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2402/2021

Erneuerung der Eisenbahnüberführung der Deutz-Mülheimer Straße, Bauwerk B in Köln-Deutz durch die DB Netz AG

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.08.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2021, TOP 10.29

Anlage 1 Lageplan EÜ Bauwerke A-E

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 31.08.2021

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Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung

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Anlage 2 Lageplan Deutz-Mülheimer-Straße

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Ansehen

Anlage 1 Lageplan EÜ Bauwerke A-E

8 Zeichen

Anlage 1

Beschlussvorlage Rat

14689 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2402/2021 
Freigabedatum 
20.08.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erneuerung der Eisenbahnüberführung der Deutz-Mülheimer Straße, Bauwerk B in Köln-Deutz 
durch die DB Netz AG 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer positiven Prüfung der von der 
DB Netz AG erstellten Fiktivkosten- und Ablöseberechnung, eine Kreuzungsvereinbarung nach dem 
Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Erneuerung des DB-Brückenbauwerks B über die Deutz-
Mülheimer Straße inklusive einer Erweiterung der lichten Höhe und der lichten Weite zur verkehrsge-
rechten Gestaltung des Straßenraumes mit der DB Netz AG abzuschließen, auf dieser Grundlage die 
Finanzierung sicherzustellen und Fördermittel nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen 
Straßenbaus (FöRiKomStra) sowie nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr 
NRW (ÖPNVG) zu beantragen. 
 
 
 
 
 
Verkehrsausschuss 31.08.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021 
Rat 16.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  ab 2024 
rd. 11,0 Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja rd. 2,7 Mio      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Erträge    einmalig rd. 
6,9 Mio € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Gesamtmaßnahme 
 
Die DB Netz AG plant die Erneuerung der heutigen Eisenbahnüberführung Deutz-Mülheimer Straße. 
Die Erneuerung ist aufgrund der Altersstruktur der Bauwerke notwendig. 
Die Eisenbahnüberführung besteht aus insgesamt 12 Überbauten, wovon 11 Stahlbogenbrücken ein-
schließlich der Unterbauten erneuert werden. 
Bei der Deutz-Mülheimer Straße handelt es sich um die Landesstraße L 188, welche in der Baulast 
der Stadt Köln liegt. Der Straßenquerschnitt besteht derzeit aus fünf Fahrspuren unterschiedlicher 
Breite und einem beidseitigen Rad-/Fußweg. Die beiden mittleren Fahrspuren werden von der Stadt-
bahn der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) mitgenutzt.

3 
Bedingt durch die Stahlbogenkonstruktion ist die Durchfahrtshöhe für den Individualverkehr derzeit 
auf 3,10 m beschränkt. Die Oberleitungshöhe der Stadtbahn beträgt gegenwärtig mittig unter der Brü-
cke 4,10 m und entspricht nach den heutigen Regelungen nicht mehr dem Stand der Technik. Die 
lichte Weite beträgt derzeit 24,00 m. 
Die zu erneuernden Überbauten werden durch fünf Bauwerke (BW A bis E) ersetzt (s. Anlage 1).  
Dabei wird die lichte Höhe auf 4,80 m und die lichte Weite auf 27,10 m angepasst.  
Die Anpassung der lichten Höhe ist aufgrund der derzeit geltenden verkehrstechnischen Standards 
zwingend geboten. Die Deutz-Mülheimer Straße ist in beiden Richtungen eine Zubringer-Straße zu 
den Autobahnen A 3, A 4 und A 59. Außerdem ist sie Messezufahrt, Zufahrt zur Lanxess-Arena und 
wird von zwei Stadtbahnlinien genutzt. Bürogebäude mit mehreren tausend Arbeitsplätzen, Hotels 
und der Bahnhof Köln Messe/Deutz befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft. Durch die einge-
schränkte Durchfahrtshöhe kommt es immer wieder zu Anfahrschäden und Störungen des Stadt-
bahnbetriebes aufgrund von Schädigungen der Oberleitung. Die Sicherheit des Straßenverkehrs im 
Kreuzungsbereich ist daher nicht gewährleistet. Durch zusätzliche große Baumaßnahmen im unmit-
telbaren Umfeld wird auch die Verkehrsbelastung der Deutz-Mülheimer Straße in den kommenden 
Jahren ansteigen, was die Sicherheit und Abwicklung des Straßenverkehrs im Kreuzungsbereich 
noch weiter beeinträchtigen wird. 
Die Erhöhung der lichten Weite ist ebenfalls aus den o.g. Gründen erforderlich. Zusätzlich soll nach 
Abschluss der Gesamtmaßnahme ein umfassender Umbau der Deutz-Mülheimer Straße erfolgen, bei 
dem u.a. die Stadtbahn als eigener Bahnkörper in Mittellage geführt werden soll. Hierdurch besteht 
die Möglichkeit, dass Konflikte mit dem Individualverkehr reduziert werden können und der Stadt-
bahnverkehr reibungsloser erfolgen kann. Eine mögliche Aufteilung des zukünftigen Straßenraums ist 
beispielhaft in Anlage 2 dargestellt. 
Derzeit liegen keine Planungen für eine unterirdische Stadtbahnverbindung zwischen Deutz und Mül-
heim vor. Als Vorleistung wurde jedoch 1980ern Jahre in der Ebene -2,5 ein möglicher Haltestellen-
abschnitt beim Bau der Haltestelle Bf. Deutz/Messe bereits hergestellt. Die Lage dieser Vorleistung ist 
versetzt zu der nach Norden verlaufenden Deutz-Mülheimer-Straße angeordnet. Eine mögliche unter-
irdische Stadtbahntrasse würde daher westlich unterhalb der Bahnanlagen parallel zur Deutz-
Mülheimer-Straße verlaufen. Grundsätzlich wäre auch nach dem Bau der neuen Eisenbahnüberfüh-
rungen ein U-Bahnbau möglich. Die Gründungen der neuen Brücken schränken die notwendigen 
Tunnelbauarbeiten nach heutigem Kenntnisstand nicht wesentlich ein. Bauliche Vorsorgemaßnahmen 
der DB AG sind nicht erforderlich. 
Die Durchführung der Maßnahmen umfasst nach derzeitiger Schätzung einen Zeitraum von rd. 11 
Jahren. Da der DB Netz AG eine gleichzeitige Erneuerung aller Bauwerke aus fach- und finanztech-
nischen Gründen nicht möglich ist, erfolgt diese sukzessive. Derzeit erfolgt die Realisierung des Bau-
werks C bis voraussichtlich Ende 2022 mit nachbereitenden Arbeiten in 2023. Ein diesbezüglicher 
Ratsbeschluss wurde im Juli 2018 gefasst (Vorlagen-Nr. 2911/2017). Auf die Erneuerung des Bau-
werks C folgt die Erneuerung des Bauwerks B. Der Baubeginn ist nach derzeitigem Stand auf 2024 
terminiert. Vorbereitende Arbeiten erfolgen bereits in 2023. 
Es handelt sich bei der Änderung der Eisenbahnüberführung Deutz-Mülheimer Straße (Bauwerke A – 
E) um eine Maßnahme nach § 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) mit der Kostenfolge nach § 12 
Nr. 2 EKrG (beidseitiges Verlangen). 
Gemäß § 12 Nr. 2 EKrG fallen die entstehenden Kosten beiden Beteiligten zur Last, wenn beide die 
Änderung verlangen oder sie im Falle einer Anordnung hätten verlangen müssen, und zwar in dem 
Verhältnis, in dem die Kosten bei getrennter Durchführung der Änderung zueinander stehen würden. 
Das Verlangen der Stadt besteht in der Erhöhung der lichten Weite auf 27,10 m und der lichten Höhe 
auf 4,80 m. 
Das Verlangen der DB Netz AG hinsichtlich der Bauwerksverbreiterung besteht in der Herstellung 
regelkonformer Randwege und Geländerabstände im Gleisbereich.  
Eine Fiktivkostenberechnung, die derzeit nur für die Bauwerke C und B vorliegt, hat eine nahezu hälf-
tige Aufteilung der kreuzungsbedingten Kosten ergeben. Da sich das beidseitige Verlangen auf alle 
Bauwerke bezieht, ist davon auszugehen, dass sich auch für die Bauwerke A, D und E ein ähnlicher 
Kostenverteilungsschlüssel ergibt.

4 
Von dem Kostenanteil der Stadt Köln entfallen rund 74 % auf den Individualverkehr (IV) und 26 % auf 
den Öffentlichen Verkehr (ÖV). Die Ermittlung dieses Kostenteilungsschlüssels erfolgte über das Nut-
zungsverhältnis. Von den insgesamt 27,10 Metern lichte Weite entfallen auf den IV 20,10 m, damit rd. 
74 % der Gesamtbreite. Entsprechend entfallen auf den ÖV 7,00 m, damit rd. 26 % der Gesamtbreite. 
Darüber hinaus muss die DB Netz AG der Stadt Köln nach Ende der Baumaßnahme einen Vorteil-
sausgleich zahlen. Der Vorteil der DB Netz AG besteht darin, dass der von der Stadt Köln zu zahlen-
de Brückenanteil nach Umsetzung des Vorhabens im Gegensatz zum heutigen Zustand neu ist und 
die Unterhaltungskosten demzufolge entsprechend niedriger sind. 
Gemäß derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtbaukosten für die Erneuerung aller 
Bauwerke (Anteil DB Netz AG und Stadt) auf rd. 73.000.000 € netto. Zuzüglich 10 % Verwaltungskos-
ten ergibt sich ein Betrag von rd. 80.300.000 €. Ausgehend von einem Kostenteilungsschlüssel von 
rd. 50 %, ergibt sich ein Anteil für die Stadt Köln über alle 5 Bauwerke von rd. 40.150.000 €. Zuzüglich 
19 % Umsatzsteuer ergibt sich ein städtischer Anteil in Höhe von rd. 47.800.000 €. Davon entfallen 
rd. 35.400.000 € (rd. 74 %) auf den IV und rd. 12.400.000 € (26 %) auf den ÖV. 
In der Gesamtkostensumme sind die kreuzungsbedingten Kosten für die straßenbaulichen Anpas-
sungsarbeiten auf der Deutz-Mülheimer Straße noch nicht enthalten; diese können erst nach Erneue-
rung aller Bauwerke – voraussichtlich 2030 – seriös ermittelt werden. Auf dieser Grundlage werden 
dann weitere Fördermöglichkeiten geprüft.

5 
Bauwerk B 
 
Die DB Netz AG wird Anfang 2024 damit beginnen, das Bauwerk B zu erneuern. Derzeit erfolgt die 
Erstellung der Entwurfsplanung. 
Das Eisenbahn-Bundesamt hat einen entsprechenden Planfeststellungsbeschluss am 27.08.2020 
gefasst. 
Nach derzeitiger Prognose betragen die Nettobaukosten für die Erneuerung des Bauwerks B 
rd. 17.200.000 €. Zuzüglich 10 % Verwaltungskosten ergibt sich ein Betrag von 18.920.000 €. Die von 
der DB Netz AG übersandte Fiktivkosten- und Ablöseberechnung ergibt eine nahezu hälftige Auftei-
lung der Kosten. Demnach entfallen auf die DB Netz AG rd. 51 % (9.649.200 €) und auf die Stadt 
Köln rd. 49 % (9.270.800 €). Zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ergibt sich ein städtischer Anteil in Höhe 
von rd. 11.032.300 €.  
74 % des städtischen Anteils (rd. 8.163.900 €) entfallen auf den IV und 26 % des städtischen Anteils 
(rd. 2.868.400 €) auf den ÖV. 
Der von der DB Netz AG ermittelte vorläufige Vorteilsausgleich beläuft sich auf rd. 6.900.000 € 
 
Förderung 
Gemäß FöRiKomStra sind Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz förderfähig. 
Gefördert wird bei der Änderung von Kreuzungen der auf den kommunalen Straßenbaulastträger 
nach Kreuzungsrecht entfallende Anteil abzüglich Anteile Dritter (z.B. Vorteilsausgleich). Der Förder-
satz beträgt 70 %.  
Der kreuzungsbedingte ÖV-Anteil der Eisenbahnkreuzungsmaßnahme ist nach dem ÖPNVG NRW in 
Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten als Vorsorgemaßnahme förderfähig.  
 
Bezogen auf die von der DB Netz AG geschätzten Gesamtkosten in Höhe von rund 18.920.000 € 
netto bzw. rund 22.514.800 € inklusive Umsatzsteuer ergeben sich nach Abzug aller nicht zuwen-
dungsfähiger Anteile zum jetzigen Zeitpunkt förderfähigen Kosten in Höhe von 3.674.300 € die sich 
wie folgt aufteilen: 
 
Förderung gem. FöRiKomStra auf Basis der Bruttokosten 
Bauausgaben gesamt brutto 22.514.800 € 
abzüglich kreuzungsbedingter Anteil DB 11.482.500 € 
abzüglich kreuzungsbedingter Anteil ÖV (26 %)   2.868.400 € 
IV-Anteil 8.163.900 € 
abzüglich 74 % des vorläufig ermittelter Vorteilsausgleich 5.106.000 € 
Zuwendungsfähige Bauausgaben 3.057.900 € 
Voraussichtliche Förderung 2.140.500 € 
 
 
 
Förderung gem. ÖPNVG auf Basis der Nettokosten 
Bauausgaben gesamt netto 18.920.000 € 
abzüglich kreuzungsbedingter Anteil DB (51%) 9.649.200 € 
abzüglich kreuzungsbedingter Anteil IV (74%) 6.860.400 €

6 
ÖV-Anteil  2.410.400 € 
abzüglich 26 % des vorläufig ermittelter Vorteilsausgleich 1.794.000 € 
Zuwendungsfähige Bauausgaben 616.400 € 
Voraussichtliche Förderung 554.800 € 
 
Insgesamt können zum jetzigen Zeitpunkt Fördermittel in Höhe von 2.695.300 € erzielt werden. 
 
Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen 
der Vorsteuerabzugsberechtigung für den ÖV-Anteil mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für 
die Förderung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht einzubeziehen. 
 
Die Bezirksregierung Köln und der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) prüfen als Zuwen-
dungsgeber im Rahmen der Zuschussmaßnahme für das Bauwerk C derzeit, ob der von der DB Netz 
AG am Ende der Baumaßnahme zu zahlende Vorteilsausgleich tatsächlich als Kosten Dritter von den 
zuwendungsfähigen Kosten abzusetzen ist. Sollte der Vorteilsausgleich nicht abzusetzen sein, hätte 
dies auch Auswirkungen auf die Berechnungen der zuschussfähigen Kosten des Bauwerks B. 
Die Stadt Köln wird zeitnah einen Anmeldeantrag bei der Bezirksregierung Köln als Zuwendungsge-
ber einreichen. Beim NVR wurde bereits vorsorglich eine Rahmenanmeldung für den ÖV-Anteil aller 
Brückenbauwerke vorgelegt. 
 
Finanzierung 
 
Wie sich der städtische Anteil auf die einzelnen Haushaltsjahre verteilt, ist noch nicht bekannt und 
steht in Abhängigkeit des Bauablaufs, der in der Hand der DB Netz AG als Bauherrin liegt. Es wird 
erwartet, dass die ersten Zahlungen an die DB Netz AG frühestens ab dem Haushaltsjahr 2024 erfol-
gen. Davon abhängig ist auch die Vereinnahmung der Zuwendungen und des Vorteilsausgleichs. 
Die Veranschlagung des städtischen Anteils (IV- und ÖV-Anteil) in Höhe von rd. 11,0 Mio. € brutto 
erfolgt anteilig im Teilergebnisplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze  sowie im Teilergebnisplan 1202 - 
Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV (jeweils Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen).  
 
Die ab dem Haushaltsjahr 2024 ff. zu erwartenden Zuschüsse in Höhe von rd. 2,7 Mio. werden im 
Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze  sowie im Teilergebnisplan 1202- Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV (jeweils Teilplanzeile 2 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen) anteilig veran-
schlagt. Die Veranschlagung des Vorteilsausgleichs in Höhe von rd. 6,9 Mio €, der voraussichtlich 
frühestens in 2025 zu erwarten ist, erfolgt anteilig in den gleichen Teilergebnisplänen in Teilplanzeile 
07 - Sonstige ordentliche Erträge. 
Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2024 ff. inner-
halb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorse-
hen. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die 
Erneuerung der Eisenbahnüberführung leistet einen wesentlichen Beitrag, den Bürgerinnen und Bür-
gern adäquate Alternativen zur Nutzung des privaten PKW zu bieten. Dies alles trägt u.a. zu einer 
möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Demnach kann die hier dargestellte Maßnah-
me als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden.

7 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Lageplan Eisenbahnüberführung (Bauwerke A bis E) 
Anlage 2: Lageplan Deutz-Mülheimer Straße

Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 31.08.2021

1497 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 01.09.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 7. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 31.08.2021  
öffentlich 
4.7 Erneuerung der Eisenbahnüberführung der Deutz -Mülheimer Straße, 
Bauwerk B in Köln-Deutz durch die DB Netz AG 
2402/2021 
SE Vietzke möchte von der Verwaltung eine Bestätigung, dass die in Anlage 2 dar-
gestellte Aufteilung des Straßenraums nicht so umgesetzt werde. Geh- und Radwe-
ge seien viel zu schmal.  
 
Die Verwaltung sagt zu, dies schriftlich nachzureichen.  
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich einer positiven Prü-
fung der von der DB Netz AG erstellten Fiktivkosten- und Ablöseberechnung, eine 
Kreuzungsvereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Erneue-
rung des DB-Brückenbauwerks B über die Deutz-Mülheimer Straße inklusive einer 
Erweiterung der lichten Höhe und der lichten Weite zur verkehrsgerechten Gestal-
tung des Straßenraumes mit der DB Netz AG abzuschließen, auf dieser Grundlage 
die Finanzierung sicherzustellen und Fördermittel nach den Richtlinien zur Förderung 
des kommunalen Straßenbaus (FöRiKomStra) sowie nach dem Gesetz über den öf-
fentlichen Personennahverkehr NRW (ÖPNVG) zu beantragen.  
  
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung

735 Zeichen

Anlage 4 
 
Erneuerung der Eisenbahnüberführung der Deutz-Mülheimer Straße, Bauwerk B in 
Köln-Deutz durch die DB Netz AG 
Vorlagen-Nr.: 2402/2021 
 
„SE Vietzke möchte von der Verwaltung eine Bestätigung, dass die in Anlage 2 dargestellte 
Aufteilung des Straßenraums nicht so umgesetzt werde. Geh- und Radwege seien viel zu 
schmal.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die dargestellte Straßenraumaufteilung hat keinen verbindlichen Charakter. Die tatsächliche 
Aufteilung, insbesondere die Breite der Geh- und Radwege sowie die Anzahl der KFZ- 
Fahrspuren wird im Rahmen der Verkehrsplanung in Abhängigkeit der verkehrlichen 
Erfordernisse zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt und dem Verkehrsausschuss zur 
Entscheidung vorgelegt.

Anlage 2 Lageplan Deutz-Mülheimer-Straße

59 Zeichen

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Myers 
Datum 
02.02.2010 
Anlage 2

Beratungsverlauf (4)

31.08.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.09.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.16 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.09.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.09.2021 Rat
TOP 10.29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2402/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.08.2021
Erstellt
23.06.2021 09:59