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Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde (Heimaufsicht) für die Jahre 2023-2024

Mitteilung Ausschuss 3291/2025 vom 26.11.2025

Stand: Am 27.11.2025 im Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Tätigkeitsbericht WTG-Behörde (Heimaufsicht) 2023 - 2024

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    Die Oberbürgermeisterin Bericht des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren Tätigkeitsbericht 2023 – 2024 WTG-Behörde (Heimaufsicht) Juni 2019 Juni 2025 Köln, Juni 2025 Herausgegeben von: Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Amt für Soziales, Arbeit und Senioren WTG-Behörde (Heimaufsicht) Köln Ansprechpartner*in: Frau Sprenger Tel.: 02 21/2 21-2 74 04 Herr Peiffer Tel.: 02 21/2 21-2 40 49 1 Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde (Heimauf- sicht) Köln für die Jahre 2023/2024 1. Allgemeines/Einleitung Gemäß § 14 Absatz 12 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG) ist die WTG-Behörde verpflichtet, alle 2 Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit zu erstellen. Der nachfolgende Bericht umfasst die Jahre 2023 und 2024. Der Fokus der heimaufsichtlichen Aktivitäten lag darauf, die Einhaltung der Best- immungen aus dem WTG sowie aus der Durchführungsverordnung zum WTG (WTG DVO) durch die Leistungsanbieter*innen nach diesem Gesetz zu kontrol- lieren und hierbei ggf. zunächst beratend auf die Leistungsanbieter*innen einzu- wirken, aber im Bedarfsfall auch ordnungsbehördlich etwa in Form von zu erlas- senden Anordnungen tätig zu werden. 2. Personelle Ausstattung der WTG-Behörde 2.1 Zahl und Qualifikation der Beschäftigten in den Berichtsjah- ren Bis zum 31.05.2023 war Personal in folgendem Umfang bei der WTG-Behörde beschäftigt: 0,45 Planstelle Leitung 1,0 Planstelle stellv. Leitung/Gruppenleitung 12,34 Planstellen Sachbearbeitung Zum 01.06.2023 wurde eine zusätzliche Vollzeit-Planstelle in der Sachbearbei- tung bewilligt und im Laufe des Jahres 2023 besetzt. Grund für diese zusätzliche Personalausstattung war insbesondere die mit der Novellierung des WTG zum 01.01.2023 verbundene Änderung, dass neben den bislang bekannten Wohn- 2 und Bereuungsangeboten nunmehr auch Angebote zur Teilhabe am Arbeitsle- ben (Werkstätten für Menschen mit Behinderung) unter den Schutzzweck des WTG fielen und ein entsprechend erhöhter Bearbeitungsaufwand erwartet wurde. Des Weiteren wurde zusätzlich eine Teilzeit-Planstelle im Umfang von 0,5 zur Besetzung durch eine/einen Mitarbeitende/n mit der in der WTG-Behörde bis da- hin noch nicht vorhandenen Qualifikation einer Pflegefachkraft bewilligt. Die Be- setzung dieser Stelle konnte zum 01.04.2024 verwirklicht werden. Insgesamt war in der WTG-Behörde überwiegend Verwaltungspersonal beschäf- tigt; 1,63 Stellen Sachbearbeitung waren mit Sozialarbeiter*innen besetzt. Für den weitergehenden Bedarf an Begutachtungen von speziellen Betreuungs- situationen wurde Fachpersonal auf Honorarbasis eingesetzt, insbesondere zur Erstellung von pflegefachlichen Gutachten. 2.2 Fortbildungen Die Mitarbeiter*innen der WTG-Behörde nehmen nach festgestelltem Bedarf an unterschiedlichen Fortbildungen teil. So haben beispielsweise in den Jahren 2023 und 2024 alle Mitarbeiter*innen der WTG-Behörde Köln das mehrtägige Seminar „Gewaltschutz in WTG-Einrichtungen“ besucht. Dieses Seminar war im Zuge der Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes, das mit Wirkung vom 01.01.2023 die Thematik der Gewaltprävention mehr in den Fokus gerückt hat, angeboten worden. Zudem nehmen Mitarbeiter*innen, die ihre Tätigkeit bei der WTG-Behörde beginnen, sobald wie möglich an Grundlagenseminaren zum Wohn- und Teilhabegesetz sowie zu ordnungsbehördlichen Verfahrensweisen teil. Fortbildungen 2023: - Gewaltschutz in WTG-Einrichtungen - Einführung eRechnung Fortbildungen 2024: - Freiheitsentziehende Maßnahmen durch Medikamente - Gewaltschutz in WTG-Einrichtungen 3 2.3 Qualitätsmanagement Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter*innen untergliedert sich in zwei Schwer- punktbereiche: etwa jeweils die Hälfte der Sachbearbeitungsstellen entfällt auf die Einrichtungen der Eingliederungshilfe und die Einrichtungen der Pflege. Die seit dem 01.04.2024 für die WTG-Behörde tätige Pflegefachkraft ist naturgemäß schwerpunktmäßig im Bereich der Einrichtungen der Pflege tätig, steht jedoch bei Bedarf auch für pflegefachliche Bewertungen in Einrichtungen der Eingliede- rungshilfe unterstützend für die Sachbearbeitung zur Verfügung. Für beide Bereiche – Pflege und Eingliederungshilfe – werden je nach Bedarf und Angebot fachspezifische Fortbildungen besucht. Durch die Führung wird besonders Wert gelegt auf eine einheitliche Verfahrens- weise bei gleicher Ausgangslage. Der regelmäßige Austausch aller Sachbearbei- ter*innen sowie der Gruppenleitung und der Sachgebietsleitung findet im Rah- men von Dienstbesprechungen statt. Dabei werden aktuelle Fragen und Neue- rungen thematisiert, Vorgehensweisen für die Praxis vereinbart und Rückmel- dungen zur Umsetzung gegeben. Für die verschiedenen Themenbereiche wur- den Standards erarbeitet, die einheitliche Prüfkriterien und Grundsätze festlegen. Die WTG-Behörde Köln ist in zwei überregionalen Arbeitskreisen der WTG-Be- hörden in Nordrhein-Westfalen vertreten (Arbeitskreise Bergheim und Düssel- dorf, siehe auch Ziffer 4.4), in denen regelmäßige Erfahrungsaustausche stattfin- den und grundsätzliche Verfahrensweisen abgeglichen werden. Die WTG-Behörde Köln steht außerdem in engem Austausch mit der Bezirksre- gierung Köln als untere Aufsichtsbehörde sowie mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) als obere Aufsichtsbehörde. Auch in den Jahren 2023 und 2024 gab es vielfache Klärungs- bedarfe. Handelte es sich in den Vorjahren im Schwerpunkt noch um Themen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, so gab es ab dem Jahr 2023 regel- mäßige Rückfragen im Zusammenhang mit den Änderungen aus der zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG). Dies umso mehr, als die eigentlich unmittelbar im Zusammenhang mit dem novellierten WTG beabsichtigte Anpassung der Durchführungsverordnung (WTG DVO) nie über den Status eines noch nicht rechtsverbindlichen Entwurfs hinausgekommen ist. Das MAGS hat zwischenzeitlich hilfsweise in den Jahren 2023 und 2024 mehrere Erlasse in Kraft gesetzt. 4 3. Wohn- und Betreuungsangebote sowie Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben 3.1 Grunddaten zu allen Wohn- und Betreuungsangeboten Wohn- und Betreuungsangebote 2023 Einrichtungen mit umfas- sendem Leistungsangebot (EULA) i. R. d. Pflege Einrichtungen mit um- fassendem Leistungs- angebot (EULA) i. R. d. Eingliederungshilfe Einrichtungen mit um- fassendem Leistungs- angebot (EULA) insge- samt Anzahl Plätze Anzahl Plätze Anzahl Plätze 94 7.715 103 1.487 197 9.202 Gasteinrichtungen i. R. d. Pflege Gasteinrichtungen i. R. d. Eingliederungshilfe Gasteinrichtungen ins- gesamt Anzahl Plätze Anzahl Plätze Anzahl Plätze 34 513 0 0 34 513 Anbieterverantworte Wohn- gemeinschaften i. R. d. Pflege Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften i. R. d. Eingliederungs- hilfe Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften insgesamt Anzahl Wohnmöglich- keiten Anzahl Wohnmöglich- keiten Anzahl Wohnmög- lich- keiten 11 79 97 417 108 496 Angebote insgesamt 339 10.211 5 Wohn- und Betreuungsangebote 2024 Einrichtungen mit umfas- sendem Leistungsange- bot (EULA) i. R. d. Pflege Einrichtungen mit umfas- sendem Leistungsange- bot (EULA) i. R. d. Ein- gliederungshilfe Einrichtungen mit umfa- sendem Leistungsange- bot (EULA) insgesamt Anzahl Plätze Anzahl Plätze Anzahl Wohnmöglich- keiten 95 7.782 103 1.487 198 9.269 Gasteinrichtungen i. R. d. Pflege Gasteinrichtungen i. R. d. Eingliederungshilfe Gasteinrichtungen insge- samt Anzahl Plätze Anzahl Plätze Anzahl Plätze 37 556 0 0 37 556 Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften i. R. d. Pflege Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften i. R. d. Eingliederungs- hilfe Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften insgesamt Anzahl Wohnmöglich- keiten Anzahl Wohnmöglich- keiten Anzahl Wohnmöglich- keiten 9 74 101 435 110 509 Angebote insgesamt 345 10.334 6 Selbstverantwortete Wohngemeinschaften 2023 nach erfolgter Statusprüfung Selbstverantwortete Wohngemeinschaften i. R. d. Pflege Selbstverantwortete Wohngemeinschaften i. R. d. Eingliederungs- hilfe Selbstverantwortete Wohngemeinschaften insgesamt Anzahl Wohnmög- lich- keiten Anzahl Wohnmög- lich- keiten Anzahl Wohnmög- lich- keiten 24 191 96 277 120 468 Selbstverantwortete Wohngemeinschaften 2024 nach erfolgter Statusprüfung Selbstverantwortete Wohngemeinschaften i. R. d. Pflege Selbstverantwortete Wohngemeinschaften i. R. d. Eingliederungs- hilfe Selbstverantwortete Wohngemeinschaften insgesamt Anzahl Wohnmöglich- keiten Anzahl Wohnmöglich- keiten Anzahl Wohnmöglich- keiten 25 196 95 274 120 470 7 Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben 2023 (Werkstätten für Menschen mit Behinderung) Anzahl Plätze 21 3.118 Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben 2024 (Werkstätten für Menschen mit Behinderung) Anzahl Werkstattplätze 21 3.118 Die Belegungssituation in den Wohn- und Betreuungsangeboten wurde nur für Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot im Bereich Pflege erhoben. Die Auslastung lag zum Stichtag Januar 2023 bei durchschnittlich 94,78 %, zum Stichtag Januar 2024 bei durchschnittlich 94,62 % Die Situation der Bestandsschutzeinrichtungen gemäß § 47 WTG NRW für den Bereich der Pflege gestaltete sich wie folgt: Im Januar 2023 erfüllten von 94 Bestandseinrichtungen 90 Einrichtungen die Voraussetzungen nach WTG und APG NRW und verfügten über die entspre- chenden Bescheide. 1 Einrichtung (nicht in den vorgenannten 94 enthalten) be- fand sich im Umbau. 4 Einrichtungen haben auf Pflegewohngeld verzichtet und erfüllten die Einzelzimmerquote nicht. Im Januar 2024 erfüllten von 95 Bestandseinrichtungen 93 Einrichtungen die Voraussetzungen nach WTG und APG NRW und verfügten über die entspre- chenden Bescheide. Eine Einrichtung (nicht in den vorgenannten 95 enthalten) 8 befand sich im Umbau. Zum 01.08.2023 war die Übergangsfrist abgelaufen, in- nerhalb der eine nicht erfüllte Einzelzimmerquote ggf. durch Verzicht auf Pflege- wohngeld noch kompensiert werden konnte. Zwei Einrichtungen erfüllten die Ein- zelzimmerquote auch weiterhin nicht. Davon reduzierte eine Einrichtung ihre Platzzahl freiwillig auf ein zulässiges Maß, während der anderen Einrichtung ein Bettenbelegungsstopp auferlegt wurde. Die Situation der Bestandsschutzeinrichtungen gemäß § 47 WTG NRW für den Bereich der Eingliederungshilfe gestaltete sich wie folgt: Alle Einrichtungen der Eingliederungshilfe erfüllten die gesetzlich vorgeschrie- bene Einzelzimmerquote von mindestens 80%. 3.2 Veränderungen gegenüber dem Vorbericht Im Vergleich zum Tätigkeitsbericht der Jahre 2021 – 2022 hat sich bei den Ein- richtungen mit umfassendem Leistungsangebot im Bereich der Eingliederungs- hilfe keine Änderung in der Anzahl der Einrichtungen ergeben. Es haben jedoch im Berichtszeitraum 2023 – 2024 mehrere Träger*innen der Eingliederungshilfe Neubauprojekte angestoßen, die derzeit anhängig sind. Hierbei handelt es sich jeweils um Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, die anstelle von nicht mehr modernen Standards entsprechenden Altbauten entstehen und als Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot weiterbetrieben werden sol- len. Zudem lässt sich aus der Entwicklung im Berichtszeitraum für die Eingliede- rungshilfe nachvollziehen, dass das Angebot ambulanter Wohn- und Betreuungs- maßnahmen in Form von Wohngemeinschaften ausgebaut wird. Bei den Einrichtungen der Pflege sind im Berichtszeitraum drei vollstationäre Ein- richtungen mit insgesamt 226 Plätzen in Betrieb gegangen. Weitere vollstatio- näre Einrichtungen befinden sich derzeit im Abstimmungsprozess. Aufgrund der enorm gestiegenen Baukosten wurden zwei beabsichtigte vollstationäre Pflege- einrichtungen bislang nicht verwirklicht. Im Bereich der Gasteinrichtungen und der Pflegewohngemeinschaften (insbe- sondere für intensivpflegebedürftige Nutzer*innen) sind einige neue Leistungsan- gebote in Betrieb genommen worden bzw. befinden sich noch in der Planungs- phase. Nach wie vor erfolgen häufige Anfragen zu einer möglichen Inbetrieb- nahme von Intensivpflege-Wohngemeinschaften. 9 Neu hinzu gekommen sind zudem die Angebote zur Teilhabe am Arbeitsle- ben in Form der Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Der Auftrag der WTG-Behörden zur Prüfung dieser Werkstätten wurde in das zum 01.01.2023 novellierte WTG erstmals aufgenommen (siehe auch Ziffer 5.). 4. Tätigkeiten der WTG-Behörde 4.1 Beratung und Information Im Berichtszeitraum der Jahre 2023 und auch 2024 betraf ein wesentlicher Teil der Beratungen das zum 01.01.2023 novellierte WTG. Hier war ein Fokus der Gesetzesänderung/-erweiterung der Themenkomplex Ge- waltprävention/freiheitsbeschränkende Maßnahmen/freiheitsentziehende Maß- nahmen (§§ 8, 8a, 8b WTG). Dazu gab es vielfachen Beratungsbedarf, etwa zur Ausgestaltung erforderlicher Gewaltschutzkonzepte einerseits sowie zur Notwen- digkeit von Maßnahmen im Falle tatsächlich eintretender Gewaltvorfälle anderer- seits. Vielfacher Beratungsbedarf bestand auch zur genaueren Verfahrens- weise/Zulässigkeit im Falle erforderlicher freiheitsbeschränkender oder -entzie- hender Maßnahmen. Exemplarisch aufgeführte weitere Themen aus der Gesetzesänderung, zu denen im gesamten Berichtszeitraum regelmäßig beraten wurde, waren die Einrichtung und Funktion der Monitoring- und Beschwerdestelle nach § 16 WTG, die neu ein- geführte Meldepflicht sexueller Übergriffe und Gewalttaten (§ 9 Abs. 5 WTG) so- wie die neu in den Prüfauftrag aufgenommenen Angebote zur Teilhabe am Ar- beitsleben (Werkstätten für Menschen mit Behinderungen). Großen Raum nahm außerdem das zum 01.07.2023 im Bereich der Pflege in Kraft getretene neue Personalbemessungssystem ein. Damit einher gehen neue Aufgabenzuschnitte zu den einzelnen Qualifikationen der Pflegemitarbeitenden. Die bislang bestehenden Fachkraftquoten in der Pflege entfallen und orientieren sich an den tatsächlichen Bedarfen der Nutzer*innen. Auch der Hitzeschutz in den Leistungsangeboten der Pflege und der Eingliede- rungshilfe nahm einen hohen Stellenwert ein. Im Rahmen von Regel- und an- lassbezogenen Prüfungen wurden Maßnahmen beraten. 10 Sämtliche Beratungstätigkeiten nahmen im Verhältnis zur eigentlichen Überwa- chungstätigkeit der WTG-Behörde einen geschätzten zeitlichen Umfang von 35 % der Gesamtarbeitszeit aller Mitarbeitenden in Anspruch. Als bewährtes Mittel zur Weitergabe wichtiger Informationen an die Leistungs- anbieter*innen wurde auch in den Jahren 2023 und 2024 regelmäßig auf das Versenden von Massenmails über die Landesdatenbank PfAD.wtg zurückgegrif- fen. Exemplarisch werden hier zum Berichtszeitraum aufgeführt: in 2023: - regelmäßige Information über die schrittweise Beendigung bzw. über den schrittweisen Wegfall ehemals notwendiger Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie - Information über Förderrichtlinien für Klimaanpassungen in sozialen Einrich- tungen - Weitergabe von Kontaktdaten des städtischen Gesundheitsamtes wegen von dort angebotener Schulungen zum Hitze- und Gesundheitsschutz in Pflege- einrichtungen - Übersendung von „Arbeitshilfen zum Hitzeschutz für stationäre Pflege- und Wohneinrichtungen“ (Herausgeber: Landeszentrum für Gesundheit NRW) in 2024: - Bundesempfehlung Hitzeschutzpläne in Pflegeeinrichtungen - Vorsorge vor Überflutungen durch Hochwasser- und Starkregenereignisse (Herausgeber: Stadtentwässerungsbetriebe Köln) - Informationsschreiben des städtischen Gesundheitsamtes zum Umgang mit akuten respiratorischen Erkrankungen 4.2 Überwachung 4.2.1 Prüftätigkeit 4.2.1.1 Wiederkehrende Prüfungen (Regelprüfungen) Im Jahr 2023 wurden von der WTG-Behörde in allen Angebotsformen gemäß § 2 Absatz 2 WTG insgesamt 181 Regelprüfungen durchgeführt, im Jahr 2024 waren es 138 Regelprüfungen. Die Verringerung der Anzahl der 11 Regelprüfungen im Vergleich zum Vorjahr hatte insbesondere den Grund, dass im Jahr 2023 überwiegend anbieterverantwortete Wohngemeinschaften geprüft wurden, während im Jahr 2024 deutlich mehr Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot im Vordergrund standen. Der mit der Regelprüfung dieser grundsätzlich komplexeren stationären Einrichtungen verbundene Aufwand liegt dabei deutlich höher als der Aufwand zur Prüfung von Wohngemeinschaften. Anzahl und Art der bei den Regelprüfungen festgestellten Mängel in den beiden Berichtsjahren ergeben folgende Übersicht: Jahr 2023 Jahr 2024 Mängel in Kategorie 1 (Qualitätsmanagement) 2 1 Mängel in Kategorie 2 (Personelle Ausstattung) 20 17 Mängel in Kategorie 3 (Wohnqualität) 28 15 Mängel in Kategorie 4 (Hauswirtschaftliche Ver- sorgung) 3 1 Mängel in Kategorie 5 (Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung) 0 0 Mängel in Kategorie 6 (Pflege und Soziale Be- treuung) 27 25 Mängel in Kategorie 7 (Kundeninformation, Be- ratung, Mitwirkung und Mitbestimmung) 19 7 Keine Mängel festgestellt 121 89 4.2.1.2 Anlassprüfungen Im Jahr 2023 wurden von der WTG-Behörde Köln in allen Angebotsformen im Sinne des § 2 Absatz 2 WTG insgesamt 236 anlassbezogene Prüfungen durch- geführt, im Jahr 2024 waren es insgesamt 196 Prüfungen. Auffällig ist die deutliche Verringerung der Anzahl anlassbezogener Prüfungen gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum der Jahre 2021 und 2022. Hier 12 spiegelt sich der Umstand wider, dass im vorherigen Berichtszeitraum noch die Corona-Thematik bzw. die zahlreichen damit verbundenen Verordnungen und Verfügungen vorherrschend waren. Eine Vielzahl von Beschwerden hatte seiner- zeit diese Thematik zum Gegenstand (etwa vorübergehend bestehende Be- suchs- und Verlassverbote in vielen Einrichtungen). Die Gründe für die anlassbezogenen Prüfungen der Jahre 2023 und 2024 sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Demnach betrafen in beiden Be- richtsjahren die mit Abstand meisten Beschwerden die Kategorie 6 (Pflege und soziale Betreuung; beispielsweise vorgeworfene Fehler in der Wundversorgung, Mobilisierung, Medikamentenvergabe, vorgeworfene Mängel/Defizite in der sozi- alen Förderung, Teilhabe, Beschäftigung etc.). Es folgte jeweils die Kategorie 7 (Kundeninformation, Beratung, Mitwirkung und Mitbestimmung; beispielsweise vorgeworfene mangelnde Beteiligung des Beirats an Entscheidungen, man- gelnde Zusammenarbeit, Kommunikation). Es erfolgten auch anlassbezogene Prüfungen, die sich auf mehrere Kategorien bezogen. Jahr 2023 Jahr 2024 Prüfung der Kategorie 1 (Qualitätsmanagement) 3 3 Prüfung der Kategorie 2 (Personelle Ausstattung) 38 20 Prüfung der Kategorie 3 (Wohnqualität) 23 20 Prüfung der Kategorie 4 (Hauswirtschaftliche Ver- sorgung) 23 14 Prüfung der Kategorie 5 (Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung) 29 20 Prüfung der Kategorie 6 (Pflege und Soziale Be- treuung) 101 101 Prüfung der Kategorie 7 (Kundeninformation, Be- ratung, Mitwirkung und Mitbestimmung) 76 49 13 Neben den oben aufgeführten anlassbezogenen Prüfungen gab es einen weite- ren Umstand, der im Berichtszeitraum deutlicher in den Vordergrund gerückt ist und damit erhöhten (Nach-)Prüfaufwand verursacht hat: So führen die medizinischen Dienste der gesetzlichen Krankenkassen (MD) so- wie der privaten Krankenkassen (Care Proof) selbst regelmäßige Prüfungen u.a. in den Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot der Pflege durch. Im Falle festgestellter Mängel erfolgen jedoch durch die medizinischen Dienste selbst keine Nachprüfungen, sondern dies ist vielmehr Aufgabe der WTG-Be- hörde. Sowohl in den Jahren 2023 als auch 2024 wurde eine deutliche Steigerung von Prüfungen der medizinischen Dienste festgestellt, die eine erforderliche Nachprü- fung durch die WTG-Behörde nach sich zogen. Im Jahr 2023 handelte es sich um 26 erforderliche Nachprüfungen, während im Jahr 2024 aufgrund festgestellter Mängel in der Struktur- und Ergebnisqualität durch die medizinischen Dienste 25 Nachprüfungen der WTG-Behörde notwen- dig waren. 14 4.2.1.3 Prüfungsergebnisse Sowohl bei allen Regelprüfungen als auch bei allen anlassbezogenen Prüfungen erfolgte jeweils eine Beratung durch die Heimaufsicht. Folgende ordnungsrechtliche Maßnahmen wurden insgesamt in den Berichtsjah- ren durchgeführt: Im Jahr 2023 Im Jahr 2024 Anordnungen nach § 15 Abs. 2 WTG 3 1 Untersagungen nach § 15 Abs.2-3 WTG 0 0 Androhung von Bußgel- dern auf Basis des § 42 WTG 3 0 Verhängung von Buß- geldern gemäß § 42 Abs. 2 WTG 1 0 Androhung von Zwangsgeldern gem. § 63 Verwaltungsvoll- streckungsgesetz NRW 0 0 Verhängung von Zwangsgeldern gem. § 64 Verwaltungsvoll- streckungsgesetz 0 0 4.2.1.4 Quantitative Angaben über gemeinsame Prüfungen mit dem MD (ehemals MDK) Im Berichtsjahr 2023 erfolgten drei gemeinsame Prüfungen mit dem MD. Im Berichtsjahr 2024 fanden fünf gemeinsame anlassbezogene Prüfungen mit dem MD statt. 15 4.2.1.5 Anzeigepflichtige Tatbestände/Mitteilungen Im Jahr 2023 wurden acht Anzeigeverfahren gemäß § 9 WTG abgeschlossen; im Jahr 2024 wurden zehn Anzeigeverfahren abgeschlossen. 4.2.1.6 Quantitative Angaben über Betrugsfälle Betrugsfälle wurden in Kölner Einrichtungen in beiden Berichtsjahren nicht be- kannt. 4.2.1.7 Beschwerdebearbeitung Anzahl und Gegenstand der Beschwerden sind unter Punkt 4.2.1.2 erfasst (an- lassbezogene Prüfungen). Es werden unterschiedliche Zugangswege für Hinweise und Beschwerden ge- nutzt. Die nachstehende Übersicht enthält dazu nähere Angaben. eingegangene Hinweise und Beschwerden im Jahr 2023 im Jahr 2024 schriftlich 11 22 per E-Mail 79 82 telefonisch 131 87 persönlich 15 5 insgesamt 236 196 16 Hinweise und Beschwerden kommen aus unterschiedlichen Quellen. Einzelhei- ten siehe nachfolgende Übersicht. eingegangene Hinweise und Beschwerden im Jahr 2023 im Jahr 2024 von Nutzerinnen und Nutzern 47 34 von Angehörigen 85 59 von Personal 56 58 von sonstigen Perso- nen 32 23 anonym 16 22 insgesamt 236 196 Im Berichtsjahr 2023 waren etwa 16 % der Beschwerden aus Sicht der WTG- Behörde begründet oder teilweise begründet sowie ca. 19 % unbegründet. Bei den übrigen 65 % handelt es sich um Hinweise, die eine Beratung der Einrich- tung oder der/des Beschwerdeführenden nach sich zogen. Im Berichtsjahr 2024 erwiesen sich die Beschwerden nach Prüfung der WTG- Behörde zu 21 % als begründet oder teilweise begründet sowie zu 24 % als un- begründet. Ca. 55 % der eingegangenen Hinweise hatten eine Beratung der Ein- richtung oder der/des Beschwerdeführenden zur Folge. 4.2.1.8. Befreiungen Im Jahr 2023 wurden von der WTG-Behörde 2 Befreiungen ausgesprochen. Diese Einzelfallentscheidungen bezogen sich jeweils auf Abweichungen von den baulich-räumlichen Anforderungen des WTG, etwa Verzicht auf Barrierefreiheit. Im Jahr 2024 wurden 4 Befreiungen ausgesprochen. Von diesen bezogen sich 3 wie oben auf Ausnahmen von baulichen Anforderungen sowie 1 auf die tage- weise Überschreitung der Platzzahl in einer Tagespflegeeinrichtung. 4.2.2 Gebührenerhebung Im Jahr 2023 wurden 201 Gebührenbescheide erlassen. Der Gesamtbetrag der Gebühreneinnahmen belief sich auf 144.002,50 Euro. 17 Im Jahr 2024 wurden 158 Gebührenbescheide erlassen. Der Gesamtbetrag der Gebühreneinnahmen belief sich auf 155.557,50 Euro. 4.2.3 Einnahmen aus ordnungsbehördlichen Maßnahmen Im Jahr 2023 wurde 1 Bußgeld in Höhe von 2.500,00 € erhoben. Zwangsgelder wurden nicht festgesetzt. Im Jahr 2024 wurden keine Bußgelder oder Zwangsgelder erhoben. 4.3 Corona-bedingte Maßnahmen Im Berichtszeitraum 2023 und 2024 hatte die Corona-Pandemie lediglich noch zu Beginn dieses Zeitraumes Auswirkungen auf die Tätigkeit der WTG-Behörde. So fielen im März 2023 sämtliche Corona-bedingten landesrechtlichen Sondervor- schriften wie etwa die Coronaschutzverordnung weg. Stattdessen wurde auf die bestehenden bundesrechtlichen Regelungen aus dem Bundesinfektionsschutz- gesetz verwiesen. Auch der zu Beginn der Pandemie in der Landesdatenbank PfAD.wtg installierte Covid-Melder wurde nicht weiter betrieben. Zudem fanden Testungen und Maskennutzung zunehmend nur noch auf freiwilliger Basis statt, so dass sich die im Februar 2020 eingetretene pandemische Situation sowie die daraus folgenden Maßnahmen nahezu vollständig erübrigt hatten. 4.4 Zusammenarbeit und Kooperation Die WTG-Behörde Köln ist in zwei überregionalen Arbeitskreisen der WTG-Be- hörden in Nordrhein-Westfalen vertreten (Arbeitskreis Bergheim und Düsseldorf). Sie nimmt an den Dienstbesprechungen des MAGS und der Bezirksregierung Köln teil. Ein enger Austausch erfolgt mit dem MD sowie mit dem BKK-Landesverband Nordrhein insbesondere in Bezug auf Mängelfeststellungen in den Leistungsan- geboten der Pflege. Zudem ist im Sinne des zum 01.01.2023 novellierten WTG für die Leistungsangebote der Eingliederungshilfe eine Kooperationsstruktur in Form einer Vereinbarung mit dem LVR derzeit im Aufbau. Ungeachtet dessen findet der Austausch etwa im Zuge von Regelprüfungen der Angebote zur Teil- habe an Arbeit bereits laufend statt. 18 Aufgrund der Corona-Pandemie hatte sich auch eine intensive Zusammenarbeit mit dem städtischen Gesundheitsamt als untere Gesundheitsbehörde sowie mit der städtischen Feuerwehr ergeben. Diese Zusammenarbeit besteht vor dem un- ter Ziffer 4.3 erläuterten Hintergrund zwar nicht mehr in der ehemaligen Intensität fort; jedoch gab es auch im gesamten Berichtszeitraum 2023 – 2024 weiterhin eine Unterarbeitsgemeinschaft des Krisenstabes der Stadt Köln, die zusammen- gesetzt war aus Vertreter*innen: - des Gesundheitsamtes - der städtischen Feuerwehr - des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren - des Wohnungsamtes - der Wohlfahrtsverbände - des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste - des Verbandes der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen NRW Auch die WTG-Behörde hat in dieser Unterarbeitsgemeinschaft regelmäßig mit- gewirkt. Zudem war die WTG-Behörde während der Fußball-EM 2024 für den Fall einer aufkommenden Notlage in ein Rufbereitschaftsnetzwerk der Stadt Köln (wieder auch einschließlich Feuerwehr, Gesundheitsamt etc.) integriert. Ferner werden über das Kommunikationsmittel der Massenmail über PfAD.wtg im Bedarfsfall seitens der WTG-Behörde auch Mitteilungen u.a. der städtischen Feuerwehr oder des städtischen Gesundheitsamtes an die Leistungsanbieter*in- nen nach dem WTG versandt, soweit es sich um diese Zielgruppe betreffende wichtige Mitteilungen handelt (siehe hierzu auch Ziffer 4.1). Im Rahmen der Beratungen und Begleitungen von Um- und Neubaumaßnahmen von Leistungsangeboten (Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, Gasteinrichtungen, besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, Wohnge- meinschaften) besteht eine Kooperation mit der Fachplanung des Amtes für So- ziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln sowie dem Architektenteam des Land- schaftsverbandes Rheinland. Seit dem Berichtsjahr 2024 wird die WTG-Behörde von der Bauaufsicht in die Verfahren zu Bauanträgen der stationären Pflege und Eingliederungshilfe sowie 19 Anträgen auf Nutzungsänderungen für Wohngemeinschaften der Pflege und Ein- gliederungshilfe involviert. Dies geschieht in Form der Anforderung von Stellung- nahmen. Die WTG-Behörde nimmt gemäß § 12 Abs. 2 WTG eine koordinierende Funktion ein. Damit wird eine enge Abstimmung mit dem Gesundheitsamt (Hygieneauf- sicht), der Lebensmittelüberwachung sowie der städtischen Feuerwehr über die jeweiligen Regel-und Anlassprüfungen sichergestellt. Bei einer Feststellung von Mängeln, die in den Kompetenzbereich der benannten Dienststellen fallen, wer- den hierzu Informationen ausgetauscht. 4.5 Sonstiges: weitere Tätigkeiten der WTG-Behörde Im Jahr 2023 wurde in 30 Fällen die Qualifikation neuer Leitungskräfte (Einrich- tungsleitung/Pflegedienstleitung) überprüft. Ferner wurde der Umgang mit vier gemeldeten Gewaltereignissen mit den be- troffenen Leistungsanbieter*innen thematisiert. Es wurden 32 Ortstermine der WTG-Behörde zur Erörterung und Prüfung von Neu- und Umbaumaßnahmen durchgeführt. Die Prüfung der Anwendbarkeit des WTG im Sinne von § 2 des Gesetzes er- folgte für 25 Angebote. Im Jahr 2024 wurde in 26 Fällen die Qualifikation neuer Leitungskräfte (Einrich- tungsleitung/Pflegedienstleitung) überprüft. Ferner wurde der Umgang mit 27 gemeldeten Gewaltereignissen thematisiert. Hier zeigt sich an der deutlich gestiegenen Zahl gemeldeter Gewaltereignisse gegenüber dem Vorjahr die durch die WTG-Novellierung auch bezweckte wach- sende Sensibilisierung zum Thema Gewalt. Es wurden 25 Ortstermine der WTG-Behörde zur Erörterung und Prüfung von Baumaßnahmen durchgeführt. Die Prüfung der Anwendbarkeit des WTG im Sinne von § 2 des Gesetzes er- folgte für drei Angebote. 20 5. Fazit, Entwicklungen und Ausblick Der Berichtszeitraum 2023 – 2024 war im Gegensatz zu den Vorjahren weitest- gehend nicht mehr geprägt von den Auswirkungen der Corona-Pandemie, so dass es diesbezüglich nahezu keine Beeinträchtigungen in der Aufgabenwahr- nehmung der WTG-Behörde mehr gab (vgl. Ziffer 4.3). Maßgebliche Änderungen in den Aufgaben der WTG-Behörde brachten die No- vellierung des WTG zum 01.01.2023 sowie ein zum 01.07.2023 eingeführtes neues Personalbemessungssystem im Bereich der Pflege mit sich. Hinsichtlich der sich daraus neu bildenden Personalstrukturen mit veränderten Qualifikationsniveaus befindet sich die Pflegelandschaft in einer Übergangs- phase, die voraussichtlich noch einige Jahre in Anspruch nehmen wird, bis es entsprechend qualifiziertes Personal in allen vorgesehenen Qualifikationsstufen geben wird. Der Themenkomplex Personal bleibt dabei insgesamt schwierig, da auch weiter- hin eine generell verschärfte Situation in Form von Fachkräftemangel vorliegt. Anzeichen für eine Entspannung sind dabei weiterhin nicht absehbar. Im Gegen- teil zeichnet sich eher eine weitere Verschärfung durch nahende Ruhestände der „Baby-Boom“-Generation, einhergehend mit gleichzeitig steigendem Pflegebe- darf, ab. Nach den Feststellungen der WTG-Behörde wurde im Berichtszeitraum vielfach versucht, dem bestehenden Personalmangel mit dem zunehmenden Einsatz von Zeitarbeitskräften entgegenzuwirken. Im Berichtszeitraum wurde ebenfalls festgestellt, dass in den Prüfberichten der medizinischen Dienste der gesetzlichen und privaten Krankenkassen tendenziell mehr pflegefachliche Mängel dokumentiert sind (vgl. Ausführungen unter Ziffer 4.2.1.2). Auch dies mag in der erwähnten zunehmenden Personalverknappung begründet liegen. Hieraus resultierte jedenfalls eine gesteigerte Präsenz der WTG-Behörde in Form öfter erforderlicher Nachprüfungen einer Abstellung der von den medizinischen Diensten festgestellten Mängel. Aus den Gesprächen der Mitarbeiter*innen der WTG-Behörde mit Nutzer*innen der Leistungsangebote sowie Angehörigen lässt sich jedoch insgesamt immer noch festhalten, dass der weit überwiegende Teil der Nutzer*innen der Wohn- und Betreuungsangebote nach dem WTG sich dort wohlfühlt. Beschwerden sind vor dem Hintergrund der Menge der Angebote und folglich auch der Nutzer*in- nen naturgemäß nicht vermeidbar. Es bleibt jedoch der Gesamteindruck, dass in 21 den Leistungsangeboten grundsätzlich durch das Engagement aller Beteiligten eine gute Lebensqualität gewährleistet wird. Einschränkend muss allerdings festgehalten werden, dass die Personalknappheit auch aus Nutzer*innensicht durchaus wahrgenommen und kritisch gesehen wird. Beispiele sind häufige Personalwechsel aufgrund des zunehmenden Einsatzes von Zeitarbeitskräften und „Minijobbern“ sowie Zeitdruck des vorhandenen Per- sonals mit der Konsequenz, dass Zeit für Maßnahmen des sozialen Miteinanders fehlt. Vorausblickend wird festgehalten, dass das WTG derzeit einem Evaluierungspro- zess unterzogen wird. Eine Überarbeitung unter mehreren Gesichtspunkten (u.a. beabsichtigte Entbürokratisierung) ist seitens des MAGS NRW beabsichtigt. Im Zuge dessen soll dann auch die üblicherweise regelmäßig mit einem überarbei- teten WTG einhergehende Durchführungsverordnung (WTG DVO) erlassen wer- den. Die mit dem zum 01.01.2023 novellierten WTG vorgesehene DVO befindet sich bislang lediglich im Entwurfsstatus. Das WTG sieht in § 16 Abs. 2 vor, dass die Kreise und kreisfreien Städte Om- budspersonen bestellen sollen. Den Ombudspersonen obliegt insbesondere die Aufgabe, auf Anfrage bei Streitigkeiten zwischen Leistungsanbieter*innen und Nutzer*innen bzw. Angehörigen über alle Fragen im Zusammenhang mit der Nut- zung der Angebote nach dem WTG zu vermitteln. Der WTG-Behörde ist es im Laufe des Jahres 2024 gelungen, zwei Personen für die Tätigkeit der Ombuds- person zu akquirieren. Das förmliche Ernennungsverfahren ist anhängig, eine Aufnahme der entsprechenden Tätigkeiten wird voraussichtlich in Kürze erfolgen. Themen, von denen erwartet wird, dass sie künftig stärker in den Fokus rücken werden, sind entsprechend dem fortschreitenden Klimawandel ein erforderlicher verstärkter Schutz der Leistungsangebote nach dem WTG vor Hitze- und Starkregenereignissen. 22 6. Ansprechpartner/innen bei der WTG-Behörde Köln Name Telefon Telefax E-Mail-Anschrift Sprenger, Gabriele (Sachgebietsleitung) 0221/221- 27404 -98418 gabriele.sprenger@stadt- koeln.de Peiffer, Christoph (Gruppenleitung) 0221/221- 24049 -98418 christoph.peiffer@stadt- koeln.de Cronert, Dieter 0221/221- 92124 -98418 dieter.cronert@stadt- koeln.de Dahl, Angela 0221/221- 98681 -98418 angela.dahl@stadt-koeln.de Eich, Doris 0221/221- 27533 -98418 doris.eich@stadt-koeln.de Georg, Frank 0221/221- 23106 -98418 frank.georg@stadt-koeln.de Hackenberg, Gab- riela 0221/221- 26580 -98418 gabriela.hackenberg@stadt- koeln.de Kuhn-Schwingeler, Christina 0162/2663090 -98418 christina.kuhn-schwinge- ler@stadt-koeln.de Lethert, Martina 0221/221- 27572 -98418 martina.lethert@stadt- koeln.de Lisken, Britta 0221/221- 27532 -98418 britta.lisken@stadt-koeln.de Mauel, Karin 0221/221- 97919 -98418 karin.mauel@stadt-koeln.de Müller, Nicole 0221/221- 23125 -98418 nicole.mueller4@stadt- koeln.de Nocke, Bertram 0221/221- 27534 -98418 bertram.nocke@stadt- koeln.de Rakob, Martin 0221/221- 98641 -98418 martin.rakob@stadt- koeln.de Rechenberger, Frank 0221/221- 98419 -98418 frank.rechenberger@stadt- koeln.de Schmitt, Claudia 0221/221- 98699 -98418 claudia.schmitt@stadt- koeln.de Urmersbach, Ralph 0221/221- 98323 -98418 ralph.urmersbach@stadt- koeln.de Zielke, Astrid 0221/221- 27531 -98418 astrid.zielke@stadt-koeln.de 23 7. Anlagen, Links Anlagen: - Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) NRW - Verordnung zum Wohn- und Teilhabegesetz (WTG DVO) NRW - Tätigkeitsbericht 2021-2022 der WTG-Behörde (Heimaufsicht) Köln Links: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzei- gen?v_id=10000000000000000678 (Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000512 (Durchführungsverordnung zum Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nord- rhein-Westfalen) http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/behinderung/pruefungen-von- angeboten-fur-menschen-mit-behinderung (unter anderem Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde Köln zu den Jahren 2021 und 2022; siehe unter „Weiterführende Informationen“)
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    Dezernat, Dienststelle V/503/32 Vorlagen-Nummer 26.11.2025 3291/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 27.11.2025 Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde (Heimaufsicht) für die Jahre 2023-2024 Gemäß § 14 Abs. 12 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen ist die WTG- Behörde (Heimaufsicht) verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit zu erstellen. Der beigefügte Bericht umfasst die Jahre 2023-2024, wurde bereits veröffentlicht und wird dem Ausschuss nunmehr zur Kenntnis gegeben. Vor dem Hintergrund der Kom- munalwahl in 2025 konnte die Mitteilung erst zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 27.11.2025

    Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren

    TOP 13.16, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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