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3122/2017

Ausbau des Kreisverkehrs Niehler Damm/Sebastianstraße - Auswertung von Verkehrsdaten

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 11.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.11.2017, TOP 7.1.3

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

1851 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662 
 
Vorlagen-Nummer 
 3122/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.11.2017 
 
Ausbau des Kreisverkehrs Niehler Damm/Sebastianstraße - Auswertung von Verkehrsdaten 
hier: Nachfragen von Fr. Bechberger in der Sitzung der Bezirksvertretung vom 21.09.2017, 
TOP 10.2.2 
Frau Bechberger hat folgende Nachfragen zur Mitteilung der Verwaltung (1581/2017): 
 
Frage 1: 
 
„Die Bezirksvertretung hat beschlossen, dass der Kreisverkehr nicht von Schwerlastverkehr zu befah-
ren sein soll. Wieso tauchen in der Auswertung der Verkehrsdaten dann Lkw auf?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zur Vermeidung der Befahrung des Kreisverkehrs Niehler Damm/Sebastianstraße wurde in dem Be-
reich ein Lkw-Verbot mit dem Zusatz „Anlieger frei“ bzw. „Lieferverkehr frei“ angeordnet. Dies war 
erforderlich, um den ansässigen Geschäften und Firmen die Möglichkeit der Warenanlieferung zu 
gewährleisten. Weiterhin ist der Kreisverkehr so zu dimensionieren, dass auch im Notfall ein Ret-
tungsfahrzeug (z. B. der Feuerwehr) diesen Bereich ungehindert befahren kann. Insofern lassen sich 
die in der Messung auftretenden Lkws nur so begründen, dass es sich um Anlieferverkehr der Ge-
schäfte handelte bzw. Fahrzeuge, welche diesen Bereich verbotswidrig befahren haben. 
 
Frage 2: 
 
„Wieso wurde eine Messstelle im Süden des Kreisverkehrs eingerichtet, obwohl der Bürgerverein 
beschlossen hat, dass im Kreisel gemessen werden soll?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Messung der Geschwindigkeit erfolgte südlich des Kreisverkehrs, da die eingesetzten Geschwin-
digkeitsmessgeräte für eine konkrete Geschwindigkeitsmessung ein gerades Stück Straßenverlauf 
benötigen. Somit war eine Messung im Kreisverkehr nicht möglich.

Beratungsverlauf (1)

09.11.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3122/2017
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
11.10.2017
Erstellt
09.10.2017 14:48