2006/0146
Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 45.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 02.8550001.935900 für das Haushaltsjahr 2006 hier: Ersatzbeschaffung eines Forstschleppers für das Revier Bessunger Forst
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2006/0146
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat III Amt: Grünflächen- und Um- weltamt zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Dezernat II Vorlage-Nr. 2006/0146 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fas- sung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 45.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 02.8550001.935900 für das Haushaltsjahr 2006 hier: Ersatzbeschaffung eines Forstschleppers für das Revier Bessunger Forst Vorlage vom: 16.02.2006 Beschlussvorschlag: Bei der Haushaltsstelle 02.8550001.935900 "Erwerb von Fahrzeugen" werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 45.000,00 Euro erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese überplanmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen ist, gem. § 100 HGO. Die Mehrausgabe wird durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 02.5800001.940181 "Grünzug entlang Erbacher Straße" gedeckt. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 16.02.2006 2 ... Begründung: Am 19.12.2005 verunglückte der Forstschlepper des Reviers Bessunger Forst auf dem Stellweg, als er diesen in östlicher Richtung bei geschlossener Schneedecke befuhr und auf einer Gefällstrecke ins Rutschen kam. Durch den Aufprall gegen einen Baum wurde der Deutz-Schlepper mit dem amtlichen Kennzeichen DA-2072, Baujahr 1981, derart beschädigt, dass eine Instandsetzung bei grob geschätzten Instandsetzungskosten von mindestens 7.000,00 Euro wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. Für die städtischen Forstwirte im Revier Bessunger Forst ist ein eigener Forstschlepper für die tägliche Arbeit aus folgenden Gründen unabdingbar. 1. Der Schlepper ist für Holzerntearbeiten unentbehrlich, da so genannte "Hänger", d. h. Bäume, die beim Fällen nicht vollständig zu Boden gekommen sind und noch in Nachbarbäumen hängen, aus Gründen der Unfallverhütung im Stadtwald möglichst schnell mit einer am Schlepper montierten Seilwinde zu Fall gebracht werden müs- sen. 2. Bei den zahlreichen Sicherheitsfällungen entlang von Straßen, Waldparkplätzen, ausgezeichneten Wanderwegen sowie an Waldrändern im besiedelten Bereich ist ein Schlepper mit Winde ebenfalls unverzichtbar. 3. Des Weiteren werden mit dem Frontlader bzw. mit dem Heckschild und der Seilwinde Baumkronen, die bei der Holzernte auf den Wegen zu Fall kommen, beiseite gescho- ben, um die Wege wieder schnell für Erholungssuchende passierbar zu machen. 4. Die Bankette der stark frequentierten Waldwege im Ostwald werden mit einem an dem Forstschlepper montierten Mulchgerät im Sommerhalbjahr von Brombeerranken, Gräsern sowie holzartigen Gewächsen freigehalten. Darüber hinaus wird der Schlep- per auch revierübergreifend im gesamten Stadtwald für Mulch- arbeiten eingesetzt. 5. Bei der Waldverjüngung wird mit einem angebauten Grubber der Mineralboden frei- gelegt, um das Keimen der Buchennaturverjüngung zu fördern. 6. Mit dem Forstschlepper werden die Schutzhütten der Waldarbeiter an die wechseln- den Einsatzorte transportiert. Des Weiteren wird der Schlepper für vielfältigste Trans- portarbeiten im Wald (Pfosten, Wildschutzzäune, Bänke, Tische für Erholungssu- chende etc.) eingesetzt. 7. Ein wichtiger Grund für einen eigenen städtischen Schlepper ist auch, dass dieser je- derzeit kurzfristig zur Verfügung steht, um Gefahrensituationen durch "hängende Bäume" unverzüglich beseitigen zu können. Gewerbliche Unternehmer stehen in der Regel nicht auf Abruf zur Verfügung, weshalb ein eigener Schlepper ein hohes Maß an Unabhängigkeit und Sicherheit garantiert. Nach Rücksprache mit dem für die Beschaffung von Fahrzeugen zuständigen EAD sowie dem Revierleiter sollte ein gut erhaltener gebrauchter Forstschlepper als Ersatz angeschafft werden. Ein solcher Schlepper ist auf dem Gebrauchtmaschinenmarkt mit den notwendigen Zusatzausstattungen wie Allradantrieb, Dreibundhydraulik und Frontlader sowie einem Schutzgitter an der Kabine sowie den diversen notwendigen weiteren forstlichen Zusatzaus- stattungen für ca. 45.000,00 Euro erhältlich. Das Grünflächen- und Umweltamt schlägt die unverzügliche Ersatzbeschaffung dieses im Revier Bessunger Forst dringend benötigten Arbeitsgerätes vor. Dafür werden bei der Haus- haltsstelle 02.8550001.935900 "Erwerb von Fahrzeugen" überplanmäßige Mittel in Höhe von 45.000,00 Euro erforderlich. Die Mehrausgabe wird durch Einsparungen bei der Haushalts- stelle 02.5800001.940181 "Grünzug entlang Erbacher Straße" gedeckt. 3 ... Aufgestellt: Darmstadt, 16.02.2006 67-60 Gr/la /telephonesolid 2923 Dezernat II Dezernat III Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Erbacher Straße
- Stellweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0146
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.02.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00