Mandari Insight

0926/2020

Kulturpädagogische Facheinrichtungen: Angleichung der kommunalen Förderrichtlinien an die Richtlinien für die Offene Kinder- und Jugendarbeit;

Beschlussvorlage Ausschuss 05.05.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.05.2020, TOP 10.23

Anlage 1 Session Nr. 0926_2020

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Session Nr. 0926_2020

1086 Zeichen

Anlage 1 zu Session-Nr. 0926/2020
Träger
Zahl der 
Personalstellen 
(Stand 2019)
Zuschusssumme 
bisher                
(Stand 2019)
Zahl der 
Personalstellen inkl. 
Zusetzung je    1/2 
Personalstelle
Zusetzung (maximal 
12/12)                                  
1/2 Personalstelle 
EUR
Summe Zuschuss ab 
2020 maximal EUR
Theater ImPuls e.V. 0,5 45.689,93 1,0 29.564,07 75.254,00
MuKuTaThe Werkstatt e.V. 0,5 45.689,93 1,0 29.564,07 75.254,00
Roots & Routes Cologne e.V. 0,5 45.689,93 1,0 29.564,07 75.254,00
Jugendkunstschule 
Rodenkirchen e.V. (Youth 
Art School) 1,0 75.254,00 1,5 37.627,00 112.881,00
Offene-Jazzhaus-Schule e.V. 1,5 112.881,00 2,0 37.627,00 150.508,00
Kölner Spielecircus e.V. 1,5 112.881,00 2,0 37.627,00 150.508,00
Theaterpädagogisches 
Zentrum e.V., 1,5 105.624,36 2,0 35.208,12 140.832,48
Theaterpädagogisches 
Zentrum e.V., Einrichtung: 
Zirkus- und Artistikzentrum, 1,5 105.624,36 2,0 35.208,12 140.832,48
Kölner Spielewerkstatt e.V., 2,5 176.040,60 3,0 35.208,12 211.248,72
jfc-Medienzentrum e.V., 2,5 176.040,60 3,0 35.208,12 211.248,72
13,5 18,5 342.405,69

Beschlussvorlage Ausschuss

5587 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/510/62 
IV/51 
Vorlagen-Nummer 
 0926/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kulturpädagogische Facheinrichtungen: Angleichung der kommunalen Förderrichtlinien an 
die Richtlinien für die Offene Kinder- und Jugendarbeit; hier: Mittelverwendung aus dem 
Veränderungsnachweis 3 (pol. VN) zum Hpl 2020/2021 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt die Gewährung 
und Freigabe der für die Kulturpädagogischen Facheinrichtungen zur Verwendung vorgesehenen 
Mittel aus dem Veränderungsnachweis 3 (pol. VN) zum Hpl 2020/2021 zur Angleichung der kommu-
nalen Förderrichtlinien an die Richtlinien für die Offene Kinder- und Jugendarbeit gemäß Anlage 1.  
 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der für die Kulturpädagogischen Facheinrichtungen zur 
Verwendung vorgesehenen Mittel aus dem Veränderungsnachweis 3 (pol. VN) zum Hpl 2020/2021 
zur Angleichung der kommunalen Förderrichtlinien an die Richtlinien für die Offene Kinder- und Ju-
gendarbeit gemäß Anlage 1. 
 
 
Alternative: 
 
Die kulturpädagogischen Einrichtungen bleiben mit der derzeitigen Personalkostenförderung struktu-
rell in ihrem Bestand erhalten. Dies könnte sich auf die ohnehin schon instabile Struktur im kulturpä-
dagogischen Bildungssegment zukünftig negativ auswirken, da die Träger die wegbrechenden Ein-
nahmen nicht kompensieren können. Daher wäre bei Wiedereröffnung der Einrichtungen eine erneute 
Betrachtung der Förderbedarfe notwendig. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 05.05.2020 
Finanzausschuss 11.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 342.405,69 € 
     % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    342.405,69 € 
c) bilanzielle Abschreibungen        € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Derzeit findet eine Grundförderung der kulturpädagogischen Facheinrichtungen seitens des Amtes für 
Kinder, Jugend und Familie statt. Mit Beginn der Corona-Krise entfallen den Einrichtungen in Co-
Finanzierungformen wie Eintrittsgelder, Kursgebühren etc. Durch die Freigabe der im Rahmen des 
politischen Veränderungsnachweise 2020 dem Haushalt für die pädagogischen Facheinrichtungen 
zugesetzten Mittel zur Aufstockung der Förderung können hier entsprechende Strukturen gesichert 
werden. 
Eine Einbringung der Vorlage in den Beschlussgang ist daher dringlich geboten. 
 
Begründung: 
Der Rat hat in seiner Sondersitzung zur Verabschiedung des Haushaltes 2020/2021 am 07.11.2019 
bei der Jugendverwaltung im Teilplan 0604 Kinder- und Jugendarbeit, im Rahmen der Veränderungs-
nachweise Mittel zur Verwendung für die Kulturpädagogischen Facheinrichtungen in Höhe von

3 
350.000 Euro zugesetzt. 
Die kulturpädagogischen Facheinrichtungen erhalten derzeit gemäß der „Richtlinien zur Förderung 
kultur- und medienpädagogischer Facheinrichtungen in Köln“ eine Personalkostenförderung. Durch 
den Zuschuss wird vorrangig eine fachliche kulturpädagogische Leitungs- und Organisationsstruktur 
sichergestellt und eine Basis für das Einwerben von Drittmitteln geschaffen. Damit wird unter ande-
rem sichergestellt, dass der größte Anteil der Angebote für die teilnehmenden Kinder und Jugendli-
chen kostenfrei angeboten und die Teilhabe insbesondere auch in strukturschwachen Stadtteilen er-
möglicht werden kann. 
Bei den kulturpädagogischen Trägern handelt es sich um kleine Träger der freien Jugendhilfe. We-
sentliche Teile der Betriebskosten, insbesondere Miet- und Nebenkosten, aber auch von Personal-
ressourcen die nicht durch die bestehende städtische Förderung finanziert werden, werden durch 
öffentliche Veranstaltungen sowie Bildungs- und Kursmaßnahmen und nicht unwesentlich über 
Spenden finanziert.  
 
Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, die für die Jahre 2020 und 2021 zugesetzten Mittel zur Auf-
stockung der Personalkostenförderung der aktuell geförderten 10 kultur- und medienpädagogischen 
Facheinrichtungen um je eine halbe Personalstelle gemäß Anlage 1 zu verwenden. 
 
Aufgrund der Kontaktverbote im Zusammenhang mit der Pandemie sind zusätzlich massive Umsatz-
einbrüche zu erwarten. Mit den zusätzlichen Personalkostenförderungen bestehender Personalres-
sourcen können die Träger die entgehenden Einnahmen zumindest anteilig abfangen und ihre Trä-
gerstruktur erhalten. Perspektivisch können die zusätzlichen Mittel dafür verwendet werden, die Ak-
quise von Drittmitteln und die Weiterentwicklung und Ausbau des Angebotsspektrums voranzutreiben. 
 
Die kulturpädagogischen Einrichtungen bieten gerade Kindern in benachteiligten Lebenslagen kos-
tenfreie oder kostengünstige Zugänge zu kulturpädagogischen Angeboten wie Zirkusakrobatik, Mu-
sikunterricht, Theaterpädagogik, Werkangebote und Tanz und sind damit elementar für deren kultu-
relle Bildung.

Beratungsverlauf (2)

05.05.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2020 Finanzausschuss
TOP 10.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0926/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.05.2020
Erstellt
19.03.2020 16:33