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AN/1214/2020

Förderprogramm für sozio-kulturelle Orte und Bürgerbegegnungsräume

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) 07.09.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 07.09.2020, TOP 3.2

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

3810 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Ratsgruppe GUT 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Finanzausschusses 
Herrn 
Gerrit Krupp 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.09.2020 
 
AN/1214/2020 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 07.09.2020 
 
Förderprogramm für sozio-kulturelle Orte und Bürgerbegegnungsräume 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesord-
nung der Sitzung des Finanzausschusses am 07.09.20 aufzunehmen: 
 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm für sozio-kulturelle Orte und Bürgerbe-
gegnungsräume unter Berücksichtigung folgender Maßgaben zu erstellen: 
 
 Die Förderung dient der Bezuschussung von Mieten und Betriebskosten, die für so-
zio-kulturelle Selbsthilfeprojekte und stadtweit wirkendes bürger- und zivilgesell-
schaftliches Engagement genutzt werden.  
 Die Zuschüsse sind subsidiär und somit der Höhe nach zu begrenzen. 
 Das Förderprogramm mit den geltenden Förderkriterien wird zwecks Bewerbung um 
Fördermittel kommuniziert. 
 Die von der Verwaltung geprüften Fördervorschläge werden dem Fachausschuss zur 
Entscheidung vorgelegt. 
 
Im Haushalt 2020/2021 wurde durch den beschlossenen politischen Veränderungsnachweis 
für eine solche Förderung Mittel unter dem Titel „Betriebskostenzuschüsse für 
Bürgerbegegnungsstätten und soziokulturelle Nutzer“ für stadtweit agierende und nur im 
Stadtteil agierende sozio-kulturelle Träger und Bürgerbegegnungsstätten bereitgestellt. Das

- 2 - 
 
mit diesem Antrag beauftragte Förderprogramm bezieht sich auf Träger, die stadtweit agie-
ren. Für im Stadtteil agierende Träger soll eine gesonderte Förderrichtlinie gelten.   
 
Die Verwaltung wird gebeten, die Verstetigung des Förderprogramms ab dem Haushaltsjahr 
2022 ff. sicherzustellen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Während sich in Köln ein vielfältiges bürger- und zivilgesellschaftliches Engagement sowie 
sozio-kulturelle Projekte entwickeln, wird es zugleich infolge der Immobilien-Marktlage in 
einer wachsenden Stadt zunehmend schwieriger, dass nicht-kommerzielle Vereine und Ini-
tiativen dafür geeignete Räumlichkeiten zu für sie erschwinglichen Konditionen anmieten und 
bewirtschaften zu können.  
Daher möchten die Antragsteller dieses Förderprogramm als subsidiäre Flankierung und 
Unterstützung etablieren und haben im Haushalt 2020/2021 dafür Mittel bereitgestellt. Die 
Verstetigung des Förderprogramms ab dem Haushaltsjahr 2022 ff. soll unter Berücksichti-
gung der Haushaltslage sichergestellt werden und nicht verausgabte Mittel in das nächste 
Haushaltsjahr übertragen werden. 
Die Erfahrungen und die Wirkung dieses Programms sollen nach einem angemessenen Zeit-
raum evaluiert und dem Fach- und Finanzausschuss dargelegt werden. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Infolge der Covid-19-Pandenemie und den damit verbundenen Einschränkungen im öffentli-
chen Leben sind für Vereine und Träger von selbstverwaltenden und nicht-kommerziellen 
Projekten deutliche Einnahmeverluste, z.B.  durch den Ausfall von Veranstaltungen und 
Spenden, eingetreten. Daher besteht nun ein akuter Bedarf die Richtlinien für das beabsich-
tigte kommunale Förderprogramm und den darauf basierenden Förderaufruf mit hoher Priori-
tät  fertigzustellen und freizugeben, um das Überleben solcher Vereine zu sichern. 
   
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Niklas Kienitz     gez. Lino Hammer 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer   GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez. Ulrich Breite     gez. Thor Zimmermann   
FDP-Fraktionsgeschäftsführer    Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf (1)

07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 3.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1214/2020
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
Datum
07.09.2020
Erstellt
07.09.2020 12:14