Kulturpädagogische Facheinrichtungen: Angleichung der kommunalen Förderrichtlinien an die Richtlinien für die Offene Kinder- und Jugendarbeit;
Beschlussvorlage Ausschuss 0926/2020 vom 05.05.2020
Stand: Am 11.05.2020 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/62 IV/51 Vorlagen-Nummer 0926/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kulturpädagogische Facheinrichtungen: Angleichung der kommunalen Förderrichtlinien an die Richtlinien für die Offene Kinder- und Jugendarbeit; hier: Mittelverwendung aus dem Veränderungsnachweis 3 (pol. VN) zum Hpl 2020/2021 Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt die Gewährung und Freigabe der für die Kulturpädagogischen Facheinrichtungen zur Verwendung vorgesehenen Mittel aus dem Veränderungsnachweis 3 (pol. VN) zum Hpl 2020/2021 zur Angleichung der kommu- nalen Förderrichtlinien an die Richtlinien für die Offene Kinder- und Jugendarbeit gemäß Anlage 1. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der für die Kulturpädagogischen Facheinrichtungen zur Verwendung vorgesehenen Mittel aus dem Veränderungsnachweis 3 (pol. VN) zum Hpl 2020/2021 zur Angleichung der kommunalen Förderrichtlinien an die Richtlinien für die Offene Kinder- und Ju- gendarbeit gemäß Anlage 1. Alternative: Die kulturpädagogischen Einrichtungen bleiben mit der derzeitigen Personalkostenförderung struktu- rell in ihrem Bestand erhalten. Dies könnte sich auf die ohnehin schon instabile Struktur im kulturpä- dagogischen Bildungssegment zukünftig negativ auswirken, da die Träger die wegbrechenden Ein- nahmen nicht kompensieren können. Daher wäre bei Wiedereröffnung der Einrichtungen eine erneute Betrachtung der Förderbedarfe notwendig. Jugendhilfeausschuss 05.05.2020 Finanzausschuss 11.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 342.405,69 € % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 342.405,69 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung der Dringlichkeit Derzeit findet eine Grundförderung der kulturpädagogischen Facheinrichtungen seitens des Amtes für Kinder, Jugend und Familie statt. Mit Beginn der Corona-Krise entfallen den Einrichtungen in Co- Finanzierungformen wie Eintrittsgelder, Kursgebühren etc. Durch die Freigabe der im Rahmen des politischen Veränderungsnachweise 2020 dem Haushalt für die pädagogischen Facheinrichtungen zugesetzten Mittel zur Aufstockung der Förderung können hier entsprechende Strukturen gesichert werden. Eine Einbringung der Vorlage in den Beschlussgang ist daher dringlich geboten. Begründung: Der Rat hat in seiner Sondersitzung zur Verabschiedung des Haushaltes 2020/2021 am 07.11.2019 bei der Jugendverwaltung im Teilplan 0604 Kinder- und Jugendarbeit, im Rahmen der Veränderungs- nachweise Mittel zur Verwendung für die Kulturpädagogischen Facheinrichtungen in Höhe von 3 350.000 Euro zugesetzt. Die kulturpädagogischen Facheinrichtungen erhalten derzeit gemäß der „Richtlinien zur Förderung kultur- und medienpädagogischer Facheinrichtungen in Köln“ eine Personalkostenförderung. Durch den Zuschuss wird vorrangig eine fachliche kulturpädagogische Leitungs- und Organisationsstruktur sichergestellt und eine Basis für das Einwerben von Drittmitteln geschaffen. Damit wird unter ande- rem sichergestellt, dass der größte Anteil der Angebote für die teilnehmenden Kinder und Jugendli- chen kostenfrei angeboten und die Teilhabe insbesondere auch in strukturschwachen Stadtteilen er- möglicht werden kann. Bei den kulturpädagogischen Trägern handelt es sich um kleine Träger der freien Jugendhilfe. We- sentliche Teile der Betriebskosten, insbesondere Miet- und Nebenkosten, aber auch von Personal- ressourcen die nicht durch die bestehende städtische Förderung finanziert werden, werden durch öffentliche Veranstaltungen sowie Bildungs- und Kursmaßnahmen und nicht unwesentlich über Spenden finanziert. Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, die für die Jahre 2020 und 2021 zugesetzten Mittel zur Auf- stockung der Personalkostenförderung der aktuell geförderten 10 kultur- und medienpädagogischen Facheinrichtungen um je eine halbe Personalstelle gemäß Anlage 1 zu verwenden. Aufgrund der Kontaktverbote im Zusammenhang mit der Pandemie sind zusätzlich massive Umsatz- einbrüche zu erwarten. Mit den zusätzlichen Personalkostenförderungen bestehender Personalres- sourcen können die Träger die entgehenden Einnahmen zumindest anteilig abfangen und ihre Trä- gerstruktur erhalten. Perspektivisch können die zusätzlichen Mittel dafür verwendet werden, die Ak- quise von Drittmitteln und die Weiterentwicklung und Ausbau des Angebotsspektrums voranzutreiben. Die kulturpädagogischen Einrichtungen bieten gerade Kindern in benachteiligten Lebenslagen kos- tenfreie oder kostengünstige Zugänge zu kulturpädagogischen Angeboten wie Zirkusakrobatik, Mu- sikunterricht, Theaterpädagogik, Werkangebote und Tanz und sind damit elementar für deren kultu- relle Bildung. -
Anlage 1 Session Nr. 0926_2020
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Anlage 1 zu Session-Nr. 0926/2020 Träger Zahl der Personalstellen (Stand 2019) Zuschusssumme bisher (Stand 2019) Zahl der Personalstellen inkl. Zusetzung je 1/2 Personalstelle Zusetzung (maximal 12/12) 1/2 Personalstelle EUR Summe Zuschuss ab 2020 maximal EUR Theater ImPuls e.V. 0,5 45.689,93 1,0 29.564,07 75.254,00 MuKuTaThe Werkstatt e.V. 0,5 45.689,93 1,0 29.564,07 75.254,00 Roots & Routes Cologne e.V. 0,5 45.689,93 1,0 29.564,07 75.254,00 Jugendkunstschule Rodenkirchen e.V. (Youth Art School) 1,0 75.254,00 1,5 37.627,00 112.881,00 Offene-Jazzhaus-Schule e.V. 1,5 112.881,00 2,0 37.627,00 150.508,00 Kölner Spielecircus e.V. 1,5 112.881,00 2,0 37.627,00 150.508,00 Theaterpädagogisches Zentrum e.V., 1,5 105.624,36 2,0 35.208,12 140.832,48 Theaterpädagogisches Zentrum e.V., Einrichtung: Zirkus- und Artistikzentrum, 1,5 105.624,36 2,0 35.208,12 140.832,48 Kölner Spielewerkstatt e.V., 2,5 176.040,60 3,0 35.208,12 211.248,72 jfc-Medienzentrum e.V., 2,5 176.040,60 3,0 35.208,12 211.248,72 13,5 18,5 342.405,69
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