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3081/2018

Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.09.2018 auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für die Fläche Subbelrather Straße 430 - 436 mit der Zielsetzung, Wohnen unter Berücksichtigung des kooperativen Baulandmodells festzuschreiben.

Beschlussvorlage Ausschuss 16.10.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 15.11.2018, TOP 16.2

Anlage 3 Mitteilungsvorlage 2973/2018

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Anlage 1 Übersichtsplan

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Anlage 2 Auszug Niederschrift Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) vom 10.09.2018

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 Mitteilungsvorlage 2973/2018

2942 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle 
VI/630/2 
Vorlagen-Nummer 
2973/2018
Mitteilung
öffentlicher Teil 
Gremium Datum
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018
Bauantragsverfahren Subbelrather Str. 430-436
Bauantragsverfahren Subbelrather Strasse 430-436
Bezüglich des Grundstückes Subbelrather Strasse 430-436 liegen der Verwaltung drei Bauanträge 
vor, die sich momentan im Verfahren befinden und ein weiterer Bauantrag ist gerade eingegangen. 
Die Grundstücksfläche der drei Anträge beträgt insgesamt 4.635 m². 
Das Grundstück Subbelrather Strasse 430-436  liegt nicht im Gültigkeitsbereich eines Bebauungs-
plans, die Beurteilungsgrundlage bildet §34 BauGB. Beantragt sind drei Wohngebäude mit insgesamt 
70 Wohneinheiten, der vierte nachgereichte Bauantrag beinhaltet ein weiteres Wohngebäude mit wei-
teren 15 Wohnungen. Die Wohnungen variieren von 1-4 Zimmerwohnungen. Die erdgeschossigen 
Wohnungen erhalten weitestgehend Terrassen mit kleinen Gärten, im hinteren Bereich sind zwei 
Spielflächen seitlich des Gebäudes geplant. 
Alle notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. 
Es sind informatorisch alle vier Vorhaben im Übersichtslageplan dargestellt.  
In der Anlage sind die Vorhaben in einem Übersichtsplan, einem amtlichen Lageplan und jeweils An-
sichtszeichnungen der drei Gebäude beigefügt. 
Das Grundstück ist heute im hinteren Bereich mit einem eingeschossigen Lebensmitteldiscounter und 
einem ebenfalls eingeschossigen Gebäude, in dem sich ein Küchenverkaufsstudio befindet, bebaut 
und fast vollständig versiegelt. Auf dem Lageplan ist die Bestandssituation dargestellt. 
Die beantragten drei Wohngebäude setzen die vorhandene Bebauung in Höhe und Geschossigkeit 
fort, die planungsrechtliche Zulässigkeit nach §34 BauGB wird positiv bewertet. 
Die Beteiligungen der zu hörenden Fachdienststellen sind noch nicht abgeschlossen, zur abschlie-
ßenden Genehmigungsfähigkeit kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage gemacht werden.
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Zusammenstellung Gesamtbaumaßnahme Subbelrather Straße 436
Stand 29.08.2018
* inkl. Terrassen und Balkone zu 50%
Stand:Genehmigungsplanung
1-R.-W. 2-R.-W. 3-R.-W. 4-R.-W. Summe Wohnfläche
[m²]
BGF (R+S)
[m²]
Bauteil 1 01 13 2 16 1147,29 2079,86
Anteil in % 0,00% 68,75% 18,75% 12,50% 100%
Bauteil 2 61 4 2 2 1 0 52 4037,28 6026,45
Anteil in % 11,54% 26,92% 42,31% 19,23% 100%
Bauteil 3 0110 2 161,76 180,65
Anteil in % 0,00% 50,00% 50,00% 0,00% 100%
Bauteil 4 0645 15 1255,72 1815,66
Anteil in % 0,00% 40,00% 26,67% 33,33% 100%
Summe 63 2 3 0 1 7 85 6602,05 10102,62
Anteil in % 7,06% 37,65% 35,29% 20,00% 100%
Anzahl Stellplätze
Tiefgarage 1 51
Tiefgarage 2 24
Summe 75
Erforderliche Stellplätze  = 85 Stellplätze
Mit Abminderungsfaktor 25%  = 64 Stellplätze
Vorhanden in Tiefgarage 1 + Tiefgarage 2  = 75 Stellplätze
Davon den drei bestehenden Mehrfamilienhäusern zugeordnet  = 11 S tellplätze
(Subbelrather Straße Haus-Nr.: 430+432+434)

Anlage 1 Übersichtsplan

343 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
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N
Stadtplanungsamt
*rundstück6XEEHOUDWKHU6WULQ.|OQ(KUHQIHOG
0 200100 400 600 Meter

Anlage 2 Auszug Niederschrift Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) vom 10.09.2018

3310 Zeichen

Gesc
häftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz 
Tel
efon: (0221) 221-94313 
Fax  : (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de
Datum: 12.09.2018 
Auszug 
aus d
em Entwurf der Niederschrift der 34. Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.09.2018 
öffentlich 
12.28 Bauantragsverfahren Subbelrather Str. 430-436 
297
3/2018 
Bezirksvertreter Besser (Fraktion Die Linke) fragt nach, inwieweit es möglich gewesen wäre 
in 
diesem Baugebiet das kooperative Baulandmodell zur Anwendung zu bringen, um bezahl-
baren Wohnraum zu schaffen. Er fragt weiter nach, welche anderen Möglichkeiten es gebe, 
dort sozialen Wohnungsbau zu realisieren. 
Frau Rheinschmidt, Stadtplanungsamt, führt aus, dass das die Anwendung des kooperativen 
Baulandmodells nur bei Bebauungsplanverfahren möglich sei. Das vorliegende Bauvorhaben 
soll nach § 34 BauGB realisiert werden. Das kooperative Baulandmodell sei daher hier nicht 
anwendbar. 
Bezirksvertreterin Bossinger (SPD-Fraktion) kritisiert die Vorgehensweise, da die Aufteilung 
der Baumaßnahme in einzelne Bauanträge dazu führe, dass die Politik nicht beteiligt werde. 
Aufgrund des angrenzenden Sportplatzes handele es sich um einen sensiblen Bereich. Sie 
begrüßt daher die Information durch die Verwaltung. Sie spricht sich für die Aufstellung eines 
Bebauungsplanes aus, um 30 Prozent geförderten Wohnungsbau zu erreichen. 
Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) merkt an, dass er an den Beratungen nicht weiter teil-
nehmen könne, da er keinen Zugriff auf die Vorlage über Mandatos erhalte. Dies sei wieder-
holt der Fall. Er bittet dies entsprechend in der Niederschrift zu vermerken. 
Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP/Piraten-Fraktion) findet es positiv, die Informationen über 
das Bauvorhaben bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu erhalten. Sie fragt nach der verkehrli-
chen Erschließung für den 2. Bauteil. Sie spricht sich ebenfalls für die Aufstellung eines Be-
bauungsplanes aus, da die Bebauung wiederum an den Grünzug Takufeld grenze. Vor die-
sem Hintergrund müssen zahlreiche Fragen geklärt werden. 
Herr stellv. Bezirksbürgermeister Klemm fragt nach, wie weit das Genehmigungsverfahren 
fortgeschritten sei. Er regt an, einen Beschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanverfah-
rens zu fassen. Die Weiterleitung an Stadtentwicklungsausschuss solle zu dessen nächster 
Sitzung erfolgen.  
Anlage 2

Der Stand des Baugenehmigungsverfahrens wird schriftlich mitgeteilt. 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld nimmt die Mitteilung über das Bauantragsverfahren Subbel- 
rather Straße 430-436 zur Kenntnis und fasst darüber hinaus folgenden  
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, dass der Stadtentwicklungsausschuss die Ver- 
waltung auffordert, ein Bebauungsplanverfahren für die Fläche Subbelrather Straße 430-436 
einzuleiten, mit der Zielsetzung dort Wohnen unter Berücksichtigung des kooperativen Bau- 
landmodells festzuschreiben. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) 
 
Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. 
 
Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) erklärt zu Abstimmungsverhalten, dass sie die Be- 
schlussfassung als nicht mit dem Baurecht vereinbar sehe. Daher habe sie sich enthalten.

Beschlussvorlage Ausschuss

4242 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 rhei ma 
Vorlagen-Nummer 
 3081/2018 
Freigabedatum  16.10.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.09.2018 auf Einleitung eines 
Bebauungsplanverfahrens für die Fläche Subbelrather Straße 430 - 436 mit der Zielsetzung, 
Wohnen unter Berücksichtigung des kooperativen Baulandmodells festzuschreiben. 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld auf Ein-
leitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Grundstück Subbelrather Straße 430 – 436 nicht zu 
folgen. 
 
 
Alternative: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Be-
bauungsplan für das Gebiet Subbelrather Straße 430 - 436 –Arbeitstitel Subbelrather Straße 430 - 
436 in Köln-Ehrenfeld– aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen. 
 
Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 10.09.2018 den Beschluss gefasst, dass der 
Stadtentwicklungsausschuss beschließen möge, ein Bebauungsplanverfahren für die Fläche Subbel-
rather Straße 430 - 436 einzuleiten mit der Zielsetzung, dort Wohnen unter Berücksichtigung des ko-
operativen Baulandmodells festzuschreiben. 
 
Hintergrund war, dass die Bezirksvertretung Ehrenfeld mit der Mitteilungsvorlage 2973/2018 (beige-
fügt als Anlage 3) über das Bauantragsverfahren Subbelrather Straße 430 - 436 informiert wurde. 
Darin wurde mitgeteilt, dass für das oben genannte Grundstück der Verwaltung drei Bauanträge vor-
liegen, die sich momentan im Verfahren befinden und ein weiterer Bauantrag gerade eingegangen ist. 
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die Beurteilungsgrundlage 
bildet § 34 BauGB. Beantragt sind drei Wohngebäude mit insgesamt 70 Wohneinheiten, der vierte 
eingereichte Bauantrag beinhaltet ein weiteres Wohngebäude mit weiteren 15 Wohnungen. Das 
Grundstück ist heute im hinteren Bereich mit einem eingeschossigen Lebensmitteldiscounter und 
einem ebenfalls eingeschossigen Gebäude, in dem sich ein Küchenverkaufsstudio befindet, bebaut. 
Weitere Informationen zum Vorhaben sind der Anlage 3 zu entnehmen. 
 
Aus Sicht der Verwaltung fügen sich die beantragten drei Wohngebäude nach Art und Maß in Höhe 
und Geschossigkeit in die nähere Umgebung ein; die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 
BauGB wird positiv bewertet. Die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit ist jedoch noch nicht abge-
schlossen; die Bauantragsunterlagen liegen noch nicht vollständig vor. Wenn das Vorhaben alle er-
forderlichen öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, hat der Bauantragsteller ein Anrecht auf 
Erteilung der Baugenehmigung. 
 
Das kooperative Baulandmodell kommt bei Vorhaben nach § 34 BauGB nicht zur Anwendung. 
 
Soll das kooperative Baulandmodell zur Anwendung kommen, muss ein Bebauungsplanverfahren 
durchgeführt werden. 
 
Sollte der Stadtentwicklungsausschuss dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld folgen (Be-
schlussalternative) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschließen, muss das Vorhaben 
nach § 15 BauGB zurückgestellt werden und auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses eine 
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen werden. 
 
Da sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB voraussichtlich in die nähere Umgebung einfügt, ist zu 
vermuten, dass ein Anspruch auf Genehmigung des Bauvorhabens besteht. Damit kann die Durch-
führung eines Bauleitplanverfahrens rechtsfehlerhaft sein und das Bauvorhaben auf dem Klageweg 
durch den Antragsteller doch noch zu einer Genehmigung gelangen. Weiterhin ist darauf hinzuwei-
sen, dass nach § 34 BauGB eine Vielzahl von Wohneinheiten vergleichsweise kurzfristig geschaffen 
werden kann, die den Wohnungsmarkt weiter entlasten können. 
 
Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung, dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld nicht 
zu folgen. 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Übersichtsplan 
Anlage 2 Auszug Niederschrift Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) vom 10.09.2018 
Anlage 3 Mitteilungsvorlage 2973/2018

Beratungsverlauf (1)

15.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 16.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Subbelrather Straße 430
  • Rather Straße 430
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
3081/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.10.2018
Erstellt
17.09.2018 09:15