0106/2017
Gefahr durch Granulat auf Kunstrasenplätzen und Kinderspielplätzen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3587 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/51/512
Vorlagen-Nummer 13.01.2017
0106/2017
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Jugendhilfeausschuss 17.01.2017
Sportausschuss 19.01.2017
Gefahr durch Granulat auf Kunstrasenplätzen und Kinderspielplätzen
AN/1635/2016
Die Piratengruppe im Rat der Stadt Köln stellt für die Sitzung des Sportausschusses folgende Anfr a-
ge:
Presseberichten zufolge sind 90 Prozent von 3.000 niederländischen Kunstrasenpl ätzen mit einem
Granulat ausgestattet, das aus alten Autoreifen hergestellt wird, die Weichmacher -Öle enthalten kön-
nen. Diese Öle beinhalten so genannte polyzyklische aromatische Kohlenwasse rstoffe (PAK), von
denen einige krebserregend sein sollen. In den Niederlanden wurden wurden deshalb im Amateurb e-
reich bereits rund 30 Spiele abgesagt.1
Die Piratengruppe hatte im Sportausschuss schon einmal nach den Nachteilen von Kunstr asen im
Vergleich zum Naturrasen gefragt. Zum damaligen Zeitpunkt war eine mögliche gesundheitliche Ge-
fährdung aber noch nicht bekannt.2
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:
1. Wie beurteilt die Verwaltung die Gefährdung von Gummi-Granulat mit Weichmacher-Ölen?
2. Kann ausgeschlossen werden, dass schädliches Gummi -Granulat mit Weichmacher-Ölen auf
Kunstrasenplätzen und Spielplätzen in Köln verwendet wird?
3. Welches Material wird auf Kunstrasenplätzen und Spielplätzen in Köln verwendet? (Bitte fü h-
ren Sie im Einzelnen auf, welche Kölner Anlagen von der aktuellen Problematik b etroffen sind
und welche nicht.)
4. In der oben genannten Anfrage wird bestätigt, dass die Stadt keinerlei Rücklagen für die En t-
sorgung alter Kunstrasenflächen anlegt. Wie bewertet die Stadt diese En tscheidung vor dem
Hintergrund der aktuellen Entwicklung?
5. Ebenfalls wird in der oben genannten Anfrage bestätigt, dass die Stadt keine Vorkehrungen
zur Erneuerung und Entsorgung des Kunstrasens nach zehn bis 15 Jahren getroffen hat. Wie
bewertet die Stadt diese Entscheidung vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung?
Die Kinder- und Jugendverwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu 1.:
1 http://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-morgenecho-beitraege/audio-erhoehtes-krebsrisiko-auf-
kunstrasen-100.html
2 http://www.piratenpartei.koeln/wp-content/uploads/2014/10/Beantwortung-Kunstrasen-Sportausschuss-
21.4..pdf
2
Das in den Niederlanden verwendete Granulat ist ein Recyclingprodukt aus unterschiedlichsten Aus-
gangsmaterialien. In Deutschland verwendetes SBR Granulat ist ein Recyklat aus Altreifen, was einer
ständigen externen Qualitätsüberwachung durch die RAL unterliegt. Die in Deutschland verwendeten
Recycling-Granulate entsprechen der REACH Verordnung (Europäische Chemikalienverordnung zur
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe).
Zu 2.:
Es kann ausgeschlossen werden, dass das in den Niederlanden zur Verwendung gekommene Gra-
nulat auf Spielplätzen der Stadt Köln zum Einsatz kommt.
Zur 3.:
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie verwendet zur Verfüllung von Kunstrasenflächen Quarzsand.
Kein städtischer Spielplätz ist von der Problematik betroffen.
Zur 4.:
Die Stadt Köln bildet keine Rücklagen zur Entsorgung von Kunstrasenplätzen.
Zu 5.:
Die Stadt Köln hat keine Vorkehrungen für die Erneuerung getroffen. Bei der Notwendigkeit zur Er-
neuerung des Belags sind entsprechende Mittel im Haushalt einzustellen.
Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0106/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27