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3141/2017

Errichtung einer City-Light-Säule vor dem Grundstück Aachener Straße vor Rosenweg 1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 10.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 05.02.2018, TOP 9.1.4

Anlage 2 Lageplan

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 Foto

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Anlage 1 Katasterauszug

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Anlage 2 Lageplan

20 Zeichen

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3170 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/620/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3141/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung einer City-Light-Säule vor dem Grundstück Aachener Straße vor Rosenweg 1 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Errichtung von einer City-Light-Säule (CLS) im Be-
reich des öffentlichen Straßenlandes der Aachener Straße in Höhe des Grundstücks Rosenweg 1, 
wie in den Anlagen 1 – 3 dargestellt. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der vom Rat beschlossene und seit dem 01.01.2015 gültige Werbenutzungsvertrag sieht die Aufstel-
lung von bis zu 300 hinterleuchteten City-Light-Säulen vor. 
 
Bei dem Standort Aachener Straße vor Rosenweg 1 handelt es sich um einen Neustandort, für des-
sen Festlegung die Bezirksvertretung gemäß I. Allgemeines § 2 Abs. 1 Nr. 6.9 Zuständigkeitsordnung 
zuständig ist.  
 
Für die Aufstellung von Werbeanlagen im öffentlichen Straßenland sind die Erteilung einer Bauge-
nehmigung und einer Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Die erforderliche Baugenehmigung ist zu 
erteilen, wenn keine bauordnungs-, bauplanungsrechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vor-
schriften entgegenstehen.  
 
Sondernutzungserlaubnisse sind Ermessensentscheidungen, wobei das Ermessen durch den Wer-
benutzungsvertrag schon insoweit gebunden wurde, dass Art und Anzahl der zulässigen Anlagen 
festgelegt und grundsätzliche stadtgestalterische Vorgaben definiert wurden. Das Stadtgebiet wurde 
darüber hinaus in hochsensible, sensible und sonstige Zonen eingeteilt, die die Zulässigkeit bestimm-
ter Anlagen in verschiedenen Bereichen regeln. Der immer konkret standortbezogen zu stellende 
Antrag kann, wenn er diesen Vorgaben entspricht, straßenrechtlich im Wesentlichen nur noch aus 
verkehrlichen Gründen abgelehnt werden. Aus gestalterischen Gründen kann eine Ablehnung nur 
dann erfolgen, wenn bezogen auf den jeweiligen Straßenzug ein nachvollziehbares Planungskonzept 
besteht oder ein gestalterisches Konzept erkennbar ist, das die Aufstellung nicht zulässt. Steht das 
beantragte Vorhaben im Einklang mit dem Werbenutzungsvertrag und stehen keine der vorgenannten 
Gründe entgegen, kann ermessensfehlerfrei nur die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis erfolgen. 
Das bloße Empfinden, dass eine Anlage an einem bestimmten Standort störend wirkt, kann nicht zur 
Ablehnung führen. 
 
Die beantragte City-Light-Säule ist in einem aufwändigen Verfahren vom Stadtplanungsamt, dem Amt 
für Straßen und Verkehrstechnik und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen positiv vorge-
prüft worden und entspricht allen Bedingungen des Werbenutzungsvertrages. 
 
Im Falle einer Ablehnung muss ein rechtsmittelfähiger Bescheid erteilt werden, gegen den die Klage 
vor dem Verwaltungsgericht Köln zulässig ist. Sollte dem Standort nicht zustimmt werden, benötigt 
die Verwaltung einen entsprechenden rechtssicheren Ablehnungsgrund und bittet in diesem Falle um 
eine detaillierte Erläuterung. 
 
Anlagen

Anlage 3 Foto

185 Zeichen

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Anlage 1 Katasterauszug

317 Zeichen

Stadt Köln

Katasteramt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Elirstüok: 1634

Gemarkung: Müngersdorf
‚Aschener Sir., u. a., Köln

Dieser Auszug Ist nach $ 5 Abs. 2 VermKatG NW In der derzeit gültigen Fassung gesetzlich geschützt.

Auszug : aus em
Liegenschaftskataster

Flurkarte NRW 1 : 500

Erstelle, sans: 2017
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Beratungsverlauf (1)

05.02.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Rosenweg 1
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Aachener Straße

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Details

Aktenzeichen
3141/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
10.11.2017
Erstellt
11.10.2017 08:16