2056/2025
Stellungnahme zum Antrag AN/0759/2025 bezüglich Fassadenbegrünung für Schulen als Klimaanpassungsmaßnahme und Lernort
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
4909 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 23.06.2025 2056/2025 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.07.2025 Stellungnahme zum Antrag AN/0759/2025 bezüglich Fassadenbegrünung für Schulen als Klimaanpassungsmaßnahme und Lernort Die Verwaltung nimmt zum Antrag AN/0759/2025 auf Bitten des Ausschuss Schule und Wei- terbildung vom 16.06.2025 in der Sitzung des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft wie folgt Stellung: Die Verwaltung verfolgt die Themen Dachbegrünung sowohl im Neubau als auch im Bestand. Mögliche Begrünungen werden grundsätzlich geprüft. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln unterstützt bei der Planung, dem Bau sowie der In- standhaltung ihrer Objekte Vorhaben, Dächer oder Fassaden zu begrünen und prüft diese Op- tionen zugunsten des Klima- und Artenschutzes. Hierbei wird zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden unterschieden: Bei bestehenden Gebäuden sind die Möglichkeiten zur Dachbegrünung abhängig von den baulichen Gegeben- heiten hinsichtlich der statischen Eignung, der Dachform, der Dachdeckung und der Ausrich- tung (Verschattungen) sowie im Einzelfall von Urheberrechten. Bei Fassadenbegrünungen ist zu berücksichtigen, dass die Bepflanzung nicht giftig ist und die Bausubstanz der Gebäude nicht angreift. Im Gegensatz zur extensiven Dachbegrünung, die nur wenig Pflege und keine Bewässerung benötigt, muss der zusätzliche Kosten- und Mehr- aufwand für die Pflege und Bewässerung einer Fassadenbegrünung geregelt und leistbar sein. Wegen der angespannten Personalsituation insbesondere in den technischen Bereichen ist nur eine sukzessive Umsetzung möglich. Um die Pflege fachgerecht durchführen zu können, müssen aufgrund fehlender Kapazitäten nach einer fachlichen Beurteilung regelmäßige Grünpflege- und Rückschnittarbeiten extern beauftragt und durchgeführt werden, um eine Überwucherung der Fassadenbereiche und ge- gebenenfalls einem Schaden an der Gebäudesubstanz vorzubeugen. Daher sind Dach- und Fassadenbegrünungen nicht immer realisierbar. Wenn die genannten Rahmenbedingungen entsprechend erfüllt werden, dann kann eine solche Maßnahme am ehesten verbunden mit einer grundlegenden Sanierungsmaßnahme umgesetzt werden. Zurzeit werden keine Fassadenbegrünungen als Einzelmaßnahme geprüft, da einerseits im Rahmen von betreiberrelevanten und notwendigen Dach- und Fassadensanierungen eine stadtweite Bündelung und Zusammenstellung von Projekten läuft. Hierbei wird insbesondere die Dachbegrünung als in der Regel pflegeleichte und technisch gut erprobte Maßnahme au- tomatisch geprüft. Die Fassadenbegrünung als wartungs- und personalintensive, kostspielige Maßnahme, welche die Gebäudestruktur nicht verbessert, ist bei dem aktuellen Sanierungs- bedarf keine prioritäre Maßnahme. So wurden zum Beispiel an der Realschule Gereonswall nach 4 Jahren die Fenster und auch der Putz durch das Anhaften der 2 Kletterpflanzen trotz Rankhilfe sanierungsbedürftig. Die Ranken - hier wurde wilder Wein ge- wählt da nicht giftig und schnell wachsend- sind ebenfalls in den Dachrand eingedrungen und es ist inzwischen notwendig, 2 mal im Jahr einen Rückschnitt mit Hubsteiger zu beauftragen. Städtische Mitarbeitende stehen für den Betrieb und die Pflege nicht zur Verfügung. Im Rahmen der Besichtigung eines automatisierten Systems für Fassadenbegründung bei ei- nem Hersteller kam man zu folgenden Erkenntnissen: 1. Der Hersteller vermittelt zu diesem System an einen Projektpartner, der das System konfi- guriert. 2. Die Konstruktion besteht aus Alucobond mit Fleece-Auflage und wiegt etwa 30-50 kg/m², hat also Auswirkungen auf die Statik der Fassade. Mit der Bepflanzung und der Wuchs steigt das Gewicht noch um +5 kg/m². 3. Der konfigurierende Projektpartner der Herstellerfirma trifft eine Pflanzauswahl. Die Pflan- zen werden in kleine Taschen im Fleece in Substrat gesetzt. 4. Eine Tröpfchenbewässerung und Düngung aus Pulver mit Wasser (Anordnung und Lei- tungsführung im Gebäude) ist erforderlich. Darum müsste sich dann ein*e Hausmeister*in o- der ein*e Gärtner*in kümmern. 5. Die Wartung der Infrastruktur muss 2-3 x im Jahr mit Hebebühne durchgeführt werden. 6. Bei starken Windlasten wachsen die Pflanzen nicht wie vorgesehen. Vor Ort waren nur we- nig Pflanzen erkennbar. 7. Positive Effekte soll das System im Hinblick auf Schall- und U-Werte haben und die Tempe- ratur auf der Fassade soll um 2-3 Grad geringer ausfallen. Aufgrund der vorgenannten Rahmenbedingungen (Auswirkungen auf die Fassadenstatik, er- forderlichen technische Installationen, regelmäßiger Pflege- und Wartungsbedarf und damit auch hoher Kosten) stellt das System leider keine zufriedenstellende Lösung dar und wird da- her bei Objekten der Gebäudewirtschaft nicht zur Anwendung kommen. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2056/2025
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 23.06.2025
- Erstellt
- 18.06.2025 15:55