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0944/2017

Stellungnahme zu einem Antrag AN/0370/2017 gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates: Raumsituation Sternsingerschule in Longerich

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 22.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 23.03.2017

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

3372 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/402/24 
 
Vorlagen-Nummer 
 0944/2017 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 23.03.2017 
 
Stellungnahme zu einem Antrag AN/0370/2017 gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates: 
Raumsituation Sternsingerschule in Longerich 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes bittet folgenden Antrag auf die  
Tagesordnung der Bezirksvertretung Nippes zu nehmen: 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung, aufgrund der angespannten Raumsituation 
die aufgeführten Verbesserungen und Raumerweiterungen in der angegebenen Priorität an der 
Sternsingerschule, Köln-Longerich, unverzüglich umzusetzen und die Finanzierung sicherzu-
stellen:  
 
1. Aufstellung eines Containers mit Küche und Büro auf dem Gartengrundstück hinter dem 
Hausmeistergebäude zur schnellen Linderung der aktuell vorhandenen Raumnot.  
2. Nutzung des jetzigen Hausmeister-Gebäudes für schulische Zwecke unter Gestellung einer 
schulnahen Wohnung für den Hausmeister.  
3. Errichtung eines Anbaus auf dem Gartengelände hinter dem Hausmeister-Gebäude. In die-
sem Komplex könnten Schulküche, Mensa sowie zwei Büros für OGS-Träger und Sozialar-
beiter Platz finden. 
4. Aufstockung des WC-Trakts (Schließung einer Baulücke) für zusätzliche Unterrichts- bzw. 
Klassenräume mit Nutzung des ehem. „Feuerwehrturms“ als Treppenhaus als zweiten 
Fluchtweg. 
5. Ausbau des neben dem Hausmeister-Gebäude befindlichen Gebäudes mit Begehung über 
eine Außentreppe. 
6. Aufstockung der Turnhalle (Flachbau), ggf. mit Begehung über eine Außentreppe. 
7. Ausbau des Dachgeschosses des Hauptgebäudes zur Nutzung für Klassenräume. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 
 
1. Der Garten gehört grundsätzlich untrennbar zum Hausmeistergebäude. Daneben ist die  
vorhandene Gartenfläche viel zu klein um den Platzbedarf zu kompensieren. Außerdem sind An-
forderungen des Denkmal- und Brandschutzes zu beachten, die eine etwaige Nutzbarmachung 
weiter einschränken. 
2. Das vorhandene Hausmeistergebäude ist kaum bis gar nicht geeignet für die schulische Nutzung. 
Darüber hinaus ist bisher keine schulnahen Wohnung für den Hausmeister und seine Familie  
gefunden worden.  
3. Siehe Antwort zu 1. 
4. Der WC-Trakt ist augenscheinlich aus statischen Gründen für eine Aufstockung ungeeignet. 
Obendrein steht der gewünschte Raumgewinn in keinem Verhältnis zu dem für eine statische  
Ertüchtigung nötigen Aufwand und den damit verbundenen Kosten.

2 
 
5. Leider ist das Anliegen nicht nachvollziehbar. Welches neben dem Hausmeister-Gebäude  
befindliche Gebäude soll über eine Treppe begangen werden? 
6. Aufgrund des voraussichtlichen Aufwands stehen den wahrscheinlich sehr hohen Kosten nur ein 
geringer Ertrag beziehungsweise ein unzureichendes Ergebnis gegenüber. 
7. Das Dachgeschoss des Hauptgebäudes lässt sich nur ausbauen, wenn die gesamte vorhandene 
Dachkonstruktion entfernt und neu gebaut wird. Vorschriften des Denkmal- und Brandschutzes 
wurden hierbei, ebenso wie das ungeklärten Planungsrecht, noch nicht geprüft.  
Sofern gemeint seien sollte, dass das Dachgeschoss des OGTS-Gebäudes ausgebaut werden 
soll, ist eine Umnutzung des Dachgeschosses als Aufenthaltsraum aufgrund von brandschutz-
rechtlichen Vorschriften nicht genehmigungsfähig.

Beratungsverlauf (1)

23.03.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0944/2017
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
22.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27