3433/2021
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 Vorlagen-Nummer 12.10.2021 3433/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 23.11.2021 Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln, KVB-Fahrgastunterstände, AN/1971/2021 Laut den Kölner Verkehrs-Betrieben hat sich der neue Werbenutzungsvertrag mit der Firma Wall auch dahingehend geändert, dass Fahrgastunterstände nur noch auf öffentlichem Grund aufgestellt werden dürfen. Das hat zur Folge, dass alte Fahrgastunterstände, die erneuert werden müssten und auf privatem Grund, z.B. einer Wohnungsbaugesellschaft, stehen, nicht mehr erneuert werden. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen. 1. Warum kam es zu dieser Änderung im Werbenutzungsvertrag und inwiefern waren den Vertrags- partnern die Konsequenzen - weniger Fahrgastunterstände und damit weniger Werbeflächen - be- wusst? 2. Wie viele Fahrgastunterstände sind von dieser Vertragsänderung betroffen? 3. Inwieweit besteht die Möglichkeit, mit einer Nachbarzustimmung alte Standorte mit neuen Fahr- gastunterstände zu bebauen, wenn genügend Platz für Sicherheitsabstände, Reinigung und Ver- kehrssicherung vorhanden ist? Welche Abstände werden dafür benötigt? 4. Welche Lösungen werden angeboten, damit Fahrgäste in diesen Fällen nicht im Regen stehen bleiben und alte Standorte einen neuen Fahrgastunterstand erhalten? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1: Der Geltungsbereich des am 01.01.2015 in Kraft getretenen neuen Werbenutzungsvertrages wurde im Hinblick auf die Werbemöglichkeiten auf privaten Flächen nicht geändert. Auch der bis dahin gülti- ge Werbenutzungsvertrag umfasste nur die Werberechte auf ober- und unterirdischen öffentlichen Verkehrsflächen sowie auf städtischen Grundstücken. Grundstücke Dritter waren nicht umfasst und konnten auch nicht im Rahmen der Vergabe von Werberechten durch die Stadt zur Verfügung gestellt werden. Wie in der Vergangenheit in Einzelfällen dennoch Standorte auf Privatgrundstücken entstanden sind, kann von der Verwaltung nicht mehr nachvollzogen werden. Durch den neuen Werbenutzungsvertrag wurde die Anzahl der Fahrgastunterstände nicht vermindert, sondern um rd. 300 Anlagen auf bis zu 1.550 Fahrgastunterstände erhöht, so dass insbesondere im Linienbusnetz Haltestellen erstmals mit einem Fahrgastunterstand ausgestattet werden konnten. Die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit und die anschließende Aufstellung erfolgten anhand einer vom Verkehrsausschuss unter Beteiligung der Bezirksvertretungen beschlossenen Prioritätenliste. Bei Standorten, die eine Inanspruchnahme priva- ter Grundstücksflächen erforderlich machten, wurden die Möglichkeiten der dauerhaften Integrierung in die öffentliche Verkehrsfläche, insbesondere auch in planungsrechtlicher Hinsicht, geprüft und die 2 Verkaufsbereitschaft der Eigentümer*innen durch die Stadt abgefragt. Zu 2: Nach Mitteilung der KVB wurden insgesamt vier Fahrgastunterstände auf Privatgrundstücken abge- baut. Ein Ankauf der Grundstücke war nicht möglich. Zu 3: Im Rahmen der Genehmigungsverfahren wurden bereits sämtliche möglichen Haltestellenstandorte überprüft. Die Standorte wurden insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, die baurechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen und die Barrierefreiheit begutachtet. Eckpunkte hierbei waren die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes zur Fahrbahn von mindestens 0,50 m (Dach), eine Restgeh- wegbreite von mindestens 1,50 m und ein Abstand zu privaten Grundstücksflächen von mindestens 3 m, wenn nicht eine Eigentümerzustimmung zur Unterschreitung vorlag. Die verschiedenen Modell- varianten der Fahrgastunterstände (mit Werbung, mit Seitenteilen, mit verkleinerten Dächern/ Seitenteilen und ohne Seitenteile) wurden berücksichtigt und Angrenzerzustimmungen eingeholt. Der Ankauf von insgesamt 24 privaten Grundstücksflächen wurde geprüft. Die angeschriebenen Eigentü- mer*innen waren jedoch nicht zu einem Verkauf bereit. Zu 4.: Die Möglichkeiten zur Aufstellung von Fahrgastunterständen sind bis auf wenige Reserven für wäh- rend der Vertragslaufzeit entstehende neue Buslinien/Bushaltestellen ausgeschöpft. Aus den genann- ten Gründen konnte noch nicht an allen Haltestellen die Aufstellung eines Fahrgastunterstandes rea- lisiert werden. Gez. i.V. Blome für Dez. III
Anlage 1 - Ergänzung
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Ergänzende Anlage Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln, KVB-Fahrgastunterstände 3433/2021 Offene Fragestellung zu Frage 3: Frage 3 bezog sich auch auf die Möglichkeiten des Baus neuer Fahrgastunterstände außerhalb des Werbenutzungsvertrages. Inwieweit könnten Fahrgastunterstände - auch ohne Werbeflächen - auf Privatgrundstücken von der Stadt, der KVB oder dem Inhaber des Privatgrundes mit öffentlicher Unterstützung gebaut oder erneuert werden? Ergänzende Stellungnahme zu Frage 3: Die Aufstellung von Fahrgastunterständen auf privaten Grundstücksflächen im Rahmen eines Miet- oder Pachtvertrages außerhalb des Werbenutzungsvertrages wäre mit rechtlichen und operativen Problemen verbunden. Auch in diesen Fällen müssten vertragliche Verhandlungen mit den Grundstückseigentümer*innen aufgenommen werden. Die zu übernehmende Verkehrssicherungs- und Reinigungspflicht sowie insbesondere der Winterdienst müssten im Aufstellbereich außerhalb der Straße abweichend von den Zuständigkeiten nach Werbenutzungsvertrag durch Einzelbeauftragung geregelt werden. Von einer dauerhaften Nutzungsberechtigung für die Flächen könnte nicht ausgegangen werden. Stadt und KVB haben sich daher bereits im Vorfeld zum Abschluss des Werbenutzungsvertrages darauf verständigt, dass zum einwandfreien und dauerhaften Betrieb der Fahrgastunterstände nur ein Grundstücksankauf in Betracht kommt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3433/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 12.10.2021
- Erstellt
- 28.09.2021 09:20