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3433/2021

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 12.10.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 23.11.2021, TOP 6.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 - Ergänzung

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4436 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
 
Vorlagen-Nummer  12.10.2021 
 3433/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 23.11.2021 
 
Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln, KVB-Fahrgastunterstände,  
AN/1971/2021 
Laut den Kölner Verkehrs-Betrieben hat sich der neue Werbenutzungsvertrag mit der Firma Wall 
auch dahingehend geändert, dass Fahrgastunterstände nur noch auf öffentlichem Grund aufgestellt 
werden dürfen. Das hat zur Folge, dass alte Fahrgastunterstände, die erneuert werden müssten und 
auf privatem Grund, z.B. einer Wohnungsbaugesellschaft, stehen, nicht mehr erneuert werden. In 
diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen. 
 
1. Warum kam es zu dieser Änderung im Werbenutzungsvertrag und inwiefern waren den Vertrags-
partnern die Konsequenzen - weniger Fahrgastunterstände und damit weniger Werbeflächen - be-
wusst? 
 
2. Wie viele Fahrgastunterstände sind von dieser Vertragsänderung betroffen? 
 
3. Inwieweit besteht die Möglichkeit, mit einer Nachbarzustimmung alte Standorte mit neuen Fahr-
gastunterstände zu bebauen, wenn genügend Platz für Sicherheitsabstände, Reinigung und Ver-
kehrssicherung vorhanden ist? Welche Abstände werden dafür benötigt? 
 
4. Welche Lösungen werden angeboten, damit Fahrgäste in diesen Fällen nicht im Regen stehen 
bleiben und alte Standorte einen neuen Fahrgastunterstand erhalten? 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1: 
 
Der Geltungsbereich des am 01.01.2015 in Kraft getretenen neuen Werbenutzungsvertrages wurde 
im Hinblick auf die Werbemöglichkeiten auf privaten Flächen nicht geändert. Auch der bis dahin gülti-
ge Werbenutzungsvertrag umfasste nur die Werberechte auf ober- und unterirdischen öffentlichen 
Verkehrsflächen sowie auf städtischen Grundstücken. Grundstücke Dritter waren nicht umfasst und 
konnten auch nicht im Rahmen der Vergabe von Werberechten durch die Stadt zur Verfügung gestellt 
werden.  
 
Wie in der Vergangenheit in Einzelfällen dennoch Standorte auf Privatgrundstücken entstanden sind, 
kann von der Verwaltung nicht mehr nachvollzogen werden. Durch den neuen Werbenutzungsvertrag 
wurde die Anzahl der Fahrgastunterstände nicht vermindert, sondern um rd. 300 Anlagen auf bis zu 
1.550 Fahrgastunterstände erhöht, so dass insbesondere im Linienbusnetz Haltestellen erstmals mit 
einem Fahrgastunterstand ausgestattet werden konnten. Die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit und 
die anschließende Aufstellung erfolgten anhand einer vom Verkehrsausschuss unter Beteiligung der 
Bezirksvertretungen beschlossenen Prioritätenliste. Bei Standorten, die eine Inanspruchnahme priva-
ter Grundstücksflächen erforderlich machten, wurden die Möglichkeiten der dauerhaften Integrierung 
in die öffentliche Verkehrsfläche, insbesondere auch in planungsrechtlicher Hinsicht, geprüft und die

2 
 
Verkaufsbereitschaft der Eigentümer*innen durch die Stadt abgefragt. 
 
Zu 2: 
 
Nach Mitteilung der KVB wurden insgesamt vier Fahrgastunterstände auf Privatgrundstücken abge-
baut. Ein Ankauf der Grundstücke war nicht möglich. 
 
Zu 3: 
 
Im Rahmen der Genehmigungsverfahren wurden bereits sämtliche möglichen Haltestellenstandorte 
überprüft. Die Standorte wurden insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, die baurechtlich 
vorgeschriebenen Abstandsflächen und die Barrierefreiheit begutachtet. Eckpunkte hierbei waren die 
Einhaltung eines Sicherheitsabstandes zur Fahrbahn von mindestens 0,50 m (Dach), eine Restgeh-
wegbreite von mindestens 1,50 m und ein Abstand zu privaten Grundstücksflächen von mindestens  
3 m, wenn nicht eine Eigentümerzustimmung zur Unterschreitung vorlag. Die verschiedenen Modell-
varianten der Fahrgastunterstände (mit Werbung, mit Seitenteilen, mit verkleinerten Dächern/ 
Seitenteilen und ohne Seitenteile) wurden berücksichtigt und Angrenzerzustimmungen eingeholt. Der 
Ankauf von insgesamt 24 privaten Grundstücksflächen wurde geprüft. Die angeschriebenen Eigentü-
mer*innen waren jedoch nicht zu einem Verkauf bereit.  
 
Zu 4.:  
 
Die Möglichkeiten zur Aufstellung von Fahrgastunterständen sind bis auf wenige Reserven für wäh-
rend der Vertragslaufzeit entstehende neue Buslinien/Bushaltestellen ausgeschöpft. Aus den genann-
ten Gründen konnte noch nicht an allen Haltestellen die Aufstellung eines Fahrgastunterstandes rea-
lisiert werden. 
 
Gez. i.V. Blome für Dez. III

Anlage 1 - Ergänzung

1407 Zeichen

Ergänzende Anlage  
 
Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln, KVB-Fahrgastunterstände 
3433/2021 
Offene Fragestellung zu Frage 3: 
Frage 3 bezog sich auch auf die Möglichkeiten des Baus neuer Fahrgastunterstände 
außerhalb des Werbenutzungsvertrages. Inwieweit könnten Fahrgastunterstände - auch 
ohne Werbeflächen - auf Privatgrundstücken von der Stadt, der KVB oder dem Inhaber des 
Privatgrundes mit öffentlicher Unterstützung gebaut oder erneuert werden?  
Ergänzende Stellungnahme zu Frage 3: 
Die Aufstellung von Fahrgastunterständen auf privaten Grundstücksflächen im Rahmen 
eines Miet- oder Pachtvertrages außerhalb des Werbenutzungsvertrages wäre mit 
rechtlichen und operativen Problemen verbunden. Auch in diesen Fällen müssten 
vertragliche Verhandlungen mit den Grundstückseigentümer*innen aufgenommen werden. 
Die zu übernehmende Verkehrssicherungs- und Reinigungspflicht sowie insbesondere der 
Winterdienst müssten im Aufstellbereich außerhalb der Straße abweichend von den 
Zuständigkeiten nach Werbenutzungsvertrag durch Einzelbeauftragung geregelt werden. 
Von einer dauerhaften Nutzungsberechtigung für die Flächen könnte nicht ausgegangen 
werden. Stadt und KVB haben sich daher bereits im Vorfeld zum Abschluss des 
Werbenutzungsvertrages darauf verständigt, dass zum einwandfreien und dauerhaften 
Betrieb der Fahrgastunterstände nur ein Grundstücksankauf in Betracht kommt.

Beratungsverlauf (1)

23.11.2021 Verkehrsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3433/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
12.10.2021
Erstellt
28.09.2021 09:20