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4322/2019

Errichtung des Bildungsgangs "Fachoberschule für Informatik"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.12.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2020, TOP 10.19

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3298 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4322/2019 
Freigabedatum 
19.12.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung des Bildungsgangs "Fachoberschule für Informatik" am Georg-Simon-Ohm-
Berufskolleg, Westerwaldstr. 92, 51105 Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) zum Schuljahr 2020/21 
die Errichtung des Bildungsgangs 
 
„Fachoberschule für Informatik“ gemäß Anlage C3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskol-
leg (APO-BK) 
 
am Georg-Simon-Ohm-Berufskolleg, Westerwaldstr. 92, 51105 Köln (BK 13). 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.01.2020 
Rat 06.02.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Nach § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schul-
entwicklungsplanung über die Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs im 
Sinne einer Änderung der Schule. 
Im Georg-Simon-Ohm-Berufskolleg soll zum Schuljahr 2020/21 eine Fachklasse im Bildungsgang 
„Fachoberschule Informatik“ eingerichtet werden. 
Die Fachoberschule Informatik ist als zweijähriger Bildungsgang mit den Klassen 11 und 12 angelegt. 
In der Klasse 11 nehmen die Schülerinnen und Schüler an einem IT-bezogenen Praktikum an drei 
Wochentagen teil und erhalten an zwei Schultagen insgesamt 12 Stunden Unterricht. In der Klasse 
12 erfolgt der Unterricht in Vollzeitform an fünf Wochentagen. 
Der Bildungsgang schließt mit der Fachhochschulreife ab und vermittelt vertiefte berufliche Kenntnis-
se. Aufnahmevoraussetzungen sind der mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Be-
rechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe und der Nachweis einer einjährigen einschlägigen 
Praktikumsstelle für die Klasse 11. 
Mit den zentralen beruflichen IT-Lernfeldern wie vor allem die Softwareentwicklung und Softwarean-
wendung, die Installation und Konfiguration von Betriebssystemen und die Planung und Errichtung 
von Netzwerken passt sich die geplante Fachoberschule für Informatik in Bezug auf die am Georg-
Simon-Ohm-Berufskolleg bestehenden IT-Bildungsgänge, hier besonders die Fachinformatiker (Be-
rufsschule APO-BK Anlage A) und die Informationstechnischen Assistenten (Vollzeitschulische Be-
rufsausbildung APO-BK Anlage C), nahtlos in das Schulprofil des Georg-Simon-Ohm-Berufskollegs 
ein. 
Die Fachoberschule für Informatik soll am Georg-Simon-Ohm-Berufskolleg im Schulversuchszeitraum 
1-zügig eingerichtet werden. 
Die Schulkonferenz des Georg-Simon-Ohm-Berufskollegs hat der Errichtung des Bildungsgangs 
„Fachoberschule für Informatik“ einstimmig zugestimmt. Auch in der Arbeitsgemeinschaft der Schul-
leiterinnen und Schulleiter der Kölner Berufskollegs wurden keine Einwände erhoben. 
Die erforderlichen Unterrichts- und Fachräume sowie die notwendige Ausstattung stehen im Georg-
Simon-Ohm-Berufskolleg zur Verfügung. Die Lehrkräfte werden aus dem Budget des Landes Nord-
rhein-Westfalen finanziert. 
Der Beschluss bedarf gem. § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW der Genehmigung durch die Obere Schul-
aufsichtsbehörde.

Beratungsverlauf (2)

20.01.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2020 Rat
TOP 10.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4322/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.12.2019
Erstellt
11.12.2019 13:17