0926/2020
Kulturpädagogische Facheinrichtungen: Angleichung der kommunalen Förderrichtlinien an die Richtlinien für die Offene Kinder- und Jugendarbeit;
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Beschlussvorlage Ausschuss
5587 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/510/62
IV/51
Vorlagen-Nummer
0926/2020
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Kulturpädagogische Facheinrichtungen: Angleichung der kommunalen Förderrichtlinien an
die Richtlinien für die Offene Kinder- und Jugendarbeit; hier: Mittelverwendung aus dem
Veränderungsnachweis 3 (pol. VN) zum Hpl 2020/2021
Beschlussorgan
Jugendhilfeausschuss Finanzausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt die Gewährung
und Freigabe der für die Kulturpädagogischen Facheinrichtungen zur Verwendung vorgesehenen
Mittel aus dem Veränderungsnachweis 3 (pol. VN) zum Hpl 2020/2021 zur Angleichung der kommu-
nalen Förderrichtlinien an die Richtlinien für die Offene Kinder- und Jugendarbeit gemäß Anlage 1.
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der für die Kulturpädagogischen Facheinrichtungen zur
Verwendung vorgesehenen Mittel aus dem Veränderungsnachweis 3 (pol. VN) zum Hpl 2020/2021
zur Angleichung der kommunalen Förderrichtlinien an die Richtlinien für die Offene Kinder- und Ju-
gendarbeit gemäß Anlage 1.
Alternative:
Die kulturpädagogischen Einrichtungen bleiben mit der derzeitigen Personalkostenförderung struktu-
rell in ihrem Bestand erhalten. Dies könnte sich auf die ohnehin schon instabile Struktur im kulturpä-
dagogischen Bildungssegment zukünftig negativ auswirken, da die Träger die wegbrechenden Ein-
nahmen nicht kompensieren können. Daher wäre bei Wiedereröffnung der Einrichtungen eine erneute
Betrachtung der Förderbedarfe notwendig.
Jugendhilfeausschuss 05.05.2020
Finanzausschuss 11.05.2020
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 342.405,69 €
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. 342.405,69 €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung der Dringlichkeit
Derzeit findet eine Grundförderung der kulturpädagogischen Facheinrichtungen seitens des Amtes für
Kinder, Jugend und Familie statt. Mit Beginn der Corona-Krise entfallen den Einrichtungen in Co-
Finanzierungformen wie Eintrittsgelder, Kursgebühren etc. Durch die Freigabe der im Rahmen des
politischen Veränderungsnachweise 2020 dem Haushalt für die pädagogischen Facheinrichtungen
zugesetzten Mittel zur Aufstockung der Förderung können hier entsprechende Strukturen gesichert
werden.
Eine Einbringung der Vorlage in den Beschlussgang ist daher dringlich geboten.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sondersitzung zur Verabschiedung des Haushaltes 2020/2021 am 07.11.2019
bei der Jugendverwaltung im Teilplan 0604 Kinder- und Jugendarbeit, im Rahmen der Veränderungs-
nachweise Mittel zur Verwendung für die Kulturpädagogischen Facheinrichtungen in Höhe von
3
350.000 Euro zugesetzt.
Die kulturpädagogischen Facheinrichtungen erhalten derzeit gemäß der „Richtlinien zur Förderung
kultur- und medienpädagogischer Facheinrichtungen in Köln“ eine Personalkostenförderung. Durch
den Zuschuss wird vorrangig eine fachliche kulturpädagogische Leitungs- und Organisationsstruktur
sichergestellt und eine Basis für das Einwerben von Drittmitteln geschaffen. Damit wird unter ande-
rem sichergestellt, dass der größte Anteil der Angebote für die teilnehmenden Kinder und Jugendli-
chen kostenfrei angeboten und die Teilhabe insbesondere auch in strukturschwachen Stadtteilen er-
möglicht werden kann.
Bei den kulturpädagogischen Trägern handelt es sich um kleine Träger der freien Jugendhilfe. We-
sentliche Teile der Betriebskosten, insbesondere Miet- und Nebenkosten, aber auch von Personal-
ressourcen die nicht durch die bestehende städtische Förderung finanziert werden, werden durch
öffentliche Veranstaltungen sowie Bildungs- und Kursmaßnahmen und nicht unwesentlich über
Spenden finanziert.
Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, die für die Jahre 2020 und 2021 zugesetzten Mittel zur Auf-
stockung der Personalkostenförderung der aktuell geförderten 10 kultur- und medienpädagogischen
Facheinrichtungen um je eine halbe Personalstelle gemäß Anlage 1 zu verwenden.
Aufgrund der Kontaktverbote im Zusammenhang mit der Pandemie sind zusätzlich massive Umsatz-
einbrüche zu erwarten. Mit den zusätzlichen Personalkostenförderungen bestehender Personalres-
sourcen können die Träger die entgehenden Einnahmen zumindest anteilig abfangen und ihre Trä-
gerstruktur erhalten. Perspektivisch können die zusätzlichen Mittel dafür verwendet werden, die Ak-
quise von Drittmitteln und die Weiterentwicklung und Ausbau des Angebotsspektrums voranzutreiben.
Die kulturpädagogischen Einrichtungen bieten gerade Kindern in benachteiligten Lebenslagen kos-
tenfreie oder kostengünstige Zugänge zu kulturpädagogischen Angeboten wie Zirkusakrobatik, Mu-
sikunterricht, Theaterpädagogik, Werkangebote und Tanz und sind damit elementar für deren kultu-
relle Bildung.
Anlage 1 Session Nr. 0926_2020
1086 Zeichen
Anlage 1 zu Session-Nr. 0926/2020 Träger Zahl der Personalstellen (Stand 2019) Zuschusssumme bisher (Stand 2019) Zahl der Personalstellen inkl. Zusetzung je 1/2 Personalstelle Zusetzung (maximal 12/12) 1/2 Personalstelle EUR Summe Zuschuss ab 2020 maximal EUR Theater ImPuls e.V. 0,5 45.689,93 1,0 29.564,07 75.254,00 MuKuTaThe Werkstatt e.V. 0,5 45.689,93 1,0 29.564,07 75.254,00 Roots & Routes Cologne e.V. 0,5 45.689,93 1,0 29.564,07 75.254,00 Jugendkunstschule Rodenkirchen e.V. (Youth Art School) 1,0 75.254,00 1,5 37.627,00 112.881,00 Offene-Jazzhaus-Schule e.V. 1,5 112.881,00 2,0 37.627,00 150.508,00 Kölner Spielecircus e.V. 1,5 112.881,00 2,0 37.627,00 150.508,00 Theaterpädagogisches Zentrum e.V., 1,5 105.624,36 2,0 35.208,12 140.832,48 Theaterpädagogisches Zentrum e.V., Einrichtung: Zirkus- und Artistikzentrum, 1,5 105.624,36 2,0 35.208,12 140.832,48 Kölner Spielewerkstatt e.V., 2,5 176.040,60 3,0 35.208,12 211.248,72 jfc-Medienzentrum e.V., 2,5 176.040,60 3,0 35.208,12 211.248,72 13,5 18,5 342.405,69
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0926/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.05.2020
- Erstellt
- 19.03.2020 16:33