0551/2023
Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Zukunftsmodell
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Beschlussvorlage Rat
32225 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
II/II/2
Vorlagen-Nummer
0551/2023
Freigabedatum
24.02.2023
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Zukunftsmodell
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt das von der Geschäftsführung der Kliniken der Stadt Köln
gGmbH (Kliniken Köln) vorgelegte Zukunftsmodell zur Kenntnis und befürwortet die ge-
planten Investitionen in Höhe von 590 Mio. € zur Modernisierung und zum Ausbau des
Standorts Merheim zu einem modernen Gesundheitscampus und als alleinigem Standort
der Kliniken Köln, um die Gesundheitsversorgung in Köln und der Region sowie das Un-
ternehmen Kliniken Köln zukunftsfähig aufzustellen.
Die bisher an den Standorten Merheim, Holweide und Riehl angebotenen Leistungen der
Kliniken der Stadt Köln gGmbH werden – mit Ausnahme der Kinder- und Jugendpsychiat-
rie (KJP) – mittel- bis langfristig am Standort Merheim zentralisiert.
2. Der Rat ermächtigt die Gesellschaftervertreterin der Stadt Köln in der Gesellschafterver-
sammlung der Kliniken Köln, die Geschäftsführung mit der Umsetzung dieses Zukunfts-
modells unter folgenden Maßgaben zu beauftragen:
a) Die Geschäftsführung wird aufgefordert, für die Umsetzung des Vorhabens in größt-
möglichem Umfang Förder- und sonstige Drittmittel einzuwerben.
Gesundheitsausschuss 07.03.2023
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.03.2023
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2023
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.03.2023
Finanzausschuss 20.03.2023
Gesundheitsausschuss 25.04.2023
Finanzausschuss 15.05.2023
Rat 16.05.2023
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b) Die Geschäftsführung wird aufgefordert, in einem jährlichen Sanierungsbericht über
den Fortschritt der Sanierung der Kliniken Köln anhand eines Soll/Ist-Vergleichs zu be-
richten. Der Sanierungsbericht soll dem Wirtschaftsplan für das darauffolgende Jahr
beigefügt werden und etwaige Nachsteuerungsbedarfe beinhalten. Der Sanierungsbe-
richt ist dem Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vorzulegen.
c) Die Geschäftsführung wird gebeten, Räumlichkeiten für eine ergänzende kinderärztli-
che Versorgung im Linksrheinischen zu prüfen und in Abstimmung mit der Verwaltung
ein Konzept zu erstellen, das die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für
die Schaffung von Personalwohnungen im Rechtsrheinischen umfasst.
3. Ferner beauftragt der Rat die Verwaltung, die notwendigen haushaltstechnischen Maß-
nahmen zur Umsetzung des Zukunftsmodells der Kliniken Köln im Doppelhaushalt
2023/2024 und in der Planung für die Haushaltsjahr 2025ff. in die Wege zu leiten.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 590.000.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Begründung %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) sind seit ihrer Ausgründung in 2004 eine
100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Köln. Sie sind einer der zwei Maximalversorger von
stationären Gesundheitsleistungen in Köln und einer der größten Gesundheitsversorger des
Rheinlands. An den drei Standorten (Merheim, Holweide, Amsterdamer Straße) wird ein diffe-
renziertes Leistungsportfolio mit unterschiedlichen Versorgungsaufträgen und medizinischen
Schwerpunkten angeboten. Als Leistungserbringer in kommunaler Trägerschaft nehmen die
Kliniken Köln eine besondere gesundheits- und sozialpolitische Versorgerrolle wahr.
Die Fallzahlen der bei den Kliniken Köln behandelten Patient*innen sind seit einigen Jahren
rückläufig (2011: 58.376 Patienten*innen/ 2020: 45.979 Patienten*innen). In den vergangenen
10 Jahren sind sie in Summe um mehr als 20% gesunken, was sich deutlich auf die gesamte
wirtschaftliche Situation auswirkt. Sinkende Erlöse und weiter steigende Kosten, insbesondere
in den Bereichen Materialwirtschaft und Personal, führen zu einer deutlich verschärften wirt-
schaftlichen Lage und hohen Defiziten in den vergangenen Jahren und auch weiterhin. Eben-
so führt der vermehrte Fachkräftemangel in der Pflege und die bauliche Struktur (Instandhal-
tungsstau) zu vermehrt geschlossenen Betten und Strukturen der Standorte.
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Seit 2011 erwirtschaften die Kliniken Köln durchgehend Verluste mit steigender Tendenz.
Aufgrund eines deutlichen Ergebniseinbruchs von rd. 14 Mio. € im Jahr 2016 auf rd. 39,5 Mio.
€ in 2017 hatte die Geschäftsführung im Auftrag der Gesellschafterversammlung der Kliniken
Köln im März 2018 ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 bei der Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft Ernst & Young (EY) in Auftrag gegeben. Die Gutachter bescheinigten in ihrem Ab-
schlussbericht die Sanierungsfähigkeit der Kliniken Köln. Diese Aussage basierte auf der
Hochrechnung von Ergebnisbeiträgen verschiedener umzusetzender Maßnahmen und der
u.a. darauf basierenden Annahmen zu Umsatzsteigerungspotentialen. Im Ergebnis gingen die
Gutachter von einem erreichbaren Jahresüberschuss in 2022 von rd. 3,1 Mio. € aus.
Der Finanzausschuss des Rates wurde in seiner Sitzung am 06.06.2018 über die Resultate
des S6 Gutachtens informiert. Der der Mitteilung 1772/2018 anhängenden Management
Summary ist zu entnehmen, dass sich die Gutachter bei ihrer positiven Einschätzung insbe-
sondere auf die Erwartung stützten, das bestehende Pflegedelta durch Maßnahmen zur Per-
sonalakquise schließen und darauf aufbauend die Umsatzerlöse durch Leistungssteigerungen
deutlich anheben zu können. Während alle anderen seitens EY geforderten Maßnahmen wei-
testgehend umgesetzt wurden, konnte trotz intensiver Bemühungen ein weiterer Abbau der
Zahl insbesondere examinierter Pflegekräfte mit der Folge umfangreicher Bettenschließungen
und damit einhergehender Leistungseinschränkungen nicht verhindert werden.
Zunehmend negativ auf die wirtschaftliche Situation wirken sich auch infrastrukturelle Defizite
(marode Gebäudesubstanz an allen 3 Klinikstandorten, veraltete Medizintechnik, unzu-
reichende DV-Ausstattung, Doppelvorhaltung von Leistungsangeboten an den räumlich eng
aneinander liegenden Standorten Merheim und Holweide) auf die wirtschaftliche Situation der
Kliniken aus. Die nach wie vor hohe medizinische und pflegerische Versorgungsqualität der
Kliniken Köln kann derzeit nur noch durch erheblichen Aufwand gewährleistet werden, was die
wirtschaftliche und personelle Situation zusätzlich belastet. Aufgrund der unzureichenden fi-
nanziellen Unterstützung des Landes im Hinblick auf notwendige Investitionen der Kranken-
häuser in NRW haben die Kliniken Köln trotz deutlich gestiegener Instandhaltungsaufwendun-
gen inzwischen einen Investitionsstau in dreistelliger Millionenhöhe aufgebaut. Alternative
Lösungsmöglichkeiten zur Umsetzung eines Teils der dringend notwendigen Investitionen, wie
z.B. Industriekooperationen im Bereich der Radiologie, führen zu zusätzlichen Belastungen
des laufenden Ergebnisses.
Neben der weiter aufgehenden Schere zwischen Kosten und Erlösen verschärfen gesetzliche
Vorgaben hinsichtlich der Anzahl der Pflegekräfte pro Patient*in (Pflegepersonaluntergren-
zenverordnung PpUGV) die wirtschaftliche Lage der Kliniken Köln, die gleichzeitig in den ver-
gangenen 5 Jahren ca. 50 Pflegekräfte, die an Patient*innen arbeiten, verloren haben. Derzeit
stabilisiert sich zwar der Bestand an (examinierten) Pflegekräften, der notwendige deutliche
Aufbau der Pflege am Bett und im Bereich OP zum Erhalt und Verbesserung der Leistungssi-
tuation hat jedoch bis heute aufgrund des allgemeinen Fachkräftemangels nicht stattfinden
können. Zudem wird die Bewerberlage und Attraktivität der Arbeitsplätze durch die fehlende
Klarheit zur wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit der Kliniken Köln und den oftmals baulich nicht
mehr zeitgemäßen Arbeitsplätzen zusätzlich erheblich belastet.
Eine aus der wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens resultierende Insolvenz konnte
bislang nur durch Gesellschafterdarlehen der Stadt in Höhe von insgesamt 401,6 Mio. € ab-
gewendet werden. Derzeit zeichnen sich weitere Stützungsmaßnahmen ab, ohne dass die
medizinische Versorgung hiervon qualitativ profitiert.
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Wirtschaftsplan 2023
Die aktuelle Wirtschaftsplanung für das Geschäftsjahr 2023, über die die Verwaltung den Fi-
nanzausschuss in seiner Sitzung am 06.02.2023 informiert hat (Vorlagen-Nr. 0078/2023), liegt
eine umfassende Analyse des wirtschaftlichen, medizinischen und baulichen Status Quo der
Kliniken Köln zugrunde. Strukturelle Maßnahmen oder Standortveränderungen wurden nicht
berücksichtigt.
Auf dieser Basis rechnet die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 mit einem Fehlbe-
trag von insgesamt -90,0 Mio. €, was gegenüber der Hochrechnung 2022 eine weitere deutli-
che Ergebnisverschlechterung von 25,1 Mio. € bedeutet. Dies ist hauptsächlich auf das der-
zeitige niedrige Leistungsniveau, den Entfall der covidbedingten Zuschüsse und gleichzeitig
antizipierten deutlichen Preissteigerungen insbesondere im Personal- und Energiebereich
zurückzuführen. Für die Folgejahre ist von weiter steigenden Verlusten auszugehen (siehe
Anlage 1).
Aufgrund des geplanten deutlichen Jahresfehlbetrages und der umfangreich beabsichtigten,
dringend notwendigen Investitionen, im Wesentlichen in Infrastruktur und veraltete Medizin-
technik, weist die Liquiditätsplanung für 2023 einen sehr hohen Finanzierungsbedarf aus. Die-
ser muss insbesondere durch entsprechende Gesellschaftermittel der Stadt Köln in Höhe von
voraussichtlich mindestens 160 Mio. € gedeckt werden (hiervon 30 Mio. € aus bereits be-
schlossenen Gesellschafterdarlehen). Eine Befassung des Rates erfolgt mit separater Vorlage
im März-Sitzungslauf. Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaftervertreterin der Stadt Köln
in der Gesellschafterversammlung der Kliniken Köln am 18.01.2023 folgenden Beschluss ge-
fasst:
„Die Gesellschaftervertreterin in der Gesellschafterversammlung der Kliniken der
Stadt Köln gGmbH beauftragt die Geschäftsführung mit der Erarbeitung eines zeitnah
umsetzbaren Zukunftsprogramms. Das Zukunftsprogramm ist an der Qualität der
medizinischen und pflegerischen Versorgung auszurichten und hat die notwen-
digen Investitionen zu umfassen. Das Zukunftsprogramm soll die aktuellen Planun-
gen der Bundes- und Landesregierung (Krankenhausreform / Krankenhausplan)
berücksichtigen und muss geeignet sein, das Defizit (EBITDA) der Kliniken Köln ab-
sehbar unter 10 Mio. € p.a. zu senken. Das Zukunftsprogramm ist der Gesellschaf-
terversammlung bis zum 22.02.2023 zur Entscheidung vorzulegen.“
Krankenhausplanung und Krankenhausreform
Die Krankenhausplanung gibt künftig Strukturkriterien vor, die Gesetzescharakter haben. Die
aktuelle Krankenhausplanung in NRW setzt Anreize, medizinische Leistungen zu bündeln und
schreibt Strukturkriterien vor, die das Verteilen auf mehrere Standorte noch teurer als bisher
machen. Die aktuellen Eckpunkte des Bundesgesundheitsministers greifen diesen Trend auf
und verschärfen ihn. Gemäß den Vorschlägen der Regierungskommission sollen Kranken-
häuser künftig in drei konkrete Level eingeordnet und entsprechend gefördert werden:
- Grundversorgung – medizinische und pflegerische Basisversorgung, z.B. grundlegende
chirurgische Eingriffe und Notfälle
Hier erfolgt eine nochmalige Unterteilung in solche, die eine integrierte ambulant-
stationäre Versorgung anbieten („Level I(i)“) und diejenigen, die die Notfallversorgung
sicherstellen („Level I(n)“)
- Regel- und Schwerpunktversorgung – Krankenhäuser, die im Vergleich zur Grundver-
sorgung noch weitere Leistungen anbieten
- Maximalversorgung – z.B. Universitätskliniken
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Für jedes Level sollen einheitliche Mindestvoraussetzungen gelten. Damit würden erstmals
durch den Gesetzgeber einheitliche Standards für die apparative, räumliche und personelle
Ausstattung vorgegeben.
Behandlungen sollen dann nur noch abgerechnet werden können, wenn dem Krankenhaus
die entsprechende Leistungsgruppe/Fachabteilung (z.B. „Kardiologie“) zugeteilt wurde. Vo-
raussetzung für die Zuteilung ist die Erfüllung genau definierter Strukturvoraussetzungen für
die jeweilige Leistungsgruppe. Je nach Komplexität wird für jede Leistungsgruppe festgelegt,
ob sie an Krankenhäusern aller drei Level erbracht werden darf oder nur an Krankenhäusern
höherer Level (II und III oder nur III).
Ziel ist dabei eine maßgebliche Verbesserung der Behandlungsqualität für die Patient*innen.
Für jede Leistungsgruppe wird ein Vorhalteanteil festgelegt.1
In der aktuellen Version der Eckpunkte wären z.B. für den Betrieb eines Perinatalzentrums als
Leistungsgruppe, die erst ab Level II angeboten werden könnte, eine Stroke Unit (Spezialein-
heit für Schlaganfallpatient*innen) und Hubschrauberlandeplätze vorgeschrieben. Das ist we-
der am Standort Amsterdamer Straße noch in Holweide erfüllt und kann auch nicht sicherge-
stellt werden.
Für die Betrachtung von mehreren Krankenhausstandorten als ein Krankenhaus(-verbund) ist
nach aktuellem Stand davon auszugehen, dass hierfür Maximalentfernungen zwischen diesen
Standorten vorgeschrieben werden. Derzeit steht hierfür eine Entfernung von maximal 2 km
im Raum, was im Falle der Kliniken Köln nicht einmal für einen Verbund aus den Standorten
Holweide und Merheim genügen würde.
Soweit diese Maximalentfernungsregelungen tatsächlich in dieser bzw. ähnlicher Form umge-
setzt werden, könnte das Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße in dieser Form nicht mehr
weiterbetrieben werden, da es ohne den Verbund mit den übrigen Standorten die Anforderun-
gen an eine „Fachklinik“ nicht erfüllen kann: beispielsweise ist ein Hubschrauberlandeplatz am
Standort Amsterdamer Straße praktisch nicht realisierbar.
1 Quelle:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/regierungskommission -legt-
krankenhauskonzept-vor.html
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Ausgehend von diesen Grundüberlegungen der Bundes- und Landesregierung – und selbst
wenn sie nicht vollumfänglich in dieser konkreten Form umgesetzt werden – ist die Zukunfts-
sicherung der Kliniken Köln als Maximalversorger nur durch eine konsequente Bündelung der
Leistungen erreichbar. Andernfalls ist der Status als Maximalversorger (Level III) grundlegend
gefährdet.
Zukunftsmodell der Kliniken Köln: Ausbau und Modernisierung des Gesundheitscam-
pus Merheim
Mit Schreiben vom 22.02.2023 (Anlage 2) hat die Geschäftsführung der Kliniken Köln der Ge-
sellschafterversammlung ein Zukunftsmodell vorgelegt. Das von der Geschäftsführung der
Kliniken Köln empfohlene Modell sieht die Sicherung der Kliniken Köln als Maximalversorger
unter den Strukturkriterien der aktuellen Planungen von Bundes- und Landesregierung (Kran-
kenhausreform/Krankenhausplan) vor. Es ist zudem geeignet, die Qualität der medizinischen
und pflegerischen Versorgung zu verbessern. Die Berechnungen des Zukunftsmodells gehen
davon aus, dass das operative Defizit (EBITDA) der Kliniken Köln bis zum Jahr 2031 auf nur
noch 2,5 Mio. € reduziert werden kann.
Andere von der Geschäftsführung betrachtete Szenarien, insbesondere die Fortführung der
drei bisherigen Standorte bzw. das sog. 2+1 Konzept, sind nicht geeignet, die Strukturkriterien
der aktuellen Planungen der Bundes- und Landesregierung (Krankenhausre-
form/Krankenhausplan) zu erfüllen. Sie scheiden daher als Zukunftsmodell für die Kliniken
Köln aus. Zudem würden sie nicht zu Verbesserungen der medizinischen und pflegerischen
Qualität führen und das operative Ergebnis der Kliniken nicht ausreichend verbessern.
Um die Kliniken Köln unter den Bedingungen der geplanten Krankenhausreform und des ge-
planten Krankenhausplans als Maximalversorger für die Kölner*innen dauerhaft zu sichern,
empfiehlt die Geschäftsführung, sämtliche medizinischen Leistungen der Kliniken Köln – mit
Ausnahme der Kinder- und Jugendpsychiatrie - im Gesundheitscampus Merheim zusammen-
zufassen. Um dies zu ermöglichen, beabsichtigt die Geschäftsführung ein umfangreiches In-
vestitionsprogramm zum Ausbau und zur Modernisierung des Gebäudebestands und der Me-
dizintechnik in Höhe von 590 Mio. €. Durch das Investitionsprogramm soll ein zentraler Ge-
sundheitscampus im Rechtsrheinischen entstehen, der für die Kölner*innen modernste medi-
zinische Versorgung gewährleistet und den Mitarbeitenden hochattraktive Arbeitsbedingungen
bietet.
Gemäß Krankenhausplan NRW ist zu erreichen, dass 90% der Bevölkerung innerhalb von 20
Autofahrminuten ein Krankenhaus erreichen. Auch ohne den Standort Holweide wird dieses
Kriterium für im Bezirk Mülheim lebende Menschen erfüllt sein.
Verbesserung der medizinischen Versorgung
Durch eine Zusammenführung aller Fachbereiche an einen Klinikstandort werden die Voraus-
setzungen und Möglichkeiten der interdisziplinären Zusammenarbeit der Fachbereiche und
damit eine ganzheitliche Behandlung der Patient*innen erheblich verbessert. So können vor
allem die Konsilardienste optimiert werden: insbesondere in den Bereichen Pädiatrie, Ge-
burtshilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Augenklinik, Neurochirurgie, Unfall- und Kinderchi-
rurgie sind die Expert*innen derzeit an zwei Standorten untergebebracht. Dies erschwert die
Kommunikation, die Kooperation und die gemeinsame Therapie der Patient*innen durch zu-
sätzlich erforderliche Transporte der Expert*innen oder kritischer Patient*innen, insbesondere
wenn die erforderlichen Operationen am jeweils anderen Standort stattfinden und die Pati-
ent*innen anschließend zurück transportiert werden müssen.
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Darüber hinaus wäre eine Zusammenführung organspezifischer Fachbereiche, wie Nephrolo-
gie (Nierentransplantationen) und Urologie, die Diabetologie und Gefäßchirurgie, interventio-
nelle Radiologie und die Bereiche der Neurologie, Neurochirurgie, Augenklinik und HNO mög-
lich. Hierdurch können redundante Vorhaltungen wie z.B. die Radiologie, Anästhesie und die
Viszeralchirurgie reduziert werden. Dies birgt deutliche Synergien hinsichtlich der Nutzung
vorhandener Kapazitäten im operativen Bereich: Insbesondere bei Personalausfällen in den
Bereichen OP- und Anästhesiepflege könnte das vorhandene Personal deutlich flexibler ein-
gesetzt und Engpässe besser vermieden werden. Zudem wäre die derzeit nicht an allen
Standorten verfügbare spezielle Diagnostik für alle Patient*innen zugänglich, z. B. interventio-
nelle Bronchoskopie, radiologische Intervention etc.
Durch die mit der Zusammenführung aller Kliniken verbundenen erforderlichen baulichen
Maßnahmen bietet sich in diesem Zuge die Chance, auch die baulichen Strukturen an die
Anforderungen einer modernen, interdisziplinären Patientenversorgung anzupassen. Durch
eine prozessorientierte Neustrukturierung der Zentralen Notaufnahme (ZNA) im Rahmen ei-
nes Neu- bzw. Erweiterungsbaus mit adäquater räumlicher Lösung einschließlich Medical
Decision Unit (MDU) kann eine Multidisziplinäre Patientenversorgung in der ZNA sicherge-
stellt werden (Beispiel: derzeit sind die Fachbereiche HNO und Urologie nicht bei Poly-
traumaversorgungen anwesend). Ferner können durch die Integration eines ambulanten OP-
Zentrums alle potentiell ambulanten Leistungen mit prozessoptimiertem Ressourceneinsatz
und kompletter Trennung vom stationären Bereich gebündelt werden.
Spezifische Überlegungen zur Kinderklinik
Auch für die Kinderklinik bieten sich durch die Zusammenführung an einen gemeinsamen
Standort mit der Erwachsenenmedizin zahlreiche Vorteile:
- Die pädiatrische Onkologie braucht die Strahlentherapie als Kooperationspartner, am
besten für alle Beteiligten an einem Standort.
- Das Fach Kinderradiologie kann mit seinen speziellen pädiatrisch-radiologischen Inhal-
ten vom engen personellen und medizinischen Kontakt mit der „Erwachsenen“-
Radiologie profitieren und die Leistungsfähigkeit ausbauen, z.B. mit neuen radiologi-
schen Untersuchungsverfahren und dem direkten Kontakt zu den Spezialgebieten wie
Neuroradiologie u.a.
- Die Transportwege in Laboratorien und Institute (Pathologie) können maßgeblich ver-
kürzt und mit reduziertem logistischen Aufwand und weniger Fehleranfälligkeiten oder
Verlusten durchgeführt werden.
- Die zentrale Kooperation mit Apotheke und Transfusionsmedizin ist an einem Standort
einfacher und für alle Partner besser abgestimmt einzurichten.
- Auch die Pädiatrische HNO und pädiatrische Ophthalmologie (Augenheilkunde) sind ein
Beispiel für wesentliche Kooperationspartner der Kinder- und Jugendmedizin, die bei
Tätigkeit an einem Standort viel einfacher, schneller und besser interdisziplinär tätig
werden können. Dies gilt sowohl für die Notfallversorgung (z.B. Mastoiditis oder Or-
bitalphlegmonen) wie auch für die wechselseitige Zuweisung von Patient*innen mit spe-
ziellen Fragestellungen (Stauungspapille/Kinderneurologie usw.) und ambulante Be-
handlungsangebote.
- Das Perinatalzentrum Level 1 (PNZ) kann mit Geburtsklinik, Kreißsaal, Früh- und Neu-
geborenenintensivstation an einem Standort mit der Kinderklinik und allen anderen pä-
diatrisch tätigen Disziplinen zusammengeführt werden. Nur so können „doppelte“ Neu-
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geborenenintensivstationen (PNZ Holweide und Amsterdamer Straße) abgebaut wer-
den. Verlegungen von kritisch kranken Kindern aus dem PNZ in die Kinderklinik am se-
paraten Standort bergen immer Risiken, benötigen einen hohen personellen und admi-
nistrativen Aufwand und entsprechen nicht dem GBA2-konformen Gedanken der Spit-
zenversorgung mit möglichst kurzen Wegen unter einem Gesamtdach.
Die Zusammenführung aller Fachgebiete der Kliniken Köln bietet die Möglichkeit, das
historisch entstandene Modell „Kinderklinik linksrheinisch, PNZ rechtsrheinisch“ abzulö-
sen. Im PNZ geforderte Spezialisten z.B. für Augenuntersuchungen (Augenklinik), Ope-
rationen (Kinderchirurgie) oder kardiologische Untersuchungen (Kinderkardiologie) las-
sen sich an einem Standort schneller planen, effektiver und sicherer umsetzen und er-
sparen viele zusätzliche Fahrwege der genannten Spezialisten.
Wirtschaftliche Vorteile
Aus wirtschaftlicher Sicht spricht insbesondere die optimierte Betriebsgröße für das 1-
Standort-Konzept: der Personalaufwand pro Fall kann hierdurch reduziert werden. Das vor-
handene Personal muss nicht in Doppelstrukturen denken und handeln, sondern kann sich
ganz auf die Patient*innen konzentrieren. Ebenso können hierdurch die Klinikstrukturen und
auch die Dienstmodelle optimiert werden. Dies trägt maßgeblich zur wichtigen Attraktivierung
der Kliniken Köln als Arbeitgeber bei. Zudem ist hierdurch eine weitere Verweildaueroptimie-
rung möglich.
Die Geschäftsführung geht davon aus, dass das jährliche Defizit nach Umsetzung aller bauli-
chen und strukturellen Maßnahmen und geringen Leistungssteigerungen deutlich reduziert
werden kann.
Im Bereich Bau kann der Einsatz der Fördermittel (Baupauschalen) auf einen Standort kon-
zentriert werden, statt ihn auf eine dringend erforderliche grundlegende Sanierung der Immo-
bilien auch an den anderen Standorten verteilen zu müssen. Zudem bietet die Konzentration
der Fachbereiche in Merheim vor dem Hintergrund der Entwicklungen im Krankenhaussektor
deutlich mehr Möglichkeiten, zusätzliche Fördermittel zu generieren.
Durch eine Veräußerung der nicht benötigten Grundstücke in Holweide und Riehl könnten
nach aktuellen Schätzungen ca. 124 Mio. € Liquidität (netto) generiert werden, die in die er-
forderlichen Baumaßnahmen in Merheim fließen können.
Zudem kann die Kinderklinik als kompletter Neubau in Merheim drei Jahre früher fertiggestellt
werden als die dringend erforderliche Sanierung sowie erforderliche Erweiterungen der Ge-
bäude in Riehl in einer Mehr-Standort-Variante.
Zeitplan und Investitionsbedarf
Der Zeitplan sieht einen Start der vorbereitenden Maßnahmen noch in diesem Jahr (2023) mit
dem Vergabeverfahren und der Planung für den Bauantrag vor, so dass das Baugenehmi-
gungsverfahren bis Ende 2024 abgeschlossen sein könnte. Insofern ist geplant, dass die
Bauphase in Merheim in 2025 beginnt, die insgesamt mit 6 Jahren veranschlagt wird.
Die Verlagerung der Stationen von Holweide nach Merheim könnte nach den aktuellen Pla-
nungen im ersten Halbjahr 2028 beginnen, würde aufgrund der sukzessiven Fertigstellung der
hierfür erforderlichen Sanierungsarbeiten im Bettenhaus von Merheim bis 2031 andauern.
Die Standortverlagerung des Kinderkrankenhauses von Riehl nach Merheim würde in einen
eigens hierfür zu errichtenden, modernen Neubau voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte
2028 erfolgen.
2 Gemeinsamer Bundes ausschuss
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Der Gesamtbetrag der notwendigen Investitionen für den Zeitraum von 2023 bis 2031 wird mit
590 Mio. € veranschlagt und berücksichtigt folgende wesentlichen Maßnahmen auf dem Ge-
sundheitscampus Merheim:
- Sanierung der baulich maroden Stationen im Bettentrakt von Haus 20
- Sanierung von Haus 20a
- Erweiterung des Komplexes Haus 20 für zusätzliche Operations-, Behandlungs- und
Funktionsräume inkl. prozessorientierter Zentraler Notaufnahme und eines separaten
ambulanten OP-Bereichs
- Konzipierung eines fachübergreifenden ambulanten Behandlungsbereichs im Komplex
Haus 20
- Ersatz-Neubau Kinderkrankenhaus
- Neubau eines Service-Hub für Sekundärleistungen (Pathologie, Labor, Apotheke, Hy-
giene, Logistik-Hub)
- Ausstattung, IT und Medizin-Technik
Modellannahmen
Grundannahme sowohl für die dargestellte zeitliche als auch für die finanzielle Betrachtung ist
ein Planungsbeginn Anfang 2023.
Bis einschließlich 2027 betreiben die Kliniken Köln weiterhin drei Standorte. In 2028 soll der
vollständige Umzug des Kinderkrankenhauses von Riehl nach Merheim erfolgen und die
schrittweise Verlagerung der Stationen von Holweide nach Merheim beginnen, die bis 2031
abgeschlossen werden soll. Am bisherigen Standort Holweide verbleibt die Kinder- und Ju-
gendpsychiatrie. Ab dem Jahr 2029 ist in dem Modell der Rückbau der Gebäude und die Ver-
wertung der Grundstücke in Holweide und Riehl geplant.
Die im Modell ermittelten und zur Umsetzung erforderlichen Liquiditätsbedarfe berücksichtigen
die o.g. Verwertung der Grundstücke und die hieraus resultierenden Liquiditätszuflüsse in
Höhe von 124 Mio. €. Die frei werdenden Flächen in Riehl und Holweide bieten städtebaulich
neue Chancen, z.T. auch für die Bereitstellung von stationären Pflegeeinrichtungen durch
Dritte. Insbesondere kann perspektivisch neuer Wohnraum geschaffen werden, der zusam-
men mit den modernen Arbeitsbedingungen am Gesundheitscampus Merheim dazu beiträgt,
die Attraktivität des Arbeitgebers Kliniken Köln deutlich zu steigern und weiteres, dringend
benötigtes Pflegepersonal zu gewinnen. Vor diesem Hintergrund ist die Folgenutzung der
freiwerdenden Flächen in Riehl und Holweide in Absprache mit der Verwaltung unter Berück-
sichtigung der städtebaulichen Möglichkeiten und wirtschaftlichen Auswirkungen zu prüfen.
Die Geschäftsführung geht davon aus, nach Abschluss aller Maßnahmen die Anzahl der be-
triebenen Betten steigern und somit mehr Patient*innen versorgen zu können.
Die Konzentration von Leistungen ermöglicht auch die Anpassung von Personalstrukturen.
Betriebsbedingte Kündigungen sind im Zukunftsmodell nicht vorgesehen. Notwendige Stel-
lenanpassungen in den erforderlichen Bereichen sollen durch natürliche Fluktuation und Maß-
nahmen wie Freiwilligenprogramme oder der Einstieg in eine frühere Rente ermöglicht wer-
den.
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Fazit
Zusammenfassend bietet das 1-Standort-Konzept eine hohe Flexibilität und die optimale Aus-
gangslage, um auf die bevorstehenden Veränderungen im Gesundheitswesen reagieren zu
können. Darüber hinaus bietet es die besten Anpassungsmöglichkeiten an die aktuelle und
zukünftige Fachkräftesituation mit weiteren Wachstumsmöglichkeiten.
Beratungen im Aufsichtsrat der Kliniken Köln
Der Aufsichtsrat der Kliniken Köln hat sich in seiner Sitzung am 10.02.2023 ausführlich mit der
von der Geschäftsführung vorgelegten Modellierung beschäftigt und das Modell beraten. Über
weitere Beratungsergebnisse des Aufsichtsrats wird die Verwaltung berichten.
Finanzierung
Für die Umsetzung des 1-Standort-Konzepts ergibt sich im vorgeschlagenen Modell bis zum
Abschluss der baulichen Maßnahmen in 2031 insgesamt ein Liquiditätsbedarf von 818,6 Mi-
o. € (siehe Anlage 1). Daneben besteht für das Jahr 2023 ein zusätzlicher Finanzierungsbe-
darf von 61,3 Mio. € für Investitionsmaßnahmen, die nicht Bestandteil des Standortmodells
sind.
Neben dem Betriebsdefizit entfallen nahezu ¾ des Betrages (590 Mio. €) auf die notwendigen
Investitionen. Dieser Betrag liegt deutlich unter dem Liquiditätsbedarf, der sich im gleichen
Zeitraum bei einer Fortführung des Status Quo und einem Erhalt der bisherigen Gebäude an
den Standorten Merheim, Holweide und Riehl ergäbe. Im Falle einer Drei-Standort-Lösung
wäre nicht nur der Investitionsbedarf deutlich höher, da die Sanierung der Bestandsgebäude
in Riehl und Holweide deutlich teurer wäre als der mit einer zukunftsgerichteten Konzentration
der Standorte verbundene Investitionsbedarf. Aufgrund deutlich geringerer bzw. weitgehend
ausbleibender Synergieeffekte ist zudem von maßgeblich höheren operativen Jahresdefiziten
auszugehen.
Der Liquiditätsbedarf ist weder aus Eigenmitteln der Kliniken Köln noch durch eine Fremdfi-
nanzierung von Banken realisierbar. Es ist vorgesehen, die Mittel aus der sog. Baupauschale
des Landes (ca. 10 Mio. € p.a.) für die notwendigen Baumaßnahmen einzusetzen. Darüber
hinaus werden für dieses Projekt Fördermittel z.B. aus dem Krankenhausstrukturfonds bean-
tragt. In welcher Gesamthöhe letztendlich Fördermittel generiert werden können, kann zum
derzeitigen Zeitpunkt jedoch noch nicht beziffert werden, da vor dem Hintergrund der unklaren
Rechtsrahmen entsprechende Förderprogramme für die Jahre 2023 ff. noch nicht aufgesetzt
wurden. Vor dem Hintergrund der geplanten Reduzierung der Plan-Betten geht die Geschäfts-
führung davon aus, grundsätzlich Fördermittel akquirieren zu können.
Im Modell wurde davon ausgegangen, dass zumindest in Höhe der bisherigen jährlichen För-
derpauschalen (ca. 10 Mio. € p.a.) zusätzliche Fördermittel für das Projekt realisiert werden
können und zumindest die notwendigen Investitionen in IT und Medizintechnik decken.
Insofern besteht die Notwendigkeit, den nicht durch Fördermittel, sonstige Drittmittel oder
Veräußerungserlöse gedeckten Liquiditätsbedarf durch weitere Unterstützung der Stadt Köln
zu decken.
Der Liquiditätsbedarf für die Umsetzung des Zukunftsmodells beinhaltet Investitionsbedarfe
und Bedarfe für die Abdeckung von Verlusten. Darüber hinaus handelt es sich um einen
9jährigen Umsetzungszeitraum. Die Übernahme der entsprechenden Beträge wirkt sich daher
an verschiedenen Stellen im Doppelhaushalt 2023/2024, in der mittelfristigen Finanzplanung
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und darüber hinausgehend aus. Dafür sind die oben skizzierten Liquiditätsbedarfe detailliert
zu prüfen, in die doppische Buchungssystematik zu überführen und samt Finanzierungskosten
auszuweisen und jahresbezogen zuzuordnen.
Die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, die mittelfristige Finanzplanung und die
Folgejahre werden daher derzeit diesen Anforderungen entsprechend aufbereitet und sollen
möglichst schon zur ersten Behandlung der Vorlage im Finanzausschuss dargestellt werden.
Anlagen:
Anlage 1: Entwicklung der Jahresergebnisse und des Finanzierungsbedarfs (nichtöffentlich)
Anlage 2: Anschreiben der Geschäftsführung vom 22.02.2023 zum Zukunftsmodell der Klini-
ken Köln
Anlage 3: Auszug aus dem Protokoll des Aufsichtsrates der Kliniken Köln zum Zukunftsmodell
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Aufsichtsrat der Kliniken der Stadt Köln gGmbH Auszug zu TOP 2 Seite 1 von 2 21. Sitzung Stand: 03.04.2023 03.04.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Aufsichtsratssitzung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH am 31.03.2023 2. Zukunftsmodell Kliniken Köln Beschluss (AR 21/23 - 05): 1. Der Aufsichtsrat nimmt den in seiner Sitzung am 31.10.2019 unter Beschluss-Nr.: AR 50/19-04 gefassten Beschluss zur Umsetzung des Szenarios Gesundheitscam- pus Merheim und Medizinisches Kompetenzzentrum Holweide zurück. 2. Der Aufsichtsrat nimmt das von der Geschäftsführung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) vorgelegte Zukunftsmodell zur Kenntnis und befürwortet die geplanten Investitionen in Höhe von 590 Mio. € zur Modernisierung und zum Aus- bau des Standorts Merheim zu einem modernen Gesundheitscampus und als allei- nigem Standort der Kliniken Köln, um die Gesundheitsversorgung in Köln sowie das Unternehmen Kliniken Köln zukunftsfähig aufzustellen. Die bisher an den Standorten Merheim, Holweide und Riehl angebotenen Leistun- gen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH werden – mit Ausnahme der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) – mittel- bis langfristig am Standort Merheim zentralisiert. 3. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Kliniken Köln, die Geschäftsführung mit der Umsetzung dieses Zukunftsmodells unter folgenden Maßgaben zu beauftragen: a) Die Geschäftsführung wird aufgefordert, für die Umsetzung des Vorhabens in größtmöglichem Umfang Förder- und sonstige Drittmittel einzuwerben. b) Die Geschäftsführung wird aufgefordert, in einem jährlichen Sanierungsbericht über den Fortschritt der Sanierung der Kliniken Köln anhand eines Soll/Ist-Ver- gleichs zu berichten. Der Sanierungsbericht soll dem Wirtschaftsplan für das darauffolgende Jahr beigefügt werden und etwaige Nachsteuerungsbedarfe be- inhalten. c) Die Geschäftsführung wird gebeten, in Abstimmung mit der Stadt Köln ein Kon- zept zu erstellen, das die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Personalwohnungen im Rechtsrheinischen umfasst. Aufsichtsrat der Kliniken der Stadt Köln gGmbH Auszug zu TOP 2 Seite 2 von 2 21. Sitzung Stand: 03.04.2023 d) Die Geschäftsführung wird aufgefordert, ergebnisoffen zu prüfen, ob und mit welchen wirtschaftlichen Auswirkungen am Standort Holweide eine medizini- sche 24/7 Infrastruktur zur Versorgung der Bevölkerung errichtet werden kann. Die Prüfung soll insbesondere die Errichtung eines Level I Krankenhaus gemäß den Planungen des BMG oder eine andere Art der stationären Versorgung so- wie die Errichtung eines (fachübergreifenden) MVZ in Trägerschaft der KSK be- inhalten. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Aufsichtsrat vor der Sommerpause vor- zulegen. e) Die Geschäftsführung wird aufgefordert, ergebnisoffen zu prüfen, ob und mit welchen wirtschaftlichen Auswirkungen am Standort Riehl eine pädiatrische 24/7 Infrastruktur zur Versorgung der Bevölkerung errichtet werden kann. Die Prüfung soll insbesondere die Errichtung eines MVZ in Trägerschaft der KSK beinhalten. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Aufsichtsrat vor der Sommerpause vor- zulegen. f) Die Geschäftsführung wird aufgefordert, sich intensiv darum zu bemühen, dass die kassenärztliche pädiatrische Notfallpraxis am Standort Riehl erhalten bleibt. Dazu sind der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein geeignete Räume (z.B. im zurzeit in Sanierung befindlichen F-Trakt) zu günstigen Konditionen anzu- bieten. g) Die Geschäftsführung wird gebeten zu prüfen, ob Wohnraum für Pflegende auch am Standort Riehl geschaffen werden kann. h) Es wird festgehalten, dass betriebsbedingte Kündigungen kein Teil des Zu- kunftsmodells sind und die Kliniken bei Umsetzung des Zukunftsmodells im Kommunalen Arbeitgeberverband verbleiben. gez. Sutorius Schriftführerin
Anlage 6 Ausschussunterlagen Zukunftsmodell
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Anlage 6
Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Zukunftsmodell
Vorlage 0551/2023
Zur Vollständigkeit und zur transparenten Darstellung der Zahlen
sind mit dieser Anlage 6
- der Auszug aus der Niederschrift des Finanzausschusses vom
20.03.2023 zu dieser Vorlage (0551/2023) sowie
- die 3 Folien zum Vortrag von Frau Stadtkämmerin Prof. Dr.
Diemert zu diesem Punkt beigefügt.
Zur weiteren Verdeutlichung der Vorteilhaftigkeit des
Zukunftsmodells der Kliniken sind
- die Beantwortung der Anfrage zum Zukunftsmodell der Kliniken
aus dem Gesundheitsausschuss am 25.04.2023 (1302/2023)
sowie
- das Statement von Herrn Prof. Christian Karagiannidis in seiner
Rolle als Mitglied der „Regierungskommission für eine moderne
und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ beigefügt.
Geschäftsführung
Finanzausschuss
Herr Müller (20)
Telefon: (0221) 221-24649
Fax: (0221) 221-23902
E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de
Datum: 03.05.2023
Auszug
aus der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom
20.03.2023
öffentlich
10.9 Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Zukunftsmodell
0551/2023
Anmerkung: Präsentation und Diskussion wurden an den Anfang der Sitzung vorgezo-
gen.
Die Geschäftsführung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Frau Langer und Herr Pro-
fessor Dr. Goßmann, stellen das Zukunftsmodell 1+0 in einem Folienvortrag (Anlagen
1a und b) vor.
Auch wenn in Köln 25 Kliniken für die medizinische Versorgung zur Verfügung stehen,
seien die Kliniken der Stadt Köln als zweiter Maximalversorger neben der Uniklinik für
Köln und die Region unabdingbar. Die Uniklinik sei nicht in der Lage, das Volumen der
Kliniken der Stadt Köln zusätzlich zu übernehmen: im letzten Jahr allein 100.000 Not-
fallpatienten. Das seien Zahlen, die eindeutig zeigen, dass ein zweiter Maximalversor-
ger in Köln notwendig sei.
Die Kliniken der Stadt Köln hätten nachweislich auch eine überregionale Bedeutung.
So reiche zum Beispiel der Einzugsbereich für die Versorgung von Schlaganfallpatien-
ten weit in den rheinisch-bergischen Kreis hinein. Bei der Versorgung von Patienten
mit Schwerverbrennungen halten die Klinken der Stadt Köln insgesamt 14 Betten vor
und sichern damit die Versorgung des gesamten Rheinlandes.
Als weiteres Beispiel für die Leistungsfähigkeit sei die Polytraumaversorgung zu nen-
nen: die hochkomplexe Versorgung von Schwerstverletzten in Lebensgefahr könne
nur von der Uniklinik und den Klinken der Stadt Köln sichergestellt werden, weil es
notwendig sei, ein breites Spektrum an verschiedenen hochqualifizierten Spezialisten
vorzuhalten.
Zu den herausragenden Strukturmerkmalen der Kliniken der Stadt Köln gehören zu-
dem folgende Leistungen:
Eins von zwei Level-1-Perinatalzentren in Köln (Kinder unter 29 Wochen oder 1250
gr.) - es werden am Standort Holweide: ca. 100 Frühchen pro Jahr unter 750 gr. ver-
sorgt
Eines der größten ECMO-Zentren in NRW
Eines der größten Lungenkrebszentren in NRW
Eines der größten Brustkrebszentren in NRW
Eines der größten Nierentransplantationszentren in NRW
Eines der größten HIPEC-Zentren in NRW
Einziger Replantationsdienst in Köln
Die schlechte wirtschaftliche Lage sei Folge eines Instandhaltungsrückstandes, der
alle drei Standorte betreffe – wegen baulicher Mängel seien einzelne Stationen ge-
sperrt und können nicht genutzt werden -, und eines Fachkräftemangels, der sich in
Zukunft noch verstärken und vom Pflegepersonal auf weitere Berufsgruppen auswei-
ten werde. Daher sei es so wichtig, wenn sich die Rahmenbedingungen für eine er-
folgreiche Anwerbung neuer Arbeitskräfte verbessern. Denn es gebe kein Nachfrage-
problem und die Auslastung liege bei sehr guten 85 - 90%. Weil aber den Kliniken der
Stadt Köln die baulichen und pflegerischen Ressourcen fehlen, werden zum Beispiel
Schlaganfallpatienten oft nach der Behandlung in die zuweisende Klinik zurückverlegt
– was medizinisch gesehen unsinnig sei.
Es werde in der öffentlichen Diskussion oft verlangt, zu begründen, warum das 1+0
Modell aus medizinischer Sicht sinnvoll sei. Dabei müsste es eigentlich umgekehrt
sein, denn aus medizinischen Gründen käme niemand ernsthaft auf die Idee, zum
Beispiel die Uniklinik auf drei Standorte zu verteilen. Weil an den drei Standorten nicht
alle hochqualifizierten Versorgungsmöglichkeiten vorgehalten werden können, müs-
sen auch schwerverletzte Patienten häufig von einem Standort zum anderen transpor-
tiert werden – Wegstrecken, die bei der Zentralisierung auf einen Standort entfallen
werden. Dies betreffe zum Beispiel auch die Neugeborenen, für die im Falle einer
Hirnblutung ein Baby-Intensivrettungstransport von Holweide nach Merheim bestellt
werden müsse. Wenn man unterstelle, dass Herr Prof. Dr. Goßmann einmal täglich
alle drei Standorte aufsuche, ergeben sich für ein Jahr ungefähr 36.000 km Wegstre-
cke. Dass die Klinken der Stadt Köln auf drei Standorte verteilt seien, sei allein histo-
risch begründet – aus medizinischer Sicht sei das unsinnig.
Es sei der Auftrag der Gesellschafterversammlung gewesen, angesichts hoher Defi-
zite ein Zukunftsmodell für die Kliniken der Stadt Köln gGmbH unter wirtschaftlichen,
pflegerischen und medizinischen Gesichtspunkten zu entwickeln. Dabei wurde klar,
dass es aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll sei, mit den historisch bedingten drei
Standorten weiterzuarbeiten. In der gegenwärtigen Situation gebe es viele unnötige
Transportwege zwischen den Standorten – für Patienten und Mitarbeiter oft eine Be-
lastung. Die Versorgung der Bevölkerung werde sich mit der Konzentration auf einen
Standort verbessern - so werde sich zum Beispiel der Zahl der bewirtschafteten Bet-
ten mit der Zentralisierung von zurzeit 749 auf 1.029 erhöhen. An einem zentralen
Standort sei eine schnellere und bessere interdisziplinäre Behandlung realisierbar.
Es sei verständlich, dass die Bevölkerung in den betroffenen Stadtteilen den Verlust
der beiden Standorte bedauere. Aber man dürfe nicht vergessen, dass der rechtsrhei-
nische Raum von der Verlagerung strukturell profitieren werde.
Es werde eine Zukunftsperspektive eröffnet, die durch eine Veränderung der Struktu-
ren und Prozesse eine dauerhafte Verringerung des Defizites der Kliniken erwarten
lasse, zum Beispiel aufgrund der mit der Zentralisierung möglichen Synergieeffekte:
Abbau von Doppelvorhaltungen und gemeinsame Nutzung von Hintergrund- und
Funktionsdiensten.
Dies sei auch vor dem Hintergrund der anstehenden Veränderungen der Kranken-
hausplanung bedeutsam, denn die künftigen Strukturvoraussetzungen seien mit dem
Zukunftsmodell wesentlich leichter zu erfüllen. Es sei notwendig, neue Wege zu ge-
hen, zum Beispiel mit neuen Arbeitszeitmodellen. Der Betriebsrat habe sich ebenfalls
deutlich für das Zukunftsmodell ausgesprochen – ein klares Signal für die Geschäfts-
führung, dass die Belegschaft die kommenden Veränderungsprozesse mitgehen
werde, auch weil sich die Arbeitsbedingungen mit der Zentralisierung verbessern wer-
den. Und nur mit attraktiven Arbeitsplätzen sei künftig Wachstum möglich. Der Investi-
tionsbedarf sei mit 590 Mio.€ zwar sehr hoch, aber es sei eine sinnvolle Investition in
die Zukunft und nicht länger in die Deckung der negativen Betriebsergebnisse.
Die Geschäftsführung wünsche sich von der Politik den Mut und die Unterstützung,
den aufgezeigten Weg zu gehen und den Veränderungsprozess in den kommenden
Jahren gemeinsam zu gestalten.
Frau Stadtkämmerin Professor Dr. Diemert dankt der Geschäftsführung für das über-
zeugende Plädoyer für das Zukunftsmodell 1+0 und widmet sich sodann den wesentli-
chen Rahmenbedingungen und Folgen für den städtischen Haushalt:
Mit der vorliegenden Ratsvorlage solle eine Grundsatzentscheidung für das Zukunfts-
modell für die Kliniken der Stadt Köln gGmbH in Verbindung mit der weitgehenden
Standortverlagerung nach Merheim getroffen werden: die Variante 1+0.
Die Verwaltung solle zudem mit den notwendigen haushaltstechnischen Maßnahmen
zur Umsetzung des Zukunftsmodells der Kliniken im Doppelhaushalt 2023/2024 und in
der Planung für die Haushaltsjahre 2025ff. beauftragt werden. Letzteres könne erst im
Anschluss an die Grundsatzentscheidung erfolgen, weil die haushaltstechnische Um-
setzung von einer Reihe von Prämissen und Entscheidungen abhänge. Heute sollten
die wesentlichen finanziellen Rahmenbedingungen und Eckdaten dargestellt werden,
um eine hinreichend fundierte Abwägung zwischen dem Status quo und dem verwal-
tungsseitig vorgeschlagenen Zukunftsmodell zu ermöglichen.
In der vorliegenden Ratsvorlage werde zunächst auf die aktuelle Defizitentwicklung
der Kliniken auf Basis des derzeitigen Wirtschaftsplan Bezug genommen, die auch
schon in der Mitteilung 0078/2023 – dem Finanzausschuss in seiner Sitzung am
06.02.2023 vorgelegt – dargestellt worden sei. Das sei der Status quo.
Dem gegenüber stehe das Zukunftsmodell. Dieses sei von der Geschäftsführung un-
ter Einbindung von consus health, einem auf den Gesundheits- und insbesondere Kli-
nikfragen spezialisierten Berater erarbeitet worden:
Der Finanzbedarf des Zukunftsmodells werde danach bis zum Jahr 2031 mit insge-
samt 818 Mio. € beziffert. Zugrunde liege die Modellierung einer Gewinn- und Verlust-
rechnung ohne Preis- und Kostensteigerung auf Basis des EBITDA, das heißt ohne
Zinsen, Steuern und Abschreibungen, zzgl. einer Cash Out Betrachtung für die not-
wendigen Investitionen bis einschließlich 2031.
Zum Verständnis des Modells und der Darstellung auf den Folien 1 und 2 seien fol-
gende Vorbemerkungen wichtig.
- Die mit der EBITDA erfolgende Fokussierung auf die operative Geschäftstätigkeit er-
leichtere die Vergleichbarkeit der Modelle. Bei „Übersetzung“ der operativen Defizite in
den städtischen Haushalt müssten jedoch Zinsen und Abschreibungen mitgedacht
werden. Sobald die Grundsatzentscheidung über das Zukunftsmodell gefasst sei,
müsse geklärt werden, ob die Kliniken die Zinsbelastung aus den Gesellschafterdarle-
hen (bei einem Volumen zum Jahresende von rund 530 Mio. € und einem Zinssatz von
3% sind dies jährlich rund 16 Mio. € Zinsbelastung) dauerhaft tragen sollten oder ob
die Gesellschafterdarlehen zur Ermöglichung eines kraftvollen Neustarts ganz oder
teilweise in Eigenkapital umgewandelt werden sollten. Eine derartige Entscheidung sei
sinnvoll aber erst möglich, wenn die Zukunft der Kliniken geklärt sei.
- Im Zukunftsmodell werde außerdem in sog. Modelljahren gearbeitet und es werde der
Eintritt der positiven Effekte bei der Personalentwicklung von Anfang an unterstellt. Da
keine betriebsbedingten Kündigungen beabsichtigt sind, werden diese Effekte voraus-
sichtlich erst verteilt über mehrere Jahre eintreten.
Vor diesem Hintergrund bestehe Konsens mit der Geschäftsführung, dass die Zahlen
aus der Modellrechnung, sofern der Rat die Grundsatzentscheidung für das Zukunfts-
modell treffe, – zunächst in eine reguläre Wirtschaftsplanung für das Jahr 2024 zu
überführen seien und sich dabei Verschiebungen bezogen auf die Wirtschaftsplan-
jahre – und darauf aufsetzend die städtischen Unterstützungsbedarfe - ergeben wer-
den.
Die Defizite der Kliniken der Stadt Köln gGmbH werden ab 2024 in jedem Fall direkt
auf den Haushalt durchschlagen. Weiteren Gesellschafterdarlehen stünden keine aus-
reichenden Vermögenswerte der Kliniken der Stadt Köln gGmbH in Form von stillen
Reserven und bilanzierten Anlagegütern gegenüber. Die Abdeckung von laufenden
Defiziten müsse daher ab 2024 über Betriebskostenzuschüsse aus dem städtischen
Haushalt erfolgen. Die dadurch gebundenen Haushaltsmittel stünden für andere Auf-
gaben somit nicht mehr zur Verfügung. Für Investitionen kämen Investitionskostenzu-
schüsse in Betracht, die grundsätzlich aktiviert werden könnten und zunächst keine
unmittelbare Belastung für den Ergebnishaushalt darstellten. Langfristig seien hier die
Abschreibungen zu bedenken sowie die laufende Zinsbelastung für die aufzunehmen-
den Investitionskredite.
Da der Erhalt der Kliniken in städtischer Regie mithin erhebliche Anstrengungen erfor-
dere, müsse die Frage beantwortet werden, wofür die städtischen Mittel eingesetzt
werden sollten:
Modell 3+0:
Bei Fortsetzung des Status Quo (Modell 3+0) ergebe sich in der Modellrechnung ein
Finanzbedarf von aufsummiert 1,28 Mrd. € bis zum Jahr 2031. Hierbei beliefe sich der
Investitionsbedarf auf 646 Mio. € und das operative Defizit auf 635 Mio. €. Dabei
bleibe das operative Defizit trotz hoher Investitionen zur Sicherstellung der Betriebsfä-
higkeit an allen drei Standorten unverändert hoch, weil keine Struktur- und Prozess-
verbesserungen, die mit dem modernen Campus in Merheim verbunden wären, reali-
siert werden könnten.
Modell 1+0:
Die Verwaltung schlage daher – sowohl medizinisch, als auch finanziell - die Sanie-
rung in kommunaler Eigenregie und die Konzentration auf einen Standort vor. Dafür
seien Investitionen in Höhe von 590 Mio. € notwendig. Dies werde im städtischen
Haushalt Zinsbelastungen für entsprechende Investitionskredite zur Folge haben. Aus
dem städtischen Haushalt müsste zudem jedenfalls das operative Defizit in Höhe von
228 Mio.€ - nur rund ein Drittel im Vergleich zum Modell 3+0 - abgedeckt werden.
Die operativen Defizite seien im Laufe der Jahre deutlich rückläufig. Die Sprünge im
Jahr 2029 und 2030 erklärten sich wie folgt: Im Jahr 2029 sehe das Modell vor, dass
Grundstücke verkauft werden. Damit seien Liquiditätszuflüsse in Höhe von 124 Mio.€
verbunden, die einen positiven Effekt in der Ergebnisrechnung der Kliniken haben,
weil stille Reserven gehoben werden können. Dies führe operativ im Jahr 2029 bei
den Kliniken zu einem operativen Überschuss von 82 Mio. € und zu einem niedrigeren
operativen Defizit in 2030. Der Unterstützungsbedarf der Stadt und die Belastungen
im Haushalt reduzierten sich entsprechend auf die oben genannten 228 Mio. €.
Es bestehe darüber hinaus – anders als bei 3+0 – bei dem Modell 1+0 auch das Po-
tenzial für die Akquise von Fördergeldern, welche in den hier präsentierten Zahlen
noch gar nicht berücksichtigt seien und den Unterstützungsbedarf weiter reduzieren
würden.
Die Zahlen verdeutlichten: Das Zukunftsmodell (Variante 1+0) bedeute zwar einen
Kraftakt für den städtischen Haushalt, der jedoch wirtschaftlich sinnvoll sei und - ge-
stützt auf die Ausführungen der Kliniken - eine hohe medizinische Qualität sicherstel-
len könne. Bei Fortsetzung des Status quo würde die Stadt schlicht Geld für die Defizi-
tabdeckung „verbrennen“ ohne eine Verbesserung der medizinischen Versorgung o-
der Sanierung der Kliniken herbeizuführen.
Dies zeige der Vergleich im Zielzustand des Jahres 2031. Auf Folie 2, also in der Mo-
dellierung ergebe sich im Jahr 2031 – also nach erfolgten Baumaßnahmen - für das
Modell 3+0, also im Status quo, immer noch ein jährlicher Finanzmittelbedarf von 66,4
Mio. €, während das Modell 1+0 einen Finanzmittelüberschuss von 8,3 Mio. € erziele
und somit im Modellvergleich ein um 74,7 Mio. € p.a. besseres Jahresergebnis aus-
weise.
In beiden Modellen sei eine Basisförderung in Höhe der laufenden Baupauschale un-
terstellt: 10,8 Mio. Euro im 1+0-Modell und 9,4 Mio. Euro im 3+0 Modell. Auf der Folie
3 seien diese Effekte für eine bessere Vergleichbarkeit eliminiert worden, und würden
zusätzlich zur EBITDA-Betrachtung – wegen der Relevanz für einen etwaigen Be-
triebskostenzuschuss – auch die Abschreibungen und die Zinsen in den Blick genom-
men.
Unter zusätzlicher Betrachtung von Abschreibungen läge das Jahresergebnis vor Zin-
sen bei dem Modell 1+0 bei -22 Mio. € und beim Modell bei -97,3 Mio. €. Das laufende
Delta zwischen den beiden Varianten liege somit mindestens bei 75,3 Mio. €.
Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Diemert führt weiter aus, dass die Zinsbelastungen in
dieser Folie zunächst nicht beziffert worden seien, auch wenn die Lasten der Vergan-
genheit nicht vergessen werden dürften. Die jährliche Zinsbelastung für die rd. 530
Mio. Euro Gesellschafterdarlehen liege – wie ausgeführt - bei einem angenommenen
Zinssatz von 3 % bei rd. 16 Mio. Euro. Der Platzhalter in Form des Fragezeichens
habe seinen Grund zum einen in der – in avisierten – Entscheidung zum Umgang mit
den Gesellschafterdarlehen. Zum anderen beruhe dies darauf, dass, solange die Klini-
ken auf Betriebskostenzuschüsse angewiesen seien, die Zinsen in beiden Modellen
den städtischen Haushalt belasten würden und daher nicht variantenabhängig seien.
Die Stadt trage die Zinsen entweder direkt oder aufgrund der Zinsbelastung der Klini-
ken und sich in der Folge ergebender höherer Jahresdefizite über einen höheren Be-
triebskostenzuschuss an die Kliniken. In beiden Fällen werden die Folgen der struktu-
rellen Schieflage in der Vergangenheit mithin im Haushalt sichtbar bleiben.
Mit dem vorgeschlagenen Zukunftsmodell 1+0 solle die strukturelle Schieflage der Kli-
niken der Stadt Köln gGmbH beendet werden. Die Beschäftigten hätten es verdient,
eine nachhaltige Perspektive zu erhalten. Das Zukunftsmodell biete mit modernen
Strukturen und der Konzentration – wie die Geschäftsführung überzeugend dargestellt
habe – kein Weniger, sondern ein Mehr an medizinischer Versorgung.
Die Folien zum Vortrag der Stadtkämmerin sind der Niederschrift als Anlage 2 beige-
fügt.
Der Ausschussvorsitzende dankt den Vortragenden und eröffnet die Diskussions-
runde.
RM Schneeloch betont, die Stadt Köln brauche einen Maximalversorger in kommuna-
ler Hand für den rechtsrheinischen Bereich. Sie äußert sich kritisch zu den vorge-
schlagenen Grundstücksverkäufen und vermisse eine Perspektive für attraktiven
Wohnraum für Pflegekräfte und andere Beschäftigte der Kliniken. Zudem weist sie da-
rauf hin, dass die Oberbürgermeisterin als Ziel ein Defizit von weniger als 10 Mio.€
vorgegeben habe.
RM Petelkau fragt, wie die operativen Defizite der Jahre 2024 bis 2031 kalkuliert wur-
den.
RM Joisten betont, das Wichtigste sei die beste Versorgung der Bürger* innen. Ein
Maximalversorger im Rechtsrheinischen sei notwendig und müsse in seiner Leis-
tungsfähigkeit ertüchtigt werden. Er vermisse in der Vorlage Aussagen darüber, wel-
che medizinischen Leistungen an den bisherigen Standorten weiterhin angeboten
werden können, zu den Auswirkungen der anstehenden Krankenhausreform auf die
ermittelte Defizitentwicklung und eine konkrete Bauplanung.
SE Lenz weist darauf hin, dass in einer früheren Vorlage die Kosten des 3+0 Modells
bei nur 880 Mio.€ lagen und fragt, in welchem Umfang Personalkosteneinsparungen
bei der Erreichung des Defizitabbaus um 75 Mio.€ beitragen sollen.
RM Breite spricht sich gegen die Umwandlung der Gesellschafterdarlehen in Eigenka-
pital aus. Unter Berücksichtigung der Reform der Krankenhausfinanzierung und der
Fördermöglichkeiten ergebe sich durchaus die Möglichkeit positiver Jahresergebnisse,
aus denen Zinszahlungen an den städtischen Haushalt erfolgen könnten.
SE Dr. Fuchs gibt zu bedenken, dass die vorliegende Modellberechnung ohne Kos-
tensteigerungen erfolgt sei, was es in der öffentlichen Wahrnehmung schwierig ma-
che, wenn in der Realität die Gesamtkosten bei möglicherweise 1 Mrd.€ liegen wer-
den.
RM Boyens kritisiert, dass eine solche Lösung schon früher hätte angegangen werden
können. Es sei solange gewartet worden, bis die Defizite auf den Haushalt durch-
schlagen. Er halte es für nicht mehr zeitgemäß, an der Forderung nach einem rechts-
rheinischen Maximalversorger festzuhalten. Er plädiere zudem für die Prüfung einer
Veräußerung der Kliniken.
Frau Stadtkämmerin Professor Dr. Diemert beantwortet die gestellten Fragen wie
folgt:
- Der Wunsch nach einer Nutzung der Grundstücke für Wohnungsangebote für
die Beschäftigten sei nachzuvollziehen, aber man müsse im Blick behalten,
dass der Verzicht auf den Verkauf eine Mehrbelastung des städtischen Haus-
haltes durch entsprechende Defizitdeckung im Volumen von 100 bis 120 Mio.€
mit sich bringe. Zu diesem Thema werden weitere Überlegungen angestellt. So
gebe es durchaus auch die Möglichkeit, den Verkauf mit entsprechenden Maß-
gaben für den Investor zu verbinden.
Die von der Oberbürgermeisterin gesetzte Zielmarke von 10 Mio.€ für das Defi-
zit der Kliniken beziehe sich auf die EBITDA-Methode und sei mit dem Modell
1+0 erreicht.
- Es handele sich um eine Modellrechnung, die keine hart kalkulierte Wirtschafts-
planung darstelle. So gehe die Modellrechnung zum Beispiel davon aus, dass
die Personaleffekte sofort kostenmindernd wirksam werden, was in der Realität
aufgrund des Verzichts auf betriebsbedingte Kündigungen nicht möglich sei.
- Veränderungen im weiteren Verlauf werden sich zwangsläufig ergeben, wenn
die Grundsatzentscheidungen getroffen wurden und die Modellrechnung in den
Wirtschaftsplan 2024 der Kliniken der Stadt Köln gGmbH überführt werde.
- Die früheren Kostenschätzungen beinhalteten nur Investitionen in den Standort
Merheim. Es seien aber Investitionen in alle drei Standorte zwingend notwen-
dig, wenn man am Status Quo festhalten wolle. Der Unterschied von 75 Mio.€
im Vergleich der beiden Modelle ergebe sich aus einem ganzen Strauß an Ver-
besserungen: Umsatzeffekte, Personalkosteneinsparungen und optimierte
Sachkosten.
- Die angedachte Umwandlung der Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital werde
sehr sorgfältig abgewogen. Da es sich um eine erhebliche Summe handele,
müsse auch die Auswirkung auf das Eigenkapital der Stadt beachtet werden,
so dass gegebenenfalls auch nur eine Teilumwandlung in Frage komme.
- Auf die Berücksichtigung von Kostensteigerungen sei in der Modellrechnung
verzichtet worden, um die Kosten in ihrer heutigen Dimension darzustellen.
Frau Langer (Geschäftsführerin Kliniken der Stadt Köln gGmbH) ergänzt, dass ein
Verzicht auf einen zweiten Maximalversorger nur möglich sei, wenn die Uniklinik Köln
ausgebaut werde, was aber aus technischen und baulichen Gründen nicht darstellbar
sei. Die Veränderungen der Krankenhausfinanzierung im Zusammenhang mit der der-
zeit diskutierten Krankenhausreform seien aktuell nicht seriös in Zahlen darstellbar. Es
existiere noch keine Gesetzesvorlage.
Der Finanzausschuss verweist im ersten Durchgang die Vorlage in die nachfolgenden
Gremien.
590
-64.578.431
-20.703.000
-76.862.000
-150.470.000
-142.827.000
-81.866.000
81.972.814
-46.692.000
8.308.469 228
-53.402.457
-49.048.989
-46.124.106
-44.475.768
-45.304.953
-41.584.000
-15.832.822
-24.431.000
2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Gesamt
1+0 Variante
Investitionen
Finanzmittelbedarf ohne Investitionen inkl.
Anlageverkäufe
-69.210.431
-74.105.457
-125.910.989
-196.594.106
-187.302.768
-127.170.953
40.388.814 -62.524.822 -16.122.531
MODELLRECHNUNG: ENTWICKLUNG IM JAHRESVERGLEICH
Entwicklung des Finanzmittelbedarfs 1+0 (Basis EBITDA)
-4.632.000
-5.069.724
646
-52.246.454
-22.659.434
-84.125.459
-164.689.415
-156.324.152
-89.602.337
-45.513.688
-51.104.394
-26.739.730 635
-73.306.958
-84.364.006
-84.364.006
-68.989.406
-69.475.054
-68.643.519
-67.063.602
-66.352.640
2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Gesamt
3+0 Variante
Investitionen
Finanzmittelbedarf ohne Investitionen
inkl. Anlageverkäufe
MODELLRECHNUNG: ENTWICKLUNG IM JAHRESVERGLEICH
Entwicklung des Finanzmittelbedarfs 3+0 vs. 1+0 (Basis EBITDA)
-4.632.000
590
-64.578.431
-20.703.000
-76.862.000
-150.470.000
-142.827.000
-81.866.000 81.972.814 -46.692.000 8.308.469
228
-53.402.457
-49.048.989
-46.124.106
-44.475.768
-45.304.953
-41.584.000 -15.832.822 -24.431.000
2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Gesamt
1+0 Variante
-69.210.431
-74.105.457
-125.910.989
-196.594.106
-187.302.768
-127.170.953
40.388.814 -62.524.822 -16.122.531 818
-57.316.178
-95.966.392
-168.489.465
-249.053.421
-225.313.558
-159.077.391
-114.157.207
-118.167.996
-93.092.370 1.281
Jahresergebnisse ab 2031 Dezernat Finanzen und
Recht
? ?
Dezernat, Dienststelle
II/II/2
Vorlagen-Nummer 25.04.2023
1302/2023
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Gesundheitsausschuss 25.04.2023
Offene Fragen zum Zukunftskonzept der Städtischen Kliniken
Im Zusammenhang mit der Beschlussvorlage zum Zukunftsmodell für die Kliniken der
Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln; Vorlage 0551/2023) bat Die Linke.-Fraktion um die
Beantwortung einiger Fragen, zu der die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Ge-
schäftsführung der Kliniken Köln nachfolgend Stellung nimmt.
Frage 1:
Wie sieht die konzentrierte Personalbedarfsrechnung aus?
Antwort
Die Basis für die Kalkulation des Personalbedarfs für das Zukunftsmodell der Kliniken
Köln bilden die Auswertungen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus
(InEK). In die Auswertungen des InEK fließen jährlich die Daten von rd. 280 soge-
nannten „Kalkulationskrankenhäusern“ verschiedener Größe und Träger ein. Das
Institut verfügt über eine mehr als 20-jährige Erfahrung; die Ergebnisse sind valide
und werden von vielen Kliniken herangezogen, um Personalbedarfe zu berechnen.
Bei der Modellrechnung für das Zukunftsmodell der Kliniken der Stadt Köln wurde den
InEK-Daten ein Aufschlag hinzugerechnet, so dass der gewählte Ansatz als konserva-
tiv zu sehen ist. Dabei wurde nach Dienstarten differenziert:
- Im Medizinisch-technischen Dienst / Funktionsdien st wurden bis zum Umzug
100% zum InEK-Wert aufgeschlagen. Danach wird der Aufschlag sukzessive re-
duziert, 2031 beträgt er noch immer 55% über den InEK-Werten.
- Der Ärztliche Dienst liegt bis zum Umzug ca. 30% über den InEK-Kosten. Danach
wird der Aufschlag sukzessive reduziert und ab 2031 beträgt er noch immer 10%
über den InEK-Werten.
- Im Pflegedienst sind keine Veränderungen vorgeseh en. Demzufolge sind die hin-
terlegten Annahmen des Personalkörpers noch über dem Durchschnitt der Kran-
kenhäuser Deutschlands bezogen auf die Leistungen.
- Dem sonstigen Personal sind folgende Dienstarten zugeordnet: Schüler, FSJ,
Praktikanten (insb. Praktika der Medizinstudenten). Hier sind keine Änderungen
des Personalbestands einkalkuliert.
Eingeflossen in die Modellrechnung ist natürlich die Abschaffung von Redundanzen
2
durch die Zusammenlegung der Standorte, z. B.
- Verringerung des (Fremd-)Personaleinsatzes im med .-techn. Dienst sowie Funkti-
onsdienst durch die Reduzierung auf ein Labor, eine Radiologie und den Schreib-
dienst
- Verringerung des (Fremd-)Personaleinsatzes im Wir tschafts- und Versorgungs-
dienst durch kürzere Wege und Wegfall von Pendelfahrten mit Patienten zw.
Standorten, gemeinsame Küche
- Verringerung des Personaleinsatzes im technischen Dienst durch einen gemein-
samen Gerätepark
- Verringerung des Personaleinsatzes in der Verwalt ung durch gemeinsamen Si-
cherheitsdienst und Empfang.
Im Vergleich zwischen dem Bedarf an Vollzeitkräften (VK) für das laufende Geschäfts-
jahr 2023
1 ergibt sich im Zuge der Konzentration der Standorte in Merheim nachfol-
gender Personalbedarf:
2023 2031
Vollzeitkräfte gesamt 3.353 2.972
Ärztlicher Dienst 610 555
Pflegedienst 1.182 1.182
Medizinisch-Technischer Dienst und Funktionsdienst 898 674
Wirtschafts- und Versorgungsdienst 117 72
Technischer Dienst 49 33
Verwaltungsdienst 283 248
Sonderdienste 20 14
Personal in Ausbildungsstätten 32 32
Sonstiges Personal 161 161
Frage 2:
In der NRW-Krankenhausplanung ist wie in der Bundesgesetzgebung vieles im Fluss.
Was sind die Risiken und was die evtl. Synergieeffekte für die jeweiligen Standortmo-
delle?
Antwort
Das Modell des NRW-Landeskrankenhausplans (LKP) befindet sich derzeit in der
konkreten Begutachtungs- und Verhandlungsphase. Die konkreten Entscheidungen
werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) auf
der Grundlage der Ergebnisse aus den Gesprächen zwischen Krankenhäusern und
dem Landesverband der Krankenkassen für jedes Krankenhaus getroffen. Die drei
Standorte (bzw. vier mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie) der Kliniken Köln sind im
Planungsverfahren als einzelne Standorte angetreten. Da diese Ergebnisse noch nicht
vorliegen, können hierzu derzeit keine Aussagen getroffen werden.
Das Bundesmodell (Bundeskrankenhausplan BKP) befindet sich in Bezug auf die
1 Quelle: Wirtschaftsplan 2023 der Kliniken Köln
3
Feinheiten (hier Ausgestaltung der Leistungsgruppen) noch in der konkreten Ausar-
beitung und orientiert sich zunehmend an dem des NRW-Modells (Ausführungen der
3. Stellungnahme der Regierungskommission zur Reform der Krankenhausvergütung 2
in Überarbeitung).
Bei der Einführung bundeseinheitlicher Einstufungen der Krankenhäuser in Level Ii bis
IIIu Häuser (5 Stufen insgesamt) sind derzeit keine Änderungen absehbar. Die Min-
destvoraussetzungen für das Erreichen der einzelnen Levels sind definiert (s. Fußnote
2 und nachfolgende Abbildung 1).
Abb. 1: Versorgungsstufenmodell per Bundeskrankenhausplan
Quelle: 3. Stellungnahme der Regierungskommission zur Reform der Krankenhausvergütung, S. 13.
Die Krankenhäuser ab Level In werden – je nach Levelzuordnung – mit einer „Vorhal-
tepauschale“ grundfinanziert; Level-Ii-Krankenhäuser werden über sachgerecht kalku-
lierte, degressive Tagespauschalen finanziert. In welcher Höhe sich die Pauschalen
bewegen, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen.
Auf der Grundlage der bisher bekannten Regularien ergeben sich für die Standortmo-
delle 1+0 und 3+0 nachfolgend dargestellte Risiken:
a) 1+0-Modell Gesundheitscampus Merheim
Im Modell der gesamten Konzentration der bisherigen somatischen stationären Leis-
tungserbringung sowohl aus der Kinder- als auch Erwachsenenmedizin am Standort
Merheim sind weder in Bezug auf den LKP noch auf den BKP Risiken festzustellen.
Vielmehr geht das Modell mit klaren Chancen einher, denn die Kliniken Köln würden
- nur noch eine Versorgungstufe, die des rechtsrhei nischen Maximalversorgers,
vorhalten,
- per BKP eindeutig Level III Krankenhaus (höchste Versorgungsstufe) sein,
- von der Zusammenlegung von Leistungsbereichen und -gruppen durch Fallzahl-
konzentration und -steigerung profitieren sowie
- Vorhaltekosten durch effizientere Ressourcenallok ation signifikant reduzieren.
b) 3+0-Modell Status Quo
Im Gegensatz zu 1+0 sind aus Perspektive der Krankenhausplanung im dezentralen
Modell (3+0) keine Chancen zu erkennen. Hier entstehen eindeutige Risiken, die sich
2https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausre-
form/3te_Stellungnahme_Regierungskommission_Grundlegende_Reform_KH-Vergue-
tung_6_Dez_2022_mit_Tab-anhang.pdf
4
zeigen in
- dem Verlust des Maximalversorgerstatus (!),
- der Vorhaltung von drei unterschiedlichen Versorg ungsstufen – (nur) Regelversor-
ger (Merheim) + Grundversorger (Holweide) + Kinderklinik (Riehl),
- drei unterschiedlichen Level per BKP – und hier i st deutlich hervorzuheben, dass
das Krankenhaus Merheim mit seinem jetzigen Fachabteilungssektrum lediglich
Level II
3 erhalten wird, Holweide wird lediglich Level Ii 4 und Riehl wird als beson-
dere Einrichtung eingestuft,
- negativen Auswirkungen im Rahmen des Landeskranke nhausplans und wahr-
scheinlich auch Bundeskrankenhausplans auf den Erhalt einzelner Leistungsbe-
reiche und –gruppen (insbesondere für Holweide),
- insgesamt hohen Vorhaltekosten aufgrund von sachl ichen, strukturellen und per-
sonellen Doppelstrukturen.
Politischer Wille ist auf beiden Ebenen, die Gesundheitsversorgungslandschaft zu mo-
dernisieren und Spezialisierung zu zentralisieren. Andere angrenzende Länder haben
dies bereits erfolgreich umgesetzt. Angesichts der vorhandenen räumlichen Kapazitä-
ten am Standort Merheim besteht für die Kliniken Köln mit der Zentralisierung der drei
Standorte die Chance, einen überregional sichtbaren Gesundheitscampus mit hoher
Strahl- und damit Zugkraft aufzubauen.
Herr Prof. Christian Karagiannidis greift in seiner Rolle als Mitglied der „Regierungs-
kommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ in beilie-
gendem Papier die Aspekte der Konzentration auch noch einmal auf (Anlage).
Synergieeffekte im Modell Gesundheitscampus Merheim
Unabhängig von der Bewertung der Modelle auf Grundlage der zu erwartenden Ände-
rungen in der Gesundheitsversorgungslandschaft bietet das Zukunftsmodell „Gesund-
heitscampus Merheim“ die Realisierung folgender Synergiepotentiale:
- Verringerung der Vorhaltekosten bzw. der Kosten f ür Leihpersonal
- Synergien im Bereich Servicehub & Logistik, d.h. zentrale medizinische und nicht-
medizinische Infrastruktur (u.a. gemeinsames Labor, Radiologie, Schreibdienst,
etc. / kürzere Wege und Wegfall von Pendelfahrten mit Patienten zw. Standorten)
3 Für Level III müssen aus mindestens acht der folgenden zwölf Leistungsbereiche Leistungsgruppen
vorgehalten werden (rot = nicht vorhanden): Thoraxchirurgie, Palliativmedizin, Geriatrie , Urologie ,
Neurologie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie , Hals-Nasen-Ohrenheilkunde , Dermatologie , Augenheil-
kunde, Pädiatrie , Gynäkologie/Geburtshilfe , Neurochirurgie. Dies ist bei 3+0 am Standort Merheim
nicht gegeben.
(Vgl. 3. Stellungnahme der Regierungskommission zur Reform der Krankenhausvergütung, S. 16 ff.).
4 Holweide ist bisher Krankenhaus mit Basisnotfallversorgung (G-BA Stufe 1). Per derzeitiger Ausge-
staltung des BKP-Modells sind Level In-Krankenhäuser nicht im Umkreis von 30-Minuten PKW-Fahr-
zeit von Level II und III Krankenhäusern vorgesehen (Vgl. 3. Stellungnahme der Regierungskommis-
sion zur Reform der Krankenhausvergütung, S. 12). Somit würde Holweide durch ein Downgrading
erheblich verlieren. Aus Holweide ein Level II Krankenhaus zu machen ist auch nicht möglich, da hier-
für mindestens drei internistische und drei chirurgische Leistungsgruppen vorgehalten werden müs-
sen. Zudem sind mindestens zwei Leistungsgruppen aus den Bereichen (rot = nicht vorhanden) Neu-
rochirurgie , Unfallchirurgie , Orthopädie , Neurologie , Kardiologie , Gastroenterologie und obligatorisch
zwei Fächer aus den Bereichen Pneumologie , Pädiatrie , Kinderkardiologie , Neonatologie , Kinderchi-
rurgie , Gefäßchirurgie , Urologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Augenheilkunde , Mund-Kiefer-Gesicht-
schirurgie , Hämatoonkologie abzudecken. Ferner müssen eine Fachabteilung Gynäkologie und Ge-
burtshilfe sowie eine Stroke Unit und 20 Intensiv- und Überwachungsbetten mit speziellen Anforde-
rungen vorgehalten werden.
Ergänzend müsste die Notfallstufe 2 erfüllt werden (derzeit Stufe 1)
(Vgl. 3. Stellungnahme der Regierungskommission zur Reform der Krankenhausvergütung, S. 16 ff.).
Zahlreiche dieser Anforderungen werden in Holweide nicht erfüllt.
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- Synergien im Bereich Instandhaltung (nur ein Gebä ude) und Wartung (nur ein Ge-
rätepark)
- Synergien im Bereich der Verwaltung
- Konsequenter Fremdbezug Reinigung und Flächenopti mierung
- Aufgrund der geringeren Fläche und besseren Isoli erungen können Einsparungen
in der Fernwärme generiert werden
- Sinkende Versicherungsbeiträge für Gebäude sowie Sach- und Haftpflicht durch
Qualitätssteigerung
- Straffung der Chefarztstruktur durch die Zusammen legung der Standorte sowie
die Zentralisierung der Ambulanzen
Frage 3:
Woher sollen die 590 Mio. Euro Sanierungs- bzw. Neubaukosten kommen? Bitte auf-
schlüsseln in z. B. städtische Mittel, pauschale Krankenhausinvestitionsförderung
NRW, Förderung für strukturverändernde Maßnahmen NRW, Förderung für Klimaan-
passungsmaßnahmen NRW, evtl. Bundesmittel und weitere Quellen und Fördertöpfe.
Der Krankenhausstrukturfonds des Bundes ist mit 1 Mrd. Euro noch nicht einmal dop-
pelt so hoch. Deswegen erscheint es utopisch, hier mit einer annähernd bedarfsde-
ckenden Summe zu rechnen.
Antwort
Soweit erforderlich, ist eine Mittelbereitstellung für Sanierung und Neubau durch die
Stadt Köln vorgesehen. Das wird in der Ratsvorlage 0551/2023 vom 24.02.2023 be-
schrieben. Diese sieht vor, dass die notwendigen haushaltstechnischen Maßnahmen
zur Umsetzung des Zukunftsmodells der Kliniken Köln im Haushalt der Stadt Köln ab-
gebildet werden. Damit würden die städtischen Mittel in eine sinnvolle und nachhaltige
Neuaufstellung der Kliniken Köln fließen statt – wie bisher - nur Defizite abzudecken.
Gleichzeitig wird die Geschäftsführung aufgefordert, für die Umsetzung des Vorha-
bens in größtmöglichem Umfang Förder- und sonstige Drittmittel einzuwerben.
Das Land NRW plant zudem eine neue Förderung von 2,5 Milliarden Euro zur Umset-
zung der Krankenhausplanung. Derzeit befindet sich der Entwurf der geplanten För-
derrichtlinie für die „Förderung der Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2022 un-
ter Berücksichtigung von Klimaanpassungsmaßnahmen“ in Abstimmung 5. Sobald Ein-
zelheiten feststehen, werden die Kliniken Köln sich um Fördergelder bemühen. So
lange aber keine Bewilligung vorliegt, lassen derartige Fördermittel sich nicht seriös in
die Finanzierung einplanen.
Frage 4:
Auf der einen Seite wird mit Erlösen von 124 Mio. Euro durch den Verkauf der Grund-
stücke in Holweide und Riehl gerechnet, auf der anderen Seite soll dort Personalwoh-
nen realisiert werden. Beides zusammen ist schwer vorstellbar, weil dann ein Investor
gefunden werden müsste, der sich mit niedrigen Margen aus dem sozialen Woh-
nungsbau bzw. niedrigpreisigen, frei finanzierten Wohnungsbau zufrieden geben
müsste.
Wie soll beides realisiert werden?
5 Quelle: https://www.kma-online.de/aktuelles/politik/detail/cdu-und-gruene-beharren-auf-nrw-kranken-
hausplanung-49548 ; https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-
3846.pdf
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Antwort
Die Bewertung der Grundstücke erfolgte ausschließlich auf Basis der aktuellen Bo-
denrichtwerte. Es wurde keinerlei Ertrags-Szenario durch eine Wohnraum-Entwick-
lung berücksichtigt.
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum erschwert den Kliniken Köln die Gewinnung
neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daher ist aus Sicht der Geschäftsführung eine
Wohnraum-Entwicklung, die neben frei vermietbaren Wohnungen auch Perso-
nalwohnhäuser berücksichtigt, beispielsweise durch eine gemeinnützige Wohnungs-
baugesellschaft, wünschenswert.
Die Nachnutzung der Grundstücke in Holweide und Riehl inklusive einer städtebauli-
chen Perspektive muss und wird gemeinsam von der Geschäftsführung der Kliniken
Köln mit der Stadt Köln entwickelt werden.
Frage 5:
In der Beschlussvorlage für den Rat ist die Rede davon, dass die Kinderklinik wegen
des fehlenden Hubschrauberlandeplatzes zurzeit nur in Notfallstufe 1 eingestuft ist.
Mit Ansiedlung in Merheim wäre Notfallstufe 3 möglich.
Nachdem der Landeplatz in Riehl durch strengere Vorschriften nicht mehr haltbar war,
sollte die Station auf dem Kalkberg den Landeplatz des Kinderkrankenhauses Amster-
damer Straße ersetzen. Sollte der Kalkberg nicht zu realisieren sein, so sollte ein vor-
schriftenkonformer Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach der Kinderklinik realisiert
werden, so der damalige Stadtdirektor Kahlen. Warum ist das nicht passiert?
Antwort
Es trifft zu, dass das Kinderkrankenhaus zurzeit nur in Notfallstufe 1 eingruppiert
wurde. Der Boden-Hubschrauber-Landeplatz im Park des Kinderkrankenhauses Ams-
terdamer Straße kann aufgrund der vor mehreren Jahren ausgesprochen Verschär-
fung der Sicherheitsbestimmungen für Rettungsflüge nicht mehr betrieben werden.
Unabhängig von der offiziellen Anerkennung eines Hubschrauber-Landesplatzes kön-
nen Rettungshubschrauber im Notfall zur Vermeidung einer Gefahr für Leib oder Le-
ben überall landen, so dass in diesen Fällen auch eine Landung auf einer Wiese am
Kinderkrankenhaus möglich und die Patientenversorgung in derartigen Notfällen si-
chergestellt ist.
Im Rahmen einer Projektstudie wurden vor dem Hintergrund fehlender Optionen zur
Realisierung eines genehmigungsfähigen bodengebundenen Hubschrauber-Lande-
platzes bauliche Möglichkeiten zur Errichtung eines Landeplatzes auf Dachflächen
des Krankenhauses untersucht. Vor dem Hintergrund von zum damaligen Zeitpunkt
geschätzten einmaligen Investitionskosten von rd. 10 Mio. € und laufenden Kosten
von ca. 70 T€ p.A. wurde in Anbetracht des sehr hohen Sanierungsbedarfes an allen
Klinikstandorten und der bekannt schwierigen Finanzlage der Kliniken Köln sowie der
vg. Berechtigung, ohnehin in Notfällen auf einer Wiese am Kinderkrankenhaus landen
zu dürfen, die mit Zweifeln behaftete Genehmigungsfähigkeit eines Hubschrauber-
Landeplatzes auf dem Dach nicht vertieft geprüft.
gez. Prof. Dr. Diemert
Die Reform des Landes NRW und insbesondere des Bundes zur Krankenhausplanung
respektive -vergütung, wird erheblich en Einfluss auf die Krankenhauslandschaft in
Deutschland und besonders NRW nehmen. Beide Konzepte verfolgen das übergeordnete Ziel
der Zentralisierung medizinischer Angebote und der Anhebung der Struktu rqualität durch
Vorhaltung an einzelnen Standorten und durch die breitflächige Einführung von
Mindeststrukturvoraussetzungen für das jeweilige Fachgebiet. Der Grundgedanke des Bundes
richtet sich zudem für die Schwerpunktversorger ( zukünftig Level 2) und Maximalversorger
(zukünftig Level 3) sehr stark an dem „General Hospital“ Gedanken aus , der international
üblich ist: Der Patient kommt in eine Klinik und kann an dem jeweiligen Standort umfassend
und qualitativ hochwertig behandelt werden. Die Zentralisierung der Kliniken der Stadt Köln
an einem Standort entsprechen sowohl dem Leitgedanken des Bundes als auch des Landes
und wird gerade in der neuen Vergütungslogik nahezu ideal abgebildet.
Darüber hinaus setzt gerade der Bund starke Akzente im Bereich der Zentrenbildung durch
Verknüpfung verschiedener Fachdisziplinen (zukünftig Leistungsgruppen) an einem Standort.
Eine onkologische Behandlung wird als Beispiel absehbar nicht mehr außerhalb gr oßer
Zentren stattfinden, die auch Vorhaltung für seltene Entitäten oder Komplikationen treffen.
Hierzu ist ein e Zentralisierung der Kliniken der Stadt Köln für die BürgerInnen der Stadt
unabdingbar und klar mit einer Verbesserung der Versorgungsqualität assoziiert.
Im Bundeskonzept wird die Vergütung zudem von der reinen Fallmengenabhängigkeit hin zur
Vorhaltung entwickelt, wie wir es beispielsweise von der Polizei und Feuerwehr kennen. Hier
sind im Moment die medizinischen Fachgesellschaften beauftragt
Mindeststrukturvoraussetzungen zu definieren, die Eingang in eine sachgerechte
Vorhaltevergütung finden könnten. Die Realisierung einer u mfassenden Vorhaltung, die
zukünftig vergütet wird, ist naturgemäß an einem Standort deutlich besser zu erbringen, als
an drei Standorten. Eine besondere Rolle spielt zudem die Vergütung der Kinder - und
Jugendmedizin. Es ist erklärtes politisches Ziel, dass die Kinder - und Jugendmedizin maximal
gestärkt werden und die Kapazitäten möglichst aufrechterhalten werden sollen. Eine direkte
räumlicher Nähe zur Geburtshilfe wird gerade für Level 3 Häuser zukünftig als fast
unabdingbar angesehen.
Aus ökonomischer Sicht zeigt sich deutschlandweit in den letzten Monaten eine dramatische
Entwicklung. Viele Krankenhäuser sind durch die aktuellen Rahmenbedingungen wie Inflation
und Energiekosten, vor allem aber durch die flächendeckende Bettensperrung durch
Anlage zu Frage 2: Statement Prof. Dr. Karagiannidis
fehlendes Personal, und damit fehlende Einnahmen in die teils tiefroten Zahlen gerutscht. Dies
hat kurzfristig dazu geführt, dass die Bundesregierung 2 Mrd. Euro zum Auffangen des Defizits
zur Verfügung stellt. Unter den Häusern gibt es aber teils deutliche Unterschiede im Ausmaß
des Defizits, die sehr stark von der optimalen Krankenhausgröße abhängen. Der neue
Krankenhausrating Report des RWI Essen wird in den kommenden Monaten erscheinen, aber
wahrscheinlich eine ähnliche Kurvenkonfiguration aufweisen wie in der dargestellten
Abbildung (Quelle: Dtsch Arztebl 2023; 120(12): A -506; Karagiannidis, Christian; Busse,
Reinhard; Augurzky, Boris ), nur mit einer weitere n Verschlechterung der Lage und einer
Verschiebung der Kurve nach unten.
Eine Zielgröße von etwa 1000 mit Personal betreibbaren Betten an einem Standort wird von
führenden Gesundheitsökonomen als ideal angesehen.
Daher ist die Zusammenlegung von Standorten bereits vor der Bundesreform im Strukturfonds
1 und 2 angelegt worden, und soll eine erhebliche Steigerung im Strukturfond 3 erfahren. Ein
solcher Fonds im zweistelligen Milliardenbereich wird aber nur dann aufgelegt werden, wenn
damit echte Strukturreformen (wie die der KDSK geplant) einhergehen. Die Chance auf Gelder
aus einem solchen Fonds wären hoch bei einer Zusammenlegung und de facto Null bei Erhalt
der 3 einzelnen Standorte.
Als Risiko besteht die prinzipiellen Unwägbarkeiten des Reformprozesses, aber Bund und
Länder scheint mittlerweile klar geworden zu sein, dass ein e Reform zum 1.1.2024 kommen
muss und Scheitern keine Option ist.
Zusammenfassend kann die Fusion der 3 Standorte als Blaupause für die Umsetzung der
Bundesreform gesehen werden. Köln kann hier beispielhaft vorausgehen.
Anlage 5, Auszug BV 5 (Nippes) 04.05.2023
10128 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 09.05.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 04.05.2023 öffentlich 9.2.1 Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Zukunftsmodell 0551/2023 Herr Spieß zieht den Änderungsantrag AN/0516/2023 zurück, sodass im Ergebnis für die heutige Sitzung zwei Änderungsanträge vorliegen. Herr Meier begründet den Änderungsantrag der SPD dahingehend, dass Krankenhäu- ser, die geschlossen werden, nicht zurückkommen würden und dieser Prozess damit unumkehrbar sei. Seit Jahren gehe es den Kliniken finanziell schlecht, dies sei der Grund für die Verwaltungsvorlage. Das Kinderkrankenhaus habe einen weit über Köln hinausgehenden guten Ruf. Es werde weiterhin benötigt und die Plätze seien notwen- dig. Eine Verlagerung nach Merheim führe seines Erachtens zu einer schlechteren medizinischen Versorgung, da Personal und Betten abgebaut werden sollen. Er for- dert ein neues Modell, an dem drei Standorte erhalten bleiben. Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert kritisiert, dass die SPD nicht ausführe, wie die Kliniken in Zukunft finanziert werden sollen. Zum gemeinsamen Änderungsantrag von Grünen und GUT & Klima Freunden führt sie aus, dass die Standorte Riehl und Hol- weide nicht zukunftsfähig seien, da die Bausubstanz der beiden Komplexe größten- teils sehr schlecht sei und große Investitionen notwendig wären. Deshalb sei ein Neu- bau in Merheim die beste Lösung. Wer den Standort in Merheim nicht unterstütze, ris- kiere eine Insolvenz der Kliniken oder gar eine Privatisierung. Der F-Trakt des Kinder- krankenhauses sei nicht marode und könne einer neuen medizinischen Nutzung zu- geführt werden. Auch sollte die Stadt Köln das Grundstück des Kinderkrankenhauses erwerben. Ferner ist sie der Ansicht, dass der gute Ruf des Kinderkrankenhauses er- halten bleibe, da dieses nur verlagert und nicht aufgelöst werde. Im weiteren Verlauf werden die unterschiedlichen Standpunkte kontrovers diskutiert. Dabei macht Herr Urmetzer deutlich, dass er beiden Änderungsanträgen nicht zustim- men werde. Kritisch sehe er, dass die SPD sich nicht zu einer Position bekenne. Herr Frank befürwortet den Erhalt des Kinderkrankenhauses in Nippes und befürchtet eine medizinische Unterversorgung. Er fordere eine Finanzierung durch Land und Bund. Auch gebe es zur geplanten Zusammenlegung Widerspruch aus der Ärzte- schaft. Herr Schmitz weist darauf hin, dass es sich nicht um das Kinderkrankenhaus für Nip- pes, sondern für ganz Köln handele und dieses nur zufällig im Stadtbezirk liege. Er verweist auf den ihrer Ansicht nach überzeugenden Fachvortrag in der letzten Sit- zung, der von Laien möglicherweise nicht überblickt werden könne. Die CDU werde daher für die Verwaltungsvorlage stimmen. Der alleinige Erhalt des F-Traktes mache keinen Sinn. Frau Feuser möchte eine Insolvenz der Kliniken verhindern und weist darauf hin, dass das Kinderkrankenhaus nur verlagert, aber nicht geschlossen werde. Herr Spieß stellt noch einmal heraus, dass der gemeinsame Änderungsantrag von Grünen und Gut & Klima Freunden darauf abziele, am jetzigen Standort in Riehl auch künftig eine kinderärztliche Versorgung zu ermöglichen, allerdings nicht auf der Basis von Level 1. Dieses sei künftig aber im Linksrheinischen für die Uniklinik und im Rechtsrheinischen in Merheim möglich. 1. Abstimmung über Änderungsantrag der SPD Beschluss: Der Rat und seine Ausschüsse werden gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Rat der Stadt Köln nimmt das von der Geschäftsführung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) vorgelegte Zukunftsmodell zur Kenntnis, lehnt es aber zum heutigen Zeitpunkt und die Festlegung auf den Standort Merheim als alleinigen Standort ab. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine neue detaillierte Beschlussvorlage auf- bauend auf dem Zukunftsmodell der Kölner Kliniken und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Krankenhausreformen des Bundes und des Landes NRW auf- zusetzen, die mindestens folgende weitere Maßgaben erfüllt: a) Das städtische Krankenhaus in Merheim wird ausgebaut und erweitert, um die be- darfsgerechte und bestmögliche medizinische Versorgung für Köln und die Region auch zukünftig zu garantieren. b) An den Standorten in Riehl und Holweide wird auch in Zukunft eine Kranken- hausinfrastruktur der Grund- und Notfallversorgung aufrechterhalten. Dabei soll die beste medizinisch und wirtschaftlich sinnvolle Nutzung an beiden Standorten gesichert werden. Dazu legt die Verwaltung in der Vorlage eine ausführliche Ana- lyse der Bedarfe mit entsprechenden Kennzahlen vor. c) Das Konzept soll an den Standorten Riehl und Merheim eine Krankenhausversor- gung für Kinder und Jugendliche vorsehen. Dabei soll ein Ausbau der Kranken- hausversorgung für Kinder und Jugendliche um 20 % zum jetzigen Versorgungs- stand in ganz Köln angestrebt werden. d) Das Konzept muss eine klare Planung einer kurz- und langfristigen Sanierung der Infrastruktur an allen drei Standorten enthalten. e) Sofern bisher für Krankenhauszwecke genutzte Teilflächen der Grundstücke in Riehl und Holweide für diese Zwecke nicht mehr benötigt werden, werden diese nicht verkauft, sondern einer öffentlichen oder gemeinwohlorientierten Nutzung zugeführt (z. B. Schule/Kita bzw. Werkswohnungen für Beschäftigte der Kliniken / preisgebundener Wohnraum). Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD und Linke abgelehnt. 2. Abstimmung über den Änderungsantrag von Grünen und GUT & Klima Freunden Beschluss: A - Punkt 2 c) der Verwaltungsvorlage wird wie folgt ergänzt: Der F-Trakt des Kinderkrankenhauses Amsterdamer Straße, der gerade erst erneuert wird, bleibt auch in Zukunft erhalten und wird einer medizinischen Nachnutzung zuge- führt. Dabei soll ein kinderärztlicher Kassensitz (mit einer – wie aktuell vorhanden - Kinder- und Jugendärztliche Notfallpraxis) verwirklicht werden, der von einer städti- schen Tochter-GmbH als Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) betrieben wird. Dazu fordern wir entsprechende Gespräche der Geschäftsführung mit der Kassenärzt- lichen Vereinigung. B – Ergänzung zu Punkt 4 der Verwaltungsvorlage Die Stadt Köln erwirbt das Grundstück von den Kliniken. Es wird einer öffentlichen (z.B. Schule) oder – als Miete/Pacht – genossenschaftlichen oder anderswie gemein- wohlorientierten Nutzungen zugeführt. Abstimmungsergebnis: Über den Änderungsantrag von Grünen und GUT & Klima Freunden wird auf Wunsch von Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert zunächst wie folgt getrennt abgestimmt: Punkt A: Bei Enthaltung von SPD, Linke und FDP mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU beschlossen. Punkt B: Bei Enthaltung von SPD und Linke mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und FDP beschlossen. Anschließend wurde der gesamte Änderungsantrag bei Enthaltung von SPD, Linken und FDP mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU beschlossen. 3. Abstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln nimmt das von der Geschäftsführung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) vorgelegte Zukunftsmodell zur Kenntnis und befürwor- tet die geplanten Investitionen in Höhe von 590 Mio. € zur Modernisierung und zum Ausbau des Standorts Merheim zu einem modernen Gesundheitscampus und als alleinigem Standort der Kliniken Köln, um die Gesundheitsversorgung in Köln und der Region sowie das Unternehmen Kliniken Köln zukunftsfähig aufzustellen. Die bisher an den Standorten Merheim, Holweide und Riehl angebotenen Leistun- gen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH werden – mit Ausnahme der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) – mittel- bis langfristig am Standort Merheim zentralisiert. 2. Der Rat ermächtigt die Gesellschaftervertreterin der Stadt Köln in der Gesellschaf- terversammlung der Kliniken Köln, die Geschäftsführung mit der Umsetzung die- ses Zukunftsmodells unter folgenden Maßgaben zu beauftragen: a) Die Geschäftsführung wird aufgefordert, für die Umsetzung des Vorhabens in größt- möglichem Umfang Förder- und sonstige Drittmittel einzuwerben. b) Die Geschäftsführung wird aufgefordert, in einem jährlichen Sanierungsbericht über den Fortschritt der Sanierung der Kliniken Köln anhand eines Soll/Ist-Vergleichs zu be- richten. Der Sanierungsbericht soll dem Wirtschaftsplan für das darauffolgende Jahr beigefügt werden und etwaige Nachsteuerungsbedarfe beinhalten. Der Sanierungsbe- richt ist dem Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vorzulegen. c) Die Geschäftsführung wird gebeten, Räumlichkeiten für eine ergänzende kinderärztli- che Versorgung im Linksrheinischen zu prüfen und in Abstimmung mit der Verwaltung ein Konzept zu erstellen, das die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Personalwohnungen im Rechtsrheinischen umfasst. Der F-Trakt des Kinderkrankenhauses Amsterdamer Straße, der gerade erst erneuert wird, bleibt auch in Zukunft erhalten und wird einer medizinischen Nachnutzung zuge- führt. Dabei soll ein kinderärztlicher Kassensitz (mit einer – wie aktuell vorhanden - Kinder- und Jugendärztliche Notfallpraxis) verwirklicht werden, der von einer städti- schen Tochter-GmbH als Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) betrieben wird. Dazu fordern wir entsprechende Gespräche der Geschäftsführung mit der Kassenärzt- lichen Vereinigung. 3. Ferner beauftragt der Rat die Verwaltung, die notwendigen haushaltstechnischen Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsmodells der Kliniken Köln im Doppel- haushalt 2023/2024 und in der Planung für die Haushaltsjahr 2025ff. in die Wege zu leiten. 4. Die Stadt Köln erwirbt das Grundstück von den Kliniken. Es wird einer öffentlichen (z.B. Schule) oder – als Miete/Pacht – genossenschaftlichen oder anderswie ge- meinwohlorientierten Nutzungen zugeführt. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung von GUT & Klima Freunde und Herrn Beckhaus mehrheitlich gegen die Stimmen von SPD, CDU und Linke abgelehnt.
Anlage 4, Auszug BV 9 (Mülheim) 17.04.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax: (0221) 99412 E-Mail: koeln.de andre.schultheis@stadt- Datum: 02.05.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 17.04.2023 öffentlich 9.2.4 Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Zukunftsmodell 0551/2023 9.2.4.1 Kliniken der Stadt Köln gGmbH an allen drei Standorten in Holweide, Riehl und Merheim erhalten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 03.04.2023 AN/0604/2023 9.2.4.2 Kommunale Kliniken erhalten! Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und des Einzel- mandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 13.04.2023 AN/0636/2023 I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE Vor Abstimmung der Beschlussvorlage der Verwaltung wurde über die unter 9.2.4.1 und 9.2.4.2 vorliegenden Änderungsanträge abgestimmt. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim fordert den Rat der Stadt Köln auf, den Beschluss des Zukunftsmodells zu verwerfen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Kliniken der Stadt Köln gGmbH an allen drei Standorten in Holweide, Riehl und Merheim zu erhalten: 1. Die drei Standorte der Kliniken der Stadt Köln gGmbH müssen endlich saniert werden. Der Rat stellt die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung. 2. Der Rat der Stadt Köln finanziert ein zusätzliches Investitionsprogramm. 3. Die Mitglieder des Rates wirken auf ihre Fraktionen im Landtag NRW sowie im Bundestag ein, um die Rahmenbedingungen für Krankenhäuser, wie z.B. die Baufinanzierung, die Fallkostenpauschalen, eine gesetzliche Personalbemes- sung usw. zu verbessern. 4. Der Rat der Stadt Köln wirkt darauf hin, dass an allen drei Standorten Notdienstpraxen eingerichtet bzw. erhalten bleiben. 5. Der Rat der Stadt Köln schließt eine Privatisierung oder weitere Teilprivatisie- rungen der Städtischen Kliniken aus. Die Tarifbindung des TVöD bleibt für alle Beschäftigten der Kliniken der Stadt Köln gGmbH bestehen. Betriebsbedingte Kündigungen werden ausgeschlossen. 6. Die Grundstücke der drei Standorte Holweide, Riehl und Merheim bleiben voll- ständig in kommunaler Hand und werden langfristig mit Hilfe eines Investitions- programmes z.B. für Wohnbebauung, Bau einer eigenen Kindertagesstätte, Ausbau des Instituts für Ausbildung, Fort-und Weiterbildung (ehemals Kran- kenpflegeschule), Neubau einer Apotheke, Verlagerung des Logistikzentrums aus der Schanzenstraße auf klinikeigenes Gelände und anderen noch zu be- nennenden Projekten genutzt. 7. Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Pflege aber auch allen anderen Bereichen durch Einführung einer bedarfsgerechten Perso- nalbemessung. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung des Einzel- mandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) abgelehnt. II. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lässt Herr Bezirksbürgermeister Fuchs über den Änderungsantrag zu den Ziffern 1 bis 6 einzeln abstimmen: Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Mülheim stimmt der Vorlage zur Zukunft der Kliniken der Stadt Köln unter folgenden Maßgaben zu: 1. Gesundheitsversorgung am Standort Holweide Am Standort des heutigen KKH Holweide wird ein Gesundheitskiosk mit Gesundheits- lotsen eingerichtet, der rund um die Uhr (24/7) medizinische Beratung und die Be- handlung unkomplizierterer Notfälle mit telemedizinischer Anbindung ans Kranken- haus Merheim anbietet. Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Ein- zelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) abgelehnt. 2. Verkehrsanbindung zwischen Holweide und Merheim Eine regelmäßig verkehrende (mindestens 20-Minutentakt) Buslinie zwischen der Hal- testelle Neufelder Straße und den einzelnen Stationen des Krankenhauses Merheim wird eingerichtet. Die Buslinie sollte wenn möglich auch die Haltestelle Vischering- straße bedienen. Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) abgelehnt. 3. Erhalt der Grundstücke in städtischer Hand Die Grundstücke verbleiben in kommunaler Hand. Die Vergabe zur Nutzung im Erb- pachtverfahren bleibt selbstverständlich möglich. In der Konsequenz ist das in Ziffer 1 der Vorlage genannte Investitionsvolumen von 590 Millionen Euro um 124 Millionen Euro zu erhöhen. Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Ein- zelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) abgelehnt. 4. Beachtung der klimapolitischen Ziele der Stadt Köln Die Grundstücke werden klimagerecht entwickelt. Hierbei ist insbesondere der z.T. alte Baumbestand des Geländes zu schützen. Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) abgelehnt. 5. Weiternutzung der Grundstücke zur Gesundheitsversorgung Auf dem Gelände sollen weitere Gesundheitsleistungen angeboten werden (bspw. Geburtshaus, Altenheim, Tagespflege, geriatrische Rehaeinrichtungen etc.). Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Ein- zelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) abgelehnt. 6. Studie zur Bedarfsermittlung Zur Entscheidung über das konkrete Angebot führt die Stadt eine Studie durch, die die gesundheitlichen Bedarfe im Stadtbezirk anhand wissenschaftlicher Kriterien unter- sucht. Hierbei ist auch die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung angezeigt. Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Ein- zelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) abgelehnt. III. Abstimmung über die geänderte Beschlussvorlage Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt zunächst über die folgende, mündlich vorge- tragene Ergänzung zu Ziffer 2 der Verwaltungsvorlage durch die SPD -Fraktion, der CDU-Fraktion und des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP) abstimmen: Beschluss: d) Am Standort in Holweide wird auch weiterhin eine stationäre medizinische Infra- struktur im Sinne eines Krankenhauses aufrechterhalten, die die örtlichen Be- darfe der Bevölkerung im Stadtbezirk insbesondere mit Blick auf die Grund- und Notfallversorgung abdeckt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne und der Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) be- schlossen. Anschließend lässt Herr Bezirksbürgermeister Fuchs über den durch Ziffer 2d ergänz- ten Gesamtbeschluss abstimmen: Geänderter Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln nimmt das von der Geschäftsführung der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) vorgelegte Zukunftsmodell zur Kenntnis und befürwor- tet die geplanten Investitionen in Höhe von 590 Mio. € zur Modernisierung und zum Ausbau des Standorts Merheim zu einem modernen Gesundheitscampus und als alleinigem Standort der Kliniken Köln, um die Gesundheitsversorgung in Köln und der Region sowie das Unternehmen Kliniken Köln zukunftsfähig aufzustellen. Die bisher an den Standorten Merheim, Holweide und Riehl angebotenen Leistun- gen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH werden – mit Ausnahme der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) – mittel- bis langfristig am Standort Merheim zentralisiert.Der Rat ermächtigt die Gesellschaftervertreterin der Stadt Köln in der Gesellschaf- terversammlung der Kliniken Köln, die Geschäftsführung mit der Umsetzung dieses Zukunftsmodells unter folgenden Maßgaben zu beauftragen: a) Die Geschäftsführung wird aufgefordert, für die Umsetzung des Vorhabens in größtmöglichem Umfang Förder- und sonstige Drittmittel einzuwerben. b) Die Geschäftsführung wird aufgefordert, in einem jährlichen Sanierungsbericht über den Fortschritt der Sanierung der Kliniken Köln anhand eines Soll/Ist- Vergleichs zu berichten. Der Sanierungsbericht soll dem Wirtschaftsplan für das darauffolgende Jahr beigefügt werden und etwaige Nachsteuerungsbedarfe beinhalten. Der Sanierungsbe- richt ist dem Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vorzulegen. c) Die Geschäftsführung wird gebeten, Räumlichkeiten für eine ergänzende kinderärztli- che Versorgung im Linksrheinischen zu prüfen und in Abstimmung mit der Verwaltung ein Konzept zu erstellen, das die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Personalwohnungen im Rechtsrheinischen umfasst. d) Am Standort in Holweide wird auch weiterhin eine stationäre medizinische Infrastruktur im Sinne eines Krankenhauses aufrechterhalten, die die örtlichen Bedarfe der Bevölkerung im Stadtbezirk insbesondere mit Blick auf die Grund- und Notfallversorgung abdeckt. 2. Ferner beauftragt der Rat die Verwaltung, die notwendigen haushaltstechnischen Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsmodells der Kliniken Köln im Doppel- haushalt 2023/2024 und in der Planung für die Haushaltsjahr 2025ff. in die Wege zu leiten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) beschlossen.
Anlage 7 Ergänzung des Beschlussvorschlags
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Anlage 7 Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Zukunftsmodell Vorlage 0551/2023 Ergänzung des Beschlussvorschlags Die Verwaltung ergänzt den Beschlussvorschlag der Vorlage 0551/2023 aus aktuellem Anlass um folgende Ziff. 4: „4. Der Rat der Stadt Köln begrüßt zugleich die Initiative des Landes NRW, mit der Stadt Köln einen Verbund der Kliniken der Stadt Köln gGmbH und des Universitätsklinikums Köln (AöR) zu sondieren und beauftragt die Oberbürgermeisterin, diese Gespräche mit der Landesregierung unter Berücksichtigung des Zukunftsmodells zu führen. Der Hauptausschuss ist über das Ergebnis der Sondierung zu informieren.“ Begründung: Mit Beschluss vom 07.11.2019 hat der Rat der Stadt Köln das von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Uniklinik Köln erarbeitete Konzept für einen Verbund der Kliniken der Stadt Köln gGmbH mit dem Universitätsklinikum Köln (AöR) zu Kenntnis genommen. Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, das Konzept mit dem Land als Träger der Uniklinik Köln weiterzuentwickeln und zur abschließenden Entscheidung dem Rat der Stadt Köln vorzulegen. Während der Corona-Pandemie konnten die entsprechenden Verhandlungen über den Klinikverbund mit der vorherigen Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen auf der Detailebene nicht vertieft werden. Die neue Landesregierung hatte zunächst weitere Prüfungen in Auftrag gegeben, insbesondere mit Blick auf die schwierige finanzwirtschaftliche Situation der Kliniken der Stadt Köln gGmbH. Auf Basis dieser Prüfungen hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen nunmehr mitgeteilt, die Rahmenbedingungen eines Klinikverbunds mit der Stadt Köln sondieren zu wollen. Die Sondierung soll zeitnah vor der Sommerpause erfolgen. In der Sondierung des Klinikverbunds liegen weitreichende Chancen für die Kliniken der Stadt Köln gGmbH sowie die Stadt Köln als Medizin- und Forschungsstandort. Die Oberbürgermeisterin beabsichtigt, das Sondierungsgespräch wahrzunehmen. Dessen ungeachtet sind die in der Vorlage 0551/2023 („Zukunftsmodell“) vorgeschlagenen Strukturentscheidungen notwendig und wichtig, um die Kliniken der Stadt Köln gGmbH zukunftsfähig auszurichten. Die Entscheidung über das Zukunftsmodell ist sowohl mit als auch ohne Klinikverbund erforderlich.
Anlage 2: Schreiben der Geschäftsführung der Kliniken vom 22.02.2023 zum Zukunftsmodell
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2 Erläuterung Ausgangssituation Unverzichtbar für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger Die Kliniken Köln mit den Krankenhäusern Merheim, Holweide und Amsterdamer Straße sind aufgrund der hohen Behandlungsqualität und des umfassenden medizinischen Leistungs-spektrums eine feste Größe in der Gesundheitsversorgung. Als Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft bieten sie eine bedarfsbezogene und qualitativ hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung ohne Blick auf Person, Versicherungsstatus, Nationalität, Weltan-schauung oder Religion. Die Leistungsangebote sind unverzichtbar für die Versorgung der Bevölkerung auch über die Region Köln hinaus. Überregionale Bedeutung haben unter anderem z.B. das interdisziplinäre Neuro-Zentrum, das überregionale Traumazentrum, das Zentrum für Schwerbrandverletzte, das Lungenzentrum, das Brustzentrum, die Frauenklinik mit modernem Perinatalzentrum Le-vel 1 oder das Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße, das für jede Krankheit bei Kindern und Jugendlichen die richtigen Expert*innen bietet. Hohe Qualität unwirtschaftliche Arbeitsbedingungen Das Krankenhaus Merheim entstand aus der Notlage nach dem 2. Weltkrieg heraus auf dem Gelände eines ehemaligen Fliegerhorts. Die Krankenhäuser Amsterdamer Straße und Holweide wurden ab Mitte des 20. Jahrhunderts geplant und gebaut (Inbetriebnahmen 1962 bzw. 1972). Seitdem sind die bauliche Struktur, die Unternehmensstruktur und das Medizin-konzept nur teilweise weiterentwickelt worden. Dies führt zu ineffizienten Rahmenbedingungen durch Doppelvorhaltungen, vielen Transporten von Material, Fahrten von Patient*innen und Beschäftigten sowie langen (Entscheidungs-)Wegen. Zudem sind die Kliniken Köln strukturell unterfinanziert aufgrund der unzureichenden Investitionsfinanzierung durch das Land NRW. In den drei städtischen Krankenhäusern gibt es einen großen Investitionsstau; einige Stationen sind in so schlechtem baulichen Zustand, dass sie nicht mehr belegt werden können. Der ho-hen medizinischen Qualität stehen also bei den Kliniken Köln unwirtschaftliche und teilweise unattraktive Arbeitsbedingungen gegenüber. Bisherige Sanierungsbemühungen sind gescheitert. Nach der Änderung der Krankenhaus-Finanzierung durch Einführung der DRG ab 2004 wur-den im Gesundheitswesen stärkere Anreize für ein wirtschaftliches Verhalten gesetzt. Es war und ist notwendig, Strukturen und Prozesse zu verbessern und sich optimierter aufzustellen. Die Aufgabe wurde bei den Kliniken Köln erkannt, jedoch in den letzten beiden Jahrzehnten nicht grundlegend gelöst. Verschiedene Strategie-, Master- und Sanierungspläne wurden erar-beitet und umgesetzt. Eine grundlegende Besserung ist trotzdem nicht eingetreten. Bench-marks mit anderen kommunalen Großkrankenhäusern zeigen, dass die Kliniken Köln deutlich unwirtschaftlicher arbeiten als vergleichbare Häuser. Fachkräftemangel als weiterer Gamechanger Der jüngste Sanierungsplan setzte auf umfassende Leistungssteigerungen als zentrale Maß-nahme. Das Ziel konnte nicht erreicht werden. Eine Ursache: der Mangel an ausgebildeten 3 Pflegefachkräften, der im ländlichen Bereich schon länger zu spüren ist, trifft nun auch die Großstädte. kräfte aufgrund der belastenden Arbeitsbedingungen den erlernten Beruf. Die Kliniken Köln steuern durch verstärkte Ausbildungskapazitäten, verbesserte Gehaltszah-lungen und Akquise ausländischer Arbeitskräfte gegen. Das reicht jedoch nicht aus, das Pfle-geteam zu vergrößern. Viele Planbetten sind auch daher geschlossen. In den Pflegeberufen ist der Fachkräftemangel heute am stärksten sichtbar. Daher ist es not-wendig in diesen Bereichen umfangreiche Personalkonzepte zu erarbeiten, die zu einer Stär-kung der Berufsgruppe führen. Bis dato war die Anzahl an Fachkräften nicht ausreichend und somit konnte kein signifikantes Wachstum erreicht werden. In der Folge verschlechterten sich die Jahresergebnisse von - 48,5 Mio. im Jahr 2020 auf 53 Mio. im Jahr 2021. Die Hochrechnung für 2022 prognostiziert ein Defizit von rd. 65 -Für die Folgejahre sind nach aktuellem Stand ähnlich schlechte Jahresergebnisse mit jährli- Diese prognostizierten zukünftigen Verluste gehen dies hat die Stadt Köln klargestellt - über das finanzwirtschaftlich durch den Haushalt der Stadt Köln dauerhaft leistbare Maß hinaus. Aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen Deutschlands Gesundheitswesen stand während der Pandemie im internationalen Vergleich gut da. Trotzdem zeigte sich Gestaltungsbedarf, der nun auf Bundes- und Landesebene durch Krankenhausplanung und reform angegangen wird. Zu den erkennbaren Trends gehören die weitere Ambulantisierung von Leistungen. Der medizinische und der technische Fortschritt machen es möglich, immer mehr medizinische Eingriffe ambulant durchzu-führen; die Kostenträger drängen auf eine schnelle Ambulantisierung. Das stationäre Leistungsspektrum der Kliniken Köln wird sich dadurch deutlich verändern. eine Strukturreform im Krankenhausbereich durch die Konzentration stationärer Leistungen bei geeigneten Leistungsträgern, wie die aktuelle Krankenhausplanung NRW dies vorsieht. Ein Vorteil: über eine Konzentration der Leistungsangebote kann das knappe Fachpersonal besser auf die benötigten Krankenhausstandorte verteilt als bisher. Das Weitertreiben der Digitalisierung und Verbesserung der Datenqualität die Verbesserung der Prozessqualität, damit die Aufgaben über Bereichsgrenzen hinweg gut aufeinander abgestimmt sind und zuverlässig mit den minimalen, aber not-wendigen Ressourcen mit guter Planung, aber z.B. ohne unnötige Doppelvorhaltun-gen umgesetzt werden. Eine gute Prozessqualität führt zu hoher Zuverlässigkeit und zufriedenen Patient*innen und Mitarbeiter*innen. Krankenhäuser, die bei der Umsetzung dieser Entwicklungen eine Vorreiterrolle spielen, wer-den Vorteile bei der Suche nach Patienten und Mitarbeitenden haben gegenüber Häusern, die auf den hergebrachten Strukturen und Abläufen beharren. Hier müssen die Kliniken Köln ihr Potential dringend nutzen. 4 Das Zukunftsmodell verschiedene Sanierungsmodelle geprüft und beraten. Von der Gesellschafterversammlung wurde ein Zukunftsmodell beauftragt. Die Ziele der Gesellschafterversammlung sind dabei: Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen medizinischen und pflegerischen Patien-tenversorgung Das Jahresergebnis wird nachhaltig deutlich verbessert Die aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen mit den zu erwartenden Auswir-kungen auf die Krankenhauslandschaft wie der Krankenhausplan NRW und die Kran-kenhausreform des Bundes sind berücksichtigt Die Ausgangsbedingungen machen klar, dass es deutlicher Veränderungen bedarf, um eine gebnissen, wie Berechnungen zeigen. Das Beibehalten des Status Quo führt zu den genannten jährlichen Verlusten in Höhe von rund 90 Mio. management nalmanagement ließe sich ein etwas Defizit in Höhe von -chen. Das Leistungsspektrum und die Arbeitsbedingungen wären unverändert. Die Kli-niken Köln würden aber weiterhin in hohem Maße unwirtschaftlich arbeiten, weil Pro-zess- und Strukturqualität nicht verbessert werden. Das Modell entspricht der aktuellen Beschlusslage im Rat der Stadt Köln aus dem Jahr 2019 mit der Zusammenführung der Erwachsenenmedizin am Standort Mer-heim, dem unveränderten Betrieb des Kinderkrankenhauses und einer Nachnutzung in Holweide. Das jährliche Defizit würde sich nach den aktuellen Berechnungen auf konzept für eine Nachnutzung am Standort Holweide vor, so dass dieses Modell weder aus medizinischer noch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist. Die damals unterstellten Leistungssteigerungen sind nicht realistisch. Zudem wird sich die Aufteilung der jeweili-gen Fachdisziplinen auf drei Standorte nach der aktuellen Krankenhausplanung nega-tiv auswirken. Beispielhaft würde die Aufteilung der Neugeborenen-Intensivmedizin auf zwei Standorte (Perinatalzentrum Holweide auf der rechten Rheinseite, Intensivmedi-zin linksrheinisch im Kinderkrankenhaus) sowie die fehlende Anbindung an die Stroke-Unit am Standort Merheim zu einem Verlust des Statuts eines Level-1-Perinatalzent-rums führen. Dieses trifft auch im folgenden Modell zu. Auch ein Modell Zusammenführung der Erwachsenenmedizin in Merheim, un-veränderter Betrieb des Kinderkrankenhauses, Verzicht auf Nachnutzung in Holweide führt durch die hohen Grundkosten zu einem nur geringfügig niedrigeren Defizit als das Modell 2+1. Zudem wird sich die Aufteilung der jeweiligen Fachdisziplinen auf drei Standorte nach der aktuellen Krankenhausplanung negativ auswirken. Beispielhaft würde die Aufteilung der Neugeborenen-Intensivmedizin auf zwei Standorte (Perinatal-zentrum Holweide auf der rechten Rheinseite, Intensivmedizin linksrheinisch im Kinder-krankenhaus) sowie die fehlende Anbindung an die Stroke-Unit am Standort Merheim zu einem Verlust des Statuts eines Level-1-Perinatalzentrums führen. 5 Das Modell Zusammenführung aller soma-tischen Fachabteilungen in Merheim ist geeignet das operative Ergebnis (EBIDTA) nachhaltig zu verbessern, -Es bietet darüber hinaus eine Sicherung des Leistungsspektrums sowie positive Perspektiven für bessere Arbeitsbe-dingungen und eine erhöhte Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten. Ebenso würden die zu erwartenden Anforderungen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben vollumfänglich erfüllt. Diese Punkte werden nachfolgend ausführlicher dargelegt. Ein deutlich positives Jahresergebnis wäre nur mit einer Privatisierung zu erreichen. Ob jedoch das Leistungsspektrum erhalten bliebe und wie sich eine mögliche Privati-sierung auf die Mitarbeiterzufriedenheit auswirken würde, müsste vertiefend geprüft werden. Das ist entbehrlich; Frau Oberbürgermeisterin Reker hat aktuell bekräftigt, dass sie als Gesellschaftervertreterin keine Privatisierung anstrebt. Daher wird dieses Modell nicht detailliert untersucht. Die Krankenhausgebäude in Holweide und im Kinderkrankenhaus sind zu großen Teilen in ei-nem nicht zeitgemäßen Zustand, für die medizinisch-pflegerischen Prozesse nicht optimal und entsprechen nicht den Anforderungen der Patient*innen. Dies ist bereits jetzt ein Standort-nachteil bei elektiven Behandlungen und der Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter*innen. Es wären umfangreiche Investitionen notwendig, um die Gebäude baulich zu sanieren. Eine Sa-nierung wird zudem keine optimalen, den aktuellen Bedürfnissen an Medizin und Pflege ange-kommt daher nur der Standort Merheim in Frage. Das Krankenhaus Merheim bietet schon jetzt als Maximalversorger das umfassendste Leis-tungsspektrum der drei städtischen Krankenhäuser. Zudem haben verschiedene zentrale Ein-richtungen Hygiene, Pathologie, Zentralapotheke hier ihren Sitz. In den letzten Jahren sind neue Gebäude Haus 20B mit modernen Wahlleistungsstationen und der Lungen-Intensivsta-tion sowie die neue Kardiologie entstanden. Aktuell wird eine neue Radiologie gebaut. Ein Teil der Bereiche ist also auf aktuellem Stand; bei anderen besteht Sanierungsbedarf. Gleich-zeitig bietet der Standort große Freiflächen, die im Eigentum der Kliniken Köln sind und für (Klinik-)Neubauten genutzt werden können. Der Standort Merheim bietet daher die Chance, zentraler Standort für alle somatischen Leis-tungen der Kliniken Köln zu werden: Bei einer Zusammenführung könnten die Prozesse optimal geplant werden, so dass schnelle Abläufe und kurze Wege die Arbeit erleichtern. Zur Unterbringung der bisher in Holweide angesiedelten Fachbereiche werden vorhan-dene Flächen saniert sowie ein Neubau geplant. Die Beschäftigten können sich hier auf moderne, sanierte Arbeitsbereiche freuen. Für das Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße entsteht ein Ersatzbau, der optimal nach den aktuellen Bedürfnissen der Kinder- und Jugendmedizin geplant werden kann. Dem aktuellen Kinderkrankenhaus, gebaut in den 1950ern, fehlen überwiegend adä-quate Unterbringungsmöglichkeiten für Eltern. Besuche oder die Mitaufnahme von El-tern, heute unverzichtbar, waren damals im medizinisch-pflegerischen Konzept nicht vorgesehen. Ein Neubau würde daher einen Quantensprung in der Unterbringungs- 6 und Versorgungsqualität für Kinder und Eltern und sowie eine Entlastung für das Pflegepersonal bedeuten. Es würde eine im rechtsrheinischen Großraum einzigartige Struktur eines Mutter-Kind-Zentrums entstehen. Die enge Zusammenarbeit an einem Standort bietet medizinische Vorteile. Aktuell ist beispielsweise die Aufsplittung der Neonatologie auf die Standorte Holweide (Perina-talzentrum) und Riehl (Kinder-Intensivstation) unwirtschaftlich und auch aus Sicht der Eltern nicht optimal (Neugeborene müssen z.B. für Operationen ins Kinderkranken-haus verlegt werden). Doppelvorhaltungen wird es nicht mehr geben. Zurzeit betreiben die Kliniken z.B. En-doskopie und Gastroenterologie, OP-Säle, medizinische Funktionsdiagnostik an zwei Standorten und müssen teilweise nicht ausgelastete Röntgengeräte vorhalten. Dies führt zu hohen Kosten sowohl für Material als auch für Personal. Bei einer Konzentra-tion an einem Standort lassen sich Synergien durch optimierte Dienstmodelle abbilden, Ressourcen können optimal ausgelastet werden sowie Funktions- und Dienstleistungs-bereiche gemeinsam genutzt. Diese strukturellen Veränderungen werden genutzt, um durch Fluktuationsmanagement in einigen Bereichen die personellen Ressourcen ge-zielt anzupassen. Kosten für Dienstleistungen wie Reinigung, Transporte etc. entfallen. Aktuell gibt es im Rahmen des Krankenhausplans 25 interne Kooperationen zwischen Fachabteilungen bei den Kliniken Köln, die mit entsprechendem administrativen Auf-wand in rechtsverbindlichen Erklärungen geregelt sind. Diese werden entbehrlich, wenn alle Abteilungen an einem Standort angesiedelt sind. Die Kliniken Köln werden gestärkt. Aktuell werden die Betriebsteile abrechnungs-technisch und krankenhausplanerisch als autarke Institutionen gewertet. Dabei können sich die vielen internen Kooperationen nachteilig auswirken. Ein Klinikum, das alle Leistungen aus einer Hand anbietet, wird z.B. bei der Krankenhausplanung als leis-tungsstärker bewertet und erfüllen damit die Voraussetzungen des Landeskranken- Aufgrund fehlender struktureller Merkmale (fehlender Hubschrauberlandeplatz) wird das Kinderkrankenhaus zurzeit nur mit Notfallstufe 1 eingestuft. Allein durch die Nut-zung der Merheimer Strukturen wäre eine Einstufung in Notfallstufe 3 mit entsprechend erheblich gesteigerter Finanzierung möglich. ler, medizinisch-pflegerischer und wirtschaftlicher Sicht in bester Weise die Anforde-rungen der aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen (Krankenhausplanung des Landes NRW, Krankenhausreform des Bundes). Am Standort Merheim würden moderne, gut ausgestattete Arbeitsplätze bei einem Ma-ximalversorger entstehen, der außer der Kardiochirurgie nahezu das gesamte medi-zinische Leistungsspektrum anbietet. Fördermittel würden konzentriert an einem Standort eingesetzt, statt diese auf drei Standorte zu verteilen. Trotz der Größe gibt es daher individuell für jede*n den passenden Arbeitsplatz von der Hightech-Intensivstation über Kinder- und Normalstationen bis zur Palliativsta-tion. Diese Bandbreite, verbunden mit zu schaffenden Personalwohnungen und guter Verkehrsanbindung, wäre ein großes Plus im Recruiting von Fachkräften. Hunderte von Pendelfahrten und Materialtransporten- mit entsprechender Umwelt- und Ressourcenbelastung - zwischen den Standorten entfallen. Neben den Flächen für Klinik-Neubauten kann das Gelände in Merheim für Personal-Wohnheime (unerlässlich zur Personalakquise), Gesundheitsdienstleister oder Koope-rationen genutzt werden (z.B. Ausbildungszentrum). 7 Aus gesundheitspolitischer Sicht ist eine Stärkung der Versorgung im Rechtsrheini-schen wünschenswert: o Die Facharzt-Dichte ist im linksrheinischen Köln deutlich höher als rechtsrhei-nisch. o Neben dem Kinderkrankenhaus bietet die Uniklinik zurzeit ein umfassendes Leistungsspektrum inklusive Kinderchirurgie linksrheinisch an; das Leistungs-spektrum im rechtsrheinischem Krankenhaus Porz ist erheblich geringer. Eine Verlagerung der Kinderklinik würde die Versorgung der rechtsrheinischen Stadtteile verbessern. Der Standort Merheim ist über Autobahn sowie mit dem ÖPNV aus Richtung Innen-stadt und Richtung Bensberg sehr gut angebunden. Zur Anbindung Richtung der nörd-lichen Stadtteile gibt es Optimierungsbedarf; hierzu sind Gespräche mit der KVB denk-bar, um die Anbindung zu verbessern und PKW-Verkehr zu vermeiden. Investitionsmittel in Höhe von fast 590 zurzeit nicht selbst erwirtschaften können. Diese Mittel müssten also durch die Stadt Köln erbracht werden. Diese Mittel wären aber eine nachhaltige Anlage in einen attraktiven Gesundheitsstandort zur dauerhaften Sicherung von Patientenversorgung und Arbeitsplätzen anstelle des bloßen Aus-gleichs von negativen Betriebsergebnissen. Stand heute wäre eine Realisierung bis 2031 möglich. Die gesamte Bauphase ist so geplant, dass keine Einschränkungen in der Patientenversorgung während der Bauphase auftreten. Eine unveränderte Beibehaltung der drei Standorte würde Sanierungsmaßnahmen im laufen-den Betrieb bedingen, was mit erheblichen Einschränken der Patientenversorgung einherge-hen würde. Vorteilhaft können der Einsatz von Fördermitteln (Baupauschalen) auf einen Standort konzentriert werden, statt ihn auf eine dringend erforderliche grundlegende Sanie-rung der Immobilien auch an den anderen Standorten verteilen zu müssen. Zudem bietet die Konzentration der Fachbereiche in Merheim vor dem Hintergrund der Entwicklungen im Kran-kenhaussektor deutlich mehr Möglichkeiten, zusätzliche Fördermittel zu generieren. Durch eine Veräußerung der nicht benötigten Grundstücke in Holweide und Riehl könnten den, die zudem in die erforderlichen Baumaßnahmen in Merheim fließen können. Alternativ bzw. zusätzlich wäre eine Kooperation im Bereich Personalwohnen auf den frei werdenden Grundflächen in Hol-weide und Riehl möglich und im Sinne der weiteren Personalakquise für die Kliniken Köln äu-ßerst hilfreich. Aus wirtschaftlicher Sicht spricht insbesondere die optimierte Betriebsgröße für das 1-Stand-ort-Modell. Das vorhandene Personal muss nicht in Doppelstrukturen denken und handeln, sondern kann sich ganz auf die Patient*innen konzentrieren. Ebenso können hierdurch die Kli-nikstrukturen und auch die Dienstmodelle optimiert werden. Dies trägt maßgeblich zur wichti-gen Attraktivierung der Kliniken Köln als Arbeitgeber bei. Somit ermöglicht die Konzentration von Leistungen auch die Anpassung von Personalstrukturen. Notwendige Stellenanpassungen in den erforderlichen Bereichen sollen nach Möglichkeit durch natürliche Fluktuation und Maß-nahmen wie Freiwilligenprogramme oder den Einstieg in eine frühere Rente ermöglicht wer-den. 8 Die ersten Jahre im Modell spiegeln eine negative wirtschaftliche Entwicklung wider, bis zu 60 Mio. Euro. Mit dem Umzug in den Jahren 2028 ist von einer deutlichen Ergebnisverbesserung auszugehen, die in den Folgejahren bis 2031 sichtbar verbessert abzubilden wäre. In 2031 ist mit den vorliegenden Maßnahmen, in Bau und Struktur ein Ergebnis von -nose möglich. Das Modell bietet die Chance zu einem modernen Krankenhaus mit attraktiven Arbeitsplätzen und die Personalgewinnung verbessern wird. Hier werden gerade in den durch Fachkräftemangel betroffenen Berufen gute Chancen für die Kliniken Stadt Köln gesehen. Das Modelenorme Verbesserung der prozessualen und strukturellen Versorgungsqualität und der Wirt-schaftlichkeit dar und bietet durch attraktive Arbeitsplätze beste Möglichkeiten, Fachpersonal zu halten und zu rekrutieren. Damit gewinnt auch der Gesundheitsstandort Köln. Das Modell lässt zudem Entwicklungspotentiale zu und ist die beste Option für eine langfristige Zukunftssi-cherung der Kliniken KöGesundheitscampus Mdie von der Gesellschaftervertreterin genannten Vorgaben Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen medizinischen und pflegerischen Patien-tenversorgung Das Jahresergebnis wird nachhaltig deutlich verbessert Die aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen wie der Krankenhausplan NRW und die Krankenhausreform des Bundes sind berücksichtigt Anlage Bildmaterial Baumodell 9 10
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0551/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.06.2023
- Erstellt
- 10.02.2023 12:29