1418/2019
Stärkung und Ausweitung des KVB-Stadtbahnnetzes
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 Vorlagen-Nummer 1418/2019 Freigabedatum 05.06.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stärkung und Ausweitung des KVB-Stadtbahnnetzes Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen Erweiterungen des Stadtbahnangebotes zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2019 aus. Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung am 31.12.2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Aufnahme der sich aus dieser Ausweitung des Stadtbahnverkehrs ergebenden wirtschaftlichen Kon- sequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzie- rungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Angebots. Für die Zeit ab dem 01.01.2020 beauftragt der Rat die Verwaltung, die Erweiterung des Bus- bzw. Stadtbahnnetzes nach Maßgabe der Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (insbeson- dere Ziff. 9.4) bei der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zu veranlassen. Die KVB finanziert das bisher nicht im Wirtschaftsplan der KVB abgebildete zusätzliche jährliche Defi- zit von voraussichtlich 0,39 Mio. Euro über den steuerlichen Querverbund, was potenziell zu einer geringeren Gewinnausschüttung der Stadtwerke Köln GmbH an den städtischen Haushalt führen kann. Die Verwaltung wird ermächtigt, später erforderliche Anpassungen des Angebots gegenüber der KVB zu veranlassen. Verkehrsausschuss 18.06.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.06.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 01.07.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.07.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.07.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.07.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.07.2019 Finanzausschuss 08.07.2019 Verkehrsausschuss Rat 09.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Köln ist eine attraktive und weltoffene Millionenstadt, deren Einwohnerzahl sich gemäß den Progno- sen bis 2025 auf bis zu 1,15 Millionen erhöhen wird. Um die Herausforderungen durch die wachsen- den Verkehrsbedürfnisse, die zunehmende Bedeutung von Klimaschutz und einer Reduzierung der lokalen Umweltbeeinträchtigungen angemessen bewältigen zu können, ist die Förderung des Um- weltverbunds und damit dem ÖPNV unabdingbar. Auch vor dem Hintergrund drohender Dieselfahr- verbote gilt es, weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu ergreifen, was gleichzeitig zur Erreichung der angestrebten Klimaschutzziele beiträgt. Durch die Ausweitung des Stadtbahnangebots soll die Attraktivität der Nutzung gesteigert und damit mehr Fahrgäste gewonnen werden. Aufgrund des begrenzten Stadtbahn-Fuhrparks der KVB sind jedoch derzeit nur Ausweitungen in den Nebenzeiten möglich. Auf den Hauptachsen, auf denen in den Hauptverkehrszeiten (HVZ) die Kapazität der Stadtbahn be- reits ausgelastet ist, werden aus diesem Grund interimsweise, bis zur Lieferung weiterer Stadtbahn- wagen, zusätzliche Buslinien eingeführt (vgl. Vorlage 1103/2019, Busnetzerweiterung Interim). Im Folgenden werden die Angebotsverbesserungen im Stadtbahnverkehr aufgeführt. 1. Angebotserweiterungen im Stadtbahnnetz 2019 Linie 1: Taktverdichtung Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in ihrer Sitzung am 05.11.2018 folgenden Beschluss gefasst (AN/1414/2018): „Die Bezirksvertretung Lindenthal spricht sich für eine Taktverdichtung auf der Linie 1 zwischen Jun- kersdorf und Weiden West in der Hauptverkehrszeit auf 5 Minuten aus und regt an auch an Wochen- enden und Feiertagen den Takt zu verdichten.“ - Taktverdichtung auf 5-Minuten-Takt in HVZ: Für eine kurzfristige Umsetzung ist die Fahrzeugverfügbarkeit nicht gegeben. Erst mit der Neube- schaffung der Niederflurfahrzeuge, deren Auslieferung voraussichtlich Mitte der 2020er Jahre er- folgt, wird diese Angebotserweiterung durch den Fahrzeugpark abgedeckt werden können. Für die Zwischenzeit ist die Einführung von Expressbuslinien zur Kapazitätssteigerung im Zuge der Linie 1 vorgesehen (vgl. Vorlage 1103/2019, Busnetzerweiterung Interim). - Taktverdichtung an Wochenenden und Feiertagen: Verwaltung und KVB empfehlen eine erneute generelle Überprüfung der Taktung an Wochenen- den und Feiertagen aller Stadtbahnlinien und ggf. eine gesamtheitliche Überarbeitung des Taktan- gebots. Aufgrund der notwendigen Vorarbeiten (Zählungen, Auswertung, planerische Konzeption) kann eine mögliche Anpassung erst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 erfolgen. Linie 3: Verlängerung der „Kurzfahrten“ im Tagesverkehr nach Thielenbruch Die Bezirksvertretung Mülheim hat in ihrer Sitzung am 08.06.2015 folgenden Beschluss gefasst (AN/0823/2015): „Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Kölner Ver- kehrs-Betriebe AG, die folgende Maßnahme zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen: durchgän- 3 gige Linienführung der Stadtbahnlinie 3 bis nach Thielenbruch während der gesamten Betriebszei- ten.“ Nach eingehender Prüfung beabsichtigen Verwaltung und KVB, das Angebot der Linie 3 zum kom- menden Fahrplanwechsel auszuweiten. Die heute in der Nebenverkehrszeit zwischen ca. 9:00 und 15:00 Uhr in Holweide endenden Fahrten der Linie 3 (10-Minuten-Takt), sollen ab dem kommenden Fahrplanwechsel von montags bis freitags bis zur Endhaltestelle Thielenbruch verlängert werden. Dadurch entfällt in der Nebenverkehrszeit, wie bereits in der Hauptverkehrszeit umgesetzt, die Um- steigenotwendigkeit aus und in Richtung Deutz bis nach Thielenbruch. Darüber hinaus ergänzt die Linie 3 in diesem Abschnitt die störungsanfälligere Linie 18 ganztags zu einem attraktiven 5-Minuten- Takt. Betriebsaufwand: Die geschätzte Erhöhung der jährlichen Kosten für das Angebot der Linie 3 beträgt rd. 160.000 Euro. Linie 13: Angebotsausweitung Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2018 folgenden Beschluss gefasst (AN/1510/2018): „Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit der KVB darzulegen, wie und auf welchen Strecken- abschnitten ein durchgehender Betrieb der Linie 13 am Wochenende eingerichtet werden kann.“ Nach eingehender Prüfung beabsichtigen Verwaltung und KVB, das Angebot der Linie 13 zum kom- menden Fahrplanwechsel in den Wochenendnächten auf einen durchgehenden 30-Minuten-Takt zw i- schen Holweide und der Endhaltestelle Sülzgürtel auszuweiten. Eine verkürzte Bedienung aus Rich- tung Mülheim lediglich bis Braunsfeld wurde aufgrund der geringen Kostendifferenz gegenüber der präferierten Variante verworfen, obwohl die Nachfrage bereits im späten Abendverkehr zwischen Braunsfeld und Sülz gegenüber dem restlichen Streckenabschnitt deutlich abfällt. Verwaltung und KVB weisen vorsorglich daraufhin, dass aufgrund des Halbstundentaktes eine An- schlusssicherung an den zahlreichen zu kreuzenden Radiallinien lediglich punktuell umsetzbar sein wird. Betriebsaufwand: Die geschätzte Erhöhung der jährlichen Kosten für das Angebot der Linie 13 beträgt rd. 125.000 Euro. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 19.03.2018 folgenden Beschluss gefasst (AN/0322/2018): „Der Takt der Gürtellinie 13 soll für alle Tage zw. 4 Uhr und 1:30 Uhr (Betriebsschluss) auf mindes- tens 15 Minuten erhöht werden (4 Fahrten/Stunde). Im Nachtverkehr am Wochenende soll der Takt der Gürtellinie 13 zwischen 1:30 Uhr und 4:00 Uhr auf 30 Min. erhöht werden – mit erneuter Prüfung auf Integration in das Rendezvoussystem des Nachtnetzes.“ Mit der oben beschriebenen Angebotsausweitung zum Beschluss (AN/1510/2018) wird auch dem zweiten Teil dieses Beschlusses (AN/0322/2018) entsprochen. Dem ersten Teil dieses Beschlusses, einer Taktverdichtung auf einen mind. 15-Minuten-Takt von 4:00 bis 1:30 Uhr täglich kann nicht ent- sprochen werden. Die Forderung bezieht sich lediglich auf die frühen Morgenstunden sowie auf die Nachtstunden, da der geforderte Takt im Zeitraum zwischen ca. 6:00 und 22:30 Uhr heute bereits angeboten wird. Zwischen ca. 4:00 und 5:00 Uhr verkehrt die Linie 13 heute gar nicht und zwischen 5:00 und 6:00 Uhr im 20-Minuten-Takt. Eine Ausweitung des 15-Minuten-Taktes entspricht in diesem Zeitraum nicht der Nachfrage und würde zwischen 5:00 und 6:00 Uhr zum Teil auch nicht in das übri- ge Taktschema passen. Eine Taktverdichtung in der Zeit zwischen ca. 22:30 und 1:30 Uhr wird auf- grund der geringeren Nachfrage ebenfalls als nicht erforderlich angesehen. 4 Linie 17: Ausweitung der Betriebszeiten von/nach Sürth Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat am 18.09.2017 folgenden Beschluss gefasst (AN/1084/2017): „Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der KVB AG die Stadt- bahnlinie 17 probeweise montags bis freitags zu den Zeitintervallen, in denen die Linie 16 bis nach Wesseling fährt, regelmäßig bis nach Sürth durchfahren zu lassen…“ KVB und Verwaltung beabsichtigen diesen Beschluss zum kommenden Fahrplanwechsel umzuset- zen. Bisher verkehrt die Linie 17 morgens zwischen ca. 7:00 und 8:00 Uhr sowie am Nachmittag zwischen ca. 16:30 und 18:00 Uhr bis zur Haltestelle Sürth Bf. Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2017 wird die Linie 16 auf Basis des Beschlusses Nr. 1744/2017 in einem ausgedehnteren Zeitbereich bis Wesseling geführt, so dass die Wendeanlage in Sürth häufiger von der Linie 17 angefahren werden kann. Künftig soll die Linie 17 montags bis freitags zwischen ca. 06:45 und 09:00 Uhr sowie nachmittags zwischen ca. 15:15 Uhr und 20:00 Uhr und damit fast der kompletten im Nahverkehrsplan der Stadt Köln definierten Hauptverkehrszeit bis Sürth verkehren. Sie stellt damit eine in den wichtigsten Zeitbe- reichen des Tages verfügbare zuverlässige Alternative zur Linie 16 dar und soll diese hochfrequen- tierte Linie damit entlasten. Betriebsaufwand: Die geschätzte Erhöhung der jährlichen Kosten für das Angebot der Linie 17 beträgt rd. 100.000 Euro. 2. Weiteres Vorgehen Sofern der Rat die Verwaltungsvorlage beschließt, werden die oben beschriebenen zusätzlichen An- gebote im Stadtbahnnetz zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 umgesetzt. Die Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.06.2018 (AN/0668/2018) zu einer Angebotsausweitung der Linie 12 zwischen 23:00 und 24:00 Uhr, wird um ein weiteres Jahr verschoben. Wie in der Mitteilung mit Vorlagen-Nr.: 2497/2018 angekündigt wurde, ist eine Fahrgasterhebung aller Stadtbahnlinien für den o.g. Zeitbereich durchgeführt worden. Die bisher aufbereiteten Ergebnisse bekräftigen die Aussage, dass der Bedarf nach einer grundsätzlichen, stadtweiten Überarbeitung des Stadtbahnangebots für den Spätverkehr besteht. Verwaltung und KVB empfehlen daher eine erneute, generelle Überprüfung der Taktung in den spä- ten Abendstunden und an Wochenenden und Feiertagen aller Stadtbahnen und ggf. eine gesamtheit- liche Überarbeitung des Taktangebots in diesen Zeitbereichen. Aufgrund der notwendigen Vorarbei- ten (weitere Zählungen, Auswertung, planerische Konzeption) kann diese Anpassung erst zum Fahr- planwechsel 2020 erfolgen. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird die Verwaltung im 1. Halbjahr 2020 in die Gremien einbringen.
Anlage 1 - Auszug BV Ehrenfeld
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Anlage 1 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 08.07.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 41. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 08.07.2019 öffentlich 10.8 Stärkung und Ausweitung des KVB-Stadtbahnnetzes 1418/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geän- derten Beschluss zu fassen: Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen Erwei- terungen des Stadtbahnangebotes zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2019 aus. Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung am 31.12.2019 beauftragt der Rat die Ver- waltung mit der Aufnahme der sich aus dieser Ausweitung des Stadtbahnverkehrs ergebenden wirtschaftlichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung der Finanzierungsbausteine und der ent- sprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der Inbetriebnahme des neuen Ange- bots. Für die Zeit ab dem 01.01.2020 beauftragt der Rat die Verwaltung, die Erweiterung des Bus- bzw. Stadtbahnnetzes nach Maßgabe der Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (insbesondere Ziff. 9.4) bei der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zu veranlassen. Die KVB finanziert das bisher nicht im Wirtschaftsplan der KVB abgebildete zusätzl i- che jährliche Defizit von voraussichtlich 0,39 Mio. Euro über den steuerlichen Que r- verbund, was potenziell zu einer geringeren Gewinnausschüttung der Stadtwerke Köln GmbH an den städtischen Haushalt führen kann. Die Verwaltung wird ermäc h- tigt, später erforderliche Anpassungen des Angebots gegenüber der KVB zu vera n- lassen. Auch die Fortführung der Stadtbahnlinie 4 nach 20:48h von der Haltestelle „Äußere Kanalstraße“ bis zur Haltestelle „Bocklemünd“ ist einzubeziehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderung zugestimmt.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2023
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Dezernat, Dienststelle
III/68/681/1
Vorlagen-Nummer
1418/2019
Stand: 05.09.2023
Sachstandsbericht
Stärkung und Ausweitung des KVB-Stadtbahnnetzes
Beschluss:
Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen Erweiterungen
des Stadtbahnangebotes zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2019 aus.
Bis zum Ablauf der Betrauungsregelung am 31.12.2019 beauftragt der Rat die Verwaltung mit
der Aufnahme der sich aus dieser Ausweitung des Stadtbahnverkehrs ergebenden wirtschaft-
lichen Konsequenzen in die Betrauungsregelung vom 15.12.2005/24.06.2008. Die Anpassung
der Finanzierungsbausteine und der entsprechenden Parameter erfolgt mit dem Monat der In-
betriebnahme des neuen Angebots.
Für die Zeit ab dem 01.01.2020 beauftragt der Rat die Verwaltung, die Erweiterung des Bus-
bzw. Stadtbahnnetzes nach Maßgabe der Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauf-
trags (insbesondere Ziff. 9.4) bei der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) zu veranlassen.
Die KVB finanziert das bisher nicht im Wirtschaftsplan der KVB abgebildete zusätzliche jährliche
Defizit von voraussichtlich 0,39 Mio. Euro über den steuerlichen Querverbund, was potenziell
zu einer geringeren Gewinnausschüttung der Stadtwerke Köln GmbH an den städtischen Haus-
halt führen kann. Die Verwaltung wird ermächtigt, später erforderliche Anpassungen des Ange-
bots gegenüber der KVB zu veranlassen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Alle beschlossenen Maßnahmen (Verlängerung der Linie 3 bis Thielenbruch sowie Angebots-
ausweitungen auf den Linien 13 und 17) wurden zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019
umgesetzt (vgl. Änderungen zum FPW 2019 – 3149/2019).
Der Beschluss ist somit aus Sicht der Verwaltung erledigt.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1418/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.06.2019
- Erstellt
- 17.04.2019 08:42