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2089/2018

Verkehrliche Einzelmaßnahmen und Verkehrskonzept Holweide

Beantwortung einer Anfrage (BV) 06.12.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 10.12.2018, TOP 7.1.11

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3192 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2089/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.12.2018 
 
Verkehrliche Einzelmaßnahmen und Verkehrskonzept Holweide 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 16.04.2018, 
TOP 7.2.8 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1. „Wann ist mit der Vorlage eines Verkehrskonzepts für den Süden des Stadtteils Holweide zu rech-
nen bzw. wie ist der Bearbeitungsstand?  
 
2. Wer hat die Aufstellung einer vollständigen Tempo-30-Beschilderung in der Schnellweider Straße 
veranlasst und auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies?  
 
3. Wer hat die Aufstellung von Sperrgittern entlang der Südseite der Bergisch Gladbacher Straße, 
zwischen den Bäumen im Abschnitt zwischen Johann-Bensberg-Straße und Maria-Himmelfahrt-
Straße veranlasst und auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies?  
 
4. Wurden Anwohnerbefragungen zu 2) und 3) durchgeführt?  
 
5. Welche Überwachungsmaßnahmen zur Einhaltung der Verkehrsregeln wurden 2016 und 2017 an 
welchen Gefahrenschwerpunkten durchgeführt und wie lauten die Ergebnisse (festgestellte Verstöße, 
v.a. Geschwindigkeit, Fahren gegen die Einbahnstraße, Parkverstöße, illegal abgestellte stillgelegte 
Fahrzeuge usw.)?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
 
Das Gutachten zum Verkehrskonzept liegt noch nicht vollständig vor. Und wird daher erst zu einer 
späteren Sitzung vorgestellt. 
 
 
Zu Frage 2: 
 
Die Aufhebung einer Tempo 30-Beschilderung auf der Schnellweider Straße zwischen Maria-
Himmelfahrt-Straße und Am Bramhoff wurde durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
veranlasst. Die Anordnung erfolgte nach § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung. Aufgrund einer Über-
prüfung und Anweisung durch die Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde mußte die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit auf der Schnellweider Straße zwischen Maria-Himmelfahrt-Straße und der 
Schnellweider Str. 47 und gegenüber bis Schnellweider Str. 70 wieder auf 50 km/h angehoben wer-
den.

2 
 
Zu Frage 3: 
 
Bei der Baumreihe handelt es sich im Rahmen der Nutzung ausschließlich um eine als Grünfläche 
gewidmete Fläche, die allerdings nicht gegen das widerrechtliche Inanspruchnahme durch Abstellen 
der Pkw  gesichert war. Beim Abstellen der Pkws wurde nicht nur der Boden verdichtet, sowie die 
Bäume beschädigt, sondern auch die Gehwegplatten beschädigt. Die Instandsetzung, bzw. der Ein-
bau von Sperrgittern erfolgte um weitere Schäden an Bäumen und dem Bürgersteig abzuwenden. Als 
rechtliche Grundlage gilt  die Baumschutzsatzung der Stadt Köln. 
 
Zu Frage 4: 
 
Es wurden keine Anwohnerbefragungen durchgeführt. 
 
 
Zu Frage 5: 
 
Die Verkehrsüberwachung im Ortsteil Holweide erfolgt im Rahmen der Streife. Besondere Aufmerk-
samkeit gilt der Bergisch Gladbacher Straße. Statistische Daten zu den getroffenen Maßnahmen lie-
gen der Polizei nicht vor. Das Amt für öffentliche Ordnung teilt hierzu mit, dass eine ohne eine konkre-
te Ortsbestimmung keine Beantwortung erfolgen könne.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2089/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
06.12.2018
Erstellt
18.06.2018 11:18