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0106/2017

Gefahr durch Granulat auf Kunstrasenplätzen und Kinderspielplätzen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.01.2017

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 19.01.2017, TOP 4.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3587 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 13.01.2017 
 0106/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 17.01.2017 
Sportausschuss 19.01.2017 
 
Gefahr durch Granulat auf Kunstrasenplätzen und Kinderspielplätzen 
AN/1635/2016 
Die Piratengruppe im Rat der Stadt Köln stellt für die Sitzung des Sportausschusses folgende Anfr a-
ge: 
 
Presseberichten zufolge sind 90 Prozent von 3.000 niederländischen Kunstrasenpl ätzen mit einem 
Granulat ausgestattet, das aus alten Autoreifen hergestellt wird, die Weichmacher -Öle enthalten kön-
nen. Diese Öle beinhalten so genannte polyzyklische aromatische Kohlenwasse rstoffe (PAK), von 
denen einige krebserregend sein sollen. In den Niederlanden wurden wurden deshalb im Amateurb e-
reich bereits rund 30 Spiele abgesagt.1 
 
Die Piratengruppe hatte im Sportausschuss schon einmal nach den Nachteilen von Kunstr asen im 
Vergleich zum Naturrasen gefragt. Zum damaligen Zeitpunkt war eine mögliche  gesundheitliche Ge-
fährdung aber noch nicht bekannt.2 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:  
 
1. Wie beurteilt die Verwaltung die Gefährdung von Gummi-Granulat mit Weichmacher-Ölen? 
2. Kann ausgeschlossen werden, dass schädliches Gummi -Granulat mit Weichmacher-Ölen auf 
Kunstrasenplätzen und Spielplätzen in Köln verwendet wird? 
3. Welches Material wird auf Kunstrasenplätzen und Spielplätzen in Köln verwendet? (Bitte fü h-
ren Sie im Einzelnen auf, welche Kölner Anlagen von der aktuellen Problematik b etroffen sind 
und welche nicht.) 
4. In der oben genannten Anfrage wird bestätigt, dass die Stadt keinerlei Rücklagen für die En t-
sorgung alter Kunstrasenflächen anlegt. Wie bewertet die Stadt diese En tscheidung vor dem 
Hintergrund der aktuellen Entwicklung? 
5. Ebenfalls wird in der oben genannten Anfrage bestätigt, dass die Stadt keine Vorkehrungen 
zur Erneuerung und Entsorgung des Kunstrasens nach zehn bis 15 Jahren getroffen hat. Wie 
bewertet die Stadt diese Entscheidung vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung? 
 
Die Kinder- und Jugendverwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Zu 1.: 
 
                                                 
1  http://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-morgenecho-beitraege/audio-erhoehtes-krebsrisiko-auf-
kunstrasen-100.html 
2  http://www.piratenpartei.koeln/wp-content/uploads/2014/10/Beantwortung-Kunstrasen-Sportausschuss-
21.4..pdf

2 
 
Das in den Niederlanden verwendete Granulat ist ein Recyclingprodukt aus unterschiedlichsten Aus-
gangsmaterialien. In Deutschland verwendetes SBR Granulat ist ein Recyklat aus Altreifen, was einer 
ständigen externen Qualitätsüberwachung durch die RAL unterliegt. Die in Deutschland verwendeten 
Recycling-Granulate entsprechen der REACH Verordnung (Europäische Chemikalienverordnung zur 
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). 
 
Zu 2.: 
 
Es kann ausgeschlossen werden, dass das in den Niederlanden zur Verwendung gekommene Gra-
nulat auf Spielplätzen der Stadt Köln zum Einsatz kommt. 
 
Zur 3.: 
 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie verwendet zur Verfüllung von Kunstrasenflächen Quarzsand. 
Kein städtischer Spielplätz ist von der Problematik betroffen. 
 
Zur 4.: 
 
Die Stadt Köln bildet keine Rücklagen zur Entsorgung von Kunstrasenplätzen. 
 
Zu 5.: 
 
Die Stadt Köln hat keine Vorkehrungen für die Erneuerung getroffen. Bei der Notwendigkeit zur Er-
neuerung des Belags sind entsprechende Mittel im Haushalt einzustellen. 
 
 
 
 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (2)

17.01.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.01.2017 Sportausschuss
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0106/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27