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2056/2025

Stellungnahme zum Antrag AN/0759/2025 bezüglich Fassadenbegrünung für Schulen als Klimaanpassungsmaßnahme und Lernort

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 23.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 02.07.2025, TOP 6.4

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

4909 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 23.06.2025 
 2056/2025 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.07.2025 
 
Stellungnahme zum Antrag AN/0759/2025 bezüglich Fassadenbegrünung für Schulen 
als Klimaanpassungsmaßnahme und Lernort 
Die Verwaltung nimmt zum Antrag AN/0759/2025 auf Bitten des Ausschuss Schule und Wei-
terbildung vom 16.06.2025 in der Sitzung des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft wie folgt 
Stellung: 
 
Die Verwaltung verfolgt die Themen Dachbegrünung sowohl im Neubau als auch im Bestand. 
Mögliche Begrünungen werden grundsätzlich geprüft.  
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln unterstützt bei der Planung, dem Bau sowie der In-
standhaltung ihrer Objekte Vorhaben, Dächer oder Fassaden zu begrünen und prüft diese Op-
tionen zugunsten des Klima- und Artenschutzes.  
Hierbei wird zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden unterschieden: Bei bestehenden 
Gebäuden sind die Möglichkeiten zur Dachbegrünung abhängig von den baulichen Gegeben-
heiten hinsichtlich der statischen Eignung, der Dachform, der Dachdeckung und der Ausrich-
tung (Verschattungen) sowie im Einzelfall von Urheberrechten.  
Bei Fassadenbegrünungen ist zu berücksichtigen, dass die Bepflanzung nicht giftig ist und die 
Bausubstanz der Gebäude nicht angreift. Im Gegensatz zur extensiven Dachbegrünung, die 
nur wenig Pflege und keine Bewässerung benötigt, muss der zusätzliche Kosten- und Mehr-
aufwand für die Pflege und Bewässerung einer Fassadenbegrünung geregelt und leistbar 
sein. Wegen der angespannten Personalsituation insbesondere in den technischen Bereichen 
ist nur eine sukzessive Umsetzung möglich.  
Um die Pflege fachgerecht durchführen zu können, müssen aufgrund fehlender Kapazitäten 
nach einer fachlichen Beurteilung regelmäßige Grünpflege- und Rückschnittarbeiten extern 
beauftragt und durchgeführt werden, um eine Überwucherung der Fassadenbereiche und ge-
gebenenfalls einem Schaden an der Gebäudesubstanz vorzubeugen. 
Daher sind Dach- und Fassadenbegrünungen nicht immer realisierbar. Wenn die genannten 
Rahmenbedingungen entsprechend erfüllt werden, dann kann eine solche Maßnahme am 
ehesten verbunden mit einer grundlegenden Sanierungsmaßnahme umgesetzt werden.  
 
Zurzeit werden keine Fassadenbegrünungen als Einzelmaßnahme geprüft, da einerseits im 
Rahmen von betreiberrelevanten und notwendigen Dach- und Fassadensanierungen eine 
stadtweite Bündelung und Zusammenstellung von Projekten läuft. Hierbei wird insbesondere 
die Dachbegrünung als in der Regel pflegeleichte und technisch gut erprobte Maßnahme au-
tomatisch geprüft. Die Fassadenbegrünung als wartungs- und personalintensive, kostspielige 
Maßnahme, welche die Gebäudestruktur nicht verbessert, ist bei dem aktuellen Sanierungs-
bedarf keine prioritäre Maßnahme. So wurden zum Beispiel an der  
Realschule Gereonswall nach 4 Jahren die Fenster und auch der Putz durch das Anhaften der

2 
 
Kletterpflanzen trotz Rankhilfe sanierungsbedürftig. Die Ranken - hier wurde wilder Wein ge-
wählt da nicht giftig und schnell wachsend- sind ebenfalls in den Dachrand eingedrungen und 
es ist inzwischen notwendig, 2 mal im Jahr einen Rückschnitt mit Hubsteiger zu beauftragen. 
Städtische Mitarbeitende stehen für den Betrieb und die Pflege nicht zur Verfügung.  
 
 
Im Rahmen der Besichtigung eines automatisierten Systems für Fassadenbegründung bei ei-
nem Hersteller kam man zu folgenden Erkenntnissen: 
1. Der Hersteller vermittelt zu diesem System an einen Projektpartner, der das System konfi-
guriert.  
2. Die Konstruktion besteht aus Alucobond mit Fleece-Auflage und wiegt etwa 30-50 kg/m², 
hat also Auswirkungen auf die Statik der Fassade. Mit der Bepflanzung und der Wuchs steigt 
das Gewicht noch um +5 kg/m².  
3. Der konfigurierende Projektpartner der Herstellerfirma trifft eine Pflanzauswahl. Die Pflan-
zen werden in kleine Taschen im Fleece in Substrat gesetzt.  
4. Eine Tröpfchenbewässerung und Düngung aus Pulver mit Wasser (Anordnung und Lei-
tungsführung im Gebäude) ist erforderlich. Darum müsste sich dann ein*e Hausmeister*in o-
der ein*e Gärtner*in kümmern. 
5. Die Wartung der Infrastruktur muss 2-3 x im Jahr mit Hebebühne durchgeführt werden. 
6. Bei starken Windlasten wachsen die Pflanzen nicht wie vorgesehen. Vor Ort waren nur we-
nig Pflanzen erkennbar. 
7. Positive Effekte soll das System im Hinblick auf Schall- und U-Werte haben und die Tempe-
ratur auf der Fassade soll um 2-3 Grad geringer ausfallen. 
Aufgrund der vorgenannten Rahmenbedingungen (Auswirkungen auf die Fassadenstatik, er-
forderlichen technische Installationen, regelmäßiger Pflege- und Wartungsbedarf und damit 
auch hoher Kosten) stellt das System leider keine zufriedenstellende Lösung dar und wird da-
her bei Objekten der Gebäudewirtschaft nicht zur Anwendung kommen. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

23.06.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 8.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2056/2025
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
23.06.2025
Erstellt
18.06.2025 15:55