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2006/0146

Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 45.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 02.8550001.935900 für das Haushaltsjahr 2006 hier: Ersatzbeschaffung eines Forstschleppers für das Revier Bessunger Forst

Magistratsvorlage 16.02.2006

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2006/0146

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2006/0146

5138 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat III 
Amt: Grünflächen- und Um-
weltamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
Dezernat II  
Vorlage-Nr. 2006/0146 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss-  fas-
sung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH 
in Höhe von 45.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 02.8550001.935900 für das 
Haushaltsjahr 2006  
hier: Ersatzbeschaffung eines Forstschleppers für das Revier Bessunger Forst  
 
Vorlage vom: 16.02.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
Bei der Haushaltsstelle 02.8550001.935900 "Erwerb von Fahrzeugen" werden überplanmäßige 
Mittel in Höhe von 45.000,00 Euro erforderlich. Der Magistrat genehmigt diese überplanmäßige 
Ausgabe, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen ist, gem. § 100 
HGO. Die Mehrausgabe wird durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 02.5800001.940181 
"Grünzug entlang Erbacher Straße" gedeckt.  
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom       
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 16.02.2006

2 
... 
Begründung:  
 
Am 19.12.2005 verunglückte der Forstschlepper des Reviers Bessunger Forst auf dem 
Stellweg, als er diesen in östlicher Richtung bei geschlossener Schneedecke befuhr und auf 
einer Gefällstrecke ins Rutschen kam. Durch den Aufprall gegen einen Baum wurde der 
Deutz-Schlepper mit dem amtlichen Kennzeichen DA-2072, Baujahr 1981, derart beschädigt, 
dass eine Instandsetzung bei grob geschätzten Instandsetzungskosten von mindestens 
7.000,00 Euro wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist.  
 
Für die städtischen Forstwirte im Revier Bessunger Forst ist ein eigener Forstschlepper für 
die tägliche Arbeit aus folgenden Gründen unabdingbar.  
 
1. Der Schlepper ist für Holzerntearbeiten unentbehrlich, da so genannte "Hänger", d. h. 
Bäume, die beim Fällen nicht vollständig zu Boden gekommen sind und noch in 
Nachbarbäumen hängen, aus Gründen der Unfallverhütung im Stadtwald möglichst 
schnell mit einer am Schlepper montierten Seilwinde zu Fall gebracht werden müs-
sen.   
 
2. Bei den zahlreichen Sicherheitsfällungen entlang von Straßen, Waldparkplätzen, 
ausgezeichneten Wanderwegen sowie an Waldrändern im besiedelten Bereich ist ein 
Schlepper mit Winde ebenfalls unverzichtbar.  
 
3. Des Weiteren werden mit dem Frontlader bzw. mit dem Heckschild und der Seilwinde 
Baumkronen, die bei der Holzernte auf den Wegen zu Fall kommen, beiseite gescho-
ben, um die Wege wieder schnell für Erholungssuchende passierbar zu machen.  
 
4. Die Bankette der stark frequentierten Waldwege im Ostwald werden mit einem an 
dem Forstschlepper montierten Mulchgerät im Sommerhalbjahr von Brombeerranken, 
Gräsern sowie holzartigen Gewächsen freigehalten. Darüber hinaus wird der Schlep-
per auch revierübergreifend im gesamten Stadtwald für Mulch- arbeiten eingesetzt.  
 
5. Bei der Waldverjüngung wird mit einem angebauten Grubber der Mineralboden frei-
gelegt, um das Keimen der Buchennaturverjüngung zu fördern.  
 
6. Mit dem Forstschlepper werden die Schutzhütten der Waldarbeiter an die wechseln-
den Einsatzorte transportiert. Des Weiteren wird der Schlepper für vielfältigste Trans-
portarbeiten im Wald (Pfosten, Wildschutzzäune, Bänke, Tische für Erholungssu-
chende etc.) eingesetzt.  
 
7. Ein wichtiger Grund für einen eigenen städtischen Schlepper ist auch, dass dieser je-
derzeit kurzfristig zur Verfügung steht, um Gefahrensituationen durch "hängende 
Bäume" unverzüglich beseitigen zu können. Gewerbliche Unternehmer stehen in der 
Regel nicht auf Abruf zur Verfügung, weshalb ein eigener Schlepper ein hohes Maß 
an Unabhängigkeit und Sicherheit garantiert. 
 
Nach Rücksprache mit dem für die Beschaffung von Fahrzeugen zuständigen EAD sowie 
dem Revierleiter sollte ein gut erhaltener gebrauchter Forstschlepper als Ersatz angeschafft 
werden. Ein solcher Schlepper ist auf dem Gebrauchtmaschinenmarkt mit den notwendigen 
Zusatzausstattungen wie Allradantrieb, Dreibundhydraulik und Frontlader sowie einem 
Schutzgitter an der Kabine sowie den diversen notwendigen weiteren forstlichen Zusatzaus-
stattungen für ca. 45.000,00 Euro erhältlich.  
 
Das Grünflächen- und Umweltamt schlägt die unverzügliche Ersatzbeschaffung dieses im 
Revier Bessunger Forst dringend benötigten Arbeitsgerätes vor. Dafür werden bei der Haus-
haltsstelle 02.8550001.935900 "Erwerb von Fahrzeugen" überplanmäßige Mittel in Höhe von 
45.000,00 Euro erforderlich. Die Mehrausgabe wird durch Einsparungen bei der Haushalts-
stelle 02.5800001.940181 "Grünzug entlang Erbacher Straße" gedeckt.

3 
... 
 
 
Aufgestellt:  
Darmstadt, 16.02.2006 
67-60 Gr/la  
/telephonesolid 2923  
 
 
Dezernat II      Dezernat III  
 
 
 
Wolfgang Glenz     Klaus Feuchtinger  
Bürgermeister     Stadtrat

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Orte (2)

  • Erbacher Straße
  • Stellweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0146
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.02.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00