ÖPNV-Förderbescheid zur Linie 17
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0842/2023 vom 22.03.2023
Stand: Am 11.05.2023 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 0842/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.03.2023 ÖPNV-Förderbescheid zur Linie 17 Hier: Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung am 02.02.2023, TOP 9.2.4, AN/0221/2023 Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „1. Bezieht sich der Förderbescheid lediglich auf die Streckenführung der Linie 17 bis Bonn oder auch auf die Verknüpfung mit der Linie 7 in Langel? 2. Falls Frage 1 mit ersterer Option beantwortet wird: Wann wird der zugehörige Förderantrag zur Verlängerung der Linie 7 mit der Verknüpfung der Linie 17 durch die Kölner Stadtverwaltung oder die Kölner Verkehrs-Betriebe beantragt? Vorgese- hen ist bisher, beide Maßnahmen gemeinsam umzusetzen. 3. Der Förderbescheid beläuft sich lediglich auf 5,2 Mio. € brutto. Die Baukosten lie- gen um ein Vielfaches höher. Betrifft der Förderantrag daher nur die Planungskosten oder muss der Restbetrag von der beteiligten Kommunen getragen werden? 4. Liegt mit dem Förderbescheid bereits die Linienführung fest oder muss diese, ins- besondere die Rheinquerung, noch untersucht werden? 5. Beinhaltet die Fördersumme lediglich den ÖPNV oder ist darin die Radwegführung über die notwendige Rheinbrücke bereits mit berücksichtigt?“ Antwort der Verwaltung Zu 1.: Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Planungsleistungen zur Bildung eines Planungsvorrates (FöRi-Planungsvorrat) sind zwei Förderanträge beim Land Nord- rhein-Westfalen eingereicht worden: Ein gemeinsamer Förderantrag (Rhein-Sieg-Kreis mit Stadt Köln und Bundesstadt Bonn) für die Linie 17 und einer von der KVB für die Linie 7 (vgl. Vorlagen-Nr. 0054/2022). Beide Förderanträge umfassen Planungsleis- tungen bis einschließlich HOAI Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) und wur- den vom Landesverkehrsministerium bewilligt (vgl. Mitteilungsvorlage beim Zweckver- band go.Rheinland NVR-87/2022). Beim Pressetermin in Niederkassel wurde nun der Förderbescheid für die Linie 17 übergeben und die Höhe der Fördersumme bekannt gegeben. Zu 2.: Vergleiche die Antwort auf Frage 1. Zu 3.: Wie in Antwort zur Frage 1 geschrieben, wurde nur die Förderung von Planungsleis- tungen beantragt. Die tatsächliche Baumaßnahme soll zu einem späteren Zeitpunkt aus Mitteln des Gemeindesverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) gefördert werden. Zum Nachweis der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Baumaßnahme wurde eine Standardisierte Bewertung vorgelegt (vgl. Vorlagen-Nr. 0054/2022, Anlage 2). Diese muss nach Fertigstellung der o. g. Planungsleistungen aktualisiert werden. Erst dann 2 kann ein verbindlicher Förderantrag für die Baumaßnahme gestellt werden. Eine vor- läufige Anmeldung des Gesamtprojektes (Linie 7 und Linie 17) für das GVFG ist aber bereits erfolgt. Zu 4.: Die Planung der Rheinbrücke ist im Förderbescheid zur Linie 17 nicht enthalten. Auf- grund der besonders komplexen Aufgabe einer Errichtung einer neuen Rheinbrücke in aus Umwelt- und Naturschutzsicht äußerst sensiblen Bereichen ist allerdings zunächst die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie durch die Stadt Köln vorgesehen, der zu- dem eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschaltet wird (vgl. Vorlagen-Nr. 0054/2022). Zu 5.: Vergleiche die Antwort auf Frage 4.
Beratungsverlauf
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11.05.2023
TOP 9.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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