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Änderungsantrag der CDU-Fraktion in der BV 4 (Köln Ehrenfeld) zu TOP 10.1, Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486 -494 in Köln-Ehrenfeld

Änderungsantrag BV4 (CDU) AN/0424/2018 vom 16.03.2018

Stand: Am 19.03.2018 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) geändert beschlossen.

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  • Änderungsantrag (CDU BV4)

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    CDU-Fraktion im Stadtbezirk Ehrenfeld Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Im Hause Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0424/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.03.2018 Änderungsantrag der CDU-Fraktion in der BV 4 (Köln Ehrenfeld) zu TOP 10.1, Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Subbelrather Straße 486 -494 in Köln-Ehrenfeld Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Wirges, Die CDU -Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 19.03.2018 zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld begrüßt die geplante Wohnbebauung für das oben bezeichnete Grundstück und bittet die Verwaltung der Stadt Köln nachstehende Punkte zu prüfen und im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen: 1. Aufgrund der Grundstückstiefe und der Bebauung der Umgebung bietet sich eine, in Teilen, um ein bis zwei Geschosse höhere Bebauung als geplant an. Die Genehmigung eine Geschoßhöhe bis zu sechs Stockwerken ist mit dem Ziel zu prüfen, den Anteil des geförderten Wohnungsbaus auf mindestens 40% zu erhöhen. 2. Mit dem Investor ist zu besprechen, ob statt der von ihm beabsichtigten überwiegenden Aufteilung in Eigentumswohnungen, mindestens ein Gebäudekomplex mit einer Baugruppe gemeinsam entwickelt und von dieser im Ganzen erworben werden kann. Es soll ein Gesamtkomplex aus freifinanzierten Wohnungen und öffentlich gefördert Wohnungen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln finanziert ist, entstehen. - 3 - 3. Es ist zu prüfen, ob in der Blockrandbebauung zur Subbelrather Straße im Erdgeschoss gewerbliche Nutzung angesiedelt, z.B. ein öffentliches Café o.ä. integriert werden kann. Der Verlust an Wohnnutzung gegenüber dem jetzigen Plan würde durch die ober geforderte höhere Bebauung ausgeglichen. 4. Die Spielfläche innerhalb des zu bebauenden Geländes ist von den Einfahrten zu Tiefgarage streng zu trennen. Die baurechtlichen Vorgaben für Kinderspielflächen dürfen nicht auf fremde Grundstücke verlegt werden. Außerdem darf die Spielplatzfläche nicht hinter der Bebauung an der Subbelrather Strasse angelegt werden, sondern im hinteren Bereich der Wohnbebauung Richtung Park. 5. Die Zahl der nachzuweisenden PKW-Stellplätze muss der Zahl der zu errichtenden Wohnungen und der durch die gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss zur Subbelrather Straße entsprechen. Parkplätze, die als Eigentum vermarket werden, dürfen nicht auf die Parkplätze für die Wohnungen des geförderten Wohnungsbaus angerechnet werden. Darüber hinaus wird angeregt, weitere PKW Parkplätze als Quartiergarage für die Nachbarschaft und Besucher zur Verfügung zu stellen. Hier ist modernes ParkplatzSharing zu nutzen. Im Ramen eines urbanen Mobilitätskonzeptes ist für jede Wohnung ein gesicherter und überdachter Fahrradabstellplatz für bis zu vier Fahrädern einzurichten und zuzuweisen. Plätze für Lastenfahrräder sind einzurichten. Daneben dürfen und sollen Anschlüssen für E-Bikes und E-Automobilen sowie Carsharing, z. B. in der Quartiersgarage eingerichtet werden. Die Einrichtung der Quartiersgarage ist aus den Ablösebeträgen für Parkraum zu bezuschussen. 6. Auf dem Gelände befinden sich historische Gebäude, deren denkmalpflegerische Wert nicht eingeschätzt werden kann. Eine Mehrfachbeauftragung zur Erstellung von allernativen Planungen ist unter dem Aspekt der Einbeziehung der historischen, auf dem Gelände vorhanden Gebäude in die Neubebauung zu verlangen. Die Gesamtzahl der Wohnungen darf sich nicht verringern. Gegenfalls ist mittels der oben angeregten Erhöhung der Geschosse auszugleichen. Begründung: Zu 1. Über 40% der Kölner Bevölkerung hat Anspruch auf eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung. Die Nachfrage nach gefördertem Wohnraum übertrifft das Angebot in Köln. Die vorhandene Fläche muss klug genutzt werden und eine Erhöhung der Geschosszahl dürfen sich Planer nicht verschließen müssen. Der hintere Teil des Grundstücks hat beispielsweise Sichtbeziehung zur Äußeren Kanalstraße, wo das Haus Merian mit immerhin zwölf Geschossen steht. Zu 2. Der Bezirksvertretung sind mehrere Baugruppen bekannt, die seit Jahren nach geeigneten Grundstücken suchen, um ihre Projekte für ein gemeinschaftliches Wohnen zu realisieren. Neben dem Wohnungseigentum, dass auch Elemente von Gemeinschaftseigentum enthält und er Anmietung von Wohnraum sollte auch das ungeteilte Gemeinschaftseigentum gefördert werden. Es soll ein gemeinsamer Komplex von Eigentumswohnungen und sozial geförderte Wohnungen entstehen. Zu 3. Obwohl dies in Ehrenfeld mit seinen vielen Cafés, Kneipen und Restaurants eher nicht zu vermuten ist, gibt es an dieser Stelle eine Unterversorgung an gastronomischen Angeboten, sieht man von der Möglichkeit eines Steherbiers oder „Cafe to go“ am Büdchen ab. Zudem ist ein gewerblich genutzter Bereich von der Lärmschutzanforderung geringer, als Wohnnutzung und sie lockert das Straßenbild auf. - 3 - Zu 4. Die geplante Wohnbebauung liegt eingebettet in das Takufeld mit einem großen öffentlichen Spielplatz, an den sich eine neue BMX- und Skateranlage die sehr gut angenommen wird, anschließt. Zur Vermeidung von Konflikten und um keine Änderungen auf dem Takufeld, die in der Zukunft notwendig sind, auszuschließen müssen die Spielflächen für die Kinder der Bewohner auf dem Gelände, das neu bebaut wird liegen. Dies Spielplatzfläche dürfen nicht hinter der Bebauung an der Subbelrather Straße angelegt werden, sondern müssen im hinteren Bereich der Wohnbebauung Richtung Park platziert werden. Zusätzlich ist die direkte Nachbarschaft der künftigen Wohnbebauung zum Skaterpark im Takufeld und zum Sportplatz des TUS Ehrenfeld zu beachten, damit nicht die künftigen Nutzerinnen und Nutzer durch den Lärm, der von sportlichen Aktivitäten ausgeht, gestört werden. Zu 5. Es ist notwendig, den neuen Bewohnern ein möglichst vielfältiges umweltfreundliches Mobilitätsangebot jenseits des privaten PKWs anzubieten. Dies kann aber nur Erfolg haben, wenn der PKW, dann wenn er nicht genutzt wird einen festen Platz hat. Zudem sollte mit der öffentlichen Förderung weiterer PKW Abstellplätze in Quartiergargen das Parken im öffentlichen Straßenraum reduziert bis verhindert werden. Ein gemischtes Angebot verschiedener Verkehrsträger wird den Bedürfnissen der künftigen Bewohner am besten gerecht. Zu 6. Auf dem Gelände befinden sich das alte Backsteinhauses Subbelrather Straße 494 und das das Schmachtenberg-Ensemble an der Subbelrather Straße. Gebäude aus der Ur-Besiedlung dieses ehemals ländlich geprägten Raumes. Sie sind identitätsstiftend für die betroffene Gegend. Es ist zu prüfen, ob hier eine Erhaltungssatzung gilt. Ein Wettbewerbsverfahren kann hier eine qualitätsvolle Stadtentwicklung und Architektur unter Beachtung des Denkmalschutzes unter Einbeziehung erhaltenswerter, alter Bausubstanz auch im Blick auf den Wohnungsnotstand in einem angemessenen Zeitraum realisieren. Mit freundlichen Grüßen Gez. Martin Berg Gez. Jutta Kaiser Fraktionsvorsitzende r 2.stellvertr. Bezirksbürgermeister

Beratungsverlauf

  1. 19.03.2018

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 10.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen

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