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2399/2020

TU-/GU-Schulbaumaßnahme: Aula der Katharina-Henoth-Gesamtschule Adalbertstraße durch Totalunternehmen - Planungs-, Bau- und Mittelfreigabebeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.05.2022

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Anlage 5a - Stellungnahme des RPA vor Änderung des Kostenrahmen_geschwärzt

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Anlage 5b - Antwort auf die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes_geschwärzt

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Anlage 4b - Erläuterung zum Kostenrahmen

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Anlage 4a - Kostenrahmen

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Anlage 3b - Lageplan

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Aufstellung Einrichtungskosten neu

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Anlage 3a - Lageplan (Luftbild)

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Anlage 1 - Baubeschreibung

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Anlage 5a - Stellungnahme des RPA vor Änderung des Kostenrahmen_geschwärzt

2464 Zeichen

14 27.07.2021 
143/1 
26 über Dezernat VI 
Stellungnahme zu den Beschlussvorlagen Nr. 2399/2020 
TU-/GU-Schulbaumaßnahme: Interimsgebäude für die Aula der Katharina-Henoth-
Gesamtschule Adalbertstraße durch Totalunternehmer - Planungs-, Bau- und 
Mittelfreigabebeschluss 
RPA-Nr.: KOB 2021/0665 
Kostenorientierungswert 3.140.000 € brutto 
Einrichtungskosten    653.600 € brutto 
Die Gebäudewirtschaft beabsichtigt mit einem Totalunternehmer an dem Schulstandort Adal-
bertstraße eine Aula in „Messehallenbauweise“ als Interim errichten zu lassen und weist in 
diesem Zusammenhang darauf hin, dass bis auf die nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben 
und Leistungen der Projektleitung alle übrigen Leistungen durch freiberuflich Tätige erbracht 
werden. 
Die Vergabe aller Planungs- und Ausführungsleistungen an einen Totalunternehmer ist bei 
der Errichtung von Systembauten durchaus begründet. Ein Nachteil besteht allerdings darin, 
dass zum jetzigen Zeitpunkt weder eine Kostenschätzung noch eine Kostenberechnung vor-
liegen. Das heißt, die angegebenen Kosten sind nur eine Prognose und somit für eine solide 
Kostenplanung und eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung nur sehr bedingt 
aussagefähig. 
Der obere Kostenorientierungswert von 3,14 Mio. € wurde anhand von Kostenkennwerten 
und Vergleichsprojekten ermittelt. Zusätzlich ist ein Risikozuschlag von 15% vorgesehen. 
Bei einer geplanten Aula Fläche von rund 750 m² und dem genannten Kostenkennwert aus 
dem BKI- Planer von 2018 für Mehrzweckhallen mit mittlerer Ausstattung von 1710 €/m² 
Bruttogrundfläche ergeben sich zunächst nur Kosten von 1.282.500 €. Wie die übrigen Kos-
ten von 1.857.500 € ermittelt wurden ist anhand der Unterlagen nicht ersichtlich. Für die Ein-
richtung wurden ohne nähere Beschreibung Kosten in Höhe von 653.600 € geschätzt.  
Für den Bau der Aula ergeben sich keine Bedenken, die einem Planungs- und Baubeschluss 
grundsätzlich widersprechen. Aufgrund der erheblichen Kostenunsicherheit, auch mit Blick 
auf die derzeitige Situation und Marktlage wird empfohlen, den vorgeschlagenen Kostenrah-
men und die Mittelfreigabe unter Vorbehalt zu stellen. Nach Vorlage verlässlicher Zahlen 
sollte auf Grundlage der Kostenorientierungswerte eine Kostenkontrolle durchgeführt und der 
Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft informiert werden, um den Vorbehalt aufzuheben. 
ausgef. 
stellv. Amtsleitung 
Anlage 5a - Stellungnahme des RPA (vor Änderung des Kostenplanes)

Anlage 5b - Antwort auf die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes_geschwärzt

2370 Zeichen

26 16.08.2021 
262/0  
  
 
 
 
14 über Dezernat VI 
 
Neubau einer Interimsaula Adalbertstraße 17, 51103 Köln 
Hier: Stellungnahme zu der Beschlussvorlage Nr. 2399/2020 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
zu den Hinweisen des RPA nehme ich wie folgt Stellung: 
Die Stellungnahme erfolgte auf Basis einer ersten Kostenprognose. Diese erste Prognose 
hat die GW aktualisiert. Die prognostizierten Gesamtprojektkosten liegen nun bei rund 
3.665.250,00 € brutto.  
Das Projekt an der Adalbertstraße umfasst die Errichtung einer Aula als Interim. Es ist vor-
gesehen, dass die Ausführung durch eine*n Totalunternehmer*in erfolgen soll. 
Die Kostenprognose wurde basierend auf BKI Baupreise (Stand: 2018)  zzgl. Indexierung 
Stand 2021, erstellt. 
Die Kostenprognose basiert auf den Mindestflächen des Raumprogramms mit einer Nutzflä-
che von rund 800 m². Die Ermittlung der Bruttogrundfläche (BGF) erfolgt aus der Nutzfläche, 
multipliziert mit dem Faktor 1,2. Als Konstruktionshöhe werden 8 m angesetzt. Somit erge-
ben sich folgende Werte für eine erste grobe Kostenschätzung: 
 
BGF: 800 m²  x 1,2 = 960 m² BGF, aufgerundet  1.000 m² BGF 
BRI : 1.000 m² BGF x 8 m Höhe =                        8.000 m³ BRI 
 
Der Kostenkennwert auf Grundlage der BGF (Bruttogrundfläche) und der BRI (Bruttoraumin-
halt) von 1.710 €/m² BGF bzw. 240 €/m³ BRI, wurde mit der BGF und mit der BRI multipli-
ziert. Aus beiden Werten wurde der Mittelwert  mit 1.850.000 € brutto für die Kostengruppen 
300 und 400 gebildet. Hinzu addieren sich Kosten für die KG 200 von 50.000 € und für die 
KG 500 von 30.000 €, wobei diese durch die örtlichen Gegebenheiten variieren können. 
In Summe ergibt dies einen Betrag von 1.930.000,- € brutto  für die KGR 200 bis 500. Die 
KGR 600 wird in der Kostenschätzung nicht berücksichtigt (siehe unten). 
Unter Berücksichtigung des Baupreisindex seit 2018 von jährlich rund 3 % errechnet sich 
aktuell eine Bausumme von rund 2.172.000 € brutto. 
Die Aufsummierung des TU-Zuschlag (15%), der Baunebenkosten einschließlich Eigenleis-
tungen nicht delegierbarer Bauherrenaufgaben (20%) sowie ein Risikozuschlag (25%) erge-
ben prognostizierte Gesamtprojektkosten von rund 3.665.250,00 € brutto.  
Die Zusammensetzung der Kosten für die Einrichtung ist in Anlage 2 zur Vorlage aufge-
schlüsselt 
Mit freundlichen Grüßen 
 
r 
Technische Betriebsleitung 
Anlage 5b

Anlage 4b - Erläuterung zum Kostenrahmen

1683 Zeichen

Anlage 4b 
Erläuterung zur Kostenprognose  
Die Kostenprognose wurde basierend auf BKI Baupreise (Stand: 2018) zuzüglich 
Indexierung Stand 2021 erstellt. 
Die Kostenprognose basiert auf den Mindestflächen des Raumprogramms mit einer 
Nutzfläche von rund 800 m². Die Ermittlung der Bruttogrundfläche (BGF) erfolgt aus der 
Nutzfläche, multipliziert mit dem Faktor 1,2. Als Konstruktionshöhe werden 8 m angesetzt. 
Somit ergeben sich folgende Werte für eine erste grobe Kostenschätzung: 
 
- BGF: 800 m²  x 1,2 = 960 m² BGF, aufgerundet 1.000 m² BGF 
- BRI : 1.000 m² BGF x 8 m Höhe =  8.000 m³ BRI 
 
Der Kostenkennwert auf Grundlage der Bruttogrundfläche (BGF) und des BRI von 1.710 
€/m² BGF beziehungsweise 240 €/m³ BRI, wurde mit der BGF und mit der BRI multipliziert. 
Aus beiden Werten wurde der Mittelwert  mit 1,85 Mio. Euro brutto für die Kostengruppen 
300 und 400 gebildet. Hinzu addieren sich Kosten für die KG 200 von 50.000 Euro und für 
die KG 500 von 30.000 Euro, wobei diese durch die örtlichen Gegebenheiten variieren 
können. 
In Summe ergibt dies einen Betrag von 1,93 Mio. Euro brutto für die KGR 200 bis 500. Die 
KGR 600 wird in der Kostenschätzung nicht berücksichtigt. 
Unter Berücksichtigung des Baupreisindex seit 2018 von jährlich rund 3 % errechnet sich 
aktuell eine Bausumme von rund 2.172.000 Euro brutto. 
Die Aufsummierung des TU-Zuschlages (15%), der Baunebenkosten einschließlich 
Eigenleistungen nicht delegierbarer Bauherrenaufgaben (20%) sowie ein Risikozuschlag 
(25%) ergeben prognostizierte Gesamtprojektkosten von rund 3.665.250 Euro brutto.  
Die Zusammensetzung der Kosten für die Einrichtung ist in Anlage 2 zur Vorlage 
aufgeschlüsselt.

Anlage 4a - Kostenrahmen

1051 Zeichen

Anlage 4a Stand 06.08.2021 
Kostenrahmen 
Kostenkennwerte lt. BKI 2018 
Mehrzweckhallen, 
BRI 240-405 €/m3 
BGF 1.710 €/m2 (Mittelpreis) 
 Faktor €
NF Aula 795,00 
NFAula gesamt 795,00 m² 
BGF Aula 1,2 1.000,00 
BGF-Aula 1.000,00 m² 
BRI 8,00 8.000,00 
BRI-Aula 8.000,00 m³ 
Baukosten Aula BRI 240 € 1.920.000,00 €
Baukosten Aula BGF 1.710 € 1.710.000,00 €
Mehrkosten Gründung psch. 70.000,00 € Erkenntnisse aus Bodengutachten 
innerstädtsiche Baustelle 30 € €
Baukosten KG 3+4 1.850.000,00 € Mittelwert BRI BGF 
KGR 200 50.000,00 € Erkenntnisse aus Versickerungsgutachten 
KGR 500 30.000,00 €
KGR 600 203.600,00 €
Kostengruppe KG 2+3+4+5 1.930.000,00 €
 1.930.000,00 €
Summe inkl.Baukostenindex 3% 2.172.000,00 €
TU-Zuschlag inkl. KG 700 extern 15% 325.800,00 €
Zwischensumme 2.497.800,00 €
Baunebenkosten inkl. KG 700 intern 20% 434.400,00 €
Zwischensumme 2.932.200,00 €
Risikozuschlag (KG 100-600) 25% 733.050,00 €
Abbruchkosten 0,00 €
Projektkosten 3.665.250,00 €
Zeitraum bis Baubeginn 4 Jahre 
Aula Adalbertstraße
Aula Adalbertstraße
Neubau Aula

Anlage 3b - Lageplan

5176 Zeichen

laut Neufert 4(???) lfd. m pro 100 Besucher (S. 403)
1.50 1.30
2 
Garerobe (3-4m tief)
Pumi
1
2 2
34 4
5
5
6
14
13
12
11
10
9
8
7
6
5
4
3
2
1
560 Sitzplätze, 
6 barrierefreie Plätze
EG
1    Foyer, 140qm
2    Garderoben, 54qm
3    Bewirtungsküche, 10qm
4    WCs (inkl. Pumi-Raum), insgesamt 68qm
5    barrierefreie WCs, 12qm
6    Aula/ Theater (inkl. ca. 50qm Bühne), 560qm
7    Umkleiden, 24qm
8    Regieraum, 12qm
9    Requisitenraum, 12qm
10  Stuhllager, 72qm
11  Lüftungsanlage, Technik 130qm
-beh. WC6.25 m²
-beh. WC6.25 m²
-Umkleide11.96 m²
-Requisite16.56 m²
-Umkleide11.96 m²
-Pumi
7.36 m²
-Regie13.76 m²
-Garderobe
40.90 m²
-Foyer116.01 m²
-
Aula
375.54 m²
-
Bühne66.50 m²
493 Sitzlätze
45,8445,8445,8345,8045,85
45,98 45,90
46,06
46,08
46,02
46,17
46,19
46,29
46,24
47.14
46,10
46,43 46,36
46,36
46,43
I FD
46,42
46,42
48.5848.4048.6148.40
48.63
48.54
48.53
48.47 48.73
48.25
48.23
48.42 48.28
47.45
46.69
47.93
47.89
47.81
47.68
47.43
46.36
46.48
46.49
46.26
46.83
46.88
46.74 47.1646.36
46.27
46.34
46.45
46.42
46.36
46.48
46.55
47.63
48.21
46.58
46.51
46.63
48.78
48.13
47.12
46.59
48.32
46.50
46.52
46.58
47.29
AWH = 56,13
AWH = 56,89
50,07
44,65
H = 49,55
III SD
I FD
AWH = 50,27
EFH = 46,36
First = 58,06
I SD
I SD
I PD
AWH = 49,50
AWH = 52,68
EFH = 46,67
First = 53,90
AWH = 52,61
AWH = 53,65
First = 55,70
EFH = 46,67
EFH = 46,67
Rasen
Asphalt
Rasengittersteine
Pflaster
Asphalt
Platten
Asphalt
TT
TT
TT
Rasen
Rasen
46.32
Platten
Asphalt
Rasen
Rasen
AWH = 49,55
1192
Stadt Köln
Grdb.Bl. 230
989
Stadt Köln
Grdb.Bl. 230
1080
Stadt Köln
Grdb.Bl. 230
1871
Stadt Köln
Grdb.Bl. 230
1754
Becker, Paul, GmbH.&Co.KG. u.a.
Grdb.Bl. 371 u.a.
453
Becker, Paul, GmbH.&Co.KG. u.a.
Grdb.Bl. 3040
760
Neubauer,
Freidrich
Brdb.Bl.535
1465
Nobis, Günther
Grdb.Bl. 2390
758
Stadt Köln
Grdb.Bl. 230
2x0,25/6
0,3/5
0,3/6
0,2/4
0,2/5
0,15/3
0,2/5
0,3/5
2x0,3/8
0,6/10
0,25/6
0,4/7
0,4/9
0,3/5
4x0,15/5
0,35/5
0,45/6
0,2/2
0,2/3
0,4/8
0,3/6
0,3/6
0,35/8
0,2/9
0,5/9
0,5/11
0,5/11
0,7/14
0,5/12
0,3/5
0,3/5
0,2/4
0,6/12
0,4/8 0,6/12
0,5/10
0,5/10
2x0,3/10
0,4/9
0,6/12
0,6/12
0,6/12
0,3/6 0,3/6
0,5/0,3/12
0,4/6
0,25/5
0,3/6
0,3/5
3x0,15/6
0,2/4
0,3/6
0,2/4
0,3/5
0,25/5
3x0,2/0,4/0,3/10
0,2/4
0,2/4
0,25/5
0,5/8
0,3/7
0,2/4 0,6/12
0,4/10
0,3/2x0,15/7
0,6/12
0,4/7
0,25/7
0,2/4
0,6/11
2x0,25/8
0,3/8
0,2/6
0,2/7
0,5/10
0,3/8
0,2/4
0,2/4
0,2/4
0,2/3
3x0,3/11
0,6/11
0,3/7
0,2/0,4/10
0,6/12
0,3/5
4x0,1/8
2x0,4/12
0,5/0,3/12
0,2/4
0,5/10
0,4/10
0,3/8
0,7/14
0,2/5 0,35/7
0,3/7
0,5/12
0,25/5
0,4/8
0,5/9
0,4/9
2x0,4/10
0,4/8
2x0,25/8
0,4/9
0,25/5
0,4/8
0,2/4
0,3/4
0,25/5
0,35/6
0,25/3
0,5/9
0,25/4
2x0,4/10
0,5/12
0,2/5
2x0,15/5
0,3/8
0,2/4
0,3/7
0,5/10
0,5/10
0,2/5
0,2/5
0,2/5
0,35/7
0,3/5
0,6/13 0,6/13
0,2/5 0,2/5
0,25/7
0,3/7
0,4/12
2x0,4/8
4x0,1/6
3x0,15/7
0,25/4
0,45/10
0,25/4
0,25/5
0,2/5
0,2/5
2x0,2/4
0,25/6
0,3/7
0,25/5
0,15/3
0,15/3
0,2/5 0,25/5
0,25/3
0,45/8
0,3/2x0,2/8
3x0,2/9 3x0,3/12
0,6/2x0,4/15
0,2/7
2x0,2/8
2x0,2/7
0,2/5
3x0,2/6
2x0,1/4
0,4/7
0,35/5
0,2/3
0,35/7
0,2/4 0,2/3
0,4/2x0,3/11
2x0,2/8
2x0,2/6
0,4/7
2x0,2/7
0,35/8
2x0,3/10
0,4/9
0,6/0,3/14
0,3/8
0,3/8
0,2/5
0,3/0,4/0,6/10
0,3/8
0,3/8 0,3/7 0,2/3
0,3/7
0,3/7
0,6/14
0,25/4
2x0,15/4
0,35/7
0,25/5
0,2/4
1,2/14
0,3/5
0,5/10
0,25/4
0,4/6
0,4/10
3,055/16
0,3/7 0,4/7
2x0,2/6
0,3/6
0,4/8
0,5/10
0,6/12
0,8/15
0,2/6
2x0,2/8
3x03/5x0,2/14
0,5/4x0,3/3x0,2/14
0,4/3x0,2/10
46,35
46,50
46,52 46,48
46,43
46,37
46,43
46,37
46,48
46,58
46,20
46,20
46,21
46,21
46,20
46,19
46,65
46,57
46,57
46,5745,90
46,58
46,52
46,38
46,36
Platten
Platten
Platten
Platten
Asphalt
Betonpflaster
46.12
45.95
46.21
46.35
46.52
46.39
46.31
46.31
46.26
46.20
46.33
46.40
46.48
46.49
46.41
46.57
46.46
46.51
46.51
46.48
46.29
46.35
46.39
46.24
46.47
46.31
46.30
46.45
46.16
46.48
46.64
46.46
46.43
46.40
45.78
46.19
46.39 46.31
46.48
46.36
46.37
46.29
46.36
46.48
46.52
46.46
46.40
46.49
46.53
46.3946.36
46.41
46.32
46.36
46.37
46.30
46.21
46.13
46.25
46.23
46.29
46.50
46.43
46.47
46.39
46.34
46.44
46.3646.45
46.47
46.53
46.61
46.69
46.64
46.56
46.63
46.53
46.62
46.74
46.75
46.72
46.9546.84
47.00
46.91
47.02
46.75
EFH = 46,61
IV PD
AWH = 61,61
AWH = 60,07
AWH=
57,15
AWH = 56,91
First = 58,15
First = 58,15
AWH = 56,91
AWH = 56,91
AWH = 57,15
AWH = 57,15
AWH = 57,15
First = 58,36
First = 58,36
First = 58,36
First = 55,00
First = 58,46
AWH = 57,17
AWH = 55,00
AWH = 50,58
Asphalt
Asphalt
Asphalt
Platten
Platten
Asphalt
Pflaster
Asphalt
Rasen
Asphalt
Pflaster
Platten
46.07
46.14
AWH = 56,91
AWH = 53,30
ab I OG
ab I OG
AWH = 53,30
I FD
AWH =
 50,27
I SD
Aula
II SD
II PD
II PD
III SD
III SD
LS
Bänke
Bänke
AWH = 52,35
Rasen
Rasen
Rasen
Platten
Garten
Asphalt
Ga
I FD
Rasen
Lustheider Str.
Adalbertstr.
1194
Stadt Köln
Grdb.Bl. 230
1874
Stadt Köln
Grdb.Bl. 230
757
Stadt Köln
Grdb.Bl. 230
II PD
  Feuerwehraufstell-und Bewegungsfläche
II FD
II FD
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
-vorhandene Stellplätze-
-gepl. Stellpl.-
     20 gepl. Fahrradstellplätze
72250 72250
72275 72275
72300 72300
72325 72325
72350 72350
72375 72375
72400 72400
72425 72425
72450 72450
4510045100
4512545125
4515045150
4517545175
4520045200
4522545225
4525045250
4527545275
4530045300
4532545325
4535045350
20.50
6.00
36.65
Anlage 3b

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

4357 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2399/2020
Stand: 13.04.2026 
Sachstandsbericht  
TU-/GU-Schulbaumaßnahme: Aula der Katharina-Henoth-Gesamtschule Adalbertstraße 
durch Totalunternehmen - Planungs-, Bau- und Mittelfreigabebeschluss 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, in einem nationalen Verfahren für den 
Standort der Katharina-Henoth-Gesamtschule in der Adalbertstraße die Planung und Er-
richtung einer Aula durch ein Totalunternehmen ausschreiben zu lassen. 
 
2. Der Rat erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahme in 
Höhe von rund 3,67 Millionen Euro an und beschließt die Einrichtungskosten in Höhe von 
rund 203.600 Euro (investiver Anteil 150.000 Euro, konsumtiver Anteil 53.600 Euro). 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, 
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, nach Inbetriebnahme 
der Objekte auf Grundlage des dann gültigen Flächenverrechnungspreises.  
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 
53.600 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in 
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Entsprechende Haushalts-
mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2022 vorgesehen.  
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten von voraussichtlich rund 150.000 Euro er-
folgt zum Haushaltsjahr 2022 aus im Haushaltsplanentwurf 2022 vorgesehenen Mitteln des 
Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von be-
weglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4014-0301-8-4607 - Gesamtschule Adalbert-
straße-Einrichtung Bühnentechnik. 
 
3. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2022 eine Mittelfreigabe in Höhe von 150.000 Euro im  
Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben für die Einrichtung der Aula der Katharina-Henoth-
Gesamtschule, Adalbertstraße 17, Köln – Höhenberg, Finanzstelle 4014-0301-8-4607 -  
Gesamtschule Adalbertstraße-Einrichtung Bühnentechnik. 
Der Beschluss erfolgt generell vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022. 
 
4. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 25 % auf den oberen Kostenorientie-
rungswert. 
 
5. Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln aus-
schließlich nicht delegierbare Bauherrenaufgaben und Leistungen der Projektleitung erbringt. 
Alle weiteren zur Erreichung des Projektzieles notwendigen Leistungen wird die Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln an freiberuflich Tätige vergeben. 
 
6. Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere Kostenori-
entierungswert um nicht mehr als 25 % überschritten wird. Durch den Planungs- und Baube-

2 
 
schluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolu-
men freigegeben.  
Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt 
und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen. 
Die aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (zum Beispiel im Bereich des Naturschutz-
rechts, et cetera) erforderliche Gremienbeteiligung bleibt von diesem Beschluss unberührt. 
 
7. Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Köln im zweiten Quartal 2022 nach voraussichtli-
chem  
Abschluss des nationalen Ausschreibungsverfahrens zu der Schulbaumaßnahme über den 
Stand der Ausschreibungen berichten.  
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Neubau der Aula befindet sich seit Februar 2025 im Bau. Seitdem sind die Rohbauarbei-
ten, die Dach- und Fassadenarbeiten sowie die Installationen von Elektro-, Heizungs- und Sa-
nitärgewerken abgeschlossen. Derzeit werden die Maler- und Bodenbelagsarbeiten durchge-
führt. Des Weiteren finden bereits einzelne Inbetriebnahmen von technischen Einrichtungen, 
wie der Lüftungsanlage und der Photovoltaik-Anlage statt. 
Nächste Schritte: 
Nach Fertigstellung des Innenausbaus werden weitere Inbetriebnahmen und erste Abnahmen 
stattfinden. Des Weiteren werden die Außenanlagen wiederhergestellt und an das Schulge-
bäude angeglichen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
12.04.2027

Beschlussvorlage Rat

12674 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 2399/2020 
Freigabedatum 
05.05.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
TU-/GU-Schulbaumaßnahme: Aula der Katharina-Henoth-Gesamtschule Adalbertstraße durch 
Totalunternehmen - Planungs-, Bau- und Mittelfreigabebeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, in einem nationalen Verfahren für den Standort 
der Katharina-Henoth-Gesamtschule in der Adalbertstraße die Planung und Errichtung einer Aula 
durch ein Totalunternehmen ausschreiben zu lassen. 
2. Der Rat erkennt den oberen Kostenorientierungswert für die Realisierung der Maßnahme in Höhe 
von rund 3,67 Millionen Euro an und beschließt die Einrichtungskosten in Höhe von rund 203.600 
Euro (investiver Anteil 150.000 Euro, konsumtiver Anteil 53.600 Euro). 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgerauf-
gaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, nach Inbetriebnahme der Objekte auf Grund-
lage des dann gültigen Flächenverrechnungspreises.  
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 53.600 Euro 
erfolgt im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltspla-
nentwurf 2022 vorgesehen.  
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten von voraussichtlich rund 150.000 Euro erfolgt 
zum Haushaltsjahr 2022 aus im Haushaltsplanentwurf 2022 vorgesehenen Mitteln des Teilfinanzplans 
0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagever-
mögen bei Finanzstelle 4014-0301-8-4607 - Gesamtschule Adalbertstraße-Einrichtung Bühnentech-
nik. 
3. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2022 eine Mittelfreigabe in Höhe von 150.000 Euro im  
Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben für die Einrichtung der Aula der Katharina-Henoth-
Gesamtschule, Adalbertstraße 17, Köln – Höhenberg, Finanzstelle 4014-0301-8-4607 -  
Gesamtschule Adalbertstraße-Einrichtung Bühnentechnik. 
Der Beschluss erfolgt generell vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022. 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 16.05.2022 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 19.05.2022 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 30.05.2022 
Finanzausschuss 13.06.2022 
Rat 20.06.2022

2 
4. Der Rat genehmigt zudem einen Risikozuschlag von 25 % auf den oberen Kostenorientierungs-
wert. 
5. Der Rat der Stadt Köln nimmt zur Kenntnis, dass die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ausschließ-
lich nicht delegierbare Bauherrenaufgaben und Leistungen der Projektleitung erbringt. Alle weiteren 
zur Erreichung des Projektzieles notwendigen Leistungen wird die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
an freiberuflich Tätige vergeben. 
6. Eine erneute Gremienvorlage ist nicht erforderlich, solange der genannte obere Kostenorientie-
rungswert um nicht mehr als 25 % überschritten wird. Durch den Planungs- und Baubeschluss wird 
jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben.  
Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und 
nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen. 
Die aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (zum Beispiel im Bereich des Naturschutzrechts, et 
cetera) erforderliche Gremienbeteiligung bleibt von diesem Beschluss unberührt. 
7. Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Köln im zweiten Quartal 2022 nach voraussichtlichem  
Abschluss des nationalen Ausschreibungsverfahrens zu der Schulbaumaßnahme über den Stand der 
Ausschreibungen berichten.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen (Einrichtung)  150.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  53.600 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Mietzahlung, Nebenkosten)   166.000 Euro  
c) bilanzielle Abschreibungen            10.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv  
  Ja, negativ  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem  
Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
Begründung 
Grundlagen / Ausgangssituation:  
 
Der Schule fehlt seit der Stilllegung der Bestandsaula in 2015 eine große Versammlungsstätte  
Die Verwaltung beabsichtigt, auf dem Schulhof eine dauerhafte Aula in Modulbauweise zu errichten. 
Die aktuelle Kostenprognose geht von Projektkosten in einer Höhe von rund 3,67 Mio. Euro brutto 
aus.  
 
Ziel ist es, die Maßnahme innerhalb eines Zeitraumes von circa einem Jahr ab Beschlussfassung 
umzusetzen.  
 
Die Tabelle zeigt eine Terminschiene einer TU-/GU-Vergabe zum Neubau des Aulagebäudes in  
Systembauweise, ausgehend vom Planungs- und Baubeschluss im ersten Quartal 2022. Die Dauer 
der einzelnen Phasen basiert auf Erfahrungswerten. Ein Verschieben der einzelnen Phasen kann 
nicht ausgeschlossen werden, da es auch bei bester Planung zu nicht kalkulierbaren Verzögerungen 
kommen kann. Verzögerungen durch Insolvenzen einzelner Gewerke können nicht ausgeschlossen 
werden. Bei einer TU-/GU-Vergabe trägt der*die Totalunternehmer*in oder der*die Generalunterneh-
mer*in das Risiko, bei einer Einzelvergabe die Bauherrin.

4 
 
 
Stand: Februar 2022
I II III IV I II III IV
Planungs- und Baubeschluss
Vergabeverfahren TU
Planungsphase TU (LP1-5)
Genehmigungsphase Stadt Köln
Bauphase TU inkl. Vorbereitende Maßnahmen
2022 2023
 
 
 
Grundlagen der Beschaffung 
 
Da die Schule seit Jahren keine funktionierende Aula besitzt, ist der Zeitfaktor für die Maßnahme  
entscheidend. Das Projekt sollte schnellstmöglich und gut umgesetzt werden, wobei die Risiken auf 
ein Minimum zu reduzieren sind. 
Der Standort soll mit einem kompakten, funktionalen Schulgebäude als Modul bebaut werden.  
Zur Beschleunigung beabsichtigt die Verwaltung, die Baumaßnahme von einem Totalunternehmen 
planen und durchführen zu lassen. Die Vergabe an Totalunternehmen ist für Modulbauten nach der 
Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) als Regelvergabe vorgesehen, da Systembauten nicht 
in Einzelvergabe errichtet werden können und nicht zugelassen würden. Bei einer Einzelvergabe wä-
re das Risiko für eine Insolvenz einzelner beteiligter Firmen zu hoch. Durch die Vergabe an General- 
oder Totalunternehmen entsteht dagegen Planungs- und Bausicherheit.  
 
Für die Maßnahme liegt bisher keine Kostenschätzung oder Kostenberechnung vor. Die Kosten für 
die vorgesehene Maßnahme wurden über Kostenkennwerte aus dem BKI-Planer entnommen. Diese 
wurden mit den Kostenkennwerten eines ähnlichen Projektes plausibilisiert. 
Der Kostenkennwert, welcher Basis für die Kostenprognose ist, wurde aus dem BKI-Planer (2018) für 
Mehrzweckhallen mittleren Niveaus ausgewählt und beträgt 1.710 Euro/m² (BGF). 
 
Marktsondierungen haben ergeben, dass die bevorstehende nationale Ausschreibung der Einzel-
maßnahme die Marktteilnehmer*innen im Totalunternehmen- und Generalunternehmenbereich 
grundsätzlich anspricht. Durch die Vergabe an ein Totalunternehmen oder Generalunternehmen kann 
der Aulabau zügig errichtet werden. Ein rascher Neubau ist zwingend notwendig.  
 
Wie bereits beim ersten TU-/GU-Schulbaumaßnahmenpaket erfolgreich praktiziert empfiehlt die  
Verwaltung, auf die gemäß Zuständigkeitsordnung vorgesehene Gremienbeteiligung für die Umset-
zung der Maßnahme zu verzichten und diese bereits zusammen mit dem Planungsbeschluss unter 
Vorgabe eines oberen Kostenorientierungswertes zu beschließen. 
 
Die Gebäudewirtschaft verfügt nicht über die notwendigen Kapazitäten, um Aufgaben, die über die 
Bauherrenaufgaben und Projektleitung hinausgehen, in ihren Baumaßnahmen zu erbringen. Diese 
Kapazitäten sind bewusst und auch politisch gewollt dauerhaft abgebaut worden. Ein Aufbau dieser 
Fähigkeiten bei der Gebäudewirtschaft würde bei dem notwendigen Bauvolumen eine Vervielfachung 
des Personalbestandes der Gebäudewirtschaft (Faktor 4 – 5) bedeuten. Das ist bei der derzeitigen 
Lage auf dem Fachkräftemarkt kein realistisches Szenario und würde auch bei einer anderen  
Situation Jahre dauern. Die Vergabe solcher Leistungen ist deshalb auf Dauer alternativlos.

5 
Alle Vergabeverfahren werden unter Einbeziehung des Amtes für Recht, Vergabe und Versicherun-
gen unter Einhaltung der Geschäftsanweisung zur Durchführung von Vergabeverfahren abgewickelt.  
 
Finanzierung / Spartenverrechnungspreis 
Seit dem 01.01.2015 wird statt der bisherigen kalkulatorischen Miete von der Gebäudewirtschaft ein 
Sparten- beziehungsweise Flächenverrechnungspreis/qm für die Nutzung von Gebäudeflächen erho-
ben. Basis für den Flächenverrechnungspreis (FVP) eines Jahres sind die Plan-Aufwendungen und 
sonstigen Planerträge einer Sparte. Der jeweilige Verrechnungspreis (Euro/qm) ergibt sich aus der 
Division dieser planmäßigen Nettoaufwendungen durch die einer Sparte zugeordnete Fläche. 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung 
der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen 
Flächenverrechnungspreises. 
 
Auf der Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen 
(zum Beispiel Instandhaltungsansatz laut Empfehlung der KGSt) ist bei einer Investitionssumme von 
rund 3,67 Mio. Euro und einer Nutzung über circa 50 Jahren von einer jährlichen Haushaltsbelastung 
von rund 166.000 Euro auszugehen. Sie betrifft neben der Mietbelastung (rund 141.000 Euro) die 
Nebenkosten inklusive der Kosten für Reinigung (rund 25.000 Euro) und muss voraussichtlich ab dem 
Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben 
in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert werden.  
 
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2023 
ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Um-
schichtungen vorsehen. 
 
Einrichtungskosten  
 
Gemäß vorgenommener Schätzung wird von notwendigen Einrichtungskosten in Höhe von  
voraussichtlich 203.600 Euro (investiver Anteil: 150.000 Euro, konsumtiver Anteil 53.600 Euro) für 
Einrichtungsbedarf für den Standort ausgegangen.  
 
Finanzierung der Einrichtungskosten 
 
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 53.600 Euro 
erfolgt im Haushaltsjahr 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltspla-
nentwurf 2022 vorgesehen.  
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten von voraussichtlich rund 150.000 Euro erfolgt 
zum Haushaltsjahr 2022 aus im Haushaltsplanentwurf 2022 vorgesehenen Mitteln des Teilfinanzplans 
0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagever-
mögen bei Finanzstelle 4014-0301-8-4607 - GE Adalbertstr.-Einrichtung Bühnentechnik. 
 
Bilanzielle Abschreibungen 
 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 
10.000 Euro pro Jahr erfolgt voraussichtlich ab 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben 
aus Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen. 
 
Auch hier wird Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozes-
ses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch 
Umschichtungen vorsehen.

6 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Baubeschreibung 
Anlage 2 – Kostenaufstellung Einrichtungskosten 
Anlage 3a – Lageplan(Luftbild) 
Anlage 3b - Lageplan 
Anlage 4a – Kostenrahmen 
Anlage 4b – Erläuterung zum Kostenrahmen 
Anlage 5a - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes  
Anlage 5b – Antwort auf die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes von der  
   Gebäudewirtschaft der Stadt Köln

Anlage 2 - Aufstellung Einrichtungskosten neu

240 Zeichen

Aula GE Katharina-Henoth, Adalbertstraße 17, 51103 Köln
Anlage 2
Aufstellung der Einrichtungskosten (konsumtiv):
33.600 € Bestuhlung
20.000 € Vorhänge
53.600 € Insgesamt
Aufstellung der Einrichtungskosten (investiv):
150.000 € Bühnentechnik

Anlage 3a - Lageplan (Luftbild)

171 Zeichen

Mittelpunkt: 361496, 5644762
1:1000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 13.07.2021Seite 1 / 1
Anlage 3a - Luftbild
KölnGIS - Aula Adalbertstraße

Anlage 1 - Baubeschreibung

2951 Zeichen

Anlage 1 
 
Lage 
 
 
 
 
Der Errichtungsstandort auf dem Schulhof der Katharina -Henoth-Gesamtschule  wurde 2020 in einer Machbar-
keitsstudie untersucht.  
Die Aula soll auf einer Grünfläche, wo bereits vor einigen Jahren ein Provisorium stand, er richtet werden. Park-
möglichkeiten bieten sich vor der Aula auf d em gepflasterten Schulgelände. Von d er Planung einer Parkanlage 
wird abgeraten, da dadurch Abbruchs - und Bauflächen für kommende Baumaßnahmen blockiert werden.   
 
Der in der Machbarkeitsstudie erarbeitete Vors chlag ist aus planungsrechtlicher Sicht grundsätzlich zulässig.

2 
Übersicht: 
Stadtbezirk:   Bezirk 8 – Kalk 
Adresse:   Adalbertstr. 17 
    51103 Köln 
Schulart:    Gesamtschule Sek. I (sechszügig) und Sek. II (fünfzügig)  
Aktuelle Leistungsphase:  1 teilweise 
Ausführung:   TU 
Sitzplätze:   maximal 500 
 
Maßnahmenbeschreibung:   
 
Für die Katharina-Henoth-Gesamtschule soll eine Aula auf dem Schulhof aufgestellt werden. Die Ausführung 
erfolgt über ein Totalunternehmen. Ziel ist es, ein schlüsselfertiges Gebäude mit kompletter technischer Gebäu-
deausrüstung* zu erhalten, welches ohne Unterkellerung ausgeführt wird. ( * = Wärmeverteilnetze und Heizkör-
per, Wasserversorgung, Sanitärausstattung, Elektroversorgung, Beleuchtungsanlage, Brandmeldeanlage, 
Raumlufttechnische- und RWA-Anlage) 
Die Aula wird nicht unterkellert. Die Gründung erfolgt entsprechend den Bodengegebenheiten und der Trag-
werksplanung. 
Die Baumaßnahme soll in Systembauweise ausgeführt werden. Demnach werden keine schwerwiegenden Bo-
denarbeiten stat tfinden. Die Gründungssituation wurde im Bodengutachten näher erläutert und sollte umgesetzt 
werden.

3 
Vorplanung: 
 
Skizze:  
 
 
Anmerkung: Nicht alle Räume sind hier dargestellt, für genauere Informationen siehe Raumprogramm

4 
Raumprogramm: 
 
Das vom Amt für Schulentwicklung vorgelegte Raumprogramm für eine Schulaula wurde durch die Gebäude-
wirtschaft der Stadt Köln  optimiert, um ein möglichst wirtschaftliches Ergebnis zu e rzielen. Die Optimierung fand 
zum Teil durch Berücksichtigung des eigentlichen Bedarf s der Schule gemäß Einschätzung der Schulleitung 
statt. Das optimierte Raumprogramm wurde durch das Amt für Schulentwicklung  zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 Optimierter Bedarf der Gebäudewirtschaft   
Zuschauerplätze 485-500 
Forum/Aula  485-500 m²  
Bühne 60-70 m² 
WC-Anlage + barrierefreies 
WC 
Mindestens 2 barrierefreie WCs  
2 x 9 m² = 18 m²  
WC-Anlage gegenüber der Aula vorhanden  
Foyer circa 125 m² als alleiniges Foyer  
140 m² bei Mischnutzung Garderobe  
Umkleide, weiblich  12 m² 
Umkleide, männlich  12 m² 
Garderobe  Dimensionierung in Planung  
Stuhlraum  Nicht nötig 
 
Putzmittelraum  2,25 m² 
Bewirtungsküche Wasseranschluss für Spüle im Putzmittelraum ausreichend, keine Küche 
vorgesehen 
Regieraum  12 m² 
Neben-/Requisitenraum  12 m² 
Technik 12 m² 
Lüftungsanlage  Außerhalb anbringen 
Gesamt Circa 750,25 m² -795,25 m²

Beratungsverlauf (5)

16.05.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
19.05.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.05.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 10.18 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2022 Rat
TOP 10.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2399/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.05.2022
Erstellt
05.08.2020 08:12