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Förderprogramm für sozio-kulturelle Orte und Bürgerbegegnungsräume

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) AN/1214/2020 vom 07.09.2020

Stand: Am 07.09.2020 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Ratsgruppe GUT An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Gerrit Krupp An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.09.2020 AN/1214/2020 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 07.09.2020 Förderprogramm für sozio-kulturelle Orte und Bürgerbegegnungsräume Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesord- nung der Sitzung des Finanzausschusses am 07.09.20 aufzunehmen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm für sozio-kulturelle Orte und Bürgerbe- gegnungsräume unter Berücksichtigung folgender Maßgaben zu erstellen:  Die Förderung dient der Bezuschussung von Mieten und Betriebskosten, die für so- zio-kulturelle Selbsthilfeprojekte und stadtweit wirkendes bürger- und zivilgesell- schaftliches Engagement genutzt werden.  Die Zuschüsse sind subsidiär und somit der Höhe nach zu begrenzen.  Das Förderprogramm mit den geltenden Förderkriterien wird zwecks Bewerbung um Fördermittel kommuniziert.  Die von der Verwaltung geprüften Fördervorschläge werden dem Fachausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Im Haushalt 2020/2021 wurde durch den beschlossenen politischen Veränderungsnachweis für eine solche Förderung Mittel unter dem Titel „Betriebskostenzuschüsse für Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ für stadtweit agierende und nur im Stadtteil agierende sozio-kulturelle Träger und Bürgerbegegnungsstätten bereitgestellt. Das - 2 - mit diesem Antrag beauftragte Förderprogramm bezieht sich auf Träger, die stadtweit agie- ren. Für im Stadtteil agierende Träger soll eine gesonderte Förderrichtlinie gelten. Die Verwaltung wird gebeten, die Verstetigung des Förderprogramms ab dem Haushaltsjahr 2022 ff. sicherzustellen. Begründung: Während sich in Köln ein vielfältiges bürger- und zivilgesellschaftliches Engagement sowie sozio-kulturelle Projekte entwickeln, wird es zugleich infolge der Immobilien-Marktlage in einer wachsenden Stadt zunehmend schwieriger, dass nicht-kommerzielle Vereine und Ini- tiativen dafür geeignete Räumlichkeiten zu für sie erschwinglichen Konditionen anmieten und bewirtschaften zu können. Daher möchten die Antragsteller dieses Förderprogramm als subsidiäre Flankierung und Unterstützung etablieren und haben im Haushalt 2020/2021 dafür Mittel bereitgestellt. Die Verstetigung des Förderprogramms ab dem Haushaltsjahr 2022 ff. soll unter Berücksichti- gung der Haushaltslage sichergestellt werden und nicht verausgabte Mittel in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Die Erfahrungen und die Wirkung dieses Programms sollen nach einem angemessenen Zeit- raum evaluiert und dem Fach- und Finanzausschuss dargelegt werden. Begründung der Dringlichkeit: Infolge der Covid-19-Pandenemie und den damit verbundenen Einschränkungen im öffentli- chen Leben sind für Vereine und Träger von selbstverwaltenden und nicht-kommerziellen Projekten deutliche Einnahmeverluste, z.B. durch den Ausfall von Veranstaltungen und Spenden, eingetreten. Daher besteht nun ein akuter Bedarf die Richtlinien für das beabsich- tigte kommunale Förderprogramm und den darauf basierenden Förderaufruf mit hoher Priori- tät fertigzustellen und freizugeben, um das Überleben solcher Vereine zu sichern. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite gez. Thor Zimmermann FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf

  1. 07.09.2020

    Finanzausschuss

    TOP 3.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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