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0842/2023

ÖPNV-Förderbescheid zur Linie 17

Beantwortung einer Anfrage (BV) 22.03.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.05.2023, TOP 9.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3347 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0842/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.03.2023 
 
ÖPNV-Förderbescheid zur Linie 17 
Hier: Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung am 02.02.2023, TOP 9.2.4, AN/0221/2023 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
„1. Bezieht sich der Förderbescheid lediglich auf die Streckenführung der Linie 17 bis 
Bonn oder auch auf die Verknüpfung mit der Linie 7 in Langel? 
2. Falls Frage 1 mit ersterer Option beantwortet wird: Wann wird der zugehörige 
Förderantrag zur Verlängerung der Linie 7 mit der Verknüpfung der Linie 17 durch 
die Kölner Stadtverwaltung oder die Kölner Verkehrs-Betriebe beantragt? Vorgese-
hen ist bisher, beide Maßnahmen gemeinsam umzusetzen. 
3. Der Förderbescheid beläuft sich lediglich auf 5,2 Mio. € brutto. Die Baukosten lie-
gen um ein Vielfaches höher. Betrifft der Förderantrag daher nur die Planungskosten 
oder muss der Restbetrag von der beteiligten Kommunen getragen werden? 
4. Liegt mit dem Förderbescheid bereits die Linienführung fest oder muss diese, ins-
besondere die Rheinquerung, noch untersucht werden? 
5. Beinhaltet die Fördersumme lediglich den ÖPNV oder ist darin die Radwegführung 
über die notwendige Rheinbrücke bereits mit berücksichtigt?“ 
Antwort der Verwaltung 
Zu 1.: Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Planungsleistungen zur Bildung eines 
Planungsvorrates (FöRi-Planungsvorrat) sind zwei Förderanträge beim Land Nord-
rhein-Westfalen eingereicht worden: Ein gemeinsamer Förderantrag (Rhein-Sieg-Kreis 
mit Stadt Köln und Bundesstadt Bonn) für die Linie 17 und einer von der KVB für die 
Linie 7 (vgl. Vorlagen-Nr. 0054/2022). Beide Förderanträge umfassen Planungsleis-
tungen bis einschließlich HOAI Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) und wur-
den vom Landesverkehrsministerium bewilligt (vgl. Mitteilungsvorlage beim Zweckver-
band go.Rheinland NVR-87/2022). Beim Pressetermin in Niederkassel wurde nun der 
Förderbescheid für die Linie 17 übergeben und die Höhe der Fördersumme bekannt 
gegeben. 
Zu 2.: Vergleiche die Antwort auf Frage 1. 
Zu 3.: Wie in Antwort zur Frage 1 geschrieben, wurde nur die Förderung von Planungsleis-
tungen beantragt. Die tatsächliche Baumaßnahme soll zu einem späteren Zeitpunkt 
aus Mitteln des Gemeindesverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) gefördert werden. 
Zum Nachweis der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Baumaßnahme wurde eine 
Standardisierte Bewertung vorgelegt (vgl. Vorlagen-Nr. 0054/2022, Anlage 2). Diese 
muss nach Fertigstellung der o. g. Planungsleistungen aktualisiert werden. Erst dann

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kann ein verbindlicher Förderantrag für die Baumaßnahme gestellt werden. Eine vor-
läufige Anmeldung des Gesamtprojektes (Linie 7 und Linie 17) für das GVFG ist aber 
bereits erfolgt. 
Zu 4.: Die Planung der Rheinbrücke ist im Förderbescheid zur Linie 17 nicht enthalten. Auf-
grund der besonders komplexen Aufgabe einer Errichtung einer neuen Rheinbrücke in 
aus Umwelt- und Naturschutzsicht äußerst sensiblen Bereichen ist allerdings zunächst 
die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie durch die Stadt Köln vorgesehen, der zu-
dem eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschaltet wird (vgl. Vorlagen-Nr. 
0054/2022). 
Zu 5.: Vergleiche die Antwort auf Frage 4.

Beratungsverlauf (1)

11.05.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0842/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
22.03.2023
Erstellt
06.03.2023 15:48