3291/2025
Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde (Heimaufsicht) für die Jahre 2023-2024
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Mitteilung Ausschuss
718 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/503/32 Vorlagen-Nummer 26.11.2025 3291/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 27.11.2025 Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde (Heimaufsicht) für die Jahre 2023-2024 Gemäß § 14 Abs. 12 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen ist die WTG- Behörde (Heimaufsicht) verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit zu erstellen. Der beigefügte Bericht umfasst die Jahre 2023-2024, wurde bereits veröffentlicht und wird dem Ausschuss nunmehr zur Kenntnis gegeben. Vor dem Hintergrund der Kom- munalwahl in 2025 konnte die Mitteilung erst zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen. Gez. Dr. Rau
Tätigkeitsbericht WTG-Behörde (Heimaufsicht) 2023 - 2024
35969 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Bericht des Amtes für
Soziales, Arbeit und Senioren
Tätigkeitsbericht
2023 – 2024
WTG-Behörde (Heimaufsicht)
Juni
2019
Juni 2025
Köln, Juni 2025
Herausgegeben von:
Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
WTG-Behörde (Heimaufsicht) Köln
Ansprechpartner*in:
Frau Sprenger
Tel.: 02 21/2 21-2 74 04
Herr Peiffer
Tel.: 02 21/2 21-2 40 49
1
Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde (Heimauf-
sicht) Köln für die Jahre 2023/2024
1. Allgemeines/Einleitung
Gemäß § 14 Absatz 12 Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG)
ist die WTG-Behörde verpflichtet, alle 2 Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre
Arbeit zu erstellen.
Der nachfolgende Bericht umfasst die Jahre 2023 und 2024.
Der Fokus der heimaufsichtlichen Aktivitäten lag darauf, die Einhaltung der Best-
immungen aus dem WTG sowie aus der Durchführungsverordnung zum WTG
(WTG DVO) durch die Leistungsanbieter*innen nach diesem Gesetz zu kontrol-
lieren und hierbei ggf. zunächst beratend auf die Leistungsanbieter*innen einzu-
wirken, aber im Bedarfsfall auch ordnungsbehördlich etwa in Form von zu erlas-
senden Anordnungen tätig zu werden.
2. Personelle Ausstattung der WTG-Behörde
2.1 Zahl und Qualifikation der Beschäftigten in den Berichtsjah-
ren
Bis zum 31.05.2023 war Personal in folgendem Umfang bei der WTG-Behörde
beschäftigt:
0,45 Planstelle Leitung
1,0 Planstelle stellv. Leitung/Gruppenleitung
12,34 Planstellen Sachbearbeitung
Zum 01.06.2023 wurde eine zusätzliche Vollzeit-Planstelle in der Sachbearbei-
tung bewilligt und im Laufe des Jahres 2023 besetzt. Grund für diese zusätzliche
Personalausstattung war insbesondere die mit der Novellierung des WTG zum
01.01.2023 verbundene Änderung, dass neben den bislang bekannten Wohn-
2
und Bereuungsangeboten nunmehr auch Angebote zur Teilhabe am Arbeitsle-
ben (Werkstätten für Menschen mit Behinderung) unter den Schutzzweck des
WTG fielen und ein entsprechend erhöhter Bearbeitungsaufwand erwartet
wurde.
Des Weiteren wurde zusätzlich eine Teilzeit-Planstelle im Umfang von 0,5 zur
Besetzung durch eine/einen Mitarbeitende/n mit der in der WTG-Behörde bis da-
hin noch nicht vorhandenen Qualifikation einer Pflegefachkraft bewilligt. Die Be-
setzung dieser Stelle konnte zum 01.04.2024 verwirklicht werden.
Insgesamt war in der WTG-Behörde überwiegend Verwaltungspersonal beschäf-
tigt; 1,63 Stellen Sachbearbeitung waren mit Sozialarbeiter*innen besetzt.
Für den weitergehenden Bedarf an Begutachtungen von speziellen Betreuungs-
situationen wurde Fachpersonal auf Honorarbasis eingesetzt, insbesondere zur
Erstellung von pflegefachlichen Gutachten.
2.2 Fortbildungen
Die Mitarbeiter*innen der WTG-Behörde nehmen nach festgestelltem Bedarf an
unterschiedlichen Fortbildungen teil. So haben beispielsweise in den Jahren
2023 und 2024 alle Mitarbeiter*innen der WTG-Behörde Köln das mehrtägige
Seminar „Gewaltschutz in WTG-Einrichtungen“ besucht. Dieses Seminar war im
Zuge der Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes, das mit Wirkung vom
01.01.2023 die Thematik der Gewaltprävention mehr in den Fokus gerückt hat,
angeboten worden. Zudem nehmen Mitarbeiter*innen, die ihre Tätigkeit bei der
WTG-Behörde beginnen, sobald wie möglich an Grundlagenseminaren zum
Wohn- und Teilhabegesetz sowie zu ordnungsbehördlichen Verfahrensweisen
teil.
Fortbildungen 2023:
- Gewaltschutz in WTG-Einrichtungen
- Einführung eRechnung
Fortbildungen 2024:
- Freiheitsentziehende Maßnahmen durch Medikamente
- Gewaltschutz in WTG-Einrichtungen
3
2.3 Qualitätsmanagement
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter*innen untergliedert sich in zwei Schwer-
punktbereiche: etwa jeweils die Hälfte der Sachbearbeitungsstellen entfällt auf
die Einrichtungen der Eingliederungshilfe und die Einrichtungen der Pflege. Die
seit dem 01.04.2024 für die WTG-Behörde tätige Pflegefachkraft ist naturgemäß
schwerpunktmäßig im Bereich der Einrichtungen der Pflege tätig, steht jedoch
bei Bedarf auch für pflegefachliche Bewertungen in Einrichtungen der Eingliede-
rungshilfe unterstützend für die Sachbearbeitung zur Verfügung.
Für beide Bereiche – Pflege und Eingliederungshilfe – werden je nach Bedarf
und Angebot fachspezifische Fortbildungen besucht.
Durch die Führung wird besonders Wert gelegt auf eine einheitliche Verfahrens-
weise bei gleicher Ausgangslage. Der regelmäßige Austausch aller Sachbearbei-
ter*innen sowie der Gruppenleitung und der Sachgebietsleitung findet im Rah-
men von Dienstbesprechungen statt. Dabei werden aktuelle Fragen und Neue-
rungen thematisiert, Vorgehensweisen für die Praxis vereinbart und Rückmel-
dungen zur Umsetzung gegeben. Für die verschiedenen Themenbereiche wur-
den Standards erarbeitet, die einheitliche Prüfkriterien und Grundsätze festlegen.
Die WTG-Behörde Köln ist in zwei überregionalen Arbeitskreisen der WTG-Be-
hörden in Nordrhein-Westfalen vertreten (Arbeitskreise Bergheim und Düssel-
dorf, siehe auch Ziffer 4.4), in denen regelmäßige Erfahrungsaustausche stattfin-
den und grundsätzliche Verfahrensweisen abgeglichen werden.
Die WTG-Behörde Köln steht außerdem in engem Austausch mit der Bezirksre-
gierung Köln als untere Aufsichtsbehörde sowie mit dem Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) als obere
Aufsichtsbehörde. Auch in den Jahren 2023 und 2024 gab es vielfache Klärungs-
bedarfe. Handelte es sich in den Vorjahren im Schwerpunkt noch um Themen im
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, so gab es ab dem Jahr 2023 regel-
mäßige Rückfragen im Zusammenhang mit den Änderungen aus der zum
01.01.2023 in Kraft getretenen Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes
(WTG). Dies umso mehr, als die eigentlich unmittelbar im Zusammenhang mit
dem novellierten WTG beabsichtigte Anpassung der Durchführungsverordnung
(WTG DVO) nie über den Status eines noch nicht rechtsverbindlichen Entwurfs
hinausgekommen ist. Das MAGS hat zwischenzeitlich hilfsweise in den Jahren
2023 und 2024 mehrere Erlasse in Kraft gesetzt.
4
3. Wohn- und Betreuungsangebote sowie Angebote zur
Teilhabe am Arbeitsleben
3.1 Grunddaten zu allen Wohn- und Betreuungsangeboten
Wohn- und Betreuungsangebote 2023
Einrichtungen mit umfas-
sendem Leistungsangebot
(EULA) i. R. d. Pflege
Einrichtungen mit um-
fassendem Leistungs-
angebot (EULA) i. R. d.
Eingliederungshilfe
Einrichtungen mit um-
fassendem Leistungs-
angebot (EULA) insge-
samt
Anzahl
Plätze
Anzahl
Plätze
Anzahl
Plätze
94
7.715
103
1.487
197
9.202
Gasteinrichtungen i. R. d.
Pflege
Gasteinrichtungen i. R.
d. Eingliederungshilfe
Gasteinrichtungen ins-
gesamt
Anzahl
Plätze
Anzahl
Plätze
Anzahl
Plätze
34
513
0
0
34
513
Anbieterverantworte Wohn-
gemeinschaften i. R. d.
Pflege
Anbieterverantwortete
Wohngemeinschaften
i. R. d. Eingliederungs-
hilfe
Anbieterverantwortete
Wohngemeinschaften
insgesamt
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
Anzahl
Wohnmög-
lich-
keiten
11
79
97
417
108
496
Angebote insgesamt 339 10.211
5
Wohn- und Betreuungsangebote 2024
Einrichtungen mit umfas-
sendem Leistungsange-
bot (EULA) i. R. d. Pflege
Einrichtungen mit umfas-
sendem Leistungsange-
bot (EULA) i. R. d. Ein-
gliederungshilfe
Einrichtungen mit umfa-
sendem Leistungsange-
bot (EULA) insgesamt
Anzahl
Plätze
Anzahl
Plätze
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
95
7.782
103
1.487
198
9.269
Gasteinrichtungen i. R.
d. Pflege
Gasteinrichtungen i. R. d.
Eingliederungshilfe
Gasteinrichtungen insge-
samt
Anzahl
Plätze
Anzahl
Plätze
Anzahl
Plätze
37
556
0
0
37
556
Anbieterverantwortete
Wohngemeinschaften i.
R. d. Pflege
Anbieterverantwortete
Wohngemeinschaften
i. R. d. Eingliederungs-
hilfe
Anbieterverantwortete
Wohngemeinschaften
insgesamt
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
9
74
101
435
110
509
Angebote insgesamt 345 10.334
6
Selbstverantwortete Wohngemeinschaften 2023 nach erfolgter
Statusprüfung
Selbstverantwortete
Wohngemeinschaften i.
R. d. Pflege
Selbstverantwortete
Wohngemeinschaften i.
R. d. Eingliederungs-
hilfe
Selbstverantwortete
Wohngemeinschaften
insgesamt
Anzahl
Wohnmög-
lich-
keiten
Anzahl
Wohnmög-
lich-
keiten
Anzahl
Wohnmög-
lich-
keiten
24
191
96
277
120
468
Selbstverantwortete Wohngemeinschaften 2024 nach erfolgter
Statusprüfung
Selbstverantwortete
Wohngemeinschaften i.
R. d. Pflege
Selbstverantwortete
Wohngemeinschaften i.
R. d. Eingliederungs-
hilfe
Selbstverantwortete
Wohngemeinschaften
insgesamt
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
Anzahl
Wohnmöglich-
keiten
25
196
95
274
120
470
7
Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben 2023
(Werkstätten für Menschen mit Behinderung)
Anzahl Plätze
21 3.118
Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben 2024
(Werkstätten für Menschen mit Behinderung)
Anzahl Werkstattplätze
21 3.118
Die Belegungssituation in den Wohn- und Betreuungsangeboten wurde nur für
Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot im Bereich Pflege erhoben.
Die Auslastung lag zum Stichtag Januar 2023 bei durchschnittlich 94,78 %, zum
Stichtag Januar 2024 bei durchschnittlich 94,62 %
Die Situation der Bestandsschutzeinrichtungen gemäß § 47 WTG NRW für
den Bereich der Pflege gestaltete sich wie folgt:
Im Januar 2023 erfüllten von 94 Bestandseinrichtungen 90 Einrichtungen die
Voraussetzungen nach WTG und APG NRW und verfügten über die entspre-
chenden Bescheide. 1 Einrichtung (nicht in den vorgenannten 94 enthalten) be-
fand sich im Umbau. 4 Einrichtungen haben auf Pflegewohngeld verzichtet und
erfüllten die Einzelzimmerquote nicht.
Im Januar 2024 erfüllten von 95 Bestandseinrichtungen 93 Einrichtungen die
Voraussetzungen nach WTG und APG NRW und verfügten über die entspre-
chenden Bescheide. Eine Einrichtung (nicht in den vorgenannten 95 enthalten)
8
befand sich im Umbau. Zum 01.08.2023 war die Übergangsfrist abgelaufen, in-
nerhalb der eine nicht erfüllte Einzelzimmerquote ggf. durch Verzicht auf Pflege-
wohngeld noch kompensiert werden konnte. Zwei Einrichtungen erfüllten die Ein-
zelzimmerquote auch weiterhin nicht. Davon reduzierte eine Einrichtung ihre
Platzzahl freiwillig auf ein zulässiges Maß, während der anderen Einrichtung ein
Bettenbelegungsstopp auferlegt wurde.
Die Situation der Bestandsschutzeinrichtungen gemäß § 47 WTG NRW für
den Bereich der Eingliederungshilfe gestaltete sich wie folgt:
Alle Einrichtungen der Eingliederungshilfe erfüllten die gesetzlich vorgeschrie-
bene Einzelzimmerquote von mindestens 80%.
3.2 Veränderungen gegenüber dem Vorbericht
Im Vergleich zum Tätigkeitsbericht der Jahre 2021 – 2022 hat sich bei den Ein-
richtungen mit umfassendem Leistungsangebot im Bereich der Eingliederungs-
hilfe keine Änderung in der Anzahl der Einrichtungen ergeben. Es haben jedoch
im Berichtszeitraum 2023 – 2024 mehrere Träger*innen der Eingliederungshilfe
Neubauprojekte angestoßen, die derzeit anhängig sind. Hierbei handelt es sich
jeweils um Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, die anstelle von
nicht mehr modernen Standards entsprechenden Altbauten entstehen und als
Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot weiterbetrieben werden sol-
len. Zudem lässt sich aus der Entwicklung im Berichtszeitraum für die Eingliede-
rungshilfe nachvollziehen, dass das Angebot ambulanter Wohn- und Betreuungs-
maßnahmen in Form von Wohngemeinschaften ausgebaut wird.
Bei den Einrichtungen der Pflege sind im Berichtszeitraum drei vollstationäre Ein-
richtungen mit insgesamt 226 Plätzen in Betrieb gegangen. Weitere vollstatio-
näre Einrichtungen befinden sich derzeit im Abstimmungsprozess. Aufgrund der
enorm gestiegenen Baukosten wurden zwei beabsichtigte vollstationäre Pflege-
einrichtungen bislang nicht verwirklicht.
Im Bereich der Gasteinrichtungen und der Pflegewohngemeinschaften (insbe-
sondere für intensivpflegebedürftige Nutzer*innen) sind einige neue Leistungsan-
gebote in Betrieb genommen worden bzw. befinden sich noch in der Planungs-
phase. Nach wie vor erfolgen häufige Anfragen zu einer möglichen Inbetrieb-
nahme von Intensivpflege-Wohngemeinschaften.
9
Neu hinzu gekommen sind zudem die Angebote zur Teilhabe am Arbeitsle-
ben in Form der Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Der Auftrag der
WTG-Behörden zur Prüfung dieser Werkstätten wurde in das zum 01.01.2023
novellierte WTG erstmals aufgenommen (siehe auch Ziffer 5.).
4. Tätigkeiten der WTG-Behörde
4.1 Beratung und Information
Im Berichtszeitraum der Jahre 2023 und auch 2024 betraf ein wesentlicher
Teil der Beratungen das zum 01.01.2023 novellierte WTG.
Hier war ein Fokus der Gesetzesänderung/-erweiterung der Themenkomplex Ge-
waltprävention/freiheitsbeschränkende Maßnahmen/freiheitsentziehende Maß-
nahmen (§§ 8, 8a, 8b WTG). Dazu gab es vielfachen Beratungsbedarf, etwa zur
Ausgestaltung erforderlicher Gewaltschutzkonzepte einerseits sowie zur Notwen-
digkeit von Maßnahmen im Falle tatsächlich eintretender Gewaltvorfälle anderer-
seits. Vielfacher Beratungsbedarf bestand auch zur genaueren Verfahrens-
weise/Zulässigkeit im Falle erforderlicher freiheitsbeschränkender oder -entzie-
hender Maßnahmen.
Exemplarisch aufgeführte weitere Themen aus der Gesetzesänderung, zu denen
im gesamten Berichtszeitraum regelmäßig beraten wurde, waren die Einrichtung
und Funktion der Monitoring- und Beschwerdestelle nach § 16 WTG, die neu ein-
geführte Meldepflicht sexueller Übergriffe und Gewalttaten (§ 9 Abs. 5 WTG) so-
wie die neu in den Prüfauftrag aufgenommenen Angebote zur Teilhabe am Ar-
beitsleben (Werkstätten für Menschen mit Behinderungen).
Großen Raum nahm außerdem das zum 01.07.2023 im Bereich der Pflege in
Kraft getretene neue Personalbemessungssystem ein. Damit einher gehen neue
Aufgabenzuschnitte zu den einzelnen Qualifikationen der Pflegemitarbeitenden.
Die bislang bestehenden Fachkraftquoten in der Pflege entfallen und orientieren
sich an den tatsächlichen Bedarfen der Nutzer*innen.
Auch der Hitzeschutz in den Leistungsangeboten der Pflege und der Eingliede-
rungshilfe nahm einen hohen Stellenwert ein. Im Rahmen von Regel- und an-
lassbezogenen Prüfungen wurden Maßnahmen beraten.
10
Sämtliche Beratungstätigkeiten nahmen im Verhältnis zur eigentlichen Überwa-
chungstätigkeit der WTG-Behörde einen geschätzten zeitlichen Umfang von 35
% der Gesamtarbeitszeit aller Mitarbeitenden in Anspruch.
Als bewährtes Mittel zur Weitergabe wichtiger Informationen an die Leistungs-
anbieter*innen wurde auch in den Jahren 2023 und 2024 regelmäßig auf das
Versenden von Massenmails über die Landesdatenbank PfAD.wtg zurückgegrif-
fen.
Exemplarisch werden hier zum Berichtszeitraum aufgeführt:
in 2023:
- regelmäßige Information über die schrittweise Beendigung bzw. über den
schrittweisen Wegfall ehemals notwendiger Maßnahmen im Zusammenhang
mit der Corona-Pandemie
- Information über Förderrichtlinien für Klimaanpassungen in sozialen Einrich-
tungen
- Weitergabe von Kontaktdaten des städtischen Gesundheitsamtes wegen von
dort angebotener Schulungen zum Hitze- und Gesundheitsschutz in Pflege-
einrichtungen
- Übersendung von „Arbeitshilfen zum Hitzeschutz für stationäre Pflege- und
Wohneinrichtungen“ (Herausgeber: Landeszentrum für Gesundheit NRW)
in 2024:
- Bundesempfehlung Hitzeschutzpläne in Pflegeeinrichtungen
- Vorsorge vor Überflutungen durch Hochwasser- und Starkregenereignisse
(Herausgeber: Stadtentwässerungsbetriebe Köln)
- Informationsschreiben des städtischen Gesundheitsamtes zum Umgang mit
akuten respiratorischen Erkrankungen
4.2 Überwachung
4.2.1 Prüftätigkeit
4.2.1.1 Wiederkehrende Prüfungen (Regelprüfungen)
Im Jahr 2023 wurden von der WTG-Behörde in allen Angebotsformen gemäß §
2 Absatz 2 WTG insgesamt 181 Regelprüfungen durchgeführt,
im Jahr 2024 waren es 138 Regelprüfungen. Die Verringerung der Anzahl der
11
Regelprüfungen im Vergleich zum Vorjahr hatte insbesondere den Grund, dass
im Jahr 2023 überwiegend anbieterverantwortete Wohngemeinschaften geprüft
wurden, während im Jahr 2024 deutlich mehr Einrichtungen mit umfassendem
Leistungsangebot im Vordergrund standen. Der mit der Regelprüfung dieser
grundsätzlich komplexeren stationären Einrichtungen verbundene Aufwand liegt
dabei deutlich höher als der Aufwand zur Prüfung von Wohngemeinschaften.
Anzahl und Art der bei den Regelprüfungen festgestellten Mängel in den beiden
Berichtsjahren ergeben folgende Übersicht:
Jahr 2023
Jahr 2024
Mängel in Kategorie 1
(Qualitätsmanagement)
2 1
Mängel in Kategorie 2
(Personelle Ausstattung)
20 17
Mängel in Kategorie 3
(Wohnqualität)
28 15
Mängel in Kategorie 4
(Hauswirtschaftliche Ver-
sorgung)
3 1
Mängel in Kategorie 5
(Gemeinschaftsleben und
Alltagsgestaltung)
0 0
Mängel in Kategorie 6
(Pflege und Soziale Be-
treuung)
27 25
Mängel in Kategorie 7
(Kundeninformation, Be-
ratung, Mitwirkung und
Mitbestimmung)
19 7
Keine Mängel festgestellt 121 89
4.2.1.2 Anlassprüfungen
Im Jahr 2023 wurden von der WTG-Behörde Köln in allen Angebotsformen im
Sinne des § 2 Absatz 2 WTG insgesamt 236 anlassbezogene Prüfungen durch-
geführt,
im Jahr 2024 waren es insgesamt 196 Prüfungen.
Auffällig ist die deutliche Verringerung der Anzahl anlassbezogener Prüfungen
gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum der Jahre 2021 und 2022. Hier
12
spiegelt sich der Umstand wider, dass im vorherigen Berichtszeitraum noch die
Corona-Thematik bzw. die zahlreichen damit verbundenen Verordnungen und
Verfügungen vorherrschend waren. Eine Vielzahl von Beschwerden hatte seiner-
zeit diese Thematik zum Gegenstand (etwa vorübergehend bestehende Be-
suchs- und Verlassverbote in vielen Einrichtungen).
Die Gründe für die anlassbezogenen Prüfungen der Jahre 2023 und 2024 sind
der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Demnach betrafen in beiden Be-
richtsjahren die mit Abstand meisten Beschwerden die Kategorie 6 (Pflege und
soziale Betreuung; beispielsweise vorgeworfene Fehler in der Wundversorgung,
Mobilisierung, Medikamentenvergabe, vorgeworfene Mängel/Defizite in der sozi-
alen Förderung, Teilhabe, Beschäftigung etc.). Es folgte jeweils die Kategorie 7
(Kundeninformation, Beratung, Mitwirkung und Mitbestimmung; beispielsweise
vorgeworfene mangelnde Beteiligung des Beirats an Entscheidungen, man-
gelnde Zusammenarbeit, Kommunikation).
Es erfolgten auch anlassbezogene Prüfungen, die sich auf mehrere Kategorien
bezogen.
Jahr 2023 Jahr 2024
Prüfung der Kategorie 1
(Qualitätsmanagement)
3 3
Prüfung der Kategorie 2
(Personelle Ausstattung)
38 20
Prüfung der Kategorie 3
(Wohnqualität)
23 20
Prüfung der Kategorie 4
(Hauswirtschaftliche Ver-
sorgung)
23 14
Prüfung der Kategorie 5
(Gemeinschaftsleben und
Alltagsgestaltung)
29 20
Prüfung der Kategorie 6
(Pflege und Soziale Be-
treuung)
101 101
Prüfung der Kategorie 7
(Kundeninformation, Be-
ratung, Mitwirkung und
Mitbestimmung)
76 49
13
Neben den oben aufgeführten anlassbezogenen Prüfungen gab es einen weite-
ren Umstand, der im Berichtszeitraum deutlicher in den Vordergrund gerückt ist
und damit erhöhten (Nach-)Prüfaufwand verursacht hat:
So führen die medizinischen Dienste der gesetzlichen Krankenkassen (MD) so-
wie der privaten Krankenkassen (Care Proof) selbst regelmäßige Prüfungen u.a.
in den Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot der Pflege durch. Im
Falle festgestellter Mängel erfolgen jedoch durch die medizinischen Dienste
selbst keine Nachprüfungen, sondern dies ist vielmehr Aufgabe der WTG-Be-
hörde.
Sowohl in den Jahren 2023 als auch 2024 wurde eine deutliche Steigerung von
Prüfungen der medizinischen Dienste festgestellt, die eine erforderliche Nachprü-
fung durch die WTG-Behörde nach sich zogen.
Im Jahr 2023 handelte es sich um 26 erforderliche Nachprüfungen, während im
Jahr 2024 aufgrund festgestellter Mängel in der Struktur- und Ergebnisqualität
durch die medizinischen Dienste 25 Nachprüfungen der WTG-Behörde notwen-
dig waren.
14
4.2.1.3 Prüfungsergebnisse
Sowohl bei allen Regelprüfungen als auch bei allen anlassbezogenen Prüfungen
erfolgte jeweils eine Beratung durch die Heimaufsicht.
Folgende ordnungsrechtliche Maßnahmen wurden insgesamt in den Berichtsjah-
ren durchgeführt:
Im Jahr 2023
Im Jahr 2024
Anordnungen nach § 15
Abs. 2 WTG
3 1
Untersagungen nach §
15 Abs.2-3 WTG
0 0
Androhung von Bußgel-
dern auf Basis des § 42
WTG
3 0
Verhängung von Buß-
geldern gemäß § 42
Abs. 2 WTG
1 0
Androhung von
Zwangsgeldern gem. §
63 Verwaltungsvoll-
streckungsgesetz NRW
0 0
Verhängung von
Zwangsgeldern gem. §
64 Verwaltungsvoll-
streckungsgesetz
0 0
4.2.1.4 Quantitative Angaben über gemeinsame Prüfungen mit
dem MD (ehemals MDK)
Im Berichtsjahr 2023 erfolgten drei gemeinsame Prüfungen mit dem MD.
Im Berichtsjahr 2024 fanden fünf gemeinsame anlassbezogene Prüfungen mit
dem MD statt.
15
4.2.1.5 Anzeigepflichtige Tatbestände/Mitteilungen
Im Jahr 2023 wurden acht Anzeigeverfahren gemäß § 9 WTG abgeschlossen;
im Jahr 2024 wurden zehn Anzeigeverfahren abgeschlossen.
4.2.1.6 Quantitative Angaben über Betrugsfälle
Betrugsfälle wurden in Kölner Einrichtungen in beiden Berichtsjahren nicht be-
kannt.
4.2.1.7 Beschwerdebearbeitung
Anzahl und Gegenstand der Beschwerden sind unter Punkt 4.2.1.2 erfasst (an-
lassbezogene Prüfungen).
Es werden unterschiedliche Zugangswege für Hinweise und Beschwerden ge-
nutzt. Die nachstehende Übersicht enthält dazu nähere Angaben.
eingegangene Hinweise
und Beschwerden
im Jahr 2023
im Jahr 2024
schriftlich 11 22
per E-Mail 79 82
telefonisch 131 87
persönlich 15 5
insgesamt 236 196
16
Hinweise und Beschwerden kommen aus unterschiedlichen Quellen. Einzelhei-
ten siehe nachfolgende Übersicht.
eingegangene Hinweise
und Beschwerden
im Jahr 2023
im Jahr 2024
von Nutzerinnen und
Nutzern
47 34
von Angehörigen 85 59
von Personal 56 58
von sonstigen Perso-
nen
32 23
anonym 16 22
insgesamt 236 196
Im Berichtsjahr 2023 waren etwa 16 % der Beschwerden aus Sicht der WTG-
Behörde begründet oder teilweise begründet sowie ca. 19 % unbegründet. Bei
den übrigen 65 % handelt es sich um Hinweise, die eine Beratung der Einrich-
tung oder der/des Beschwerdeführenden nach sich zogen.
Im Berichtsjahr 2024 erwiesen sich die Beschwerden nach Prüfung der WTG-
Behörde zu 21 % als begründet oder teilweise begründet sowie zu 24 % als un-
begründet. Ca. 55 % der eingegangenen Hinweise hatten eine Beratung der Ein-
richtung oder der/des Beschwerdeführenden zur Folge.
4.2.1.8. Befreiungen
Im Jahr 2023 wurden von der WTG-Behörde 2 Befreiungen ausgesprochen.
Diese Einzelfallentscheidungen bezogen sich jeweils auf Abweichungen von den
baulich-räumlichen Anforderungen des WTG, etwa Verzicht auf Barrierefreiheit.
Im Jahr 2024 wurden 4 Befreiungen ausgesprochen. Von diesen bezogen sich 3
wie oben auf Ausnahmen von baulichen Anforderungen sowie 1 auf die tage-
weise Überschreitung der Platzzahl in einer Tagespflegeeinrichtung.
4.2.2 Gebührenerhebung
Im Jahr 2023 wurden 201 Gebührenbescheide erlassen. Der Gesamtbetrag der
Gebühreneinnahmen belief sich auf 144.002,50 Euro.
17
Im Jahr 2024 wurden 158 Gebührenbescheide erlassen. Der Gesamtbetrag der
Gebühreneinnahmen belief sich auf 155.557,50 Euro.
4.2.3 Einnahmen aus ordnungsbehördlichen Maßnahmen
Im Jahr 2023 wurde 1 Bußgeld in Höhe von 2.500,00 € erhoben. Zwangsgelder
wurden nicht festgesetzt.
Im Jahr 2024 wurden keine Bußgelder oder Zwangsgelder erhoben.
4.3 Corona-bedingte Maßnahmen
Im Berichtszeitraum 2023 und 2024 hatte die Corona-Pandemie lediglich noch zu
Beginn dieses Zeitraumes Auswirkungen auf die Tätigkeit der WTG-Behörde. So
fielen im März 2023 sämtliche Corona-bedingten landesrechtlichen Sondervor-
schriften wie etwa die Coronaschutzverordnung weg. Stattdessen wurde auf die
bestehenden bundesrechtlichen Regelungen aus dem Bundesinfektionsschutz-
gesetz verwiesen. Auch der zu Beginn der Pandemie in der Landesdatenbank
PfAD.wtg installierte Covid-Melder wurde nicht weiter betrieben. Zudem fanden
Testungen und Maskennutzung zunehmend nur noch auf freiwilliger Basis statt,
so dass sich die im Februar 2020 eingetretene pandemische Situation sowie die
daraus folgenden Maßnahmen nahezu vollständig erübrigt hatten.
4.4 Zusammenarbeit und Kooperation
Die WTG-Behörde Köln ist in zwei überregionalen Arbeitskreisen der WTG-Be-
hörden in Nordrhein-Westfalen vertreten (Arbeitskreis Bergheim und Düsseldorf).
Sie nimmt an den Dienstbesprechungen des MAGS und der Bezirksregierung
Köln teil.
Ein enger Austausch erfolgt mit dem MD sowie mit dem BKK-Landesverband
Nordrhein insbesondere in Bezug auf Mängelfeststellungen in den Leistungsan-
geboten der Pflege. Zudem ist im Sinne des zum 01.01.2023 novellierten WTG
für die Leistungsangebote der Eingliederungshilfe eine Kooperationsstruktur in
Form einer Vereinbarung mit dem LVR derzeit im Aufbau. Ungeachtet dessen
findet der Austausch etwa im Zuge von Regelprüfungen der Angebote zur Teil-
habe an Arbeit bereits laufend statt.
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Aufgrund der Corona-Pandemie hatte sich auch eine intensive Zusammenarbeit
mit dem städtischen Gesundheitsamt als untere Gesundheitsbehörde sowie mit
der städtischen Feuerwehr ergeben. Diese Zusammenarbeit besteht vor dem un-
ter Ziffer 4.3 erläuterten Hintergrund zwar nicht mehr in der ehemaligen Intensität
fort; jedoch gab es auch im gesamten Berichtszeitraum 2023 – 2024 weiterhin
eine Unterarbeitsgemeinschaft des Krisenstabes der Stadt Köln, die zusammen-
gesetzt war aus Vertreter*innen:
- des Gesundheitsamtes
- der städtischen Feuerwehr
- des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren
- des Wohnungsamtes
- der Wohlfahrtsverbände
- des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste
- des Verbandes der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen NRW
Auch die WTG-Behörde hat in dieser Unterarbeitsgemeinschaft regelmäßig mit-
gewirkt.
Zudem war die WTG-Behörde während der Fußball-EM 2024 für den Fall einer
aufkommenden Notlage in ein Rufbereitschaftsnetzwerk der Stadt Köln (wieder
auch einschließlich Feuerwehr, Gesundheitsamt etc.) integriert.
Ferner werden über das Kommunikationsmittel der Massenmail über PfAD.wtg
im Bedarfsfall seitens der WTG-Behörde auch Mitteilungen u.a. der städtischen
Feuerwehr oder des städtischen Gesundheitsamtes an die Leistungsanbieter*in-
nen nach dem WTG versandt, soweit es sich um diese Zielgruppe betreffende
wichtige Mitteilungen handelt (siehe hierzu auch Ziffer 4.1).
Im Rahmen der Beratungen und Begleitungen von Um- und Neubaumaßnahmen
von Leistungsangeboten (Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot,
Gasteinrichtungen, besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, Wohnge-
meinschaften) besteht eine Kooperation mit der Fachplanung des Amtes für So-
ziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln sowie dem Architektenteam des Land-
schaftsverbandes Rheinland.
Seit dem Berichtsjahr 2024 wird die WTG-Behörde von der Bauaufsicht in die
Verfahren zu Bauanträgen der stationären Pflege und Eingliederungshilfe sowie
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Anträgen auf Nutzungsänderungen für Wohngemeinschaften der Pflege und Ein-
gliederungshilfe involviert. Dies geschieht in Form der Anforderung von Stellung-
nahmen.
Die WTG-Behörde nimmt gemäß § 12 Abs. 2 WTG eine koordinierende Funktion
ein. Damit wird eine enge Abstimmung mit dem Gesundheitsamt (Hygieneauf-
sicht), der Lebensmittelüberwachung sowie der städtischen Feuerwehr über die
jeweiligen Regel-und Anlassprüfungen sichergestellt. Bei einer Feststellung von
Mängeln, die in den Kompetenzbereich der benannten Dienststellen fallen, wer-
den hierzu Informationen ausgetauscht.
4.5 Sonstiges: weitere Tätigkeiten der WTG-Behörde
Im Jahr 2023 wurde in 30 Fällen die Qualifikation neuer Leitungskräfte (Einrich-
tungsleitung/Pflegedienstleitung) überprüft.
Ferner wurde der Umgang mit vier gemeldeten Gewaltereignissen mit den be-
troffenen Leistungsanbieter*innen thematisiert.
Es wurden 32 Ortstermine der WTG-Behörde zur Erörterung und Prüfung von
Neu- und Umbaumaßnahmen durchgeführt.
Die Prüfung der Anwendbarkeit des WTG im Sinne von § 2 des Gesetzes er-
folgte für 25 Angebote.
Im Jahr 2024 wurde in 26 Fällen die Qualifikation neuer Leitungskräfte (Einrich-
tungsleitung/Pflegedienstleitung) überprüft.
Ferner wurde der Umgang mit 27 gemeldeten Gewaltereignissen thematisiert.
Hier zeigt sich an der deutlich gestiegenen Zahl gemeldeter Gewaltereignisse
gegenüber dem Vorjahr die durch die WTG-Novellierung auch bezweckte wach-
sende Sensibilisierung zum Thema Gewalt.
Es wurden 25 Ortstermine der WTG-Behörde zur Erörterung und Prüfung von
Baumaßnahmen durchgeführt.
Die Prüfung der Anwendbarkeit des WTG im Sinne von § 2 des Gesetzes er-
folgte für drei Angebote.
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5. Fazit, Entwicklungen und Ausblick
Der Berichtszeitraum 2023 – 2024 war im Gegensatz zu den Vorjahren weitest-
gehend nicht mehr geprägt von den Auswirkungen der Corona-Pandemie, so
dass es diesbezüglich nahezu keine Beeinträchtigungen in der Aufgabenwahr-
nehmung der WTG-Behörde mehr gab (vgl. Ziffer 4.3).
Maßgebliche Änderungen in den Aufgaben der WTG-Behörde brachten die No-
vellierung des WTG zum 01.01.2023 sowie ein zum 01.07.2023 eingeführtes
neues Personalbemessungssystem im Bereich der Pflege mit sich.
Hinsichtlich der sich daraus neu bildenden Personalstrukturen mit veränderten
Qualifikationsniveaus befindet sich die Pflegelandschaft in einer Übergangs-
phase, die voraussichtlich noch einige Jahre in Anspruch nehmen wird, bis es
entsprechend qualifiziertes Personal in allen vorgesehenen Qualifikationsstufen
geben wird.
Der Themenkomplex Personal bleibt dabei insgesamt schwierig, da auch weiter-
hin eine generell verschärfte Situation in Form von Fachkräftemangel vorliegt.
Anzeichen für eine Entspannung sind dabei weiterhin nicht absehbar. Im Gegen-
teil zeichnet sich eher eine weitere Verschärfung durch nahende Ruhestände der
„Baby-Boom“-Generation, einhergehend mit gleichzeitig steigendem Pflegebe-
darf, ab. Nach den Feststellungen der WTG-Behörde wurde im Berichtszeitraum
vielfach versucht, dem bestehenden Personalmangel mit dem zunehmenden
Einsatz von Zeitarbeitskräften entgegenzuwirken.
Im Berichtszeitraum wurde ebenfalls festgestellt, dass in den Prüfberichten der
medizinischen Dienste der gesetzlichen und privaten Krankenkassen tendenziell
mehr pflegefachliche Mängel dokumentiert sind (vgl. Ausführungen unter Ziffer
4.2.1.2). Auch dies mag in der erwähnten zunehmenden Personalverknappung
begründet liegen. Hieraus resultierte jedenfalls eine gesteigerte Präsenz der
WTG-Behörde in Form öfter erforderlicher Nachprüfungen einer Abstellung der
von den medizinischen Diensten festgestellten Mängel.
Aus den Gesprächen der Mitarbeiter*innen der WTG-Behörde mit Nutzer*innen
der Leistungsangebote sowie Angehörigen lässt sich jedoch insgesamt immer
noch festhalten, dass der weit überwiegende Teil der Nutzer*innen der Wohn-
und Betreuungsangebote nach dem WTG sich dort wohlfühlt. Beschwerden sind
vor dem Hintergrund der Menge der Angebote und folglich auch der Nutzer*in-
nen naturgemäß nicht vermeidbar. Es bleibt jedoch der Gesamteindruck, dass in
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den Leistungsangeboten grundsätzlich durch das Engagement aller Beteiligten
eine gute Lebensqualität gewährleistet wird.
Einschränkend muss allerdings festgehalten werden, dass die Personalknappheit
auch aus Nutzer*innensicht durchaus wahrgenommen und kritisch gesehen wird.
Beispiele sind häufige Personalwechsel aufgrund des zunehmenden Einsatzes
von Zeitarbeitskräften und „Minijobbern“ sowie Zeitdruck des vorhandenen Per-
sonals mit der Konsequenz, dass Zeit für Maßnahmen des sozialen Miteinanders
fehlt.
Vorausblickend wird festgehalten, dass das WTG derzeit einem Evaluierungspro-
zess unterzogen wird. Eine Überarbeitung unter mehreren Gesichtspunkten (u.a.
beabsichtigte Entbürokratisierung) ist seitens des MAGS NRW beabsichtigt. Im
Zuge dessen soll dann auch die üblicherweise regelmäßig mit einem überarbei-
teten WTG einhergehende Durchführungsverordnung (WTG DVO) erlassen wer-
den. Die mit dem zum 01.01.2023 novellierten WTG vorgesehene DVO befindet
sich bislang lediglich im Entwurfsstatus.
Das WTG sieht in § 16 Abs. 2 vor, dass die Kreise und kreisfreien Städte Om-
budspersonen bestellen sollen. Den Ombudspersonen obliegt insbesondere die
Aufgabe, auf Anfrage bei Streitigkeiten zwischen Leistungsanbieter*innen und
Nutzer*innen bzw. Angehörigen über alle Fragen im Zusammenhang mit der Nut-
zung der Angebote nach dem WTG zu vermitteln. Der WTG-Behörde ist es im
Laufe des Jahres 2024 gelungen, zwei Personen für die Tätigkeit der Ombuds-
person zu akquirieren. Das förmliche Ernennungsverfahren ist anhängig, eine
Aufnahme der entsprechenden Tätigkeiten wird voraussichtlich in Kürze erfolgen.
Themen, von denen erwartet wird, dass sie künftig stärker in den Fokus rücken
werden, sind entsprechend dem fortschreitenden Klimawandel ein erforderlicher
verstärkter Schutz der Leistungsangebote nach dem WTG vor Hitze- und
Starkregenereignissen.
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6. Ansprechpartner/innen bei der WTG-Behörde Köln
Name Telefon Telefax E-Mail-Anschrift
Sprenger, Gabriele
(Sachgebietsleitung)
0221/221-
27404
-98418 gabriele.sprenger@stadt-
koeln.de
Peiffer, Christoph
(Gruppenleitung)
0221/221-
24049
-98418 christoph.peiffer@stadt-
koeln.de
Cronert, Dieter 0221/221-
92124
-98418 dieter.cronert@stadt-
koeln.de
Dahl, Angela 0221/221-
98681
-98418 angela.dahl@stadt-koeln.de
Eich, Doris 0221/221-
27533
-98418 doris.eich@stadt-koeln.de
Georg, Frank 0221/221-
23106
-98418 frank.georg@stadt-koeln.de
Hackenberg, Gab-
riela
0221/221-
26580
-98418 gabriela.hackenberg@stadt-
koeln.de
Kuhn-Schwingeler,
Christina
0162/2663090 -98418 christina.kuhn-schwinge-
ler@stadt-koeln.de
Lethert, Martina 0221/221-
27572
-98418 martina.lethert@stadt-
koeln.de
Lisken, Britta 0221/221-
27532
-98418 britta.lisken@stadt-koeln.de
Mauel, Karin 0221/221-
97919
-98418 karin.mauel@stadt-koeln.de
Müller, Nicole 0221/221-
23125
-98418 nicole.mueller4@stadt-
koeln.de
Nocke, Bertram 0221/221-
27534
-98418 bertram.nocke@stadt-
koeln.de
Rakob, Martin 0221/221-
98641
-98418 martin.rakob@stadt-
koeln.de
Rechenberger,
Frank
0221/221-
98419
-98418 frank.rechenberger@stadt-
koeln.de
Schmitt, Claudia 0221/221-
98699
-98418 claudia.schmitt@stadt-
koeln.de
Urmersbach, Ralph 0221/221-
98323
-98418 ralph.urmersbach@stadt-
koeln.de
Zielke, Astrid 0221/221-
27531
-98418 astrid.zielke@stadt-koeln.de
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7. Anlagen, Links
Anlagen:
- Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) NRW
- Verordnung zum Wohn- und Teilhabegesetz (WTG DVO) NRW
- Tätigkeitsbericht 2021-2022 der WTG-Behörde (Heimaufsicht) Köln
Links: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzei-
gen?v_id=10000000000000000678
(Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000512
(Durchführungsverordnung zum Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nord-
rhein-Westfalen)
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/behinderung/pruefungen-von-
angeboten-fur-menschen-mit-behinderung
(unter anderem Tätigkeitsbericht der WTG-Behörde Köln zu den Jahren 2021
und 2022; siehe unter „Weiterführende Informationen“)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3291/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.11.2025
- Erstellt
- 19.11.2025 11:23