1356/2020
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln Braunsfeld/-Ehrenfeld
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Anlage 5 Tabelle Auswertung TÖB
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/ 2 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan -Arbeitstitel: Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln- Braunsfeld/Ehrenfeld eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 24.02.2017 bis zum 31.03.2017 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 9 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Lfd. Nr. Behörde/ TÖB (Eingangsda- tum) Stellungnahme Berücksich- tigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Kampfmittelbe- seitigungsdienst (23.03.2017) Es liegen Hinweise auf vermehrte Bombenabwürfe vor. Ei- ne Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmit- tel wird empfohlen. Ja Eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel wird im weiteren Verfahren veranlasst. 2 Industrie und Handelskammer (23.03.0217) Das Vorhaben, die Fläche Alsdorfer Straße zu Wohnzwe- cken zu aktivieren, gab es bereits 2006. Schon damals hat sich die IHK Köln gegen das Vorhaben ausgesprochen. Das Umfeld ist stark gewerblich/industriell geprägt. Die her- anrückende Wohnbebauung wird zu großen Konflikten füh- ren. Diese Konflikte werden zum größten Teil zu Lasten des produzierenden Gewerbes gelöst. Vor allem, wenn wie in diesem Falle eine Mischgebietsausweisung vom Investor abgelehnt wird. Die gewerblichen und industriellen Immissi- onswerte liegen bei Wohnbauflächen niedriger als bei ge- mischten Bauflächen, dazu sind passive Lärmschutzmaß- nahmen nicht möglich. Auch eine Durchmischung mit nicht störenden Gewerbegebieten und damit einen Mix, der die Situation entspannt, ist vom Investor nicht gewünscht. Die IHK Köln teilt die Einschätzung der Verwaltung, dass Ver- drängungseffekte selbst durch die geschickteste Planung auf Bauleitplanebene nicht vermieden werden können. Teilweise Die Hinweise bezüglich der zu erwartenden Konflikte werden zur Kenntnis genommen. Im Vorfeld des städ- tebaulichen Wettbewerbs wurde eine Ersteinschätzung der vorliegenden Lärmsituation durch einen unabhän- gigen Schallschutzgutachter erarbeitet. Die Erkenntnis- se beziehungsweise Ergebnisse der Ersteinschätzung waren Gegenstand des nachfolgenden Wettbewerbs- verfahrens. Es war Aufgabe der teilnehmenden Büros, eine städtebaulich funktionierende Lösung (Gebäude- stellung, Grundrissoptimierung etc.) zum Umgang mit den angrenzenden Gewerbebetrieben und den vorlie- genden Immissionswerten aufzuzeigen. Die im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens prämierte Vorzugsvariante, reagiert durch eine zu den Gewerbe- lärmimmissionen abgerückte sowie geschlossene Be- bauung, die private und ruhige Innenhöfe ermöglicht. Die aufgezeigte städtebauliche Planung zeigte die Ver- träglichkeit einer Wohnnutzung innerhalb des Plange- bietes auf. Der zuständige Ausschuss des Rates hat bereits mit Anlage 5 - 2 - / 3 Lfd. Nr. Behörde/ TÖB (Eingangsda- tum) Stellungnahme Berücksich- tigung Stellungnahme der Verwaltung Im Norden der Städtebaulichen Konzepte grenzt der rechtskräftige Bebauungsplan 63459/02 Widdersdorfer Straße und der rechtskräftige Bebauungsplan 6345/04 Stolberger Straße an. Auch diese sollten bereits im Jahr 2006 geändert werden, um eine südliche Wohnbebauung möglich zu machen. Diese Änderung sieht die Umwandlung von GI in GE im Bebauungsplan 63459/02 und eine Ein- schränkung auf emissionsarme Betriebe im Bebauungsplan 63459/04 vor. Verdrängung von Unternehmen führt auch zum Verlust von Arbeitsplätzen. Eine solide industrielle Ba- sis mit ihren Arbeitsplätzen verhindert die Entstehung von sozialen Disparitäten. Die 184. Flächennutzungsplanände- rung bereitet die Umsetzung der oben genannten Städte- baulichen Planungskonzepte vor. Dabei soll die GI-Fläche an der Widdersdorfer Straße in ein GE umgewandelt wer- den. Für das Plangebiet hält die FNP-Änderung eine weite- re Änderung nur in textlicher Form vor: „Die gemischte Wohnbaufläche im Bereich Alsdorfer Straße soll in „Wohn- baufläche“ geändert und entsprechend der Darstellung im Nutzungskonzept der Rahmenplanung Richtung Norden und Nordosten vergrößert werden“ (Vorlage 1956/2013). Nein einem Einleitungsbeschluss für einen Teilbereich des jetzigen Plangebiets im Jahr 2016 die Richtung zur Entwicklung einer Wohnbaufläche vorgegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche nördlich der Als- dorfer Straße bereits in der vom Rat 2004 beschlosse- nen Rahmenplanung Brauns- feld/Müngersdorf/Ehrenfeld als Wohnbaupotentialflä- che dargestellt war. Ein Bebauungsplanverfahren ist grundsätzlich ergebnisoffen. Im Bebauungsplanverfah- ren werden die genannten Aspekte alle untersucht und in die Abwägung eingestellt. Die Änderung der beiden genannten Bebauungspläne ist erforderlich und wird parallel zum vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanverfahren „Wohnbebauung Alsdor- fer Straße“ erfolgen. Ebenso wird es eine parallele Flä- chennutzungsplanänderung geben, um die GI-Fläche an der Widdersdorfer Straße in GE umzuwandeln. Im Rahmen der Verfahren wird es zu einer umfangreichen Nutzungskartierung der vorhandenen Gewerbebetriebe kommen. Ziel der beiden Änderungsverfahren ist die Realisierung einer Wohnnutzung auf dem vorliegenden Plangebiet, die Berücksichtigung der Gewerbebetriebe im direkten Umfeld sowie eine sachgerechte Zonie- rung. Eine Verdrängung von bestehenden Betrieben kann daher nicht erkannt werden. In welcher Verfahrensart die beiden angrenzenden Be- bauungspläne bzw. Flächennutzungsplanänderungen durchgeführt werden, wird im Rahmen des weiteren Verfahrens geprüft. - 3 - / 4 Lfd. Nr. Behörde/ TÖB (Eingangsda- tum) Stellungnahme Berücksich- tigung Stellungnahme der Verwaltung Dies ist keine sachgerechte Zonierung. Ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB werde für die vorherrschende Gemengelage als unpassend angesehen. Die Plangebietsgröße mag das be- schleunigte Verfahren für die Innenentwicklung rechtferti- gen, die tatsächliche Gemengelage bedarf einer umfangrei- chen Betrachtung. Die oben genannten Städtebaulichen Planungskonzepte erzeugen eine dreiseitige heranrückende Wohnbebauung, missachten eine sachgerechte Zonierung, setzen die Ände- rung von zwei Bebauungsplänen und des Flächennut- zungsplanes voraus und nehmen Konflikte und Verdrän- gung mit Gewerbe- und Industrieunternehmen in Kauf. Aus diesen Gründen spricht sich die IHK Köln nachdrücklich gegen dieses Vorhaben aus. Nein Es liegen die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13 a BauGB vor, daher wird das beschleunigte Verfah- ren nach § 13 a BauGB auch angewandt. Alle relevan- ten Umweltbelange werden im beschleunigten Verfah- ren ebenfalls grundlegend untersucht, umfangreich betrachtet und in die Abwägung eingestellt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird auf die vorangegangenen Antworten verwiesen. 3 Polizeipräsidium Köln, Verkehr (06.03.2017) Keine Bedenken Kenntnis- nahme 4 Polizeipräsidium Köln, Direktion Kriminalität (22.03.2019) Gegen das Verfahren bestehen unter Berücksichtigung der Technischen und Städtebaulichen Kriminalprävention keine Bedenken. Im Folgenden werden Empfehlungen für die Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie die Umfeldgestaltung gegeben. Es wird auf ein kostenloses Beratungsangebot zur Städtebaulichen Kriminalprävention hingewiesen. Es wird darum gebeten die Stellungnahme an den Vorha- benträger weiterzuleiten. Darüber hinaus wird angeregt den Vorhabenträger frühzeitig auf das vorher genannte Bera- tungsangebot hinzuweisen. Es wird um Aufnahme eines Textlichen Hinweises innerhalb Teilweise Kenntnis- Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Bitte um Weiterleitung der Stellungnahme an den Vor- habenträger wird gefolgt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Auf- - 4 - Lfd. Nr. Behörde/ TÖB (Eingangsda- tum) Stellungnahme Berücksich- tigung Stellungnahme der Verwaltung der Festsetzung zur Kriminalprävention gebeten. nahme nahme des Textlichen Hinweises wird im Rahmen der weiteren Bearbeitung geprüft. 5 Stadtwerke Köln GmbH (23.03.2017) Keine Bedenken Kenntnis- nahme 6 Abfallwirt- schaftsbetriebe Köln (06.03.2017) Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schlepp- kurven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der RASt 06 hingewiesen. Des Weiteren wird um Berücksichti- gung des § 10 Standplätze für Abfallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln gebeten. Ja Die benannten Punkte werden im Rahmen des weite- ren Verfahrens berücksichtigt. 7 Westnetz GmbH (16.03.2017) Im Plangebiet verlaufen keine Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Es werde ferner davon ausgegangen, dass bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die entspre- chenden Unternehmen beteiligt wurden. Ja Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Betei- ligung der zuständigen Unternehmen ist erfolgt. 8 Pledoc GmbH (13.03.2017) Innerhalb des Plangebietes liegen keine verwalteten Ver- sorgungsanlagen. Bei Ausdehnung des Projektbereiches wird um erneute Abstimmung gebeten. Ja Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Bitte um Beteiligung im Rahmen des weiteren Verfahrens wird gefolgt. 9 Thyssengas GmbH (09.03.2017) Keine Bedenken Kenntnis- nahme
Anlage 2 Städtebauliches Konzept
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D Hinweis: die Freiraumplanung ist ein Platzhalter u. wird.J(l Absprache aktualsiert1 , • - - - � Anlage 2
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Rhei Az Vorlagen-Nummer 1356/2020 Freigabedatum 28.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln Braunsfeld/-Ehrenfeld Anhörung der Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Lindenthal zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städte- baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbe- zogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei- ligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen; Alternative: keine Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.06.2020 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 23.06.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 31.08.2020 Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Planung Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 04.07.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB –Arbeitstitel: Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld- beschlossen (1380/2019). Die Flächen des ehemaligen Schrottplatzes nördlich der Wendeanlage Alsdorfer Straße liegen seit längerer Zeit brach. Weiterhin hat der benachbarte Gewerbebetrieb (Alsdorfer Straße 7-9) seinen Sitz verlagert. Die Vorhabenträgerin Pandion Alsdorfer Straße GmbH & Co. KG beabsichtigt auf der Flä- che eine Wohnbebauung mit ca. 210 WE und eine vierzügige Kindertagesstätte zu errichten. Das Plangebiet ist rund 1,58 ha groß. Das Projekt trägt zur Schaffung von in der wachsenden Großstadt Köln dringend benötigtem Woh- nungsbau bei. Der bestehende rechtskräftige Bebauungsplan 63459/04 setzt für den überwiegenden Teil des Plangebiets ein Gewerbegebiet fest. Im südlichen Bereich zur Alsdorfer Straße hin ist ein Mischgebiet festgesetzt. Um eine Wohnbebauung realisieren zu können, ist eine Anpassung des Pla- nungsrechts erforderlich. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand am 20.11.2019 nach Modell 2 (Abendveranstaltung) und daran anschließender zweiwöchiger Frist (bis einschließlich 05.12.2019) zur Einreichung von Stellungnahmen statt. Die Niederschrift der Abendveranstaltung ist als Anlage 3 beigefügt. Es sind 14 schriftliche Stellung- nahmen eingegangen. In der Abendveranstaltung sowie in den eingegangenen Stellungnahmen wurde im Wesentlichen Fol- gendes vorgetragen: Erschließungssituation/Verkehr: - Forderung nach Entfall der Tiefgaragen Zu- und Ausfahrt an der Alsdorfer Straße für PKW, - Sicherstellung der Erschließung der Tiefgarage über den Maarweg (Erweiterung des Geltungsbe- reichs des Bebauungsplanes), - Keine Führung von Versorgungsverkehren über die Bestandsstraßen, - Erschließung der Kita über den REWE-Parkplatz und nicht über die Alsdorfer Straße, - Sicherung des Fuß- und Radwegenetzes gemäß Rahmenplanung Brauns- feld/Müngersdorf/Ehrenfeld, entsprechende Dimensionierung und Gestaltung der Erschließungs- straße vom Maarweg aus, - Keine Führung von Baustellenverkehren über die Alsdorfer Straße und die anderen Bestands- straßen, - Beibehaltung der Zufahrts-Beschränkungen für die St-Vither Straße, - Erarbeitung eines Verkehrs-, Mobilitäts- und Parkraumkonzepts. 3 Ruhender Verkehr - Anhebung des Stellplatzschlüssels von 0,8 auf mindestens 1,0, - Ausreichende Bereitstellung von Besucherstellplätzen innerhalb des Plangebiets, - Einrichtung von Anliegerparken im Viertel, Sicherung der vorhandenen Parkplatzsituation auf den Bestandsstraßen. Städtebauliches Konzept - Reduzierung der GFZ, der Geschossigkeit und der Wohneinheiten, - Beibehaltung bzw. Sicherung der alternativen Wohnform des Bauwagenplatzes, - Sicherung des bestehenden öffentlichen Spielplatzes, - Erhalt der Grenzmauer zum Bauwagenplatz. Grün und Umwelt - Sicherung der „Gleisharfe“ durch Aufnahme in den Bebauungsplan und Festsetzung als Grünflä- che, - Forderung nach erhöhter Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten, - Betrachtung von ökologischen Aspekten (Starkregen, Dachbegrünung), - Umgang mit der unter dem Grundstück befindlichen Öllinse, Forderung nach gutacherlicher Beur- teilung der Öllinse und evtl. Beseitigung. Allgemein - Forderung einer weiteren Abendveranstaltung im Rahmen der Offenlage, - Aktualisierung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld für den gesamten Bereich, - Verortung einer Sammelstation für Pakete an der Erschließungsstraße zum Maarweg zur Minimie- rung von Lieferverkehren in den Bestandsstraßen. In der Anlage 4 erfolgt die Darstellung und Bewertung der zum städtebaulichen Planungskonzept - Arbeitstitel: Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld - eingegangenen Stel- lungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Eine Auflistung der Verfasser der schriftlichen Stellungnahmen wird den Fraktionen mit gesonderter Post zugestellt. Weiterführung des Verfahrens Städtebauliches Konzept Das städtebauliche Konzept sieht zwei gegeneinander gesetzte L-förmige Baukörper mit V- Vollgeschossen und einem weiteren Nicht-Vollgeschoss vor, die im Süden durch zwei Punkthäuser mit III-V-Geschossen (Solitäre) ergänzt werden. Die Kindertagesstätte befindet sich nördlich des Wendehammers, in den oberen Geschossen des Gebäudes ist ebenfalls Wohnen vorgesehen. Im Westen und Norden des Gebiets ist eine Anbindung an den geplanten Fuß- und Radweg auf der ehemaligen Gleistrasse vorgesehen. Öffentliche Spielplatzflächen sind im Nordosten und Südwesten geplant. Die Gebäude werden vorrangig vom Innenhof erschlossen und unterstützen die Konzeption eines belebten Innenhofs. Erschließung Die Haupterschließung der Tiefgarage erfolgt über eine Erschließungsstraße vom Maarweg aus. Die Vorhabenträgerin hat dafür Grundstücksflächen erworben, somit steht zusammen mit den städtischen Flächen für die Erschließung vom Maarweg zum Plangebiet eine Breite von ca. 8,10 m zur Verfü- gung. Das begrünte Rad- und Fußwegenetz auf den ehemaligen Gleistrassen ist ein wichtiger Bestandteil in der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld. Die Zufahrt zur Tiefgarage fällt nun auf ein Teilstück des begrünten Rad- und Fußwegenetzes. Ziel ist daher eine Erschließungssituation, die die Erschließung zur Tiefgarage sowie den begrünten Fuß- und Radweg berücksichtigt. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann noch keine abschließende Aussage gemacht werden, ob die Straßenraumaufteilung zwischen Maarweg und Tiefgaragenzufahrt im Misch- oder Trennprinzip erfolgt und wie die Flächen gestaltet werden. Hierzu werden Aussagen im Verkehrsgutachten getroffen, welches derzeit noch erarbeitet wird. 4 Die Erschließung vom Maarweg zur Tiefgarage wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes miteinbezogen, in diesem Bereich erfolgt daher eine Änderung des Geltungsbereichs im Vergleich zum Einleitungsbeschluss. Die Einfahrt zur Tiefgarage von der Alsdorfer Straße aus bleibt in eingeschränkter Form erhalten. Hier soll lediglich eine Einfahrtsmöglichkeit für PKWs vorgehalten werden. Darüber hinaus ist im Sinne einer modernen Mobilität von Wohnquartieren in diesem Bereich eine Zu- und Ausfahrt für Fahrräder und Lastenräder geplant. Kooperatives Baulandmodell Die Vorhabenträgerin hat am 29.03.2019 die Anwendungszustimmung zum kooperativen Bauland- modell unterschrieben. Es ist ein Anteil von 30% öffentlich geförderten Wohnungen geplant. Die Planung löst einen ursächlichen Mehrbedarf an öffentlichen Grünflächen von knapp unter 5.000 m² aus, so dass gemäß Kooperativem Baulandmodell ein Ablösebetrag zur Mehrbedarfsdeckung zu zahlen ist. Die Mehrbedarfe für öffentliche Spielplatzflächen belaufen sich auf ca. 1.000 m² und werden flächen- mäßig voraussichtlich im Plangebiet abgedeckt. Hierzu laufen noch Abstimmungen mit dem Fachamt. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Für das Plangebiet ist im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 63459/02 Gewerbe festgesetzt. Das Gelände wird nicht mehr gewerblich genutzt. Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat negative Auswirkungen durch die Emission des Kli- maschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Die Emission stammt u.a. aus dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird. Im Rahmen des Ver- fahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Kli- maschadgases werden geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Bewertung der Umwelt- belange statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt, die zurzeit erarbeitet werden. Es werden zum Bebauungsplan-Entwurf Fachgutachten und Fachplanungen zu folgenden Themen erarbeitet: Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept, Lärmgutachten, Artenschutzprüfung, Gutachten zum Baugrund und zu den Altlasten sowie ein Sicherungs- und Sanierungskonzept, Energiekonzept, Baumbewertung Verwaltungsvorschlag Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (Anlage 2) einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen. Anlagen 1 Geltungsbereich 2 Städtebauliches Planungskonzept 3 Niederschrift Abendveranstaltung 4 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen 5 Stellungnahmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB
Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 0 5025 100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen BebauungsplanesWohnbebauung Alsdorfer Straßein Köln - Braunsfeld / Ehrenfeld Maßstab 1 : 2 500
Anlage 6 Auszug Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld_Müngersdorf_Ehrenfeld
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Die Oberbürgermeisterin Geschäftsführung % & Rahmenplanungsbeirat ar va Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld Pu For $ =>; Herr Jennrich-von Papen Telefon: (0221) 221-26391 Fax: . (0221) 221-28493 E-Mail: stefan.jennrich-vonpapen@stadt-koeln.de Datum: 24. Juni 2020 Beschlussprotokoll über die 25. Sitzung des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld in der Wahlperiode 2014/2020 am Dienstag, dem 23.06.2020, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr, Bezirksrathaus Lindenthal; Sitzungssaal ersdorf, Braunsfeld und Ehrenfeld Sitzung der Bezirksvertretung Ehren- TOP 5 Verwaltungsvorlagen (Beschlussempfehlüngen an die Bezirksvertretungen) 5.1 Vorlagen-Nr. 1356/2020 Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln Braunsfeld/-Ehrenfeld Anhörung der Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Lindenthal zu den Ergebnis- sen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Beschluss: Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt den Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld fol- genden ergänzten Beschluss zu fassen: "Der Stadtentwicklungsausschuss L. - beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan- Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beschlussprotokoll der 25. Sitzung des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld am 23. Juni 2020 frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach $ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3) zu berücksichtigen; Ergänzung: e Esistdarauf zu achten, dass das Verkehrskonzept 'Alsdorfer Straße' mit dem Verkehrs- konzept zu der parallel stattfindenden Entwicklung 'Gleisdreieck' abgestimmt wird. Durch “die gleichzeitig an die gegenüberliegende Seite des Maarweges vorgesehene Anbindung entsteht hier ggf. ein neuer Kreuzungspunkt, den es möglichst konfliktfrei zu lösengilt. e Das derzeit in Erstellung befindliche Verkehrskonzept 'Alsdorfer Straße' soll in den Be- zirksvertretungen und dem Rahmenplanungsbeirat vorgestellt werden. Dazu gehört auch ein Mobilitätskonzept inkl. der ÖPNV-Erschließung des Bereichs Alsdorfer Straße. e Die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der öffentlichen Flächen im Plangebiet (Spielplätze) ist zu jeder Tageszeit sicherzustellen." Abstimmungsergebnis: - einstimmig beschlossen
Anlage 4 Auswertung Stellungnahmen Öffentlichkeit
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung Alsdorfer Straße“ in Köln-Braunsfeld/- Ehrenfeld eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung am 20.11.2019 und daran anschließender zweiwöchiger Frist (bis einschließlich 05.12.2019) zur Einreichung von Stellungnahmen durchgeführt. Es sind 14 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit bis einschließlich zum 05.12.2019 eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berück- sichtigung Ja/Nein/ Teilweise Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 Erschließung Es wird darauf hingewiesen, dass trotz der neu geplanten Zu - und Ausfahrt entlang des Maarweges weiterhin die Zufahrt über die Alsdorfer Straße dargestellt wird. Es soll sichergest ellt werden, dass die Bewohner die Zu - und Ausfahrt entlang des Maarweges nutzen und nicht die Verkehrsführung innerhalb des Bestandsviertel genutzt wird. Es wird angeregt, dass auf den Tiefgaragen-Anschluss über die Stolberger [Anmerkung der Verwaltung: hier ist die Alsdorfer Straße gemeint] Straße verzichtet wird. Damit wird auch der bestehende zentrale und öffentliche Spielplatz, welcher der einzig begrünte öffentliche Platz im Bestandswohngebiet ist, nicht stärker mit Verkehr belastet und damit zum Gefa hrenpunkt. Es wird angemerkt, dass gemäß vorliegender Planung der Teilweise Teilweise Die Erschließung des Wohngebietes über den Maarweg ist Bestandteil der weiteren Planung. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird entsprechend angepasst. Die Zu- und -Ausfahrtsituation entlang der Alsdorfer Straße soll in einer stark eingeschränkten Form bestehen bleiben . Hier soll im Rahmen der weiterführenden Planung lediglich eine Einfahrtsmöglichkeit für PKWs vorgehalten werden. Darüber hin aus ist im Sinne einer modernen Mobilität von Wohnquartieren in diesem Bereich eine Zu - und Ausfahrt für unter anderem Fahrräder oder Lastenräder geplant. Der bestehende Spielplatz ist mit einem einfachen Metallzaun eingezäunt und die Zugänge mit Drängelgitter versehen. Mit dem Fachamt wird abgestimmt, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Sofern notwendig, werden Maßnahmen aufgezeigt, die Konflikte zwischen der neuen Adresse und dem öffentlichen Spielplatz vermeiden sollen. Die benannten Verkehre und hie r insbesondere die Lieferverkehre können auch über Anlage 4 vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 2 von 28 zusätzlich entstehende Versorgungsverkehr (Müllabfuhr, Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge, Pflegedienste, Lieferdienste, Kindertagesstätte) komplett durch das Bestandsviertel geführt wird. Es wird befürchtet, dass die schmale Anliegerstraße hierdurch extrem belastet wird. Bereits in der derzeitigen Situation können Müllfahrzeuge die Kurve Alsdorfer/Elsenborner Straße nicht passieren und müssen gegen die Einbahnrichtung rückwärtsfahren. Es wird angeregt, den Versorgungsverkehr über den REWE -Parkplatz, der bis zur ehemaligen Gleistrasse führt, anzubinden. Die fußläufige und Fahrrad-Anbindung wird als sinnvoll betrachtet, da sie die Einkaufsmöglichkeit für die Neuen und bereits ansässigen Bewohner verbessert. Es wird angeregt, dass für die weiterhin expandierenden Lieferverkehre Sammelstationen für die neuen und bereits ansässigen Bewohner eingerichtet werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass die Hol -und Bringverkehre der Kindertagesstätte ( 100 Fahrten je Werktag) momentan über die Alsdorfer Straße geführt werden und somit zu einer zweimal werktäglich sehr starken Belastung der Straße und Belästigung der Anwohner führen. Eine Anbindung zur Stolberger Straße über das derzeitige REWE -Gelände wi rd derzeit ausgeschlossen, sollte aber mittelfristig geplant werden. Eine Anfahrt bis zum Wendehammer der vorhandenen „Industriestraße“ ist jedoch bereits jetzt möglich und sinnvoll. Ein neu anzulegender Fußweg kann von Kindern allein oder begleitet problemlos genutzt werden. Es wird eine sorgfältige, kreative und zukunftsorientierte Planung für erforderlich gehalten, die ein umfassendes Mobilitätskonzept sowie die Entwicklung eines integrativen Parkraumkonzeptes für das Bestands - und Neubauviertel aufzeigt. Teilweise Nein Teilweise die Erschließung entlang des Maarweges geführt werden. Diese Thematik wird auch innerhalb des zu erarbeitenden Verkehrsgutachtens berücksichtigt. Im weiteren Verfahren wird die Verkehrssituation mit den Ab fallwirtschaftsbetrieben der Stadt Köln erörtert und abgestimmt. Die Stolberger Straße, beziehungsweise der REWE-Parkplatz, sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens , da diese Erschließungsmöglichkeit beziehungsweise Variante nach aktuellem Stand d es Verkehrsgutachtens nicht erforderlich ist. Darüber hinaus handelt es sich bei den benannten Flächen um Privateigentum. Die Möglichkeit einer Erschließung über die se Flächen soll jedoch zukünftig nicht komplett ausgeschlossen werden und könnte sich aufgrund von Umstrukturierungen beim angrenzenden Gewerbebetrieb ( REWE) eventuell zukünftig ergeben. Die Anmerkung zur Fahrrad-Anbindung wird zur Kenntnis genommen. Es wird angemerkt, dass Sammelstationen in der Regel nicht für einzelne Bauvorhaben errichtet werden, sondern für ein bestimmtes Einzugsgebiet. Der Sachverhalt wird dennoch geprüft. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die prognostizierten Hol - und Bringverkehre für die Kindertagesstätte werden im Rahmen des Verkehrsgutachtens untersucht. Hierbei wird auch die Verträglichkeit der Verkehrsmenge für die Alsdorfer Straße geprüft. Die Anfahrt über den Wendehammer der Stolberger Straße sowie der angesprochene Fußweg sind nicht Bestandteil des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens . Darüber hinaus handelt es sich bei den benannten Flächen um Privateigentum . Die Möglichkeit einer Erschließung über diese Flächen soll jedoch zukünftig nicht komplett ausgeschlossen werden und könnte sich aufgrund von Umstrukturierungen beim angrenzenden Gewerbebetrieb (RE WE) eventuell zukünftig ergeben. Im Rahmen der weiteren Planung werden das Verkehrs - sowie das Mobilitätskonzept mit dem entsprechenden Fachamt der Stadt Köln konkretisiert. Ein integratives Parkraumkonzept für das Bestandsviertel ist nicht Gegenstand de s Bebauungsplanverfahrens. Die Festlegung von Parkraumbewirtschaftung ist Angelegenheit der Bezirksvertretung und kann nicht in einem Bebauungsplan festgesetzt werden. vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 3 von 28 1.2 Ruhender Verkehr Es wird angemerkt, dass Parkmöglichkeiten für die ansässigen Bewohner aktuell in Einzelgaragen, Kellergaragen und an den Straßenrändern vorhanden sind. Es herrscht ein großer Parkplatzsuchverkehr in den Anliegerstraßen. Dieser wird durch den Stellplatzschlüssel von 0,8 je Wohneinheit im neuen Wohngebiet weiter verschärft, da es keine alternativen freien und kostenlosen Parkplätze im engeren Umfeld gibt. Die Richtgröße von 1,0 Stellplätzen je Wohneinheit wird im neuen Wohngebiet unterschritten, obwohl die Einzugsbereiche des ÖPNV für das neue Wohngebiet außerordentlich sc hlecht sind. Das Plangebiet liegt deutlich außerhalb der Radien von Stadt - und S-Bahn, nur der äußere südwestliche Zipfel des neuen Wohngebietes liegt knapp innerhalb des 300 m Radius der Busse, die zum Teil jedoch nur werktags fahren. Es wird die Erhöhung des Stellplatzschlüssels auf mindestens 1,2 des in „straßentechnischer Insellage“ geplanten neuen Wohngebietes gefordert. Es werden im Folgenden Referenzbeispiele für Wohngebiete in der Umgebung mit einem höheren Stellplatzschlüssel benannt: Sidol Park Li nné 1,3, Clarenbachplatz 1,4, neue Paulihöfe 1,4. Diese Wohngebiete sind wesentlich besser an den ÖPNV angeschlossen. Es wird befürchtet, dass durch den zu erwartenden Versorgungsverkehr, den Kita - Hol- und Bringverkehr, den Parkplatzsuchverkehr und die neue Tiefgaragenzufahrt gegenüber des öffentlichen Kinderspielplatzes nun Park - und Halteverbote im Bestand eingerichtet werden. Es wird angeregt, die vorhandenen Parkmöglichkeiten sowie die Anliegerregelung und Nutzungsbeschränkungen beizubehalten. Nein Teilweise Die Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen. Der Stellplatzschlüssel von 0,8 spiegelt die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze für das Bauvorhaben wider. Es besteht derzeit noch keine Stellplatzsatzung für die Sta dt Köln, daher werden die notwendigen Stellplätze weiterhin behelfsweise anhand der Anlage zu Nummer 51.11 VV BauO NRW berechnet zusammen mit der für Köln festgelegten mögliche n Stellplatzreduktion in Bereichen mit hoher ÖPNV -Erschließungsqualität . Der ÖPN V- Bonus sieht für den Bereich der Alsdorfer Straße eine Reduzierungsmöglichkeit von 20 Prozent vor. Daher liegt der bauordnungsrechtlich notwendige Stellplatzschlüssel bei 0,8. Sobald eine Stellplat zsatzung für die Stadt Köln gemäß Paragraf 48 Bauordnung NRW (neue Fassung) beschlossen ist, ist diese anzuwenden. Die gemäß den vorangegangenen Ausführungen nachzuweisenden Stellplätze werden durch den Vorhabenträger nachgewiesen. Es obliegt dem Vorhabenträger, mehr als die notwendigen Stellplätze zu realisieren . Die Verwaltung kann über die notwendigen Stellplätze hinaus keine weitere fordern und hat dies auch nicht bei den benannten Referenzbeispielen getan. Derzeit besteht keine Absicht im Rahmen der Bauleitplanung einen Stellplatzschlüssel für das vorliegende Bauvorhaben festzusetzen. Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze werden im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen. Darüber hinaus wird angemerkt, dass d ie Forderung zur Erhöhung beziehungsweise zur Anpassung des Stellplatzschlüs sels, in Folge dessen auch Mehrverkehre innerhalb des Bestands- sowie Neubaugebietes generieren würde. Die bestehende Verkehrssituation der Bestandsstraßen wird beibehalten. Die Errichtung von Park- und Halteverboten im Bestand ist nicht Gegenstand der Pl anung. Die bestehenden Anliegerregelungen und Nutzungsbeschränkungen werden beibehalten. 1.3 Rad- und Fußwegenetz Das begrünte Rad- und Fußwegenetz auf den ehemaligen Gleistrassen ist ein wichtiger und richtungsweisender Bestandteil, der vom Rat der Stad t Köln 2005 beschlossenen Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld. Diese Flächen sind noch oder wieder in Besitz der Stadt, von privaten Teilweise Ein Teilstück des begrünten Rad - und Fußwegenetzes wird durch die Erschließungsstraße entlang des Maarweges gesichert. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann jedoch noch keine Aussage zur Erschließungssystematik (Misch - oder Trennsystem) sowie zur Gestaltung getroffen werden. Die Ausgestaltung wird im weiteren V erfahren geprüft. Hierzu werden Aussagen im Verkehrsgutachten getroffen. vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 4 von 28 Eigentümern oder im Besitz von Bauträgern, die sich verpflichtet haben, die Wege auf eigene Kosten anzulegen. Di ese Flächen sollen kurzfristig durch einen Bebauungsplan gesichert werden. Die neue Planstraße, die auf einer dieser ehemaligen Gleistrassen liegt, unterbricht dieses Wegenetz. Es ist wichtig, das geplante neue Wegenetze blockweise mit öffentlich sichtbaren Zugängen zu markieren. Die neuen Fahrspuren von und zu Tiefgaragen müssen separiert werden. Eine gemischte Verkehrsfläche wird kritisch gesehen. Es wird angeregt, die Herstellung des begrünten Fuß - und Radweges auf dem angrenzenden städtischen Flurstück dem Investor aufzuerlegen, der damit die Attraktivität seiner Baumaßnahme steigern kann. Als Beispiel hierfür wird der öffentliche Fuß - und Radweg Clarenbachplatz genannt. Die Wegeverbindung von der Stolberger Straße bis zum Maarweg wurde bereits mehrfach geplant und wird zusammen mit dem Teilstück nördlich des jetzt behandelten neuen Wohngebietes einen wesentlichen Schritt zur autofreien Verbindung der Stadtteile Ehrenfeld und Braunsfeld bilden. Die Herstellung des begrünten Fuß - und Radweges bis zur Stolberger Straße kann dem Vorhabenträger nicht auferlegt werden . Im Rahmen eines VEP -Verfahrens können gemäß Paragraf 12 Absa tz 4 einzelne Flächen außerhalb des Bereiches mit einbezogen werden. Einbezogen werden dürfen danach aber nur Flächen, die für eine geordnete städtebauliche Entwicklung erforderlich sind . Die städtebauliche Erforderlichkeit für die Einbeziehung weiterer Fl ächen ist nur gegeben, wenn es sich um sachnotwendige Ergänzungen in Bezug auf den Vorhaben - und Erschließungsplan handelt, also für die Realisierung des Vorhabens notwendig sein. Dies ist hier nicht der Fall. Es ist nicht zulässig, wenn die Gemeinde den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Gelegenheit nutzt, ihren eigenen Planungswillen für die Umsetzung eines weiteren, vom Vorhaben - und Erschließungsplan nicht erfass ten Vorhabens zu verwirklichen . 1.4 Grün und Umwelt Die Ausklammerung der Fläche der G leisharfe wird begrüßt. Die Verdichtung mit einer GFZ von 1,5 wird jedoch kritisch gesehen, da sie im Vergleich mit anderen Wohngebieten im Stadtteil höher liegt. Im Folgenden werden Beispiele für eine niedrigere GFZ in Braunsfeld benannt: Vitalisstraße Kö ln-Müngersdorf 1,2, Scheidtweilerstraße/Maarweg Nördlich 1,2 mit Eckgebäude 1,6, Grüner Weg in Köln -Ehrenfeld 1,2, Park Linné Sidol 1,0 -1,2, Melatengürtel / Oskar -Jäger-Straße 1,1. Es wird kritisiert, dass die Verdichtung dieses innenstadtnahen Gebietes die Lebensqualität im Bestandsviertel beeinträchtigt. Es wird angeregt, dass die geplante Verdichtung um 10 -20% zurück genommen wird. Dies würde Kosten und Ressourcen sparen und zu einer angemessene Einfügung in die Umgebung führen. Es wird angeregt, die Gl eisharfe planungsrechtlich zu sichern. Nein Es besteht ein akuter Bedarf an Wohnraum in Köln. Die Dichte des hier vorliegenden Planvorhabens ist städtebaulich verträglich und auch in Bezug auf den angrenzenden Bestand vertretbar. Die Planung ist vergleic hbar mit anderen umliegenden Projekten im Bezirk Ehrenfeld und Lindenthal (zum Beispiel Oskar -Jäger-Straße/Olstraße mit einer GFZ von 1,4). Darüber hinaus wird angemerkt, dass bei den in der Stellungnahme benannten Bauvorhaben der Paragraf 21 a Absatz 5 BauNVO festgesetzt wurde . Gemäß dessen kann die zulässige Geschossfläche um die Flächen, die unter der Geländeoberfläche hergestellt werden, erhöht werden. Daher liegt die reale GFZ in den benannten Gebieten höher wie von der Einwenderin beziehungsweise dem Einwender angegeben. Da der Paragraf 21 a Absatz 5 BauNVO nicht angewandt werden soll , wird die zulässige GFZ für das vorliegende Plangebiet angepasst. Eine Reduzierung der Verdichtung um die geforderten 10 -20 Prozent wird daher für nicht angemessen erachtet. Die planungsrechtliche Sicherung der Gleisharfe kann nicht Bestandteil des VEP - Verfahrens sein. Im Rahmen eines VEP -Verfahrens können gemäß Paragraf 12 Absatz 4 einzelne Flächen außerhalb des Bereiches mit einbezogen werden, es muss sich vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 5 von 28 jedoch um sac hnotwendige Ergänzungen in Bezug auf den Vorhaben - und Erschließungsplan handeln, d.h. für die Realisierung des Vorhabens notwendig sein. Dies ist hier nicht der Fall. Es ist nicht zulässig, wenn die Gemeinde den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Gelegen heit nutzt, ihren eigenen Planungswillen für die Umsetzung eines weiteren, vom Vorhaben - und Erschließungsplan nicht erfassten Vorhabens zu verwirklichen, Die planungsrechtliche Sicherung der Gleisharfe müsste in einem separaten Verfahren durch Änderung d es angrenzenden Bebauungsplanes erfolgen. 1.5 Klima Es wird kritisiert, dass trotz des Klimanotstandes in Köln ein weiteres Mal verdichtet und versiegelt wird. Es wird angeregt, eine Liste anzufertigen, die entsprechende Auflagen für den Klimaschutz festl egt. Es werde auch eine „Abwägung der Interessen“ angeregt, welche die bestehende Bewohnerschaft berücksichtigen soll. Ja Planungsrechtlich ist der Bereich des Plangebietes durch den Bebauungsplan N ummer 63459.04 als Gewerbegebiet mit einer GRZ von 0,8 ( entspricht einer Versiegelung von 80 %) festgesetzt. Vor diesem Hintergrund wird durch die Wohnbebauung mit einer voraussichtlich geringeren GRZ eine Verbesserung erzielt. Im weiteren Verfahren werden unabhängig davon die umwelt- und klimarelevanten Punkte des Bauvorhabens betrachtet. Hierbei werden auch die Einflüsse auf die bestehende Wohnbebauung im Umfeld berücksichtigt. 1.6 Bauwagenplatz Es wird angeregt, die Osterinsel als alternative Wohnform durch Rücksichtnahme des Investors auf seine Nachbarschaf t zu schützen. Es werden folgende Maßnahmen zum Schutz benannt: Erwerb der Gleisharfe durch die Stadt, die Entwicklung eines gemeinschaftlichen Konzeptes das eine Nutzungsmischung von bedeutsamem Grünbereich, alternativer Wohnform und Fuß - und Radweg erlaubt. Es wird angeregt, eine gemeinsame Planung aller Betroffenen unter externer Moderation zu veranlassen. Teilweise Der nördlich angrenzende Bauwagenplatz wird von der vorliegenden Planung nicht tangiert. Maßnahmen zum Schutz der angrenzenden Bauwagensie dlung sind nicht erforderlich und im Rahmen des VEP -Verfahrens auch nicht möglich . Die planungsrechtliche Sicherung der Gleisharfe kann nicht Bestandteil des VEP - Verfahrens sein . Es wird gesondert auf die Stellungnahmen der Verwaltung zu Punkt 1.4 hingewiesen. Das Teilstück des Fuß - und Radweges entlang der Erschließungsstraße vom Maarweg wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen. Die weiteren genannten Punkte sowie das Moderationsverfahren betreffen nicht das vorliegende Bebauungsplanverf ahren. 1.7 Geltungsbereich Der aktuelle Geltungsbereich umfasst nur die aktuell zu bebauende Fläche. Es wird angeregt, die neue Planstraße in den Geltungsbereich mit einzubeziehen. Die an das B - Plangebiet östlich angrenzende Gleisharfe soll als bedeutsame r Grünbereich festgelegt werden, wie es bereits in der Rahmenplanung 2005 vorgesehen ist. Die Nutzungsfestlegung der angrenzenden nördlichen und östlichen Flächen soll den Fortbestand oder die Neugliederung des Bauwagenplatzes Teilweise Die Erschließung über den Maarweg wird in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aufgenommen. Die an den Bauwagenplatz angrenzenden nördlichen und östlichen Flächen sowie die Gleisharfe sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens , siehe hierzu die Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.4. vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 6 von 28 beinhalten. Der Rad- und Fußweg nördlich der neuen Wohnbebauung muss besonders hinsichtlich der möglichen Konflikte mit der neuen Planstraße in den Geltungsbereich einbezogen werden. Teilweise Der Rad- und Fußweg ist im Bereich der geplanten Erschließungsstraße entlang des Maarweges beziehungsweise der Tiefgaragen Zu - und Ausfahrt Bestandteil der Planung. Der darüber hinaus gehende Bereich des Fuß - und Radweges, hier insbesondere der weiterführende Bereich nördlich der Wohnbebauung, ist nicht Gegenstand der Planung. Es wird auf die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 1.3 und 1.4 verwiesen. 1.8 Wer plant die Stadt? Es ist absehbar, dass sich der ganze Block, zwischen Maarweg, Stolberger Str aße, Widdersdorfer und Oskar -Jäger-Straße und auch die Fläche nördlich davon in nächster Zeit entwickeln und verändern wird. Es wird daher angeregt, die Rahmenplanung fortzuschreiben, damit sich diese Entwicklung nicht weiterhin planlos vollzieht. Die groß e Chance der stadtteilübergreifenden Quartiersentwicklung muss genutzt werden. Der vorliegende Block muss hinsichtlich Nutzung, Erschließung, Grün, Umwelt und Klima modellhaft geplant werden. Mit dem stadtteilverbindenden Rad - und Fußwegenetz einhergehend ist eine bereichernde Nutzungsmischung für alle möglich. Es wird angeregt, alle Interessierten und Gruppierungen mit einzubeziehen, da hierdurch die Akzeptanz der Ehrenfelder und Braunsfelder gesteigert wird. Das Stadtentwicklungsamt hat mit der Rahmenp lanung in Kooperation mit den Bürgergruppen eine gute Vorlage geliefert, um den Bereich in Braunsfeld und Umgebung weiter zu entwickeln. Es wird auf das kooperative Baulandmodell hingewiesen, welches zu beachten ist. Es wird weiterhin angeregt, dass engere Umfeld des Bauvorhabens mit zu betrachten. Nein Ja Ja Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Eine Fortschreibung der Rahmenplanung für den gesamten Baublocks bezieht sich nicht auf die Inhalte des Bebauungsplanverfahrens und kann daher n icht behandelt werden. Es wird in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Rates vom 06.02.2020 zum TOP 3.1.10 verwiesen, der die Verwaltung beauftragt, eine Überarbeitung der Rahmenplanung für den gesamten Bereich einzuleiten. Die Einbeziehung alle r Interessierten und Gruppierungen ist Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Den Bürgerinnen und Bürgern wird zu verschiedenen Zeitpunkten die Möglichkeit der Beteiligung ermöglicht. Das kooperative Baulandmodell wird vollumfänglich bei der Planung berüc ksichtigt. Im Rahmen der zu erarbeitenden Gutachten werden auch die Auswirkungen sowie Einflüsse auf das enge Umfeld des Vorhabens betrachtet. 2 2.1 Bestehende Infrastruktur Es wird kritisiert, dass d as Veedel, bestehend aus Alsdorfer Straße, Sankt-Vither Straße und Elsenborner Straße für das vorliegende Planungskonzept mit circa 210 Wohneinheiten Nein Das vorliegende Planungskonzept wird als städtebaulich sowie auch in Bezug auf den infrastrukturellen Bestand als verträglich angesehen. Um das bestehende Straßennetz zu entlasten, ist die Ersc hließung über den Maarweg fester Bestandteil innerhalb der vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 7 von 28 (WE) infrastrukturell (ÖPNV, Schulen, Straßennetz) nicht ausgelegt ist. Es wird eine reduzierte Wohnbebauung gefordert, die auch von Geschosszahl und Wohneinhei ten besser mit dem angrenzenden Veedel harmoniert. Hierbei soll das Verkehrsaufkommen im Einzugsgebiet sowie das Wohnraum- und Bildungsangebot berücksichtigt werden. Die Grundschule GGS Braunsfeld, die in das Einzugsgebiet fällt, ist jetzt schon überfüllt, dass eine Abschaffung des wertvollen bilingualen Konzeptes droht. Das Konzept ist ein absolutes Alleinstellungsmerkmal für Braunsfeld und es ist bedauernswert, dass derart wichtige Elemente bei städtebaulichen Planungen keine Beachtung finden. Es wird ein schlüssiges Verkehrskonzep t gefordert. Es wird kritisiert, dass dem Verkehr so wie dem Bildungsangebot der Kinder zu wenig Beachtung geschenkt wird . Ein aktuelles und vor allem unabhängiges Verkehrssystem ist unabdingbar. Die Offenlegung derartiger Kon zepte wäre wünschenswert. Teilweise Ja weiterführenden Planung. Die Erforderlichkeit von sozialer Infrastruktur wird zu Beginn eines Bebauungsplanverfahrens immer mit dem entsprechenden Fachamt abgestimmt. Für das vorliegende Gru ndstück wurden schon in 2016 /2017 Einleitungsbeschlüsse für die Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen mit dem Ziel Wohnen gefasst. Das vorliegende Grundstück ist aufgrund seiner Lage für die Errichtung einer Schule nicht geeignet. Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung bei bestehenden Schulen beziehungsweise Grundstückspotentiale für die Errichtung neuer Schulen in Braunsfeld und Ehrenfeld werden von Seiten der Verwaltung untersucht. Im Rahmen der weiteren Planung werden das Verkehrs - sowie das Mobilitätskonzept mit dem entsprechenden Fachamt der Stadt Köln konkretisiert. Die erarbeiteten Gutachten werden im Rahmen der Offenlage gemäß Paragraf 3 Absatz 2 BauGB allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht. 2.2 Parkplatzsituation Das Parkplatzkontingent im Veedel ist bereits jetzt ausgereizt. Dies liegt auch an Fremdverkehren der angrenzenden Gewerbetriebe. Die Anzahl der geplanten Besucherparkplätze für das neue Wohnquartier ist zu gering bemessen. Park- und Wendemöglichkeiten für Lieferverkehre un d Müllabfuhr sind genau so wenig gegeben. Es wird gefordert, dass Parkplatzlösungen für das Neubau gebiet nicht zu Lasten der bestehenden Parkplätze im Veedel ausgelegt werden. Es wird gefordert, dass die Besucherstellplätze auf dem Grundstück der PANDION liegen. Die geplanten Carsharing-Modelle werden kritisch gesehen, da diese Konzepte nicht zu einer Entlastung beitragen. Der Teil der Bevölkerung, der in der Vergangenheit zum Beispiel den Bus Ja Nein Die aus dem Bauvorhaben resultierenden Stellplätze (Anwohner und Besucher) werden vollständig auf dem Grundstück des Investors nachgewiesen. Die benannten Wendemöglichkeiten für Lieferverkehre und Entsorgungsfahrzeuge werden im Weiteren geprüft. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ver - und Entsorgungsbetriebe der Stadt Köln im weiteren Verfahren beteiligt werden. Das benannte Carsharing-Angebot wird im Rahmen des Mobilitätskonzeptes untersucht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Einrichtung eines Carsharing - Modells die erforderlichen Stellplätze hierfür in der Tiefgarage vorgehalten werden. Eine vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 8 von 28 benutzt hat, wird jetzt auf diese Carsharing-Angebote zurückgreifen. Daher wird die Einrichtung von Anlieger - Parkplätzen im kompletten Veedel sowie auf den umliegenden Straßen gefordert. Der Stellplatzschlüssel von 0,8 ist im Vergleich zu den Neuen-Pauli-Höfen und zum sonstigen Kölner Stadtgebiet keinesfalls angemesse n. Als Pendlerfamilie ist ein Auto unverzichtbar und daran wird sich durch die Reduzierung des Parkraums auch nichts ändern . Daher wird die Überprüfung des aktuellen Stellplatzschlüssels gefordert. weiterführende Betrachtung wird im Rahmen des Verkehrs - und Mobilitätskonzeptes erarbeitet und zusammen mit den zuständigen Fachämtern der Stadt Köln konkretisiert. Die Errichtung von Anlieg er-Parkplätzen im gesamten Bestandsgebiet ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und kann daher nicht behandelt werden. Die Festlegung von Anwohner -Parken ist Sache der zuständigen Bezirksvertretung. In Bezug auf den Stellplatzschlüssel wird gesondert auf die Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.2 hingewiesen. 2.3 Kindertagesstätte Die Alsdorfer Straße ist in Richtung Wendehammer nicht für den Stoßverkehr am Morgen und am Nachmittag ausgelegt. In der „Rush-Hour“ werden die Kinder mit den un terschiedlichsten Verkehrsmitteln gebracht beziehungsweise abgeholt. Die Straße ist viel zu schmal und wegen parkender Autos nicht in beide Richtungen gleichzeitig mit dem KFZ befahrbar. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis es zu Unfällen kommt. Der möglicherweise geplante Wegfall der Bestandsstellplätze an der Alsdorfer Straße ist aber aufgrund der ohnehin angespannten Parkplatzsituation nicht tragbar. Zur Entlastung und Entschärfung der Verkehrssituation am Morgen und am Nachmittag wird die Schaffung einer alleinigen Zufahrt zur Kita über das REWE -Grundstück gefordert, ohne dass die Bewohner der Osterinsel davon negativ beeinflusst werden. Nein Die Stolberger Straße, beziehungsweise der REWE -Parkplatz, sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens, d a diese Erschließungsmöglichkeit beziehungsweise Variante nach aktuellem Stand des Verkehrsgutachtens nicht erforderlich ist. Darüber hinaus handelt es sich bei den benannten Flächen um Privateigentum. Die Möglichkeit einer Erschließung über diese Flächen soll jedoch zukünftig nicht komplett ausgeschlossen werden und könnte sich aufgrund von Umstrukturierungen beim angrenzenden Gewerbebetrieb (REWE) eventuell zukünftig ergeben. 2.4 Baustellenverkehre Der aktuelle Zustand der Alsdorfer Straße sowie der angrenzenden Straße lässt Schwertransporte jeglicher Art sowie Baustellenverkehre nicht zu. Es wird eine al leinige Erschließung des Neubaugebietes über das REWE -Grundstück und/oder den Maarweg für die Bauphase gefordert. Teilweise Die verkehrliche Erschließu ng für die benannten Baustellenverkehre wird im weiteren Verfahren geprüft, sie sind jedoch nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und können daher im Rahmen des Verfahrens nicht planungsrechtlich gesichert werden. Von Seiten des Investors wurden jed och schon Möglichkeiten geprüft, die Beeinträchtigung der ansässigen Bewohner durch Baustellenverkehre zu minimieren. 2.5 Maßnahmen zum Schutz der Kinder Über die letzten 3 bis 5 Jahre hat bedingt durch den Zuzug vieler junger, kinderreicher Familien eine zunehmende Verjüngung im Veedel stattgefunden. Insbesondere in der Elsenborner Straße spielt sich für die zahlreichen Kinder vieles Ja Die bestehende Verkehrssituation der umgebenden Straßen, hier insbesondere der Elsenborner Straße, wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens nicht geändert. Die Nutzungsbeschränkung als Anliegerstraße wird beibehalten. vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 9 von 28 vor der Haustür ab, welches den Kindern ein Stück Selbstständigkeit im näheren Umfeld bietet. Der eingeschränkte Autoverkehr durch den Status als Anliegerstraße ist für Kinder und Eltern eine Wohltat und bietet den Kindern ein altersgerechtes Aufwachsen im städtischen Umfeld. Es wird daher zwingend gefordert, den Status der Elsenborner Straße als Anliegerstraße zu wahren. Der vorhandene öffentliche Spielplatz befindet sich unmittelbar gegenüber der geplanten Zufahrt zur Tiefgarage Alsdorfer Straße. Zur Entlastung der Verkehrssituation und zum Schutz der Kinder wird gefordert, dass Zu - und Abfluss des Verkehrs in die Tiefgarage komplett über die Zufahrt Maarweg erfolgen soll. Teilweise Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.1 2.6 Bereitstellung von Informationen zum Bauvorhaben Es wird darum gebeten, die am 20.11.2019 präsentierten F olien zur Verfügung zu stellen. Es wird gefordert, die erforderliche Transparenz im Zusammenhang mit der geplanten Wohnbebauung Alsdorfer Straße zu schaffen. Ja Die Niederschrift zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird auf der Internetseite der Stadt Köln einsehbar sein im Rahmen der Beschlussv orlage über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfs. 2.7 Weitere Termine zur Öffentlichkeitsbeteiligung Während der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 20.11.2019 wurde festgestellt, dass in vielen Punkten noch keine abschließenden Gutachten vorliegen. Insofern erfolgt e die Bürgerbeteiligung zu einem Zeitpunkt, die keine vollumfängliche Bewertung des Planungskonzeptes zuließ. Es w ird daher die Durchführung einer weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem späteren Zeitpunkt gefordert, um eine zielgerichtete ergebnisorientierte Diskussion führen zu können. Teilweise Bei der Veranstaltung am 20.11.2019 handelte es sich um die frühzeitige Beteiligung gemäß Paragraf 3 Absatz 1 BauGB, deren Zweck es ist, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Zu diesem frühen Zeitpunkt liegen regelmäßig noch keine abschließenden Gutachten vor. Die Gutachten werden zur Offenlage gemäß Paragraf 3 Absatz 2 BauGB vorliegen und dann öffentlich einsehbar sein. Eine weitere Beteiligung in Form einer Abendveranstaltung ist normalerweise nicht vorgesehen. Eine erneute Abendveranstaltung im Rahmen der Offenlage würde einen politischen Beschluss des zuständigen Ausschuss des Rates voraussetzen. Die Anregung w ird aufgenommen. 3 Es wird ein fahrlässiger Umgang mit den Altlasten unter der Erde sowie die Gefährdung des Grundwassers befürchtet. Das Bauvorhaben riskiert durch die anzustellenden Arbeiten Erschütterungen und Verwerfungen im Boden. Die geplanten Gebäude, die auf engstem Raum über 200 Wohneinheiten stapeln, werden unvorstellbar viele Tonnen wiegen und ungleichmäßig auf die Altlasten im Untergrund drücken. Daher Ja Die Öllinse liegt in einer Tiefe von circa 12 Meter und wird durch das Bauvorhaben nicht tangiert. Die Planung sieht einen Eingriff von c irca 4 Meter Tiefe in den Boden vor. Zur im Plangebiet vorhandene Öllinse liegen der Stadt Köln bereits Gutachten vor. Diese werden als Grundlage für den weiteren Umgang mit der Linse herangezogen. Es erfolgt im Rahmen der weiteren Planung die Erstellung eines umfassenden Gutachtens zum Baugrund und zu den Altlasten (Öllinse) s owie ein Sicherungs- und Sanierungskonzept. vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 10 von 28 wird bezweifelt, dass die bisherigen Gutachten angemessen simuliert haben, was die geplante Bebauung für Auswirkungen auf die Öllinse haben. Es wird auch bezweifelt, dass die Altlasten analysiert und Wege zur Sanierung gesucht wurden. Mikroben können zum Beispiel eingebracht werden, die zumindest das Öl neutralisieren. Es werden umfassende Gutachten in Bezug auf die Altlasten gefordert. 4 Es wird angemerkt, dass f ür den im Rahmenplan Braunsfeld/Ehrenfeld vorgesehenen begrünten Rad - und Fußweg auf der ehemaligen Bahntrasse der HGK , eine ausreichende Breite vorgesehen werden soll . Diese darf nicht durch die KFZ – Zu- und Abfahrten für das Neubaugebiet beeinträchtigt werden. In der aktuellen Diskussion ist die KFZ - Erschließung vom Maarweg ins Plangebiet vorgesehen. Die Einfahrt zur Tiefgarage ist auf dem Planungsgebiet anzuordnen. Der Rad- und Fußweg soll nicht durch fahrende KFZ behindert werden, da hierdurch d ie Attraktivität und Sicherheit gemindert wird. Diese innere KFZ-freie Erschließung des zentralen Rahmenplanungsgebietes vom Gleisdreieck bis zum Grünen Weg – Bahnhof Ehrenfeld ist eine umwel tfreundliche und klimafreundliche Erschließung. Es wird angeregt, die folgenden Mindestbreiten einzuhalten: 2,50 m Gehweg und 4,00 m Radweg sowie ein zusätzlicher Raum für Begrünung. Teilweise Die Errichtung des Fuß - und Radwegenetzes innerhalb der Erschli eßungsstraße entlang des Maarweges wird Bestandteil der weiteren Planung. Die Hinweise zu den geforderten Mindestbreiten werden zur Kenntnis genommen. Es wird gesondert angemerkt, dass die maximal zur Verfügung stehende Breite der Erschließungsstraße circa 8,10 Meter beträgt. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann jedoch noch keine Aussage zur Erschließungssystematik (Misch - oder Trennsystem) sowie zur Gestaltung getroffen werden. Die Ausgestaltung wird im Weiteren geprüft. Hierzu werden Aussagen im Verkehrsgutachten getroffen. Die erforderliche Tiefgaragen Zu - und Abfahrt wird auf dem Grundstück des Investors verortet. 5 Die Größe des geplanten Wohnblockes wird besorgt zur Kenntnis genommen, da die Parkplatzsituation bereits im Bestand sehr angespannt ist. Ein we iterer Wegfall der Parkplätze im Wendehammer sowie die weitere Nutzung durch Besucher des neuen Wohnblocks und Kita -Verkehre kann nicht durch die geplanten Besucherstellplätze ausgeglichen werden. Während innerhalb der Planung Kita-Plätze geschaffen werden, konnte der Plan bezüglich des nächsten Schrittes (Schule) keine Aussagen treffen. Die Grundschulen an der Kreuzung Stolberger Straße/Maarweg, ist bereits überfüllt. Nein Nein Die aus dem Bauvorhaben resultierenden Stellplätze (Anwohner und Besucher) werden vollständig auf dem Grundstück des Investors nachgewiesen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird darüber hinaus ein umfangreiches Verkehrs- und Mobilitätskonzept erarbeitet, welches Lösungen und Maßnahmen für die benannte Verkehrssituation aufzeigen soll. In Bezug auf die Planung einer Schule wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 2.1 verwiesen. vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 11 von 28 Sofern keine separate Zuwegung über den Maarweg geschaffen wird, w ird die Verkehrsführung der Baustellenverkehre über die engen und bereits belasteten Straßen kritisiert. Die Lage der Tiefgaragen-Zufahrt gegenüber dem Spielplatz wird auf Grund der dort spielenden Kinder kritisch gesehen. Teilweise Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.1. Zu den Baustellenverkehren siehe Stellungnahme der Verwaltung zu dem Punkt 2.4 6 6.1 Es wird um Übermittlung des Protokolls der Sitzung vom 20.11.2019 gebeten. Ja Die Niederschrift der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird auf der Internetseite der Stadt Köln einsehbar sein im Rahmen der Beschlussvorlage über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan -Entwurfs. 6.2 Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Firma Pandion im Stadtteil nicht erwünscht ist. Der Platz in den Städten wird knapp, der Wohnraum von Jahr zu Jahr unbezahlbar er, Diese Entwicklungen w ird von der Firma Pandion weder bekämpft, noch abgebremst. Firmen wie die Pandion sind der Grund für diese Entwicklung. Köln, Ehrenfeld und Braunsfeld brauchen bezahlbaren Wohnraum, der allen Menschen zur Verfügung steht. Die hier geplanten Wohnungen sind das Gegenteil von bezahlbar und eine Schandtat für die soziale Gerechtigkeit der Stadt. Die rege Beteiligung an der Veranstaltung hat dies nochmal unterstrichen. Niemand möchte eine Bebauung verhindern, wenn sie sinnvoll durchdacht ist (zum Beispiel genossenschaftlich, ökologisch). Dies ist hier nicht der Fall. Es soll gehandelt werden, bevor es zu spät ist und dieses Bauvorhaben eine weitere Wunde in das Veedel reißt. Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. 6.3 Es wird ein weiterer Termin zur Öffentlichkeitsbeteil igung gefordert. Dieser soll ebenfalls i n Form einer Abendveranstaltung organisiert werden. Grund dafür ist, dass sehr viele Fragen rund um das Bauvorhaben zum Zeitpunkt der „frühzeitigen“ Beteiligung noch nicht geklärt werden konnten. Es ist notwendig, eine weitere Abendveranstaltung nach Abschluss der Planung zu organisieren, in der die Bürgerinnen und Bürger gemeinsam weitere Fragen stellen können und Veränderungen, die Aufgrund von Anregungen gemacht wurden, vorgeste llt werden. Nein Eine weitere Beteiligung in Form einer Abendveranstaltung ist normalerweise nicht vorgesehen. Eine erneute Abendveranstaltung im Rahmen der Offenlage würde einen politischen Beschluss des zuständigen Ausschuss des Rates voraussetzen. Die Anregung wird aufgenommen. vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 12 von 28 6.4 Der geplante Häuserkomplex ist in Richtung der Gleisharfe beziehungsweise des Bauwagenplatzes nicht geschlossen. Auf der 430 m² großen Freifläche, welche direkt an die Gleisharfe beziehungsweise dem Bauwagenplatz angrenzt, s oll ein Kinderspielplatz entstehen. Es erscheint auf den gezeigten Plänen so, dass die Gleisharfe als Grünfläche/Rasenfläche/Park vorgesehen ist, dementsprechend würde der Bauwagenplatz in seiner jetzigen Daseinsform beeinträchtigt werden. Es wird daher für unangemessen gehalten, den Spielplatz an dieser Stelle zu bauen, es sei denn die Grundstücke der PANDION und der Gleisharfe beziehungsweise Bauwagenplatz bleiben weiterhin durch eine Mauer von mindestens 2m Höhe getrennt. Nein Das Grundstück der Gleishar fe wird durch die Planung nicht tangiert. Das Vorhaben wird vollständig auf dem Grundstück des Investors durchgeführt und ist das Ergebnis der im Vorfeld durchgeführten Mehrfachbeauftragung . Der Erhalt der Grenzmauer wird angestrebt und im Rahmen der weite ren Planung geprüft. Eine Beeinträchtigung der Gleisharfe sowie der Bewohnerinnen und Bewohner der Bauwagensiedlung durch die Planung liegen nicht vor. 6.5 Unter dem Baugrundstück liegt eine Öllinse von erheblicher Größe. Es werden in Bezug auf die Öllin se ausführliche und unabhängige Gutachten gefordert, die von kritischen Geologen und unabhängigen Umweltorganisationen durchgeführt werden müssen. Es wird eine genaue Untersuchung gefordert, ob man nicht jetzt die Chance der Zugänglichkeit nutzen sollte, u m das Öl aus dem Boden zu entfernen. Es handelt sich hier um eine erhebliche Menge an Öl, auf die das Gewicht der neu entstehenden Bauwerke einen Einfluss haben wird. Ja Die vorliegenden Altlasten, hier im Besonderen die Öllinse, sind bekannt. Der Stadt liegen bereits umfangreiche Gutachten zu diesem Thema vor. Im Rahmen des weiteren Verfahrens werden darüber hinaus umfangreiche Sicherungs - und Sanierungskonzepte erstellt, das der Stadt zur Prüfung vorgelegt werden muss . Nach derzeitigem Kenntnisstandbirgt eine Sanierung größere Risiken für die Umwelt als eine Überbauung. So könnte bei einer Sanierung nicht ausgeschlossen werden, dass Teile der Linse ins Grundwasser eindringen. Das eine Überbauung der Linse möglich ist, wird bereits durch die Bestandsbebauung aufgezeigt. Dies wird jedoch im Gutachten entsprechend der aktuellen Situation bewertet werden. 6.6 Das Fehlen von ökologischen Aspekten, bei der Vorstellung des Vorhabens wird bemängelt. Es ist wünschenswert, wenn ein solches Bauprojekt wenigstens nac hhaltig gebaut werden würde. Dies bedeutet zum Beispiel Co2 sparend, Dachbegrünungen, Verwendung von nachhaltigen Baumaterialien und Dämmungen. Die Bodenversieglung durch die Tiefgaragen kann zu einem Problem für den Abfluss von Regenwasser werden. Da in Z ukunft stärkere Regenfälle zu erwarten sind, sollte dies beachtet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche ein ideales Ausweichgrundstück für Wagenplätze in Köln darstellt. Teilweise Die benannten ökologischen Aspekte sind in Teil en bereits in der Planung enthalten oder werden im Rahmen der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. Es erfolgt unter anderem die Erstellung eines Energiekonzeptes mit dem Ziel einer energiesparenden Bauweise. Die vorliegende Konzeption berücksichtigt bereit s eine Dachbegrünung. Die Starkregenvorsorge wird ebenfalls berücksichtigt und Möglichkeiten der Entwässerung werden geprüft. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das vorliegende Verfahren sieht die Schaffung eines allgemeinen Wohngebietes vor. Die Such e nach geeigneten Ausweichgrundstücken für Wagenplätze ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 13 von 28 7 7.1 Zufahrt Baugebiet Die Zufahrt zum neuen Wohngebiet ist derzeit über den Maarweg angedacht. Eine Bestä tigung dieses Zufahrtweges wurde in der Sitzung jedoch noch nicht ausgesprochen. Daher wird eine Bestätigung dieser Zufahrt gefordert. Ja Die Zufahrtssituation entlang des Maarweges sowie die hiermit einhergehende Erweiterung des Geltungsbereiches ist Be standteil der weiteren Planung. Der Geltungsbereich wird entsprechend angepasst. 7.2 Durchfahrtsbeschränkung Sankt -Vither Straße Derzeit ist eine Durchfahrt durch die Sankt -Vither Straße für Fahrzeuge, die mehr als 1,5 Tonnen wiegen, untersagt. Diese Einschränkung soll auch während und nach den Bauarbeiten bestehen bleiben. Ja Eine Änderung der bestehenden Verkehrssituationen auf den Bestandsstraßen ist nicht vorgesehen. Die Einschränkung wird dementsprechend beibehalten. 7.3 Verkehrsberuhigung Sankt -Vither Straße Es wird nachgefragt, ob die Sankt-Vither Straße mittels Bremsschwellen oder Teilaufpflasterung für den Verkehr beruhigt wird. Nein Die Errichtung von Bremsschwellen und/oder Teilaufpflasterung der Sankt Vither Straße ist nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. Eine Änderung der bestehenden Verkehrssituationen auf den Bestandsstraßen ist nicht vorgesehen. 7.4 Verkehrsberuhigung Alsdorfer Straße Es wird gefragt, i nwieweit es geplant ist, die Alsdorfer Straße zu einer verkehrsberuhigten Straße/Spielstraße zu machen ? Nein Eine Änderung der bestehenden Verkehrssituationen auf den Bestandsstraßen ist nicht vorgesehen. Die Verkehrsberuhigung der Alsdorfer Straße ist nicht Gegenstand der Planung. 7.5 Absenkung Alsdorfer Straße Es wird gefragt, i nwieweit die Alsdorfer Straße im Vorfeld begutachtet wird, da d ie Straße sich bereits heute deutlich absenkt. Ja Für die Alsdorfer Straße wird im Vorfeld des Baubeginns sowie nach Fertigstellung des Bauvorhabens ein Gutachten erstellt. B ei etwaigen Schäden an der Alsdorfer Straße, werden die anfallenden Kosten der beauftragten Firma als Verursacher zu Lasten gelegt (Verursacherprinzip). 7.6 Straßensanierung Es wird nachgefragt, wer für eine mögliche Straßensanierung, nachdem das Bauvorhaben abgeschlossen ist , aufkommt. Es wird von einer Verschlechterung des Straßen-Zustandes durch die Baustellenverkehre ausgegangen. Ja Es wird darauf hingewiesen, dass der Verursacher der Schäden für die Instandsetzung aufkommen muss (Verursacherprinzip). 7.7 Parksituation Alsdorfer Straße / S ankt-Vither Straße Es wird nachgefragt, ob die bestehenden Parkplätze erhalten bleiben oder möglicherweise neue Stellplätze geschaffen werden. Ja Die aus dem Bauvorhaben resultierenden Besucher - sowie Anwohnerparkplätze werden vollständig auf dem Grundstück des Investors nachgewiesen. Die bestehende Parkplatzsituation auf den umliegenden Straßen (zum Beispiel Sankt Vither Straße) wird nicht tangiert. vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 14 von 28 7.8 Bomben Es wird nachgefragt, inwieweit es im Vorfeld der Beb auung zu Untersuchungen bezüglich Bombe nfunden kommen wird. Ja Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde auch der Kampfmittelbeseitigungsdienst beteiligt und über das Vorhaben informiert. Im weiteren Verfahren wird der Kampfmittelbeseitigungsd ienst erneut beteiligt. 7.9 Ölblase Es wird nachgefragt, wie mit der bestehenden Ölblase in circa 12 Meter Tiefe umgegangen wird. Ja Die Öllinse liegt in einer Tiefe von circa 12 Meter und wird durch das Bauvorhaben nicht tangiert. Die Planung sieht ei nen Eingriff von circa 4 Meter in den Boden vor. Der Stadt liegen umfangreiche Gutachten zur Thematik der Öllinse vor. Diese werden als Grundlage für den weiteren Umgang mit der Linse herangezogen. Es erfolgt im Rahmen des Verfahrens eine Untersuchung der Altlastensituation und ein Sicherungs - und Sanierungskonzept. 7.10 Neue Beteiligung der Öffentlichkeit nach Auslegung Es wird nachgefragt, ob eine erneute öffentliche Beteiligung im Bezirksrathaus Lindenthal geplant ist. Nein Eine weitere Beteiligung i n Form einer Abendveranstaltung ist normalerweise nicht vorgesehen. Eine erneute Abendveranstaltung im Rahmen der Offenlage würde einen politischen Beschluss des zuständigen Ausschuss des Rates voraussetzen. Die Anregung wird aufgenommen. 8 Im Hinblick auf das geplante, erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Alsdorfer Straße und die daraus resultierende höhere Feinstaubbelastung und Lärmbelastung wird angeregt , die Alsdorfer Straße insbesondere im vorderen Bereich als Einbahnstraße umzuwandeln. Es wird angeregt, dass die Baustellenverkehre und der später aufkommende Verkehr zur geplanten Kita über die neue entstehende Stichstraße am Karnevalsmuseum auf den Maarweg zurückgeführt werden. Über die Sankt Vither Straße können die Autos die Stolberger Straße erreichen. Des Weiteren ist ein weiterer Anschluss auf das Kita-Gelände über den REWE -Parkplatz wünschenswert. Die Alsdorfer Straße ist im Hinblick auf ihre Ausgestaltung sowie das Kopfsteinpflaster für den sogenannten Begegnungsverkehr nicht ausgelegt. Nein Eine Änderung der bestehenden Verkehrssituationen auf den Bestandsstraßen ist nicht vorgesehen. Die Sankt Vither Straße ist für Fahrzeuge über 1,5 Tonnen gesperrt, eine Umleitung ist daher nicht möglich. Eine Andienung der Kindertagesstätte über den Maarweg ist auf Grund der Lage nicht möglich. Siehe weiterhin die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 1.1. und 2.3. 9 9.1 Die Erschließung des neuen Wohngebietes für den ruhenden Verkehr über eine Tiefgarage mit Zufahrt vom Maarweg wird begrüßt. Es wird davon ausgegangen, dass die Erschließung über den Maarweg zur Offenlage be rücksichtigt wird. Ja Die Erschließung über den Maarweg wird im Weiteren berücksichtigt. Der Geltungsbereich wird entsprechend angepasst. 9.2 Mit dem vorliegenden Bebauungsplan kann ein sinnvoller Teil Nein Die Errichtung des kompletten Radweges ist nicht Gegenstand des vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 15 von 28 des Radwegenetzes zwischen Maarweg und Stolberger Straße umgesetzt werden. Der Bebauungsplan soll dazu dienen, dass dieser Radweg in ganzer Länge verwirklicht wird. Damit kann der Radverkehr aus Richtung Ehrenfeld, Widdersdorf und Bickendorf wie auch aus dem Kölner Umland Richtung Stolberger Straße/Bezirksrathaus/ Melaten und Innenstadt aufgewertet werden. Der Bebauungsplan soll daher diese städtische Flächen vollständig mit einbeziehen und damit auch der Realisierung dieses Radweges dienen. Bebauungsplanverfahrens. Siehe hierzu die Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.3. 9.3 Die Idee, die vorgesehene 4 -zügige Kita der Grünfläche „Gleisharfe“ zuzuordnen ist verständli ch. Hierdurch entsteht allerdings das Problem der Anbindung und Erschließung. Es wäre besser, wenn die auf städtische r Fläche vorhandene Stichstraße von der Stolberger Straße, die bisher den REWE - Parkplatz und einige Gewerbegrundstücke erschließt auch zur Anbindung der Kita genutzt wird. Am Kopf dieser Stichstraße kann dann ein Kreisverkehr mit zeitweise nutzbaren Halteplätzen und ein Fußweg über die Grünfläche „Gleisharfe“ zur Kita geschaffen werden. Die Finanzierung zum Ausbau dieser Stichstraße soll zur Hälfte dem Projektentwickler PANDION auferlegt werden. Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 1.1., 1.3 und 2.3. 9.4 Es wird angemerkt, dass der ruhende Verkehr der REWE - Verwaltung die Elsenborner Straße, die Alsdorfer Straße und die Sankt-Vither Straße belastet. Die Festlegung „Anliegerverkehr“ wird für diese Straße n nicht beachtet und auch behördlich nicht umgesetzt. Die erwähnte Stichstraße von der Stolberger Straße aus sollte zusätzliche Parkplätze (inklusive Fahrradstellplätze) für d ie Beschäftigten der REWE vorhalten. Daher soll die Hälfte der Kosten von REWE getragen werden. Nein Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. Die benannte Stichstraße von der Stolberger Straße aus ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Es hande lt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauung splan. Die Schaffung von Pkw - und Fahrrad-Stellplätzen für R EWE ist nicht Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. 9.5 Die Gleisharfe soll als wertvoller Freiraum in den Bebauungsplan mit einbezogen werden. Nein Die Gleisharfe wird durch das Vorhaben nicht tangiert. Im Rahmen eines VEP - Verfahrens können gemäß Paragraf 12 Absatz 4 einzelne Flächen außerhalb des Bereiches mit einbezogen werden, diese müssen jedoch für die Realisierung des Vorhabens notwendig sein. Dies ist hier nicht der Fall. Siehe Stellungnahme der vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 16 von 28 Verwaltung zu Punkt 1.3 und 1.4. 9.6 Das vorhandene Wohnquartier an der Alsdorfer - / Elsenborner- / Sankt-Vither- / Stolberger Straße/Maarweg ist geprägt durch eine attraktive Nutzungsvielfalt von Wohnformen mit Einfamilienhäusern in Reihenbebauung und Mehrfamilienhäusern. Die Mischung von Wohnformen hat hier auch eine lebendige Mischung der Sozialstruktur zur Folge mit jungen Familien und teilweise zahlreichen Kindern in den Mehrfamilienhäusern, Neu -Kölnern, Berufseinsteigern und Studenten. Der Bauwagenplatz gehört zu dieser lebhaften Mischung von Wohnformen und Sozialstrukturen. Es werde begrüßt, wenn in einem entsprechend räumlich erweiterten Bebauungsplan die alternative Wohnform in Bauwagen zusammen mit der Grünfläche gesichert werden könnte. Nein Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Der Bauwagenplatz sowie die Gleisharfe sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Beide Flächen werden durch die Planung nicht tangiert. Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.4 9.7 Es wird ein Entwicklungsplan für den ganzen Baublock angeregt. Dieser Entwicklungsplan soll die lebendige Nutzungsmischung, zu der auch Gewerbe gehört , berücksichtigen. Außerdem soll die Entwicklung nördlich der Widdersdorfer Straße in diese Planung mit einbezogen werden. Nein Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Ein übergeordneter Entwicklungsplan für das gesamte Gebiet ist nicht Geg enstand des Verfahrens. Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.8. 10 10.1 Die Erschließung über den Maarweg wird begrüßt, es wird davon ausgegangen, dass der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes – wie auf der Veranstaltung besprochen – um diese Fläche erweitert wird. Ja Die Erschließung des Wohngebietes über den Maarweg ist Bestandteil der weiteren Planung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird entsprechend angepasst. 10.2 Auf der Bürgerbeteiligung wurden zwei Varianten für die 8,10 Meter breite Trasse vorgestellt. Es wird gefordert, die Planung einer gemischten Verkehrsfläche zu verwerfen und motorisierte Verkehrsteilnehmer von unmotorisierten Verkehren in geeigneter Weise zu trennen, sodass wildes Parken unmöglich gemacht wird. Die Herstellung eines begrünten Fuß - und Radwegenetzes auf der Bahntrassen ist ein wichtiger Bestandteil der vom Rat der Stadt Köln 2005 beschlossenen Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld. Aufgrund des zu erwartenden Parkdrucks sowie der Attraktivität der neuen Erschließungsstraße ist zu befürchten, dass eine Nutzung als Fuß - und Radweg durch wild parkende Autos an Teilweise Die Gestaltung und Dimensionierung der Erschließungsstraße vom Maarweg aus wird im Rahmen des weiteren Verfahrens konkretisiert. Hierzu werden Aussagen im Verkehrsgutachten getroffen. Ob Parkmöglichkeiten entlang der Erschließungsstraße vorgesehen werden, soll ebenfalls im Rahmen der weiteren Bearbeitung geprüft werden. vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 17 von 28 den Rändern unmöglich gemacht wird. Dies gilt insbesondere, da der Fuß - und Radweg vermutlich erst nach der Wohnbebauung hergest ellt wird. Des Weiteren wird gefordert, dass die Herstellung des begrünten Fuß - und Radweges auf dem angrenzenden städtischen Flurstück dem Investor zur Auflage gemacht wird – mindestens in dem Bereich, der unmittelbar an das Bauvorhaben grenzt, idealerw eise bis zum Abschluss an das vorhandene Straßen -Wegenetz. Teilweise Die Herstellung des begrünten Fuß - und Radweges entlang der Erschließungs straße vom Maarweg ist Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und wird im Weiteren detailliert erarbeitet. Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.3. 10.3 Die Bewohner der Bauwagensiedlung bedürfen einen neuen Stellplatz nahe der bisherigen Stelle oder einen neu angeordneten Stellplatz am bisherigen Ort. Die jetzige Positionierung der Bauwagen erscheint als inkompatibel zum geplanten Fuß - und Radweg und insbesondere zu der Baustelleinrichtung für das neue Wohngebiet. Der Investor soll dazu verpflichtet werden, die Baustellenverkehre möglichst vollständig über die neue Planstraße abzuwickeln. Nein Die Bauwagensiedlung, beziehungsweise die Fläche der Bauwagensiedlung wird durch das Vorhaben nicht tangiert. Der Vorhabenträger ist dazu verpflichtet, das Bauvorhaben inklusive dem Abriss auf dem eigenen Grundstück durchzuführen. Das Finden eines neuen Bauwagenplatzes ist nicht Teil des B ebauungsplanverfahrens. Zu den Baustellenverkehren siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 2.4. 10.4 Die östlich angrenzende Gleisharfe soll Bestandteil des Bebauungsplanes und als bedeutsamer Grünbereich festgelegt werden. Nein Die Gleisharfe wird durch das Vorhaben nicht tangiert. Im Rahmen eines VEP - Verfahrens können gemäß Paragraf 12 Absatz 4 einzelne Flächen auße rhalb des Bereiches mit einbezogen werden, diese müssen jedoch für die Realisierung des Vorhabens notwendig sein. Dies ist hier nicht der Fall. Die planungsrechtliche Sicherung der Gleisharfe müsste in einem separaten Verfahren durch Änderung des angrenzenden Bebauungsplanes erfolgen. Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.4. 11 11.1 Der Stellungnahme liegen folgende Unterlagen bei: - Präsentation Wohngebiet Alsdorfer Straße, 19.03.2019 - Stellungnahme zum Entwurf Mehrfachbeauftragung Alsdorfer Straße, 26.09.2018 Die Unterlagen werden zur Kenntnis genommen. 11.2 Es besteht ein Unverständnis darüber, dass bis dato viele Fragen und Anregungen von der Politik und insbesondere von der Verwaltung ignoriert wurden. Darüber hinaus ist es bedauerlich, dass ma n sich mit den Bewohnern der Osterinsel nicht ausreichend auseinandersetz t und viele F ragen offen bleiben. Im Folgenden wird die Preisentwicklung für solche Die Anmerkung wird zur Kenntnis genommen. vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 18 von 28 Gebiete als bedenklich eingestuft. Als Beispiel wird das Vorhaben „Alter Güterbahnhof Ehrenfeld“ be nannt und die Kaufpreisentwicklung angeführt. Es wäre jetzt an der Zeit, dass sich die Stadt Ihrer Verantwortung bewusst wird und solche Gebiete eigenverantwortlich, ohne entsprechende Investoren, entwickelt. Kompetenzen bei der Stadt scheinen vorhanden zu sein. 11.3 Erschließung Maarweg Die neue Erschließung über den Maarweg muss gewährleistet werden, da hierdurch der entstehende KFZ -Verkehr aus dem Bestandsgebiet herausgehalten wird. Nach aktueller Planung sollen 20% der neuen Verkehre über die Alsdorfer Straße geführt werden. Es muss sichergestellt werden, dass jeglicher KFZ-Verkehr über die neue Erschließung Maarweg abgewickelt wird. Die TG-Zufahrt an der Alsdorfer Straße ist nur für Fahrräder freizugeben. Dies muss durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden. Teilweise Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.1. Eine Abwicklung jeglicher Verkehrsarten (zum Beispiel Kita -Verkehre) über den Maarweg ist nicht zielführend. Im Rahmen des Verkehrsgutachten s soll die Verträglichkeit der Alsdorfer Straße hinsichtlich der erwarteten Mehrverkehre beziehungsweise eventuelle Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen aufgezeigt werden. Darüber hinaus ist im Sinne einer modernen Mobilität von Wohnquartieren im Bereich der Alsdorfer Straße eine Zu - und Ausfahrt für Fahrräder oder Lasträder geplant. 11.4 KITA Am Ende der Alsdorfer Straße ist die Kita geplant, somit wird der Hol- und Bringverkehr sich über die gesamte Alsdorfer Straße erstrecken. Es wird gefordert, dass die Realisierung der Kita -Erschließung über die östlich gelegene Stolberger Straße geführt wird. Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 2.3 11.5 Verkehr Bislang wurde allein der PKW -Verkehr der neuen Anwohner abgeschätzt. Neben diesem sind jed och auch weitere Verkehrsarten zu erwarten. Da die Erschließung über den Maarweg nur für den PKW -Verkehr der Bewohner zur Entlastung des Bestands beiträgt, werden offensichtlich alle weiteren Verkehrsarten zum Mehrverkehr in den Bestandsstraßen beitragen. Es ist zu beachten, dass die Sankt - Vither Straße auf 1,5 Tonnen beschränkt ist und die Elsenborner Straße nur für Anlieger freigegeben ist. Beide Einschränkungen werden derzeit regelmäßig missachtet. Auf Ja Im Rahmen der weiteren Planung werden das Verkehrs - sowie das Mobilitätskonzept mit dem entsprechenden Fachamt der Stadt Köln konkretisiert. Innerhalb des Verkehrsgutachtens werden alle zu erw artenden Verkehrsarten berücksichtigt. vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 19 von 28 dieser Grundlage ist zu erwarten, dass der Mehrverkehr zu weiteren Verstoßen führt. Daher wird eine umfassende Betrachtung aller Verkehrsarten gefordert. Es werden geeignete Maßnahmen zur weiteren Sicherstellung der Einschränkungen der Sankt -Vither-Straße und der Elsenborner Straße gefordert. Das zu erarbeitende Verkehrsgutachten soll berücksichtigen, dass die Lieferverkehr (Paketzustellung) nach dem „chaotischen Lagerprinzip“ geplant werden. Die Sicherung des öffentlichen Spielplatzes direkt gegenüber der zentralen Adresse der neuen Wohnbebauung ist zw ingend erforderlich. Nein Ja Teilweise Die Sankt-Vither- und Elsenborner Straße werden durch die Planung nicht tangiert. Sie sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Die Einhaltung der Einschränkungen muss ordnungsbehördlich kontrolli ert werden und ist nicht Bebauungsplan relevant. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Verkehrsgutachten thematisiert. Der öffentliche Spielplatz wird durch das Neubauvorhaben nicht tangiert und bleibt erhalten. Er ist im Bebauungsplan Nr. 6 3459/04 planungsrechtlich gesichert. Der bestehende Spielplatz ist mit einem einfachen Metallzaun eingezäunt und die Zugänge mit Drängelgitter versehen. Mit dem Fachamt wird abgestimmt, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Sofern notwendig, werden Maßna hmen aufgezeigt, die Konflikte zwischen der neuen Adresse und dem öffentlichen Spielplatz vermeiden sollen. 11.6 Stellplätze/Parkplätze Der ruhende Verkehr der neuen Wohnbebauung darf aus der aktuellen Parkplatzsituation im Bestand keinen Verdrängungswettbewerb machen. Derzeit gibt es schon eine Verdrängung zwischen Bewohnern im Bestand und den Mitarbeitern in den umliegenden Gewerbeeinheiten. Ein Stellplatzschlüssel von 0,8 unterhalb der von der Stadt Köln und Land NRW selbst festgelegten und kommuniziert en Richtgröße von 1,0 Stellplätzen je Wohneinheit scheint hierbei nicht verhältnismäßig. Es wird ein mindestens ähnlich hoher Stellplatzschlüssel wie in den umliegenden Neubaugebieten wie zum Beispiel den Pauli - Höfen (1,4) gefordert. Hierzu ist die beigefügte Präsentation vom 19.03.2019 zu beachten. Sofern man nicht weitere unterirdische Stellplätze aufgrund der Öllinse schaffen möchte, so muss ausreichender adäquater oberirdischer Ersatz geschaffen werden. Nein Es wird auf die Stellungnahme der Verwaltu ng zu Punkt 1.2 verwiesen. vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 20 von 28 11.7 Abriss- und Bauphase Im Rahmen der Abriss - und Bauphase ist eine Beeinträchtigung der im Bestand ansässigen Bewohner zu vermeiden. Abriss - und Bauverkehre sollen nicht über die Bestandsstraßen geführt werden. Optionen sind über die neue Erschließung Maarweg oder über die im Rahmenplan verzeichnete Erschließung über die Stolberger Straße gegeben. Es wird angemerkt, dass Straßenbaubeiträge für die Anwohner im Bestand nicht erhoben werden sollen. Nein Ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 2.4. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Straßenbaubeiträge sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Planung keine Kosten für die Anwohner der Bestandsstraße n entstehen. 11.8 Es wird angeregt, den „Planentwurf zur öffentlichen Auslegung“ in einer Abendveranstaltung mit anschließender Diskussion vorzustellen. Nein Eine weitere Beteiligung in Form einer Abendveranstaltung ist normalerweise nicht vorgesehen. Eine erneute Abendveranstaltung im Rahmen der Offenlage würde einen politischen Beschluss voraussetzen. Die Anregung wird aufgenommen. 12 12.1 Alternative Erschließung Die vorgestellte Erschließung über den Maarweg wird begrüßt, da damit eine Möglichkeit ge schaffen wird, den neu entstehenden KFZ -Verkehr zu großen Teilen aus dem Bestandswohngebiet heraus zu halten. Allerdings sollen 20 Prozent des neuen Verkehrs über die Alsdorfer Straße geführt werden. Es wird gefordert, dass durch geeignete Maßnahmen sichergestellt wird, dass die Aufteilung 80/20 auch im realen Betrieb gewährleistet wird. Es werde begrüßt, wenn die TG - Zufahrt an der Alsdorfer Straße nur für den eingehenden PKW - Verkehr geöffnet werde. Hiermit kann gewährleistet werden, dass der ausgehende PKW -Verkehr nur über den Maarweg fließt. Für ausfahrenden Fahrradverkehr kann eine geeignete Möglichkeit gefunden werden, die aber nicht durch PKW missbraucht werden darf. Ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.1.. 12.2 Für die Erschließung über den Maarweg sind aktuell die Varianten „Mischgenutzte Straße“ und „PKW/Fuß -/Radweg getrennt“ in Diskussion. Der aktuelle Planungsstand zum durchgehenden Fuß -/Radweg ist nicht bekannt. Es wird jedoch eine Mischnutzung für die Erschließung begrüßt, solange diese Teilweise Die Gestaltung und Dimensionierung der Verkehrsfläche inklusive des Fuß - und Radweges wird im Rahmen des weiteren Verfahrens konk retisiert. Hierzu werden auch Aussagen im Verkehrsgutachten getroffen. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann jedoch noch keine Aussage zur Erschließungssystematik (Misch - oder Trennsystem) gegeben werden. vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 21 von 28 durchgängig entwickelt wird. Eine spätere Umsetzung des geplanten Fuß -/Radweges auf eine getrennte Variante, falls diese für die Gesamtsituation dann bevorzugt wird, kann im späteren erfolgen. Es wird gefordert, dass die Erschließung über den Maarweg, als mischgenutzte Straße solange der geplante durchgehende Fuß -/Radweg noch nicht umgesetzt wird, realisiert wird. 12.3 Die Kita ist am Ende der Alsdorfer Straße geplant, somit wird der Hol-/Bringverkehr sich über die gesamte Alsdorfer Straße erstrecken. Es wird angemerkt, dass die Anbindung zur Stolberger Straße, über das derzeitige REWE -Gelände für eine Anbindung der Kita die beste Variante ist. Diese Variante ist zurzeit nicht umsetzbar, soll aber für eine zukünftige Erschließung ermöglicht beziehungsweise gesichert werden. Es wird eine frühzeitige Sicherung einer Erschließung zur Stolberger Straße durch die Stadt Köln angeregt. Es ist davon auszugehen, dass sich das gan ze Gebiet um diese einzelne Wohnungsbaumaßnahme in nächster Zeit weiter entwickeln und verändern wird. Es wird kritisiert, dass keine Alternativen für eine fortgeführte Rahmenplanung aufgezeigt wurde n. Daher wird die Aktualisierung der Rahmenplanung gefo rdert. Teilweise Teilweise Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 1.1 und 2.3. Die Anregung zur Sicherung der Erschließung über die Stolberger Straße wird aufgenommen. Die Aktualisierung der Rahmenplanung ist nicht Besta ndteil des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens und kann daher hier nicht behandelt werden. Es wird auf den Ratsbeschluss vom 06.02.2020 verwiesen, der die Verwaltung beauftragt, eine Überarbeitung der Rahmenplanung für den gesamten Bereich einzuleiten. 12.4 Verkehr Es wird eine umfassende Betrachtung aller Verkehrsarten gefordert. Da bisher nur der PKW -Verkehr betrachtet wurde. Neben diesen sind weitere Verkehrsarten zu erwarten, mit Anteilen am fließenden und ruhenden Verkehr: Kita Hol - /Bringverkehr, Ki ta Angestellte, Besucher, Lieferdienste, Müllabfuhr, Feuerwehr und Rettungsdienste sowie ggfls. Carsharing-Verkehre. Ja Im Rahmen der weiteren Planung werden das Verkehrs - sowie das Mobilitätskonzept mit dem entsprechenden Fachamt der Stadt Köln konkreti siert. Innerhalb des Verkehrsgutachtens werden alle zu erwartenden Verkehrsarten berücksichtigt. 12.5 Da die Erschließung über den Maarweg nur für den PKW - Verkehr der Bewohner zur Entlastung des Bestands beiträgt, werden offensichtlich alle weiteren Verk ehrsarten zum Teilweise In der aktuellen Betrachtung werden 80 Prozent der Verkehre über den Maarweg abgehandelt. Dies ist auch Vorgabe des zuständigen Fachamtes der Stadt Köln. Innerhalb des Verkehrsgutachtens werden alle zu erwartenden Verkehrsarten vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 22 von 28 Mehrverkehr in den Bestandsstraßen beitragen. Es wird gefordert, dass sich der dargelegte Verkehrsanteil von 20 Prozent auf alle Verkehrsarten bezieht. berücksichtigt. 12.6 Es ist zu beachten, dass die Sankt -Vither Straße auf 1,5 Tonnen beschränkt ist und die Elsenborner Straße nur für Anlieger freigegeben ist. Beide Beschränkungen werden bereits missachtet. Es ist daher zu erwarten, dass der Mehrverkehr zu weiteren Verstößen führt. Es muss daher dafür gesorgt werden, dass die Einschränkungen für Sankt - Vither Straße und Elsenborner Straße eingehalten werden. Geeignete Maßnahmen sind zu realisieren, so dass Probleme aufgrund Zuwiderhandlungen nicht den Bestandsbewohnern überlassen werden. Ja Die bestehende Verkehrssituation der Bestandsstraßen wird beibehalten. Die Einhaltung der Beschränkungen muss ordnungsbehördlich überprüft werden und ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens. 12.7 Es wird die Zunahme von Lieferverkehren insbesondere von Paketdiensten befürchtet. Hinzu kommen Einzelzustellungen durch Kurier- und Expressdienste. Es wird allgemein von einer weiteren Zunahme von jeglichen Verkehrsarten ausgegangen. Es wird eine genauere und ausführlichere Betrachtung des Lieferverkehrs angeregt. Darüber hinaus, erscheint die Erschließung für Paket -Lieferverkehre über die Alsdorfer Straße nicht optimal. Es ist zu überlegen, ob ein anderer Übergabepunkt geeigneter wäre. Es wird eine Sammelstation, die über den Maarweg erreichbar ist, angeregt. Ja Im Rahmen der weiteren Planung werden das Verkehrs - sowie das Mobilitätskonzept mit dem entsprechenden Fachamt der Stadt Köln konkretisiert. Innerhalb des Verkehrsgutachtens werden alle zu erwartenden Verkehrsarten berücksichtigt. Es wird angemerkt, dass Sammelstationen in der Regel nicht für einzelne Bauvorhaben errichtet werden, sondern für ein bestimmtes Einzugsgebiet. 12.8 Bei der zunehmenden Verkehrsentwicklung in der Alsdorfer Straße ist zu bedenken, dass dies an dem zentralen Punkt im Wohngebiet stattfinden wird (öffentlicher Spielplatz). Dieser stellt den einzigen begrünten öffentlichen Raum im Wohngebiet dar und wird von Kindern aller Altersgruppen besucht. Es wird befürchtet, dass das neue Wohngebiet, mit allen oben beschriebenen weiteren Verkehrsarten, einen Gefahrenpunkt aus dem öffentlichen Spielplatz macht. Daher werden zwingend Maßnahmen zur Sicherung des Spielplatzes direkt gegenüber der zentralen Adresse der neuen Wohnbebauung gefordert. Dieser soll durch gestalterische Maßnahmen als zentraler Punkt des öffentlichen Raumes aufgewertet werden. Teilweise Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.1. Der öffentliche Spielplatz wird durch das Neubauvorhaben nicht tangiert und bleibt erhalten. Der bestehende Spielplatz ist mit einem einfachen Metallzaun eingezäunt und die Zugänge mit Drängelgitter versehen. Mit dem Fachamt wird abgestimmt, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Sofern notwendig, werden Maßnahmen aufgezeigt, die Konflikte zwischen der neuen Adresse und dem öffentlichen Spielplatz vermeiden sollen. vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 23 von 28 12.9 Das Carsharing-Modell wird kritisch ge sehen, sofern den Fahrzeugen die Möglichkeit gegeben wird, über die Alsdorfer Straße die Tiefgarage zu erreichen. Es wären dementsprechend weitere Stellplätze zu planen. Nein Es wird angemerkt, dass das benannte Carsharing -Angebot im Rahmen des Mobilitätskonzeptes untersucht wird. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Einrichtung eines Carsharing-Modells die erforderlichen Stellplätze hierfür in der Tiefgarage vorgehalten werden. 12. 10 Es wird gefordert, dass die Planung als integratives Konzept verfolgt wird, indem auch die Anliegen der bestehenden Bewohner berücksichtigt werden. Ja Im Rahmen der weiteren Planung werden das Verkehrs - sowie das Mobilitätskonzept mit dem entsprechenden Fachamt der Stadt Köln konkretisiert. Im Rahmen der weiteren Planung werden auch die Einflüsse auf das Bestandsviertel begutachtet. 12. 11 Stellplätze und Freiflächen Es ist zu befürchten, dass der neuentstehende ruhende Verkehr die bestehende Parkplatzsituation weiter verschlechtert. Ein Stellplatzschlüssel von 0,8 unter halb der von der Stadt Köln und Land NRW selbst festgelegten und kommunizierten Richtgröße von 1,0 Stellplätzen je Wohneinheit scheint hierbei nicht verhältnismäßig. Es wird eine integrative und ausgewogene Planung, die sowohl die neue Wohnbebauung als auc h den Bestand berücksichtigt, angeregt. Nein In Bezug auf den Stellplatzschlüssel wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.2 verwiesen. Im Rahmen der weiteren Planung werden das Verkehrs - sowie das Mobilitätskonzept mit dem entsprechenden Fa chamt der Stadt Köln konkretisiert. Im Rahmen der weiteren Planung werden auch die Einflüsse auf das Bestandsviertel begutachtet. 12. 12 Es wird nachgefragt, inwieweit der ruhende Verkehr aller Verkehrsarten, die durch das neue Wohngebiet entstehen, auch durch das neue Wohngebiet von sich heraus bewältigt werden können. Es wird um eine umfassende Klärung gebeten. Der Stellplatzschlüssel von 0,8 wird kritisch gesehen. Es wird auf die allgemeinen Richtlinien von Nordrhein -Westfalen verwiesen. Abweichungen von der allgemeinen Richtlinie (NRW) sind bei einer guten ÖPNV-Anbindung im Plangebiet möglich. Für Köln ist die Güte der ÖPNV -Anbindung definiert. Wendet man diese Definition an – dieses Verfahren ist auch in anderen aktuellen Verkehrsgutachten zu finden – so kommt man zu dem Ergebnis, dass keine gute ÖPNV -Anbindung für das neue Wohngebiet existiert und der reguläre Stellplatzschlüssel 1,0 anzuwenden ist. Es wird die Einhaltung des Stellplatzschlüssels von mindestens 1,0 gefordert. Teilweise Der Vorhabenträger ist dazu verpflichtet, alle aus dem Bauvorhaben resultierenden notwendigen Stellplätze auf seinem Grundstück nachzuweisen. Siehe hierzu die Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.2. 12. 13 Verdichtung, Grün und Umwelt Mit der neuen Wohnbebauung wird die weitere Verdichtung der innenstadtnahen Gebiete vorangetrieben. Prinzipiell ist Nein Es wird angemerkt, dass sich die Rahmenbedingungen im Vergleich zu 2004 verändert haben. vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 24 von 28 hiergegen nichts einzuwenden, wenn durch Umwidmung von Gewerbeflächen und Nutzungen von Brachen neuer Wohnraum geschaffen wird, dies sei eine Anforderung der aktuellen Umstände. Es wird angemerkt, dass das Plangebiet Alsdorfer Straße eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,0 im Bestand hat, während in der Abendveranstaltung mitgeteilt wurde, dass die geplante GFZ bei 1,5 für die Wohnbebauung liegt. Hierbei überragen die neuen Gebäude die Bestehenden signifikant. Diese Verdichtung ist größer wie bei anderen Bauprojekten in Braunsfeld. Es wird um Erläuterung diese Diskrepanz gebeten. Es wird kritisiert, dass planerische Vorgaben zur Entwicklung des Gebietes fehlen. Der existierend e Rahmenplan würde nicht beachtet werden ohne Alternativen aufzuzeigen. Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 1.4. und 1.8. 12. 14 Es wird gefordert, dass sich das Bauvorhaben an ein verändertes Klima anpasst. Mit der Entscheidung der Stadt Köln für den „Klimanotstand“ im Juli 2019 sind auch Klima -Aspekte bei der Entscheidungsfindung mit zu berücksichtigen. Um diesen Aspekt weiter zu verfolgen, li egt bereits ein Antrag bei dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden vor. Es liegt nahe bekannte Maßnahmen, zum Beispiel gegen Hitzeentwicklung und Starkregenereignisse, bereits bei der neuen Wohnbebauung anzuwenden. Die in der Abendveranstaltung benannten Maßnahmen der Dach - bzw. Fassadenbegrünung waren auf den Visualisierungen der Architekten nicht zu erkennen. Daher wird angeregt, die bereits bekannten Maßnahmen zur Anpassung und Bewältigung der Klimaänderung im neuen Wohngebiet anzuwenden. Ja Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Im weiteren Verfahren werden Maßnahmen zur Anpassung und Bewältigung der Klimaänderung im neuen Wohngebiet berücksichtigt. Hierzu zählen auch die vom Einwender beziehungsweise der Einwenderin benannten Starkregenereignisse sowie die Planung von Dachbegrünungen. Darüber hinaus erfolgt die Erstellung eines Energiekonzeptes mit dem Ziel einer energiesparenden Bauweise. 12. 15 Abriss- und Bauphase Es wird gefordert, dass Abriss - und Bauverkehre nur in Ausnahmefällen über di e Bestandsstraßen geführt werden. Hierfür ist für diese Zeit eine geeignete Erschließung zu ermöglichen. Teilweise Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 2.4. vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 25 von 28 12. 16 Es wird erwartet, dass in einer späteren Bauphase, keine schweren Baufahrzeuge me hr verwendet werden, aber Handwerker in Kleintransportern die Baustelle rege frequentierten. Daher wird gefordert, dass die Bestandsstraßen möglichst von Handwerkerverkehren freizuhalten ist. Darüber hinaus wird gefordert, dass genügend Parkraum und Rangierflächen für Baufahrzeuge und Handwerkerfahrzeuge vorgehalten werden. Teilweise Die verkehrliche Erschließung für die benannten Handwerkerverkehre kann im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht planungsrechtlich gesichert werden. Von Seiten des Vorhabenträgers wurden jedoch schon Möglichkeiten geprüft, die Beeinträchtigung der ansässigen Bewohner durch Baustellenverkehre zu minimieren. 12. 17 Weiteres Das Format der Bürgerbeteiligung, wie es am 20.11.2019 durchgeführt worden ist, wird für sehr geeign et gehalten. In dieser Veranstaltung konnten allerdings noch nicht alle Themenfelder dargestellt werden. Es wird angeregt, dass die eingegangenen Stellungnahmen bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Es wird begrüßt, wenn die formale Offenlegung nicht anonym erfolgen könnte, sondern in einem vergleichbaren Format wie am 20.11.2019, in denen den Bürgern die Planungsgrundlage erklärt wird. Daher wird gefordert, dass die öffentliche Auslegung in einer ähnlichen Form wie die Abendveranstaltung am 20.11 .2019 vorgestellt wird. Teilweise Eine weitere Beteiligung in Form einer Abendveranstaltung ist normalerweise nicht vorgesehen. Eine erneute Abendveranstaltung im Rahmen der Offenlage würde einen Beschluss des zuständigen Au sschuss des Rates voraussetzen. Die Anregung wird aufgenommen. 13 13.1 Geplant werden überwiegend 5 - und 6- geschossige Gebäude, in der vorgestellten Planung angegeben mit 15,75 m und 19,50 m. Diese Gebäude überragen deutlich die Bestandsbebauung und werden die Wohnqualität im Quartier durch ihre Größe, das erhöhte Verkehrsaufkommen mit hiermit zu erwartender erhöhter Schadstoff- und Feinstaubbelastung negativ beeinflussen. Es wird daher empfohlen, eine maximale 4+1 oder 5 geschossige Bauweise, wie dies beispielsweise auch im Park Linné erfolgte, vorzusehen. Die Wohnraumverdichtung soll moderat erfolgen und nicht nur ökonomisch, sondern auch ökologische Aspekte betrachten. In diesem Zusammenhang ist die Planung von insgesamt 187 Parkplätzen für die gesamte Neubebauung inklusive Besuche r- und Kita Parkplätze als deutlich zu niedrig anzusehen. Bereits Teilweise Nein Es besteht ein akuter Bedarf an Wohnraum in Köln. Die Dichte und Höhe des hier vorliegenden Planvorhabens ist städtebaulich verträglich und auch in Bezug auf den angrenzenden Bestand vertretbar. Eine Reduzierung der baulichen Höhe wird daher für nicht erforderlich erachtet. Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.4. Die von der Einwenderin beziehungsweise dem Einwender benannte Erhöhung des Verkehrsaufkommens wird im Rahmen des weiteren Verfahrens gutachterlich untersucht. Hieraus lassen sich die Au swirkungen auf eine mögliche Erhöhung der vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 26 von 28 jetzt führt der Parkplatz -Suchverkehr der REWE Mitarbeiter werktags zu einer enormen Verkehrsbelastung. Die Verkehrserhebung von etwa 850 Kfz -Fahrten pro Werktag muss in Frage ges tellt werden. Eine eigene Zählung in der Elsenborner Straße (Anlieger Straße, mittwochs, 5 bis 12 Uhr) kommt auf ein Verkehrsaufkommen von knapp 500 Fahrzeugen in nur 7 Stunden. Es stellt sich darüber hinaus die Frage, warum in der Stolberger Straße keine Parkraumbew irtschaftung von Seiten der Stadt Köln erfolgt. Auch hierdurch würde bei gleichzeitiger Abgabe von Parkberechtigungen für Anwohner die Parkplatzproblematik entschärft und vor allem auch der Parkplatz-Suchverkehr eingedämmt. Schadstoff- und Feinstaubbelastung abschätzen. Ggf. sind weitere Gutachten zum Thema Luftschadstoffbelastung erforderlich. Eventuell erforderliche Vermeidungs - und Verminderungsmaßnahmen können im Rahmen der weiter en Planung vorgesehen werden. Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.2. Im Rahmen der weiteren Planung werden auch die Einflüsse auf das Bestandsviertel begutachtet. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die genannten 850 Kfz-Fahrten am Tag nicht auf die Verkehrsbelastung im Bestand beziehen, sondern es sich um die prognostizierten neuen zusätzlichen Kfz -Fahrten am Tag durch das Neubauvorhaben handelt. Hierbei sind bereits 100 Kfz -Fahrten für die Nutzung der Kindertagesstätte enthalten. Eine Parkraumbewirtschaftung der Stolberger Straße ist nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. Die Parkraumbewir tschaftung muss von der jeweiligen Bezirksvertretung beschlossen werden. 13.2 Auch wenn eine Zufahrt nun über den Maarweg vorgesehen is t, erscheint in der Projektbeschreibung immer noch eine Tiefgaragenzufahrt von der Alsdorfer Straße her. Diese Tiefgaragenzufahrt muss zumindest für KFZ wegfallen , weil hierdurch die Verkehrsbelastung, Lärm - und Schadstoffbelastung im bestehenden Wohngebi et deutlich zunehmen wird und insbesondere die Sicherheit der Kinder massiv gefährdet ist. Es ist ein Trugschluss anzunehmen, dass der motorisierte Verkehr zur Stolberger Straße die Zu -/ Abfahrt Maarweg nutzt. Insofern ist auch die Annahme einer Verkehrsaufteilung Maarweg 80% und Alsdorfer Straße 20% rein fiktiv. Teilweise Die Erschließung des Wohngebietes über den Maarweg ist Bestandteil der weiteren Planung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird entsprechend angepasst. Die Zu- und -Ausfahrtsituation entlang der Alsdorfer Straße soll in einer stark eingeschränkten Form bestehen bleiben . Hier soll im Rahmen der weiterführenden Planung lediglich eine Einfahrtsmöglichkeit für PKWs vorgehalten werden. Hierdurch wird auch sichergestellt, dass der motorisi erte Verkehr zur Stolberger Straße die Zu - /Abfahrt am Maarweg nutzt. 13.3 Der Bebauungsplan sieht eine vierzügige Kita vor, die somit von circa 100 Kindern besucht werden wird, hinzu kommt das nötige Personal. Bereits jetzt ist diese Straße durch parkend e Autos so eng, dass der in Anbetracht der Größe zu erwartende, erhebliche Kita Verkehr zu einer Verkehrsüberlastung der Zu - und Abfahrtswege führen wird. Resultierend hieraus ist mit chaotischen Verkehrsverhältnissen zu rechnen, die wiederum die Sicherheit der Anwohner und insbesondere der zahlreichen Kinder gefährden. Insofern soll die geplante Kita -Zufahrt über Teilweise Die Anbindung beziehungsweise Erschließung der Kindertagesstätte wird im Rahmen der weiteren Planung geprüft . Im Rahmen der weiteren Planung werden das Verkehrs - sowie das Mobilitätskonzept mit dem entsprechenden Fachamt der Stadt Köln konkretisiert. Eventuell notwendige Vermeidungs- und/oder Minderungsmaßnahmen in Bezug auf das Verkehrsaufkommen werden im Rahmen der weiter en Planung berücksichtigt. Siehe weiterhin Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 1.1 und 2.3. vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 27 von 28 die Alsdorfer Straße unbedingt überdacht werden. Der Vorschlag hier besteht in einer Zufahrt mit Parkmöglichkeit über den REWE Parkplatz mit ein igen Kurzzeit -Parkplätzen in Nähe der Kita. Eine solche ist von der Pandion als mögliche Baustellenzufahrt bereits angedacht. 13.4 Die Anzahl von Neuanmeldungen in der Europaschule GSG Geilenkircher Straße steigt insbesondere auch durch den Zuzug junger Familien in die in den l etzten Jahren entstandenen Neubaugebiete stark an. Bereits für das kommende Schuljahr 2020/21 sind die Kapazitäten zumindest am oberen Limit. Es fehlen nun wahrscheinlich die Kapazitäten zur Aufnahme bilingualer Familien aus anderen Stadtteilen. Hierdurch droht der bilinguale Zweig (deutsch -französisch) und damit der Status als Europaschule verloren zu gehen, da die im Einzugsgebiet wohnenden Kinder bevorzugt aufgenommen werden müssen. Für eine adäquate Schulbildung und im aufgezeigten Fall zur Sicherung der Europaschule müssen deshalb auch ausreichend Kapazitäten in wohnortnahen Grundschulen zur Verfügung gestellt werden. Der Bebauungsplan sollte diesen Aspekt also auch berücksichtigen. Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 2.1. 13.5 Es wird darauf hingewiesen, dass die reine Wohnraumverdichtung ohne gleichzeitige Förderung sozio - kultureller Aspekte zu Spannungen innerhalb der Gesellschaft führt. Ein Aspekt, der wiederholt von den Bewohnern der Osterinsel angebracht, von vielen eher belächelt wu rde, letztlich aber durchaus eine Relevanz in der Gesellschaft findet. Nein Der nördlich angrenzende Bauwagenplatz wird von der vorliegenden Planung nicht tangiert. Maßnahmen zum Schutz der angrenzenden Bauwagensiedlung sind daher nicht erforderlich. 14 Es wird angemerkt, dass ein generelles Einverständnis zur Schaffung von neuem Wohnraum in Köln und insbesondere bei dem vorliegenden Plangebiet, vorhanden ist. Allerdings ist es im benannten Fall unverständlich, warum der öffentliche Raum zu Gunsten des B auträgers genutzt werden darf und es somit zu einer (Verkehrs-) Belastung der gewachsenen Wohnstruktur kommt. Es wird befürchtet, dass die Strukturen des Veedels „zerstört“ werden. Es gibt ausreichend andere Möglichkeiten die Teilweise Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.1. Das im weiteren Verfahren zu erarbeitende Verkehrsgutachten prüft die Verträglichkeit der Alsdorfer Straße hinsichtlich der erwarteten Mehrverkehre. Im Rahmen dieser Prüfung werden auch, sofern notwendig, erforderliche Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen in Bezug auf die prognostizierten Verkehre aufgezeigt werden. Eine „massive“ Verschlechterung der Lebensqualität sowie die Entwicklung eines kinderfeindlichen Quartiers könne n nicht erkannt werden. vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Wohnbebauung Alsdorfer Straße “ in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Seite 28 von 28 Zufahrten in einem wesentlich kleineren Umfang zu entwickeln. Diese Möglichkeiten sind mit einem geringen Aufwand umsetzbar. Es wird durch die Planung von einer „massiven“ Verschlechterung der Lebensqualität ausgegangen. Darüber hinaus wird kritisiert, dass die vorliegende Planung ein vormals kinderfreundliches Quartier zu einem kinderfeindlichen Quartier umstrukturieren würde. Es wird darum gebeten, die Interessen der Bewohner zu berücksichtigen und eine Zufahrt, die nicht über die Alsdorfer Straße führt, im Rahmen der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Anlage 3 Niederschrift Abendveranstaltung Alsdorfer Straße
39037 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin 03.02.2020
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus
50679 Köln
N I E D E R S C H R I F T
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept
"Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld"
Veranstaltungsort: Bezirksrathaus Lindenthal, Aachener Straße 220, 50931 Köln
Termin: 20.11.2019
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 21:15 Uhr
Besucher: circa 80 Bürgerinnen und Bürger
Teilnehmer/-innen: Vorsitzende:
Helga Blömer-Frerker Bezirksbürgermeisterin Lindenthal
Josef Wirges Bezirksbürgermeister Ehrenfeld
Podium:
Herr Wolff Stadtplanungsamt Köln
Frau Rheinschmidt Stadtplanungsamt Köln
Herr Küppers Pandion Real Estate GmbH
Herr Brunken Pandion Real Estate GmbH
Herr Faber HPP Architekten
Herr Springsfeld BSV Stadt- und Verkehrsplanung
Herr Zimmermann Stadtplanung Zimmermann GmbH
Niederschrift:
Herr van Ühm Stadtplanung Zimmermann GmbH
Anlage 3
Niederschrift über die frühzeitige Öffen tlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept
"Wohnbebauung Alsdorfer Straße" in Köln -Braunsfeld/Ehrenfeld
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Frau Blömer-Frerker, Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes Lindenthal, begrüßt die anwe-
senden Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen und Vertreter aus der Politik. Sie stellt
das Podium vor und erläutert den Ablauf der Veranstaltung sowie die Handhabung der Wort-
meldezettel. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung zwecks Protokollerstellung
aufgezeichnet wird.
Herr Wolff, Stadtplanungsamt, begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept für die Alsdorfer Straße in
Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld. Er weist darauf hin, dass dies der Anfang des förmlichen Rechtset-
zungsverfahrens ist. Der Beschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens durch den
Stadtentwicklungsausschuss (StEA) liegt vor.
Bei der städtebaulichen Planung handelt es sich um eine Fläche, die ehemals in Teilen als
Schrottplatz genutzt wurde und seit längerem brach liegt. Köln hat einen hohen Bedarf an Woh-
nungen und hier insbesondere an preiswertem Wohnraum. Entsprechend dem Kooperativen
Baulandmodell ist im Plangebiet ein Anteil von 30% der Geschossfläche als öffentlich geförder-
ter Wohnungsbau zu realisieren. Die Stadtverwaltung ist von der Politik beauftragt worden, den
Wohnungsbau weiter zu forcieren und bis zum Jahr 2025 66.000 Wohnungen zu schaffen. In
der heutigen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der aktuelle Planstand dieser Innen-
entwicklung vorgestellt. Es besteht die Gelegenheit, Anregungen zur Planung vorzutragen.
Frau Rheinschmidt, Stadtplanungsamt, stellt das Plangebiet an der Alsdorfer Straße zur Auf-
stellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes anhand von Lageplänen und Luftbildern
vor. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln stellt das komplette Planungsgebiet als Gewerbe-
gebiet dar. Zukünftig soll der Flächennutzungsplan für das gesamte Plangebiet Wohnbaufläche
darstellen.
Weiterhin wird der Ablauf des Bauleitplanverfahrens erläutert. Für die Öffentlichkeit besteht
zweimal die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern – zum einen am heutigen Abend durch
Wortmeldung und/oder Abgabe einer schriftlicher Stellungnahmen bis zum 05.12.2019 bei der
Bezirksbürgermeisterin Frau Blömer-Frerker oder dem Bezirksbürgermeister Herr Wirges und
zum anderen im weiteren Verfahren während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-
Entwurfes im Stadtplanungsamt.
Herr Küppers, Pandion Real Estate GmbH, erläutert den Ablauf der im Vorfeld durchgeführten
zweistufigen Mehrfachbeauftragung. Im Zuge des Wettbewerbsverfahrens wurden die Arbeiten
der beiden Büros HPP - Architekten und ksg - Architekten für eine weitere Überarbeitung emp-
fohlen. Im Rahmen dieser Überarbeitung wurde den Büros die Aufgabe gestellt, eine “kleine“
Variante für das Plangebiet zu konzipieren, welche nur die Grundstücke der Pandion AG be-
rücksichtigt. Am 15.01.2019 wurde durch das Preisgericht das Büro ksg - Architekten für die
große und das Büro HPP - Architekten für die kleine Variante prämiert. Im Zuge des weiteren
Verfahrens wurde in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Köln die “kleine“ Konzeption als Vor-
zugsvariante gewählt. Ein erneuter Aufstellungsbeschluss für das VEP-Verfahren gemäß der
neuen Lösung wurde dann in der StEA-Sitzung am 04.07.2019 getroffen.
Die beauftragten Büros (HPP und BSV) werden die Planung des Wohnungsbauvorhabens im
Detail selbst vorstellen.
Herr Faber, HPP Architekten, stellt das städtebauliche Planungskonzept als Grundlage für die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vor. Das Plangebiet grenzt im Süden an
vorhandene Wohnbebauung – dreigeschossig inklusive Satteldach – im Westen an bestehende
Gewerbebetriebe und im Norden und Nordosten an den geplanten Fuß- und Radweg bezie-
hungsweise an die begrünte Gleisharfe, auf der sich eine Bauwagensiedlung befindet.
Das städtebauliche Planungskonzept sieht auf dem Areal ein neues Wohnquartier vor. Geplant
sind zwei gegeneinander gesetzte L-förmige Baukörper, die im Süden durch zwei Punkthäuser
(Solitäre) ergänzt werden. Im Westen und Norden des Gebietes ist eine Anbindung an den ge-
Niederschrift über die frühzeitige Öffen tlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept
"Wohnbebauung Alsdorfer Straße" in Köln -Braunsfeld/Ehrenfeld
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planten Fuß- und Radweg auf der ehemaligen Gleistrasse berücksichtigt. Die viergruppige Kin-
dertagesstätte ist als zweigeschossiger Solitärbau im Bereich des Wendehammers beabsichtigt
mit der Option, weitere Geschosse (wie die Solitäre) für Wohnen vorzusehen. Die beiden L-
förmigen Gebäude sollen fünfgeschossig ausgebildet werden plus ein weiteres Nicht-
Vollgeschoss. Die beiden Solitäre haben III-IV Geschosse zuzüglich eines weiteren Nicht-
Vollgeschosses. Die Gebäude werden vorrangig vom Innenhof erschlossen und unterstützen
die Konzeption eines belebten Innenhofes.
Die Stellplätze werden vollständig in einer Tiefgarage vorgesehen, ausgenommen hiervon sind
die notwendigen Kiss & Ride-Stellplätze für die Kindertagesstätte, welche über den Wendekreis
der Alsdorfer Straße erreicht werden. Das Wohnquartier sieht insgesamt circa 210 Wohneinhei-
ten vor.
Die Lage von Spiel- und Freiflächen wird vorgestellt. Diese gliedern sich in die notwendigen
Freiflächen der geplanten Kita, sowie die Kinderspielplatzflächen, die innerhalb der Höfe ange-
ordnet werden. Als Gegenüber zum bestehenden Spielplatz an der Alsdorfer Straße, soll eine
öffentliche Grün-, beziehungsweise Platzfläche als Eingangsbereich berücksichtigt werden.
Herr Springsfeld, BSV Stadt- und Verkehrsplanung, stellt den derzeitigen Stand der Verkehrs-
planung vor. Die Betrachtung der Verkehrssituation erfolgt bereits seit Mai 2017, da die Er-
schließung des Plangebietes, hinsichtlich der Verträglichkeit mit der Bestandsnutzung, ein zent-
rales Thema des Verfahrens ist. Es werden der Betrachtungsraum sowie der Stand der Ver-
kehrserhebung (inklusive Knotenpunktbetrachtung) vorgestellt. Zum derzeitigen Stand werde
bei circa 210 Wohneinheiten von 525 Bewohnern und insgesamt 850 Kfz-Fahrten am Tag (Be-
standsnutzung inklusive Neuplanung) ausgegangen. Von den 850 Kfz-Fahrten seien circa 100-
Fahrten für die Kindertagesstätte veranschlagt worden.
Über die neue Haupterschließung entlang des Maarweges werden circa 80% der Gesamtver-
kehre abgewickelt. Die restlichen 20% setzen sich aus Besucher- und Lieferverkehre zusam-
men sowie die Verkehre der Kindertagesstätte. Für den ruhenden Verkehr wurde ein Stellplatz-
faktor von 0,8 angesetzt. Hinzu kommen die notwendigen Besucherstellplätze.
Im Weiteren werden die Ausgestaltungsmöglichkeiten für die neue Haupterschließung entlang
des Maarwegs aufgezeigt (Trenn- oder Mischverkehrsfläche).
In diesem Zusammenhang wird durch Herr Küppers ergänzt, dass das für die oben genannte
Erschließung über den Maarweg erforderliche Grundstück zwischenzeitlich durch die PANDION
erworben wurde. Entsprechend ist diese Erschließung Bestandteil der weiteren Entwick-
lung/Planung.
Frau Blömer-Frerker bittet nach Vorstellung der Planung um die Wortmeldezettel und eröffnet
die Diskussion.
1. NN ist als Anwohnerin mit der Verkehrssituation der Alsdorfer Straße vertraut. Sie möchte
wissen, wie die geplanten Baustellenverkehre abgewickelt werden und wie die Anwohner
vor den entstehenden Lärmimmissionen geschützt werden sollen?
Herr Küppers, Pandion Real Estate GmbH erläutert, dass zum jetzigen Verfahrensstand
noch keine endgültigen Aussagen getroffen werden könnten. Allerdings werde von Seiten
der Pandion bereits geprüft, wie die Baustellenverkehre möglichst anwohnerfreundlich ab-
gewickelt werden können. Die derzeitige Planung sehe die Andienung der Baustellenver-
kehre über den Maarweg sowie die Alsdorfer Straße vor. Darüber hinaus werde im späteren
Verfahren die Möglichkeit geprüft, über die Grundstücke der REWE im Osten (Stolberger
Straße) eine weitere Baustellenzufahrt einzurichten. Hierzu gab es noch keine Gespräche,
man stehe allerdings in enger Abstimmung mit der REWE.
NN, fragt in diesem Zusammenhang nach, für welchen Zeitpunkt der Baubeginn geplant sei
und ob die Grundstücke später veräußert werden oder von der Pandion entwickelt werden?
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"Wohnbebauung Alsdorfer Straße" in Köln -Braunsfeld/Ehrenfeld
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Herr Küppers, weist erneut darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt im Verfahren noch kei-
ne endgültigen Aussagen getroffen werden können. Man strebe allerdings zusammen mit
der Verwaltung und Politik einen reibungslosen Ablauf an. Momentan gehe man von einem
Baubeginn in 2021 aus. Die Pandion werde auch als Bauherr fungieren.
2. NN fragt nach, wie bezüglich der Altlasten innerhalb des Plangebietes verfahren wird. Wur-
den hierfür bereits Gutachten erstellt und ist der Stadt die Problematik der vorliegenden
Öllinse bekannt?
Frau Burkhardt-Dellmann, Stadtplanungsamt Köln, berichtet, dass die vorliegenden Altlas-
ten sowie die Öllinse bekannt sind. Die Öllinse liegt in einer Tiefe von circa 12 Meter und
wird durch das Bauvorhaben nicht tangiert. Die Planung sieht einen Eingriff von circa 4 Me-
ter in den Boden vor. Darüber hinaus liegen der Stadt umfangreiche Gutachten zur Thema-
tik der Öllinse vor. Diese werden als Grundlage für den weiteren Umgang mit der Linse her-
angezogen.
Im weiteren Verfahren werden zu allen umweltrelevanten Themen, in Abstimmung mit der
Stadtverwaltung, entsprechende Fachgutachten erstellt. Es werden Sicherungs- und Sanie-
rungskonzepte erarbeitet, in denen aufgeführt wird, wie mit den Altlasten umzugehen sei
und wie diese entsorgt werden sollen.
3. NN ist Anwohnerin und möchte wissen, wieso für die LKW-Verkehre noch keine eigenstän-
dige Zufahrtsituation geschaffen wurde. Sie fragt nach, von wo der ehemalige Schrottplatz
angedient wurde?
Herr Küppers berichtet, dass die ehemaligen Verkehre des Schrottplatzes über die Alsdor-
fer Straße geführt wurden.
NN weist darauf hin, dass sich die Alsdorfer Straße in einem bedenklichen Zustand befinde
und sich die Straße bereits abgesenkt habe. Sie fragt nach, wer die Reparaturen überneh-
men werde, sollte es zu weiteren Schäden kommen.
Herr Colmer, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, erläutert, dass vor Baubeginn so-
wie nach Fertigstellung des Vorhabens ein entsprechendes Gutachten zum Zustand der
Alsdorfer Straße erarbeitet wird. Bei etwaigen Schäden an der Alsdorfer Straße, werden die
anfallenden Kosten der beauftragten Baufirma als Verursacher zu Lasten gelegt (Verursa-
cherprinzip).
NN fragt nach, ob die aktuelle Begrenzung von Lastkraftfahrzeugen über 1,5 Tonnen beste-
hen bleibe oder aufgehoben werde?
Herr Cekin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung erläutert, dass die aktuelle Verkehrs-
führung sowie die Begrenzung beibehalten werden. Es wird auf die Möglichkeit einer alter-
nativen Verkehrsführung hingewiesen.
NN fragt nach, ob es im Rahmen der Baureifmachung auch zu einer Untersuchung in Bezug
auf Bombenfunde kommen wird?
Herr Küppers berichtet, dass im weiteren Verfahren Sondierungsmaßnahmen beauftragt
werden.
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"Wohnbebauung Alsdorfer Straße" in Köln -Braunsfeld/Ehrenfeld
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Frau Rheinschmidt, Stadtplanungsamt der Stadt Köln, ergänzt, dass im Rahmen der Be-
hördenbeteiligung auch der Kampfmittelbeseitigungsdienst beteiligt wird und um Stellung-
nahme gebeten wird.
4. NN möchte wissen, wie beim Abriss der Fabrikhalle mit den Asbestrückständen umgegan-
gen wird und ob bereits ein Artenschutzgutachten erarbeitet wurde, da Vorkommnisse von
Fledermäusen zu erwarten sind. Darüber hinaus möchte er wissen, wie transparent und
tiefgehend die jeweiligen Gutachten sind.
Frau Burkhardt-Dellmann berichtet, dass für den Abriss der Fabrikhalle ein entsprechen-
des Entsorgungskonzept entwickelt wird. Es wird weiterhin erläutert, dass ein Artenschutz-
gutachten beziehungsweise eine Artenschutzprüfung (ASP I) in Vorbereitung ist. Die Unter-
suchungen hierfür haben im Frühjahr 2019 begonnen. Das Gutachten wird vom Kölner Büro
für Faunistik erstellt. Auf Grund der umfangreichen Untersuchungen liegt die Bearbeitungs-
dauer bei circa einem Jahr. Dies liege an den unterschiedlichen Brutzeiten der zu betrach-
tenden Arten.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Gutachten im Rahmen der weiteren Beteiligung ge-
mäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) offengelegt werden und von allen Bürgerinnen
und Bürgern eingesehen werden können.
Frau Rheinschmidt merkt an, dass die Offenlage im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt ge-
macht wird. Anregungen zu den Gutachten können dann auch in schriftlicher Form abgege-
ben werden.
NN regt an, dass ein besonderes Augenmerk auf den Milieuschutz der Bauwagensiedlung
geworfen wird.
5. NN fragt wie die Stadt beabsichtige, im Wettbewerb der Städte, Raum für soziale Projekte,
wie zum Beispiel den Bauwagenplatz „Osterinsel e. V.“, zu schaffen. Durch die Menge an
Bauvorhaben kommt es zu Gentrifizierungsprozessen sowie zur Verdrängung von sozialen
Projekten.
Herr Wolff erläutert, dass dies eine sehr generelle Fragestellung sei und diese im Rahmen
der heutigen Veranstaltung nicht geklärt werden könne, da dies nicht Gegenstand der vor-
liegenden Planung sei. Es wird klargestellt, dass die Verwaltung im Auftrag der Politik hand-
le und die Verwaltung durch den Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses
vom 04.07.2019 den Auftrag zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens „Wohnbe-
bauung Alsdorfer Straße“ bekommen habe. Herr Wolff benennt im Folgenden die weiteren
Beteiligungsmöglichkeiten und merkt an, dass die Anregung von NN, hinsichtlich der Be-
rücksichtigung von sozialen Projekten, protokolliert werde.
NN fragt nach, welche Möglichkeiten die Politik zur Realisierung beziehungsweise zum Er-
halt von sozialen Projekte (Bauwagenplatz) habe.
Herr Wirges erläutert, dass man durch den vorliegenden Entwurf bereits auf die Bedürfnis-
se des Bauwagenplatzes eingegangen sei. Er führt weiterhin aus, dass er ebenfalls wie der
NN eine besondere Bedeutung bei sozialen Projekten sehe. In diesem Zusammenhang wird
auch die Notwendigkeit von bezahlbaren Wohnraum benannt. Das hier vorgestellte Projekt
sehe einen Anteil von 30% an geförderten Wohnraum vor, es gäbe jedoch auch Projekte,
die eine höhere Quotierung, wie die geforderten 30% vorsehen. Die Anhebung der geforder-
ten 30% werde momentan auf politischer Ebene diskutiert.
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6. NN merkt an, dass die derzeitige Verkehrssituation sehr kritisch zu sehen sei. Die Alsdorfer
Straße befinde sich in einem äußert schlechten Zustand, welcher daraus resultieren würde,
dass andere Bauvorhaben in der Vergangenheit bereits die Alsdorfer Straße für Baustellen-
verkehre genutzt haben. Es wird zu Protokoll gegeben, dass die Anwohner nicht für die
Schäden verantwortlich seien und das die vorliegende Planungskonzeption die Alsdorfer
Straße schützen müsse.
Herr Cekin verweist bezüglich der Straßenschäden auf das bereits benannte Verursacher-
prinzip.
Die benannte Kritik an der Verkehrssituation könne er nachvollziehen, allerdings sei die
Qualität der Verkehrsabwicklung in weiten Bereichen als gut, im schlimmsten Falle als zu-
friedenstellend zu bezeichnen. Die verkehrstechnische Problematik ergebe sich aus den
Park-Suchverkehren, hierzu laufen allerdings schon Untersuchungen. Das zu erarbeitende
Verkehrsgutachten soll auf die zukünftige Situation vorbereiten.
7. NN fragt nach, ob die „Gleisharfe“ zur Sicherung der Grünsituation zwischenzeitlich von der
Stadt erworben wurde. Dies wurde innerhalb der Sitzung des Stadtentwicklungsausschus-
ses vom 04.07.2019 in Aussicht gestellt. Sie regt an, dass die Stadt die Gleisharfe kauft und
somit den Fortbestand dieser Grünfläche sichert.
Frau Rheinschmidt erläutert, dass dies innerhalb des nicht öffentlichen Teils der Sitzung
der Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld thematisiert wurde. Sie führt weiterhin
aus, dass öffentlich keine Auskünfte über den Stand des Grundstücksankaufes gegeben
werden können. Die Verwaltung habe die Bitte zum Ankauf der Gleisharfe aus der Öffent-
lichkeit jedoch aufgenommen.
NN fragt nach, ob der Bauwagenplatz erhalten bleibt. Der Wagenplatz sei innerhalb der La-
gepläne nicht erkennbar.
Herr Wolff verweist auf die Ausführungen von Herr Faber. Der vorliegende Konzeptentwurf
sieht durch die Wohnbebauung keine Beeinträchtigung des Bauwagenplatzes vor. Der Platz
ist nicht Bestandteil der vorliegenden Planung und wird daher auch nicht abgebildet.
NN fragt nach, ob der Bauwagenplatz während der Bauphase umgesiedelt werde.
Herr Wolff merkt an, dass der Vorhabenträger dazu verpflichtet sei, die Realisierung des
Vorhabens, dies beinhalte auch den Abriss, auf seinem Grundstück durchzuführen.
8. NN fragt nach, warum der Bauwagenplatz innerhalb der gezeigten Lagepläne nicht erkenn-
bar sei.
Herr Faber erläutert, dass der Plan nur eine detaillierte Darstellung für den Geltungsbereich
aufzeige. Alle weiteren umliegenden Bereiche werden rein schematisch dargestellt und wei-
sen keine Details auf. .
NN kritisiert, dass im Rahmen der heutigen Abendveranstaltung noch keine konkreten Ant-
worten geliefert werden können. Es wurden im Rahmen der StEA-Sitzung vom 04.07.2019
bereits Fragen vorgebracht, die immer noch nicht beantwortet wurden.
Frau Blömer-Frerker weist darauf hin, dass die heutige Abendveranstaltung eine Informati-
onsveranstaltung sei, in dessen Rahmen die Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Hin-
weise zur Planung geben können. Alle Anregungen werden aufgenommen, beziehungswei-
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"Wohnbebauung Alsdorfer Straße" in Köln -Braunsfeld/Ehrenfeld
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se protokolliert. Die aufgenommen Anregungen sowie Fragestellungen werden anschlie-
ßend auch in die Politik gegeben und im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt.
NN bittet um Klarstellung, dass der Bauwagenplatz von der Planung nicht betroffen sei. Es
sei von einer optionalen Baustellenzufahrt über das REWE-Grundstück gesprochen worden,
dies stehe im Widerspruch dazu, dass der Bauwagenplatz nicht tangiert werde.
Herr Küppers stellt klar, dass die angesprochene Zufahrt über die bestehende Parkplatzsi-
tuation der REWE im Osten des Gebietes geführt werden könnte. Die Zufahrt würde südlich
der Bauwagensiedlung liegen und würde damit keinen Konflikt auslösen.
9. NN fragt nach, wie die Zufahrt für die Kindertagesstätte in Zukunft gehandhabt wird. Soll der
aktuelle Straßenschnitt der Alsdorfer Straße beibehalten werden oder wird die Fahrbahn
verbreitert (Wegfall der Längsparker). Es wird angemerkt, dass die Alsdorfer Straße in ihrem
aktuellen Zustand schwer befahrbar und sehr eng sei.
Herr Cekin merkt an, das seitens des Amtes für Straßen- und Verkehrsentwicklung gefor-
dert werde, die notwendigen Bring-und Holverkehre sowie die erforderlichen Stellplätze auf
dem privaten Grundstück des Investors nachzuweisen. Die Kindertagesstätte soll zukünftig
über den Wendehammer angedient werden. Die gegenwärtige Straßensituation soll erhalten
bleiben.
10. NN merkt an, dass das Quartier im Sinne der Nachhaltigkeit autofrei geplant werden sollte.
Darüber hinaus könne es nicht nachvollzogen werden, warum gegen die Öllinse nichts un-
ternommen und lediglich durch die vorliegende Planung überbaut werde.
Frau Burkhardt-Dellmann hält fest, dass es grundsätzlich möglich sei, auf der bestehen-
den Öllinse zu bauen. Dies werde bereits durch die Bestandsbebauung nachgewiesen.
Darüber hinaus gebe es verschiedene Prüfstellen, welche die Öllinse kontrollieren würde.
Die Messstellen würden Daten über die Größe und die Lage der Linse liefern.
Grundsätzlich sei allerdings zu sagen, dass eine Sanierung größere Risiken für die Umwelt
berge als eine Überbauung. So könne bei einer Sanierung nicht ausgeschlossen werden,
dass Teile der Linse ins Grundwasser eindringen würden. Demzufolge bleibt die Altlast be-
stehen. Es wird jedoch parallel zur Planung des Quartiers ein Sicherungs- und Sanierungs-
konzept angefertigt.
Es wird weiterhin angemerkt, dass es sich bei der Planung um ein autofreies Quartier hand-
le, da die Verkehre um das Quartier geleitet werden.
11. NN merkt an, dass die bereits benannte Erschließungsproblematik noch nicht geklärt sei.
Das vorgestellte Bebauungsplangebiet sei unzureichend festgelegt worden und berücksich-
tige die angesprochene Erschließung vom Maarweg aus nicht. Es wird angeregt, dass
Plangebiet nach Osten hin zu erweitern, um die aufgezeigte Erschließungsvariante zu be-
rücksichtigen und im Weiteren zu sichern.
Herr Wolff stellt klar, dass sich der aufgezeigte Planumgriff, beziehungsweise Geltungsbe-
reich, im Laufe des Aufstellungsverfahrens noch ändern könne. Die gezeigten Pläne würden
die Erschließung vom Maarweg noch nicht berücksichtigen, dies werde jedoch im Laufe des
weiteren Verfahrens angepasst. Es wird festgehalten, dass die Erschließung über den
Maarweg fester Bestandteil der weiteren Planung sein wird.
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NN macht auf die momentane Verkehrssituation aufmerksam. Diese würde sich in Bezug
auf die Alsdorfer Straße weiter verschlechtern, wenn die Kita-Verkehre über diese abgewi-
ckelt werden. Es wird angeregt, den gesamten Block vom Maarweg bis zur Stolberger Stra-
ße aus verkehrstechnischer Sicht zu betrachten und weiter zu entwickeln. Es sollten nicht
nur kleinere Teilbereiche betrachtet werden. Vielmehr sei eine übergeordnete Vision für den
ganzen Block zu entwickeln.
12. NN äußert Bedenken bezüglich der zukünftigen Parkplatzsituation. Sie fragt nach, ob die
Bestandsparkplätze bestehen bleiben oder neue öffentliche Parkplätze innerhalb der ge-
planten Tiefgarage geschaffen werden.
Herr Küppers führt aus, dass öffentliche Parkplätze nicht Bestandteil der Planung seien. Es
werden nur die notwendigen Stellplätze für die Anwohner beziehungsweise die Besucher
vorgesehen. In Abstimmung mit dem Verkehrsgutachter und der Verwaltung soll geklärt
werden, wie viele Stellplätze im Rahmen der Planung zu schaffen sind. Es wird erneut auf
das Verkehrsgutachten verwiesen.
Herr Cekin merkt an, dass die aktuelle Parkplatzsituation beibehalten wird. Der Investor
muss die erforderlichen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachweisen. Aus dem vor-
liegenden Bauvorhaben werde kein Bedarf für zusätzliche öffentliche Stellplätze resultieren.
13. NN möchte wissen, ob die Bauverkehre über die Alsdorfer Straße in beide Richtungen ge-
führt werden. Falls ja, werde hierdurch mit einer Erhöhung der Feinstaubbelastung gerech-
net. Es werde angeregt, die Bauverkehre in einer Art Kreisverkehr abzuhandeln, sodass die
Alsdorfer Straße lediglich in einer Richtung befahren werde. Des Weiteren wird nachgefragt,
ob Ladestationen für Elektrofahrzeuge innerhalb der Tiefgarage geplant seien.
Herr Küppers legt dar, dass die Anregung zur Führung der Baustellenverkehre geprüft
wird. Es sei ein Bestreben der Pandion AG, die Alsdorfer Straße so wenig wie möglich zu
belasten. In Bezug auf die Ladestationen wird angemerkt, dass innerhalb der Planung auch
ein Mobilitätskonzept erarbeitet wird. Dieses solle neben möglichen Ladestationen für Elekt-
roautos auch Car-Sharing Plätze betrachten.
14. NN, Anwohner der St-Vither Straße merkt an, dass die bereits benannte Öllinse seit mehr
als 40 Jahren existiere. Es gab nach eigener Aussage bereits einige Unternehmen, die die
Öllinse entfernen wollten. Darüber hinaus sei es für die Anwohner nicht zumutbar, wenn im
Rahmen der Bauphase die Bauverkehre über die Alsdorfer Straße geführt werden. Insge-
samt sei die Verkehrssituation zu überdenken, da die St.-Vither Straße sowie die Alsdorfer
Straße als Abkürzung für die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Stolberger Straße / Maar-
weg genutzt werden.
Frau Blömer-Frerker merkt an, dass die vorgebrachten Anregungen aufgenommen wer-
den.
15. NN als Anwohner fragt nach, wie teuer die geplanten Wohnungen seien sollen und ob die
Verkehre der Kindertagesstätte nur in eine Richtung geführt werden. Darüber hinaus werde
angeregt, dass sofern die Parkplätze entlang der Alsdorfer Straße entfallen, ein öffentliches
Parkhaus errichtet werden soll.
Herr Küppers erläutert, dass er zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auskünfte über die
Wohnungspreise machen könne. In Bezug auf den geplanten Wohnraum werde jedoch an-
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gemerkt, dass das Kooperative Baulandmodell der Stadt Köln vollumfänglich angewendet
wird. Ein öffentliches Parkhaus ist nicht Bestandteil der vorliegenden Planung.
16. NN fragt, wer den öffentlich geförderten Wohnraum plant. Es wird angeregt, mehr als die
geforderten 30% zu realisieren. Darüber hinaus werde die Zusammenarbeit mit einer ge-
meinnützlichen Gesellschaft angeregt.
Herr Küppers merkt an, dass die Pandion AG für die gesamte Entwicklung zuständig sei
und sie sich gegenüber der Stadt dazu verpflichtet habe, die geforderten 30% an geförder-
ten Wohnraum zu entwickeln. Die Anregung zur Zusammenarbeit mit einer gemeinnützli-
chen Gesellschaft werde aufgenommen.
Herr Wolff verweist auf die rechtskräftigen Wohnraumförderrichtlinien des Bundeslandes
Nordrhein-Westfalens hin. Die hier geplanten öffentlich geförderten Wohnungen werden
gemäß diesen Förderrichtlinien sowie in Abstimmung mit dem Amt für Wohnungswesen er-
richtet. Es werde weiterhin angemerkt, dass man bei einer Wohnraumbindung beziehungs-
weise einer Belegungszeit dieser Wohnräume von einer Dauer zwischen 20 und 25 Jahren
ausginge. Die Anfangsmiete dieser Wohnungen liege bei 6,25 Euro bis 6,80 Euro je Quad-
ratmeter, beim 1. beziehungsweise 2. Förderweg. Es gebe natürlich auch Vorhaben inner-
halb Kölns die einen größeren Anteil wie die geforderten 30% vorsehen würden, gemäß des
Ratsbeschlusses von 2014 in Bezug auf das Kooperative Baulandmodell seien jedoch min-
destens 30% vorzusehen.
17. NN regt die Erstellung eines neuen städtebaulichen Konzeptes an, welches den Bauwagen-
platz und die Belange der Anwohner berücksichtige. Darüber hinaus wird erneut nachge-
fragt, wann die offenen Fragen der Anwohner der Bauwagensiedlung zum Vorhaben beant-
wortet werden.
Herr Wolff merkt an, dass dem vorliegenden Entwurf bereits durch die Verwaltung und ins-
besondere durch die Politik zugestimmt wurde. Hieraus resultiere kein Bedarf für ein neues
Verfahren beziehungsweise für eine Überarbeitung des Entwurfes. Die politischen Vorgaben
seien damit klar definiert. Des Weiteren wird angemerkt, dass die Bauwagensiedlung durch
die aktuelle Planung nicht tangiert werde.
Bezüglich der offenen Fragen, welche schriftlich am 04.07.2019 im Rahmen der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses an den Vorsitzenden Herrn Kienitz weitergeleitet wurden,
wird klargestellt, dass diese im weiteren Verfahren beantwortet werden. Die Untersuchun-
gen der entsprechenden Fachgutachter sind zum derzeitigen Stand noch nicht abgeschlos-
sen. Im Zuge des nächsten Beteiligungsschrittes, der Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
werden jedoch alle Fragen umfangreich beantwortet sein und die jeweiligen Gutachten onli-
ne sowie in schriftliche Form beim Stadtplanungsamt einsehbar sein.
18. NN fragt nach, ob es eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit geben werde.
Frau Rheinschmidt gibt einen Überblick über den weiteren Verfahrensablauf. Zudem ver-
weist Sie auf die weiteren Beteiligungsmöglichkeiten sowie auf die Dauer der Beteiligung.
Sie merkt an, dass auch die nächste Beteiligungsmöglichkeit, die Offenlage, öffentlich be-
kannt gemacht wird im Amtsblatt der Stadt Köln. Sie weist darauf hin, wo die entsprechen-
den Unterlagen in schriftlicher Form ausliegen, beziehungsweise wo sie im Internet zu fin-
den sind.
19. NN fragt nach, wer die Kosten bei einer Ausbreitung der Öllinse tragen würde.
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Frau Burkhardt-Dellmann merkt an, dass die Kosten vom Verursacher getragen werden
müssen (Verursacherprinzip).
20. NN regt an, für die bestehende Kranhalle auf dem Plangebiet ein historisches Gutachten
anfertigen zu lassen. Die Kranhalle sei historisch erhaltenswert. Des Weiteren regt er an,
dass man die Pandion AG im Rahmen der weiteren Planung zu einem Anteil von mindes-
tens 70% geförderten Wohnungsbau verpflichten solle.
21. NN von der Bürgerinitiative Alsdorfer Straße merkt an, dass die aufgezeigte Erschließungs-
variante über den Maarweg begrüßt werde. In diesem Zusammenhang wird nachgefragt, ob
die Alsdorfer Straße zukünftig nur noch in eine Richtung zu befahren sei.
Herr Cekin weist auf den Sachstand des Verkehrsgutachtens hin. In der aktuellen Betrach-
tung seien 80% der Verkehr über den Maarweg abzuhandeln. Dies sei auch Vorgabe des
Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung. Um die geforderten 80% einzuhalten, seien
durch den Investor, beziehungsweise durch die Fachgutachter, Maßnahmen zur Realisie-
rung aufzuzeigen. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel die Tiefgaragenzufahrt zur Alsdorfer
Straße für einen Zwei-Richtungsverkehr zu sperren. Dies soll im weiteren Verfahren geprüft
werden.
NN erkundigt sich über den Sachstand einer möglichen Erschließung des Plangebietes vom
REWE-Parkplatz aus. Wird diese Variante weiter verfolgt?
Herr Küppers berichtet, dass diese Option weiterhin geprüft werde, jedoch von den weite-
ren Planungen der REWE abhängt. Die vorgestellte Planung sehe eine Erschließung über
den Maarweg vor.
Herr Cekin ergänzt, dass der Fokus auf einer Erschließung über dem Maarweg liege. Diese
Variante funktioniere und werde im Weiteren verfolgt.
Frau Rheinschmidt merkt an, dass die Möglichkeit, das Plangebiet über das REWE Grund-
stück zu erschließen, sich in Zukunft durch Umstrukturierungen bei REWE durchaus ergeben
könne, derzeit aber nicht absehbar sei. Daher sollte eine mögliche Erschließung vom Stichweg
Stolberger Straße her für die Zukunft nicht verbaut werden. .
NN regt an, dass eine Sicherung dieser Fläche eventuell durch die Stadt geschehen könnte.
Dies wäre als äußerst positiv für die Erschließung der Kita zu bewerten.
Frau Rheinschmidt merkt an, dass die Anregung aufgenommen und der Politik vorgelegt
wird.
NN erkundigt sich, ob es für den öffentlichen Spielplatz, der südlich des Plangebietes liegt,
ein Sicherungskonzept gäbe. Durch die bereits benannten Bauverkehre sowie die entste-
henden Neuverkehre nach Fertigstellung des Projektes, sei mit eine Erhöhung des Ver-
kehrsaufkommens zu rechnen und der Spielplatz würde im Moment nur durch einen niedri-
gen Zaun von der Straße abgetrennt sein.
Frau Blömer-Frerker stellt klar, dass es zum derzeitigen Zeitpunkt noch kein Sicherungs-
konzept gebe. Die Anregung zur Erstellung eines Sicherungskonzeptes werde jedoch auf-
genommen.
NN fragt nach, ob weitere Stellplätze für Besucher auf der Alsdorfer Straße geplant seien?
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Herr Springsfeld erläutert, dass die aus dem Bauvorhaben resultierenden Besucherstell-
plätze auf dem privaten Grundstück des Investors nachgewiesen werden müssen. Gemäß
aktueller Planung gehe man von insgesamt fünf bis zehn Besucherstellplätzen aus.
NN hat eine Frage bezüglich der aufgezeigten vorläufigen Verkehrsanalyse. Er fragt nach,
ob die Mehrverkehre durch Besucher und Lieferverkehre bereits berücksichtigt wurden und
ob eventuell Möglichkeiten betrachtet wurden, die Lieferverkehre entlang der Alsdorfer
Straße zu minimieren.
Herr Springsfeld erläutert, dass die Besucher- und Lieferverkehre bereits innerhalb der
20%, welche über die Alsdorfer Straße geführt werden, berücksichtigt seien. Weiterhin wird
angemerkt, dass die Lieferverkehre auch über den Maarweg geführt werden könnten. Er
merkt an, dass diese Thematik auch innerhalb des Mobilitätskonzeptes berücksichtigt wer-
de.
NN regt zur Minimierung der Lieferverkehre eine neue Packstation innerhalb des Maarwe-
ges an.
Herr Springsfeld erläutert, dass eine Packstation in der Regel nicht für ein einzelnes Bau-
vorhaben errichtet wird sondern für ein bestimmtes Einzugsgebiet geplant werde.
NN merkt an, dass der gezeigte Systemschnitt nur die Bestandsbebauung im Vergleich zu
den Solitärgebäuden zeige, die abrückende Blockrandbebauung sei jedoch höher und wür-
de deutlich massiver wirken. Er fragt weiterhin nach, warum die Baumasse, im Vergleich
zum Rahmenplan von 2004 (GFZ von 1,0 für das Gebiet), so erhöht wurde.
Herr Faber führt aus, dass der Systemschnitt das direkte Gegenüber der neuen Planung
berücksichtige. Daher werden die Solitärgebäude sowie der Bestand abgebildet. Es wird er-
gänzt, dass im Zuge des Wettbewerbsverfahrens aufgezeigt wurde, dass der Entwurf aus
städtebaulicher Sicht für das hier vorliegende Plangebiet verträglich sei.
Herr Wolff ergänzt, dass sich die Rahmenbedingungen im Vergleich zum Jahr 2001 wei-
terentwickelt haben. Es bestehe ein akuter Bedarf an Wohnraum in Köln. Die Dichte des
hier vorliegenden Planvorhabens sei städtebaulich vertretbar und verträglich. Herr Wolff gibt
weiterhin zu bedenken, dass durch die Erhöhung der Gebäudekörper auch mehr Raum für
qualitativ hochwertige Freiräume zur Verfügung stehe. Im weiteren Planverfahren werden
die umwelt- und klimarelevanten Punkte des Projektes betrachtet. Die hier vorgestellte Pla-
nung (GFZ circa 1,5) sei verträglich und vergleichbar mit anderen Projekten im Kölner
Raum. Das Projekt wird von Politik und Verwaltung mitgetragen. Die Stadt Köln müsse sich
auch in Zukunft mit einer dichteren Bebauung auseinandersetzen, da es einen Mangel an
verfügbaren Bauland gebe.
22. NN kritisiert die kurze Beteiligungsfrist im Rahmen der Offenlage. Sie könne nicht nachvoll-
ziehen, wieso vorausgesetzt werde, dass Sie alle Gutachten innerhalb eines Monats gele-
sen und verstanden habe. Darüber hinaus wird angefragt, ob es eine weitere öffentliche
Diskussion zum Vorhaben gebe.
Frau Burkhardt-Dellmann merkt an, das die Möglichkeit bestehe, ins Stadthaus zu kom-
men und sich die Planung sowie die Fachgutachten von den entsprechenden Sachbearbei-
tern erläutern zu lassen. In diesem Rahmen können auch Anmerkungen zur Planung und
den Gutachten vorgebracht werden. Dies kann in schriftlicher Form geschehen.
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Frau Rheinschmidt erläutert, dass es normaler Weise keine weitere öffentliche Abendver-
anstaltung gebe. Eine Ausnahmeregelung würde einen politischen Beschluss voraussetzen.
Die Anregung werde jedoch aufgenommen.
Frau Blömer-Frerker stellt fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt. Die Wortbeiträge
wurden aufgenommen und werden in einer Niederschrift dokumentiert. Die Niederschrift wird
den Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Lindenthal zur politischen Bewertung vorgelegt werden
und im Anschluss dem Stadtentwicklungsausschuss. Auch dort werden die Anregungen und
Bedenken bewertet.
Sie verweist auf die Möglichkeit, bis zum 05.12.2019 ergänzende Anregungen und Bedenken
zum städtebaulichen Planungskonzept abgeben zu können – in schriftlicher Form per E-Mail an
helga.bloemer-frerker@stadt-koeln.de bzw. josef.wirges@stadt-koeln.de an sowie an die Post-
adressen Aachener Straße 220, 50931 Köln und Venloer Straße 419-421, 50835 Köln.
Herr Wolff erklärt, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der erste Schritt im Bebau-
ungsplanverfahren gewesen ist. Sobald der Stadtentwicklungsausschuss den Entwurf des Be-
bauungsplanes für die Offenlage freigegeben hat, werden die Bürgerinnen und Bürger im Rah-
men einer Mitteilung im Amtsblatt der Stadt Köln informiert. Innerhalb eines Monats hat die Öf-
fentlichkeit Gelegenheit, Anregungen und Bedenken gegenüber der Verwaltung darzulegen. Die
Möglichkeit besteht, im Stadtplanungsamt Anregungen und Bedenken mündlich zur Nieder-
schrift zu geben oder die Anregungen und Bedenken schriftlich per E-Mail oder auf dem Post-
weg einzureichen.
Jederzeit besteht die Möglichkeit, im Stadtplanungsamt Kontakt zu den Kolleginnen und Kolle-
gen aufzunehmen und gegebenenfalls nach dem aktuellen Stand der Planung zu fragen und
wann die Offenlage stattfinden wird.
Herr Wolff bedankt sich seitens der Stadtverwaltung für die Mitwirkung an der Bauleitplanung.
Frau Blömer-Frerker bedankt sich für die angeregte Diskussion und schließt die Veranstaltung
um circa 21:15 Uhr.
gez. Frau Blömer-Frerker gez. Herr van Ühm, Stadtplanung
(Bezirksbürgermeisterin Lindenthal) Zimmermann GmbH
(Schriftführer)
gez. Herr Wirges
(Bezirksbürgermeister Ehrenfeld)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1356/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.05.2020
- Erstellt
- 07.05.2020 15:23