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Ausbau des Kreisverkehrs Niehler Damm/Sebastianstraße - Auswertung von Verkehrsdaten

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 3122/2017 vom 11.10.2017

Stand: Am 09.11.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662 Vorlagen-Nummer 3122/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.11.2017 Ausbau des Kreisverkehrs Niehler Damm/Sebastianstraße - Auswertung von Verkehrsdaten hier: Nachfragen von Fr. Bechberger in der Sitzung der Bezirksvertretung vom 21.09.2017, TOP 10.2.2 Frau Bechberger hat folgende Nachfragen zur Mitteilung der Verwaltung (1581/2017): Frage 1: „Die Bezirksvertretung hat beschlossen, dass der Kreisverkehr nicht von Schwerlastverkehr zu befah- ren sein soll. Wieso tauchen in der Auswertung der Verkehrsdaten dann Lkw auf?“ Antwort der Verwaltung: Zur Vermeidung der Befahrung des Kreisverkehrs Niehler Damm/Sebastianstraße wurde in dem Be- reich ein Lkw-Verbot mit dem Zusatz „Anlieger frei“ bzw. „Lieferverkehr frei“ angeordnet. Dies war erforderlich, um den ansässigen Geschäften und Firmen die Möglichkeit der Warenanlieferung zu gewährleisten. Weiterhin ist der Kreisverkehr so zu dimensionieren, dass auch im Notfall ein Ret- tungsfahrzeug (z. B. der Feuerwehr) diesen Bereich ungehindert befahren kann. Insofern lassen sich die in der Messung auftretenden Lkws nur so begründen, dass es sich um Anlieferverkehr der Ge- schäfte handelte bzw. Fahrzeuge, welche diesen Bereich verbotswidrig befahren haben. Frage 2: „Wieso wurde eine Messstelle im Süden des Kreisverkehrs eingerichtet, obwohl der Bürgerverein beschlossen hat, dass im Kreisel gemessen werden soll?“ Antwort der Verwaltung: Die Messung der Geschwindigkeit erfolgte südlich des Kreisverkehrs, da die eingesetzten Geschwin- digkeitsmessgeräte für eine konkrete Geschwindigkeitsmessung ein gerades Stück Straßenverlauf benötigen. Somit war eine Messung im Kreisverkehr nicht möglich.

Beratungsverlauf

  1. 09.11.2017

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 7.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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