3081/2018
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.09.2018 auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für die Fläche Subbelrather Straße 430 - 436 mit der Zielsetzung, Wohnen unter Berücksichtigung des kooperativen Baulandmodells festzuschreiben.
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Anlage 3 Mitteilungsvorlage 2973/2018
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/630/2 Vorlagen-Nummer 2973/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 Bauantragsverfahren Subbelrather Str. 430-436 Bauantragsverfahren Subbelrather Strasse 430-436 Bezüglich des Grundstückes Subbelrather Strasse 430-436 liegen der Verwaltung drei Bauanträge vor, die sich momentan im Verfahren befinden und ein weiterer Bauantrag ist gerade eingegangen. Die Grundstücksfläche der drei Anträge beträgt insgesamt 4.635 m². Das Grundstück Subbelrather Strasse 430-436 liegt nicht im Gültigkeitsbereich eines Bebauungs- plans, die Beurteilungsgrundlage bildet §34 BauGB. Beantragt sind drei Wohngebäude mit insgesamt 70 Wohneinheiten, der vierte nachgereichte Bauantrag beinhaltet ein weiteres Wohngebäude mit wei- teren 15 Wohnungen. Die Wohnungen variieren von 1-4 Zimmerwohnungen. Die erdgeschossigen Wohnungen erhalten weitestgehend Terrassen mit kleinen Gärten, im hinteren Bereich sind zwei Spielflächen seitlich des Gebäudes geplant. Alle notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Es sind informatorisch alle vier Vorhaben im Übersichtslageplan dargestellt. In der Anlage sind die Vorhaben in einem Übersichtsplan, einem amtlichen Lageplan und jeweils An- sichtszeichnungen der drei Gebäude beigefügt. Das Grundstück ist heute im hinteren Bereich mit einem eingeschossigen Lebensmitteldiscounter und einem ebenfalls eingeschossigen Gebäude, in dem sich ein Küchenverkaufsstudio befindet, bebaut und fast vollständig versiegelt. Auf dem Lageplan ist die Bestandssituation dargestellt. Die beantragten drei Wohngebäude setzen die vorhandene Bebauung in Höhe und Geschossigkeit fort, die planungsrechtliche Zulässigkeit nach §34 BauGB wird positiv bewertet. Die Beteiligungen der zu hörenden Fachdienststellen sind noch nicht abgeschlossen, zur abschlie- ßenden Genehmigungsfähigkeit kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage gemacht werden. $QODJH Zusammenstellung Gesamtbaumaßnahme Subbelrather Straße 436 Stand 29.08.2018 * inkl. Terrassen und Balkone zu 50% Stand:Genehmigungsplanung 1-R.-W. 2-R.-W. 3-R.-W. 4-R.-W. Summe Wohnfläche [m²] BGF (R+S) [m²] Bauteil 1 01 13 2 16 1147,29 2079,86 Anteil in % 0,00% 68,75% 18,75% 12,50% 100% Bauteil 2 61 4 2 2 1 0 52 4037,28 6026,45 Anteil in % 11,54% 26,92% 42,31% 19,23% 100% Bauteil 3 0110 2 161,76 180,65 Anteil in % 0,00% 50,00% 50,00% 0,00% 100% Bauteil 4 0645 15 1255,72 1815,66 Anteil in % 0,00% 40,00% 26,67% 33,33% 100% Summe 63 2 3 0 1 7 85 6602,05 10102,62 Anteil in % 7,06% 37,65% 35,29% 20,00% 100% Anzahl Stellplätze Tiefgarage 1 51 Tiefgarage 2 24 Summe 75 Erforderliche Stellplätze = 85 Stellplätze Mit Abminderungsfaktor 25% = 64 Stellplätze Vorhanden in Tiefgarage 1 + Tiefgarage 2 = 75 Stellplätze Davon den drei bestehenden Mehrfamilienhäusern zugeordnet = 11 S tellplätze (Subbelrather Straße Haus-Nr.: 430+432+434)
Anlage 1 Übersichtsplan
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDE N Stadtplanungsamt *rundstück6XEEHOUDWKHU6WULQ.|OQ(KUHQIHOG 0 200100 400 600 Meter
Anlage 2 Auszug Niederschrift Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) vom 10.09.2018
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Gesc häftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz Tel efon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 12.09.2018 Auszug aus d em Entwurf der Niederschrift der 34. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.09.2018 öffentlich 12.28 Bauantragsverfahren Subbelrather Str. 430-436 297 3/2018 Bezirksvertreter Besser (Fraktion Die Linke) fragt nach, inwieweit es möglich gewesen wäre in diesem Baugebiet das kooperative Baulandmodell zur Anwendung zu bringen, um bezahl- baren Wohnraum zu schaffen. Er fragt weiter nach, welche anderen Möglichkeiten es gebe, dort sozialen Wohnungsbau zu realisieren. Frau Rheinschmidt, Stadtplanungsamt, führt aus, dass das die Anwendung des kooperativen Baulandmodells nur bei Bebauungsplanverfahren möglich sei. Das vorliegende Bauvorhaben soll nach § 34 BauGB realisiert werden. Das kooperative Baulandmodell sei daher hier nicht anwendbar. Bezirksvertreterin Bossinger (SPD-Fraktion) kritisiert die Vorgehensweise, da die Aufteilung der Baumaßnahme in einzelne Bauanträge dazu führe, dass die Politik nicht beteiligt werde. Aufgrund des angrenzenden Sportplatzes handele es sich um einen sensiblen Bereich. Sie begrüßt daher die Information durch die Verwaltung. Sie spricht sich für die Aufstellung eines Bebauungsplanes aus, um 30 Prozent geförderten Wohnungsbau zu erreichen. Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) merkt an, dass er an den Beratungen nicht weiter teil- nehmen könne, da er keinen Zugriff auf die Vorlage über Mandatos erhalte. Dies sei wieder- holt der Fall. Er bittet dies entsprechend in der Niederschrift zu vermerken. Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP/Piraten-Fraktion) findet es positiv, die Informationen über das Bauvorhaben bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu erhalten. Sie fragt nach der verkehrli- chen Erschließung für den 2. Bauteil. Sie spricht sich ebenfalls für die Aufstellung eines Be- bauungsplanes aus, da die Bebauung wiederum an den Grünzug Takufeld grenze. Vor die- sem Hintergrund müssen zahlreiche Fragen geklärt werden. Herr stellv. Bezirksbürgermeister Klemm fragt nach, wie weit das Genehmigungsverfahren fortgeschritten sei. Er regt an, einen Beschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanverfah- rens zu fassen. Die Weiterleitung an Stadtentwicklungsausschuss solle zu dessen nächster Sitzung erfolgen. Anlage 2 Der Stand des Baugenehmigungsverfahrens wird schriftlich mitgeteilt. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld nimmt die Mitteilung über das Bauantragsverfahren Subbel- rather Straße 430-436 zur Kenntnis und fasst darüber hinaus folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, dass der Stadtentwicklungsausschuss die Ver- waltung auffordert, ein Bebauungsplanverfahren für die Fläche Subbelrather Straße 430-436 einzuleiten, mit der Zielsetzung dort Wohnen unter Berücksichtigung des kooperativen Bau- landmodells festzuschreiben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) erklärt zu Abstimmungsverhalten, dass sie die Be- schlussfassung als nicht mit dem Baurecht vereinbar sehe. Daher habe sie sich enthalten.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 rhei ma Vorlagen-Nummer 3081/2018 Freigabedatum 16.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.09.2018 auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für die Fläche Subbelrather Straße 430 - 436 mit der Zielsetzung, Wohnen unter Berücksichtigung des kooperativen Baulandmodells festzuschreiben. Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld auf Ein- leitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Grundstück Subbelrather Straße 430 – 436 nicht zu folgen. Alternative: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Be- bauungsplan für das Gebiet Subbelrather Straße 430 - 436 –Arbeitstitel Subbelrather Straße 430 - 436 in Köln-Ehrenfeld– aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen. Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 10.09.2018 den Beschluss gefasst, dass der Stadtentwicklungsausschuss beschließen möge, ein Bebauungsplanverfahren für die Fläche Subbel- rather Straße 430 - 436 einzuleiten mit der Zielsetzung, dort Wohnen unter Berücksichtigung des ko- operativen Baulandmodells festzuschreiben. Hintergrund war, dass die Bezirksvertretung Ehrenfeld mit der Mitteilungsvorlage 2973/2018 (beige- fügt als Anlage 3) über das Bauantragsverfahren Subbelrather Straße 430 - 436 informiert wurde. Darin wurde mitgeteilt, dass für das oben genannte Grundstück der Verwaltung drei Bauanträge vor- liegen, die sich momentan im Verfahren befinden und ein weiterer Bauantrag gerade eingegangen ist. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die Beurteilungsgrundlage bildet § 34 BauGB. Beantragt sind drei Wohngebäude mit insgesamt 70 Wohneinheiten, der vierte eingereichte Bauantrag beinhaltet ein weiteres Wohngebäude mit weiteren 15 Wohnungen. Das Grundstück ist heute im hinteren Bereich mit einem eingeschossigen Lebensmitteldiscounter und einem ebenfalls eingeschossigen Gebäude, in dem sich ein Küchenverkaufsstudio befindet, bebaut. Weitere Informationen zum Vorhaben sind der Anlage 3 zu entnehmen. Aus Sicht der Verwaltung fügen sich die beantragten drei Wohngebäude nach Art und Maß in Höhe und Geschossigkeit in die nähere Umgebung ein; die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB wird positiv bewertet. Die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit ist jedoch noch nicht abge- schlossen; die Bauantragsunterlagen liegen noch nicht vollständig vor. Wenn das Vorhaben alle er- forderlichen öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, hat der Bauantragsteller ein Anrecht auf Erteilung der Baugenehmigung. Das kooperative Baulandmodell kommt bei Vorhaben nach § 34 BauGB nicht zur Anwendung. Soll das kooperative Baulandmodell zur Anwendung kommen, muss ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Sollte der Stadtentwicklungsausschuss dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld folgen (Be- schlussalternative) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschließen, muss das Vorhaben nach § 15 BauGB zurückgestellt werden und auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen werden. Da sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB voraussichtlich in die nähere Umgebung einfügt, ist zu vermuten, dass ein Anspruch auf Genehmigung des Bauvorhabens besteht. Damit kann die Durch- führung eines Bauleitplanverfahrens rechtsfehlerhaft sein und das Bauvorhaben auf dem Klageweg durch den Antragsteller doch noch zu einer Genehmigung gelangen. Weiterhin ist darauf hinzuwei- sen, dass nach § 34 BauGB eine Vielzahl von Wohneinheiten vergleichsweise kurzfristig geschaffen werden kann, die den Wohnungsmarkt weiter entlasten können. Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung, dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld nicht zu folgen. Anlagen Anlage 1 Übersichtsplan Anlage 2 Auszug Niederschrift Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) vom 10.09.2018 Anlage 3 Mitteilungsvorlage 2973/2018
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Subbelrather Straße 430
- Rather Straße 430
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- 3081/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.10.2018
- Erstellt
- 17.09.2018 09:15