2714/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 22.05.2025 betr. "Nachfragen bzgl. Baubeschluss zur Umsetzung provisiorischer u.vorgezogener Maßnahmen 2023 (3669/2022) (AN/0564/2025)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 2714/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 22.05.2025 betr. "Nachfragen bzgl. Baubeschluss zur Umsetzung provisiorischer u.vorgezogener Maßnahmen 2023 (3669/2022) (AN/0564/2025) Die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: A) Zu Punkt 1, der Beschlussvorlage: provisorischen bauliche Maßnahmen Dynamische Abbie- gefahrstreifen (freilaufende Rechtsabbieger) durch Poller und schmale Klebeinseln außer Be- trieb nehmen um Abstellflächen für Fußgänger und Radverkehr zu schaffen, Busverkehr von Süden als klassischer Rechtsabbieger und Zu Punkt 2, Ergänzung zu Punkt 1 der Beschlussvorlage: Provisorische Mittelinsel durch Kle- bestreifen, da an dieser Stelle noch ungelöste Fragestellungen zur Verkehrsplanung vorlie- gen. 1. „Welche Maßnahmen werden aktuell an der Querung Neusser Straße Grüngürtel ausgeführt, da die Vorlage hier lediglich an der Querung Neusser Straße / Gürtel nur ein Provisorium vorsieht? Warum wurde die bereits aufgeklebten Interims-Borde wieder zurückgebaut und stattdessen Maßnahmen, die nicht provisorisch erscheinen, ausgeführt?“ Antwort der Verwaltung: Die im Jahr 2024 aufgeklebten Borde im Fahrbahnbereich der Neusser Straße nebst Gelb- markierung waren Teil einer bauzeitlichen Verkehrsführung für eine Baumaßnahme im Be- reich der Hochbahnhaltestelle und standen nicht im Zusammenhang mit der provisorischen Maßnahme gemäß Vorlage 3669/2022. Für bauzeitliche Verkehrsführungen werden geringere Anforderungen gestellt. Die mit „Interims-Borden“ während dieser Baumaßnahme eingerich- tete Aufstellfläche in der Neusser Straße entsprach nicht den Erfordernissen einer ortsfesten Querungsinsel für den Rad- und Fußverkehr. Die Maßnahme gemäß Vorlage 3669/2022 wurde zwischen Januar und Juli 2025 ausgeführt, wobei die Arbeiten im Bereich der Neusser Straße zwischen Mai und Juli 2025 umgesetzt wurden. 2 „Auf welcher Planungsgrundlage / Beschlusslage werden diese Arbeiten ausge- führt?“ Antwort der Verwaltung: Die Arbeiten werden auf Grundlage der Planung aus dem Beschluss 3669/2022 ausgeführt. - „Sind diese Ausführungen mit der Planung zum Grüngürtel abgestimmt und wurden die ungelösten Fragestellungen zum Busverkehr, Gestaltung der Parklandschaft, Ta- xistand etc. gelöst und wie sind diese Punkte gelöst worden?“ Antwort der Verwaltung: Die Ausführungen sind mit der Planung zum Grüngürtel abgestimmt (siehe auch Vorlage 0801/2025). Wie in der Vorlage 3669/2022 ausgeführt, sind an der Neusser Straße über den GrünZug Nip- pes und die Radverbindung Niehler Gürtel hinausgehende Belange zu berücksichtigen. Für ein nachhaltiges Konzept muss die gesamte Fläche im Umfeld der Haltestelle Neusser Straße/Gürtel in die Betrachtung einbezogen werden, insbesondere einschließlich der Neu- ordnung der Busverkehre und der barrierefreien Ausgestaltung der Haltestellen. Daher wird in der zeitlichen Abfolge wie folgt geplant: Stufe 1 (Umsetzung abgeschlossen): Herstellung Provisorium Das Provisorium dient der unmittelbaren Verbesserung der Querung der Neusser Straße südlich der Stadtbahnhaltestelle und gleichzeitig zur Herstellung eines Anschlusses für die Planung GrünZug Nippes und Radverbindung Niehler Gürtel. Stufe 2 (Umsetzung ab 2026/2027): Umsetzung GrünZug Nippes & Radweg Der Radweg wird an das Provisorium südlich der Stadtbahn-Haltestelle angeschlossen, Rad- und Fußverkehr finden durch das Provisorium eine verbesserte Querungssituation vor. Eine Situation, in der eine unklare Führung / Querungssituation im Bereich der Neus- ser Straße den Ausbau des Radwegs oder sogar des GrünZugs Nippes blockiert, wird ver- mieden. Aktuell sind noch nicht alle Fragestellungen im Bereich Neusser Straße / Gürtel abschlie- ßend gelöst (Busverkehr, Gestaltung der Parklandschaft, ÖPNV-Verknüpfung, Taxistand etc.), daher das Provisorium. Das Konzept für den Knotenpunkt Neusser Straße/Gürtel ist in den Plänen zum GrünZug Nippes hinterlegt (siehe Vorlage 0801/2025). Diese Konzept bildet die Grundlage für einen Planungsbeschluss. Seit dem Beschluss 3669/2022 im Jahr 2023 wurden z.B. in Abstimmung mit der KVB ver- schiedene Führungsvarianten für die Neuordnung der Busverkehre und Anordnung der Haltestellen ausgearbeitet und bewertet. Die Ergebnisse wurden im Runden Tisch Rad- verkehr vorgestellt und erläutert. Stufe 3: Umsetzung Zielkonzept Neusser Straße / Gürtel GrünZug Nippes und Radverbindung sind umgesetzt. Das Zielkonzept für den Bereich Neusser Straße / Gürtel wird umgesetzt und schließt an den GrünZug Nippes an. Die Zeit- schiene für die Umsetzung von Stufe 3 ist abhängig vom Fortgang der Abstimmungen. 3 2. „Aktuell nutzt der Busverkehr aus Süden kommend noch den dynamischen Abbie- gefahrstreifen, lt. Beschluss soll hier gesperrt werden und der Bus als Rechtsabbie- ger in die Wendeschleife fahren. Wird das noch umgesetzt oder ist die erforderliche Schleppkurve für die Gelenkbusse für das Rechtsabbiegen nicht gegeben?“ Antwort der Verwaltung: Die dynamische Abbiegespur für den Bus wird gesperrt. Die Planung ist mit der KVB abge- stimmt. Die Schleppkurve des Gelenkbusses und der Warteplatz für die Buslinie 121 sind in der Planung berücksichtigt. 3. „Sind die ursprünglich angesetzten Kosten lt. Beschluss eingehalten worden? Wenn nicht, wie hoch ist die Kostensteigerung?“ Antwort der Verwaltung: Da die Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist, kann hierzu noch nicht abschließend Aus- kunft gegeben werden. Das Gremium wird jedoch nach Abschluss der Maßnahme unterrich- tet, sofern sich aus der Geschäftsordnung ein entsprechendes Erfordernis ergibt. 4. „Ist sichergestellt, dass die vorgezogene hergestellte Querung am Niehler Kirchweg mit der aktuellen und beschlossenen Planung zum Grüngürtel abgestimmt ist? „ Antwort der Verwaltung: Ja. Die vorgezogen hergestellte Querung am Niehler Kirchweg ist mit der aktuellen und be- schlossenen Planung zum GrünZug Nippes zwischen dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, dem Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung und dem Amt für Straßen und Radwegebau abgestimmt (siehe auch Vorlage 0801/2025). Hierzu wurde in der Vorlage 3669/2022 die folgende Aussage getroffen, welche weiterhin Gül- tigkeit besitzt: „Das Ziel in dem hier genannten Teilabschnitt des Niehler Gürtels ist, den Rad- weg möglichst weit am südlichen Rand der zukünftigen Parklandschaft zu führen um nördlich angrenzend eine möglichst große, zusammenhängende Grünfläche zu gestalten. In Verbin- dung mit weiteren Randbedingungen (Abstand zu Baumbestand östlich der Niehler Straße; geometrische Anforderungen einer möglichst orthogonalen Querung) steht die Lage der Que- rungsstelle bereits heute fest und eignet sich daher als vorgezogene Maßnahme.“ B) Ein aktueller Gefahrenpunkt aller Verkehrsteilnehmer liegt auch im Bereich der zwei Über- gänge westlicher Rad-/Fußweg bis zur Neusser Straße, über den Parkplatz bzw. Zufahrt zum Parkplatz. 1. „Wie soll hier der Anschluss des aktuellen Rad-/Fußweg zur Interimslösung Que- rung Neusser Straße / Gürtel erfolgen?“ Antwort der Verwaltung: Der von Westen kommende, gemeinsame Geh-/ Radweg wird im Bereich vor der Peter- Ustinov-Realschule mittels Markierung und Klebeborden von der übrigen Fläche abgetrennt, sodass ein konfliktfreies Erreichen der Aufstellfläche zur Querung der Neusser Straße sicher- gestellt ist. Im Zufahrtsbereich südlich der Hochbahnstation werden zusätzlich Haltverbots- schilder aufgestellt, sodass im Quadranten südwestlich der Hochbahn zukünftig kein ungeord- netes Parken mehr stattfindet. Näheres ist dem Lageplan in Anlage 2 zu Vorlage 3669/2022 entnehmen. 4 2. „Wird die Zufahrt zum Parkplatz aus südlicher Richtung nach Abschluss der Bau- maßnahme wieder geöffnet?“ Antwort der Verwaltung: Mit der Beendigung der Baumaßnahme wurde die Zufahrt aus südlicher Richtung wieder ge- öffnet. Erst mit Umsetzung der Stufe 3 (Zielkonzept Neusser Straße / Gürtel) wird nach aktuel- lem Stand der Planung mit der Neuordnung des Taxistandes auch die Zufahrt in diesem Be- reich entfallen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2714/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 03.09.2025
- Erstellt
- 01.09.2025 15:38