0944/2017
Stellungnahme zu einem Antrag AN/0370/2017 gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates: Raumsituation Sternsingerschule in Longerich
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
3372 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/24 Vorlagen-Nummer 0944/2017 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 23.03.2017 Stellungnahme zu einem Antrag AN/0370/2017 gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates: Raumsituation Sternsingerschule in Longerich Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung Nippes zu nehmen: Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung, aufgrund der angespannten Raumsituation die aufgeführten Verbesserungen und Raumerweiterungen in der angegebenen Priorität an der Sternsingerschule, Köln-Longerich, unverzüglich umzusetzen und die Finanzierung sicherzu- stellen: 1. Aufstellung eines Containers mit Küche und Büro auf dem Gartengrundstück hinter dem Hausmeistergebäude zur schnellen Linderung der aktuell vorhandenen Raumnot. 2. Nutzung des jetzigen Hausmeister-Gebäudes für schulische Zwecke unter Gestellung einer schulnahen Wohnung für den Hausmeister. 3. Errichtung eines Anbaus auf dem Gartengelände hinter dem Hausmeister-Gebäude. In die- sem Komplex könnten Schulküche, Mensa sowie zwei Büros für OGS-Träger und Sozialar- beiter Platz finden. 4. Aufstockung des WC-Trakts (Schließung einer Baulücke) für zusätzliche Unterrichts- bzw. Klassenräume mit Nutzung des ehem. „Feuerwehrturms“ als Treppenhaus als zweiten Fluchtweg. 5. Ausbau des neben dem Hausmeister-Gebäude befindlichen Gebäudes mit Begehung über eine Außentreppe. 6. Aufstockung der Turnhalle (Flachbau), ggf. mit Begehung über eine Außentreppe. 7. Ausbau des Dachgeschosses des Hauptgebäudes zur Nutzung für Klassenräume. Stellungnahme der Verwaltung zu 1. Der Garten gehört grundsätzlich untrennbar zum Hausmeistergebäude. Daneben ist die vorhandene Gartenfläche viel zu klein um den Platzbedarf zu kompensieren. Außerdem sind An- forderungen des Denkmal- und Brandschutzes zu beachten, die eine etwaige Nutzbarmachung weiter einschränken. 2. Das vorhandene Hausmeistergebäude ist kaum bis gar nicht geeignet für die schulische Nutzung. Darüber hinaus ist bisher keine schulnahen Wohnung für den Hausmeister und seine Familie gefunden worden. 3. Siehe Antwort zu 1. 4. Der WC-Trakt ist augenscheinlich aus statischen Gründen für eine Aufstockung ungeeignet. Obendrein steht der gewünschte Raumgewinn in keinem Verhältnis zu dem für eine statische Ertüchtigung nötigen Aufwand und den damit verbundenen Kosten. 2 5. Leider ist das Anliegen nicht nachvollziehbar. Welches neben dem Hausmeister-Gebäude befindliche Gebäude soll über eine Treppe begangen werden? 6. Aufgrund des voraussichtlichen Aufwands stehen den wahrscheinlich sehr hohen Kosten nur ein geringer Ertrag beziehungsweise ein unzureichendes Ergebnis gegenüber. 7. Das Dachgeschoss des Hauptgebäudes lässt sich nur ausbauen, wenn die gesamte vorhandene Dachkonstruktion entfernt und neu gebaut wird. Vorschriften des Denkmal- und Brandschutzes wurden hierbei, ebenso wie das ungeklärten Planungsrecht, noch nicht geprüft. Sofern gemeint seien sollte, dass das Dachgeschoss des OGTS-Gebäudes ausgebaut werden soll, ist eine Umnutzung des Dachgeschosses als Aufenthaltsraum aufgrund von brandschutz- rechtlichen Vorschriften nicht genehmigungsfähig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0944/2017
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 22.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27