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0324/2021

Beschluss über die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem Schulhof der KGS Olpener Str. 930 in Köln-Kalk

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 04.03.2021, TOP 8.1.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6656 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/2 
GS2020-SH012021 
Vorlagen-Nummer 
 0324/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der 
Situation auf dem Schulhof der KGS Olpener Str. 930 in Köln-Kalk 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Situation auf dem Schulhof der KGS Olpener Str 930 im Rahmen des Förderprogramms 
„Gute Schule 2020“ mit einer Investition in Höhe von 90.000 €. 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.03.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   87.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja       100 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  3.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        100 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   5.850 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   5.850 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Land Nordrhein -Westfalen hat das kommunale Investitionsförderungsprogramm „Gute Schule 
2020“ zur Verbesserung der Schulinfrastruktur in den Schulen der Städte und Gemeinden beschlos-
sen. Der Darlehensgeber ist die NRW.BANK; den Zins- und Schuldendienst leistet das Land NRW. 
 
Gemäß Förderrundbrief Nr. 39 der NRW.BANK beträgt das jährliche Fördervolumen für die Stadt 
Köln in den Jahren 2017-2020 ca. 25 Millionen Euro jährlich. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 04.04.2017 beschlossen, dass die Fördersumme in 
vollem Umfang abgerufen und verausgabt wird. Des Weiteren wurde ein Maßnahmenkatalog be-
schlossen, wie die Finanzmittel zu verwenden sind. 
 
Der beschlossene Maßnahmenkatalog sieht vor, dass mit den Fördergeldern unter anderem Ver-
schönerungen/Verbesserungen/Aufwertungen auf den Kölner Schulhöfen geplant, umgesetzt und 
finanziert werden. So sollen neben Umg estaltungen, wie das Anlegen von grünen Klassenzimmern, 
Entsiegelungen von Flächen für Schulgärten, Erneuerung und Austausch von Fallschutzflächen, auch

3 
neue Spiel- und Sportgeräte beschafft werden. Des Weiteren sollen Fahrrad- und Rollerständer, Sitz-
gelegenheiten, Materialcontainer etc. beschafft und montiert werden. 
 
Die Abwicklung der Maßnahmen erfolgt, wie im Ratsbeschluss vom 04.04.2017 beschlossen, durch 
die Rahmenvertragsfirmen der Stadt Köln und die Kölner Beschäftigungsträger des Stadtverschöne-
rungsprogramms. Die Planung, Baubegleitung und –leitung übernimmt die Abteilung Arbeitsmarktför-
derung des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln, die die Maßnahmen der Kölner 
Beschäftigungsträger des Stadtverschönerungsprogramms koordinieren. D ie durch die Kölner Be-
schäftigungsträger durchgeführten Arbeiten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne den 
Einsatz von Teilnehmern „Arbeitsgelegenheiten“ durchgeführt. Die Maßnahmen werden durch kom-
munal geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ausgeführt. Bei der Planung der Maß-
nahmen wird insbesondere auf den Einsatz von nachhaltigen Materialien geachtet, um die Folgekos-
ten für den Erhaltungsaufwand der Stadt Köln zu minimieren. Vor Umsetzung einer jeweiligen Maß-
nahme werden die Feuerwehr, der Unfallschutz NRW, das Amt für Landschaftspflege und Grünflä-
chen der Stadt Köln und die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln entsprechend beteiligt. 
 
Auf dem Schulhof der KGS Olpener Straße befinden sich nur wenige Spiel - und Sportangebote für 
die Schülerinnen und Schüler. Eine ältere Holzspielkombination ist in keinem guten Zustand und wird 
kurz- und mittelfristig nur mit hohem Aufwand spielbereit im Betrieb bleiben können. Der vorhandene 
Fallschutz aus Holzhackschnitzel wird dauerhaft aus der Spielfläc he getragen, verschmutzt den 
Schulhof, und muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden. 
Des Weiteren gibt es nicht genügend Aufenthaltsbereiche mit Sitzgelegenheiten auf dem Schulgelän-
de. 
 
Es sollen daher folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Situatio n auf dem Schulhof der KGS 
Olpener Straße durchgeführt werden: 
Das vorhandene Holzspielgerät soll demontiert und der vorhandene Fallschutz abgetragen werden. In 
diesem Bereich soll dann eine neue Kletterkombination aus nachhaltigen Materialien montiert und mit 
einem langlebigen synthetischen Fallschutz versehen werden. 
 
Zur Erweiterung des Spiel- und Sportangebotes der Schülerinnen und Schüler soll zusätzlich ein Drei-
fach-Reck mit synthetischen Fallschutz montiert werden. 
 
Darüber hinaus soll eine Fläche befestigt und mit zwei Sitzkombinationen mit Tischen inclusive Spiel-
einlage ausgestattet werden. 
 
Finanzierung: 
 
Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich rund 90.000 Euro erfolgt haushalts-
neutral im Haushaltsjahr 2021 aus im Teilfinanzpl an 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 9, 
Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4050-0301-0-6013, sowie 
im Teilergebnisplan in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, im Rahmen 
des Investitionsförderungsprogramms „Gute Schule 2020“.  
 
Jährliche Folgeaufwendungen und –erträge:  
 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Kosten in Höhe von 5.850,00 Euro pro Jahr 
voraussichtlich ab 2022 erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgerauf-
gaben, in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen. 
 
Den bilanziellen Abschreibungen steht ebenfalls voraussichtlich ab 2022 die ertragswirksame Auflö-

4 
sung von Sonderposten aufgrund der hundertprozentigen Förderung durch das Programm „Gute 
Schule 2020“ gegenüber. Diese sind im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 
7, sonstige ordentliche Erträge, veranschlagt. 
 
 
Alternative: 
 
Die Maßnahmen werden nicht umgesetzt. Das vorhandene Holzspielgerät müsste kurz- und mittelfris-
tig mit hohen Folgekosten in Betrieb gehalten werden oder demontiert werden. 
 
Die Schülerinnen und Schüler der Schule hätten weiterhin nur e ingeschränkte Spiel- und Sportmög-
lichkeiten und nicht genügend Ruhezonen mit Sitzgelegenheiten.

Beratungsverlauf (1)

04.03.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Olpener Straße 930
  • Straße 9

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Details

Aktenzeichen
0324/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.02.2021
Erstellt
28.01.2021 17:17