0653/2020
Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler des Stadtbezirks 6 der Stadt Köln gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0652/2019
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
3671 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Löba Az Vorlagen-Nummer 0653/2020 Freigabedatum: 02.03.2020 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.03.2020 Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler des Stadtbezirks 6 der Stadt Köln gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0652/2019 Entwicklung von Gewerbeflächen im Stadtbezirk Chorweiler Die Bezirksvertretung interessiert sich für den aktuellen Stand der Entwicklung der Gewerbe- flächen im Stadtbezirk 6 und stellt deshalb folgende Fragen: 1) Wie ist die Auslastung des Gewerbegebietes Feldkassel? Welche Flächen stehen hier noch zur Verfügung? 2) Wie sieht die Auslastung der anderen Gewerbeflächen im Stadtbezirk 6 aus? 3) Gibt es Planungen in der Verwaltung weitere Flächen für Gewerbe auszuweisen? Um welche Flächen handelt es sich? Stellungnahmen der Verwaltung Zu 1) Auslastung des Gewerbegebietes Feldkassel Alle Flächen im Gewerbegebiet Feldkassel sind mit Ausnahme einer circa 1,75 ha großen Fläche, für die nach positiver Stellungnahme des Stadtplanungsamtes die Fertigung eines Kaufangebotes durch das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster vorbereitet wird, veräußert. Derzeit laufen verschiedene Bauantragsverfahren bzw. Vorabstimmungen für eine Bauantragstellung. Sofern die Genehmigungen bis Sommer 2020 erteilt werden, wird dann auch mit den Bautätigkeiten begonnen. Zu 2) Auslastung der Gewerbeflächen im Stadtbezirk 6 Im Gewerbegebiet Causemannstraße können noch zwei Gewerbeflächen nach Fertigstellung der Leverkusener Brücke vermarktet werden. Diese werden von der Stadt Köln derzeit an Straßen NRW für die Bauleiterbüros bzw. zur Materialzwischenlagerung verpachtet. In den weiteren im Stadtbezirk Chorweiler befindlichen Gewerbegebieten (GE Pesch, GE Lindweiler und an verschiedenen Einzelstandorten von Gewerbe) sind keine städtischen Flächen mehr verfüg- bar. Zu 3) Planungen der Verwaltung zur Ausweisung weiterer Gewerbeflächen Bebauungsplanverfahren (Mittelfristige Entwicklung von Gewerbeflächen) Zum Stand 25.02.2020 erfolgen keine Bebauungsplanverfahren zur Ausweisung neuer Gewerbe- und 2 Industrieflächen noch für Sonderbauflächen für Gewerbe in Köln-Chorweiler. Für den Ausbau des Standortes des Aqualandes wird ein Bebauungsplanverfahren samt einer Flä- chennutzungsplanänderung avisiert. Städtebauliche Konzeption von Kreuzfeld (Mittel bis langfristige Entwicklung von Gewerbeflächen) Im Rahmen des Wettbewerblichen Dialogverfahrens und der sich anschließenden Integrierten Pla- nung zur städtebaulichen Konzeption von Kreuzfeld wird unter anderem über die Ausweisung ge- mischter und gegebenenfalls gewerblicher Bauflächen diskutiert. Regionalplanüberarbeitung (langfristige Handlungsoptionen zur Entwicklung von Gewerbeflächen) Im Zuge der Regionalplanüberarbeitung befinden sich darüber hinaus Empfehlungen der Verwaltung zur Festlegung neuer Siedlungsbereiche in Form von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) sowie von Gewerbe- und Industriebereichen (GIB) auch im Stadtbezirk Chorweiler als Rahmen für eine langfristige Entwicklung von Siedlungsräumen einschließlich gewerblicher Flächen gegenwärtig in der politischen Beratung (Session Vorlage Nr. 2887/2019). Empfehlungen hierzu hat die Bezirksvertre- tung Chorweiler im Rahmen zweier Beschlüsse in der Sitzung am 23.01.2020 formuliert. Diese Flächennennungen werden in weiteren Schritten von der Regionalplanungsbehörde geprüft und tragen zur Entwicklung eines ersten Grobentwurfes zum Regionalplan bei.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Causemannstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0653/2020
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 02.03.2020
- Erstellt
- 26.02.2020 14:19