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AN/0697/2019

Integrative Bürgerbeteiligung Parkstadt-Süd

FW Änderungsantrag nach § 13 14.05.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 16.05.2019

Freie Wähler Änderungsantrag nach § 13

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Freie Wähler Änderungsantrag nach § 13

4264 Zeichen

im Rat der Stadt Köln 
 
 
  FWK Walter Wortmann  
  Rathaus Spanischer Bau,  
  Raum A 205 
  50667 Köln 
 
 
 
Tel. 0221 / 221-23840  
Fax 0221 / 221-28770  
E-Mail  Walter.Wortmann @stadt - 
 koeln.de  
 
 
An den Vorsitzenden  
Herrn Niklas Kienitz 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.05.2019 
AN/0697/2019 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2019 
 
Integrative Bürgerbeteiligung Parkstadt-Süd 
Änderungsantrag zur Vorlage 0739/2019  
Integrative Bürgerbeteiligung für die Parkstadt-Süd 
hier: Begleitgremium als Bürgergremium 
 
Sehr geehrter Herr Kienitz, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
 
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Vorlage 0739/2019 auf die Tagesordnung der 
Sitzung des StEA am 16.05.2019 zu nehmen. 
 
 
Beschluss: 
 
Der Einfachheit halber bitten wir die Verwaltung, in der Vorlage und in der Anlage das Gre-
mium mit der einheitlichen Bezeichnung Begleitgremium zu führen und die weitere Bezeich-
nung Lenkungsgruppe (Geschäftsordnung 2. Zusammensetzung) entsprechend zu ersetzen.  
 
Beschluss (1. Seite)  
 
Zusatz zu Punkt 2. 
Die BV2 hat im Rahmen der Sitzung am 13.05.2019 folgende 11 Mitglieder gewählt, die das 
Begleitgremium ergänzen. 
(Auflistung der 11 gewählten Vertreter/Stellvertreter aus Fraktionen und Bürgergesellschaft)

- 2 - 
 
Zusatz zu Punkt 3. 
Die Verwaltung erstellt in Zusammenarbeit mit dem Begleitgremium ein Konzept „Integrierte 
Planung Parkstadt Süd“ einschl. aller Abläufe, Zuständigkeiten sowie den Hinweis auf die 
Stimmrechtsverteilungen der teilnehmenden Parteien. 
 
Anlage „Geschäftsordnung“  
 
Zusatz zur Präambel  
 
Absatz 2  
Weiterhin haben Stadtentwicklungsausschuss und BV2 zur kontinuierlichen Begleitung der 
Umsetzung des Planwerks beschlossen, ein Beratungsgremium einzusetzen und die Trans-
parenz des bisherigen Prozesses in geeigneter Form fortzuführen. Dieses Gremium ent-
spricht richtlinienkonform der Funktion und Wirkungsweise eines Rahmenplanungsbeirats 
(z.B. Lindenthal/Ehrenfeld). Empfehlungen und Beratungsergebnisse des Begleitgremiums 
werden mit den Stimmen der 7 Vertreter der Stadtgesellschaft gefasst. 
 
Zusatz zu 1. Aufgaben des Gremiums 
 
(2) Die Zuständigkeiten des Begleitgremiums beschränken sich auf die Beratung des Stadt-
entwicklungsausschusses und der Bezirksvertretungen Rodenkirchen im Zusammenhang 
mit der inhaltlichen Weiterentwicklung der integrierten Planung und der laufenden Weiter-
entwicklung des Gesamtkonzeptes Parkstadt-Süd 
 
Zusatz zu 3. Einberufung und Tagesordnung 
(1) Das Begleitgremium tagt mindestens 2 x jährlich bzw. bedarfsorientiert mehrmals 
jährlich. Die Sitzungen sind öffentlich. 
 
(2) Geschäftsführung und Vorsitzende/r stellen eine frühzeitige Einladung zu den Sit-
zungsterminen sicher, die es den Teilnehmern ermöglich, sich in die teilweise komplexe Ma-
terie einzuarbeiten. 
 
Begründung: 
 
Die Freien Wähler Köln haben seit Beginn der sogenannten Workshop-Serie zur Parkstadt-
Süd im Jahr 2015 darauf hingewiesen, aufgrund der herausragenden und städtebaulich prä-
genden Bedeutung dieses Gesamtvorhabens, ein Konzept für eine sogenannte „Integrative 
Bürgerbeteiligung“ zu entwickeln und mit Beginn der eigentlichen Planungsphasen umzuset-
zen. So haben u.a. die beteiligten Bezirksvertretungen 2016 beschlossen, dafür das Modell 
eines Rahmenplanungsbeirats anzuwenden. Heute liegen uns 2 Vorlagen (0738 sowie 
0739/2019) auf dem Tisch, mit denen das Begleitgremium bzw. die die Auswahl der teilneh-
menden Vertreter der Stadtgesellschaft sowie der politischen Mitglieder dieses Gremiums 
getroffen und festgeschrieben werden soll.   
 
Diese Vorlagen sind aus unserer Sicht zumindest für die Mitglieder des Rats und der Politik 
eher unvollständig und für eine profunde Entscheidung nur bedingt geeignet. Abgesehen 
davon, dass für die Wahl des Gremiums 2 Vorlagen – 1 x BV2; 1 x StEA – vorliegen, ist die 
Geschäftsordnung insbesondere was die Ablauf- und Kompetenzbeschreibungen betrifft, 
unvollständig. 
 
Weitere Begründungen erfolgen mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen

- 3 - 
 
Walter Wortmann 
Ratsmitglied 
Freie Wähler Köln

Beratungsverlauf (1)

16.05.2019 Stadtentwicklungsausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0697/2019
Typ
FW Änderungsantrag nach § 13
Datum
14.05.2019
Erstellt
13.05.2019 15:22