4297/2022
Sicherung von baulichen Zeitzeugen durch privates Engagement
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Dezernat, Dienststelle I/02-8/0 Vorlagen-Nummer 4297/2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.01.2023 Sicherung von baulichen Zeitzeugen durch privates Engagement Die CDU-Fraktion stellt in der Bezirksvertretung Kalk am 7.10.2021 folgenden Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates (AN/2041/2021) Die Verwaltung wird daher wie folgt beauftragt 1. Die Verwaltung wird um Benennung einer zentralen Stelle gebeten, an die sich engagierte Bürge- rinnen und Bürger wenden können, wenn Sie eines dieser zeithistorischen Bauwerke sichern möchten 2. Die Verwaltung w ird gebeten zeitnahe Aussagen zu etwaigen Eigentumsfragen sicherzustellen bzw. die engagierten Bürger- und Bürgerinnen von etwaigen Haftungsfragen von möglichen Ei- gentümern freizustellen 3. Der Verwaltung wird beauftragt der Bezirksvertretung Kalk eine Liste der aus ihrer Sicht schüt- zenswerten Bauwerke im Stadtbezirk Kalk zukommen zu lassen. Die Bezirksvertretung Kalk weist ausdrücklich darauf hin, dass die Punkte 1 und 2 auch ohne vollständi- ge Umsetzung des Punktes 3 erfolgen sollen. Antwort der Stadtverwaltung: Grundsätzlich wird das private Engagement zur Erhaltung von Denkmälern seitens des Amts für Denk- malschutz und Denkmalpflege sehr begrüßt. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine fach- und sachgerechte Restaurierung bzw. Instandsetzung der Denkmäler die oberste Priorität besitzt. In jedem Fall ist vor der Ausführung jeder Maßnahme ein Antrag auf Erlaubnis gem. § 9 DSchG NRW zu beantragen und das genaue Vorgehen abzustimmen. Antworten der Fragen 1. und 2.: Die Begriffe „zeithistorische Bauwerke“ oder „bauliche Zeitzeugen“ sind relativ ungenau. Es wer- den vermutlich vor allem kleinere Objekte, wie Grenzsteine, Myriametersteine, Wegekreuze, Hei- ligenhäuschen, Bildstöcke, Wegekapellen oder Kreuzwegstationen gemeint sein. Diese Art von Objekten wird bei der Unteren Denkmalbehörde unter dem Oberbegriff Kleindenkmäler erfasst. Es gibt nach denkmalfachlichen Gesichtspunkten auch noch Skulpturen, Statuen, Kriegerdenk- mäler oder Brunnen. Eventuell sind von dem Antrag noch darüber hi nausgehende Objekte ge- meint. Es sollte daher möglichst genau definiert werden, welche Objekte gemeint sind, damit Missverständnisse ausgeräumt werden können und das genaue Arbeitsfeld festgelegt werden kann. 2 Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Köln kann grundsätzlich nur zu Objekten Auskunft geben, wenn diese Objekte gem. § 5 DSchG NRW in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen sind. Es kann jedoch sein, dass einige der fraglichen Objekte nicht unter Denkmalschutz stehen und dass ggf. andere Ämter der Stadtverwaltung Köln in diesem Fall zuständig sind. Zudem kann es sein, dass bestimmte Objekt zwar unter Denkmalschutz stehen und damit von der Unteren Denkmalbehörde fachlich zu betreuen sind, dass aber die Ausführung einzelner Maßnahmen in der Zuständigkeit anderer Ämter liegt. Somit kann es sein, dass bei bestimmten Objekten auch andere bzw. weitere Ämter in den Vorgang mit einzubeziehen sind. Des Weiteren kann den Bürger*innen, wenn sie Sicherungsmaßnahmen an bestimmten Objekten veranlassen wollen, eine Auskunft nur erteilt werden, wenn sich diese Objekte im städtischen Ei- gentum befinden. Eine Auskunft zu Objekten, die sich im privaten Eigentum befinden, kann in diesem Zusammenhang nicht erteilt werden, da hier rechtliche Gründe entgegenstehen. Zur Schaffung einer rechtlich verbindlichen Grundlage, wäre es vorstellbar, einen „Pflegevertrag“ zwischen den Bürger*innen oder Vereinen und der Unteren Denkmalbehörde zu schließen, in dem die denkmalgerechte Umgangsform mit dem Kleindenkmal vorgegeben wird. Ein solcher Pflegevertrag ist jedoch nur für städtische Objekte in Zuständigkeit der Unteren Denkmalbehörde möglich. Die Form und der Inhalt eines solchen Vertrages müsste zunächst mit dem Rechtsamt ausgearbeitet werden. Antwort der Frage 3.: Dem Schreiben wird ein PDF mit den städtischen, in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetrage- nen Kleindenkmälern im Bezirk Kalk, beigefügt.
Kleindenkmäler
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Denkmallisten- nummer DL-Nr Straße Hsnr Stadtteilname Kurzbezeichnung Unterschutz- stellungsdatum Bemerkungen 593 Kalker Hauptstr. 0212-0214 Kalk Parkanlage (Kalker Stadtgarten) m. Eingangspavillons, Brunnen u. Skulptur 01.07.1980 städtischen Eigentum 594 Kalk-Mülheimer Str./ Bertramstr. o. Nr. Kalk Kleindenkmal (Bildstock) 01.07.1980 städtis chen Eigentum 595 Kalk-Mülheimer Str./ Wipperfürther Str. o. Nr. Kalk Kleindenkmal (Wegekreuz) 01.07.1980 städtis chen Eigentum 598 Erfurter Str./ Kösener Weg o. Nr. Höhenberg Grünanlage mit Denkmal 01.07.1980 städ tischen Eigentum 601 Kreuzchesweg o. Nr. Brück Kleindenkmal (Bildstock) 0 1.07.1980 städtischen Eigentum 605 Olpener Str./ Hoffnungsthaler Str. o. Nr. Brück Kleindenkmal (Bildstock) 01.07.1980 städti schen Eigentum 609 Ostmerheimer Str./ Eggerbachstr. o. Nr. Merheim Kleindenkmal (Wegekreuz) 01.07.1980 städ tischen Eigentum 610 Ostmerheimer Str./ Fußfallstr o. Nr. Merheim Kleindenkmal (Bildstock) 01.07.1980 städ tischen Eigentum 611 Ostmerheimer Str./ Von-Eltz-Platz o. Nr. Merheim Kleindenkmal (Kriegerdenkmal) 01.07.198 0 städtischen Eigentum 612 Ostmerheimer Str./ Rüdiger Str. o. Nr. Merheim Kleindenkmal (Wegekreuz) 01.07.1980 städ tischen Eigentum 615 Rösrather Str./ Rather Steinweg o. Nr. Rath-Heumar Kleindenkmal (Bildstock) 01.07.1980 städtischen Eigentum 616 Rösrather Str./ Senger Weg o. Nr. Rath-Heumar Kleindenkmal (Wegekreuz) 01.07.1980 städtischen Eigentum 8790 Frankfurter Str./ Ecke Bensheimer Str. o. Nr. Ostheim Kleindenkmal (Meilenstein) 21.12.2015 st ädtischen Eigentum
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4297/2022
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 19.12.2022
- Erstellt
- 19.12.2022 11:08