Mandari Insight

AN/0424/2018

Änderungsantrag der CDU-Fraktion in der BV 4 (Köln Ehrenfeld) zu TOP 10.1, Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486 -494 in Köln-Ehrenfeld

Änderungsantrag BV4 (CDU) 16.03.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 19.03.2018, TOP 10.1.2

Änderungsantrag (CDU BV4)

· application/pdf

Ansehen

Änderungsantrag (CDU BV4)

7517 Zeichen

CDU-Fraktion im Stadtbezirk 
Ehrenfeld 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Josef Wirges 
Im Hause 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0424/2018 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.03.2018 
 
Änderungsantrag der CDU-Fraktion in der BV 4 (Köln Ehrenfeld) zu TOP 10.1,  
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486 -494 in Köln-Ehrenfeld 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Wirges, 
 
Die CDU -Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung  
der Bezirksvertretung am 19.03.2018 zu setzen.  
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld begrüßt die geplante Wohnbebauung für das oben  
bezeichnete Grundstück und bittet die Verwaltung der Stadt Köln nachstehende Punkte  
zu prüfen und im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen:  
 
1. Aufgrund der Grundstückstiefe und der Bebauung der Umgebung bietet sich eine, in Teilen, um 
ein bis zwei Geschosse höhere Bebauung als geplant an.  
Die Genehmigung eine Geschoßhöhe bis zu sechs Stockwerken ist mit dem Ziel zu prüfen, den 
Anteil des geförderten Wohnungsbaus auf mindestens 40% zu erhöhen. 
 
2. Mit dem Investor ist zu besprechen, ob statt der von ihm beabsichtigten überwiegenden 
Aufteilung in Eigentumswohnungen, mindestens ein Gebäudekomplex mit einer Baugruppe 
gemeinsam entwickelt und von dieser im Ganzen erworben werden kann. Es soll ein 
Gesamtkomplex aus freifinanzierten Wohnungen und öffentlich gefördert Wohnungen, deren Bau 
mit öffentlichen Mitteln finanziert ist, entstehen.

- 3 - 
 
3. Es ist zu prüfen, ob in der Blockrandbebauung zur Subbelrather Straße im Erdgeschoss 
gewerbliche Nutzung angesiedelt, z.B. ein öffentliches Café o.ä. integriert werden kann. Der 
Verlust an Wohnnutzung gegenüber dem jetzigen Plan würde durch die ober geforderte höhere 
Bebauung ausgeglichen.  
 
4.  Die Spielfläche innerhalb des zu bebauenden Geländes ist von den Einfahrten zu Tiefgarage 
streng zu trennen. Die baurechtlichen Vorgaben für Kinderspielflächen dürfen nicht auf fremde 
Grundstücke verlegt werden. Außerdem darf die Spielplatzfläche nicht hinter der Bebauung an der 
Subbelrather Strasse angelegt werden, sondern im hinteren Bereich der Wohnbebauung Richtung 
Park. 
 
5. Die Zahl der nachzuweisenden PKW-Stellplätze muss der Zahl der zu errichtenden Wohnungen 
und der durch die gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss zur Subbelrather Straße entsprechen. 
Parkplätze, die als Eigentum vermarket werden, dürfen nicht auf die Parkplätze für die Wohnungen 
des geförderten Wohnungsbaus angerechnet werden. 
Darüber hinaus wird angeregt, weitere PKW Parkplätze als Quartiergarage für die Nachbarschaft 
und Besucher zur Verfügung zu stellen.  Hier ist modernes ParkplatzSharing zu nutzen.  
 
Im Ramen eines urbanen Mobilitätskonzeptes ist für jede Wohnung ein gesicherter und 
überdachter Fahrradabstellplatz für bis zu vier Fahrädern einzurichten und zuzuweisen. Plätze für 
Lastenfahrräder sind einzurichten.  
Daneben dürfen und sollen Anschlüssen für E-Bikes und E-Automobilen sowie Carsharing, z. B. in 
der Quartiersgarage eingerichtet werden.  
 
Die Einrichtung der Quartiersgarage ist aus den Ablösebeträgen für Parkraum zu bezuschussen.  
 
6. Auf dem Gelände befinden sich historische Gebäude, deren denkmalpflegerische Wert nicht 
eingeschätzt werden kann.  Eine Mehrfachbeauftragung zur Erstellung von allernativen Planungen 
ist unter dem Aspekt der Einbeziehung der historischen, auf dem Gelände vorhanden Gebäude in 
die Neubebauung zu verlangen. Die Gesamtzahl der Wohnungen darf sich nicht verringern. 
Gegenfalls ist mittels der oben angeregten Erhöhung der Geschosse auszugleichen.  
 
Begründung:  
 
Zu 1. Über 40% der Kölner Bevölkerung hat Anspruch auf eine mit öffentlichen Mitteln geförderte 
Wohnung. Die Nachfrage nach gefördertem Wohnraum übertrifft das Angebot in Köln.  
Die vorhandene Fläche muss klug genutzt werden und eine Erhöhung der Geschosszahl dürfen 
sich Planer nicht verschließen müssen. Der hintere Teil des Grundstücks hat beispielsweise 
Sichtbeziehung zur Äußeren Kanalstraße, wo das Haus Merian mit immerhin zwölf Geschossen 
steht. 
 
Zu 2. Der Bezirksvertretung sind mehrere Baugruppen bekannt, die seit Jahren nach geeigneten 
Grundstücken suchen, um ihre Projekte für ein gemeinschaftliches Wohnen zu realisieren. Neben 
dem Wohnungseigentum, dass auch Elemente von Gemeinschaftseigentum enthält und er 
Anmietung von Wohnraum sollte auch das ungeteilte Gemeinschaftseigentum gefördert werden.  
Es soll ein gemeinsamer Komplex von Eigentumswohnungen und sozial geförderte Wohnungen 
entstehen.  
 
Zu 3. Obwohl dies in Ehrenfeld mit seinen vielen Cafés, Kneipen und Restaurants eher nicht zu 
vermuten ist, gibt es an dieser Stelle eine Unterversorgung an gastronomischen Angeboten, sieht 
man von der Möglichkeit eines Steherbiers oder „Cafe to go“ am Büdchen ab. Zudem ist ein 
gewerblich genutzter Bereich von der Lärmschutzanforderung geringer, als Wohnnutzung und sie 
lockert das Straßenbild auf.

- 3 - 
 
Zu 4.  Die geplante Wohnbebauung liegt eingebettet in das Takufeld mit einem großen öffentlichen 
Spielplatz, an den sich eine neue BMX- und Skateranlage die sehr gut angenommen wird, 
anschließt. Zur Vermeidung von Konflikten und um keine Änderungen auf dem Takufeld, die in der 
Zukunft notwendig sind, auszuschließen müssen die Spielflächen für die Kinder der Bewohner auf 
dem Gelände, das neu bebaut wird liegen. Dies Spielplatzfläche dürfen nicht hinter der Bebauung 
an der Subbelrather Straße angelegt werden, sondern müssen im hinteren Bereich der 
Wohnbebauung Richtung Park platziert werden.  
Zusätzlich ist die direkte Nachbarschaft der künftigen Wohnbebauung zum Skaterpark im Takufeld 
und zum Sportplatz des TUS Ehrenfeld zu beachten, damit nicht die künftigen Nutzerinnen und 
Nutzer durch den Lärm, der von sportlichen Aktivitäten ausgeht, gestört werden. 
 
Zu 5. Es ist notwendig, den neuen Bewohnern ein möglichst vielfältiges umweltfreundliches 
Mobilitätsangebot jenseits des privaten PKWs anzubieten. Dies kann aber nur Erfolg haben, wenn 
der PKW, dann wenn er nicht genutzt wird einen festen Platz hat.  Zudem sollte mit der 
öffentlichen Förderung weiterer PKW Abstellplätze in Quartiergargen das Parken im öffentlichen 
Straßenraum reduziert bis verhindert werden.     
Ein gemischtes Angebot verschiedener Verkehrsträger wird den Bedürfnissen der künftigen 
Bewohner am besten gerecht.  
 
Zu 6. Auf dem Gelände befinden sich das alte Backsteinhauses Subbelrather Straße 494 und das 
das Schmachtenberg-Ensemble an der Subbelrather Straße. Gebäude aus der Ur-Besiedlung 
dieses ehemals ländlich geprägten Raumes. Sie sind identitätsstiftend für die betroffene Gegend.  
Es ist zu prüfen, ob hier eine Erhaltungssatzung gilt. 
Ein Wettbewerbsverfahren kann hier eine qualitätsvolle Stadtentwicklung und Architektur unter 
Beachtung des Denkmalschutzes unter Einbeziehung erhaltenswerter, alter Bausubstanz auch im 
Blick auf den Wohnungsnotstand in einem angemessenen Zeitraum realisieren.  
 
  
 
           
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Gez. Martin Berg                                                            Gez. Jutta Kaiser 
Fraktionsvorsitzende r                                                    2.stellvertr. Bezirksbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

19.03.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0424/2018
Typ
Änderungsantrag BV4 (CDU)
Datum
16.03.2018
Erstellt
16.03.2018 08:08