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1313/2022

Namensgebung der Städtischen Evangelischen Grundschule Ernst-Moritz-Arndt-Schule, derzeit noch Mainstr. 75, 50996 Köln

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 26.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 02.05.2022, TOP 9.1.4

Beschluss Namensänderung Adhoc Ausschuss

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Stellungnahme 235-1 Umbennennung EMA

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Beschluss Namensänderung Adhoc Ausschuss

1050 Zeichen

Ernst-Moritz-Arndt-Schule
Ev. Grundschule - Primarstufe
Mainstr. 75

50996 Köln (Rodenkirchen)
Tel.:0221/9922596-0 Fax:0221/9922596-15
http:/fwww.ema-schule-koein.de

LERNEN GEMEINSAM

Köln, 05.04.2022
Beschlussvorlage Änderung des Schulnamens
Namensänderung der EGS Ernst-Moritz-Arndt in EMAnuel — Schule

Die EGS verabschiedet sich vom Namensgeber Ernst Moritz Arndt, Die
EGS soll mit dem heutigen Tage nur EMAnuel - Schule genannt werden.
Die Bedeutung des Namens EMAnuel fußt auf der hebräischen
Übersetzung: “Gott ist mit uns“. Der Name zeigt unseren Bezug zur
Religion als evangelische Schule.

Im Logo sind die drei ersten Buchstaben hohl, gefüllt mit Adjektiven wie
emsig, miteinander, alle, ehrlich, empathisch, aktiv, musikalisch ...

Die Namensänderung erfolgt, da Ernst Moritz Arndt in Verbindung mit
rassistischen Äußerungen steht. Im Zuge des Neubaus ist dies eine guie
Gelegenheit, einen neuen Namen zu wählen.

Der Adhoc-Ausschuss beschließt diesen Beschluss.

Schulleitung

Schulpflegschaftsvorsitzende

Vertretung der Schulkonferenz

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

3555 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1313/2022 
Freigabedatum 
25.04.2022  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung 
Betreff 
Namensgebung der Städtischen Evangelischen Grundschule Ernst-Moritz-Arndt-Schule, 
derzeit noch Mainstr. 75, 50996 Köln 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.05.2022 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Namensänderung der Schule soll mit Umzug und Inbetriebnahme in das neue Schulgebäude 
nach den Sommerferien erfolgen.  
Für den reibungslosen Ablauf sind zeitnah diverse Anschaffungen und organisatorische Maßnahmen 
zu veranlassen. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen tagt erst am 02.05.2022.  
Damit unter dem neuen Namen EMAnuel-Schule der Schulbetrieb nach den Sommerferien erfolg-
reich gestartet werden kann, ist aufgrund des Zeitdruckes mit Einverständnis der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen eine Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen. 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt die Namensänderung der Städtischen Evangelischen 
Grundschule, Mainzer Straße von Ernst-Moritz-Arndt-Schule in EMAnuel-Schule. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
25.04.2022    gez. Giesen  gez. Schykowski

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die städtische evangelische Grundschule (EGS) Ernst-Moritz-Arndt-Schule, Mainstraße 75, 50966 
Köln beantragt entsprechend des Beschlusses der Schulkonferenz die Umbenennung der Schule von 
Ernst-Moritz-Arndt-Schule in EMAnuel-Schule.  
Im Zuge des Umzugs in den Neubau, der derzeit an der Sürther Straße entsteht, beschließt die EGS 
in der Schulkonferenz die Umbenennung von Ernst-Moritz-Arndt-Schule in EMAnuel-Schule, da Ernst 
Moritz Arndt in Verbindung mit rassistischen und antisemitischen Äußerungen steht.  
Die Schule beschreibt in ihrem Beschluss des Adhoc-Ausschusses der Schulkonferenz vom 
05.04.2022 die Bedeutung des Namens EMAnuel-Schule wie folgt: 
„Die EGS verabschiedet sich vorn Namensgeber Emst Moritz Arndt. Die EGS soll mit dem 
heutigen Tage nur EMAnuel - Schule genannt werden. Die Bedeutung des Namens EMA-
nuel fußt auf der hebräischen Übersetzung: “Gott ist mit uns“. Der Name zeigt unseren Be-
zug zur Religion als evangelische Schule. 
... Die Namensänderung erfolgt, da Ernst Moritz Arndt in Verbindung mit rassistischen 
Äußerungen steht. Im Zuge des Neubaus ist dies eine gute Gelegenheit, einen neuen Na-
men zu wählen.“ 
 
Nach § 6 Absatz 6 Schulgesetz (SchulG) in Verbindung mit den Allgemeinen Richtlinien zur Namens-
gebung von Schulen muss sich der Name einer Schule von dem anderer Schulen am gleichen Ort 
unterscheiden, ein Name darf nicht zweimal vergeben werden. 
Der Name EMAnuel-Schule ist für Schulen in Köln bislang nicht vergeben.  
Seitens der Verwaltung- Zentrales Namensarchiv – bestehen keine Bedenken gegen die beantragte 
Umbenennung.  
Entsprechend der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln § 2 – Zuständigkeiten Bezirksvertretung (§§ 
37 Abs. 1 u. 5 GO, 19 Hauptsatzung) wird die beantragte Umbenennung der Bezirksvertretung Ro-
denkirchen zum Beschluss vorgelegt.   
 
Anlagen 
 
Beschluss zur Änderung des Schulnamens des Adhoc-Ausschusses der Ernst-Moritz-Arndt-Schule 
vom 05.04.2022 
Stellungnahme Zentrales Namensarchiv der Stadt Köln zum Antrag auf Umbenennung

Stellungnahme 235-1 Umbennennung EMA

1205 Zeichen

x Er gg 30.09.2021

235/1 | Frau Goldmann-de Boer
id 23010
U4 Okt, 2021 r
40 Amt für‘ ntwvicklung
Frau Kaune

Antrag auf Umbenennung der evangelischen Grundschule Ernst-Moritz-Arndt Schule,
Mainstraße 75, 50996 Köln in EMA

Sehr geehrte Frau Kaune,
mit Schulkonferenzbeschluss vom 15.09.2021 wird die Umbenennung der oben genannten

evangelischen Grundschule beantragt.

Die Schule schlägt vor, die evangelische Grundschule, Mainstraße 75, 50996 Köln, benannt
in Ernst-Moritz-Arndt-Schule in EMA umzubenennen, da Ernst Moritz Arndt in Verbindung
mit rassistischen/antisemitischen Außerungen steht.

Seitens der Verwaltung — Zentrales Namensarchiv — bestehen keine Bedenken gegen die
beantragte Umbenennung. Das Zentrale Namensarchiv gibt aber zu bedenken, dass die
neue Bezeichnung EMA immer noch auf den Namen Ernst Moritz Arndt zurückgeführt wer-
den kann.

Ich bitte Sie, entsprechend der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln 8 2 - Zuständigkeiten
Bezirksvertretung (88 37 Abs. 1 u. 5 GO, 19 Hauptsatzung) eine Beschlussvorlage für die
zuständige Bezirksvertretung zu fertigen.

Zu gegebener Zeit bitte ich um Zusendung des entsprechenden Beschlussprotokolls.

Mit freundlichen Grüßen

/

Theys-Stommel

Beratungsverlauf (1)

02.05.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Mainstraße 75
  • Mainzer Straße
  • Sürther Straße

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Details

Aktenzeichen
1313/2022
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
26.04.2022
Erstellt
19.04.2022 13:16