiteren Planung werden das Verkehrs - sowie das Mobilitätskonzept 
mit dem entsprechenden Fachamt der Stadt Köln konkretisiert. Innerhalb des 
Verkehrsgutachtens werden alle zu erw artenden Verkehrsarten berücksichtigt.

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
Seite 19 von 28 
dieser Grundlage ist zu erwarten, dass der Mehrverkehr zu 
weiteren Verstoßen führt. Daher wird eine umfassende 
Betrachtung aller Verkehrsarten gefordert.  
 
Es werden geeignete Maßnahmen zur weiteren Sicherstellung 
der Einschränkungen der Sankt -Vither-Straße und der 
Elsenborner Straße gefordert.  
 
 
Das zu erarbeitende Verkehrsgutachten soll berücksichtigen, 
dass die Lieferverkehr (Paketzustellung) nach dem „chaotischen 
Lagerprinzip“ geplant werden.  
 
Die Sicherung des öffentlichen Spielplatzes direkt gegenüber 
der zentralen Adresse der neuen Wohnbebauung ist zw ingend 
erforderlich. 
 
 
 
 
Nein 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
Teilweise 
 
 
 
 
Die Sankt-Vither- und Elsenborner Straße werden durch die Planung nicht tangiert. Sie 
sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Die Einhaltung der 
Einschränkungen muss ordnungsbehördlich kontrolli ert werden und ist nicht 
Bebauungsplan relevant.  
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen  und im Verkehrsgutachten thematisiert.    
 
 
 
Der öffentliche Spielplatz wird durch das Neubauvorhaben nicht tangiert und bleibt 
erhalten. Er ist im Bebauungsplan Nr. 6 3459/04 planungsrechtlich gesichert. Der 
bestehende Spielplatz ist mit einem einfachen Metallzaun eingezäunt und die Zugänge 
mit Drängelgitter versehen. Mit dem Fachamt wird abgestimmt, ob weitere Maßnahmen 
erforderlich sind. Sofern notwendig, werden Maßna hmen aufgezeigt, die Konflikte 
zwischen der neuen Adresse und dem öffentlichen Spielplatz vermeiden sollen.  
11.6 Stellplätze/Parkplätze  
Der ruhende Verkehr der neuen Wohnbebauung darf aus der 
aktuellen Parkplatzsituation im Bestand keinen 
Verdrängungswettbewerb machen. Derzeit gibt es schon eine 
Verdrängung zwischen Bewohnern im Bestand und den 
Mitarbeitern in den umliegenden Gewerbeeinheiten. Ein 
Stellplatzschlüssel von 0,8 unterhalb der von der Stadt Köln und 
Land NRW selbst festgelegten und kommuniziert en Richtgröße 
von 1,0 Stellplätzen je Wohneinheit scheint hierbei nicht 
verhältnismäßig.  
Es wird ein mindestens ähnlich hoher Stellplatzschlüssel wie in 
den umliegenden Neubaugebieten wie zum Beispiel den Pauli -
Höfen (1,4) gefordert. Hierzu ist die beigefügte Präsentation 
vom 19.03.2019 zu beachten. Sofern man nicht weitere 
unterirdische Stellplätze aufgrund der Öllinse schaffen möchte, 
so muss ausreichender adäquater oberirdischer Ersatz 
geschaffen werden. 
 
Nein 
 
Es wird auf die Stellungnahme der Verwaltu ng zu Punkt 1.2 verwiesen.

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
Seite 20 von 28 
11.7 Abriss- und Bauphase 
Im Rahmen der Abriss - und Bauphase ist eine Beeinträchtigung 
der im Bestand ansässigen Bewohner zu vermeiden. Abriss - 
und Bauverkehre sollen nicht über die Bestandsstraßen geführt 
werden. Optionen sind über die neue Erschließung Maarweg 
oder über die im Rahmenplan verzeichnete Erschließung über 
die Stolberger Straße gegeben. 
 
Es wird angemerkt, dass Straßenbaubeiträge für die Anwohner 
im Bestand nicht erhoben werden sollen.  
 
Nein 
 
 
 
 
 
 
Ja 
 
 
 
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 2.4.  
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Straßenbaubeiträge sind nicht Bestandteil 
des Bebauungsplanverfahrens. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Planung 
keine Kosten für die Anwohner der Bestandsstraße n entstehen. 
11.8 Es wird angeregt, den „Planentwurf zur öffentlichen Auslegung“ 
in einer Abendveranstaltung mit anschließender Diskussion 
vorzustellen.  
Nein Eine weitere Beteiligung in Form einer Abendveranstaltung ist normalerweise nicht 
vorgesehen. Eine erneute Abendveranstaltung im Rahmen der Offenlage würde einen 
politischen Beschluss voraussetzen.  Die Anregung wird aufgenommen. 
12 
12.1 
Alternative Erschließung  
Die vorgestellte Erschließung über den Maarweg wird begrüßt, 
da damit eine Möglichkeit ge schaffen wird, den neu 
entstehenden KFZ -Verkehr zu großen Teilen aus dem 
Bestandswohngebiet heraus zu halten. Allerdings sollen 20 
Prozent des neuen Verkehrs über die Alsdorfer Straße geführt 
werden. 
Es wird gefordert, dass durch geeignete Maßnahmen 
sichergestellt wird, dass die Aufteilung 80/20 auch im realen 
Betrieb gewährleistet wird. Es werde begrüßt, wenn die TG -
Zufahrt an der Alsdorfer Straße nur für den eingehenden PKW -
Verkehr geöffnet werde. Hiermit kann gewährleistet werden, 
dass der ausgehende PKW -Verkehr nur über den Maarweg 
fließt. Für ausfahrenden Fahrradverkehr kann eine geeignete 
Möglichkeit gefunden werden, die aber nicht durch PKW 
missbraucht werden darf.  
 
Ja  
 
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.1..  
12.2 Für die Erschließung über  den Maarweg sind aktuell die 
Varianten „Mischgenutzte Straße“ und „PKW/Fuß -/Radweg 
getrennt“ in Diskussion. Der aktuelle Planungsstand zum 
durchgehenden Fuß -/Radweg ist nicht bekannt. Es wird jedoch 
eine Mischnutzung für die Erschließung begrüßt, solange diese 
Teilweise Die Gestaltung und Dimensionierung der Verkehrsfläche inklusive des Fuß - und 
Radweges wird im Rahmen des weiteren Verfahrens konk retisiert. Hierzu werden auch 
Aussagen im Verkehrsgutachten getroffen. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann jedoch noch 
keine Aussage zur Erschließungssystematik (Misch - oder Trennsystem) gegeben 
werden.

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
Seite 21 von 28 
durchgängig entwickelt wird. Eine spätere Umsetzung des 
geplanten Fuß -/Radweges auf eine getrennte Variante, falls 
diese für die Gesamtsituation dann bevorzugt wird, kann im 
späteren erfolgen. Es wird gefordert, dass die Erschließung 
über den Maarweg, als mischgenutzte Straße solange der 
geplante durchgehende Fuß -/Radweg noch nicht umgesetzt 
wird, realisiert wird. 
 
 
12.3 Die Kita ist am Ende der Alsdorfer Straße  geplant, somit wird 
der Hol-/Bringverkehr sich über die gesamte Alsdorfer Straße 
erstrecken. Es wird angemerkt, dass die Anbindung zur 
Stolberger Straße, über das derzeitige REWE -Gelände für eine 
Anbindung der Kita die beste Variante ist. Diese Variante ist 
zurzeit nicht umsetzbar, soll aber für eine zukünftige 
Erschließung ermöglicht beziehungsweise gesichert werden.  
Es wird eine frühzeitige Sicherung einer Erschließung zur 
Stolberger Straße durch die Stadt Köln angeregt.  
Es ist davon auszugehen, dass sich das gan ze Gebiet um diese 
einzelne Wohnungsbaumaßnahme in nächster Zeit weiter 
entwickeln und verändern wird.  
 
Es wird kritisiert, dass keine Alternativen für eine fortgeführte 
Rahmenplanung aufgezeigt wurde n. Daher wird die 
Aktualisierung der Rahmenplanung gefo rdert. 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilweise 
Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 1.1 und 2.3.  
Die Anregung zur Sicherung der Erschließung über die Stolberger Straße wird 
aufgenommen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Aktualisierung der Rahmenplanung ist nicht Besta ndteil des vorliegenden 
Bebauungsplanverfahrens und kann daher hier nicht behandelt werden. Es wird auf den 
Ratsbeschluss vom 06.02.2020 verwiesen, der die Verwaltung beauftragt, eine 
Überarbeitung der Rahmenplanung für den gesamten Bereich einzuleiten.  
12.4 Verkehr 
Es wird eine umfassende Betrachtung aller Verkehrsarten 
gefordert. Da bisher nur der PKW -Verkehr betrachtet wurde. 
Neben diesen sind weitere Verkehrsarten zu erwarten, mit 
Anteilen am fließenden und ruhenden Verkehr: Kita Hol -
/Bringverkehr, Ki ta Angestellte, Besucher, Lieferdienste, 
Müllabfuhr, Feuerwehr und Rettungsdienste sowie ggfls. 
Carsharing-Verkehre. 
 
Ja 
 
Im Rahmen der weiteren Planung werden das Verkehrs - sowie das Mobilitätskonzept 
mit dem entsprechenden Fachamt der Stadt Köln konkreti siert. Innerhalb des 
Verkehrsgutachtens werden alle zu erwartenden Verkehrsarten berücksichtigt.  
 
12.5 Da die Erschließung über den Maarweg nur für den PKW -
Verkehr der Bewohner zur Entlastung des Bestands beiträgt, 
werden offensichtlich alle weiteren Verk ehrsarten zum 
Teilweise In der aktuellen Betrachtung werden 80 Prozent der Verkehre über den Maarweg 
abgehandelt. Dies ist auch Vorgabe des zuständigen Fachamtes der Stadt Köln.  
Innerhalb des Verkehrsgutachtens werden alle zu erwartenden Verkehrsarten

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
Seite 22 von 28 
Mehrverkehr in den Bestandsstraßen beitragen. Es wird 
gefordert, dass sich der dargelegte Verkehrsanteil von 20 
Prozent auf alle Verkehrsarten bezieht.  
berücksichtigt.  
12.6 Es ist zu beachten, dass die Sankt -Vither Straße auf 1,5 
Tonnen beschränkt ist und die  Elsenborner Straße nur für 
Anlieger freigegeben ist. Beide Beschränkungen werden bereits 
missachtet. Es ist daher zu erwarten, dass der Mehrverkehr zu 
weiteren Verstößen führt. Es muss daher dafür gesorgt werden, 
dass die Einschränkungen für Sankt - Vither Straße und 
Elsenborner Straße eingehalten werden. Geeignete 
Maßnahmen sind zu realisieren, so dass Probleme aufgrund 
Zuwiderhandlungen nicht den Bestandsbewohnern überlassen 
werden. 
Ja Die bestehende Verkehrssituation der Bestandsstraßen wird beibehalten.  Die 
Einhaltung der Beschränkungen muss ordnungsbehördlich überprüft werden und ist 
nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens.  
12.7 Es wird die Zunahme von Lieferverkehren insbesondere von 
Paketdiensten befürchtet. Hinzu kommen Einzelzustellungen 
durch Kurier- und Expressdienste. Es wird allgemein von einer 
weiteren Zunahme von jeglichen Verkehrsarten ausgegangen. 
Es wird eine genauere und ausführlichere Betrachtung des 
Lieferverkehrs angeregt. Darüber hinaus, erscheint die 
Erschließung für Paket -Lieferverkehre über die Alsdorfer Straße 
nicht optimal. Es ist zu überlegen, ob ein anderer 
Übergabepunkt geeigneter wäre. Es wird eine Sammelstation, 
die über den Maarweg erreichbar ist, angeregt.  
Ja Im Rahmen der weiteren Planung werden das Verkehrs - sowie das Mobilitätskonzept 
mit dem entsprechenden Fachamt der Stadt Köln konkretisiert. Innerhalb des 
Verkehrsgutachtens werden alle zu erwartenden Verkehrsarten berücksichtigt.  
Es wird angemerkt, dass Sammelstationen in der Regel nicht für einzelne Bauvorhaben 
errichtet werden, sondern für ein bestimmtes Einzugsgebiet.  
12.8 Bei der zunehmenden Verkehrsentwicklung in der Alsdorfer 
Straße ist zu bedenken, dass dies an dem zentralen Punkt im 
Wohngebiet stattfinden wird (öffentlicher Spielplatz). Dieser 
stellt den einzigen begrünten öffentlichen Raum im Wohngebiet 
dar und wird von Kindern aller Altersgruppen besucht. Es wird 
befürchtet, dass das neue Wohngebiet, mit allen oben 
beschriebenen weiteren Verkehrsarten, einen Gefahrenpunkt 
aus dem öffentlichen Spielplatz macht. Daher werden zwingend 
Maßnahmen zur Sicherung des Spielplatzes direkt gegenüber 
der zentralen Adresse der neuen Wohnbebauung gefordert. 
Dieser soll durch gestalterische Maßnahmen als zentraler Punkt 
des öffentlichen Raumes aufgewertet werden.  
Teilweise Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.1.  
 
Der öffentliche Spielplatz wird durch das Neubauvorhaben nicht tangiert und bleibt 
erhalten. Der bestehende Spielplatz ist mit einem einfachen Metallzaun eingezäunt und 
die Zugänge mit Drängelgitter versehen.  Mit dem Fachamt wird abgestimmt, ob weitere 
Maßnahmen erforderlich sind. Sofern notwendig, werden Maßnahmen aufgezeigt, die 
Konflikte zwischen der neuen Adresse und dem öffentlichen Spielplatz vermeiden 
sollen.

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
Seite 23 von 28 
12.9 Das Carsharing-Modell wird kritisch ge sehen, sofern den 
Fahrzeugen die Möglichkeit gegeben wird, über die Alsdorfer 
Straße die Tiefgarage zu erreichen. Es wären dementsprechend 
weitere Stellplätze zu planen.  
Nein Es wird angemerkt, dass das benannte Carsharing -Angebot im Rahmen des 
Mobilitätskonzeptes untersucht wird. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der 
Einrichtung eines Carsharing-Modells die erforderlichen Stellplätze hierfür in der 
Tiefgarage vorgehalten werden.  
12. 
10 
Es wird gefordert, dass die Planung als integratives Konzept 
verfolgt wird, indem auch die Anliegen der bestehenden 
Bewohner berücksichtigt werden.  
Ja Im Rahmen der weiteren Planung werden das Verkehrs - sowie das Mobilitätskonzept 
mit dem entsprechenden Fachamt der Stadt Köln konkretisiert.  
Im Rahmen der weiteren Planung  werden auch die Einflüsse auf das Bestandsviertel 
begutachtet. 
12. 
11 
Stellplätze und Freiflächen  
Es ist zu befürchten, dass der neuentstehende ruhende Verkehr 
die bestehende Parkplatzsituation weiter verschlechtert. Ein 
Stellplatzschlüssel von 0,8 unter halb der von der Stadt Köln und 
Land NRW selbst festgelegten und kommunizierten Richtgröße 
von 1,0 Stellplätzen je Wohneinheit scheint hierbei nicht 
verhältnismäßig. Es wird eine integrative und ausgewogene 
Planung, die sowohl die neue Wohnbebauung als auc h den 
Bestand berücksichtigt, angeregt.  
 
Nein 
 
In Bezug auf den Stellplatzschlüssel  wird auf die Stellungnahme der Verwaltung  zu 
Punkt 1.2 verwiesen.  
Im Rahmen der weiteren Planung werden das Verkehrs - sowie das Mobilitätskonzept 
mit dem entsprechenden Fa chamt der Stadt Köln konkretisiert.  Im Rahmen der weiteren 
Planung werden auch die Einflüsse auf das Bestandsviertel begutachtet.  
 
12. 
12 
Es wird nachgefragt, inwieweit der ruhende Verkehr aller 
Verkehrsarten, die durch das neue Wohngebiet entstehen, auch  
durch das neue Wohngebiet von sich heraus bewältigt werden 
können. Es wird um eine umfassende Klärung gebeten. Der 
Stellplatzschlüssel von 0,8 wird kritisch gesehen. Es wird auf die 
allgemeinen Richtlinien von Nordrhein -Westfalen verwiesen.  
Abweichungen von der allgemeinen Richtlinie (NRW) sind bei 
einer guten ÖPNV-Anbindung im Plangebiet möglich. Für Köln 
ist die Güte der ÖPNV -Anbindung definiert. Wendet man diese 
Definition an – dieses Verfahren ist auch in anderen aktuellen 
Verkehrsgutachten zu finden – so kommt man zu dem Ergebnis, 
dass keine gute ÖPNV -Anbindung für das neue Wohngebiet 
existiert und der reguläre Stellplatzschlüssel 1,0 anzuwenden 
ist. Es wird die Einhaltung des Stellplatzschlüssels von 
mindestens 1,0 gefordert. 
Teilweise Der Vorhabenträger ist dazu verpflichtet, alle aus dem Bauvorhaben resultierenden 
notwendigen Stellplätze auf seinem Grundstück nachzuweisen.  
Siehe hierzu die Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.2.  
 
12. 
13 
Verdichtung, Grün und Umwelt  
Mit der neuen Wohnbebauung wird die weitere Verdichtung der 
innenstadtnahen Gebiete vorangetrieben. Prinzipiell ist 
 
Nein 
 
Es wird angemerkt, dass sich die Rahmenbedingungen im Vergleich zu 2004 verändert 
haben.

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
Seite 24 von 28 
hiergegen nichts einzuwenden, wenn durch Umwidmung von 
Gewerbeflächen und Nutzungen von Brachen neuer Wohnraum 
geschaffen wird, dies sei eine Anforderung der aktuellen 
Umstände. 
Es wird angemerkt, dass das Plangebiet Alsdorfer Straße eine 
Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 im Bestand hat, während in 
der Abendveranstaltung mitgeteilt wurde, dass die geplante 
GFZ bei 1,5 für die Wohnbebauung liegt. Hierbei überragen die 
neuen Gebäude die Bestehenden signifikant. Diese Verdichtung 
ist größer wie bei anderen Bauprojekten in Braunsfeld. Es wird 
um Erläuterung diese Diskrepanz gebeten. Es wird kritisiert, 
dass planerische Vorgaben zur Entwicklung des Gebietes 
fehlen. Der existierend e Rahmenplan würde nicht beachtet 
werden ohne Alternativen aufzuzeigen.  
Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 1.4. und 1.8.  
 
12. 
14 
Es wird gefordert, dass sich das Bauvorhaben an ein 
verändertes Klima anpasst.  
Mit der Entscheidung der Stadt Köln für den „Klimanotstand“ im 
Juli 2019 sind auch Klima -Aspekte bei der 
Entscheidungsfindung mit zu berücksichtigen. Um diesen 
Aspekt weiter zu verfolgen, li egt bereits ein Antrag bei dem 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden vor. Es liegt nahe 
bekannte Maßnahmen, zum Beispiel gegen Hitzeentwicklung 
und Starkregenereignisse, bereits bei der neuen 
Wohnbebauung anzuwenden. Die in der Abendveranstaltung 
benannten Maßnahmen der Dach - bzw. Fassadenbegrünung 
waren auf den Visualisierungen der Architekten nicht zu 
erkennen. Daher wird angeregt, die bereits bekannten 
Maßnahmen zur Anpassung und Bewältigung der 
Klimaänderung im neuen Wohngebiet anzuwenden.  
Ja Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im weiteren Verfahren werden 
Maßnahmen zur Anpassung und Bewältigung der Klimaänderung im neuen Wohngebiet 
berücksichtigt. Hierzu zählen auch die vom Einwender beziehungsweise der 
Einwenderin benannten Starkregenereignisse sowie die Planung von 
Dachbegrünungen. Darüber hinaus erfolgt die Erstellung eines Energiekonzeptes mit 
dem Ziel einer energiesparenden Bauweise.  
12. 
15 
Abriss- und Bauphase 
Es wird gefordert, dass Abriss - und Bauverkehre nur in 
Ausnahmefällen über di e Bestandsstraßen geführt werden. 
Hierfür ist für diese Zeit eine geeignete Erschließung zu 
ermöglichen. 
 
 
Teilweise 
 
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 2.4.

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
Seite 25 von 28 
12. 
16 
Es wird erwartet, dass in einer späteren Bauphase, keine 
schweren Baufahrzeuge me hr verwendet werden, aber 
Handwerker in Kleintransportern die Baustelle rege 
frequentierten. Daher wird gefordert, dass die Bestandsstraßen 
möglichst von Handwerkerverkehren freizuhalten ist. Darüber 
hinaus wird gefordert, dass genügend Parkraum und 
Rangierflächen für Baufahrzeuge und Handwerkerfahrzeuge 
vorgehalten werden. 
Teilweise Die verkehrliche Erschließung für die benannten Handwerkerverkehre kann im Rahmen 
des Bebauungsplanverfahrens nicht planungsrechtlich gesichert werden.  
Von Seiten des Vorhabenträgers wurden jedoch schon Möglichkeiten geprüft, die 
Beeinträchtigung der ansässigen Bewohner durch Baustellenverkehre zu minimieren.  
 
 
 
12. 
17 
Weiteres  
Das Format der Bürgerbeteiligung, wie es am 20.11.2019 
durchgeführt worden ist, wird für sehr geeign et gehalten. In 
dieser Veranstaltung konnten allerdings noch nicht alle 
Themenfelder dargestellt werden. Es wird angeregt, dass die 
eingegangenen Stellungnahmen bei der weiteren Planung 
berücksichtigt werden. Es wird begrüßt, wenn die formale 
Offenlegung nicht anonym erfolgen könnte, sondern in einem 
vergleichbaren Format wie am 20.11.2019, in denen den 
Bürgern die Planungsgrundlage erklärt wird. Daher wird 
gefordert, dass die öffentliche Auslegung in einer ähnlichen 
Form wie die Abendveranstaltung am 20.11 .2019 vorgestellt 
wird. 
 
Teilweise 
 
Eine weitere Beteiligung in Form einer Abendveranstaltung ist normalerweise nicht 
vorgesehen. Eine erneute Abendveranstaltung im Rahmen der Offenlage würde einen 
Beschluss des zuständigen Au sschuss des Rates voraussetzen. Die Anregung wird 
aufgenommen. 
13 
13.1 
Geplant werden überwiegend 5 - und 6- geschossige Gebäude, 
in der vorgestellten Planung angegeben mit 15,75 m und 19,50 
m. Diese Gebäude überragen deutlich die Bestandsbebauung 
und werden die Wohnqualität  im Quartier durch ihre Größe, das 
erhöhte Verkehrsaufkommen mit hiermit zu erwartender 
erhöhter Schadstoff- und Feinstaubbelastung negativ 
beeinflussen. Es wird daher empfohlen, eine maximale 4+1 oder 
5 geschossige Bauweise, wie dies beispielsweise auch im Park 
Linné erfolgte, vorzusehen. Die Wohnraumverdichtung soll 
moderat erfolgen und nicht nur ökonomisch, sondern auch 
ökologische Aspekte betrachten.  
 
In diesem Zusammenhang ist die Planung von insgesamt 187 
Parkplätzen für die gesamte Neubebauung inklusive Besuche r- 
und Kita Parkplätze als deutlich zu niedrig anzusehen. Bereits 
Teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nein 
Es besteht ein akuter Bedarf an Wohnraum in Köln. Die Dichte und Höhe des hier 
vorliegenden Planvorhabens ist städtebaulich verträglich und auch in Bezug auf den 
angrenzenden Bestand vertretbar. Eine Reduzierung der baulichen Höhe wird daher für 
nicht erforderlich erachtet.  
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu  Punkt 1.4. 
 
 
 
 
 
 
 
Die von der Einwenderin beziehungsweise dem Einwender benannte Erhöhung des 
Verkehrsaufkommens wird im Rahmen des weiteren Verfahrens gutachterlich 
untersucht. Hieraus lassen sich die Au swirkungen auf eine mögliche Erhöhung der

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jetzt führt der Parkplatz -Suchverkehr der REWE Mitarbeiter 
werktags zu einer enormen Verkehrsbelastung.  
Die Verkehrserhebung von etwa 850 Kfz -Fahrten pro Werktag 
muss in Frage ges tellt werden. Eine eigene Zählung in der 
Elsenborner Straße (Anlieger Straße, mittwochs, 5 bis 12 Uhr) 
kommt auf ein Verkehrsaufkommen von knapp 500 Fahrzeugen 
in nur 7 Stunden. Es stellt sich darüber hinaus die Frage, warum 
in der Stolberger Straße keine Parkraumbew irtschaftung von 
Seiten der Stadt Köln erfolgt. Auch hierdurch würde bei 
gleichzeitiger Abgabe von Parkberechtigungen für Anwohner 
die Parkplatzproblematik entschärft und vor allem auch der 
Parkplatz-Suchverkehr eingedämmt.  
Schadstoff- und Feinstaubbelastung abschätzen. Ggf. sind weitere Gutachten zum 
Thema Luftschadstoffbelastung erforderlich. Eventuell erforderliche Vermeidungs - und 
Verminderungsmaßnahmen können im Rahmen der weiter en Planung vorgesehen 
werden. 
Siehe Stellungnahme der Verwaltung  zu Punkt 1.2. 
 
Im Rahmen der weiteren Planung werden auch die Einflüsse auf das Bestandsviertel 
begutachtet. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die genannten 850 Kfz-Fahrten am 
Tag nicht auf die Verkehrsbelastung im Bestand beziehen, sondern es sich  um die 
prognostizierten neuen zusätzlichen Kfz -Fahrten am Tag durch das Neubauvorhaben 
handelt. Hierbei sind bereits 100 Kfz -Fahrten für die Nutzung der Kindertagesstätte 
enthalten. 
Eine Parkraumbewirtschaftung der Stolberger Straße ist nicht Gegenstand des 
vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. Die Parkraumbewir tschaftung muss von der 
jeweiligen Bezirksvertretung beschlossen werden.  
13.2 Auch wenn eine Zufahrt nun über den Maarweg vorgesehen is t, 
erscheint in der Projektbeschreibung immer noch eine 
Tiefgaragenzufahrt von der Alsdorfer Straße her.  
Diese Tiefgaragenzufahrt muss zumindest für KFZ wegfallen , 
weil hierdurch die Verkehrsbelastung, Lärm - und 
Schadstoffbelastung im bestehenden Wohngebi et deutlich 
zunehmen wird und insbesondere die Sicherheit der Kinder 
massiv gefährdet ist. Es ist ein Trugschluss anzunehmen, dass 
der motorisierte Verkehr zur Stolberger Straße die Zu -/ Abfahrt 
Maarweg nutzt. Insofern ist auch die Annahme einer 
Verkehrsaufteilung Maarweg 80% und Alsdorfer Straße 20% 
rein fiktiv. 
Teilweise Die Erschließung des Wohngebietes über den Maarweg ist Bestandteil der weiteren 
Planung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird entsprechend angepasst. Die 
Zu- und -Ausfahrtsituation entlang der Alsdorfer Straße soll in einer stark 
eingeschränkten Form bestehen bleiben . Hier soll im Rahmen der weiterführenden 
Planung lediglich eine Einfahrtsmöglichkeit für PKWs vorgehalten werden. Hierdurch 
wird auch sichergestellt, dass der motorisi erte Verkehr zur Stolberger Straße die Zu -
/Abfahrt am Maarweg nutzt.  
13.3 Der Bebauungsplan sieht eine vierzügige Kita vor, die somit von 
circa 100 Kindern besucht werden wird, hinzu kommt das nötige 
Personal. Bereits jetzt ist diese Straße durch parkend e Autos so 
eng, dass der in Anbetracht der Größe zu erwartende, 
erhebliche Kita Verkehr zu einer Verkehrsüberlastung der Zu - 
und Abfahrtswege führen wird. Resultierend hieraus ist mit 
chaotischen Verkehrsverhältnissen zu rechnen, die wiederum 
die Sicherheit der Anwohner und insbesondere der zahlreichen 
Kinder gefährden. Insofern soll die geplante Kita -Zufahrt über 
Teilweise Die Anbindung beziehungsweise Erschließung der Kindertagesstätte wird im Rahmen 
der weiteren Planung geprüft . 
Im Rahmen der weiteren Planung werden das Verkehrs - sowie das Mobilitätskonzept 
mit dem entsprechenden Fachamt der Stadt Köln konkretisiert. Eventuell notwendige 
Vermeidungs- und/oder Minderungsmaßnahmen in Bezug auf das Verkehrsaufkommen 
werden im Rahmen der weiter en Planung berücksichtigt.  
 
Siehe weiterhin Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 1.1 und 2.3.

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
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die Alsdorfer Straße unbedingt überdacht werden.  
 
Der Vorschlag hier besteht in einer Zufahrt mit Parkmöglichkeit 
über den REWE Parkplatz mit ein igen Kurzzeit -Parkplätzen in 
Nähe der Kita. Eine solche ist von der Pandion als mögliche 
Baustellenzufahrt bereits angedacht.  
13.4 Die Anzahl von Neuanmeldungen in der Europaschule GSG 
Geilenkircher Straße steigt insbesondere auch durch den Zuzug 
junger Familien in die in den l etzten Jahren entstandenen 
Neubaugebiete stark an. Bereits für das kommende Schuljahr 
2020/21 sind die Kapazitäten zumindest am oberen Limit. Es 
fehlen nun wahrscheinlich die Kapazitäten zur Aufnahme 
bilingualer Familien aus anderen Stadtteilen. Hierdurch droht 
der bilinguale Zweig (deutsch -französisch) und damit der Status 
als Europaschule verloren zu gehen, da die im Einzugsgebiet 
wohnenden Kinder bevorzugt aufgenommen werden müssen.  
Für eine adäquate Schulbildung und im aufgezeigten Fall zur 
Sicherung der Europaschule müssen deshalb auch ausreichend 
Kapazitäten in wohnortnahen Grundschulen zur Verfügung 
gestellt werden. Der Bebauungsplan sollte diesen Aspekt also 
auch berücksichtigen.  
Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 2.1.  
 
13.5 Es wird darauf hingewiesen, dass die reine 
Wohnraumverdichtung ohne gleichzeitige Förderung sozio -
kultureller Aspekte zu Spannungen innerhalb der Gesellschaft 
führt. Ein Aspekt, der wiederholt von den Bewohnern der 
Osterinsel angebracht, von vielen eher belächelt wu rde, letztlich 
aber durchaus eine Relevanz in der Gesellschaft findet.  
Nein Der nördlich angrenzende Bauwagenplatz wird von der vorliegenden Planung nicht 
tangiert. Maßnahmen zum Schutz der angrenzenden Bauwagensiedlung sind daher 
nicht erforderlich.  
 
14 Es wird angemerkt, dass ein generelles Einverständnis zur 
Schaffung von neuem Wohnraum in Köln und insbesondere bei 
dem vorliegenden Plangebiet, vorhanden ist. Allerdings ist es im 
benannten Fall unverständlich, warum der öffentliche Raum zu 
Gunsten des B auträgers genutzt werden darf und es somit zu 
einer (Verkehrs-) Belastung der gewachsenen Wohnstruktur 
kommt. Es wird befürchtet, dass die Strukturen des Veedels 
„zerstört“ werden. Es gibt ausreichend andere Möglichkeiten die 
Teilweise Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.1.  
 
Das im weiteren Verfahren zu erarbeitende Verkehrsgutachten prüft die Verträglichkeit 
der Alsdorfer Straße hinsichtlich der erwarteten Mehrverkehre. Im Rahmen dieser 
Prüfung werden auch, sofern notwendig, erforderliche Vermeidungs - und 
Minderungsmaßnahmen in Bezug auf die prognostizierten Verkehre aufgezeigt werden. 
Eine „massive“ Verschlechterung der Lebensqualität sowie die Entwicklung eines 
kinderfeindlichen Quartiers könne n nicht erkannt werden.

vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld 
 
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Zufahrten in einem wesentlich kleineren Umfang zu entwickeln. 
Diese Möglichkeiten sind mit einem geringen Aufwand 
umsetzbar. Es wird durch die Planung von einer „massiven“ 
Verschlechterung der Lebensqualität ausgegangen. Darüber 
hinaus wird kritisiert, dass die vorliegende Planung ein vormals 
kinderfreundliches Quartier zu einem kinderfeindlichen Quartier 
umstrukturieren würde. 
Es wird darum gebeten, die Interessen der Bewohner zu 
berücksichtigen und eine Zufahrt, die nicht über die Alsdorfer 
Straße führt, im Rahmen der weiteren Planung  zu 
berücksichtigen.

Anlage 3 Niederschrift Abendveranstaltung Alsdorfer Straße

39037 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin     03.02.2020 
Stadtplanungsamt   
Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus   
50679 Köln 
 
 
N I E D E R S C H R I F T  
 
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
 
"Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld" 
 
 
Veranstaltungsort: Bezirksrathaus Lindenthal, Aachener Straße 220, 50931 Köln 
 
Termin: 20.11.2019 
 
Beginn: 19:00 Uhr 
 
Ende: 21:15 Uhr 
 
Besucher: circa 80 Bürgerinnen und Bürger 
 
 
 
Teilnehmer/-innen: Vorsitzende: 
  
 Helga Blömer-Frerker Bezirksbürgermeisterin Lindenthal 
 Josef Wirges                     Bezirksbürgermeister Ehrenfeld 
 
 Podium: 
  
 Herr Wolff    Stadtplanungsamt Köln 
 Frau Rheinschmidt  Stadtplanungsamt Köln 
 Herr Küppers   Pandion Real Estate GmbH 
 Herr Brunken   Pandion Real Estate GmbH 
 Herr Faber    HPP Architekten 
 Herr Springsfeld   BSV Stadt- und Verkehrsplanung 
 Herr Zimmermann   Stadtplanung Zimmermann GmbH 
   
 
 Niederschrift: 
  
 Herr van Ühm           Stadtplanung Zimmermann GmbH 
 
  
Anlage 3

Niederschrift über die frühzeitige Öffen tlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Wohnbebauung Alsdorfer Straße" in Köln -Braunsfeld/Ehrenfeld 
- 2 - 
 
 
 
Frau Blömer-Frerker, Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes Lindenthal, begrüßt die anwe-
senden Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik. Sie stellt 
das Podium vor und erläutert den Ablauf der Veranstaltung sowie die Handhabung der Wort-
meldezettel. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung zwecks Protokollerstellung 
aufgezeichnet wird. 
 
Herr Wolff, Stadtplanungsamt, begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept für die Alsdorfer Straße in 
Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld. Er weist darauf hin, dass dies der Anfang des förmlichen Rechtset-
zungsverfahrens ist. Der Beschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens durch den 
Stadtentwicklungsausschuss (StEA) liegt vor. 
Bei der städtebaulichen Planung handelt es sich um eine Fläche, die ehemals in Teilen als 
Schrottplatz genutzt wurde und seit längerem brach liegt. Köln hat einen hohen Bedarf an Woh-
nungen und hier insbesondere an preiswertem Wohnraum. Entsprechend dem Kooperativen 
Baulandmodell ist im Plangebiet ein Anteil von 30% der Geschossfläche als öffentlich geförder-
ter Wohnungsbau zu realisieren. Die Stadtverwaltung ist von der Politik beauftragt worden, den 
Wohnungsbau weiter zu forcieren und bis zum Jahr 2025 66.000 Wohnungen zu schaffen. In 
der heutigen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der aktuelle Planstand dieser Innen-
entwicklung vorgestellt. Es besteht die Gelegenheit, Anregungen zur Planung vorzutragen. 
 
Frau Rheinschmidt, Stadtplanungsamt, stellt das Plangebiet an der Alsdorfer Straße zur Auf-
stellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes anhand von Lageplänen und Luftbildern 
vor. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt das komplette Planungsgebiet als Gewerbe-
gebiet dar. Zukünftig soll der Flächennutzungsplan für das gesamte Plangebiet Wohnbaufläche 
darstellen.  
Weiterhin wird der Ablauf des Bauleitplanverfahrens erläutert. Für die Öffentlichkeit besteht 
zweimal die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern – zum einen am heutigen Abend durch 
Wortmeldung und/oder Abgabe einer schriftlicher Stellungnahmen bis zum 05.12.2019 bei der 
Bezirksbürgermeisterin Frau Blömer-Frerker oder dem Bezirksbürgermeister Herr Wirges und 
zum anderen im weiteren Verfahren während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-
Entwurfes im Stadtplanungsamt.  
 
Herr Küppers, Pandion Real Estate GmbH, erläutert den Ablauf der im Vorfeld durchgeführten 
zweistufigen Mehrfachbeauftragung. Im Zuge des Wettbewerbsverfahrens wurden die Arbeiten 
der beiden Büros HPP - Architekten und ksg - Architekten für eine weitere Überarbeitung emp-
fohlen. Im Rahmen dieser Überarbeitung wurde den Büros die Aufgabe gestellt, eine “kleine“ 
Variante für das Plangebiet zu konzipieren, welche nur die Grundstücke der Pandion AG be-
rücksichtigt. Am 15.01.2019 wurde durch das Preisgericht das Büro ksg - Architekten für die 
große und das Büro HPP - Architekten für die kleine Variante prämiert. Im Zuge des weiteren 
Verfahrens wurde in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Köln die “kleine“ Konzeption als Vor-
zugsvariante gewählt. Ein erneuter Aufstellungsbeschluss für das VEP-Verfahren gemäß der 
neuen Lösung wurde dann in der StEA-Sitzung am 04.07.2019 getroffen. 
 
Die beauftragten Büros (HPP und BSV) werden die Planung des Wohnungsbauvorhabens im 
Detail selbst vorstellen.  
 
Herr Faber, HPP Architekten, stellt das städtebauliche Planungskonzept als Grundlage für die 
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vor. Das Plangebiet grenzt im Süden an 
vorhandene Wohnbebauung – dreigeschossig inklusive Satteldach – im Westen an bestehende 
Gewerbebetriebe und im Norden und Nordosten an den geplanten Fuß- und Radweg bezie-
hungsweise an die begrünte Gleisharfe, auf der sich eine Bauwagensiedlung befindet.  
Das städtebauliche Planungskonzept sieht auf dem Areal ein neues Wohnquartier vor. Geplant 
sind zwei gegeneinander gesetzte L-förmige Baukörper, die im Süden durch zwei Punkthäuser 
(Solitäre) ergänzt werden. Im Westen und Norden des Gebietes ist eine Anbindung an den ge-

Niederschrift über die frühzeitige Öffen tlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Wohnbebauung Alsdorfer Straße" in Köln -Braunsfeld/Ehrenfeld 
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planten Fuß- und Radweg auf der ehemaligen Gleistrasse berücksichtigt. Die viergruppige Kin-
dertagesstätte ist als zweigeschossiger Solitärbau im Bereich des Wendehammers beabsichtigt 
mit der Option, weitere Geschosse (wie die Solitäre) für Wohnen vorzusehen. Die beiden L-
förmigen Gebäude sollen fünfgeschossig ausgebildet werden plus ein weiteres Nicht-
Vollgeschoss. Die beiden Solitäre haben III-IV Geschosse zuzüglich eines weiteren Nicht-
Vollgeschosses. Die Gebäude werden vorrangig vom Innenhof erschlossen und unterstützen 
die Konzeption eines belebten Innenhofes.  
Die Stellplätze werden vollständig in einer Tiefgarage vorgesehen, ausgenommen hiervon sind 
die notwendigen Kiss & Ride-Stellplätze für die Kindertagesstätte, welche über den Wendekreis 
der Alsdorfer Straße erreicht werden. Das Wohnquartier sieht insgesamt circa 210 Wohneinhei-
ten vor.  
Die Lage von Spiel- und Freiflächen wird vorgestellt. Diese gliedern sich in die notwendigen 
Freiflächen der geplanten Kita, sowie die Kinderspielplatzflächen, die innerhalb der Höfe ange-
ordnet werden. Als Gegenüber zum bestehenden Spielplatz an der Alsdorfer Straße, soll eine 
öffentliche Grün-, beziehungsweise Platzfläche als Eingangsbereich berücksichtigt werden. 
 
Herr Springsfeld, BSV Stadt- und Verkehrsplanung, stellt den derzeitigen Stand der Verkehrs-
planung vor. Die Betrachtung der Verkehrssituation erfolgt bereits seit Mai 2017, da die Er-
schließung des Plangebietes, hinsichtlich der Verträglichkeit mit der Bestandsnutzung, ein zent-
rales Thema des Verfahrens ist. Es werden der Betrachtungsraum sowie der Stand der Ver-
kehrserhebung (inklusive Knotenpunktbetrachtung) vorgestellt. Zum derzeitigen Stand werde 
bei circa 210 Wohneinheiten von 525 Bewohnern und insgesamt 850 Kfz-Fahrten am Tag (Be-
standsnutzung inklusive Neuplanung) ausgegangen. Von den 850 Kfz-Fahrten seien circa 100-
Fahrten für die Kindertagesstätte veranschlagt worden.  
Über die neue Haupterschließung entlang des Maarweges werden circa 80% der Gesamtver-
kehre abgewickelt. Die restlichen 20% setzen sich aus Besucher- und Lieferverkehre zusam-
men sowie die Verkehre der Kindertagesstätte. Für den ruhenden Verkehr wurde ein Stellplatz-
faktor von 0,8 angesetzt. Hinzu kommen die notwendigen Besucherstellplätze.  
Im Weiteren werden die Ausgestaltungsmöglichkeiten für die neue Haupterschließung entlang 
des Maarwegs aufgezeigt (Trenn- oder Mischverkehrsfläche). 
In diesem Zusammenhang wird durch Herr Küppers ergänzt, dass das für die oben genannte 
Erschließung über den Maarweg erforderliche Grundstück zwischenzeitlich durch die PANDION 
erworben wurde. Entsprechend ist diese Erschließung Bestandteil der weiteren Entwick-
lung/Planung.  
 
 
 
Frau Blömer-Frerker bittet nach Vorstellung der Planung um die Wortmeldezettel und eröffnet 
die Diskussion. 
 
1. NN ist als Anwohnerin mit der Verkehrssituation der Alsdorfer Straße vertraut. Sie möchte 
wissen, wie die geplanten Baustellenverkehre abgewickelt werden und wie die Anwohner 
vor den entstehenden Lärmimmissionen geschützt werden sollen?  
 
Herr Küppers, Pandion Real Estate GmbH erläutert, dass zum jetzigen Verfahrensstand 
noch keine endgültigen Aussagen getroffen werden könnten. Allerdings werde von Seiten 
der Pandion bereits geprüft, wie die Baustellenverkehre möglichst anwohnerfreundlich ab-
gewickelt werden können. Die derzeitige Planung sehe die Andienung der Baustellenver-
kehre über den Maarweg sowie die Alsdorfer Straße vor. Darüber hinaus werde im späteren 
Verfahren die Möglichkeit geprüft, über die Grundstücke der REWE im Osten (Stolberger 
Straße) eine weitere Baustellenzufahrt einzurichten. Hierzu gab es noch keine Gespräche, 
man stehe allerdings in enger Abstimmung mit der REWE. 
 
NN, fragt in diesem Zusammenhang nach, für welchen Zeitpunkt der Baubeginn geplant sei 
und ob die Grundstücke später veräußert werden oder von der Pandion entwickelt werden?

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"Wohnbebauung Alsdorfer Straße" in Köln -Braunsfeld/Ehrenfeld 
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Herr Küppers, weist erneut darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt im Verfahren noch kei-
ne endgültigen Aussagen getroffen werden können. Man strebe allerdings zusammen mit 
der Verwaltung und Politik einen reibungslosen Ablauf an. Momentan gehe man von einem 
Baubeginn in 2021 aus. Die Pandion werde auch als Bauherr fungieren. 
 
 
2. NN fragt nach, wie bezüglich der Altlasten innerhalb des Plangebietes verfahren wird. Wur-
den hierfür bereits Gutachten erstellt und ist der Stadt die Problematik der vorliegenden 
Öllinse bekannt? 
 
Frau Burkhardt-Dellmann, Stadtplanungsamt Köln, berichtet, dass die vorliegenden Altlas-
ten sowie die Öllinse bekannt sind. Die Öllinse liegt in einer Tiefe von circa 12 Meter und 
wird durch das Bauvorhaben nicht tangiert. Die Planung sieht einen Eingriff von circa 4 Me-
ter in den Boden vor. Darüber hinaus liegen der Stadt umfangreiche Gutachten zur Thema-
tik der Öllinse vor. Diese werden als Grundlage für den weiteren Umgang mit der Linse her-
angezogen. 
Im weiteren Verfahren werden zu allen umweltrelevanten Themen, in Abstimmung mit der 
Stadtverwaltung, entsprechende Fachgutachten erstellt. Es werden Sicherungs- und Sanie-
rungskonzepte erarbeitet, in denen aufgeführt wird, wie mit den Altlasten umzugehen sei 
und wie diese entsorgt werden sollen. 
 
 
3. NN ist Anwohnerin und möchte wissen, wieso für die LKW-Verkehre noch keine eigenstän-
dige Zufahrtsituation geschaffen wurde. Sie fragt nach, von wo der ehemalige Schrottplatz 
angedient wurde? 
 
Herr Küppers berichtet, dass die ehemaligen Verkehre des Schrottplatzes über die Alsdor-
fer Straße geführt wurden. 
 
NN weist darauf hin, dass sich die Alsdorfer Straße in einem bedenklichen Zustand befinde 
und sich die Straße bereits abgesenkt habe. Sie fragt nach, wer die Reparaturen überneh-
men werde, sollte es zu weiteren Schäden kommen.  
 
Herr Colmer, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, erläutert, dass vor Baubeginn so-
wie nach Fertigstellung des Vorhabens ein entsprechendes Gutachten zum Zustand der 
Alsdorfer Straße erarbeitet wird. Bei etwaigen Schäden an der Alsdorfer Straße, werden die 
anfallenden Kosten der beauftragten Baufirma als Verursacher zu Lasten gelegt (Verursa-
cherprinzip). 
 
NN fragt nach, ob die aktuelle Begrenzung von Lastkraftfahrzeugen über 1,5 Tonnen beste-
hen bleibe oder aufgehoben werde?  
 
Herr Cekin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung erläutert, dass die aktuelle Verkehrs-
führung sowie die Begrenzung beibehalten werden. Es wird auf die Möglichkeit einer alter-
nativen Verkehrsführung hingewiesen. 
 
NN fragt nach, ob es im Rahmen der Baureifmachung auch zu einer Untersuchung in Bezug 
auf Bombenfunde kommen wird?  
 
Herr Küppers berichtet, dass im weiteren Verfahren Sondierungsmaßnahmen beauftragt 
werden.

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"Wohnbebauung Alsdorfer Straße" in Köln -Braunsfeld/Ehrenfeld 
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Frau Rheinschmidt, Stadtplanungsamt der Stadt Köln, ergänzt, dass im Rahmen der Be-
hördenbeteiligung auch der Kampfmittelbeseitigungsdienst beteiligt wird und um Stellung-
nahme gebeten wird.  
 
 
4. NN möchte wissen, wie beim Abriss der Fabrikhalle mit den Asbestrückständen umgegan-
gen wird und ob bereits ein Artenschutzgutachten erarbeitet wurde, da Vorkommnisse von 
Fledermäusen zu erwarten sind. Darüber hinaus möchte er wissen, wie transparent und 
tiefgehend die jeweiligen Gutachten sind. 
 
Frau Burkhardt-Dellmann berichtet, dass für den Abriss der Fabrikhalle ein entsprechen-
des Entsorgungskonzept entwickelt wird. Es wird weiterhin erläutert, dass ein Artenschutz-
gutachten beziehungsweise eine Artenschutzprüfung (ASP I) in Vorbereitung ist. Die Unter-
suchungen hierfür haben im Frühjahr 2019 begonnen. Das Gutachten wird vom Kölner Büro 
für Faunistik erstellt. Auf Grund der umfangreichen Untersuchungen liegt die Bearbeitungs-
dauer bei circa einem Jahr. Dies liege an den unterschiedlichen Brutzeiten der zu betrach-
tenden Arten.  
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Gutachten im Rahmen der weiteren Beteiligung ge-
mäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) offengelegt werden und von allen Bürgerinnen 
und Bürgern eingesehen werden können. 
 
Frau Rheinschmidt merkt an, dass die Offenlage im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt ge-
macht wird. Anregungen zu den Gutachten können dann auch in schriftlicher Form abgege-
ben werden. 
 
NN regt an, dass ein besonderes Augenmerk auf den Milieuschutz der Bauwagensiedlung 
geworfen wird. 
 
 
5. NN fragt wie die Stadt beabsichtige, im Wettbewerb der Städte, Raum für soziale Projekte, 
wie zum Beispiel den Bauwagenplatz „Osterinsel e. V.“, zu schaffen. Durch die Menge an 
Bauvorhaben kommt es zu Gentrifizierungsprozessen sowie zur Verdrängung von sozialen 
Projekten.  
 
Herr Wolff erläutert, dass dies eine sehr generelle Fragestellung sei und diese im Rahmen 
der heutigen Veranstaltung nicht geklärt werden könne, da dies nicht Gegenstand der vor-
liegenden Planung sei. Es wird klargestellt, dass die Verwaltung im Auftrag der Politik hand-
le und die Verwaltung durch den Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses 
vom 04.07.2019 den Auftrag zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens „Wohnbe-
bauung Alsdorfer Straße“ bekommen habe. Herr Wolff benennt im Folgenden die weiteren 
Beteiligungsmöglichkeiten und merkt an, dass die Anregung von NN, hinsichtlich der Be-
rücksichtigung von sozialen Projekten, protokolliert werde.  
 
NN fragt nach, welche Möglichkeiten die Politik zur Realisierung beziehungsweise zum Er-
halt von sozialen Projekte (Bauwagenplatz) habe. 
 
Herr Wirges erläutert, dass man durch den vorliegenden Entwurf bereits auf die Bedürfnis-
se des Bauwagenplatzes eingegangen sei. Er führt weiterhin aus, dass er ebenfalls wie der 
NN eine besondere Bedeutung bei sozialen Projekten sehe. In diesem Zusammenhang wird 
auch die Notwendigkeit von bezahlbaren Wohnraum benannt. Das hier vorgestellte Projekt 
sehe einen Anteil von 30% an geförderten Wohnraum vor, es gäbe jedoch auch Projekte, 
die eine höhere Quotierung, wie die geforderten 30% vorsehen. Die Anhebung der geforder-
ten 30% werde momentan auf politischer Ebene diskutiert.

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6. NN merkt an, dass die derzeitige Verkehrssituation sehr kritisch zu sehen sei. Die Alsdorfer 
Straße befinde sich in einem äußert schlechten Zustand, welcher daraus resultieren würde, 
dass andere Bauvorhaben in der Vergangenheit bereits die Alsdorfer Straße für Baustellen-
verkehre genutzt haben. Es wird zu Protokoll gegeben, dass die Anwohner nicht für die 
Schäden verantwortlich seien und das die vorliegende Planungskonzeption die Alsdorfer 
Straße schützen müsse. 
 
Herr Cekin verweist bezüglich der Straßenschäden auf das bereits benannte Verursacher-
prinzip.  
 
Die benannte Kritik an der Verkehrssituation könne er nachvollziehen, allerdings sei die 
Qualität der Verkehrsabwicklung in weiten Bereichen als gut, im schlimmsten Falle als zu-
friedenstellend zu bezeichnen. Die verkehrstechnische Problematik ergebe sich aus den 
Park-Suchverkehren, hierzu laufen allerdings schon Untersuchungen. Das zu erarbeitende 
Verkehrsgutachten soll auf die zukünftige Situation vorbereiten. 
 
 
7. NN fragt nach, ob die „Gleisharfe“ zur Sicherung der Grünsituation zwischenzeitlich von der 
Stadt erworben wurde. Dies wurde innerhalb der Sitzung des Stadtentwicklungsausschus-
ses vom 04.07.2019 in Aussicht gestellt. Sie regt an, dass die Stadt die Gleisharfe kauft und 
somit den Fortbestand dieser Grünfläche sichert. 
 
Frau Rheinschmidt erläutert, dass dies innerhalb des nicht öffentlichen Teils der Sitzung 
der Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld thematisiert wurde. Sie führt weiterhin 
aus, dass öffentlich keine Auskünfte über den Stand des Grundstücksankaufes gegeben 
werden können. Die Verwaltung habe die Bitte zum Ankauf der Gleisharfe aus der Öffent-
lichkeit jedoch aufgenommen.  
 
NN fragt nach, ob der Bauwagenplatz erhalten bleibt. Der Wagenplatz sei innerhalb der La-
gepläne nicht erkennbar. 
 
Herr Wolff verweist auf die Ausführungen von Herr Faber. Der vorliegende Konzeptentwurf 
sieht durch die Wohnbebauung keine Beeinträchtigung des Bauwagenplatzes vor. Der Platz 
ist nicht Bestandteil der vorliegenden Planung und wird daher auch nicht abgebildet.  
 
NN fragt nach, ob der Bauwagenplatz während der Bauphase umgesiedelt werde.  
 
Herr Wolff merkt an, dass der Vorhabenträger dazu verpflichtet sei, die Realisierung des 
Vorhabens, dies beinhalte auch den Abriss, auf seinem Grundstück durchzuführen.  
 
 
8. NN fragt nach, warum der Bauwagenplatz innerhalb der gezeigten Lagepläne nicht erkenn-
bar sei.  
 
Herr Faber erläutert, dass der Plan nur eine detaillierte Darstellung für den Geltungsbereich 
aufzeige. Alle weiteren umliegenden Bereiche werden rein schematisch dargestellt und wei-
sen keine Details auf. . 
 
NN kritisiert, dass im Rahmen der heutigen Abendveranstaltung noch keine konkreten Ant-
worten geliefert werden können. Es wurden im Rahmen der StEA-Sitzung vom 04.07.2019 
bereits Fragen vorgebracht, die immer noch nicht beantwortet wurden.  
  
Frau Blömer-Frerker weist darauf hin, dass die heutige Abendveranstaltung eine Informati-
onsveranstaltung sei, in dessen Rahmen die Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Hin-
weise zur Planung geben können. Alle Anregungen werden aufgenommen, beziehungswei-

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se protokolliert. Die aufgenommen Anregungen sowie Fragestellungen werden anschlie-
ßend auch in die Politik gegeben und im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt. 
 
NN bittet um Klarstellung, dass der Bauwagenplatz von der Planung nicht betroffen sei. Es 
sei von einer optionalen Baustellenzufahrt über das REWE-Grundstück gesprochen worden, 
dies stehe im Widerspruch dazu, dass der Bauwagenplatz nicht tangiert werde. 
 
Herr Küppers stellt klar, dass die angesprochene Zufahrt über die bestehende Parkplatzsi-
tuation der REWE im Osten des Gebietes geführt werden könnte. Die Zufahrt würde südlich 
der Bauwagensiedlung liegen und würde damit keinen Konflikt auslösen.  
 
 
9. NN fragt nach, wie die Zufahrt für die Kindertagesstätte in Zukunft gehandhabt wird. Soll der 
aktuelle Straßenschnitt der Alsdorfer Straße beibehalten werden oder wird die Fahrbahn 
verbreitert (Wegfall der Längsparker). Es wird angemerkt, dass die Alsdorfer Straße in ihrem 
aktuellen Zustand schwer befahrbar und sehr eng sei.  
 
Herr Cekin merkt an, das seitens des Amtes für Straßen- und Verkehrsentwicklung gefor-
dert werde, die notwendigen Bring-und Holverkehre sowie die erforderlichen Stellplätze auf 
dem privaten Grundstück des Investors nachzuweisen. Die Kindertagesstätte soll zukünftig 
über den Wendehammer angedient werden. Die gegenwärtige Straßensituation soll erhalten 
bleiben.  
 
 
10. NN merkt an, dass das Quartier im Sinne der Nachhaltigkeit autofrei geplant werden sollte. 
Darüber hinaus könne es nicht nachvollzogen werden, warum gegen die Öllinse nichts un-
ternommen und lediglich durch die vorliegende Planung überbaut werde. 
 
Frau Burkhardt-Dellmann hält fest, dass es grundsätzlich möglich sei, auf der bestehen-
den Öllinse zu bauen. Dies werde bereits durch die Bestandsbebauung nachgewiesen. 
Darüber hinaus gebe es verschiedene Prüfstellen, welche die Öllinse kontrollieren würde. 
Die Messstellen würden Daten über die Größe und die Lage der Linse liefern. 
Grundsätzlich sei allerdings zu sagen, dass eine Sanierung größere Risiken für die Umwelt 
berge als eine Überbauung. So könne bei einer Sanierung nicht ausgeschlossen werden, 
dass Teile der Linse ins Grundwasser eindringen würden. Demzufolge bleibt die Altlast be-
stehen. Es wird jedoch parallel zur Planung des Quartiers ein Sicherungs- und Sanierungs-
konzept angefertigt.  
 
Es wird weiterhin angemerkt, dass es sich bei der Planung um ein autofreies Quartier hand-
le, da die Verkehre um das Quartier geleitet werden.  
 
 
11. NN merkt an, dass die bereits benannte Erschließungsproblematik noch nicht geklärt sei. 
Das vorgestellte Bebauungsplangebiet sei unzureichend festgelegt worden und berücksich-
tige die angesprochene Erschließung vom Maarweg aus nicht. Es wird angeregt, dass 
Plangebiet nach Osten hin zu erweitern, um die aufgezeigte Erschließungsvariante zu be-
rücksichtigen und im Weiteren zu sichern. 
 
Herr Wolff stellt klar, dass sich der aufgezeigte Planumgriff, beziehungsweise Geltungsbe-
reich, im Laufe des Aufstellungsverfahrens noch ändern könne. Die gezeigten Pläne würden 
die Erschließung vom Maarweg noch nicht berücksichtigen, dies werde jedoch im Laufe des 
weiteren Verfahrens angepasst. Es wird festgehalten, dass die Erschließung über den 
Maarweg fester Bestandteil der weiteren Planung sein wird.

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NN macht auf die momentane Verkehrssituation aufmerksam. Diese würde sich in Bezug 
auf die Alsdorfer Straße weiter verschlechtern, wenn die Kita-Verkehre über diese abgewi-
ckelt werden. Es wird angeregt, den gesamten Block vom Maarweg bis zur Stolberger Stra-
ße aus verkehrstechnischer Sicht zu betrachten und weiter zu entwickeln. Es sollten nicht 
nur kleinere Teilbereiche betrachtet werden. Vielmehr sei eine übergeordnete Vision für den 
ganzen Block zu entwickeln.  
 
 
12. NN äußert Bedenken bezüglich der zukünftigen Parkplatzsituation. Sie fragt nach, ob die 
Bestandsparkplätze bestehen bleiben oder neue öffentliche Parkplätze innerhalb der ge-
planten Tiefgarage geschaffen werden.  
 
Herr Küppers führt aus, dass öffentliche Parkplätze nicht Bestandteil der Planung seien. Es 
werden nur die notwendigen Stellplätze für die Anwohner beziehungsweise die Besucher 
vorgesehen. In Abstimmung mit dem Verkehrsgutachter und der Verwaltung soll geklärt 
werden, wie viele Stellplätze im Rahmen der Planung zu schaffen sind. Es wird erneut auf 
das Verkehrsgutachten verwiesen. 
 
Herr Cekin merkt an, dass die aktuelle Parkplatzsituation beibehalten wird. Der Investor 
muss die erforderlichen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachweisen. Aus dem vor-
liegenden Bauvorhaben werde kein Bedarf für zusätzliche öffentliche Stellplätze resultieren. 
 
 
13. NN möchte wissen, ob die Bauverkehre über die Alsdorfer Straße in beide Richtungen ge-
führt werden. Falls ja, werde hierdurch mit einer Erhöhung der Feinstaubbelastung gerech-
net. Es werde angeregt, die Bauverkehre in einer Art Kreisverkehr abzuhandeln, sodass die 
Alsdorfer Straße lediglich in einer Richtung befahren werde. Des Weiteren wird nachgefragt, 
ob Ladestationen für Elektrofahrzeuge innerhalb der Tiefgarage geplant seien. 
 
Herr Küppers legt dar, dass die Anregung zur Führung der Baustellenverkehre geprüft 
wird. Es sei ein Bestreben der Pandion AG, die Alsdorfer Straße so wenig wie möglich zu 
belasten. In Bezug auf die Ladestationen wird angemerkt, dass innerhalb der Planung auch 
ein Mobilitätskonzept erarbeitet wird. Dieses solle neben möglichen Ladestationen für Elekt-
roautos auch Car-Sharing Plätze betrachten.  
 
 
14. NN, Anwohner der St-Vither Straße merkt an, dass die bereits benannte Öllinse seit mehr 
als 40 Jahren existiere. Es gab nach eigener Aussage bereits einige Unternehmen, die die 
Öllinse entfernen wollten. Darüber hinaus sei es für die Anwohner nicht zumutbar, wenn im 
Rahmen der Bauphase die Bauverkehre über die Alsdorfer Straße geführt werden. Insge-
samt sei die Verkehrssituation zu überdenken, da die St.-Vither Straße sowie die Alsdorfer 
Straße als Abkürzung für die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Stolberger Straße / Maar-
weg genutzt werden.  
 
Frau Blömer-Frerker merkt an, dass die vorgebrachten Anregungen aufgenommen wer-
den. 
 
 
15. NN als Anwohner fragt nach, wie teuer die geplanten Wohnungen seien sollen und ob die 
Verkehre der Kindertagesstätte nur in eine Richtung geführt werden. Darüber hinaus werde 
angeregt, dass sofern die Parkplätze entlang der Alsdorfer Straße entfallen, ein öffentliches 
Parkhaus errichtet werden soll. 
 
Herr Küppers erläutert, dass er zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auskünfte über die 
Wohnungspreise machen könne. In Bezug auf den geplanten Wohnraum werde jedoch an-

Niederschrift über die frühzeitige Öffen tlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
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gemerkt, dass das Kooperative Baulandmodell der Stadt Köln vollumfänglich angewendet 
wird. Ein öffentliches Parkhaus ist nicht Bestandteil der vorliegenden Planung. 
 
16. NN fragt, wer den öffentlich geförderten Wohnraum plant. Es wird angeregt, mehr als die 
geforderten 30% zu realisieren. Darüber hinaus werde die Zusammenarbeit mit einer ge-
meinnützlichen Gesellschaft angeregt. 
 
Herr Küppers merkt an, dass die Pandion AG für die gesamte Entwicklung zuständig sei 
und sie sich gegenüber der Stadt dazu verpflichtet habe, die geforderten 30% an geförder-
ten Wohnraum zu entwickeln. Die Anregung zur Zusammenarbeit mit einer gemeinnützli-
chen Gesellschaft werde aufgenommen. 
 
Herr Wolff verweist auf die rechtskräftigen Wohnraumförderrichtlinien des Bundeslandes 
Nordrhein-Westfalens hin. Die hier geplanten öffentlich geförderten Wohnungen werden 
gemäß diesen Förderrichtlinien sowie in Abstimmung mit dem Amt für Wohnungswesen er-
richtet. Es werde weiterhin angemerkt, dass man bei einer Wohnraumbindung beziehungs-
weise einer Belegungszeit dieser Wohnräume von einer Dauer zwischen 20 und 25 Jahren 
ausginge. Die Anfangsmiete dieser Wohnungen liege bei 6,25 Euro bis 6,80 Euro je Quad-
ratmeter, beim 1. beziehungsweise 2. Förderweg. Es gebe natürlich auch Vorhaben inner-
halb Kölns die einen größeren Anteil wie die geforderten 30% vorsehen würden, gemäß des 
Ratsbeschlusses von 2014 in Bezug auf das Kooperative Baulandmodell seien jedoch min-
destens 30% vorzusehen. 
 
 
17. NN regt die Erstellung eines neuen städtebaulichen Konzeptes an, welches den Bauwagen-
platz und die Belange der Anwohner berücksichtige. Darüber hinaus wird erneut nachge-
fragt, wann die offenen Fragen der Anwohner der Bauwagensiedlung zum Vorhaben beant-
wortet werden. 
 
Herr Wolff merkt an, dass dem vorliegenden Entwurf bereits durch die Verwaltung und ins-
besondere durch die Politik zugestimmt wurde. Hieraus resultiere kein Bedarf für ein neues 
Verfahren beziehungsweise für eine Überarbeitung des Entwurfes. Die politischen Vorgaben 
seien damit klar definiert. Des Weiteren wird angemerkt, dass die Bauwagensiedlung durch 
die aktuelle Planung nicht tangiert werde. 
Bezüglich der offenen Fragen, welche schriftlich am 04.07.2019 im Rahmen der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses an den Vorsitzenden Herrn Kienitz weitergeleitet wurden, 
wird klargestellt, dass diese im weiteren Verfahren beantwortet werden. Die Untersuchun-
gen der entsprechenden Fachgutachter sind zum derzeitigen Stand noch nicht abgeschlos-
sen. Im Zuge des nächsten Beteiligungsschrittes, der Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB 
werden jedoch alle Fragen umfangreich beantwortet sein und die jeweiligen Gutachten onli-
ne sowie in schriftliche Form beim Stadtplanungsamt einsehbar sein.  
 
 
18. NN fragt nach, ob es eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit geben werde.  
 
Frau Rheinschmidt gibt einen Überblick über den weiteren Verfahrensablauf. Zudem ver-
weist Sie auf die weiteren Beteiligungsmöglichkeiten sowie auf die Dauer der Beteiligung. 
Sie merkt an, dass auch die nächste Beteiligungsmöglichkeit, die Offenlage, öffentlich be-
kannt gemacht wird im Amtsblatt der Stadt Köln. Sie weist darauf hin, wo die entsprechen-
den Unterlagen in schriftlicher Form ausliegen, beziehungsweise wo sie im Internet zu fin-
den sind. 
 
 
19. NN fragt nach, wer die Kosten bei einer Ausbreitung der Öllinse tragen würde.

Niederschrift über die frühzeitige Öffen tlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Wohnbebauung Alsdorfer Straße" in Köln -Braunsfeld/Ehrenfeld 
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Frau Burkhardt-Dellmann merkt an, dass die Kosten vom Verursacher getragen werden 
müssen (Verursacherprinzip). 
 
 
20. NN regt an, für die bestehende Kranhalle auf dem Plangebiet ein historisches Gutachten 
anfertigen zu lassen. Die Kranhalle sei historisch erhaltenswert. Des Weiteren regt er an, 
dass man die Pandion AG im Rahmen der weiteren Planung zu einem Anteil von mindes-
tens 70% geförderten Wohnungsbau verpflichten solle. 
 
 
21. NN von der Bürgerinitiative Alsdorfer Straße merkt an, dass die aufgezeigte Erschließungs-
variante über den Maarweg begrüßt werde. In diesem Zusammenhang wird nachgefragt, ob 
die Alsdorfer Straße zukünftig nur noch in eine Richtung zu befahren sei. 
 
Herr Cekin weist auf den Sachstand des Verkehrsgutachtens hin. In der aktuellen Betrach-
tung seien 80% der Verkehr über den Maarweg abzuhandeln. Dies sei auch Vorgabe des 
Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung. Um die geforderten 80% einzuhalten, seien 
durch den Investor, beziehungsweise durch die Fachgutachter, Maßnahmen zur Realisie-
rung aufzuzeigen. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel die Tiefgaragenzufahrt zur Alsdorfer 
Straße für einen Zwei-Richtungsverkehr zu sperren. Dies soll im weiteren Verfahren geprüft 
werden.  
 
NN erkundigt sich über den Sachstand einer möglichen Erschließung des Plangebietes vom 
REWE-Parkplatz aus. Wird diese Variante weiter verfolgt? 
 
Herr Küppers berichtet, dass diese Option weiterhin geprüft werde, jedoch von den weite-
ren Planungen der REWE abhängt. Die vorgestellte Planung sehe eine Erschließung über 
den Maarweg vor.  
 
Herr Cekin ergänzt, dass der Fokus auf einer Erschließung über dem Maarweg liege. Diese 
Variante funktioniere und werde im Weiteren verfolgt.  
 
Frau Rheinschmidt merkt an, dass die Möglichkeit, das Plangebiet über das REWE Grund-
stück zu erschließen, sich in Zukunft durch Umstrukturierungen bei REWE durchaus ergeben 
könne, derzeit aber nicht absehbar sei. Daher sollte eine mögliche Erschließung vom Stichweg 
Stolberger Straße her für die Zukunft nicht verbaut werden. .  
NN regt an, dass eine Sicherung dieser Fläche eventuell durch die Stadt geschehen könnte. 
Dies wäre als äußerst positiv für die Erschließung der Kita zu bewerten. 
 
Frau Rheinschmidt merkt an, dass die Anregung aufgenommen und der Politik vorgelegt 
wird. 
 
NN erkundigt sich, ob es für den öffentlichen Spielplatz, der südlich des Plangebietes liegt, 
ein Sicherungskonzept gäbe. Durch die bereits benannten Bauverkehre sowie die entste-
henden Neuverkehre nach Fertigstellung des Projektes, sei mit eine Erhöhung des Ver-
kehrsaufkommens zu rechnen und der Spielplatz würde im Moment nur durch einen niedri-
gen Zaun von der Straße abgetrennt sein. 
 
Frau Blömer-Frerker stellt klar, dass es zum derzeitigen Zeitpunkt noch kein Sicherungs-
konzept gebe. Die Anregung zur Erstellung eines Sicherungskonzeptes werde jedoch auf-
genommen.  
 
NN fragt nach, ob weitere Stellplätze für Besucher auf der Alsdorfer Straße geplant seien?

Niederschrift über die frühzeitige Öffen tlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Wohnbebauung Alsdorfer Straße" in Köln -Braunsfeld/Ehrenfeld 
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Herr Springsfeld erläutert, dass die aus dem Bauvorhaben resultierenden Besucherstell-
plätze auf dem privaten Grundstück des Investors nachgewiesen werden müssen. Gemäß 
aktueller Planung gehe man von insgesamt fünf bis zehn Besucherstellplätzen aus. 
 
NN hat eine Frage bezüglich der aufgezeigten vorläufigen Verkehrsanalyse. Er fragt nach, 
ob die Mehrverkehre durch Besucher und Lieferverkehre bereits berücksichtigt wurden und 
ob eventuell Möglichkeiten betrachtet wurden, die Lieferverkehre entlang der Alsdorfer 
Straße zu minimieren. 
 
Herr Springsfeld erläutert, dass die Besucher- und Lieferverkehre bereits innerhalb der 
20%, welche über die Alsdorfer Straße geführt werden, berücksichtigt seien. Weiterhin wird 
angemerkt, dass die Lieferverkehre auch über den Maarweg geführt werden könnten. Er 
merkt an, dass diese Thematik auch innerhalb des Mobilitätskonzeptes berücksichtigt wer-
de. 
 
NN regt zur Minimierung der Lieferverkehre eine neue Packstation innerhalb des Maarwe-
ges an.  
 
Herr Springsfeld erläutert, dass eine Packstation in der Regel nicht für ein einzelnes Bau-
vorhaben errichtet wird sondern für ein bestimmtes Einzugsgebiet geplant werde. 
 
NN merkt an, dass der gezeigte Systemschnitt nur die Bestandsbebauung im Vergleich zu 
den Solitärgebäuden zeige, die abrückende Blockrandbebauung sei jedoch höher und wür-
de deutlich massiver wirken. Er fragt weiterhin nach, warum die Baumasse, im Vergleich 
zum Rahmenplan von 2004 (GFZ von 1,0 für das Gebiet), so erhöht wurde. 
 
Herr Faber führt aus, dass der Systemschnitt das direkte Gegenüber der neuen Planung 
berücksichtige. Daher werden die Solitärgebäude sowie der Bestand abgebildet. Es wird er-
gänzt, dass im Zuge des Wettbewerbsverfahrens aufgezeigt wurde, dass der Entwurf aus 
städtebaulicher Sicht für das hier vorliegende Plangebiet verträglich sei.  
 
Herr Wolff  ergänzt, dass sich die Rahmenbedingungen im Vergleich zum Jahr 2001 wei-
terentwickelt haben. Es bestehe ein akuter Bedarf an Wohnraum in Köln. Die Dichte des 
hier vorliegenden Planvorhabens sei städtebaulich vertretbar und verträglich. Herr Wolff gibt 
weiterhin zu bedenken, dass durch die Erhöhung der Gebäudekörper auch mehr Raum für 
qualitativ hochwertige Freiräume zur Verfügung stehe. Im weiteren Planverfahren werden 
die umwelt- und klimarelevanten Punkte des Projektes betrachtet. Die hier vorgestellte Pla-
nung (GFZ circa 1,5) sei verträglich und vergleichbar mit anderen Projekten im Kölner 
Raum. Das Projekt wird von Politik und Verwaltung mitgetragen. Die Stadt Köln müsse sich 
auch in Zukunft mit einer dichteren Bebauung auseinandersetzen, da es einen Mangel an 
verfügbaren Bauland gebe. 
 
 
22. NN kritisiert die kurze Beteiligungsfrist im Rahmen der Offenlage. Sie könne nicht nachvoll-
ziehen, wieso vorausgesetzt werde, dass Sie alle Gutachten innerhalb eines Monats gele-
sen und verstanden habe. Darüber hinaus wird angefragt, ob es eine weitere öffentliche 
Diskussion zum Vorhaben gebe. 
 
Frau Burkhardt-Dellmann merkt an, das die Möglichkeit bestehe, ins Stadthaus zu kom-
men und sich die Planung sowie die Fachgutachten von den entsprechenden Sachbearbei-
tern erläutern zu lassen. In diesem Rahmen können auch Anmerkungen zur Planung und 
den Gutachten vorgebracht werden. Dies kann in schriftlicher Form geschehen.

Niederschrift über die frühzeitige Öffen tlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept  
"Wohnbebauung Alsdorfer Straße" in Köln -Braunsfeld/Ehrenfeld 
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Frau Rheinschmidt erläutert, dass es normaler Weise keine weitere öffentliche Abendver-
anstaltung gebe. Eine Ausnahmeregelung würde einen politischen Beschluss voraussetzen. 
Die Anregung werde jedoch aufgenommen. 
 
 
 
 
Frau Blömer-Frerker stellt fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt. Die Wortbeiträge 
wurden aufgenommen und werden in einer Niederschrift dokumentiert. Die Niederschrift wird 
den Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Lindenthal zur politischen Bewertung vorgelegt werden 
und im Anschluss dem Stadtentwicklungsausschuss. Auch dort werden die Anregungen und 
Bedenken bewertet. 
 
Sie verweist auf die Möglichkeit, bis zum 05.12.2019 ergänzende Anregungen und Bedenken 
zum städtebaulichen Planungskonzept abgeben zu können – in schriftlicher Form per E-Mail an 
helga.bloemer-frerker@stadt-koeln.de bzw. josef.wirges@stadt-koeln.de an sowie an die Post-
adressen Aachener Straße 220, 50931 Köln und Venloer Straße 419-421, 50835 Köln. 
 
Herr Wolff erklärt, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der erste Schritt im Bebau-
ungsplanverfahren gewesen ist. Sobald der Stadtentwicklungsausschuss den Entwurf des Be-
bauungsplanes für die Offenlage freigegeben hat, werden die Bürgerinnen und Bürger im Rah-
men einer Mitteilung im Amtsblatt der Stadt Köln informiert. Innerhalb eines Monats hat die Öf-
fentlichkeit Gelegenheit, Anregungen und Bedenken gegenüber der Verwaltung darzulegen. Die 
Möglichkeit besteht, im Stadtplanungsamt Anregungen und Bedenken mündlich zur Nieder-
schrift zu geben oder die Anregungen und Bedenken schriftlich per E-Mail oder auf dem Post-
weg einzureichen. 
 
Jederzeit besteht die Möglichkeit, im Stadtplanungsamt Kontakt zu den Kolleginnen und Kolle-
gen aufzunehmen und gegebenenfalls nach dem aktuellen Stand der Planung zu fragen und 
wann die Offenlage stattfinden wird. 
 
Herr Wolff bedankt sich seitens der Stadtverwaltung für die Mitwirkung an der Bauleitplanung. 
 
Frau Blömer-Frerker bedankt sich für die angeregte Diskussion und schließt die Veranstaltung 
um circa 21:15 Uhr. 
 
 
 
 
       
gez. Frau Blömer-Frerker     gez. Herr van Ühm, Stadtplanung  
(Bezirksbürgermeisterin  Lindenthal)    Zimmermann GmbH   
        (Schriftführer) 
 
 
gez. Herr Wirges        
(Bezirksbürgermeister  Ehrenfeld)

Beratungsverlauf (4)

15.06.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
23.06.2020 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
31.08.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1356/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.05.2020
Erstellt
07.05.2020 15:23