2399/2020
TU-/GU-Schulbaumaßnahme: Aula der Katharina-Henoth-Gesamtschule Adalbertstraße durch Totalunternehmen - Planungs-, Bau- und Mittelfreigabebeschluss
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Anlage 5a - Stellungnahme des RPA vor Änderung des Kostenrahmen_geschwärzt
2464 Zeichen
14 27.07.2021 143/1 26 über Dezernat VI Stellungnahme zu den Beschlussvorlagen Nr. 2399/2020 TU-/GU-Schulbaumaßnahme: Interimsgebäude für die Aula der Katharina-Henoth- Gesamtschule Adalbertstraße durch Totalunternehmer - Planungs-, Bau- und Mittelfreigabebeschluss RPA-Nr.: KOB 2021/0665 Kostenorientierungswert 3.140.000 € brutto Einrichtungskosten 653.600 € brutto Die Gebäudewirtschaft beabsichtigt mit einem Totalunternehmer an dem Schulstandort Adal- bertstraße eine Aula in „Messehallenbauweise“ als Interim errichten zu lassen und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bis auf die nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben und Leistungen der Projektleitung alle übrigen Leistungen durch freiberuflich Tätige erbracht werden. Die Vergabe aller Planungs- und Ausführungsleistungen an einen Totalunternehmer ist bei der Errichtung von Systembauten durchaus begründet. Ein Nachteil besteht allerdings darin, dass zum jetzigen Zeitpunkt weder eine Kostenschätzung noch eine Kostenberechnung vor- liegen. Das heißt, die angegebenen Kosten sind nur eine Prognose und somit für eine solide Kostenplanung und eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung nur sehr bedingt aussagefähig. Der obere Kostenorientierungswert von 3,14 Mio. € wurde anhand von Kostenkennwerten und Vergleichsprojekten ermittelt. Zusätzlich ist ein Risikozuschlag von 15% vorgesehen. Bei einer geplanten Aula Fläche von rund 750 m² und dem genannten Kostenkennwert aus dem BKI- Planer von 2018 für Mehrzweckhallen mit mittlerer Ausstattung von 1710 €/m² Bruttogrundfläche ergeben sich zunächst nur Kosten von 1.282.500 €. Wie die übrigen Kos- ten von 1.857.500 € ermittelt wurden ist anhand der Unterlagen nicht ersichtlich. Für die Ein- richtung wurden ohne nähere Beschreibung Kosten in Höhe von 653.600 € geschätzt. Für den Bau der Aula ergeben sich keine Bedenken, die einem Planungs- und Baubeschluss grundsätzlich widersprechen. Aufgrund der erheblichen Kostenunsicherheit, auch mit Blick auf die derzeitige Situation und Marktlage wird empfohlen, den vorgeschlagenen Kostenrah- men und die Mittelfreigabe unter Vorbehalt zu stellen. Nach Vorlage verlässlicher Zahlen sollte auf Grundlage der Kostenorientierungswerte eine Kostenkontrolle durchgeführt und der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft informiert werden, um den Vorbehalt aufzuheben. ausgef. stellv. Amtsleitung Anlage 5a - Stellungnahme des RPA (vor Änderung des Kostenplanes)
Anlage 5b - Antwort auf die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes_geschwärzt
2370 Zeichen
26 16.08.2021 262/0 14 über Dezernat VI Neubau einer Interimsaula Adalbertstraße 17, 51103 Köln Hier: Stellungnahme zu der Beschlussvorlage Nr. 2399/2020 Sehr geehrte Damen und Herren, zu den Hinweisen des RPA nehme ich wie folgt Stellung: Die Stellungnahme erfolgte auf Basis einer ersten Kostenprognose. Diese erste Prognose hat die GW aktualisiert. Die prognostizierten Gesamtprojektkosten liegen nun bei rund 3.665.250,00 € brutto. Das Projekt an der Adalbertstraße umfasst die Errichtung einer Aula als Interim. Es ist vor- gesehen, dass die Ausführung durch eine*n Totalunternehmer*in erfolgen soll. Die Kostenprognose wurde basierend auf BKI Baupreise (Stand: 2018) zzgl. Indexierung Stand 2021, erstellt. Die Kostenprognose basiert auf den Mindestflächen des Raumprogramms mit einer Nutzflä- che von rund 800 m². Die Ermittlung der Bruttogrundfläche (BGF) erfolgt aus der Nutzfläche, multipliziert mit dem Faktor 1,2. Als Konstruktionshöhe werden 8 m angesetzt. Somit erge- ben sich folgende Werte für eine erste grobe Kostenschätzung: BGF: 800 m² x 1,2 = 960 m² BGF, aufgerundet 1.000 m² BGF BRI : 1.000 m² BGF x 8 m Höhe = 8.000 m³ BRI Der Kostenkennwert auf Grundlage der BGF (Bruttogrundfläche) und der BRI (Bruttoraumin- halt) von 1.710 €/m² BGF bzw. 240 €/m³ BRI, wurde mit der BGF und mit der BRI multipli- ziert. Aus beiden Werten wurde der Mittelwert mit 1.850.000 € brutto für die Kostengruppen 300 und 400 gebildet. Hinzu addieren sich Kosten für die KG 200 von 50.000 € und für die KG 500 von 30.000 €, wobei diese durch die örtlichen Gegebenheiten variieren können. In Summe ergibt dies einen Betrag von 1.930.000,- € brutto für die KGR 200 bis 500. Die KGR 600 wird in der Kostenschätzung nicht berücksichtigt (siehe unten). Unter Berücksichtigung des Baupreisindex seit 2018 von jährlich rund 3 % errechnet sich aktuell eine Bausumme von rund 2.172.000 € brutto. Die Aufsummierung des TU-Zuschlag (15%), der Baunebenkosten einschließlich Eigenleis- tungen nicht delegierbarer Bauherrenaufgaben (20%) sowie ein Risikozuschlag (25%) erge- ben prognostizierte Gesamtprojektkosten von rund 3.665.250,00 € brutto. Die Zusammensetzung der Kosten für die Einrichtung ist in Anlage 2 zur Vorlage aufge- schlüsselt Mit freundlichen Grüßen r Technische Betriebsleitung Anlage 5b
Anlage 4b - Erläuterung zum Kostenrahmen
1683 Zeichen
Anlage 4b Erläuterung zur Kostenprognose Die Kostenprognose wurde basierend auf BKI Baupreise (Stand: 2018) zuzüglich Indexierung Stand 2021 erstellt. Die Kostenprognose basiert auf den Mindestflächen des Raumprogramms mit einer Nutzfläche von rund 800 m². Die Ermittlung der Bruttogrundfläche (BGF) erfolgt aus der Nutzfläche, multipliziert mit dem Faktor 1,2. Als Konstruktionshöhe werden 8 m angesetzt. Somit ergeben sich folgende Werte für eine erste grobe Kostenschätzung: - BGF: 800 m² x 1,2 = 960 m² BGF, aufgerundet 1.000 m² BGF - BRI : 1.000 m² BGF x 8 m Höhe = 8.000 m³ BRI Der Kostenkennwert auf Grundlage der Bruttogrundfläche (BGF) und des BRI von 1.710 €/m² BGF beziehungsweise 240 €/m³ BRI, wurde mit der BGF und mit der BRI multipliziert. Aus beiden Werten wurde der Mittelwert mit 1,85 Mio. Euro brutto für die Kostengruppen 300 und 400 gebildet. Hinzu addieren sich Kosten für die KG 200 von 50.000 Euro und für die KG 500 von 30.000 Euro, wobei diese durch die örtlichen Gegebenheiten variieren können. In Summe ergibt dies einen Betrag von 1,93 Mio. Euro brutto für die KGR 200 bis 500. Die KGR 600 wird in der Kostenschätzung nicht berücksichtigt. Unter Berücksichtigung des Baupreisindex seit 2018 von jährlich rund 3 % errechnet sich aktuell eine Bausumme von rund 2.172.000 Euro brutto. Die Aufsummierung des TU-Zuschlages (15%), der Baunebenkosten einschließlich Eigenleistungen nicht delegierbarer Bauherrenaufgaben (20%) sowie ein Risikozuschlag (25%) ergeben prognostizierte Gesamtprojektkosten von rund 3.665.250 Euro brutto. Die Zusammensetzung der Kosten für die Einrichtung ist in Anlage 2 zur Vorlage aufgeschlüsselt.
Anlage 4a - Kostenrahmen
1051 Zeichen
Anlage 4a Stand 06.08.2021 Kostenrahmen Kostenkennwerte lt. BKI 2018 Mehrzweckhallen, BRI 240-405 €/m3 BGF 1.710 €/m2 (Mittelpreis) Faktor € NF Aula 795,00 NFAula gesamt 795,00 m² BGF Aula 1,2 1.000,00 BGF-Aula 1.000,00 m² BRI 8,00 8.000,00 BRI-Aula 8.000,00 m³ Baukosten Aula BRI 240 € 1.920.000,00 € Baukosten Aula BGF 1.710 € 1.710.000,00 € Mehrkosten Gründung psch. 70.000,00 € Erkenntnisse aus Bodengutachten innerstädtsiche Baustelle 30 € € Baukosten KG 3+4 1.850.000,00 € Mittelwert BRI BGF KGR 200 50.000,00 € Erkenntnisse aus Versickerungsgutachten KGR 500 30.000,00 € KGR 600 203.600,00 € Kostengruppe KG 2+3+4+5 1.930.000,00 € 1.930.000,00 € Summe inkl.Baukostenindex 3% 2.172.000,00 € TU-Zuschlag inkl. KG 700 extern 15% 325.800,00 € Zwischensumme 2.497.800,00 € Baunebenkosten inkl. KG 700 intern 20% 434.400,00 € Zwischensumme 2.932.200,00 € Risikozuschlag (KG 100-600) 25% 733.050,00 € Abbruchkosten 0,00 € Projektkosten 3.665.250,00 € Zeitraum bis Baubeginn 4 Jahre Aula Adalbertstraße Aula Adalbertstraße Neubau Aula
Anlage 3b - Lageplan
5176 Zeichen
laut Neufert 4(???) lfd. m pro 100 Besucher (S. 403)
1.50 1.30
2
Garerobe (3-4m tief)
Pumi
1
2 2
34 4
5
5
6
14
13
12
11
10
9
8
7
6
5
4
3
2
1
560 Sitzplätze,
6 barrierefreie Plätze
EG
1 Foyer, 140qm
2 Garderoben, 54qm
3 Bewirtungsküche, 10qm
4 WCs (inkl. Pumi-Raum), insgesamt 68qm
5 barrierefreie WCs, 12qm
6 Aula/ Theater (inkl. ca. 50qm Bühne), 560qm
7 Umkleiden, 24qm
8 Regieraum, 12qm
9 Requisitenraum, 12qm
10 Stuhllager, 72qm
11 Lüftungsanlage, Technik 130qm
-beh. WC6.25 m²
-beh. WC6.25 m²
-Umkleide11.96 m²
-Requisite16.56 m²
-Umkleide11.96 m²
-Pumi
7.36 m²
-Regie13.76 m²
-Garderobe
40.90 m²
-Foyer116.01 m²
-
Aula
375.54 m²
-
Bühne66.50 m²
493 Sitzlätze
45,8445,8445,8345,8045,85
45,98 45,90
46,06
46,08
46,02
46,17
46,19
46,29
46,24
47.14
46,10
46,43 46,36
46,36
46,43
I FD
46,42
46,42
48.5848.4048.6148.40
48.63
48.54
48.53
48.47 48.73
48.25
48.23
48.42 48.28
47.45
46.69
47.93
47.89
47.81
47.68
47.43
46.36
46.48
46.49
46.26
46.83
46.88
46.74 47.1646.36
46.27
46.34
46.45
46.42
46.36
46.48
46.55
47.63
48.21
46.58
46.51
46.63
48.78
48.13
47.12
46.59
48.32
46.50
46.52
46.58
47.29
AWH = 56,13
AWH = 56,89
50,07
44,65
H = 49,55
III SD
I FD
AWH = 50,27
EFH = 46,36
First = 58,06
I SD
I SD
I PD
AWH = 49,50
AWH = 52,68
EFH = 46,67
First = 53,90
AWH = 52,61
AWH = 53,65
First = 55,70
EFH = 46,67
EFH = 46,67
Rasen
Asphalt
Rasengittersteine
Pflaster
Asphalt
Platten
Asphalt
TT
TT
TT
Rasen
Rasen
46.32
Platten
Asphalt
Rasen
Rasen
AWH = 49,55
1192
Stadt Köln
Grdb.Bl. 230
989
Stadt Köln
Grdb.Bl. 230
1080
Stadt Köln
Grdb.Bl. 230
1871
Stadt Köln
Grdb.Bl. 230
1754
Becker, Paul, GmbH.&Co.KG. u.a.
Grdb.Bl. 371 u.a.
453
Becker, Paul, GmbH.&Co.KG. u.a.
Grdb.Bl. 3040
760
Neubauer,
Freidrich
Brdb.Bl.535
1465
Nobis, Günther
Grdb.Bl. 2390
758
Stadt Köln
Grdb.Bl. 230
2x0,25/6
0,3/5
0,3/6
0,2/4
0,2/5
0,15/3
0,2/5
0,3/5
2x0,3/8
0,6/10
0,25/6
0,4/7
0,4/9
0,3/5
4x0,15/5
0,35/5
0,45/6
0,2/2
0,2/3
0,4/8
0,3/6
0,3/6
0,35/8
0,2/9
0,5/9
0,5/11
0,5/11
0,7/14
0,5/12
0,3/5
0,3/5
0,2/4
0,6/12
0,4/8 0,6/12
0,5/10
0,5/10
2x0,3/10
0,4/9
0,6/12
0,6/12
0,6/12
0,3/6 0,3/6
0,5/0,3/12
0,4/6
0,25/5
0,3/6
0,3/5
3x0,15/6
0,2/4
0,3/6
0,2/4
0,3/5
0,25/5
3x0,2/0,4/0,3/10
0,2/4
0,2/4
0,25/5
0,5/8
0,3/7
0,2/4 0,6/12
0,4/10
0,3/2x0,15/7
0,6/12
0,4/7
0,25/7
0,2/4
0,6/11
2x0,25/8
0,3/8
0,2/6
0,2/7
0,5/10
0,3/8
0,2/4
0,2/4
0,2/4
0,2/3
3x0,3/11
0,6/11
0,3/7
0,2/0,4/10
0,6/12
0,3/5
4x0,1/8
2x0,4/12
0,5/0,3/12
0,2/4
0,5/10
0,4/10
0,3/8
0,7/14
0,2/5 0,35/7
0,3/7
0,5/12
0,25/5
0,4/8
0,5/9
0,4/9
2x0,4/10
0,4/8
2x0,25/8
0,4/9
0,25/5
0,4/8
0,2/4
0,3/4
0,25/5
0,35/6
0,25/3
0,5/9
0,25/4
2x0,4/10
0,5/12
0,2/5
2x0,15/5
0,3/8
0,2/4
0,3/7
0,5/10
0,5/10
0,2/5
0,2/5
0,2/5
0,35/7
0,3/5
0,6/13 0,6/13
0,2/5 0,2/5
0,25/7
0,3/7
0,4/12
2x0,4/8
4x0,1/6
3x0,15/7
0,25/4
0,45/10
0,25/4
0,25/5
0,2/5
0,2/5
2x0,2/4
0,25/6
0,3/7
0,25/5
0,15/3
0,15/3
0,2/5 0,25/5
0,25/3
0,45/8
0,3/2x0,2/8
3x0,2/9 3x0,3/12
0,6/2x0,4/15
0,2/7
2x0,2/8
2x0,2/7
0,2/5
3x0,2/6
2x0,1/4
0,4/7
0,35/5
0,2/3
0,35/7
0,2/4 0,2/3
0,4/2x0,3/11
2x0,2/8
2x0,2/6
0,4/7
2x0,2/7
0,35/8
2x0,3/10
0,4/9
0,6/0,3/14
0,3/8
0,3/8
0,2/5
0,3/0,4/0,6/10
0,3/8
0,3/8 0,3/7 0,2/3
0,3/7
0,3/7
0,6/14
0,25/4
2x0,15/4
0,35/7
0,25/5
0,2/4
1,2/14
0,3/5
0,5/10
0,25/4
0,4/6
0,4/10
3,055/16
0,3/7 0,4/7
2x0,2/6
0,3/6
0,4/8
0,5/10
0,6/12
0,8/15
0,2/6
2x0,2/8
3x03/5x0,2/14
0,5/4x0,3/3x0,2/14
0,4/3x0,2/10
46,35
46,50
46,52 46,48
46,43
46,37
46,43
46,37
46,48
46,58
46,20
46,20
46,21
46,21
46,20
46,19
46,65
46,57
46,57
46,5745,90
46,58
46,52
46,38
46,36
Platten
Platten
Platten
Platten
Asphalt
Betonpflaster
46.12
45.95
46.21
46.35
46.52
46.39
46.31
46.31
46.26
46.20
46.33
46.40
46.48
46.49
46.41
46.57
46.46
46.51
46.51
46.48
46.29
46.35
46.39
46.24
46.47
46.31
46.30
46.45
46.16
46.48
46.64
46.46
46.43
46.40
45.78
46.19
46.39 46.31
46.48
46.36
46.37
46.29
46.36
46.48
46.52
46.46
46.40
46.49
46.53
46.3946.36
46.41
46.32
46.36
46.37
46.30
46.21
46.13
46.25
46.23
46.29
46.50
46.43
46.47
46.39
46.34
46.44
46.3646.45
46.47
46.53
46.61
46.69
46.64
46.56
46.63
46.53
46.62
46.74
46.75
46.72
46.9546.84
47.00
46.91
47.02
46.75
EFH = 46,61
IV PD
AWH = 61,61
AWH = 60,07
AWH=
57,15
AWH = 56,91
First = 58,15
First = 58,15
AWH = 56,91
AWH = 56,91
AWH = 57,15
AWH = 57,15
AWH = 57,15
First = 58,36
First = 58,36
First = 58,36
First = 55,00
First = 58,46
AWH = 57,17
AWH = 55,00
AWH = 50,58
Asphalt
Asphalt
Asphalt
Platten
Platten
Asphalt
Pflaster
Asphalt
Rasen
Asphalt
Pflaster
Platten
46.07
46.14
AWH = 56,91
AWH = 53,30
ab I OG
ab I OG
AWH = 53,30
I FD
AWH =
50,27
I SD
Aula
II SD
II PD
II PD
III SD
III SD
LS
Bänke
Bänke
AWH = 52,35
Rasen
Rasen
Rasen
Platten
Garten
Asphalt
Ga
I FD
Rasen
Lustheider Str.
Adalbertstr.
1194
Stadt Köln
Grdb.Bl. 230
1874
Stadt Köln
Grdb.Bl. 230
757
Stadt Köln
Grdb.Bl. 230
II PD
Feuerwehraufstell-und Bewegungsfläche
II FD
II FD
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
-vorhandene Stellplätze-
-gepl. Stellpl.-
20 gepl. Fahrradstellplätze
72250 72250
72275 72275
72300 72300
72325 72325
72350 72350
72375 72375
72400 72400
72425 72425
72450 72450
4510045100
4512545125
4515045150
4517545175
4520045200
4522545225
4525045250
4527545275
4530045300
4532545325
4535045350
20.50
6.00
36.65
Anlage 3b
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
4357 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
2399/2020
Stand: 13.04.2026
Sachstandsbericht
TU-/GU-Schulbaumaßnahme: Aula der Katharina-Henoth-Gesamtschule Adalbertstraße
durch Totalunternehmen - Planungs-, Bau- und Mittelfreigabebeschluss
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, in einem nationalen Verfahren für den
Standort der Katharina-Henoth-Gesamtschule in der Adalbertstraße die Planung und Er-
richtung einer Aula durch ein Totalunternehmen ausschreiben zu lassen.
2. Der Rat erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahme in
Höhe von rund 3,67 Millionen Euro an und beschließt die Einrichtungskosten in Höhe von
rund 203.600 Euro (investiver Anteil 150.000 Euro, konsumtiver Anteil 53.600 Euro).
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, nach Inbetriebnahme
der Objekte auf Grundlage des dann gültigen Flächenverrechnungspreises.
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund
53.600 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Entsprechende Haushalts-
mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2022 vorgesehen.
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten von voraussichtlich rund 150.000 Euro er-
folgt zum Haushaltsjahr 2022 aus im Haushaltsplanentwurf 2022 vorgesehenen Mitteln des
Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von be-
weglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4014-0301-8-4607 - Gesamtschule Adalbert-
straße-Einrichtung Bühnentechnik.
3. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2022 eine Mittelfreigabe in Höhe von 150.000 Euro im
Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben für die Einrichtung der Aula der Katharina-Henoth-
Gesamtschule, Adalbertstraße 17, Köln – Höhenberg, Finanzstelle 4014-0301-8-4607 -
Gesamtschule Adalbertstraße-Einrichtung Bühnentechnik.
Der Beschluss erfolgt generell vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022.
4. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 25 % auf den oberen Kostenorientie-
rungswert.
5. Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln aus-
schließlich nicht delegierbare Bauherrenaufgaben und Leistungen der Projektleitung erbringt.
Alle weiteren zur Erreichung des Projektzieles notwendigen Leistungen wird die Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln an freiberuflich Tätige vergeben.
6. Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere Kostenori-
entierungswert um nicht mehr als 25 % überschritten wird. Durch den Planungs- und Baube-
2
schluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolu-
men freigegeben.
Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt
und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.
Die aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (zum Beispiel im Bereich des Naturschutz-
rechts, et cetera) erforderliche Gremienbeteiligung bleibt von diesem Beschluss unberührt.
7. Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Köln im zweiten Quartal 2022 nach voraussichtli-
chem
Abschluss des nationalen Ausschreibungsverfahrens zu der Schulbaumaßnahme über den
Stand der Ausschreibungen berichten.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Neubau der Aula befindet sich seit Februar 2025 im Bau. Seitdem sind die Rohbauarbei-
ten, die Dach- und Fassadenarbeiten sowie die Installationen von Elektro-, Heizungs- und Sa-
nitärgewerken abgeschlossen. Derzeit werden die Maler- und Bodenbelagsarbeiten durchge-
führt. Des Weiteren finden bereits einzelne Inbetriebnahmen von technischen Einrichtungen,
wie der Lüftungsanlage und der Photovoltaik-Anlage statt.
Nächste Schritte:
Nach Fertigstellung des Innenausbaus werden weitere Inbetriebnahmen und erste Abnahmen
stattfinden. Des Weiteren werden die Außenanlagen wiederhergestellt und an das Schulge-
bäude angeglichen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
12.04.2027
Beschlussvorlage Rat
12674 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2399/2020 Freigabedatum 05.05.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff TU-/GU-Schulbaumaßnahme: Aula der Katharina-Henoth-Gesamtschule Adalbertstraße durch Totalunternehmen - Planungs-, Bau- und Mittelfreigabebeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, in einem nationalen Verfahren für den Standort der Katharina-Henoth-Gesamtschule in der Adalbertstraße die Planung und Errichtung einer Aula durch ein Totalunternehmen ausschreiben zu lassen. 2. Der Rat erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahme in Höhe von rund 3,67 Millionen Euro an und beschließt die Einrichtungskosten in Höhe von rund 203.600 Euro (investiver Anteil 150.000 Euro, konsumtiver Anteil 53.600 Euro). Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgerauf- gaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, nach Inbetriebnahme der Objekte auf Grund- lage des dann gültigen Flächenverrechnungspreises. Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 53.600 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltspla- nentwurf 2022 vorgesehen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten von voraussichtlich rund 150.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus im Haushaltsplanentwurf 2022 vorgesehenen Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagever- mögen bei Finanzstelle 4014-0301-8-4607 - Gesamtschule Adalbertstraße-Einrichtung Bühnentech- nik. 3. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2022 eine Mittelfreigabe in Höhe von 150.000 Euro im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben für die Einrichtung der Aula der Katharina-Henoth- Gesamtschule, Adalbertstraße 17, Köln – Höhenberg, Finanzstelle 4014-0301-8-4607 - Gesamtschule Adalbertstraße-Einrichtung Bühnentechnik. Der Beschluss erfolgt generell vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022. Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.05.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 19.05.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 30.05.2022 Finanzausschuss 13.06.2022 Rat 20.06.2022 2 4. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 25 % auf den oberen Kostenorientierungs- wert. 5. Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ausschließ- lich nicht delegierbare Bauherrenaufgaben und Leistungen der Projektleitung erbringt. Alle weiteren zur Erreichung des Projektzieles notwendigen Leistungen wird die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln an freiberuflich Tätige vergeben. 6. Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere Kostenorientie- rungswert um nicht mehr als 25 % überschritten wird. Durch den Planungs- und Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen. Die aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (zum Beispiel im Bereich des Naturschutzrechts, et cetera) erforderliche Gremienbeteiligung bleibt von diesem Beschluss unberührt. 7. Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Köln im zweiten Quartal 2022 nach voraussichtlichem Abschluss des nationalen Ausschreibungsverfahrens zu der Schulbaumaßnahme über den Stand der Ausschreibungen berichten. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen (Einrichtung) 150.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 53.600 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Mietzahlung, Nebenkosten) 166.000 Euro c) bilanzielle Abschreibungen 10.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv Ja, negativ Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung Grundlagen / Ausgangssituation: Der Schule fehlt seit der Stilllegung der Bestandsaula in 2015 eine große Versammlungsstätte Die Verwaltung beabsichtigt, auf dem Schulhof eine dauerhafte Aula in Modulbauweise zu errichten. Die aktuelle Kostenprognose geht von Projektkosten in einer Höhe von rund 3,67 Mio. Euro brutto aus. Ziel ist es, die Maßnahme innerhalb eines Zeitraumes von circa einem Jahr ab Beschlussfassung umzusetzen. Die Tabelle zeigt eine Terminschiene einer TU-/GU-Vergabe zum Neubau des Aulagebäudes in Systembauweise, ausgehend vom Planungs- und Baubeschluss im ersten Quartal 2022. Die Dauer der einzelnen Phasen basiert auf Erfahrungswerten. Ein Verschieben der einzelnen Phasen kann nicht ausgeschlossen werden, da es auch bei bester Planung zu nicht kalkulierbaren Verzögerungen kommen kann. Verzögerungen durch Insolvenzen einzelner Gewerke können nicht ausgeschlossen werden. Bei einer TU-/GU-Vergabe trägt der*die Totalunternehmer*in oder der*die Generalunterneh- mer*in das Risiko, bei einer Einzelvergabe die Bauherrin. 4 Stand: Februar 2022 I II III IV I II III IV Planungs- und Baubeschluss Vergabeverfahren TU Planungsphase TU (LP1-5) Genehmigungsphase Stadt Köln Bauphase TU inkl. Vorbereitende Maßnahmen 2022 2023 Grundlagen der Beschaffung Da die Schule seit Jahren keine funktionierende Aula besitzt, ist der Zeitfaktor für die Maßnahme entscheidend. Das Projekt sollte schnellstmöglich und gut umgesetzt werden, wobei die Risiken auf ein Minimum zu reduzieren sind. Der Standort soll mit einem kompakten, funktionalen Schulgebäude als Modul bebaut werden. Zur Beschleunigung beabsichtigt die Verwaltung, die Baumaßnahme von einem Totalunternehmen planen und durchführen zu lassen. Die Vergabe an Totalunternehmen ist für Modulbauten nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) als Regelvergabe vorgesehen, da Systembauten nicht in Einzelvergabe errichtet werden können und nicht zugelassen würden. Bei einer Einzelvergabe wä- re das Risiko für eine Insolvenz einzelner beteiligter Firmen zu hoch. Durch die Vergabe an General- oder Totalunternehmen entsteht dagegen Planungs- und Bausicherheit. Für die Maßnahme liegt bisher keine Kostenschätzung oder Kostenberechnung vor. Die Kosten für die vorgesehene Maßnahme wurden über Kostenkennwerte aus dem BKI-Planer entnommen. Diese wurden mit den Kostenkennwerten eines ähnlichen Projektes plausibilisiert. Der Kostenkennwert, welcher Basis für die Kostenprognose ist, wurde aus dem BKI-Planer (2018) für Mehrzweckhallen mittleren Niveaus ausgewählt und beträgt 1.710 Euro/m² (BGF). Marktsondierungen haben ergeben, dass die bevorstehende nationale Ausschreibung der Einzel- maßnahme die Marktteilnehmer*innen im Totalunternehmen- und Generalunternehmenbereich grundsätzlich anspricht. Durch die Vergabe an ein Totalunternehmen oder Generalunternehmen kann der Aulabau zügig errichtet werden. Ein rascher Neubau ist zwingend notwendig. Wie bereits beim ersten TU-/GU-Schulbaumaßnahmenpaket erfolgreich praktiziert empfiehlt die Verwaltung, auf die gemäß Zuständigkeitsordnung vorgesehene Gremienbeteiligung für die Umset- zung der Maßnahme zu verzichten und diese bereits zusammen mit dem Planungsbeschluss unter Vorgabe eines oberen Kostenorientierungswertes zu beschließen. Die Gebäudewirtschaft verfügt nicht über die notwendigen Kapazitäten, um Aufgaben, die über die Bauherrenaufgaben und Projektleitung hinausgehen, in ihren Baumaßnahmen zu erbringen. Diese Kapazitäten sind bewusst und auch politisch gewollt dauerhaft abgebaut worden. Ein Aufbau dieser Fähigkeiten bei der Gebäudewirtschaft würde bei dem notwendigen Bauvolumen eine Vervielfachung des Personalbestandes der Gebäudewirtschaft (Faktor 4 – 5) bedeuten. Das ist bei der derzeitigen Lage auf dem Fachkräftemarkt kein realistisches Szenario und würde auch bei einer anderen Situation Jahre dauern. Die Vergabe solcher Leistungen ist deshalb auf Dauer alternativlos. 5 Alle Vergabeverfahren werden unter Einbeziehung des Amtes für Recht, Vergabe und Versicherun- gen unter Einhaltung der Geschäftsanweisung zur Durchführung von Vergabeverfahren abgewickelt. Finanzierung / Spartenverrechnungspreis Seit dem 01.01.2015 wird statt der bisherigen kalkulatorischen Miete von der Gebäudewirtschaft ein Sparten- beziehungsweise Flächenverrechnungspreis/qm für die Nutzung von Gebäudeflächen erho- ben. Basis für den Flächenverrechnungspreis (FVP) eines Jahres sind die Plan-Aufwendungen und sonstigen Planerträge einer Sparte. Der jeweilige Verrechnungspreis (Euro/qm) ergibt sich aus der Division dieser planmäßigen Nettoaufwendungen durch die einer Sparte zugeordnete Fläche. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf der Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz laut Empfehlung der KGSt) ist bei einer Investitionssumme von rund 3,67 Mio. Euro und einer Nutzung über circa 50 Jahren von einer jährlichen Haushaltsbelastung von rund 166.000 Euro auszugehen. Sie betrifft neben der Mietbelastung (rund 141.000 Euro) die Nebenkosten inklusive der Kosten für Reinigung (rund 25.000 Euro) und muss voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert werden. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Um- schichtungen vorsehen. Einrichtungskosten Gemäß vorgenommener Schätzung wird von notwendigen Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 203.600 Euro (investiver Anteil: 150.000 Euro, konsumtiver Anteil 53.600 Euro) für Einrichtungsbedarf für den Standort ausgegangen. Finanzierung der Einrichtungskosten Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 53.600 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltspla- nentwurf 2022 vorgesehen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten von voraussichtlich rund 150.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2022 aus im Haushaltsplanentwurf 2022 vorgesehenen Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagever- mögen bei Finanzstelle 4014-0301-8-4607 - GE Adalbertstr.-Einrichtung Bühnentechnik. Bilanzielle Abschreibungen Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 10.000 Euro pro Jahr erfolgt voraussichtlich ab 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben aus Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen. Auch hier wird Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozes- ses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen vorsehen. 6 Anlagen: Anlage 1 – Baubeschreibung Anlage 2 – Kostenaufstellung Einrichtungskosten Anlage 3a – Lageplan(Luftbild) Anlage 3b - Lageplan Anlage 4a – Kostenrahmen Anlage 4b – Erläuterung zum Kostenrahmen Anlage 5a - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes Anlage 5b – Antwort auf die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Anlage 2 - Aufstellung Einrichtungskosten neu
240 Zeichen
Aula GE Katharina-Henoth, Adalbertstraße 17, 51103 Köln Anlage 2 Aufstellung der Einrichtungskosten (konsumtiv): 33.600 € Bestuhlung 20.000 € Vorhänge 53.600 € Insgesamt Aufstellung der Einrichtungskosten (investiv): 150.000 € Bühnentechnik
Anlage 3a - Lageplan (Luftbild)
171 Zeichen
Mittelpunkt: 361496, 5644762 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 13.07.2021Seite 1 / 1 Anlage 3a - Luftbild KölnGIS - Aula Adalbertstraße
Anlage 1 - Baubeschreibung
2951 Zeichen
Anlage 1
Lage
Der Errichtungsstandort auf dem Schulhof der Katharina -Henoth-Gesamtschule wurde 2020 in einer Machbar-
keitsstudie untersucht.
Die Aula soll auf einer Grünfläche, wo bereits vor einigen Jahren ein Provisorium stand, er richtet werden. Park-
möglichkeiten bieten sich vor der Aula auf d em gepflasterten Schulgelände. Von d er Planung einer Parkanlage
wird abgeraten, da dadurch Abbruchs - und Bauflächen für kommende Baumaßnahmen blockiert werden.
Der in der Machbarkeitsstudie erarbeitete Vors chlag ist aus planungsrechtlicher Sicht grundsätzlich zulässig.
2
Übersicht:
Stadtbezirk: Bezirk 8 – Kalk
Adresse: Adalbertstr. 17
51103 Köln
Schulart: Gesamtschule Sek. I (sechszügig) und Sek. II (fünfzügig)
Aktuelle Leistungsphase: 1 teilweise
Ausführung: TU
Sitzplätze: maximal 500
Maßnahmenbeschreibung:
Für die Katharina-Henoth-Gesamtschule soll eine Aula auf dem Schulhof aufgestellt werden. Die Ausführung
erfolgt über ein Totalunternehmen. Ziel ist es, ein schlüsselfertiges Gebäude mit kompletter technischer Gebäu-
deausrüstung* zu erhalten, welches ohne Unterkellerung ausgeführt wird. ( * = Wärmeverteilnetze und Heizkör-
per, Wasserversorgung, Sanitärausstattung, Elektroversorgung, Beleuchtungsanlage, Brandmeldeanlage,
Raumlufttechnische- und RWA-Anlage)
Die Aula wird nicht unterkellert. Die Gründung erfolgt entsprechend den Bodengegebenheiten und der Trag-
werksplanung.
Die Baumaßnahme soll in Systembauweise ausgeführt werden. Demnach werden keine schwerwiegenden Bo-
denarbeiten stat tfinden. Die Gründungssituation wurde im Bodengutachten näher erläutert und sollte umgesetzt
werden.
3
Vorplanung:
Skizze:
Anmerkung: Nicht alle Räume sind hier dargestellt, für genauere Informationen siehe Raumprogramm
4
Raumprogramm:
Das vom Amt für Schulentwicklung vorgelegte Raumprogramm für eine Schulaula wurde durch die Gebäude-
wirtschaft der Stadt Köln optimiert, um ein möglichst wirtschaftliches Ergebnis zu e rzielen. Die Optimierung fand
zum Teil durch Berücksichtigung des eigentlichen Bedarf s der Schule gemäß Einschätzung der Schulleitung
statt. Das optimierte Raumprogramm wurde durch das Amt für Schulentwicklung zur Kenntnis genommen.
Optimierter Bedarf der Gebäudewirtschaft
Zuschauerplätze 485-500
Forum/Aula 485-500 m²
Bühne 60-70 m²
WC-Anlage + barrierefreies
WC
Mindestens 2 barrierefreie WCs
2 x 9 m² = 18 m²
WC-Anlage gegenüber der Aula vorhanden
Foyer circa 125 m² als alleiniges Foyer
140 m² bei Mischnutzung Garderobe
Umkleide, weiblich 12 m²
Umkleide, männlich 12 m²
Garderobe Dimensionierung in Planung
Stuhlraum Nicht nötig
Putzmittelraum 2,25 m²
Bewirtungsküche Wasseranschluss für Spüle im Putzmittelraum ausreichend, keine Küche
vorgesehen
Regieraum 12 m²
Neben-/Requisitenraum 12 m²
Technik 12 m²
Lüftungsanlage Außerhalb anbringen
Gesamt Circa 750,25 m² -795,25 m²
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2399/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.05.2022
- Erstellt
- 05.08.2020 08:12